Zahnärztliche NewsLetter Nr. 01/2002 / 01. Januar 2002

Herzlich willkommen bei den ZahnNewsLettern und im Jahr 2002!


In eigener Sache:

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Inhalt:
  1.)  
"Vor dem Schlafen, nach dem Essen...." stimmt das noch?
  2
.)   Fissurenversiegelung - der perfekte Schutz für "junge" Kauflächen
  3.)   Ab 2002: Neue Konditionen beim Kassenwechsel
  4.)   Zahnspangen - die Krankenkassen schränken ab 2002 weiter ein
  5.)  
Reinigung der "Dritten"
  6.)  
Das Märchen von der Kostenexplosion
  7.)  
Hanföl - Ess-Gesundheit pur ohne Rausch
  8.)   Winterszeit - Erkältungszeit; Ihr individueller Vitamin-Check
  9.)   Besorgniserregende Zahlen? -- Medizinische Behandlungsfehler
 10.) 
Viel Wind um etwas Selbstverständliches
 11.) 
Zum Schluss: Statt eines Horoskops

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1.) "Vor dem Schlafen, nach dem Essen...." stimmt das noch?
               
Putzen wir unsere Zähne richtig?

"....Zähneputzen nicht vergessen!" Dieser Merksatz aus Kindergarten- und Schulzeiten scheint nach der Auffassung des Berliner Professors Dr. Andrej Kielbassa (FU) ins Wanken zu geraten. Anlässlich des Berliner Zahnärztetages räumt er in einem Interview mit der Zeitschrift "Anbiss" mit so mancher Angewohnheit auf:

"Ist 3 mal täglich Zähneputzen eigentlich inzwischen passé?"

Prof. Kielbassa: Jein. Prinzipien wissen wir heute, dass 1 x täglich Zähneputzen zur Vorbeugung vor Karies und Parodontitis (Zahnbetterkrankungen) ausreichen. Das praktische Problem: Es müssten tatsächlich ausnahmslos alle Zahnflächen ausreichend gesäubert werden. Das aber ist eigentlich gar nicht immer möglich - man denke nur an die morgendliche Hetze, die oft unzureichenden Möglichkeiten am Arbeitsplatz oder die abendliche Müdigkeit. Wir empfehlen deshalb weiterhin 3 x täg1icnes Zähneputzen und müssen einfach hoffen, dass dabei jede erreichbare Zahnfläche wenigstens einmal am Tag auch erreicht wird.

Wann soll man denn Putzen - vor oder nach dem Essen?

Auch hier gibt es keine eindeutige Antwort. Karies entsteht durch die von Bakterien gebildeten Säuren. Diese werden vornehmlich nach dem Essen produziert. Deshalb ist "nach dem Essen Zähneputzen" sicher für viele Menschen richtig, zumal dabei auch Essensreste entfernt werden. Abhängig von den individuellen Ernährungsgewohnheiten kann es jedoch besser sein, die Zähne vor den Mahlzeiten zu putzen. Da dann die Bakterien entfernt werden, unterbleibt entsprechend ihre schädliche Wirkung.
Vorher Zähneputzen ist immer dann wichtig, wenn zu den Mahlzeiten oder als Abschluss säurehaltige Lebensmittel gegessen oder getrunken werden, also Zitrusfrüchte, säurehaltige Obstsäfte oder Soft-Drinks. Diese Säuren erweichen die Oberfläche der Zahnhartsubstanz. Werden dann gleich die Zähne geputzt, kann ein kleiner Teil der Zahnhartsubstanz dabei weggeputzt werden. Übrigens können so auch überempfindliche Zahnhälse entstehen.

