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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
01/2004/ 1. Januar 2004
Herzlich willkommen zum 1. ZahnNewsLetter für das Jahr 2004, verbunden
mit den besten Wünschen für gesunde und erfolgreiche 12 Monate im
beginnenden Jahr. Wegen Problemen mit dem Postausgangsserver entschuldigen
Sie bitte den verspäteten Versand.
Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

Inhalt
1.)
Sind
elektrischen Zahnbürsten den Handzahnbürsten überlegen?
2.) Professionelle Zahnpflege - Schlechte Zähne
sind kein Schicksal
3.) Zahnmedizin: Was sich ab 1.1.2004 für die
Patienten voraussichtlich ändert
4.) Komposite-Füllungen frühestens 14 Tage nach dem
Bleichen
5.) Warnung vor übereiltem Abschluss von
Zahnersatz-Versicherungen
6.) Nächtliches Zähneknirschen / Vier Fünftel der
Betroffenen sind Frauen
7.) Ab 2004 gibt es die "Patientenquittung" für mehr
Kostentransparenz
8.) REZEPTFREI
- Der Ratgeber zur Selbstmedikation
9.)
Bitterstoffe aus Wildpflanzen
reduzieren den "Rettungsring"
10.) Gericht stützt alternative Behandlungsmethode
11.) Blut - der ganz besondere Saft
12.)
Beachtung bei Säuglingen: Weniger Blei im Trinkwasser
13.)
Verringertes Darmkrebs-Risiko durch Probiotika
14.)
Pillen als zweitgrößter Kostenfaktor - und es geht
weiter so
15.) Versandhandel von Medikamenten: Deutschland als guter
Markt
16.)
Zum Schluss: Ohne Kommentar

1.)
Sind
elektrischen Zahnbürsten den Handzahnbürsten überlegen?
Wie beim Rasieren -
Nass oder Trocken - gibt es bei der Frage "Hand oder Elektrisch" zwei Welten. Grundsätzlich
können bei richtiger Technik und der entsprechenden Dauer mit beiden
Hilfsmitteln ebenbürtige Resultate erzielt werden.
Allerdings "verzeihen" die Elektrischen eher eine falsche
Zahnputztechnik, da sie vieles automatisch "von alleine" machen.
Gerade Menschen, die bisher falsch geputzt haben, werden sich mit
einer Elektrischen besser tun. Und vergessen Sie eines nicht: Die
richtige Zahnputztechnik zu erlernen ist eine Sache, diese aber auch
auf Dauer beizubehalten, eine andere.
Kinder und Jugendliche werden (fast) immer eine Elektrische bevorzugen
- und den älteren Menschen nehmen die Elektrischen Bewegungen ab, die sie
häufig nicht mehr selbst durchführen können.
Unter Kostenaspekten liegen die Handzahnbürsten eindeutig vorn -
obwohl sich auch hier die Preise, sieht man einmal von der
Grundanschaffung ab, - immer mehr angleichen. Nicht etwa, dass die
Ersatzköpfe der Elektrischen wesentlich billiger würden - neue
Handzahnbürstenmodelle erreichen lässig den Preis der elektrischen
Borstenköpfe.
Beide Systeme - egal mit welcher Technik und Ausdauer angewandt -
können aber eines nicht: Den Zahn an allen Stellen vollständig
reinigen. Hierfür müssen weitere Hilfsmittel angewandt werden, und oft kann nur eine
professionelle
Zahnreinigung in gewissen Abständen diesen Mangel beseitigen.
Prof. Kielbassa (Berlin) ging in der
DZW 45/03 dieser Frage nach. Nachfolgend geben wir den Artikel
gekürzt wieder:
"Immer häufiger finden elektrische Zahnbürsten Verwendung und immer
umfangreicher wird das Angebot an verschiedenen Modellen mit
unterschiedlichen Putzsystemen. Prinzipiell besteht darüber Konsens,
dass eine regelmäßig durchgeführte Mundhygiene aus kariologischer und
parodontologischer Sicht langfristig zur Gesunderhaltung des Gebisses
beiträgt.
Wie wirksam sind jedoch elektrische Zahnbürsten im Vergleich zur
manuellen Alternative und welche Elektrozahnbürste ist die
effizienteste? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, da es gar
nicht so einfach ist, Zahnputzstudien wissenschaftlich korrekt
durchzuführen. Tatsächlich leiden einige Untersuchungen an grundlegenden
wesentlichen methodischen Mängeln.
Es gibt viele mögliche Fehlerquellen, dafür ein Beispiel: Die Probanden
neigen dazu, sich während der Studie besonders gründlich die Zähne zu
putzen; zumindest gilt dies für den Zeitraum unmittelbar vor der
Kontrolluntersuchung. Das könnte ein Grund dafür sein, dass die
getesteten Zahnbürsten in einigen Vergleichsstudien nicht die gleichen
Unterschiede aufweisen wie unter Alltagsbedingungen; grundsätzlich
lassen sich jedoch auch mit Handzahnbürsten gute Ergebnisse erzielen,
wenn man Faktoren wie „manuelle Geschicklichkeit“ außer Acht lässt.
Aussagefähiger können gingivale Symptome als Konsequenz von
Mundhygiene-Effizienz und -Disziplin über einen längeren Zeitraum sein.
Letztendlich ist – und dies schien bisher weitgehend unabhängig von der
verwendeten Bürste zu sein – die langfristig korrekt durchgeführte
häusliche Anwendung entscheidend; Putzstudien unter Anleitung oder unter
professioneller Durchführung können daher nur speziellen Fragestellungen
genügen. Ebenso wenig repräsentieren hoch motivierte
Zahnmedizinstudenten als Probanden die allgemeine Bevölkerung
(wenngleich verschiedene Studien zeigen konnten, dass auch
Zahnmedizinstudenten Mundhygienedefizite aufweisen).
Zusammenfassend zeigen die beschriebenen Daten und die Ergebnisse der
Cochrane-Studie, dass die Modelle mit oszillierend-rotierendem
Putzprinzip im Vergleich zu Handzahnbürsten den manuellen Zahnbürsten
überlegen sind. Da auch in diesem Bereich die Entwicklung nicht
stehen bleiben wird, darf man gespannt sein, inwieweit sich diese
positiven Resultate auch in Zukunft noch verbessern lassen."
[ Quelle:
DZW
]
Basics:
ZahnNewsLetter
3/2003,
Special - Mundhygiene

