Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 02/2004/ 1. Februar 2004

Herzlich willkommen bei einer weiteren Ausgabe der ZahnNewsLetter.

Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

Inhalt

 1.) Die Praxisgebühr (Kassengebühr) beim Zahnarzt - Unterschiede zum Arztbesuch
 2.) Kostenerstattung -  Vor- und Nachteile
 3.) Kariesschutz auf Rezept
 4.)
Überempfindliche Zähne und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten
 5.) Krankheitskosten - Minister Eichel & Co beteiligen sich daran
 6.) Akupunktur ist mehr als ein "Placebo" - große Wirksamkeitsstudie

 7.) FOCUS Online startete Arznei-Datenbank mit Preisvergleich

 8.) stern: Deutsche vertrauen alternativer Medizin

 9.) Unfall unter Medikamenteneinwirkung - Arzt ist schuld
10.) Frühstück schützt vor Krankheiten und Übergewicht
11.) Dreidimensionale Darstellung von Schäden im Gesichtsbereich
12.) Weniger Wundinfektionen bei Verzicht auf Nikotin
13.) Was bringen Multi-Vitamin-Tabletten?
14.) Gesünder mit weniger Pillen
15.) Ist das Produkt auch wirklich "ÖKO"?
16.)
Zum Schluss: STELLA-LIEBECK-PREIS


1.) Die Praxisgebühr (Kassengebühr) beim Zahnarzt - Unterschiede zum Arztbesuch

Obwohl der Name "Praxisgebühr" nirgends im Gesetz geschrieben steht, noch das Geld in der Praxis bleibt, sondern als indirekter zusätzlicher Kassenbeitrag an die Gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet wird, um deren Finanzen zu stabilisieren (siehe ZahnNewsLetter Nr. 1/2004), hat sich der Name eingebürgert und mehr als nur Verärgerung ausgelöst - dies vor allem deshalb, weil unser Staat wieder einmal gezeigt hat, wie viel Wert er auf seine Reglementierungswut legt: In Eile formulierte und nicht in letzter Konsequenz durchdachte Gesetze haben sich in der Praxis schlichtweg als undurchführbar dargestellt oder benachteiligen die Versicherten in Einzelfällen derart, dass sowohl die ärztlichen wie auch die zahnärztlichen Berufsorganisationen ihre Schiedsstellen angerufen haben. Wenn auch das Grundübel dabei nicht beseitigt wurde, so konnten doch erhebliche Verbesserungen erzielt werden. Bemerkenswert ist dabei der Schiedsspruch für die Zahnärzte vom 8. Januar: Bemerkenswert deshalb, als nicht nur verwaltungsmäßige "Erleichterungen" und Klarheiten erreicht wurden, sondern in wichtigen Bereichen der Vorsorge für den Patienten in EURO messbare Belohnungen herauskamen und Die- oder Derjenige nicht zur Kasse gebeten werden muss, welche der uralten Forderung der Zahnärzte nachkommen ist und zweimal im Jahr eine Zahnarztpraxis besucht und die Zähne hat kontrollieren lassen.  Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) teilt zu dem Schiedsspruch - der u.U. noch vom Bundesministerium für Gesundheit beklagt wird, da zu "patientenfreundlich" - am 9.1. u.a. mit:

Patienten können zweimal jährlich eine Kontrolluntersuchung (Bema-Position 01) inklusive diagnostischer und präventiver Leistungen (Bema-Positionen 04, Ä925-Ä935, 8, 107; vor allem Röntgenaufnahmen und Zahnsteinentfernung) wahrnehmen, ohne dass die Kassengebühr anfällt. Sobald andere Leistungen und seien sie auch noch so gering - in der gleichen Sitzung hinzukommen, muss die Gebühr erhoben werden. Die Abrechnungsbestimmungen des Bema bleiben durch den Schiedsspruch unberührt.

Darüber hinaus soll in folgenden Fällen keine Gebühr erhoben werden:

Wenn der Patient jünger als achtzehn Jahre ist.
Wenn der Patient eine Überweisung eines anderen Zahnarztes oder Kieferorthopäden (auf dem Rezeptformular) mit Angabe des Überweisungsgrundes aus dem selben Quartal vorliegt.
Wenn der Patient im selben Quartal schon beim zahnärztlichen Notdienst oder der angegebenen Urlaubsvertretung die Gebühr bezahlt hat und die Quittung vorlegen kann.
Wenn der Patient die Gebühr im selben Quartal bereits entrichtet hat und unter Vorlage der Quittung den angegebenen Vertretungszahnarzt oder den zahnärztlichen Notdienst aufsucht.
Wenn der Patient eine gültige, aktuelle Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorliegt.
Wenn der Patient (z.B. als Soldat, Zivildienstleistender oder Polizist) Empfänger von Heilfürsorge ist.
Wenn der Patient mit seiner Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart hat. Die Gebühr wird dann nicht in der Praxis bezahlt, sondern dem Patienten von der Kasse bei der Erstattung abgezogen.

In einem inoffiziellen Protokoll heißt es weiter:

Die Vertragszahnärzte haben die Versicherten bei Nichtzahlung der Praxisgebühr schriftlich zur Zahlung aufzufordern. Gegebenenfalls entstehende Portokosten dürfen den Versicherten in Rechnung gestellt werden.
Zahlt der Versicherte die Praxisgebühr nicht innerhalb von 10 Tagen an den Vertragszahnarzt, hat die zuständige Krankenkasse den weiteren Zahlungseinzug zu übernehmen. (Diese bürokratische Vereinfachung wird im Bundesgesundheitsministerium nicht gern gesehen und u.U. noch beklagt).