[ Quelle:"Anbiss" 36/01 ]
  

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2.)  Fissurenversiegelung - der perfekte Schutz für "junge" Kauflächen

Die Kauoberfläche der Backenzähne besteht besonders bei Kindern und Jugendlichen aus tiefen Grübchen (Fissuren), welche sich mit einer Zahnbürste kaum reinigen lassen. Hier kann nun in der Zahnarztpraxis nach gründlicher Säuberung und Vorbehandlung des Zahnes eine Kunststoff-Versiegelung erfolgen. Wichtig bei dieser Maßnahme ist, dass sie rechtzeitig, bald nach dem Durchbruch erfolgt: Wenn der Zahn noch völlig gesund oder nur leicht oberflächlich erkrankt ist. Trotz Versiegelung muss die tägliche Zahnreinigung beibehalten werden. Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen sind ebenfalls nötig, um Materialbeschädigungen rechtzeitig zu erkennen.
Eine intakte Versiegelung verhindert, dass Bakterien in die Zahngrübchen eindringen und darin den Zahn entkalken - dies führt letztendlich zur "Fissurenkaries" und muss durch eine Zahnfüllung behandelt werden. Die Lebensdauer der Versiegelung wird mit 7 bis 10 Jahren angegeben. Nebenwirkungen auf das angewandte Material sind bisher extrem selten und beschränken sich auf weltweit 2 bekannt gewordene Fälle.
Die von versch. Gruppierungen aufgestellte Behauptung, dass die Fissurenversiegelungs-Lacke Krebs auslösen können, konnte bisher seriös-wissenschaftlich nicht bestätigt werden.

Nach einer neuen Studie der Universität Greifswald, ist die Versiegelung deutlich wirksamer als eine Fluoridierung des Zahnes. Weiter ist bestätigt, dass Jugendliche mit Fissurenversiegelung nur ca. 50% des DMF-T-Wertes (eine Messzahl für Kariesfolgen) von Jugendlichen ohne Fissurenversiegelung aufweisen.
1997 war nach einer Studie des
Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) bei 53% der 12jährigen Deutschen mindestens ein Zahn mit diesem wirksamen Schutz versehen. Entsprechend ist die Auswirkung auf die Mundgesundheit: Der DMFT-Wert lag mit Versiegelung bei 1,3 im Gegensatz zu 2,2 bei den nicht geschützten Zähnen.

Nicht angewandt werden kann die F. bei schon bestehender Karies (auch versteckter Karies) an diesem Zahn und in den Fällen, wo keine absolute Trockenlegung möglich ist (z.B. bei  Kleinkindern).
Die Fissurenversiegelung zählt bei den gesetzlichen Krankenkassen zu den individual- und kariesprophylaktische Leistung und wird als sog. "IP5" bei den 6 -19-jährigen als Sachleistung übernommen.
Bei Erwachsenen erscheint eine Fissurenversiegelung nicht mehr sinnvoll: Entweder hat die Fissur schon bis dahin eine Karies bekommen und ist mit einer Füllung versehen, oder der Zahn ist gegen äußere Einflüsse widerstandsfähig.

 

 

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3.) Ab 2002: Neue Konditionen beim Kassenwechsel

Ab Beginn des Jahres 2002 gelten gesetzlich verordnete Wartefristen beim Wechsel zu einer anderen (preiswerteren) Gesetzlichen Krankenkasse. Die zum 01.01.2002 in Kraft tretenden Neuregelungen zum Wechsel der (gesetzlichen) Krankenkasse gewinnen durch die aktuellen Beitragserhöhungen einer Vielzahl von Kassen - auch der ehemals "billigen" Betriebskrankenkassen - eine zunehmend aktuelle Bedeutung:
- Für Pflichtversicherte gilt dasselbe Kündigungsverfahren wie für freiwillig Versicherte.
- Gekündigt werden kann ab Januar jeweils zum Ende des übernächsten Monats.

Beispiel:
Kündigung bis zum 31. Januar bei Kasse A, Mitgliedschaft endet zum 31.03., neue Kasse (B) ab 01.04.
Die Bindungsfrist an die neue Kasse (B) beträgt 18 Monate (bisher 12 Monate), Ausnahme: Falls "B" den Beitragssatz erhöht, kann vom Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten Gebrauch gemacht werden.