2.)
Professionelle Zahnpflege - Schlechte Zähne sind kein Schicksal
"Was ist die härteste Substanz, die der Körper selbst
bilden
kann?" - eine gute Frage für das Millionär-Quiz. Und die Antwort
heißt tatsächlich: Zahnschmelz. Doch selbst dieses "erstklassige
Material" hält nicht ewig, wenn es nicht gut behandelt wird. Karies
und Parodontitis sind die größten Gefahren für die Zähne, doch man
kann ihnen wirksam vorbeugen: mit guter Pflege von Anfang an.
"Zahnärztliche Prophylaxe fängt heute schon im Kleinkindalter an",
erklärt Dr. Dietmar Oesterreich von der Initiative proDente.
Regelmäßige Zahnarztbesuche, der richtige Einsatz von Fluoriden für
Kleinkinder, eine gesunde Ernährung und die rechtzeitig beginnende
Zahnpflege sind Bausteine eines umfangreichen Vorsorgekonzeptes - und
das zahlt sich mittlerweile aus: So ist bei Zwölfjährigen der
Kariesbefall allein zwischen 1989 und 1999 um 56 Prozent
zurückgegangen.
Zahnpflege ernst nehmen
Im Erwachsenenalter endet allerdings bei einigen Menschen die
Sorgfalt: Zweimal tägliches Zähneputzen, die Reinigung der
Zwischenräume und der regelmäßige Wechsel der Zahnbürste sind längst
nicht in allen bundesdeutschen Badezimmern die Regel. "Dabei sind wir
heute soweit, dass jeder Mensch mit einer gründlichen Pflege zu
Hause, den entsprechenden Prophylaxebehandlungen beim Zahnarzt und
der richtigen Ernährung seine eigenen Zähne bis ins hohe Alter
behalten und damit bestens kauen und sprechen kann", so Dr.
Oesterreich.
Gesundes Gebiss nicht dem Zufall überlassen
Zur Zahngesundheit trägt beispielsweise eine Ernährung mit
abwechslungsreicher und zuckerarmer Kost bei. Außerdem sollten
zweimal täglich fluoridierte Zahncremes zum Einsatz kommen. Neben der
Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide und der richtigen
Putztechnik ist der regelmäßige Check beim Zahnarzt zweimal im Jahr
ganz entscheidend für die Zahngesundheit. Denn der Arzt kann nicht
nur mögliche Schäden im Anfangsstadium erkennen, er nimmt auch
umfangreiche Prophylaxemaßnahmen vor, zum Beispiel die professionelle
Zahnreinigung oder die Versiegelung von Fissuren. "Mit diesem
Vorsorgepaket ist das Gebiss optimal geschützt - übrigens auch noch
im Alter", so Dr. Oesterreich. "Denn für eine effektive Prophylaxe
ist es nie zu spät."
Kostenlose Infos für Patienten: 01805 / 55 22 55 oder
http://www.proDente.de
[ Quelle: ots Originaltext: Initiative proDente e.V.
]

