Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 01/2004/ 1. Januar 2004

Herzlich willkommen zum 1. ZahnNewsLetter für das Jahr 2004, verbunden mit den besten Wünschen für gesunde und erfolgreiche 12 Monate im beginnenden Jahr. Wegen Problemen mit dem Postausgangsserver entschuldigen Sie bitte den verspäteten Versand.

Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

Inhalt

 1.) Sind elektrischen Zahnbürsten den Handzahnbürsten überlegen?
 2.) Professionelle Zahnpflege - Schlechte Zähne sind kein Schicksal
 3.) Zahnmedizin: Was sich ab 1.1.2004 für die Patienten voraussichtlich ändert
 4.) Komposite-Füllungen frühestens 14 Tage nach dem Bleichen
 5.) Warnung vor übereiltem Abschluss von Zahnersatz-Versicherungen
 6.) Nächtliches Zähneknirschen / Vier Fünftel der Betroffenen sind Frauen

 7.)
Ab 2004 gibt es die "Patientenquittung" für mehr Kostentransparenz
 8.)
REZEPTFREI - Der Ratgeber zur Selbstmedikation
 9.)
Bitterstoffe aus Wildpflanzen reduzieren den "Rettungsring"
10.) Gericht stützt alternative Behandlungsmethode
11.) Blut - der ganz besondere Saft
12.) Beachtung bei Säuglingen: Weniger Blei im Trinkwasser
13.) Verringertes Darmkrebs-Risiko durch Probiotika
14.)
Pillen als zweitgrößter Kostenfaktor - und es geht weiter so
15.) Versandhandel von Medikamenten: Deutschland als guter Markt
16.)
Zum Schluss: Ohne Kommentar


1.) Sind elektrischen Zahnbürsten den Handzahnbürsten überlegen?

 Wie beim Rasieren - Nass oder Trocken - gibt es bei der Frage "Hand oder Elektrisch" zwei Welten. Grundsätzlich können bei richtiger Technik und der entsprechenden Dauer mit beiden Hilfsmitteln ebenbürtige Resultate erzielt werden. Allerdings "verzeihen" die Elektrischen eher eine falsche Zahnputztechnik, da sie vieles automatisch "von alleine" machen. Gerade Menschen, die bisher falsch geputzt haben, werden sich mit einer Elektrischen besser tun. Und vergessen Sie eines nicht: Die richtige Zahnputztechnik zu erlernen ist eine Sache, diese aber auch auf Dauer beizubehalten, eine andere.
Kinder und Jugendliche werden (fast) immer eine Elektrische bevorzugen - und den älteren Menschen nehmen die Elektrischen Bewegungen ab, die sie häufig nicht mehr selbst durchführen können.
Unter Kostenaspekten liegen die Handzahnbürsten eindeutig vorn - obwohl sich auch hier die Preise, sieht man einmal von der Grundanschaffung ab, - immer mehr angleichen. Nicht etwa, dass die Ersatzköpfe der Elektrischen wesentlich billiger würden - neue Handzahnbürstenmodelle erreichen lässig den Preis der elektrischen Borstenköpfe.
Beide Systeme - egal mit welcher Technik und Ausdauer angewandt - können aber eines nicht: Den Zahn an allen Stellen vollständig reinigen. Hierfür müssen weitere Hilfsmittel angewandt werden, und oft  kann nur eine
professionelle Zahnreinigung in gewissen Abständen diesen Mangel beseitigen.

Prof. Kielbassa (Berlin) ging in der DZW 45/03 dieser Frage nach. Nachfolgend geben wir den Artikel gekürzt wieder:

"Immer häufiger finden elektrische Zahnbürsten Verwendung und immer umfangreicher wird das Angebot an verschiedenen Modellen mit unterschiedlichen Putzsystemen. Prinzipiell besteht darüber Konsens, dass eine regelmäßig durchgeführte Mundhygiene aus kariologischer und parodontologischer Sicht langfristig zur Gesunderhaltung des Gebisses beiträgt.
Wie wirksam sind jedoch elektrische Zahnbürsten im Vergleich zur manuellen Alternative und welche Elektrozahnbürste ist die effizienteste? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, da es gar nicht so einfach ist, Zahnputzstudien wissenschaftlich korrekt durchzuführen. Tatsächlich leiden einige Untersuchungen an grundlegenden wesentlichen methodischen Mängeln.
Es gibt viele mögliche Fehlerquellen, dafür ein Beispiel: Die Probanden neigen dazu, sich während der Studie besonders gründlich die Zähne zu putzen; zumindest gilt dies für den Zeitraum unmittelbar vor der Kontrolluntersuchung. Das könnte ein Grund dafür sein, dass die getesteten Zahnbürsten in einigen Vergleichsstudien nicht die gleichen Unterschiede aufweisen wie unter Alltagsbedingungen; grundsätzlich lassen sich jedoch auch mit Handzahnbürsten gute Ergebnisse erzielen, wenn man Faktoren wie „manuelle Geschicklichkeit“ außer Acht lässt. Aussagefähiger können gingivale Symptome als Konsequenz von Mundhygiene-Effizienz und -Disziplin über einen längeren Zeitraum sein. Letztendlich ist – und dies schien bisher weitgehend unabhängig von der verwendeten Bürste zu sein – die langfristig korrekt durchgeführte häusliche Anwendung entscheidend; Putzstudien unter Anleitung oder unter professioneller Durchführung können daher nur speziellen Fragestellungen genügen. Ebenso wenig repräsentieren hoch motivierte Zahnmedizinstudenten als Probanden die allgemeine Bevölkerung (wenngleich verschiedene Studien zeigen konnten, dass auch Zahnmedizinstudenten Mundhygienedefizite aufweisen).
Zusammenfassend zeigen die beschriebenen Daten und die Ergebnisse der Cochrane-Studie, dass die Modelle mit oszillierend-rotierendem Putzprinzip im Vergleich zu Handzahnbürsten den manuellen Zahnbürsten überlegen sind. Da auch in diesem Bereich die Entwicklung nicht stehen bleiben wird, darf man gespannt sein, inwieweit sich diese positiven Resultate auch in Zukunft noch verbessern lassen."