[Quelle: FreiFax vom 17.12.01 ]

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4.) Zahnspangen - die Krankenkassen schränken ab 2002 weiter ein

Kieferorthopädische Regulierungen krumm stehender Zähne und falscher Zusammenbisse werden ab diesem Jahr bei Kids und Jugendlichen in einem Teil der Fälle nicht mehr von den  gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Herausnehmbare Behandlungsgeräte ("Klammern", "Spangen" und festsitzende Behandlungsgeräte ("Schneeketten")) - schon fast ein Statussymbol Heranwachsender - unterliegen ab 2002 einer strengeren Indikation: Weniger schwere Fälle und kosmetische Korrekturen müssen nun selbst bezahlt werden - da kommen schnell einmal 1.500 € und mehr zusammen. Grundlage für das geänderte Verhalten der Krankenkassen sind neue Richtlinien (auf der Basis von "KIG" = kieferorthopädische Indikationsgruppen), die nur noch "schwerere" Behandlungsfälle zur 100-Prozent-Leistung der Krankenkassen machen. Hier scheint schon jetzt ein Streit in Grenzfällen darüber vorprogrammiert, was "schwere" und was "weniger schwere" Fälle sind, wenn eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht.
Bisher ist aus Fachkreisen zu hören, dass etwa 10 Prozent der Behandlungsfälle aus der Leistungspflicht der Gesetzlichen durch die neue Verordnung ausgegrenzt werden. 
Hintergrund für das veränderte Verhalten der Gesetzlichen sind die nicht unerheblichen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, welche nicht selten die Höhe von 3 bis 4 Tausend Euro erreichen. Deshalb wurde auch schon 1993 die Kostenübernahme bei Erwachsenen (ab 18 Jahren) ganz gestrichen.

[Quelle: Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen ]
==> Indexgruppen im WWW

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5.) Reinigung der "Dritten"

 

 

Auch Zahnersatz und herausnehmbare kieferorthopädische Behandlungsgeräte ("Klammern") brauchen eine regelmäßige Pflege! Dies nicht nur aus kosmetischen Gründen - gerade kaum sichtbare Beläge auf dem Werkstück können die empfindlichen Mundschleimhäute schädigen und noch vorhandene Zähne angreifen.
Es sollte sich von selbst verstehen, dass dabei der Zahnersatz aus dem Mund genommen wird!
Zur Reinigung gibt es grundsätzlich zwei Methoden:
  • mechanisches Putzen, ähnlich dem Zähneputzen der eigenen Zähne:
    mit einer normalen Zahnbürste oder - noch wirkungsvoller - mit speziellen Prothesenbürsten und einem Tropfen Spülmittel (kein Haushaltsreiniger!) lässt sich der Zahnersatz gut reinigen. Auf keinen Fall zur Pflege normale Zahnpasta verwenden, denn die darin enthaltenen Schmirgelstoffe sind auf die Härte des Zahnschmelzes eingestellt und zerstören die hochglanzpolierte Oberfläche des Zahnersatzes.
  • "chemisches Reinigen" mit Sprudeltabletten oder Pulverkonzentraten auf Peroxyd-Basis (~ 14 % der Deutschen gebrauchen derartige Reinigungsmittel regelmäßig):
    über eine Verringerung der Oberflächenspannung werden Plaque und Verfärbungen bei regelmäßiger Anwendung beseitigt; gleichzeitig freigesetzter Sauerstoff wirkt antibakteriell. Moderne Reinigungstabletten bedienen sich zusätzlich noch der "Plaqueblock-Technologie", indem sie den Zahnersatz mit einer mikrofeinen Silikonschicht überziehen. Die Reinigungswirkung tritt etwa nach 15 Minuten ein. Wegen der Gefahr einer unerwünschten Bleichung des Prothesen-Kunststoffes sollte das Reinigungsbad nicht länger als eine Stunde einwirken; Sprudeltabletten lassen sich zudem exakter dosieren als Reinigungskonzentrate.
  • Den besten Reinigungserfolg erzielt man mit einer Kombination beider Methoden, wobei die chemische Reinigung höchstens einmal am Tag - vor dem Schlafen gehen - erfolgen sollte:
    Zuerst eine mechanische Reinigung mit einem Haushaltsspülmittel - bei starken, kalkartigen Ablagerungen mit verdünntem Essig. Anschließend wird der Zahnersatz für etwa ½ Stunde in ein chemisches Reinigungsbad gelegt.
    Wer die Kosten für die relativ teuren chemischen Mittel sparen will, kann die Prothese nach der mechanischen Reinigung Hilfsweise mit einem in Alkohol getränkten Wattestäbchen "desinfizieren".