3.)
Zahnmedizin: Was sich ab 1.1.2004 für die Patienten voraussichtlich
ändert
Wir hatten Sie schon wiederholt über
die Auswirkungen des "GesundheitsModernisierungsGesetzes (GMG)"
unterrichtet. Und wie nicht anders zu erwarten, ergaben sich auch noch
kurz vor Toresschluss Veränderungen - dies vor allem in einer klaren
Definition beim Einzug und der Weiterleitung der "Praxisgebühr". Wenn auch
ein Kompromiss zwischen Krankenkassen und Ärzten erzielt wurde, so bleiben
z.T. unerträgliche Verwaltungstätigkeiten für diese Zahlungen, welche voll
an die Krankenkasse abgegeben werden müssen. Korrekt sollte man von einer
versteckten Beitragserhöhung oder einer Krankenkassensondergebühr sprechen
und bedenken, dass eine Arzt-/Zahnarztpraxis primär zum Behandeln und
nicht zum Geldeinzug konzipiert ist - bei den heutigen EDV-Möglichkeiten
hätten sich bei gutem Willen sehr viel elegantere Lösungen ergeben können,
aber dann wäre womöglich die verwaltungsmäßige Betreuung dieser Gelder
ohne weniger bürokratischen Aufwand möglich geworden, und dies scheint
nicht in die deutsche Landschaft zu passen! Bezeichnend auch, dass Jeder
von einer "Praxisgebühr" spricht, obwohl der offizielle Gesetzestext
diesen Ausdruck gar nicht kennt! (==>
http://www.sidiblume.de/).
Die Zahnärztekammer Berlin ist in ihrer jüngsten Pressemitteilung speziell
auf die Änderungen im zahnärztlichen Bereich eingegangen:
Kurz vor Weihnachten sehen viele der ab 2004 geplanten Änderungen schon
klarer aus als noch wenige Wochen zuvor – dennoch, so der Präsident der
Zahnärztekammer Berlin, Dr. Christian Bolstorff, können alle Auskünfte
über Neuerungen nur ‚ohne Gewähr’ gegeben werden: „Wir haben erleben
müssen, dass es ein endloses HickHack um Details der geplanten
zahnmedizinischen Versorgung gibt und auch allgemeine Entwicklungen wie
die Praxisgebühr schlagen in unseren Bereich zurück. Es ist daher eher ein
Versuch als ein Statusbericht, einmal zusammenzustellen, mit welchen
Änderungen welche Patientenkreise zu rechnen haben.“ Unsicherheiten gäbe
es nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei den Zahnärzten
selbst. Für viele werde es mühsam, mit Blick auf die Weihnachtstage und
Praxisferien bis zum Start in wenigen Tagen alles im Griff zu haben, was
nun anders läuft.
„In der Übergangszeit wird es ganz sicher hier und da mal spürbar
klemmen“, prophezeit Dr. Bolstorff, „aber wir bemühen uns auch von
Kammerseite her, unsere Mitglieder auf den jeweils aktuellen
Stand zu bringen. Leider müssen wir dabei auch Dinge in die Praxen
transportieren, gegen die wir uns nach wie vor wehren, dazu gehört die
‚Kassengebühr’, die leider immer noch – sicher nicht zufällig -
irreführend ‚Praxisgebühr’ genannt wird!“
Es habe sich auch gezeigt, dass viele Patienten, die gar nicht Mitglied
einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, davon ausgingen, dass auch
für sie „alles teurer“ werde: „Manche wollten noch 2003 Zahnersatz, weil
sie gehört hatten, er werde 2004 teurer – gegen die vielen
Missverständnisse, die durch die immer wieder durch Korrekturen
geänderten, oft falschen oder missverständlichen Sachstands-Darstellungen
entstehen, sind wir in den Praxen schier machtlos“, so Dr. Bolstorff, „und
ich gestehe: Wir selbst haben Mühe, den jeweils aktuellen Überblick zu
behalten. Und während sich langsam der
Dschungel lichtet, wie sich das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis entwickelt,
werden wir Zahnärzte noch einiges an Unsicherheiten durchstehen müssen,
wie sich künftig die Kosten für Zahnersatz in den Laboren entwickeln. Hier
ist noch vieles ungeklärt, z.B. wie die Zahntechnik auf die neuen
Preisregeln reagiert, die ab 1. Januar 2004 deutschlandweit angeglichen
wurden. Im 1. Quartal 2004 sehen wir sicher klarer.“
Nach dem derzeitigen Stand bringt der 1. Januar
2004 für folgende Patienten nachstehende Änderungen:
Sozialhilfeempfänger:
Ab 1.1.2004 werden alle Sozialhilfeempfänger über die gesetzlichen
Krankenversicherungen versorgt, die Krankenkasse rechnet mit dem
Sozialhilfeträger ab, nicht mehr der behandelnde Zahnarzt.
Privatversicherte Patienten:
Keine Kassengebühr, keine Änderungen
Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte etc.):
Keine Kassengebühr, keine Änderungen
Zivildienstleistende, Soldaten der Bundeswehr:
Keine Kassengebühr, keine Änderungen
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
keine Kassengebühr, von allen Zuzahlungen generell befreit
Gesetzliche Versicherte Patienten:
Kassengebühr („Praxisgebühr“): 10 € 1 x pro Quartal, wenn die
Zahnarztpraxis aufgesucht wird, „Kontrolltermine“ sind – 1 x pro Jahr
genutzt - von der Krankenkassengebühr befreit.
• Zahnsteinentfernung wird nur noch 1 x jährlich übernommen
• Röntgenuntersuchungen sind eingeschränkt worden
• Das Bonusheft sollte weitergeführt werden
Zahnersatz:
• Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der bestehenden Form
• Einige Versorgungsmöglichkeiten sind nach der Änderungen der
Leistungspositionen nicht mehr Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung (z.B. sogenannte „Geschiebe“-Lösungen). Im
Leistungskatalog enthaltene Zahnersatz-Versorgungsformen sind zugunsten
von Prophylaxeleistungen „abgewertet“ worden, der Eigenanteil wird also
für die Patienten etwas preiswerter.
• Ab 1.1.2005 ist für Zahnersatz eine eigene Versicherung bei einer
gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zuständig, es sollte also bis
31.12.2004 ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.
Ein Tipp der ZahnNewsLetter-Redaktion:
Für jede Zuzahlung bekommt man vom Arzt/Zahnarzt, dem Psychotherapeuten,
der Apotheke oder dem Krankenhaus eine Quittung zum Nachweis der Ausgaben.
Ist die persönliche Belastungsgrenze erreicht, erhält man von der
Krankenkasse (nicht automatisch, muss beantragt werden!) eine
Bescheinigung und ist damit für den Rest des jeweiligen Jahres von
weiteren Zuzahlungen befreit. Hier gibt es auch ein Heftchen, in welchem
die Quittungen übersichtlich aufbewahrt werden können.
[ Quelle und Rückfragen: Dr. Bolstorff, Präsident der
Zahnärztekammer Berlin, Tel.: 030 / 8410 8850 ;
info@zahndienst.de ]
Basics:
GesundheitsModernisierungsGesetz (GMG),
Praxisgebühr im Lexikonteil