[ Quelle: DZW ]

 Basics: ZahnNewsLetter 3/2003, Special - Mundhygiene

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2.) Professionelle Zahnpflege - Schlechte Zähne sind kein Schicksal

"Was ist die härteste Substanz, die der Körper selbst bilden kann?" - eine gute Frage für das Millionär-Quiz. Und die Antwort heißt tatsächlich: Zahnschmelz. Doch selbst dieses "erstklassige Material" hält nicht ewig, wenn es nicht gut behandelt wird. Karies und Parodontitis sind die größten Gefahren für die Zähne, doch man kann ihnen wirksam vorbeugen: mit guter Pflege von Anfang an.
"Zahnärztliche Prophylaxe fängt heute schon im Kleinkindalter an", erklärt Dr. Dietmar Oesterreich von der Initiative proDente. Regelmäßige Zahnarztbesuche, der richtige Einsatz von Fluoriden für Kleinkinder, eine gesunde Ernährung und die rechtzeitig beginnende Zahnpflege sind Bausteine eines umfangreichen Vorsorgekonzeptes - und das zahlt sich mittlerweile aus: So ist bei Zwölfjährigen der Kariesbefall allein zwischen 1989 und 1999 um 56 Prozent zurückgegangen.

Zahnpflege ernst nehmen

Im Erwachsenenalter endet allerdings bei einigen Menschen die Sorgfalt: Zweimal tägliches Zähneputzen, die Reinigung der
Zwischenräume und der regelmäßige Wechsel der Zahnbürste sind längst nicht in allen bundesdeutschen Badezimmern die Regel. "Dabei sind wir heute soweit, dass jeder Mensch mit einer gründlichen Pflege zu Hause, den entsprechenden Prophylaxebehandlungen beim Zahnarzt und der richtigen Ernährung seine eigenen Zähne bis ins hohe Alter behalten und damit bestens kauen und sprechen kann", so Dr. Oesterreich.

Gesundes Gebiss nicht dem Zufall überlassen

Zur Zahngesundheit trägt beispielsweise eine Ernährung mit abwechslungsreicher und zuckerarmer Kost bei. Außerdem sollten zweimal täglich fluoridierte Zahncremes zum Einsatz kommen. Neben der Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide und der richtigen Putztechnik ist der regelmäßige Check beim Zahnarzt zweimal im Jahr ganz entscheidend für die Zahngesundheit. Denn der Arzt kann nicht nur mögliche Schäden im Anfangsstadium erkennen, er nimmt auch umfangreiche Prophylaxemaßnahmen vor, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung oder die Versiegelung von Fissuren. "Mit diesem Vorsorgepaket ist das Gebiss optimal geschützt - übrigens auch noch im Alter", so Dr. Oesterreich. "Denn für eine effektive Prophylaxe ist es nie zu spät."

Kostenlose Infos für Patienten: 01805 / 55 22 55 oder http://www.proDente.de

[ Quelle: ots Originaltext: Initiative proDente e.V. ]

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3.) Zahnmedizin: Was sich ab 1.1.2004 für die Patienten voraussichtlich ändert

Wir hatten Sie schon wiederholt über die Auswirkungen des "GesundheitsModernisierungsGesetzes (GMG)" unterrichtet. Und wie nicht anders zu erwarten, ergaben sich auch noch kurz vor Toresschluss Veränderungen - dies vor allem in einer klaren Definition beim Einzug und der Weiterleitung der "Praxisgebühr". Wenn auch ein Kompromiss zwischen Krankenkassen und Ärzten erzielt wurde, so bleiben z.T. unerträgliche Verwaltungstätigkeiten für diese Zahlungen, welche voll an die Krankenkasse abgegeben werden müssen. Korrekt sollte man von einer versteckten Beitragserhöhung oder einer Krankenkassensondergebühr sprechen und bedenken, dass eine Arzt-/Zahnarztpraxis primär zum Behandeln und nicht zum Geldeinzug konzipiert ist - bei den heutigen EDV-Möglichkeiten hätten sich bei gutem Willen sehr viel elegantere Lösungen ergeben können, aber dann wäre womöglich die verwaltungsmäßige Betreuung dieser Gelder ohne weniger bürokratischen Aufwand möglich geworden, und dies scheint nicht in die deutsche Landschaft zu passen! Bezeichnend auch, dass Jeder von einer "Praxisgebühr" spricht, obwohl der offizielle Gesetzestext diesen Ausdruck gar nicht kennt! (==> http://www.sidiblume.de/).
Die Zahnärztekammer Berlin ist in ihrer jüngsten Pressemitteilung speziell auf die Änderungen im zahnärztlichen Bereich eingegangen:

Kurz vor Weihnachten sehen viele der ab 2004 geplanten Änderungen schon klarer aus als noch wenige Wochen zuvor – dennoch, so der Präsident der Zahnärztekammer Berlin, Dr. Christian Bolstorff, können alle Auskünfte über Neuerungen nur ‚ohne Gewähr’ gegeben werden: „Wir haben erleben müssen, dass es ein endloses HickHack um Details der geplanten zahnmedizinischen Versorgung gibt und auch allgemeine Entwicklungen wie die Praxisgebühr schlagen in unseren Bereich zurück. Es ist daher eher ein Versuch als ein Statusbericht, einmal zusammenzustellen, mit welchen Änderungen welche Patientenkreise zu rechnen haben.“ Unsicherheiten gäbe es nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei den Zahnärzten selbst. Für viele werde es mühsam, mit Blick auf die Weihnachtstage und Praxisferien bis zum Start in wenigen Tagen alles im Griff zu haben, was nun anders läuft.
„In der Übergangszeit wird es ganz sicher hier und da mal spürbar klemmen“, prophezeit Dr. Bolstorff, „aber wir bemühen uns auch von Kammerseite her, unsere Mitglieder auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen. Leider müssen wir dabei auch Dinge in die Praxen transportieren, gegen die wir uns nach wie vor wehren, dazu gehört die ‚Kassengebühr’, die leider immer noch – sicher nicht zufällig - irreführend ‚Praxisgebühr’ genannt wird!“
Es habe sich auch gezeigt, dass viele Patienten, die gar nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, davon ausgingen, dass auch für sie „alles teurer“ werde: „Manche wollten noch 2003 Zahnersatz, weil sie gehört hatten, er werde 2004 teurer – gegen die vielen Missverständnisse, die durch die immer wieder durch Korrekturen geänderten, oft falschen oder missverständlichen Sachstands-Darstellungen entstehen, sind wir in den Praxen schier machtlos“, so Dr. Bolstorff, „und ich gestehe: Wir selbst haben Mühe, den jeweils aktuellen Überblick zu behalten. Und während sich langsam der Dschungel lichtet, wie sich das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis entwickelt, werden wir Zahnärzte noch einiges an Unsicherheiten durchstehen müssen, wie sich künftig die Kosten für Zahnersatz in den Laboren entwickeln. Hier ist noch vieles ungeklärt, z.B. wie die Zahntechnik auf die neuen Preisregeln reagiert, die ab 1. Januar 2004 deutschlandweit angeglichen wurden. Im 1. Quartal 2004 sehen wir sicher klarer.“

Nach dem derzeitigen Stand bringt der 1. Januar 2004 für folgende Patienten nachstehende Änderungen:

Sozialhilfeempfänger:
Ab 1.1.2004 werden alle Sozialhilfeempfänger über die gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt, die Krankenkasse rechnet mit dem Sozialhilfeträger ab, nicht mehr der behandelnde Zahnarzt.

Privatversicherte Patienten:
Keine Kassengebühr, keine Änderungen

Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte etc.):
Keine Kassengebühr, keine Änderungen

Zivildienstleistende, Soldaten der Bundeswehr:
Keine Kassengebühr, keine Änderungen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
keine Kassengebühr, von allen Zuzahlungen generell befreit

Gesetzliche Versicherte Patienten:
Kassengebühr („Praxisgebühr“): 10 € 1 x pro Quartal, wenn die Zahnarztpraxis aufgesucht wird, „Kontrolltermine“ sind – 1 x pro Jahr genutzt - von der Krankenkassengebühr befreit.
• Zahnsteinentfernung wird nur noch 1 x jährlich übernommen
• Röntgenuntersuchungen sind eingeschränkt worden
• Das Bonusheft sollte weitergeführt werden
Zahnersatz:
• Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der bestehenden Form
• Einige Versorgungsmöglichkeiten sind nach der Änderungen der Leistungspositionen nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. sogenannte „Geschiebe“-Lösungen). Im Leistungskatalog enthaltene Zahnersatz-Versorgungsformen sind zugunsten von Prophylaxeleistungen „abgewertet“ worden, der Eigenanteil wird also für die Patienten etwas preiswerter.
• Ab 1.1.2005 ist für Zahnersatz eine eigene Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zuständig, es sollte also bis 31.12.2004 ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

Ein Tipp der ZahnNewsLetter-Redaktion:
Für jede Zuzahlung bekommt man vom Arzt/Zahnarzt, dem Psychotherapeuten, der Apotheke oder dem Krankenhaus eine Quittung zum Nachweis der Ausgaben. Ist die persönliche Belastungsgrenze erreicht, erhält man von der  Krankenkasse (nicht automatisch, muss beantragt werden!) eine Bescheinigung und ist damit für den Rest des jeweiligen Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Hier gibt es auch ein Heftchen, in welchem die Quittungen übersichtlich aufbewahrt werden können.

[ Quelle und Rückfragen: Dr. Bolstorff, Präsident der Zahnärztekammer Berlin, Tel.: 030 / 8410 8850 ;  info@zahndienst.de  ]

 Basics:  GesundheitsModernisierungsGesetz (GMG), Praxisgebühr im Lexikonteil

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4.) Komposite-Füllungen frühestens 14 Tage nach dem Bleichen

Das Bleichen von Zähnen ist eine kosmetische Behandlung, welche immer mehr Anhänger findet. Man mag über diesen Trend aus Amerika zweigeteilter Meinung sein - Fakt ist aber, dass der Trend unter den Patientenwünschen eindeutig in eine "cosmetic dentistry" geht.
Nun ergeben sich beim Bleichen immer dann Probleme, wenn sich in den aufzuhellenden Zähnen schon "weiße Füllungen" befinden. Diese werden durch den Bleichvorgang nur unwesentlich beeinflusst und müssen nach Erzielung der endgültigen Bleichfarbe (ohne Kassenbeteiligung!) ausgetauscht werden. Doch wann kann dieser Vorgang frühestens erfolgen? MedAustria berichtet von einer Studie:

Nach dem Bleichen von Zähnen sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen eingehalten werden, bevor eine Komposite-Füllung gemacht wird. Das ergab eine Studie (EC Teixeira, AT Hara et al.) an Rinderzähnen, die im Journal of Oral Rehabilitation veröffentlicht wurde.
In vier Gruppen wurden 320 Zähne gleichmäßig einem Bleichmittel bzw. destilliertem Wasser (Kontrollgruppe) ausgesetzt und nach 0, 7, 14 oder 21 Tagen mit einer Komposite-Füllung restauriert. Die Zähne wurden einer Methylenblau-Lösung ausgesetzt und später gespalten, um die Farbstoffpenetration zu messen.
Bei den Gruppen, die nach 0 oder 7 Tagen restauriert wurden, ergab sich eine signifikant höhere Farbstoffpenetration als in den Kontrollgruppen. Erst nach 14 und 21 Tagen gab es keine Differenz mehr. Daher sollte nach Ansicht der Wissenschafter eine Komposite-Restauration frühestens 14 Tage nach einem Bleichen erfolgen.
[ Quelle:  MedAustria  ]

 Basics: "Bleichen" im Lexikonteil

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5.) Warnung vor übereiltem Abschluss von Zahnersatz-Versicherungen

Der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Dr. Wilfried Beckmann wies auf die Tatsache hin, dass die gesetzlichen Änderungen bezüglich der Versorgung mit Zahnersatz erst 2005 in Kraft treten werden. Wie es sich jetzt schon abzeichne, werde sich bis dahin ein breiter Markt mit einer großen Palette an Zahnersatz- und Zusatzversicherungen entwickeln. Für einen übereilten Versicherungsabschluss bestehe daher jetzt kein Grund. Beckmann wies nachdrücklich auf das Angebot der Zahnärzte hin, die bei der Wahl zwischen den unterschiedlichen Versicherungen und Tarifen mit einer kompetenten, befundorientierten Beratung zur Verfügung stehen.
[ Quelle: FreiFax Nr. 45 ]

Zusätzlich meldet die Stiftung "Warentest":

Ergänzungspolicen zur Krankenversicherung - Ein bisschen Privatpatient

Kassenpatient bleibt Kassenpatient. Mit keiner Ergänzungsversicherung sind Leistungen erreichbar,
wie sie Patienten auf Kosten einer Privatpolice in Anspruch nehmen können. Aber immerhin lassen
sich einige Lücken im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz schließen oder zumindest
verkleinern. Sämtliche Angebote sind auf die geltenden Regeln abgestimmt. Zusätzliche Lücken,
die die neue Gesundheitsreform reißt, schließen sie daher nicht. FINANZtest sagt, wo es für
Kassenpatienten welchen Zusatzschutz gibt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter:
http://www.finanztest.de/

Zahn-Zusatzversicherungen im Vergleich:

Sehr gute Infos mit Online-Berechnungsbeispielen finden Sie unter:

            http://www.hanswaizmann.de

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6.) Nächtliches Zähneknirschen / Vier Fünftel der Betroffenen sind Frauen

"Mindestens ein Drittel aller Erwachsenen knirscht zeitweise mit den Zähnen", wird Dr. Sebastian Ziller von der Bundeszahnärztekammer in der Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" zitiert. Die Folgen sind Verspannungen und Kopfschmerzen, aber durchaus auch Zahnschäden. Ein derart verbreitetes Leiden verdient denn auch einen komplizierten Namen: "Bruxismus" nennen es die Fachleute. Überraschend: Rund achtzig Prozent der Betroffenen sind Frauen zwischen 30 und 45 Jahren. Als Gründe nennt die Psychologin und Bruxismusexpertin Dr. Gundula Körber von der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Kiel verdrängte Aggressionen, Ärger und Sorgen, Trauer, Enttäuschung, Hektik und andauernden Stress. "Diejenigen, die den Mund nicht aufmachen dürfen, sind besonders gefährdet, nachts mit den Zähnen zu knirschen", sagt Körber. Nach der Akuthilfe durch den Zahnarzt, der eine Kunststoffschiene anfertigt, die Zahnschäden verhindert, sollten Betroffene die ursächlichen Probleme in den Griff zu bekommen versuchen.

[ Quelle: Apotheken Umschau vom 22.12.03; E-Mail: wsc@wortundbildverlag.de ]

 Basics: "Bruxismus" im Lexikonteil

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7.) Ab 2004 gibt es die "Patientenquittung" für mehr Kostentransparenz

Die Patientenquittung  soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers für mehr Kostentransparenz sorgen und das Abrechnungsgebaren von (Zahn-)Ärzten kontrollieren helfen. Das GMG sagt dazu aus:
Versicherte können ab 01.01.2004 vom Vertragsarzt (zugelassene Ärzte und Zahnärzte, ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen, medizinische Versorgungszentren) und Krankenhäusern eine schriftliche, in verständlicher Form abgefasste Aufstellung über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen (sog. Patientenquittung, § 305 Abs. 2 SGB V). Dies hat direkt im Anschluss an die Behandlung, mindestens Quartalsweise spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals zu erfolgen. Für die Krankenhäuser gilt dies entsprechend, allerdings innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung. Der Versicherte hat hierfür eine Aufwandspauschale von EURO 1,-- zuzüglich Versandkosten zu zahlen. Wenn dennoch Fragen auftreten, können die Patienten ihren Arzt ansprechen oder eine kostenlose KV-Hotline anrufen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Quittung prüfe die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung (KV/KZV)) diese auf ihre Korrektheit.
Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Patientenquittung das Kostenbewusstsein der Patienten stärken. Nach bisherigen statistischen Erhebungen sollen lediglich ca. 20 % der Versicherten tatsächlich an der Quittung interessiert sein. Weiter ergibt sich ein praktisches Problem: Wie sollen die Kosten quittiert werden, wenn Arzt diese jedenfalls unmittelbar nach der Behandlung - wegen des bis 31.12.2006 noch floatenden Punktwerts nicht kennt?
Einen praktikablen und die Arztpraxis entlasteten Weg geht die BKK-Fahr ab 2004: Die Patientenquittung, die im Internet abgerufen werden kann, weist beispielsweise Kosten für Krankenhausaufenthalte, Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz aus. Nicht erfasst werden zunächst Kosten für Arztbesuche. Zudem können die Versicherten im Internet ein Gesundheitstagebuch über Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen und Medikamente führen.

