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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
02/2004/ 1. Februar 2004
Herzlich willkommen bei einer weiteren Ausgabe der ZahnNewsLetter.
Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

Inhalt
1.)
Die
Praxisgebühr (Kassengebühr) beim Zahnarzt - Unterschiede zum Arztbesuch
2.) Kostenerstattung -
Vor- und Nachteile
3.) Kariesschutz auf Rezept
4.)
Überempfindliche Zähne und die
verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten
5.) Krankheitskosten - Minister Eichel & Co beteiligen sich
daran
6.) Akupunktur ist mehr als ein "Placebo" - große
Wirksamkeitsstudie
7.) FOCUS Online startete Arznei-Datenbank mit
Preisvergleich
8.) stern: Deutsche vertrauen alternativer Medizin
9.) Unfall unter
Medikamenteneinwirkung - Arzt ist schuld
10.) Frühstück schützt vor Krankheiten und Übergewicht
11.) Dreidimensionale Darstellung von Schäden im
Gesichtsbereich
12.)
Weniger Wundinfektionen bei Verzicht auf Nikotin
13.)
Was bringen Multi-Vitamin-Tabletten?
14.) Gesünder mit weniger Pillen
15.) Ist das Produkt auch wirklich "ÖKO"?
16.)
Zum Schluss:
STELLA-LIEBECK-PREIS

1.)
Die
Praxisgebühr (Kassengebühr) beim Zahnarzt - Unterschiede zum Arztbesuch
Obwohl der
Name "Praxisgebühr" nirgends im Gesetz geschrieben steht, noch das Geld
in der Praxis bleibt, sondern als indirekter zusätzlicher Kassenbeitrag
an die Gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet wird, um deren Finanzen
zu stabilisieren (siehe
ZahnNewsLetter Nr. 1/2004), hat sich der Name eingebürgert und mehr
als nur Verärgerung ausgelöst - dies vor allem deshalb, weil unser Staat
wieder einmal gezeigt hat, wie viel Wert er auf seine
Reglementierungswut legt: In Eile formulierte und nicht in letzter
Konsequenz durchdachte Gesetze haben sich in der Praxis schlichtweg als
undurchführbar dargestellt oder benachteiligen die Versicherten in
Einzelfällen derart, dass sowohl die ärztlichen wie auch die
zahnärztlichen Berufsorganisationen ihre Schiedsstellen angerufen haben.
Wenn auch das Grundübel dabei nicht beseitigt wurde, so konnten doch
erhebliche Verbesserungen erzielt werden. Bemerkenswert ist dabei der
Schiedsspruch für die Zahnärzte vom 8. Januar: Bemerkenswert deshalb,
als nicht nur verwaltungsmäßige "Erleichterungen" und Klarheiten
erreicht wurden, sondern in wichtigen Bereichen der Vorsorge für den
Patienten in EURO messbare Belohnungen herauskamen und Die- oder
Derjenige nicht zur Kasse gebeten werden muss, welche der uralten
Forderung der Zahnärzte nachkommen ist und zweimal im Jahr eine
Zahnarztpraxis besucht und die Zähne hat kontrollieren lassen. Die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) teilt zu dem Schiedsspruch
- der u.U. noch vom
Bundesministerium für Gesundheit beklagt wird, da zu
"patientenfreundlich" -
am 9.1. u.a. mit:
Patienten können zweimal jährlich eine Kontrolluntersuchung
(Bema-Position
01) inklusive diagnostischer und präventiver Leistungen (Bema-Positionen
04, Ä925-Ä935, 8, 107; vor allem Röntgenaufnahmen und
Zahnsteinentfernung) wahrnehmen, ohne dass die Kassengebühr anfällt.
Sobald andere Leistungen und seien sie auch noch so gering - in der gleichen Sitzung hinzukommen, muss die
Gebühr erhoben werden. Die Abrechnungsbestimmungen des
Bema bleiben durch den Schiedsspruch unberührt.