4.)
Komposite-Füllungen frühestens
14 Tage nach dem Bleichen
Das Bleichen von Zähnen ist eine
kosmetische Behandlung, welche immer mehr Anhänger findet. Man mag
über diesen Trend aus Amerika zweigeteilter Meinung sein - Fakt ist
aber, dass der Trend unter den Patientenwünschen eindeutig in eine "cosmetic
dentistry" geht.
Nun ergeben sich beim Bleichen immer dann Probleme, wenn sich in den
aufzuhellenden Zähnen schon "weiße Füllungen" befinden. Diese werden
durch den Bleichvorgang nur unwesentlich beeinflusst und müssen nach
Erzielung der endgültigen Bleichfarbe (ohne Kassenbeteiligung!)
ausgetauscht werden. Doch wann kann dieser Vorgang frühestens
erfolgen?
MedAustria berichtet von einer Studie:
Nach dem Bleichen von Zähnen sollte eine Frist von mindestens 14
Tagen eingehalten werden, bevor eine Komposite-Füllung gemacht wird.
Das ergab eine Studie (EC Teixeira, AT Hara et al.) an Rinderzähnen,
die im Journal of Oral Rehabilitation veröffentlicht wurde.
In vier Gruppen wurden 320 Zähne gleichmäßig einem Bleichmittel bzw.
destilliertem Wasser (Kontrollgruppe) ausgesetzt und nach 0, 7, 14
oder 21 Tagen mit einer Komposite-Füllung restauriert. Die Zähne
wurden einer Methylenblau-Lösung ausgesetzt und später gespalten, um
die Farbstoffpenetration zu messen.
Bei den Gruppen, die nach 0 oder 7 Tagen restauriert wurden, ergab
sich eine signifikant höhere Farbstoffpenetration als in den
Kontrollgruppen. Erst nach 14 und 21 Tagen gab es keine Differenz
mehr. Daher sollte nach Ansicht der Wissenschafter eine
Komposite-Restauration frühestens 14 Tage nach einem Bleichen
erfolgen.
[ Quelle:
MedAustria ]
Basics:
"Bleichen" im Lexikonteil

5.)
Warnung vor übereiltem Abschluss von
Zahnersatz-Versicherungen
Der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Dr.
Wilfried Beckmann wies auf die Tatsache hin, dass
die gesetzlichen Änderungen bezüglich der Versorgung mit Zahnersatz
erst
2005 in Kraft treten werden. Wie es sich jetzt schon abzeichne, werde
sich
bis dahin ein breiter Markt mit einer großen Palette an Zahnersatz-
und
Zusatzversicherungen entwickeln. Für einen übereilten
Versicherungsabschluss bestehe daher jetzt kein Grund. Beckmann wies
nachdrücklich auf das Angebot der Zahnärzte hin, die bei der Wahl
zwischen den unterschiedlichen Versicherungen und Tarifen mit einer
kompetenten, befundorientierten Beratung zur Verfügung stehen.
[ Quelle: FreiFax Nr. 45 ]
Zusätzlich meldet die Stiftung "Warentest":
Ergänzungspolicen zur
Krankenversicherung - Ein bisschen Privatpatient
Kassenpatient bleibt Kassenpatient. Mit keiner Ergänzungsversicherung
sind Leistungen erreichbar,
wie sie Patienten auf Kosten einer Privatpolice in Anspruch nehmen
können. Aber immerhin lassen
sich einige Lücken im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz
schließen oder zumindest
verkleinern. Sämtliche Angebote sind auf die geltenden Regeln
abgestimmt. Zusätzliche Lücken,
die die neue Gesundheitsreform reißt, schließen sie daher nicht.
FINANZtest sagt, wo es für
Kassenpatienten welchen Zusatzschutz gibt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter:
http://www.finanztest.de/
Zahn-Zusatzversicherungen im
Vergleich:
Sehr gute Infos mit Online-Berechnungsbeispielen finden Sie
unter:
http://www.hanswaizmann.de

6.)
Nächtliches Zähneknirschen / Vier Fünftel der Betroffenen sind Frauen
"Mindestens ein Drittel aller Erwachsenen knirscht zeitweise mit
den Zähnen", wird Dr. Sebastian Ziller von der Bundeszahnärztekammer
in der Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" zitiert. Die Folgen
sind Verspannungen und Kopfschmerzen, aber durchaus auch Zahnschäden.
Ein derart verbreitetes Leiden verdient denn auch einen komplizierten
Namen: "Bruxismus" nennen es die Fachleute. Überraschend: Rund achtzig
Prozent der Betroffenen sind Frauen zwischen 30 und 45 Jahren. Als
Gründe nennt die Psychologin und Bruxismusexpertin Dr. Gundula Körber
von der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Universität
Kiel verdrängte Aggressionen, Ärger und Sorgen, Trauer, Enttäuschung,
Hektik und andauernden Stress. "Diejenigen, die den Mund nicht
aufmachen dürfen, sind besonders gefährdet, nachts mit den Zähnen zu
knirschen", sagt Körber. Nach der Akuthilfe durch den Zahnarzt, der
eine Kunststoffschiene anfertigt, die Zahnschäden verhindert, sollten
Betroffene die ursächlichen Probleme in den Griff zu bekommen
versuchen.
[ Quelle: Apotheken Umschau vom 22.12.03; E-Mail:
wsc@wortundbildverlag.de
]
Basics:
"Bruxismus" im Lexikonteil

7.)
Ab 2004 gibt es die
"Patientenquittung" für mehr Kostentransparenz
Die Patientenquittung soll nach den Vorstellungen des
Gesetzgebers für mehr Kostentransparenz sorgen und das
Abrechnungsgebaren von (Zahn-)Ärzten
kontrollieren helfen. Das
GMG sagt dazu aus:
Versicherte können ab 01.01.2004 vom Vertragsarzt (zugelassene Ärzte und
Zahnärzte, ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen,
medizinische Versorgungszentren) und Krankenhäusern eine schriftliche, in
verständlicher Form abgefasste Aufstellung über die erbrachten Leistungen und
deren vorläufige Kosten verlangen (sog. Patientenquittung, § 305 Abs. 2
SGB V). Dies hat direkt im
Anschluss an die Behandlung, mindestens Quartalsweise spätestens vier Wochen
nach Ablauf des Quartals zu erfolgen. Für die Krankenhäuser gilt dies
entsprechend, allerdings innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der
Krankenhausbehandlung. Der Versicherte hat hierfür eine Aufwandspauschale von
EURO 1,-- zuzüglich Versandkosten zu zahlen. Wenn dennoch Fragen auftreten, können die Patienten
ihren Arzt ansprechen oder eine kostenlose KV-Hotline anrufen. Bei Zweifeln an
der Richtigkeit der Quittung prüfe die
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung (KV/KZV)) diese
auf ihre Korrektheit.
Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Patientenquittung das
Kostenbewusstsein der Patienten stärken. Nach bisherigen statistischen
Erhebungen sollen lediglich ca. 20 % der Versicherten tatsächlich an der
Quittung interessiert sein. Weiter ergibt sich ein praktisches Problem: Wie
sollen die Kosten quittiert werden, wenn Arzt diese jedenfalls unmittelbar nach
der Behandlung - wegen des bis 31.12.2006 noch floatenden Punktwerts nicht
kennt?
Einen praktikablen und die Arztpraxis entlasteten Weg geht die
BKK-Fahr
ab 2004: Die Patientenquittung, die im Internet abgerufen werden kann,
weist beispielsweise Kosten für Krankenhausaufenthalte, Heil- und
Hilfsmittel sowie Zahnersatz aus. Nicht erfasst werden zunächst Kosten
für Arztbesuche. Zudem können die Versicherten im Internet ein
Gesundheitstagebuch über Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen und
Medikamente führen.
Basics:
Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) ,
Patientenquittung im Lexikonteil