 Basics: Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) , Patientenquittung im Lexikonteil

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8.) REZEPTFREI - Der Ratgeber zur Selbstmedikation

Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 01. Januar 2004 ist dieses Buch fertiggeworden, das für Patienten, aber auch für beratende Apotheker und Ärzte, wichtige Entscheidungshilfen gibt. Da die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der Regel aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen herausfallen, wird der Informationsbedarf im Rahmen der Selbstmedikation enorm ansteigen. Herausgeber des Buches ist Apotheker Wolfgang U. Scholz, Inhaber der Hirsch-Apotheke, Initiator der SCHOLZ Datenbank und Vorstand der ePrax AG Lüdenscheid/München. Wesentliche Teile des Buches wurden in Kooperation mit dem Münchener SCHOLZ Datenbank Team der ePrax AG und von den Mitarbeitern der Hirsch-Apotheke in Lüdenscheid erarbeitet: Apotheker Burkhard Waimann, Apothekerin Gunda Elsner, Apothekerin Emmanuelle Galopin und Frau Annelie Regus. Durch die Zusammenarbeit mit Ärzten, Herrn Dr. med. Karl-Heinz Munter, ehemaliger Geschäftsführer der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, und Herrn PD Dr. med. K. Mörike, wurde die Darstellung medizinisch abgerundet und auch im Sinne einer Qualitätssicherung optimiert.
Der Leser wird für wichtige Stichworte wie "Husten", "Blähungen" oder "Sonnenbrand" schnell fündig. Das Buch enthält "Indikations-Monographien" für etwa 120 häufig vorkommende Krankheitsbilder und Beschwerden. Definitionen und Ursachen werden dargestellt. Auch die wichtigen Fragen "Was kann ich selbst tun?" und "Wann zum Arzt?" werden beantwortet. Daran schließt sich die übersichtliche Darstellung der arzneilichen Therapiemöglichkeiten an. Die vorgeschlagenen Arzneimittel umfassen alle wichtigen Therapierichtungen: chemische, pflanzliche und homöopathische Medikamente werden jeweils tabellarisch dargestellt.
Dabei werden die Arzneimittel als "zweckmäßig" betrachtet, deren Wirksamkeit aufgrund von Untersuchungen belegt ist oder die auf Grund langer Erfahrung traditionell empfohlen werden. Alle Arzneimittel werden in übersichtlichen Tabellen aufgeführt. Hinweise zur Anwendung in der Schwangerschaft werden gegeben, eine komplette Darstellung der Dosierungen, Risiken und Nebenwirkungen würde wegen des enormen Umfangs der Informationen aber den Rahmen dieses Taschenbuches sprengen. Daher werden die heute bestehenden Möglichkeiten der Elektronisierung von Informationen in das Konzept des Handbuches einbezogen. Eine Sammlung kompletter "Arzneimittel-Monographien" für die genannten Produkte ist im Aufbau und kann auf www.scholz-datenbank.de  eingesehen werden. Diese Informationen basieren, soweit möglich, auf den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß Arzneimittelgesetz zugelassenen Informationen. Den Lesern des Handbuches stehen die "Arzneimittel-Monographien" sowie aktuelle Updates dazu also im Internet zur Verfügung. Krankenkassen haben schon Interesse bekundet, dieses Buch ihren Versicherten zu empfehlen.
Das Buch ist eine Neuerscheinung der ePrax AG, Lüdenscheid/München; es kostet EURO 14,90 und ist ab sofort im Buchhandel und über den Internet-Shop der Hirsch-Apotheke Lüdenscheid unter http://www.scholz-hirsch-apotheke.de  beziehbar. ISBN 3-00-012734-8

[ Quelle: www.presseportal.de ]

 Basics: Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)  im Lexikonteil

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9.) Bitterstoffe aus Wildpflanzen reduzieren den "Rettungsring"