Darüber hinaus soll in folgenden Fällen keine Gebühr erhoben werden:
Wenn der Patient jünger als
achtzehn Jahre ist.
Wenn der Patient eine
Überweisung eines anderen Zahnarztes oder Kieferorthopäden (auf dem
Rezeptformular) mit Angabe des Überweisungsgrundes aus dem selben
Quartal vorliegt.
Wenn der Patient im selben
Quartal schon beim zahnärztlichen Notdienst oder der angegebenen
Urlaubsvertretung die Gebühr bezahlt hat und die Quittung
vorlegen kann.
Wenn der Patient die Gebühr im
selben Quartal bereits entrichtet hat und unter Vorlage der Quittung den
angegebenen Vertretungszahnarzt oder den zahnärztlichen Notdienst
aufsucht.
Wenn der Patient eine gültige,
aktuelle Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorliegt.
Wenn der Patient (z.B. als
Soldat, Zivildienstleistender oder Polizist) Empfänger von
Heilfürsorge ist.
Wenn der Patient mit seiner
Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart hat. Die Gebühr wird
dann nicht in der Praxis bezahlt, sondern dem Patienten von der Kasse
bei der Erstattung abgezogen.
In einem inoffiziellen Protokoll heißt es weiter:
Die Vertragszahnärzte haben
die Versicherten bei Nichtzahlung der Praxisgebühr schriftlich
zur Zahlung aufzufordern. Gegebenenfalls entstehende Portokosten dürfen
den Versicherten in Rechnung gestellt werden.
Zahlt der Versicherte die
Praxisgebühr nicht innerhalb von 10 Tagen an den
Vertragszahnarzt, hat die zuständige Krankenkasse den weiteren
Zahlungseinzug zu übernehmen. (Diese bürokratische
Vereinfachung wird im Bundesgesundheitsministerium nicht gern gesehen
und u.U. noch beklagt).
[ Quelle: KZBV
]
Übrigens - nochmals zur Praxisgebühr:
Die Erhebung der umstrittenen Praxisgebühr verursacht 80 Millionen Euro
an Verwaltungskosten, schätzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV). Das sind neun Prozent der Einnahmen, also 90 Cent von jeder
bezahlten Praxisgebühr. "Bei Zahlungen mit EC-Karte und bei
Mahnverfahren verdoppeln sich die Kosten auf 1,80 Euro", sagt
KBV-Sprecher Roland Stahl. Berücksichtigt wurden die Kosten für Arbeit,
Quittungen und Computer-Ausdruck.
[ Quelle:
zm-online vom 7.1.
]
Auch dies noch - ZDF-"Politbarometer"
Seit dem Wirbel um Praxisgebühr und Zuzahlungen hat das
Vertrauen der Menschen in das Können der Politik weiter abgenommen. So
trauen laut dem am Freitag veröffentlichten ZDF-"Politbarometer" nur
noch
13 Prozent der Befragten der SPD zu, die Probleme im Gesundheitswesen
in den Griff zu bekommen.
Im September 2003 seien es noch 18 Prozent gewesen, ermittelte die
Forschungsgruppe Wahlen bei 1305 Bundesbürgern. Die Union stehe mit 29
Prozent zwar deutlich besser da, doch auch sie habe einen Prozentpunkt
verloren.
Unverändert sind laut ZDF ein Viertel der Deutschen der Meinung, dass auf
diesem
Feld keine Partei etwas zu Stande bringt.
Dennoch hätten es nur 31 Prozent besser gefunden, wenn die Parteien
keine
Reformen beschlossen hätten und nur die Beiträge der gesetzlichen
Krankenversicherung erhöht worden wären. 56 Prozent sind dagegen nach
den
Erhebungen der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF der
Meinung, dass die Einführung der Praxisgebühr und die Erhöhung der
Zuzahlungen
der bessere Weg gewesen sei.