8.)
REZEPTFREI - Der Ratgeber zur Selbstmedikation
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 01. Januar 2004 ist
dieses Buch fertiggeworden, das für Patienten, aber auch für beratende
Apotheker und Ärzte, wichtige Entscheidungshilfen gibt. Da
die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der Regel aus der
Erstattungspflicht der Krankenkassen herausfallen, wird der
Informationsbedarf im Rahmen der Selbstmedikation enorm ansteigen.
Herausgeber des Buches ist Apotheker Wolfgang U. Scholz, Inhaber der
Hirsch-Apotheke, Initiator der SCHOLZ Datenbank und Vorstand der
ePrax AG Lüdenscheid/München. Wesentliche Teile des Buches wurden in
Kooperation mit dem Münchener SCHOLZ Datenbank Team der ePrax AG und
von den Mitarbeitern der Hirsch-Apotheke in Lüdenscheid erarbeitet:
Apotheker Burkhard Waimann, Apothekerin Gunda Elsner, Apothekerin
Emmanuelle Galopin und Frau Annelie Regus. Durch die Zusammenarbeit
mit Ärzten, Herrn Dr. med. Karl-Heinz Munter, ehemaliger
Geschäftsführer der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft,
und Herrn PD Dr. med. K. Mörike, wurde die Darstellung medizinisch
abgerundet und auch im Sinne einer Qualitätssicherung optimiert.
Der Leser wird für wichtige Stichworte wie "Husten", "Blähungen"
oder "Sonnenbrand" schnell fündig. Das Buch enthält
"Indikations-Monographien" für etwa 120 häufig vorkommende
Krankheitsbilder und Beschwerden. Definitionen und Ursachen werden
dargestellt. Auch die wichtigen Fragen "Was kann ich selbst tun?" und
"Wann zum Arzt?" werden beantwortet. Daran schließt sich die
übersichtliche Darstellung der arzneilichen Therapiemöglichkeiten an.
Die vorgeschlagenen Arzneimittel umfassen alle wichtigen
Therapierichtungen: chemische, pflanzliche und homöopathische
Medikamente werden jeweils tabellarisch dargestellt.
Dabei werden die Arzneimittel als "zweckmäßig" betrachtet, deren
Wirksamkeit aufgrund von Untersuchungen belegt ist oder die auf Grund
langer Erfahrung traditionell empfohlen werden. Alle Arzneimittel
werden in übersichtlichen Tabellen aufgeführt. Hinweise zur Anwendung
in der Schwangerschaft werden gegeben, eine komplette Darstellung der
Dosierungen, Risiken und Nebenwirkungen würde wegen des enormen
Umfangs der Informationen aber den Rahmen dieses Taschenbuches
sprengen. Daher werden die heute bestehenden Möglichkeiten der
Elektronisierung von Informationen in das Konzept des Handbuches
einbezogen. Eine Sammlung kompletter "Arzneimittel-Monographien" für
die genannten Produkte ist im Aufbau und kann auf
www.scholz-datenbank.de eingesehen werden. Diese Informationen
basieren, soweit möglich, auf den vom Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte gemäß Arzneimittelgesetz zugelassenen
Informationen. Den Lesern des Handbuches stehen die
"Arzneimittel-Monographien" sowie aktuelle Updates dazu also im
Internet zur Verfügung. Krankenkassen haben schon Interesse bekundet,
dieses Buch ihren Versicherten zu empfehlen.
Das Buch ist eine Neuerscheinung der ePrax AG,
Lüdenscheid/München; es kostet EURO 14,90 und ist ab sofort im
Buchhandel und über den Internet-Shop der Hirsch-Apotheke Lüdenscheid
unter http://www.scholz-hirsch-apotheke.de beziehbar. ISBN 3-00-012734-8
[ Quelle:
www.presseportal.de ]
Basics:
Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) im Lexikonteil