Da der Reinigungsvorgang i.d.R. über einem Waschbecken stattfindet, sollte dieses mit Wasser gefüllt oder mit einem Handtuch ausgelegt sein: bei einem Entgleiten des Ersatzstückes aus der Hand werden so Beschädigungen vermieden.
Für stark verschmutzte Zahnersatzstücke soll auch ein handelsüblicher WC-Reiniger über 10 Minuten weiterhelfen. Diesen aber bitte im Waschbecken anwenden ;-) .

Neu auf dem Markt ist ein kleines Reinigungssystem der Fa. Dental-Hygiene-Müller, welches zu einem erschwinglichen Preis (~ 33 €) einen Dauergebrauch ermöglicht (siehe Abb.). Es enthält alles, was für die tägliche Pflege des Zahnersatzes gebraucht wird.
1. Das Reinigungsgerät besteht aus schlagfestem, spülmaschinenfestem Styrol. Es ist der perfekte Ort für die Aufbewahrung und Reinigung des Zahnersatzes.
2. Das Reinigungskonzentrat (für drei Monate) entfernt zuverlässig Verfärbungen und andere Ablagerungen, ist chlorfrei und bleicht den Prothesenkunststoff nicht aus.
3. Die Reinigungsbürste entfernt Anhaftungen aller Art, ohne den Zahnersatz zu schädigen.

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6.) Das Märchen von der Kostenexplosion

Auch die jetzige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt enttäuscht im hohen Maße die Erwartungen, die man in sie bei Ihrer Amtseinführung in Richtung Reformierung des deutschen Gesundheitswesens gesetzt hatte: Wie ihre Vorgängerin und die männlichen Ex-Amtskollegen wird nach dem gleichen Strickmuster der staatlichen Reglementierung und des unterschwelligen Schürens von Neid- und Hasskomplexen gegen die in den Medizinberufen tätigen vorgegangen, statt an eine echte Reform des über 100 Jahre alten Sozialsicherungssystems aus der deutschen Kaiserzeit auch nur ernsthaft zu denken. Jedes "Reförmchen" - auch dieser Name ist schon eine Übertreibung dessen, was dann wirklich in Richtung notwendiger Veränderung passiert -  wird mit dem Argument einer "Kostenexplosion im Gesundheitswesen" sanktioniert. Gleichzeitig muss die vermeintliche Preissteigerung dafür herhalten, dass der Patient wieder ein Stückchen durchsichtiger wird - der jüngste Arzneimittelpass ist ein überzeugendes Beispiel dafür.
Anlässlich des Kongresses "Neue Konzepte für Beschäftigung im Gesundheitswesen" im Dezember 2001 räumt Prof. Dr. Grönemeyer von der Privat Universität Witten-Herdecke mit dem Märchen der Kostenexplosion auf:
Der bekannte Mediziner bezog sich auf ein neues Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitet worden war. Danach ergibt sich die so genannte "Explosion" im Gesundheitswesen aus Defiziten auf der Einnahmenseite etwa durch die Zunahme der Arbeitslosigkeit und mehr Frührentner: "Damit werden endlich die Schauergeschichten von angeblich ausufernden Gesundheitskosten gerade gerückt", kommentierte Grönemeyer die Studie. Ausweislich des Gutachtens seien die Ausgaben für das Gesundheitswesen seit 1975 mit 13,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in etwa konstant geblieben, obwohl eine Reihe versicherungsfremder Leistungen die Kassen zusätzlich belasteten.
Laut Grönemeyer kann eine Gesundheitsreform, die diesen Namen verdient, nur dann gelingen, "wenn wir endlich von dieser elenden Kostendebatte wegkommen und der Nutzen und die Inhalte wieder im Vordergrund stehen." Insbesondere hob Grönemeyer erneut die Notwendigkeit einer patientenorientierten, liebevollen Medizin hervor und vor allen Dingen Arbeitsbeschaffung in der Gesundheitswirtschaft. "Anstelle einer Diskussion über Kostenexplosion sollte es endlich eine Ideenexplosion geben", forderte Grönemeyer:

- Versicherungsfremde Leistungen aus der Krankenversicherung streichen,
- Arbeitsplatzoffensive in der Gesundheitswirtschaft,
- Konzentration auf Inhalte, statt Formalia oder reine Kostenrechnungen,
- Qualitätsstandards nachprüfbar machen und Weiterbildungspflicht für Entscheider im Gesundheitswesen,
- Keine Angst vor Wettbewerb unter Krankenkassen, Ärzten oder Krankenhäusern,
- Gesundheits-ADAC einführen: hoher Standard der Grundversorgung,
- Innovative Medizin für alle zugänglich machen,
- Gütesiegel Med. in Germany für deutsche Medizin, Medizintechnik, Pharmazie und Medizindienstleistungen einführen.

[
Quelle:  Institut für Mikrotherapie, Frau Heßler, Tel.: 0234/9780-113 ]

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7.) Hanföl - Ess-Gesundheit pur ohne Rausch
     
Öl aus Hanfsamen ist ausgesprochen reich an ungesättigten Fettsäuren

Unter den gängigen Speiseölen sind diejenigen aus ernährungswissenschaftlicher Sicht am wertvollsten, welche einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren aufweisen. Bisher sind Distelöl und kalt gepresstes Olivenöl als Vertreter mit diesen Eigenschaften bekannt. Das Fettsäurespektrum von Öl aus Hanfsamen besteht zu 70 bis 80 Prozent aus den wertvollen Linol- und Linolensäuren; außerdem enthält es viele Phytosterine, welche mit dem gefährlichen Cholesterin konkurrieren und damit den Blut-Cholesterin-Spiegel messbar senken können.
Allerdings:
Durch seinen hohen Anteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren ist Hanföl relativ anfällig gegenüber einer oxidativen Schädigung. Es sollte daher keinen sehr hohen Temperaturen ausgesetzt werden. Zum Braten ist Hanföl also nicht geeignet. Verwendungsmöglichkeiten ergeben sich vielmehr in der kalten Küche, beispielsweise für die Zubereitung von Salaten. Eine ganz spezielle Befürchtung - oder Erwartung - können die Fettforscher allerdings zerstreuen: Der Genuss von mit Hanföl angemachtem Salat steigt nicht zu Kopf - der rauscherzeugende Inhaltsstoff ist aus den Hanfsorten, die heute angebaut werden dürfen, weitestgehend herausgezüchtet.

[ Quelle: senat@bba.de vom 14.12.01 ]

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8.) Winterszeit - Erkältungszeit; Ihr individueller Vitamin-Check