Die Noten für die nach Meinung der Befragten zehn wichtigsten Politiker
Deutschlands haben sich laut "Politbarometer" durchweg verschlechtert,
manche
sogar deutlich. Dramatisch verloren hat danach
Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt (SPD). Auf der Skala von minus fünf bis plus fünf ist die
Ministerin mit
minus 1,7 auf den letzten Platz verwiesen worden. Im Dezember lag der
Wert noch
bei minus 0,8.
[ Quelle:
Ärztezeitung vom 19.1.
]
Basics:
Gesundheitsreform ab 2004,
Praxisgebühr im Lexikonteil

2.)
Kostenerstattung - Vor- und Nachteile
Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat
zusammen mit Horst Seehofer in ihre Reform auch das Instrument der
Kostenerstattung eingeführt. Diese Form der Inanspruchnahme (zahn-)ärztlicher
Leistungen für alle gesetzlich Versicherten quasi als "Privatpatient"
hat neben positiven Aspekten aber auch Nachteile - eine Abwägung des
Für und Wider sollte gut überlegt sein:
Vorteile:
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Auch gesetzlich Versicherten steht das gesamte
Therapiespektrum der wissenschaftlichen Medizin offen. Aus
verständlichen Gründen können die Gesetzlichen nicht einen derartigen
Leistungsumfang anbieten, sondern sind an das Gebot "ausreichend,
zweckmäßig, wirtschaftlich" gebunden. Nach Abschluss der Behandlung
erhalten sie eine Rechnung, gehen damit zu ihrer Krankenkasse und
lassen sich einen Zuschuss in der Höhe der jeweiligen gesetzlichen
Leistung auf die Liquidation geben.
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Arzt- und Zahnarztkosten werden transparent; die
Anonymität der Chip-Karte entfällt, Leistungen werden durch den
Patienten kontrollierbarer als es bisher der Fall ist.
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In vorher zu genehmigenden Fällen können auch solche
medizinischen Leistungserbringer aufgesucht werden, die mit den
Krankenkassen keine Verträge haben (z.B. reine Privatärzte). Eine
Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe
eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine
zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.
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Nachteile:
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Die Kostenerstattung gilt - einmal gewählt - für
mindestens ein Jahr für den gesamten ambulanten Bereich, also für den
Arzt und den Zahnarzt.
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Die Praxisgebühr wird trotzdem fällig - nun nicht mehr
in der Praxis, sondern direkt bei der Kasse
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Für anfallende Verwaltungskosten wird ein
"Verwaltungsaufwand- Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Abschlag" vom
Erstattungsbetrag abgezogen. Die Höhe legt die Satzung der
Krankenkasse fest. Nach Schätzungen der Redaktion dürfte dieser bis zu
10 Prozent betragen.
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Bevor die Kostenerstattung gewählt wird, erfolgt eine
"Zwangsberatung" durch die gesetzliche Krankenkasse.
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Basics:
Kostenerstattung

3.)
Kariesschutz auf Rezept
Zur Kariesvorbeugung im Rahmen der
Individualprophylaxe können Kinder und Jugendliche zwischen sechs und
17 Jahren auch nach der Gesundheitsreform Fluoridgelée auf Rezept und
ohne Zuzahlung erhalten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine
Erstattung durch die Krankenkasse seit 1. Januar 2004 nur noch für
verschreibungspflichtige Gele möglich ist. Das kürzlich beschlossene
Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)
sieht vor, dass Versicherte rezeptfreie Arzneimittel zukünftig aus
eigener Tasche bezahlen müssen. Bei elmex gelée beispielsweise
erstatten die Kassen zu hundert Prozent die rezeptpflichtige 38 g
Tube. Dagegen muss der Patient die Kosten für die rezeptfreie 25 g
Tube künftig selbst übernehmen, sobald er über zwölf Jahre alt ist.
Bis dahin übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch
weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel.