9.)
Bitterstoffe aus Wildpflanzen
reduzieren den "Rettungsring"
Regelmäßiger
Verzehr von pflanzlichen Bitterstoffen bringt die Verdauung in Schwung
und reduziert
bauchbetontes Übergewicht. Zu diesem Ergebnis führte eine Studie an
520 Probanden, die über vier Wochen ein bitterstoffreiches Granulat
anwendeten. Sogenannte Urbitterstoffe aus Wildgemüsen regen die
Verdauungsdrüsen zu einer vermehrten Produktion von Enzymen an, so
dass die Nahrung den Verdauungstrakt schneller wieder verlässt. Sie
sorgen für ein rechtzeitiges Sättigungsgefühl und lassen den Hunger
auf Süßigkeiten und die damit verbundenen zusätzlichen Pfunde
schwinden.
Aus geschmacklichen Gründen wurden die Bitterstoffe aus unseren
heutigen Nahrungsmitteln jedoch größtenteils herausgezüchtet. "So ist
der Bitterstoffgehalt in den Kulturpflanzen meist stark vermindert
oder sogar ganz unterdrückt worden", klagt Prof. Karl Herrmann vom
Institut für Lebensmittelchemie in Hannover, der gleichzeitig auf
deren besondere Bedeutung für eine gesunde Verdauung verweist. Selbst
typisch bittere Gemüse, wie Chicorée oder Feldsalat, sind nur noch in
abgemildert bitterem Geschmack erhältlich. Die Folgen: Ohne die
bittere Verdauungsanregung wird der Darm träge. Es kommt zu
bakterieller Fehlbesiedelung, und der Körper entwickelt den berühmten
Rettungsring, um durch die vermehrte Produktion des Hormons Leptin
die Immunabwehr zu stärken. Die Fettansammlungen in der Bauchregion
sind also Zeichen dafür, dass sich das Immunsystem nach
bitterstoffarmer Ernährung vor krankmachenden Erregern schützt. Wegen
der "veredelten" Nahrungspflanzen ist es aber kaum noch möglich, den
erhöhten Bitterstoff-Bedarf allein durch entsprechende Gemüsekost zu
decken. Nur in alten Wildgemüsen und -früchten wie Wegwarte,
Löwenzahn oder Wildartischocke hat sich der ursprüngliche Reichtum an
bitteren Vitalstoffen erhalten. Sie finden sich konzentriert in
Urbitter Granulaten, die in Apotheken erhältlich sind. Regelmäßig vor
den Mahlzeiten eingenommen, helfen sie dem Magen- und Darmtrakt
nachweislich bei seiner Arbeit. Und der kann in den oft trägen
Wintermonaten jede Unterstützung dringend gebrauchen!
[ Quelle ots Originaltext: Naturprodukte Dr.
Pandalis GmbH & Co.KG;
info@pandalis.com ]

10.)
Gericht stützt alternative Behandlungsmethode
Wenn alternative Behandlungsmethoden zu einem medizinischen Erfolg
führen, muss die Krankenkasse unter
Umständen dafür zahlen. Das Landgericht München I gab in einem am 2.
Dezember veröffentlichten Vergleich einer
Patientin Recht, die eine Zahnfehlstellung in Ober- und Unterkiefer
mit einer kombinierten Therapie behandeln ließ.
Kieferorthopädische Maßnahmen wurden mit Magnetfeldtherapie sowie
Ozon- und Sauerstoffbehandlung verbunden. Das
Ergebnis der vier Jahre langen Behandlung sind makellose Zähne, wie
das Gericht befand. Deshalb müsse die Krankenkasse
der 42-Jährigen dafür bezahlen, obwohl es sich um eine so genannte
Außenseitermethode handle, die nur von wenigen
Ärzten angewandt werde.
Ausschlaggebend sei „nur der Erfolg“ der Behandlung, befand das
Landgericht und stellte sich damit gegen ein
vorausgegangenes Urteil des Amtsgerichts München. Krankenversicherung
und Patientin einigten sich nach dieser
grundsätzlichen Erklärung des Gerichts auf einen Vergleich. (Az.: 6 S
7321/03) /ddp
[ Quelle + © :
http://www.aerzteblatt.de/
]
Basics:
alternative Behandlungsmethoden

11.)
Blut - der ganz besondere Saft
Wer sich gestoßen hat, kriegt einen
blauen Fleck. Wer sich geschnitten hat, muss die offene Wunde
versorgen. Was aber, wenn die Ursache für eine Erkrankung nicht
bekannt ist? In den meisten Fällen wird der Arzt Blut abnehmen und es
untersuchen. Blutsenkung und Blutbild sind die wichtigsten
Untersuchungen, die dem Arzt Aufschluss über bestimmte Vorgänge im
Körper geben und schließlich die genaue Diagnose ermöglichen. Denn -
so eine Mediziner-Weisheit - vor die Therapie hat der liebe Gott die
Diagnose gesetzt.
Die Blutsenkung gibt eine erste Orientierung. Sie führt noch nicht
zur endgültigen Diagnose, zeigt aber, ob weiterführende
Untersuchungen notwendig sind. Dabei wird die Sinkgeschwindigkeit der
Blutkörperchen gemessen. Bei entzündlichen Vorgängen im Körper ist
"die Senkung erhöht", wie die Ärzte sagen.
Das Blutbild sagt schon wesentlich mehr über die Gesundheit eines
Menschen aus. So weist beispielsweise eine erhöhte Zahl weißer
Blutkörperchen (Leukozyten) auf eine Entzündung im Körper hin, die
von Bakterien oder Pilzen ausgelöst werden. Die roten Blutkörperchen
(Erythrozyten) können je nach Anzahl und Gehalt an Blutfarbstoff
(Hämoglobin) auf eine Blutarmut (Anämie) hinweisen. Die Blutplättchen
(Thrombozyten) schließlich sind die für Blutgerinnung verantwortlich.
Ist deren Zahl gering, sind weitere Untersuchungen nötig, um die
Ursache herauszufinden.
Mehr dazu im Faltblatt "Blut - der ganz besondere Saft.
Was das Blut über die Gesundheit verrät", das kostenlos beim
Infozentrum für Prophylaxe und Früherkennung (IPF), Postfach 16 04
34, 60067 Frankfurt am Main, angefordert werden kann.
Weitere Faltblätter zu Gesundheits- und Vorsorgethemen gibt es
ebenfalls kostenlos beim IPF.
Die Texte dazu sind außerdem in Deutsch und Englisch über die
IPF-Homepage abrufbar (
www.vorsorge-online.de ).
[ Quelle + ©: POSTINA PUBLIC
RELATIONS PPR , E-Mail:
office@postina-pr.de ]