Regelmäßiger Verzehr von pflanzlichen Bitterstoffen bringt die Verdauung in Schwung und reduziert bauchbetontes Übergewicht. Zu diesem Ergebnis führte eine Studie an 520 Probanden, die über vier Wochen ein bitterstoffreiches Granulat anwendeten. Sogenannte Urbitterstoffe aus Wildgemüsen regen die Verdauungsdrüsen zu einer vermehrten Produktion von Enzymen an, so dass die Nahrung den Verdauungstrakt schneller wieder verlässt. Sie sorgen für ein rechtzeitiges Sättigungsgefühl und lassen den Hunger auf Süßigkeiten und die damit verbundenen zusätzlichen Pfunde schwinden.
Aus geschmacklichen Gründen wurden die Bitterstoffe aus unseren heutigen Nahrungsmitteln jedoch größtenteils herausgezüchtet. "So ist der Bitterstoffgehalt in den Kulturpflanzen meist stark vermindert oder sogar ganz unterdrückt worden", klagt Prof. Karl Herrmann vom Institut für Lebensmittelchemie in Hannover, der gleichzeitig auf deren besondere Bedeutung für eine gesunde Verdauung verweist. Selbst typisch bittere Gemüse, wie Chicorée oder Feldsalat, sind nur noch in abgemildert bitterem Geschmack erhältlich. Die Folgen: Ohne die bittere Verdauungsanregung wird der Darm träge. Es kommt zu bakterieller Fehlbesiedelung, und der Körper entwickelt den berühmten Rettungsring, um durch die vermehrte Produktion des Hormons Leptin die Immunabwehr zu stärken. Die Fettansammlungen in der Bauchregion sind also Zeichen dafür, dass sich das Immunsystem nach bitterstoffarmer Ernährung vor krankmachenden Erregern schützt. Wegen der "veredelten" Nahrungspflanzen ist es aber kaum noch möglich, den erhöhten Bitterstoff-Bedarf allein durch entsprechende Gemüsekost zu decken. Nur in alten Wildgemüsen und -früchten wie Wegwarte, Löwenzahn oder Wildartischocke hat sich der ursprüngliche Reichtum an bitteren Vitalstoffen erhalten. Sie finden sich konzentriert in Urbitter Granulaten, die in Apotheken erhältlich sind. Regelmäßig vor den Mahlzeiten eingenommen, helfen sie dem Magen- und Darmtrakt nachweislich bei seiner Arbeit. Und der kann in den oft trägen Wintermonaten jede Unterstützung dringend gebrauchen!

[ Quelle ots Originaltext: Naturprodukte Dr. Pandalis GmbH & Co.KG; info@pandalis.com  ]

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10.) Gericht stützt alternative Behandlungsmethode

Wenn alternative Behandlungsmethoden zu einem medizinischen Erfolg führen, muss die Krankenkasse unter Umständen dafür zahlen. Das Landgericht München I gab in einem am 2. Dezember veröffentlichten Vergleich einer Patientin Recht, die eine Zahnfehlstellung in Ober- und Unterkiefer mit einer kombinierten Therapie behandeln ließ.
Kieferorthopädische Maßnahmen wurden mit Magnetfeldtherapie sowie Ozon- und Sauerstoffbehandlung verbunden. Das Ergebnis der vier Jahre langen Behandlung sind makellose Zähne, wie das Gericht befand. Deshalb müsse die Krankenkasse der 42-Jährigen dafür bezahlen, obwohl es sich um eine so genannte Außenseitermethode handle, die nur von wenigen Ärzten angewandt werde.
Ausschlaggebend sei „nur der Erfolg“ der Behandlung, befand das Landgericht und stellte sich damit gegen ein vorausgegangenes Urteil des Amtsgerichts München. Krankenversicherung und Patientin einigten sich nach dieser grundsätzlichen Erklärung des Gerichts auf einen Vergleich. (Az.: 6 S 7321/03) /ddp

[ Quelle + © : http://www.aerzteblatt.de/  ]

 Basics: alternative Behandlungsmethoden

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11.) Blut - der ganz besondere Saft

Wer sich gestoßen hat, kriegt einen blauen Fleck. Wer sich geschnitten hat, muss die offene Wunde versorgen. Was aber, wenn die Ursache für eine Erkrankung nicht bekannt ist? In den meisten Fällen wird der Arzt Blut abnehmen und es untersuchen. Blutsenkung und Blutbild sind die wichtigsten Untersuchungen, die dem Arzt Aufschluss über bestimmte Vorgänge im Körper geben und schließlich die genaue Diagnose ermöglichen. Denn - so eine Mediziner-Weisheit - vor die Therapie hat der liebe Gott die Diagnose gesetzt.

Die Blutsenkung gibt eine erste Orientierung. Sie führt noch nicht zur endgültigen Diagnose, zeigt aber, ob weiterführende Untersuchungen notwendig sind. Dabei wird die Sinkgeschwindigkeit der Blutkörperchen gemessen. Bei entzündlichen Vorgängen im Körper ist "die Senkung erhöht", wie die Ärzte sagen.
Das Blutbild sagt schon wesentlich mehr über die Gesundheit eines Menschen aus. So weist beispielsweise eine erhöhte Zahl weißer Blutkörperchen (Leukozyten) auf eine Entzündung im Körper hin, die von Bakterien oder Pilzen ausgelöst werden. Die roten Blutkörperchen (Erythrozyten) können je nach Anzahl und Gehalt an Blutfarbstoff (Hämoglobin) auf eine Blutarmut (Anämie) hinweisen. Die Blutplättchen (Thrombozyten) schließlich sind die für Blutgerinnung verantwortlich. Ist deren Zahl gering, sind weitere Untersuchungen nötig, um die Ursache herauszufinden.
Mehr dazu im Faltblatt "Blut - der ganz besondere Saft. Was das Blut über die Gesundheit verrät", das kostenlos beim Infozentrum für Prophylaxe und Früherkennung (IPF), Postfach 16 04 34, 60067 Frankfurt am Main, angefordert werden kann. Weitere Faltblätter zu Gesundheits- und Vorsorgethemen gibt es
ebenfalls kostenlos beim IPF.
Die Texte dazu sind außerdem in Deutsch und Englisch über die IPF-Homepage abrufbar ( www.vorsorge-online.de ).

[ Quelle + ©:  POSTINA PUBLIC RELATIONS PPR , E-Mail: office@postina-pr.de   ]

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12.) Beachtung bei Säuglingen: Weniger Blei im Trinkwasser

Das Trinkwasser in Deutschland darf künftig nur noch 25 Mikrogramm Blei pro Liter enthalten und soll in den nächsten Jahren noch sauberer werden. Bisher lag der Grenzwert für Blei bei 40 Mikrogramm. Darauf hat das Umweltbundesamt in Berlin am Freitag hingewiesen.