Aminfluoridhaltiges elmex gelée ist auf Grund seiner höheren
Fluoridkonzentration von 1,25 Prozent im Vergleich zu Zahnpasten
(maximal 0,15 Prozent Fluorid) ein Arzneimittel. Der Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen empfiehlt Fluoridgelée zur
Zahnschmelzhärtung im Rahmen der zahnmedizinischen
Individualprophylaxe.
Bei der Individualprophylaxe handelt es sich um zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchungen, die Heranwachsende bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr einmal pro Halbjahr ohne Praxisgebühr in Anspruch nehmen
können. Zur häuslichen Ergänzung empfehlen Zahnärzte die wöchentliche
Verwendung von Fluoridgelée. Das Gel wird wie eine Zahnpasta
angewendet. Es bildet auf der Zahnoberfläche eine stabile Deckschicht
aus Calciumfluorid, die vor Säureangriffen schützt und gleichzeitig
als Fluoriddepot die Wiedereinlagerung von Mineralien
(Remineralisation) in den Zahnschmelz beschleunigt. Besonders
wirkungsvoll ist hier Aminfluorid. Ungarische Wissenschaftler konnten
im Rahmen einer Präventionsstudie mit 400 Jugendlichen nachweisen,
dass Aminfluorid-Gelée in Kombination mit Aminfluorid-Zahnpasta
Karies innerhalb von zwei Jahren um 38 Prozent reduziert.
Anders als Kinder und Jugendliche haben Erwachsene auch nach der
Gesundheitsreform keinen Anspruch auf Individualprophylaxe. In ihrem
Fall kann der Zahnarzt Fluoridpräparate lediglich empfehlen oder ein
Privatrezept ausstellen. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse
ist jedoch in Einzelfällen möglich, etwa zur Behandlung von Karies im
Anfangsstadium (Initialkaries) oder bei überempfindlichen Zahnhälsen.
In diesen Fällen übernimmt der Versicherte lediglich die ab Januar
gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Produktinformation:
elmex gelée
Tube 25 g (apothekenpflichtig): EUR 7,63*
Tube 38 g (verschreibungspflichtig)
elmex gelée. Zur Kariesprophylaxe, Remineralisation der Initialkaries und
Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Zu Risiken und Nebenwirkungen
lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren
Arzt oder Apotheker.
* Apothekenverkaufspreis inkl. MwSt.
Alternativ: "Lawefluor™" ist vom Wirkstoff dem
Elmex-Gelee ähnlich. Der Preis liegt bei ca. 3,76 € pro 20g.
(Packungsgrößen 20 & 100g).
[ Quelle
ots,
GABA GmbH , eigene Recherchen ]
Basics:
Fluoride im Lexikonteil

4.)
Überempfindliche Zähne und die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten
Etwa 20 Prozent der deutschen Bevölkerung klagen über "empfindliche
Zähne". Der Schmerz wird dabei durch das Einwirken thermischer,
chemischer und taktiler Reize auf das freiliegende Wurzeldentin
ausgelöst, wobei ein Kältereiz als besonders unangenehm empfunden
wird. Hauptstörzonen sind freiliegende Zahnhälse,
abgeschliffene ("abgekaute") Zahnflächen und zuweilen nach dem
Legen von (zahnfarbenen) Füllungen nach der
Adhäsiv-Technik. Die Schmerzen können teilweise so groß sein, dass
die Essgewohnheiten aus Angst vor einer erneuten Reizung eingeschränkt
oder bestimmte Speisen gemieden werden. Die Schmerzauslösung selbst
ist wissenschaftlich noch nicht restlos aufgeklärt: Nach der
wahrscheinlichsten hydrodynamischen Theorie wird die
Flüssigkeit in den Dentinkanälchen ("Dentinliquor") bei frei liegendem
Zahnbein durch äußere Reize in Bewegung versetzt, dadurch werden die
feinen Nervenendigungen des Zahnnervs gereizt und lösen die
Empfindlichkeit aus. Andere Theorien gehen von einer direkten Reizung
der Nervenendigungen durch die einwirkenden Substanzen aus.