[ Quelle: KZBV ]


Übrigens - nochmals zur Praxisgebühr:
Die Erhebung der umstrittenen Praxisgebühr verursacht 80 Millionen Euro an Verwaltungskosten, schätzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Das sind neun Prozent der Einnahmen, also 90 Cent von jeder bezahlten Praxisgebühr. "Bei Zahlungen mit EC-Karte und bei Mahnverfahren verdoppeln sich die Kosten auf 1,80 Euro", sagt KBV-Sprecher Roland Stahl. Berücksichtigt wurden die Kosten für Arbeit, Quittungen und Computer-Ausdruck.

[ Quelle: zm-online vom 7.1. ]

Auch dies noch - ZDF-"Politbarometer"

Seit dem Wirbel um Praxisgebühr und Zuzahlungen hat das Vertrauen der Menschen in das Können der Politik weiter abgenommen. So trauen laut dem am Freitag veröffentlichten ZDF-"Politbarometer" nur noch 13 Prozent der Befragten der SPD zu, die Probleme im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen.
Im September 2003 seien es noch 18 Prozent gewesen, ermittelte die Forschungsgruppe Wahlen bei 1305 Bundesbürgern. Die Union stehe mit 29 Prozent zwar deutlich besser da, doch auch sie habe einen Prozentpunkt verloren. Unverändert sind laut ZDF ein Viertel der Deutschen der Meinung, dass auf diesem Feld keine Partei etwas zu Stande bringt. Dennoch hätten es nur 31 Prozent besser gefunden, wenn die Parteien keine Reformen beschlossen hätten und nur die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht worden wären. 56 Prozent sind dagegen nach den Erhebungen der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF der Meinung, dass die Einführung der Praxisgebühr und die Erhöhung der Zuzahlungen der bessere Weg gewesen sei.
Die Noten für die nach Meinung der Befragten zehn wichtigsten Politiker Deutschlands haben sich laut "Politbarometer" durchweg verschlechtert, manche sogar deutlich. Dramatisch verloren hat danach Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Auf der Skala von minus fünf bis plus fünf ist die Ministerin mit minus 1,7 auf den letzten Platz verwiesen worden. Im Dezember lag der Wert noch bei minus 0,8.

[ Quelle: Ärztezeitung vom 19.1. ]

 Basics: Gesundheitsreform ab 2004, Praxisgebühr im Lexikonteil

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2.) Kostenerstattung -  Vor- und Nachteile

Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat zusammen mit Horst Seehofer in ihre Reform auch das Instrument der Kostenerstattung eingeführt. Diese Form der Inanspruchnahme (zahn-)ärztlicher Leistungen für alle gesetzlich Versicherten quasi als "Privatpatient" hat neben positiven Aspekten aber auch Nachteile - eine Abwägung des Für und Wider sollte gut überlegt sein:

Vorteile:

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Auch gesetzlich Versicherten steht das gesamte Therapiespektrum der wissenschaftlichen Medizin offen. Aus verständlichen Gründen können die Gesetzlichen nicht einen derartigen Leistungsumfang anbieten, sondern sind an das Gebot "ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich" gebunden. Nach Abschluss der Behandlung erhalten sie eine Rechnung, gehen damit zu ihrer Krankenkasse und lassen sich einen Zuschuss in der Höhe der jeweiligen gesetzlichen Leistung auf die Liquidation geben.

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Arzt- und Zahnarztkosten werden transparent; die Anonymität der Chip-Karte entfällt, Leistungen werden durch den Patienten kontrollierbarer als es bisher der Fall ist.

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In vorher zu genehmigenden Fällen können auch solche medizinischen Leistungserbringer aufgesucht werden, die mit den Krankenkassen keine Verträge haben (z.B. reine Privatärzte). Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.

 Nachteile:

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Die Kostenerstattung gilt - einmal gewählt - für mindestens ein Jahr für den gesamten ambulanten Bereich, also für den Arzt und den Zahnarzt.

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Die Praxisgebühr wird trotzdem fällig - nun nicht mehr in der Praxis, sondern direkt bei der Kasse

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Für anfallende Verwaltungskosten wird ein "Verwaltungsaufwand- Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Abschlag" vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Höhe legt die Satzung der Krankenkasse fest. Nach Schätzungen der Redaktion dürfte dieser bis zu 10 Prozent betragen.

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Bevor die Kostenerstattung gewählt wird, erfolgt eine "Zwangsberatung" durch die gesetzliche Krankenkasse.


 Basics: Kostenerstattung

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3.) Kariesschutz auf Rezept

Zur Kariesvorbeugung im Rahmen der Individualprophylaxe können Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren auch nach der Gesundheitsreform Fluoridgelée auf Rezept und ohne Zuzahlung erhalten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Erstattung durch die Krankenkasse seit 1. Januar 2004 nur noch für verschreibungspflichtige Gele möglich ist. Das kürzlich beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) sieht vor, dass Versicherte rezeptfreie Arzneimittel zukünftig aus eigener Tasche bezahlen müssen. Bei elmex gelée beispielsweise erstatten die Kassen zu hundert Prozent die rezeptpflichtige 38 g Tube. Dagegen muss der Patient die Kosten für die rezeptfreie 25 g Tube künftig selbst übernehmen, sobald er über zwölf Jahre alt ist. Bis dahin übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel. Aminfluoridhaltiges elmex gelée ist auf Grund seiner höheren Fluoridkonzentration von 1,25 Prozent im Vergleich zu Zahnpasten (maximal 0,15 Prozent Fluorid) ein Arzneimittel. Der Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen empfiehlt Fluoridgelée zur Zahnschmelzhärtung im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe.
Bei der Individualprophylaxe handelt es sich um zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die Heranwachsende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal pro Halbjahr ohne Praxisgebühr in Anspruch nehmen können. Zur häuslichen Ergänzung empfehlen Zahnärzte die wöchentliche Verwendung von Fluoridgelée. Das Gel wird wie eine Zahnpasta angewendet. Es bildet auf der Zahnoberfläche eine stabile Deckschicht aus Calciumfluorid, die vor Säureangriffen schützt und gleichzeitig als Fluoriddepot die Wiedereinlagerung von Mineralien (Remineralisation) in den Zahnschmelz beschleunigt. Besonders wirkungsvoll ist hier Aminfluorid. Ungarische Wissenschaftler konnten im Rahmen einer Präventionsstudie mit 400 Jugendlichen nachweisen, dass Aminfluorid-Gelée in Kombination mit Aminfluorid-Zahnpasta Karies innerhalb von zwei Jahren um 38 Prozent reduziert.
Anders als Kinder und Jugendliche haben Erwachsene auch nach der Gesundheitsreform keinen Anspruch auf Individualprophylaxe. In ihrem Fall kann der Zahnarzt Fluoridpräparate lediglich empfehlen oder ein Privatrezept ausstellen. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist jedoch in Einzelfällen möglich, etwa zur Behandlung von Karies im Anfangsstadium (Initialkaries) oder bei überempfindlichen Zahnhälsen. In diesen Fällen übernimmt der Versicherte lediglich die ab Januar gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.