Mit der Anpassung folgt Deutschland einer europäischen Richtlinie. Bis 2013 soll der Grenzwert weiter auf 10 Mikrogramm pro Liter gesenkt werden. Erst dann gilt das Wasser auch für Säuglinge und Kleinkinder als unschädlich.

[Quelle: dpa / Ärztezeitung ]

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13.) Verringertes Darmkrebs-Risiko durch Probiotika

"(bd). Ob in Joghurt, Müsli oder Keksen - Probiotika sind derzeit in aller Munde! In vielen Nahrungsmitteln stecken sie drin und es wird damit geworben, dass sie das Abwehrsystem im Darm günstig beeinflussen. Nun gibt es aus Japan erste Hinweise, dass Probiotika bei Menschen auch vor Darmkrebs schützen könnten.
Dass hochdosierte Zubereitungen von Lactobacillus-Arten bei Durchfall helfen, ist immer wieder dokumentiert worden. Gute Hinweise gibt es auch auf positive Effekte bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen. Ob aber mit Probiotika auch das Risiko für ein Kolon-Karzinom gesenkt werden kann, dazu gab es bisher nur Hinweise aus tierexperimentellen Studien. Darin ist beobachtet worden, dass Pro- und Präbiotika DNA-Schäden in Dickdarmzellen und pathologische Mukosaveränderungen verhindern.
Bei einem Symposium über Probiotika, Immunologie und Krebs des Unternehmens Yakult in Heidelberg wurden nun erste Daten aus Studien mit Patienten vorgestellt, die Hinweise auf eine Schutzwirkung gegen Darmkrebs liefern. So hat die Ernährungstoxikologin Professor Beatrice Pool-Zobel aus Jena über ihre Forschungsergebnisse mit Stuhlproben gesunder Probanden berichtet: Bei Probiotika- und ballaststoffreicher Ernährung wurde bei der Untersuchung eine geringere genotoxische Wirkung im Fäkalwasser nachgewiesen als bei Verzehr von normalem Joghurt und ballaststofffreier Kost.
Auch die Resultate einer klinischen Studie sind vielversprechend. Darin hat der japanische Onkologe Dr. Hideki Ishikawa aus Osaka 380 Frauen und Männer zwischen 40 und 65 Jahren mit zwei oder mehr kolorektalen Tumoren (Adenome und Frühkarzinome) untersucht.
Das Ergebnis: Das relative Risiko für Tumoren mit mittelgradiger und schwerer Atypie wurde durch die Zufuhr von täglich einem Gramm Probiotikum mit 1010 Keimen von Lactobacillus casei Shirota signifikant verringert. So betrug das relative Risiko für solche Tumoren nach zwei Jahren 0,8 und nach vier Jahren sogar nur noch 0,65."

[ Quelle : gekürzt aus  Ärztezeitung vom 19.12.  ]

 Basics: Probiotika und Präbiotika im Lexikonteil

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14.) Pillen als zweitgrößter Kostenfaktor - und es geht weiter so

Die Nachricht ist nicht neu, aber nach wie vor erschreckend: In Deutschland werden weiterhin viele neue Medikamente verschrieben, die zwar teurer aber nicht wirksamer als etablierte Pillen sind. Laut jüngstem Arzneiverordnungsreport sind 2002 die Arzneimittelumsätze für Versicherte von Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auf ein Rekordhoch von 22,7 Milliarden Euro gestiegen. Das waren 6,5 Prozent mehr als 2001. Für 2003 dürfte dieser Zuwachs noch erheblich größer sein, da im Vorfeld des GesundheitsModernisierungsGesetzes (GMG) mit seinen stärkeren Zuzahlungen, wahre Hamsterkäufe zu verzeichnen sind.
So haben es die Arzneimittel mit ihrer "Lobby" geschafft, inzwischen zum zweitgrößten Kostenfaktor innerhalb der GKV aufzusteigen und fast zur Hälfte für das 3-Milliarden-Euro-Loch in 2002 verantwortlich zu sein.