12.)
Beachtung bei Säuglingen: Weniger
Blei im Trinkwasser
Das Trinkwasser in Deutschland darf künftig nur noch 25 Mikrogramm
Blei pro Liter enthalten und soll in den nächsten Jahren noch sauberer
werden. Bisher lag der Grenzwert für Blei bei 40 Mikrogramm. Darauf
hat das Umweltbundesamt in Berlin am Freitag hingewiesen.
Mit der Anpassung folgt Deutschland einer europäischen Richtlinie.
Bis 2013 soll der Grenzwert weiter auf 10 Mikrogramm pro Liter gesenkt
werden. Erst dann gilt das Wasser auch für Säuglinge und Kleinkinder
als unschädlich.
[Quelle:
dpa / Ärztezeitung ]

13.) Verringertes Darmkrebs-Risiko
durch Probiotika
"(bd). Ob in Joghurt, Müsli oder Keksen - Probiotika sind derzeit
in aller Munde! In vielen Nahrungsmitteln stecken sie drin und es wird
damit geworben, dass sie das Abwehrsystem im Darm günstig
beeinflussen. Nun gibt es aus Japan erste Hinweise, dass Probiotika
bei Menschen auch vor Darmkrebs schützen könnten.
Dass hochdosierte Zubereitungen von Lactobacillus-Arten bei Durchfall
helfen, ist immer wieder dokumentiert worden. Gute Hinweise gibt es
auch auf positive Effekte bei chronisch entzündlichen
Darmerkrankungen. Ob aber mit Probiotika auch das Risiko für ein
Kolon-Karzinom gesenkt werden kann, dazu gab es bisher nur Hinweise
aus tierexperimentellen Studien. Darin ist beobachtet worden, dass
Pro- und Präbiotika DNA-Schäden in Dickdarmzellen und pathologische
Mukosaveränderungen verhindern.
Bei einem Symposium über Probiotika, Immunologie und Krebs des
Unternehmens Yakult in Heidelberg wurden nun erste Daten aus Studien
mit Patienten vorgestellt, die Hinweise auf eine Schutzwirkung gegen
Darmkrebs liefern. So hat die Ernährungstoxikologin Professor Beatrice
Pool-Zobel aus Jena über ihre Forschungsergebnisse mit Stuhlproben
gesunder Probanden berichtet: Bei Probiotika- und ballaststoffreicher
Ernährung wurde bei der Untersuchung eine geringere genotoxische
Wirkung im Fäkalwasser nachgewiesen als bei Verzehr von normalem
Joghurt und ballaststofffreier Kost.
Auch die Resultate einer klinischen Studie sind vielversprechend.
Darin hat der japanische Onkologe Dr. Hideki Ishikawa aus Osaka 380
Frauen und Männer zwischen 40 und 65 Jahren mit zwei oder mehr
kolorektalen Tumoren (Adenome und Frühkarzinome) untersucht.
Das Ergebnis: Das relative Risiko für Tumoren mit mittelgradiger und
schwerer Atypie wurde durch die Zufuhr von täglich einem Gramm
Probiotikum mit 1010 Keimen von Lactobacillus casei Shirota
signifikant verringert. So betrug das relative Risiko für solche
Tumoren nach zwei Jahren 0,8 und nach vier Jahren sogar nur noch
0,65."