Produktinformation:

elmex gelée
Tube 25 g (apothekenpflichtig): EUR 7,63*
Tube 38 g (verschreibungspflichtig)

elmex gelée. Zur Kariesprophylaxe, Remineralisation der Initialkaries und Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren
Arzt oder Apotheker.
* Apothekenverkaufspreis inkl. MwSt.

Alternativ: "Lawefluor™" ist vom Wirkstoff dem Elmex-Gelee ähnlich. Der Preis liegt bei ca. 3,76 € pro 20g. (Packungsgrößen 20 & 100g).

[ Quelle ots, GABA GmbH , eigene Recherchen ]

 Basics:  Fluoride im Lexikonteil

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4.) Überempfindliche Zähne und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten

Etwa 20 Prozent der deutschen Bevölkerung klagen über "empfindliche Zähne". Der Schmerz wird dabei durch das Einwirken thermischer, chemischer und taktiler Reize auf das freiliegende Wurzeldentin ausgelöst, wobei ein Kältereiz als besonders unangenehm empfunden wird. Hauptstörzonen sind freiliegende Zahnhälse, abgeschliffene ("abgekaute") Zahnflächen und zuweilen nach dem Legen von (zahnfarbenen) Füllungen nach der Adhäsiv-Technik. Die Schmerzen können teilweise so groß sein, dass die Essgewohnheiten aus Angst vor einer erneuten Reizung eingeschränkt oder bestimmte Speisen gemieden werden. Die Schmerzauslösung selbst ist wissenschaftlich noch nicht restlos aufgeklärt: Nach der wahrscheinlichsten hydrodynamischen Theorie wird die Flüssigkeit in den Dentinkanälchen ("Dentinliquor") bei frei liegendem Zahnbein durch äußere Reize in Bewegung versetzt, dadurch werden die feinen Nervenendigungen des Zahnnervs gereizt und lösen die Empfindlichkeit aus. Andere Theorien gehen von einer direkten Reizung der Nervenendigungen durch die einwirkenden Substanzen aus.
Zur Behandlung von überempfindlichen Zahnhälsen sind verschiedene Mittel im Handel; im Prinzip wird bei allen chemischen Präparaten ("Desensitizer") versucht, die Dentinkanälchen zu versiegeln. Das früher gebräuchliche und gut wirkende Silbernitrat gilt heute als obsolet, da es die touchierten Partien langdauernd schwarz verfärbt. Heute sind Fluorid- (im sauren Bereich) bzw. Strontiumpräparate für den Hausgebrauch als Begleitstoffe von Zahnpasten im Handel (s.u.). Ebenso wird jüngst über gute Ergebnisse nach der Anwendung mit 3%iger Kaliumoxalatlösung für 15 Sekunden berichtet.
Moderne, nur in einer Zahnarztpraxis anwendbaren, Systeme versiegeln die freiliegenden Kanälchen mit Methacrylaten (sog. "Dentinklebern" wie z.B. Gluma™) oder hochkonzentrierten Fluoriden (Lacke, Gelees). Bei den Fluorid-Präparaten ergibt sich folgender Wirkungsmechanismus: Nach der Behandlung mit fluoridhaltigen Präparaten ist die Zahnoberfläche mit vielen winzigen Partikeln belegt, die je nach ihrer Größe und Anzahl die Dentinkanälchen (Tubuli) verschließen können. Die Partikelchen bestehen im Wesentlichen aus schwerlöslichem Kalziumfluorid, entstanden aus mineralischen Bestandteilen des Zahnbeins und dem zugegebenen Fluorid.
Gute Resultate zeigen ebenfalls verschiedene Zahnpasten (z.B. Sorriso™, Emoform™, Sensodyne™). Spezielle Zusätze blockieren die Dentintubuli, und es kann eine Verringerung der Empfindlichkeit (Desensibilisierung) erzielt werden. In einer aktuellen Studie (2003) wurde die desensibilisierende Wirkung handelsüblicher Zahnpasten im Labor überprüft. Das am häufigsten anzutreffende Element in den Tubuli nach Einwirkung der Pasten war Kalzium. Als weitere Elemente wurden außerdem Phosphor, Silizium, Natrium und Mangan gefunden. Die Wissenschaftler konnten nachweisen, dass die verschließende Wirkung durch die abrasiven Bestandteile der Zahnpasten erreicht wird.
Ebenso wird über Erfolge mit Laser-Techniken (ER:YAG-Laser) berichtet: Während die konventionellen Desensitizer nach 2 Monaten erheblich an Wirkung verloren hatten, blieb die Wirkung des Lasers auf dem gleichen Niveau wie nach der Behandlung - Langzeitbeobachtungen stehen allerdings aus.
Ebenfalls lassen sich mit Hilfe von Kaugummis, welche Kalzium und Phosphat freisetzen, die Dentintubuli verschließen und so Hypersensibilitäten wirkungsvoll reduzieren.