Bakterien und Viren attackieren im Winter verstärkt unser Immunsystem und bedrohen unsere Gesundheit. Ohne unsere körpereigenen Abwehrkräfte wären wir verloren. Das Immunsystem, diese wunderbare Einrichtung der Natur, schützt uns Tag und Nacht – aber nur solange, wie wir unseren Körper dabei auch unterstützen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten sind unsere Abwehrkräfte durch das gehäufte Auftreten von Erkältungen und Infektionen besonders stark gefordert. Aber auch Stress, Ärger, Kummer und Sorgen strapazieren unsere Immunabwehr.
Vitamine sind für das Immunsystem von besonderer Bedeutung, vor allem die Vitamine A, C, E, B6, B12, Folsäure und Beta-Carotin. Sie aktivieren die für die Abwehr zuständigen Zellen und helfen auch, Botenstoffe für Immunprozesse freizusetzen. Allgemein ist bekannt, dass Vitamin C bei Erkältungskrankheiten hilft. Besonders die weißen Blutkörperchen, die für die Abwehr zuständig sind, enthalten Vitamin C. Bei Infektionen wird Vitamin C in den weißen Blutkörperchen aber verbraucht. Eine unzureichende Versorgung mit Vitamin C kann deshalb mit einer erhöhten Infektanfälligkeit gegenüber Erkältungserkrankungen einhergehen. Wissenschaftlich belegt ist außerdem, dass ein Vitamin-C-Mangel bestimmte Reaktionen der Immunabwehr beeinträchtigt. Vitamin E und Beta-Carotin schützen Ihre Zellen vor aggressiven Sauerstoffverbindungen, den freien Radikalen. Die B-Komplex Vitamine B6, B12 und Folsäure unterstützen das Immunsystem indem sie verschiedene Zellen der körpereigenen Abwehr stimulieren.
Wie sieht es nun mit Ihrem persönlichen Vitaminhaushalt aus? Nehmen Sie zuwenig davon zu sich oder ernähren Sie sich so vielseitig, dass eine Ernährungsumstellung oder zusätzliche Vitamine aus der Kapsel nicht nötig sind?

Unter der URL:  http://sovital.msn.de/cgi/msn.pl?SP=vitagramm-t1 können Sie Ihren persönlichen Vitamin-Check durchführen.
(kostenlos, es wird keine Mail-Adresse verlangt; leider nicht mit dem Netscape Navigator 4.XX durchzuführen)

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9.) Besorgniserregende Zahlen? -- Medizinische Behandlungsfehler

Die Häufigkeit von Vorwürfen vermuteter medizinischer Behandlungsfehler liegt bundesweit bei etwa 40.000 pro Jahr. Bei einer durchschnittlichen Fehleranerkennungsrate von rund 30 Prozent entspricht dies einer Anzahl anerkannter medizinischer Behandlungsfehler von etwa 12.000 pro Jahr. Das neue Heft der Gesundheitsberichterstattung des Bundes am Robert Koch-Institut zum Thema Medizinische Behandlungsfehler gibt einen Überblick über die verschiedenen Wege, einen Fehlerverdacht klären zu lassen und zu den Häufigkeiten, mit denen diese Wege beschritten werden. Außerdem werden Fehlerursachen verdeutlicht, fehlerverursachende Konstellationen analysiert, Möglichkeiten der Fehlervermeidung aufgezeigt und der aktuelle Stand der einschlägigen Rechtsprechung skizziert.
Das Robert Koch-Institut, das die Gesundheitsberichterstattung des Bundes in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt durchführt, veröffentlicht seit vergangenem Jahr regelmäßig Themenhefte. Die Themen umfassen alle Bereiche des Gesundheitswesens. Neben der Information über Gesundheit und Krankheit ist die Analyse und Identifikation von Handlungsbedarf ein besonderer Schwerpunkte dieser Reihe. "Die Gesundheitsberichterstattung bietet eine wissenschaftliche Grundlage für politische Weichenstellungen an", sagt Bärbel-Maria Kurth, Leiterin der Abteilung Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung.
Bislang sind die GBE-Hefte Schutzimpfungen, Sterbebegleitung, Gesundheitsprobleme bei Fernreisen, Armut bei Kindern und Jugendlichen erschienen. Autoren der Berichte sind renommierte Experten von Hochschulen oder Institutionen, darunter auch aus dem Robert Koch-Institut selbst. Das GBE-Heft Medizinische Behandlungsfehler stammt von Martin Hansis vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen und Dieter Hart, Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen.
Als Behandlungsfehler bezeichnet man eine nicht angemessene, z. B. nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung. Ein solcher Fall kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit (Tun oder Unterlassen) betreffen: Prophylaxe, Diagnostik, Auswahl des Behandlungsverfahrens, Therapie und Nachsorge. Er kann rein medizinischen Charakter haben, zum Beispiel die fehlerhafte Beurteilung eines Befundes, oder sich auf organisatorische Fragen beziehen, zum Beispiel fehlerhafte Ablaufplanung im Operationssaal oder fehlende interne Arbeitsanweisungen.
Dabei präsentieren sich organisatorische Defizite unterschiedlichster Art als offenbar bedeutende, fachunabhängige fehlerverursachende Faktoren. "Sofern es gelingt, diesen durch qualitätssichernde Maßnahmen beizukommen, müsste sich ein Gutteil der Fehlervorwürfe bzw. der tatsächlich nachgewiesenen Fehler vermeiden lassen", folgern die Autoren.