Zur Behandlung von überempfindlichen Zahnhälsen sind verschiedene Mittel im
Handel; im Prinzip wird bei allen chemischen Präparaten ("Desensitizer")
versucht, die Dentinkanälchen zu versiegeln. Das früher gebräuchliche
und gut wirkende Silbernitrat gilt heute als
obsolet, da es die touchierten Partien langdauernd schwarz
verfärbt. Heute sind Fluorid- (im sauren Bereich) bzw.
Strontiumpräparate für den Hausgebrauch als Begleitstoffe von
Zahnpasten im Handel (s.u.). Ebenso wird jüngst über gute Ergebnisse nach der Anwendung mit 3%iger
Kaliumoxalatlösung für 15 Sekunden berichtet.
Moderne, nur in einer Zahnarztpraxis anwendbaren, Systeme versiegeln
die freiliegenden Kanälchen mit Methacrylaten (sog. "Dentinklebern"
wie z.B. Gluma™) oder hochkonzentrierten
Fluoriden (Lacke, Gelees). Bei den Fluorid-Präparaten ergibt sich
folgender Wirkungsmechanismus: Nach der Behandlung mit fluoridhaltigen
Präparaten ist die Zahnoberfläche mit vielen winzigen Partikeln
belegt, die je nach ihrer Größe und Anzahl die Dentinkanälchen (Tubuli)
verschließen können. Die Partikelchen bestehen im Wesentlichen aus
schwerlöslichem Kalziumfluorid, entstanden aus mineralischen
Bestandteilen des Zahnbeins und dem zugegebenen Fluorid.
Gute Resultate zeigen ebenfalls verschiedene Zahnpasten (z.B. Sorriso™, Emoform™,
Sensodyne™). Spezielle Zusätze
blockieren die Dentintubuli, und es kann eine Verringerung der Empfindlichkeit (Desensibilisierung)
erzielt werden. In einer aktuellen Studie (2003) wurde die desensibilisierende
Wirkung handelsüblicher Zahnpasten
im Labor
überprüft. Das am häufigsten anzutreffende Element in den Tubuli nach Einwirkung
der Pasten war Kalzium. Als weitere Elemente wurden außerdem Phosphor,
Silizium, Natrium und Mangan gefunden. Die Wissenschaftler konnten nachweisen,
dass die verschließende Wirkung durch die
abrasiven Bestandteile der
Zahnpasten erreicht wird.
Ebenso wird über Erfolge mit
Laser-Techniken (ER:YAG-Laser) berichtet: Während die
konventionellen Desensitizer nach 2 Monaten erheblich an Wirkung
verloren hatten, blieb die Wirkung des Lasers auf dem gleichen Niveau
wie nach der Behandlung - Langzeitbeobachtungen stehen allerdings aus.
Ebenfalls lassen sich mit Hilfe von Kaugummis, welche Kalzium und Phosphat freisetzen, die
Dentintubuli verschließen und so Hypersensibilitäten wirkungsvoll reduzieren.
Basics:
Überempfindliche Zähne im Lexikonteil

5.)