 Basics: Überempfindliche Zähne im Lexikonteil

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5.) Krankheitskosten - Minister Eichel & Co beteiligen sich daran

Ob Praxisgebühr, gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte bei Behandlungen und Arzneimitteln, Kostenerstattungsverfahren oder private (Zusatz-)Vereinbarung - in aller Regel sehen sich Patienten mit höheren privat zu tragenden Kosten konfrontiert. Um eine Überbelastung im Einzelfall auszuschließen, gibt es steuerrechtliche "Zumutbarkeitsgrenzen", die sich am Einkommen und am familiären Status orientieren. Der Bund der Steuerzahler rechnet in der Januarausgabe seiner Mitgliederzeitschrift vor: "...So beträgt beispielsweise bei einem verheirateten Steuerzahler, der ein Kind und Einkünfte von 30.000 Euro hat, die zumutbare Eigenbelastung 900 Euro im Jahr. Dieser Betrag ist schnell erreicht, beispielsweise bei einer Zahnbehandlung und bei Anschaffung einer Brille. Somit kann jeder Euro, der über die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung hinausgeht, und der nicht von Dritten erstattet worden ist, die Steuerlast mindern. Allerdings erkennt das Finanzamt steuerlich nur die Kosten an, die nicht von Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen werden. Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Prothesen sind dann absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Frei verkäufliche Medikamente wie Kopfschmerztabletten ohne Verordnung sind u.U. ebenfalls abzugsfähig, wenn der Steuerzahler unter einer lange andauernden Krankheit leidet und dies nachweisen kann. Auch Kurbehandlungen können abgesetzt werden, wenn sie notwendig sind und dies durch ein amtsärztliches Attest belegt werden kann. Es empfiehlt sich generell, zukünftig alle Zuzahlungsbelege und Quittungen im Zusammenhang mit Krankheitskosten für die kommende Steuererklärung aufbewahren.

Einkünfte bis 15.340 >15.340 >51.130
ohne Kinder led. 5 % 6 % 7 %
ohne Kinder verh. 4 % 5 % 6 %
bis 2 Kinder 2 % 3 % 4 %
mehr als 2 Kinder 1 % 1 %  2 %


[ Quelle: FreiFax Nr. 2/04, eigene Recherchen ]

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6.) Akupunktur ist mehr als ein "Placebo"

Die schmerzlindernde Wirkung von Akupunktur ist auch nach strengen naturwissenschaftlichen Kriterien nachweisbar. Das belegt eine jetzt veröffentlichte Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Bisher ist die Methode der traditionellen chinesischen Medizin in ihrer Wirksamkeit stark umstritten. Immer wieder wird der Nadelstich-Medizin eine nachprüfbare physiologische Wirksamkeit abgesprochen. Statt dessen steht das Verfahren im Ruf, nur "psychologisch" wirksam zu sein: Ein "Placebo".
Dass durch Akupunktur aber eine objektive, physiologisch messbare Schmerzlinderung jenseits des Placeboeffektes erzielt werden kann, haben Mediziner und Psychologen der Universität Jena jetzt in einer einmaligen Studie nachgewiesen. Darin konnte erstmals die Wirkung der Akupunktur in einem doppelblinden Versuchsdesign anhand der elektrophysiologischen Auswirkungen bei Schmerzreaktionen belegt werden, wie die Jenaer Wissenschaftler in der aktuellen Ausgabe der international renommierten amerikanischen Fachzeitschrift "Anesthesia & Analgesia" (2004; 98: 141-147) berichten.
In dem interdisziplinären Forschungsprojekt haben Ärzte der Jenaer Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie gemeinsam mit Psychologen vom Lehrstuhl für Biologische und Klinische Psychologie freiwillige Probanden unter Narkose Schmerzreizen ausgesetzt und mit elektrischer Nadelakupunktur an traditionellen Schmerzpunkten am Bein behandelt. Die Schmerzreaktionen wurden dabei anhand der Hirnströme, der so genannten evozierten Potenziale, gemessen.
"Durch diese sehr aufwändige Versuchsanordnung war es möglich, die schmerzlindernde Wirkung der Akupunktur objektiv zu messen und gleichzeitig den Placeboeffekt auszuschließen", erläutert Oberarzt Dr. Winfried Meißner, Leiter der Schmerzambulanz am Jenaer Universitätsklinikum und Erstautor der Studie. Durch die Erfassung der Hirnströme wurde die elektrische Antwort des Körpers auf Schmerz mit und ohne Akupunkturbehandlung gemessen und verglichen. Dabei lässt sich anhand spezifischer elektrischer Muster der Gehirntätigkeit unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung der Person ableiten, ob der Proband einen Schmerz spürt. Diese Methode gilt als objektive Messmöglichkeit von Schmerzreaktionen. Da die Akupunkturbehandlung unter Narkose erfolgte, wurde verhindert, dass die Reaktionen durch das Wissen der Patienten um die Akupunkturbehandlung beeinflusst werden konnten - und somit wurde ein Placeboeffekt ausgeschlossen. Auch das Studienteam war - mit Ausnahme des Akupunkteurs - verblindet.
Im Vergleich zeigte sich dabei ein schmerzlindernder Effekt der Akupunkturbehandlung anhand einer Abflachung der evozierten Potenziale. "Die Schmerzreize konnten durch den Einsatz der Akupunktur gedämpft, aber nicht völlig abgeblockt werden", werten Winfried Meißner und Ko-Autor Thomas Weiss aus dem Institut für Psychologie die Ergebnisse. "Das weist darauf hin, dass Akupunktur zwar ein nachweislich wirksames, aber dennoch relativ schwaches Schmerzmittel ist. Also mehr als ein Placebo, aber bei starken Schmerzen möglicherweise in ihrer Wirkung nicht ausreichend."
Gleichzeitig haben die Jenaer Wissenschaftler einen weiteren Nachweis erbracht: Durch die Kombination von Narkose und elektrophysiologischen Messungen in einem so genannten doppelblinden Versuchsdesign entspricht die Studie strengen naturwissenschaftlichen Kriterien. "Unsere Forschungsergebnisse zeigen auch, dass mit einem gewissen Aufwand die komplementärmedizinischen Verfahren durchaus mit Methoden der Naturwissenschaft auf Wirksamkeit überprüft werden können", so Meißner.
Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen haben die Thüringer bereits weitere Forschungen angeschlossen, die inzwischen auch durch die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur gefördert werden. Derzeit werden dabei in einer klinischen Nachfolgestudie die theoretischen Ergebnisse auf ihre klinische Anwendbarkeit hin überprüft, indem die schmerzlindernde Wirkung der Akupunktur nach Operationen untersucht wird.
[ Quelle + © : ots ; winfried.meissner@med.uni-jena.de  ]