14.) Pillen als zweitgrößter
Kostenfaktor - und es geht weiter so
Die Nachricht ist nicht neu, aber nach wie vor
erschreckend: In Deutschland werden weiterhin viele neue Medikamente
verschrieben, die zwar teurer aber nicht wirksamer als etablierte
Pillen sind. Laut jüngstem Arzneiverordnungsreport sind 2002 die
Arzneimittelumsätze für Versicherte von Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) auf ein Rekordhoch von 22,7 Milliarden
Euro gestiegen. Das waren 6,5 Prozent mehr als 2001. Für 2003 dürfte
dieser Zuwachs noch erheblich größer sein, da im Vorfeld des
GesundheitsModernisierungsGesetzes (GMG) mit seinen stärkeren
Zuzahlungen, wahre Hamsterkäufe zu verzeichnen sind.
So haben es die Arzneimittel mit ihrer "Lobby" geschafft, inzwischen
zum zweitgrößten Kostenfaktor innerhalb der GKV aufzusteigen und fast
zur Hälfte für das 3-Milliarden-Euro-Loch in 2002 verantwortlich zu
sein.
Und das Übel wird weitergehen.
So berichtet
SPIEGEL am 22.12.03:
"... Der Ministerin zu Dank verpflichtet ist tatsächlich nur eine
Gruppe von Nutznießern - die Pharmaindustrie. Eifrig studierten die
Pillenkonzerne während der vergangenen Monate das 470 Seiten starke
Gesetzeswerk, um Ausweichmöglichkeiten und Gewinn bringende
Geschäftsideen aufzuspüren. Der erfolgsgewöhnten Branche könnte es
wieder mal gelingen, jedweden Schaden von sich abzuwenden - zu Lasten
von Versicherten und Krankenkassen. Kaum hatte sich die von SPD-Frau
Schmidt und CSU-Politiker Horst Seehofer geleitete Allparteienrunde im
August auf die Eckpunkte ihrer Reform verständigt, da berichtete das
für die Zulassung von Medikamenten zuständige Bundesinstitut von einem
wundersamen Anstieg der Posteingänge. Seit Sommer haben die
Pharmakonzerne über tausend Anträge auf Neuzulassung bekannter
Arzneien eingereicht - mehr als doppelt so viel wie im
Vorjahreszeitraum.
Echte Innovationen sind kaum darunter. Stattdessen drängt es die
Unternehmen plötzlich, ihre Altpräparate und längst bekannten
Wirkstoffe aufzuhübschen. Mal beantragen sie, die Konzentration des
Wirkstoffs in ihren Pillen zu erhöhen. Mal behaupten sie, auf bislang
unerkannte Heilungsmöglichkeiten oder neue Nebenwirkungen gestoßen zu
sein.
Auslöser der Antragsflut ist eine kleine, aber womöglich folgenschwere
Neuerung der Gesundheitsreform. Danach sollen die Krankenkassen
künftig keine rezeptfreien Medikamente wie Hustensaft, Lutschpastillen
oder Jodtabletten mehr bezahlen. Auf einen Schlag wollte Schmidt damit
die gesetzlichen Krankenkassen um mehr als eine Milliarde Euro
jährlich entlasten, damit diese die Versichertenbeiträge senken
können.
Doch bei ihrer Rechnung hat die Ministerin die Kreativität vieler
Pharmafirmen unterschätzt. Massenhaft planen die Unternehmen, ihre
rezeptfreien Mittelchen zu verschreibungspflichtigen Arzneien
umzumodeln - zu kräftig anziehenden Preisen. Das für die Zulassung
zuständige Bundesinstitut kann nichts dagegen machen. Sobald ein
Hersteller die Risiken und Nebenwirkungen eines Präparats durch
veränderte Rezepturen erhöht, wird es von der Behörde
sicherheitshalber heraufgestuft: von frei verkäuflich auf
verschreibungspflichtig. Der durch die Reform beabsichtigte Spareffekt
könnte sogar ins Gegenteil umschlagen, fürchtet etwa der unabhängige
Branchendienst "arznei-telegramm": "Die Hersteller versuchen, die ab
1. Januar geltenden Regelungen zu unterlaufen."
Beispielhaft voran marschiert derzeit das Pharmaunternehmen
Pohl-Boskamp, dessen Arzneimittel Gelomyrtol sich in der kalten
Jahreszeit großer Beliebtheit erfreut. Manch Hustengeplagter kauft die
vor allem aus Myrtenöl, Limonen und Süßstoff zusammengerührten Kapseln
auf eigene Rechnung in der Apotheke. Doch auch Mediziner dürfen das
Präparat derzeit noch verschreiben - zuletzt in einem Gesamtwert von
knapp 18 Millionen Euro im Jahr.
Geht es nach dem Willen des Pharmaunternehmens, sollen die Ärzte ab
2004 auf ein rezeptpflichtiges Präparat umsteigen. Auf Anzeigen in
Fachblättern wie "Medical Tribune" preist Pohl-Boskamp neuerdings sein
Mittel Tetra-Gelomyrtol ("die erstattungsfähige Alternative") an, das
neben Pflanzenölen auch ein Antibiotikum enthält. Für viele Patienten
wäre der Umstieg laut Stiftung Warentest zwar "nicht sinnvoll". Umso
schöner wäre ein Wechsel des Präparats jedoch für den Hersteller: Eine
Tagesdosis Tetra-Gelomyrtol ist etwa viermal so teuer wie eine Ration
Gelomyrtol ohne Antibiotikum.
Auch Pillengigant Ratiopharm ("Gute Preise. Gute Besserung") ist auf
die Neuerungen der Gesundheitsreform vorbereitet. In einer internen
"Substitutionsliste" machen Firmenvertreter die Ärzte auf
Möglichkeiten aufmerksam, rezeptfreie Mittel durch
verschreibungspflichtige zu ersetzen. So weisen sie darauf hin, dass
man statt des gängigen Schmerzmittels Paracetamol das Präparat
Novaminsulfon verordnen könne. Auch das ist für Patienten mit Risiken
und Nebenwirkungen verbunden - bringt aber deutlich mehr in die
Firmenkasse.
Die knallharte Strategie der Unternehmen hat die Gesundheitsministerin
inzwischen nervös gemacht. Eilig forderte Ulla Schmidt die Ärzte in
den vergangenen Tagen dazu auf, den Patienten auch künftig zur
Einnahme von rezeptfreien Medikamenten zu raten, selbst wenn diese von
den Kassen nicht bezahlt werden. Erfolg wird sie damit kaum haben. Die
Branchenkenner vom "arznei-telegramm" urteilen: "Der Aufruf der
Bundesgesundheitsministerin erscheint uns angesichts der
Umschichtungen als hilfloser Appell."
ALEXANDER NEUBACHER "
Basics:
Pharmakon im Lexikonteil

15.)
Versandhandel von Medikamenten: Deutschland als guter Markt
Der Medikamenten-Versandhandel könnte sich in Deutschland zu einem
glänzenden Markt entwickeln: 45 Prozent der Menschen würden sich von
kommenden Januar an Medikamente bei Versand- und Internethändlern
bestellen. 21 Prozent würden dies regelmäßig tun, wie eine
repräsentative polis-Umfrage im Auftrag der dpa ergab.
Durch die Gesundheitsreform ist vom 1. Januar 2004 an der Versand von
Arzneimitteln erlaubt. Zwar
fühlen sich 78 Prozent der 1007 telefonisch Befragten in Apotheken gut
beraten. Dennoch gaben mit
55 Prozent vor allem junge Menschen (14 bis 35 Jahre) und Befragte mit
höherer Bildung (Abitur oder
Hochschulabschluss) an, den Versandhandel nutzen zu wollen, wenn sie
dadurch Geld sparen können.
Männer sind mit 49 Prozent stärker bereit als Frauen (41 Prozent),
Arzneimittel auf dem neuen
Vertriebsweg zu bestellen. 53 Prozent der Menschen können sich nicht
vorstellen, Arzneimittel nach
Hause liefern zu lassen. Sie gaben an, dass sie ihre Medikamente auch
weiterhin ausschließlich in
Apotheken besorgen wollen. Besonders stark ist die Ablehnung gegenüber
dem Versandhandel bei
Menschen über 55 Jahren. 68 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe
gaben an, weiterhin bei ihrer
Apotheke einkaufen zu wollen.
[ Quelle + ©: pr/dpa in
zm-online ]

16.) Zum Schluss:
Spuren im Schnee

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