Und das Übel wird weitergehen. So berichtet SPIEGEL am 22.12.03:
"... Der Ministerin zu Dank verpflichtet ist tatsächlich nur eine Gruppe von Nutznießern - die Pharmaindustrie. Eifrig studierten die Pillenkonzerne während der vergangenen Monate das 470 Seiten starke Gesetzeswerk, um Ausweichmöglichkeiten und Gewinn bringende Geschäftsideen aufzuspüren. Der erfolgsgewöhnten Branche könnte es wieder mal gelingen, jedweden Schaden von sich abzuwenden - zu Lasten von Versicherten und Krankenkassen. Kaum hatte sich die von SPD-Frau Schmidt und CSU-Politiker Horst Seehofer geleitete Allparteienrunde im August auf die Eckpunkte ihrer Reform verständigt, da berichtete das für die Zulassung von Medikamenten zuständige Bundesinstitut von einem wundersamen Anstieg der Posteingänge. Seit Sommer haben die Pharmakonzerne über tausend Anträge auf Neuzulassung bekannter Arzneien eingereicht - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum.
Echte Innovationen sind kaum darunter. Stattdessen drängt es die Unternehmen plötzlich, ihre Altpräparate und längst bekannten Wirkstoffe aufzuhübschen. Mal beantragen sie, die Konzentration des Wirkstoffs in ihren Pillen zu erhöhen. Mal behaupten sie, auf bislang unerkannte Heilungsmöglichkeiten oder neue Nebenwirkungen gestoßen zu sein.
Auslöser der Antragsflut ist eine kleine, aber womöglich folgenschwere Neuerung der Gesundheitsreform. Danach sollen die Krankenkassen künftig keine rezeptfreien Medikamente wie Hustensaft, Lutschpastillen oder Jodtabletten mehr bezahlen. Auf einen Schlag wollte Schmidt damit die gesetzlichen Krankenkassen um mehr als eine Milliarde Euro jährlich entlasten, damit diese die Versichertenbeiträge senken können.
Doch bei ihrer Rechnung hat die Ministerin die Kreativität vieler Pharmafirmen unterschätzt. Massenhaft planen die Unternehmen, ihre rezeptfreien Mittelchen zu verschreibungspflichtigen Arzneien umzumodeln - zu kräftig anziehenden Preisen. Das für die Zulassung zuständige Bundesinstitut kann nichts dagegen machen. Sobald ein Hersteller die Risiken und Nebenwirkungen eines Präparats durch veränderte Rezepturen erhöht, wird es von der Behörde sicherheitshalber heraufgestuft: von frei verkäuflich auf verschreibungspflichtig. Der durch die Reform beabsichtigte Spareffekt könnte sogar ins Gegenteil umschlagen, fürchtet etwa der unabhängige Branchendienst "arznei-telegramm": "Die Hersteller versuchen, die ab 1. Januar geltenden Regelungen zu unterlaufen."
Beispielhaft voran marschiert derzeit das Pharmaunternehmen Pohl-Boskamp, dessen Arzneimittel Gelomyrtol sich in der kalten Jahreszeit großer Beliebtheit erfreut. Manch Hustengeplagter kauft die vor allem aus Myrtenöl, Limonen und Süßstoff zusammengerührten Kapseln auf eigene Rechnung in der Apotheke. Doch auch Mediziner dürfen das Präparat derzeit noch verschreiben - zuletzt in einem Gesamtwert von knapp 18 Millionen Euro im Jahr.
Geht es nach dem Willen des Pharmaunternehmens, sollen die Ärzte ab 2004 auf ein rezeptpflichtiges Präparat umsteigen. Auf Anzeigen in Fachblättern wie "Medical Tribune" preist Pohl-Boskamp neuerdings sein Mittel Tetra-Gelomyrtol ("die erstattungsfähige Alternative") an, das neben Pflanzenölen auch ein Antibiotikum enthält. Für viele Patienten wäre der Umstieg laut Stiftung Warentest zwar "nicht sinnvoll". Umso schöner wäre ein Wechsel des Präparats jedoch für den Hersteller: Eine Tagesdosis Tetra-Gelomyrtol ist etwa viermal so teuer wie eine Ration Gelomyrtol ohne Antibiotikum.
Auch Pillengigant Ratiopharm ("Gute Preise. Gute Besserung") ist auf die Neuerungen der Gesundheitsreform vorbereitet. In einer internen "Substitutionsliste" machen Firmenvertreter die Ärzte auf Möglichkeiten aufmerksam, rezeptfreie Mittel durch verschreibungspflichtige zu ersetzen. So weisen sie darauf hin, dass man statt des gängigen Schmerzmittels Paracetamol das Präparat Novaminsulfon verordnen könne. Auch das ist für Patienten mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden - bringt aber deutlich mehr in die Firmenkasse.
Die knallharte Strategie der Unternehmen hat die Gesundheitsministerin inzwischen nervös gemacht. Eilig forderte Ulla Schmidt die Ärzte in den vergangenen Tagen dazu auf, den Patienten auch künftig zur Einnahme von rezeptfreien Medikamenten zu raten, selbst wenn diese von den Kassen nicht bezahlt werden. Erfolg wird sie damit kaum haben. Die Branchenkenner vom "arznei-telegramm" urteilen: "Der Aufruf der Bundesgesundheitsministerin erscheint uns angesichts der Umschichtungen als hilfloser Appell."

ALEXANDER NEUBACHER "

 Basics:  Pharmakon im Lexikonteil

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15.) Versandhandel von Medikamenten: Deutschland als guter Markt

Der Medikamenten-Versandhandel könnte sich in Deutschland zu einem glänzenden Markt entwickeln: 45 Prozent der Menschen würden sich von kommenden Januar an Medikamente bei Versand- und Internethändlern bestellen. 21 Prozent würden dies regelmäßig tun, wie eine repräsentative polis-Umfrage im Auftrag der dpa ergab.
Durch die Gesundheitsreform ist vom 1. Januar 2004 an der Versand von Arzneimitteln erlaubt. Zwar
fühlen sich 78 Prozent der 1007 telefonisch Befragten in Apotheken gut beraten. Dennoch gaben mit
55 Prozent vor allem junge Menschen (14 bis 35 Jahre) und Befragte mit höherer Bildung (Abitur oder
Hochschulabschluss) an, den Versandhandel nutzen zu wollen, wenn sie dadurch Geld sparen können.
Männer sind mit 49 Prozent stärker bereit als Frauen (41 Prozent), Arzneimittel auf dem neuen
Vertriebsweg zu bestellen. 53 Prozent der Menschen können sich nicht vorstellen, Arzneimittel nach
Hause liefern zu lassen. Sie gaben an, dass sie ihre Medikamente auch weiterhin ausschließlich in
Apotheken besorgen wollen. Besonders stark ist die Ablehnung gegenüber dem Versandhandel bei
Menschen über 55 Jahren. 68 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben an, weiterhin bei ihrer
Apotheke einkaufen zu wollen.

[ Quelle + ©: pr/dpa in zm-online ]

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16.) Zum Schluss: Spuren im Schnee

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