Die Techniker_Krankenkasse (TK) meldet zum gleichen Thema:

Weltweit größte randomisierte Akupunktur-Studie liefert wissenschaftlichen Beweis: Akupunktur wirkt und ist sicher.

Wissenschaftler der Charité in Berlin haben im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) drei Jahre lang geforscht und nach wissenschaftlichen Beweisen für die Wirksamkeit der Jahrtausende alten Akupunktur-Methode gesucht. Bei dieser weltweit größten randomisierten Studie mit insgesamt 250.000 Patienten und rund 10.000 niedergelassenen Ärzten kam heraus: Akupunktur wirkt sicher und dauerhaft auch bei den großen Volksleiden Kopfschmerzen, chronischen Nackenschmerzen (Halswirbelsäulensyndrom) und sogar Heuschnupfen.
"An diesen Ergebnissen kommt man nicht vorbei, wenn über die Aufnahme der Akupunktur in den regulären Leistungskatalog der Krankenkassen entschieden wird", sagte TK-Vorstandsmitglied Dr. Christoph Straub bei der Präsentation der Ergebnisse in Berlin. Wenn man die Türen für diese behutsame Behandlungsalternative öffne, könne Millionen von chronisch kranken Menschen mit Akupunktur geholfen werden, so Straub.
Die Ergebnisse der Studie präsentierte Professor Dr. Stefan Willich: "Wir haben die Akupunktur mit unterschiedlichen Studienteilen aus drei Perspektiven gründlich unter die Lupe genommen. Jetzt liegt endlich der wissenschaftliche Beweis vor, dass Akupunktur in der Routineversorgung wirksam und sicher ist", so der Projektleiter und Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité in Berlin.
Neun von zehn Allergikern ging es auch sechs Monate nach der Behandlung noch deutlich besser, drei von vier Patienten mit Kopf- oder Lendenwirbelsäulenschmerzen zeigten ebenfalls nach diesem Zeitraum noch Besserung. Noch höher lag die Rate bei Arthroseschmerzen (85 Prozent), Asthma (82 Prozent) und Dysmenorrhoe (85 Prozent).
Der aufwändigste Studienteil (über 50.000 Patienten) sah vor, die Patienten nach dem Zufallsprinzip jeweils in zwei Gruppen einzuteilen (Randomisierung). Während die eine Gruppe zusätzlich zur herkömmlichen Therapie Akupunktur erhielt, blieb die Kontrollgruppe ohne Akupunktur. Ärzte und Patienten hielten die Behandlungsergebnisse in standardisierten Fragebogen fest, die anschließend von der Charité ausgewertet wurden. Dabei zeigte sich: Nur bei der Akupunktur-Gruppe zeigte sich eine erhebliche Besserung der Beschwerden. "Dieses Ergebnis ist umso bedeutsamer, weil die Patienten nicht unter den Bedingungen einer klinischen Studie, sondern während der Routineversorgung beobachtet wurden", sagte Professor Willich.
Der größte Studienteil (knapp 150.000 Patienten) konzentriert sich auf die Untersuchung der Nebenwirkungen. Dabei berichtete nur etwa jeder zehnte Patient von Nebenwirkungen wie Blutergüssen oder leichten Blutungen nach der Behandlung. Schwere Nebenwirkungen waren bisher extrem selten.
Fragen lässt der dritte Studienteil (knapp 900 Patienten) offen, der in Zusammenarbeit mit dem Münchener Forscherteam um Dr. Dieter Melchart umgesetzt wurde. Dabei wurden die Patienten in vergleichbaren Gruppen entweder an Akupunktur-Punkten oder an (nach der Lehre) unwirksamen Punkten gestochen. Hier zeigte sich, dass Akupunktur zumindest bei Lendenwirbelsäulen-Schmerzen und Migräne auch dann wirken kann, wenn an den falschen Stellen gestochen wird.
Obwohl jetzt die ersten Ergebnisse vorliegen, wollen die TK, die dem Modellvorhaben beigetretenen Kassen und die Charité weiterforschen, bis 500.000 Teilnehmer erreicht sind. Damit wollen die Kooperationspartner neu aufgeworfene Fragen klären, die Nebenwirkungen noch besser erforschen und Aussagen über die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsmethode treffen können. Das Ende der Studie ist für Oktober 2008 vorgesehen oder früher, wenn Akupunktur vorher zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird.