Das GBE-Heft Medizinische Behandlungsfehler kann kostenlos angefordert werden: Robert Koch-Institut, Gesundheitsberichterstattung, General-Pape-Straße 62 - 66 12101 Berlin, Fax: 01888/754-3513, E-Mail: gbe@rki.de

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10.) Viel Wind um etwas Selbstverständliches

Eindrucksvolle Hülle, so urteilt die Stiftung Warentest zum neusten Werbefeldzug von Procter&Gamble

Eine neue Zahnpasta soll vor Karies, Zahnstein und Plaquebakterien schützen und den Zähnen ihr natürliches Weiß zurückgeben. Eine "phänomenale Neuerung" verspricht Procter & Gamble mit der Zahnpasta blend-a-med Synergy. In einigen Punkten bleibt der Hersteller den Beweis aber schuldig.
Auf den ersten Blick beeindruckt vor allem die imposant aufwendige Verpackung. Der Zweikammer-Spender ist gut doppelt so groß wie eine übliche Zahnpastatube. Der Grund für das bombastische Drumherum: Die Wirkstoffe (Natriumfluorid und Natriumpolyphosphat) müssen bis zum Gebrauch - in zwei Kammern - getrennt gehalten werden. Längere Zeit zusammen in einer Tube würde beide Substanzen inaktivieren, behauptet der Hersteller. Erst wenn sich durch Druck auf den Deckel des Spenders beide Komponenten mischen, ist die Zahncreme gebrauchsfertig und
kommt blau-weiß gestreift aus der Tülle.
Wir haben uns diese Zahnpasta einmal näher angeschaut, unter anderem den Fluoridgehalt gemessen und die Reinigungswirkung bestimmt. Dabei legten wir unsere üblichen Testmaßstäbe an. Und in der Tat: blend-a-med Synergy reinigt "gut" und bringt die Zähne dem natürlichen Weiß wieder näher, indem sie Verfärbungen entfernt. Die kariesvorbeugenden Eigenschaften durch Fluorid sind sogar "sehr gut". Wir zweifeln auch die zahnsteinhemmende Wirkung nicht an. Damit ist sie genauso gut wie etliche andere Zahncremes, die wir in den letzten Jahren getestet haben.
Darüber hinaus verspricht blend-a-med Synergy aber eine besondere, neuartige Wirkung. Die enthaltenen Substanzen sollen eine Schutzschicht auf der Zahnoberfläche gegen Zahnstein und Plaquebakterien bilden. Hier ist Skepsis angesagt: Wir haben keine Studie gefunden, die diese Wirkungsweise der Inhaltsstoffe belegen würde.

Was bleibt unterm Strich? Blend-a-med Synergy ist eine gute Zahnpasta. In ihren positiven Eigenschaften ist sie jedoch nicht besser als etliche andere.

[ Quelle:   Stiftung Warentest, 21.12.01]

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11.) Zum Schluss: Statt eines Horoskops für 2002

Nimm die Dinge, die auf dich zukommen, als das, was sie sind: Es sind Ergebnisse. Zwischenergebnisse wohlgemerkt. Das Endergebnis kann anders aussehen.

Wenn wir uns eine glückliche Zukunft nicht einmal vorstellen können - wie sollten wir sie dann erreichen?

Früher sagte man mir: "Nicht für die Schule - für das Leben lernen wir." Heute weiß ich: "Das Leben ist die Schule!"


Teja Wiesenthal, ein noch unbekannter Philosoph der Jetzt-Zeit

Die ZahnNewsLetter-Redaktion schließt sich diesen Feststellungen an und hofft, dass Ihre Vorsätze zumindest bis zum nächsten NewsLetter halten.

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