[ Quelle + ©: Dorothee Meusch, E-Mail: Dorothee.Meusch@TK-online.de ]

 Basics: Akupunktur im Lexikonteil

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7.) FOCUS Online startete Arznei-Datenbank mit Preisvergleich

FOCUS Online startet pünktlich zur Gesundheitsreform unter http://focus.msn.de/PF1D/pf1d.htm?ressort=130 eine große Vergleichs-Datenbank für rezeptfreie
Arzneimittel - mit Preisvergleich. Seit dem 1. Januar 2004 müssen alle rezeptfreien Medikamente von den Versicherten komplett selbst gezahlt werden. Mit Hilfe der umfangreichen Medikamenten-Datenbank von FOCUS Online können die Nutzer ab sofort Vorteile und Risiken aller rezeptfreier Präparate abschätzen. In Zusammenarbeit mit der ifap, dem Service-Institut für Ärzte und Apotheker wurden detaillierte Informationen zu 6825 rezeptfreien Mitteln und 927 Wirkstoffen zusammen getragen, die alle 14 Tage aktualisiert werden. Als besonderen Service bietet die Datenbank erstmals einen Preisvergleich für Präparate an, deren Wirkstoffe identisch sind.
Jürgen Marks, 41, Chefredakteur FOCUS Online: "Seit dem 1. Januar gilt die Preisbindung nur noch für Medikamente auf Rezept. Mit unseren detaillierten Informationen zu Anwendungen und Preisen bieten wir allen Nutzern von FOCUS Online die Möglichkeit, sich im Vorfeld zu informieren und selbst zu entscheiden, welches Medikament sie zu welchem Preis erwerben wollen."

[Quelle + ©: ots ; ameynert@tomorrow-focus.de ]

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8.) stern: Deutsche vertrauen alternativer Medizin

Millionen Menschen in Deutschland nutzen die Alternativ-Medizin, um ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Hamburger Magazins stern gaben 35 Prozent der 1001 Befragten an, bereits mit Erfolg Pflanzenheilkunde angewendet zu haben, weitere 32 Prozent würden es probieren.
Am beliebtesten sind Kneipp-Anwendungen: 43 Prozent der Befragten waren mit deren Wirkung zufrieden, 20 Prozent bekundeten ihre Bereitschaft, sie auszutesten. Mit der Homöopathie haben 33 Prozent gute Erfahrungen gemacht, 20 Prozent interessieren sich dafür.
Deutlich abgeschlagen sind dagegen Mode-Therapien, die nur einen kurzlebigen Boom erleben: Behandlungsversuche mit Eigen-Urin muteten sich nur vier Prozent der Umfrageteilnehmer zu. Die so genannte Hildegard-Medizin wendeten nur drei Prozent an.

[ Quelle: www.presseportal.de ]

 Basics: alternative Behandlungsmethoden in der Zahnheilkunde  im Lexikonteil

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9.) Unfall unter Medikamenteneinwirkung - Arzt ist schuld

Die teilweise erheblichen Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit werden in jedem Beipackzettel erwähnt. Auch Ärzte müssen Patienten darauf hinweisen, dass sie sich nach einer Behandlung, die im Zusammenhang mit solchen Medikamenten steht, nicht ans Lenkrad setzen dürfen. Doch die Warnung eines Arztes allein reicht nicht immer aus.

Wird ein Patient bei einer Behandlung so stark durch Medikamente ruhig gestellt, dass seine Tauglichkeit für den Verkehr längere Zeit erheblich eingeschränkt ist, muss der Arzt durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass sich der Patient nach der Behandlung nicht unbemerkt entfernt und selbst fährt. In einem Fall wurde bei einem Patienten unter Medikamenten eine Magenspiegelung vorgenommen. Der Arzt wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass er wegen der Medikamente ein Taxi nehmen müsse. Obwohl der Mann dies bestätigte, trat er im eigenen Pkw die Heimfahrt an und verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich.

Die Klage der Hinterbliebenen gegen den Arzt hatte Erfolg. Das Urteil: Die Medikamente könnten einen Patienten auch unkritisch machen, so dass man sich auf vorherige Beteuerungen, er würde ein Taxi nehmen, nicht verlassen dürfe. Der Arzt hätte seinen Patienten nach der Behandlung unter ständige Beobachtung in einem besonderen Raum stellen müssen, so dass ein vorzeitiges selbst gefährdendes Aufbrechen mit dem eigenen Auto verhindert worden wäre (BGH VI, ZR 265/02).

[ Quelle + ©: http://www.neue-oz.de/ ]

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10.) Frühstück schützt vor Krankheiten und Übergewicht

Frühstücken schützt vor zahlreichen Erkrankungen. Wer morgens regelmäßig sein Frühstück verzehrt, reduziert das Risiko von Diabetes und Übergewicht um 35 bis 50 Prozent, und auch das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sinkt. Das hat eine Untersuchung des US-Mediziners Mark A. Pereira vom Bostoner Children´s Hospital ergeben, wie die Zeitschrift VITAL berichtet.
Ein ballaststoffreiches Frühstück mit Vollkornprodukten verringert sogar das Auftreten sämtlicher Erkrankungen. Das belegt eine Untersuchung der US-Harvard Medical School an 86.000 Männern. So wichtig wie Ballaststoffe ist die Milch für ein gesundes Frühstück: So beweisen mehrere Untersuchungen, dass viel Kalzium bei Kindern und Erwachsenen die Fettanlagerung verringert. Milch und Milchprodukte helfen sogar, schlank zu bleiben.
77 Prozent der Deutschen frühstücken nach einer Umfrage des Soko-Instituts jeden Morgen. Für 45 Prozent ist dies die wichtigste Mahlzeit des Tages, aber nur neun Prozent ernähren sich dabei vorbildlich mit Obst, Vollkorn- und Milchprodukten.


[ Quelle + © :
Götz Poggensee, Redaktion VITAL, Tel.: 040/2717-3742  
]

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11.) Dreidimensionale Darstellung von Schäden im Gesichtsbereich

Wissenschaftler der Professur für Konstruktionstechnik/CAD der TU Dresden um Professor Ralph Stelzer entwickeln in Zusammenarbeit mit dem Institut für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Medizinischen Fakultät neue Werkzeuge zur räumlichen Darstellung von Knochenschäden.
Besonders im Bereich des Kopfes lassen sich angeborene oder durch Unfälle verursachte Knochenschäden nur schwierig behandeln. Ebenso schwierig ist es, passgerechte Implantate anzufertigen, da die Schädelknochen eine sehr spezifische Form besitzen.
Die bisher angewendete zweidimensionale Computer-Tomografie (CT) konnte Knochenschäden nur scheibchenweise abtasten und aufzeichnen. Die neue Vorgehensweise der Professur für Konstruktionstechnik/CAD stellt jedoch die Knochenstruktur in den dreidimensionalen Raum und gewährt dem Mediziner so einen ganzheitlichen Blick auf die Frakturen. In einem plastischen Modellbild des Kopfes kann man den Schädel von innen sowie von außen betrachten. Die Methode erleichtert das genaue Erkennen der Beschädigungen im Gegensatz zur herkömmlichen CT wesentlich. Durch Frakturen entstandene Knochenteile und -splitter können ausgewählt und virtuell an die richtige Stelle platziert werden. Die mit dem Softwarewerkzeug errechneten Ergebnisse können dann mit einem computerbasierten Unterstützungssystem in Operationen praktisch umgesetzt werden. Teilweise fehlen stark beschädigte Knochenstücke ganz, da sie zuvor entfernt werden mussten. Hier hilft das System, Ersatzteile zu berechnen und optimal zu modellieren.
Während die Medizinische Fakultät das anatomische Know-how und die Daten bereitstellt, verwendet die Professur fuer Konstruktionstechnik/CAD das Ausgangsmaterial für die dreidimensionale Visualisierung und Modellierung. Die 3D-Werkzeuge werden voraussichtlich in etwa zwei Jahren Zugang zur medizinischen Praxis finden.

[ Quelle + ©:  Prof. Ralph Stelzer, E-Mail: ralph.stelzer@mailbox.tu-dresden.de  ]

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12.) Weniger Wundinfektionen bei Verzicht auf Nikotin

Vier Wochen Zigarettenabstinenz nach einem chirurgischen Eingriff resultieren laut einer Studie in der aktuellen Ausgabe der „Annals of Surgery“ in einer signifikanten Verringerung des Wundinfektionsrisikos.
Dr. Lars Tue Sorenson und Kollegen von der Bispebjerg Universitätsklinik in Kopenhagen analysierten im Zuge einer randomisierten, kontrollierten Studie entsprechende Daten von 78 Männern und Frauen (48 Raucher, 30 Nichtraucher). Ein, vier, acht und 12 Wochen nach der Randomisierung (Rauchstopp, Nikotinpflaster, Placebo) wurde das Auftreten einer Wundinfektion untersucht.
Die Gesamt-Wundinfektionsrate betrug bei Rauchern 12 Prozent – signifikant höher als bei Nichtrauchern (2 Prozent; p<0,05). Bei 12 Prozent der Raucher kam es zu einem Aufbrechen (Ruptur) der Wunde, bei Nichtrauchern wurden keine Wundrupturen registriert (p<0,05).
Nach vier, acht und 12 Wochen war die Wahrscheinlichkeit einer Wundinfektion bei abstinenten Rauchern signifikant niedriger als bei Personen, die nach der OP weiterrauchten.
Die oben beschriebenen Resultate lassen vermuten, dass bereits eine vierwöchige Rauchabstinenz nach einem chirurgischen Eingriff zu einer deutlichen Reduktion des Wundinfektionrisikos führt.

[Quelle: medaustria vom 19.1.04 ]

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13.) Was bringen Multi-Vitamin-Tabletten?

Bunt verpackt stehen sie in den Regalen von Drogeriemärkten und Supermärkten und suggerieren Fitness und Gesundheit: Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenauszüge wie etwa Grünteeextrakt. Die Erwartungen der Verbraucher an die Nahrungsergänzungsmittel sind hoch und reichen von Schutz vor Krankheiten und Steigerung der Leistungsfähigkeit bis hin zu Verzögerung von Alterungserscheinungen. Doch was ist dran an der segensreichen Wirkung von Vitamin C & Co? Prof. Andreas Hahn und Dr. Maike Wolters vom Institut für Lebensmittelwissenschaft der Universität Hannover wollten es genauer wissen und riefen die Hannoversche Nahrungsergänzungsmittelstudie ins Leben: 220 überwiegend jüngere Seniorinnen nahmen an der sechsmonatigen Studienphase teil. Die Hälfte von ihnen erhielt ein gängiges Multivitaminpräparat, die andere Hälfte Placebos.
"Eine der überraschenden Ausgangsfeststellungen der Studie war, dass bei 30 Prozent der Probandinnen trotz ausgewogener Ernährung ein Defizit bei den Vitaminen B1, B6 und B12 vorlag", erzählt Wolters. Dies erklärt sich zum Teil aus im Alter häufiger auftretenden symptomlosen Magen-Darm-Erkrankungen, durch die sich die Resorption des Vitamins B12 verringert. Dieses Defizit lässt sich zum Teil durch Nahrungsergänzungsmittel beheben. Deutlich verbessert hat sich bei der Gruppe, die das Multivitaminpräparat erhielt, der Status der sogenannten Antioxidanzien, das sind die Vitamine C, E und Beta-Carotin (als Vorform des Vitamin A). Diese Vitamine sind dafür bekannt, die sogenannten "freien Radikalen" binden zu können, die bei der Energiegewinnung, also beim Verarbeiten der Nahrung, entstehen und die Zellen schädigen. Eine gute Versorgung mit diesen Vitaminen schützt vermutlich vor Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Als in der Bevölkerung weniger bekannt und auch deshalb stark unterschätzt, stellt sich das Vitamin Folsäure heraus. Bei Folsäuremangel steigt der Homocysteinspiegel im Blut. Homocystein ist eine Aminosäure, die nicht durch die Nahrung aufgenommen wird, sondern die der Körper selbst bildet. "Schon leicht erhöhte Homocysteinspiegel steigern wahrscheinlich das Risiko für Arteriosklerose und damit Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall", erklärt Wolters die Zusammenhänge. Abgebaut wird Homocystein unter Mitwirkung der Folsäure, Vitamin B12 und Vitamin B6. In der Studie führte die bessere Versorgung der Probandinnen mit diesen Vitaminen zu einer signifikanten Senkung des Homocysteinspiegels, auch bei den Frauen, die bereits vorher relativ niedrige Konzentrationen aufwiesen.
"Es ist bekannt, dass Menschen mit unausgewogener Ernährung, Raucher, Alkoholiker, chronisch Kranke, alte Menschen, Personen mit erhöhtem Stress oder Schwangere und Stillende von Nahrungsergänzungsmitteln profitieren können", erklärt Wolters. "Unsere Studie zeigt einen Nutzen aber auch für jüngere Seniorinnen, die eine ausgewogene Ernährung praktizierten und keiner dieser Risikogruppen angehören."
Ob sich die Supplemente auch lebensverlängernd auswirken, steht derzeit noch nicht endgültig fest und bedarf weiterer langfristiger Studien.

[ © : Pressemitteilung der Universität Hannover, 27.01.2004; Dr. Maike Wolters vom Institut für Lebensmittelwissenschaft, 0511/762-2987  ]

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14.) Gesünder mit weniger Pillen

 "Viel hilft viel", sagt der Volksmund. Bei Medikamenten ist das anders - sie wirken nur, wenn sie richtig dosiert eingenommen werden. Dennoch schlucken je nach Krankheit bis zu 50 Prozent der deutschen Patienten mehr oder auch weniger Medizin als der Arzt verordnet hat - und belasten damit das Gesundheitswesen mit bis zu zehn Milliarden Euro an Folgekosten. Das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung in Karlsruhe hat untersucht, wie sich diese Kosten senken lassen bei gleichzeitig besserer Versorgung der Patienten. "Es ist nicht damit getan, dem Patienten ein Medikament zu verschreiben", warnt Projektleiter Bernhard Bührlen. Vielmehr sei es nötig, die Verschreibungspraxis der Ärzte enger am Therapieerfolg auszurichten. Aber auch die Patienten seien gefordert: Durch Schulungen vor allem chronisch Kranker lasse sich die Einnahme-Disziplin steigern. Tests zeigen, dass bei geschulten Asthmapatienten die Zahl der Notfallaufnahmen in Krankenhäusern deutlich abnimmt. Oft sind die Maßnahmen simpel: Erinnerungshilfen - von der Pillendose mit mehreren Fächern bis zur SMS aufs Handy - können die Einnahmedisziplin bis zu 20> Prozent verbessern.

Eine patientengerechtere Versorgung mit Medikamenten wird laut der ISI-Studie durch die starren Strukturen des deutschen Gesundheitswesens verhindert, zum Beispiel durch die scharfe Trennung von ambulanter und stationärer Behandlung. Bernhard Bührlen sieht Lösungsansätze in der Einführung der Patientenchipkarte und elektronischer Rezepte, um den Behandlungsverlauf zu dokumentieren und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu optimieren. Unklar ist noch, wie sich Zuzahlungen auf den Medikamentenkonsum auswirken. In den Niederlanden wurde eine Zuzahlungsregelung 1999 wieder abgeschafft, nachdem sie sich als Steuerungsinstrument für den Arzneimittelverbrauch als unwirksam erwiesen hatte.

[ © : Dr. Bernhard Bührlen, b.buehrlen@isi.fraunhofer.de   ]

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15.) Ist das Produkt auch wirklich "ÖKO"?

Neue wissenschaftliche Methoden können ökologische von konventionellen Lebensmitteln aus Anbauversuchen unterscheiden. Mit ihren Ergebnissen bot eine Gruppe von Forschern der Universität Kassel in Witzenhausen und von privaten Forschungseinrichtungen auf der europäischen Wissenschaftskonferenz "New Approaches in Food Quality Analysis" Mitte November 2003 in Berlin reichlich Diskussionsstoff. Bislang konnte die Produktqualität von Lebensmitteln der beiden Produktionsverfahren analytisch nicht unterschieden werden. Die vorhandenen Methoden waren nicht geeignet, neue und komplementäre Methoden hingegen nicht ausreichend überprüft.
In dem vorgestellten Projekt validierten die Forscher die neuen bildschaffenden, spektral-analytischen und elektro-chemischen Methoden nach der Norm ISO 17025. Es gelang ihnen bei standardisierten ökologischen und konventionellen Weizen- sowie Möhrenproben aus Anbauversuchen des schweizerischen Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) signifikante Unterschiede der Anbausysteme zu belegen. Zentrale Rolle spielt dabei die Methode der Kupfer-Chlorid-Kristallisation: In ökologischen und konventionellen Produktproben entstehen bei der Analyse signifikant unterschiedliche Kristallmuster. Diese wurden mit einem Computerprogramm ausgewertet.
Damit würde das gegenwärtige Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Prozesse ergänzt und die Verbrauchersicherheit sowie das Vertrauen in die Produktherkunft gestärkt. Allerdings müssen die neuen Methoden noch verfeinert und überprüft werden, bis es möglich sein wird, generell ökologische und konventionelle Produkte auf analytischem Wege zu unterscheiden.

[ Quelle:  Beate Deuker; Infos: Prof. Dr. Angelika Meier-Ploeger, Fachbereich 11, Tel (05542) 98 1714,  amp@wiz.uni-kassel.de  ]

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16.) Zum Schluss: STELLA-LIEBECK-PREIS

Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.

4. Platz
Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $ Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr.Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen.
3. Platz
Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte.
2. Platz
Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen.
Platz 1 (einstimmig)
Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago MotorHomes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000$ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.

Wenn wundert da noch ein Präsident wie Georg W. Bush....?

[ Quelle: Aus einer zahnärztlichen Mailing-Liste  ]

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