Krankheitskosten - Minister
Eichel & Co beteiligen sich daran
Ob Praxisgebühr, gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte bei
Behandlungen
und Arzneimitteln, Kostenerstattungsverfahren oder private
(Zusatz-)Vereinbarung - in aller Regel sehen sich Patienten mit
höheren
privat zu tragenden Kosten konfrontiert. Um eine Überbelastung im
Einzelfall auszuschließen, gibt es steuerrechtliche
"Zumutbarkeitsgrenzen", die sich am Einkommen und am
familiären Status orientieren. Der Bund der Steuerzahler rechnet
in
der Januarausgabe seiner Mitgliederzeitschrift vor: "...So
beträgt
beispielsweise bei einem verheirateten Steuerzahler, der ein Kind und
Einkünfte von 30.000 Euro hat, die zumutbare Eigenbelastung 900 Euro
im
Jahr. Dieser Betrag ist schnell erreicht, beispielsweise bei einer
Zahnbehandlung und bei Anschaffung einer Brille. Somit kann jeder
Euro, der
über die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung hinausgeht, und der
nicht
von Dritten erstattet worden ist, die Steuerlast mindern. Allerdings
erkennt das Finanzamt steuerlich nur die Kosten an, die nicht von
Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen werden. Medikamente und
Hilfsmittel wie Brillen oder Prothesen sind dann absetzbar, wenn sie
ärztlich verordnet wurden. Frei verkäufliche Medikamente wie
Kopfschmerztabletten ohne Verordnung sind u.U. ebenfalls abzugsfähig,
wenn der Steuerzahler unter einer lange andauernden Krankheit leidet
und dies nachweisen kann. Auch Kurbehandlungen können abgesetzt
werden, wenn sie notwendig sind und dies durch ein amtsärztliches
Attest belegt werden kann. Es empfiehlt sich generell, zukünftig alle
Zuzahlungsbelege und Quittungen im Zusammenhang mit Krankheitskosten
für die kommende Steuererklärung aufbewahren.
| Einkünfte |
bis 15.340 |
>15.340 |
>51.130 |
| ohne Kinder led. |
5 % |
6 % |
7 % |
| ohne Kinder verh. |
4 % |
5 % |
6 % |
| bis 2 Kinder |
2 % |
3 % |
4 % |
| mehr als 2 Kinder |
1 % |
1 % |
2 % |
[ Quelle: FreiFax Nr. 2/04, eigene Recherchen ]

6.)
Akupunktur ist mehr als ein
"Placebo"
Die schmerzlindernde Wirkung von Akupunktur ist auch nach
strengen naturwissenschaftlichen Kriterien nachweisbar. Das belegt
eine jetzt veröffentlichte Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Bisher ist die Methode der traditionellen chinesischen Medizin in
ihrer
Wirksamkeit stark umstritten. Immer wieder wird der Nadelstich-Medizin
eine nachprüfbare physiologische Wirksamkeit abgesprochen. Statt
dessen
steht das Verfahren im Ruf, nur "psychologisch" wirksam zu sein:
Ein
"Placebo".
Dass durch Akupunktur aber eine objektive, physiologisch messbare
Schmerzlinderung jenseits des Placeboeffektes erzielt werden kann,
haben
Mediziner und Psychologen der Universität Jena jetzt in einer
einmaligen
Studie nachgewiesen. Darin konnte erstmals die Wirkung der Akupunktur
in
einem doppelblinden Versuchsdesign anhand der elektrophysiologischen
Auswirkungen bei Schmerzreaktionen belegt werden, wie die Jenaer
Wissenschaftler in der aktuellen Ausgabe der international
renommierten
amerikanischen Fachzeitschrift "Anesthesia & Analgesia" (2004; 98:
141-147) berichten.
In dem interdisziplinären Forschungsprojekt haben Ärzte der Jenaer
Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie gemeinsam mit
Psychologen vom Lehrstuhl für Biologische und Klinische Psychologie
freiwillige Probanden unter Narkose Schmerzreizen ausgesetzt und mit
elektrischer Nadelakupunktur an traditionellen Schmerzpunkten am Bein
behandelt. Die Schmerzreaktionen wurden dabei anhand der Hirnströme,
der
so genannten evozierten Potenziale, gemessen.
"Durch diese sehr aufwändige Versuchsanordnung war es möglich, die
schmerzlindernde Wirkung der Akupunktur objektiv zu messen und
gleichzeitig den Placeboeffekt auszuschließen", erläutert Oberarzt Dr.
Winfried Meißner, Leiter der Schmerzambulanz am Jenaer
Universitätsklinikum und Erstautor der Studie. Durch die Erfassung der
Hirnströme wurde die elektrische Antwort des Körpers auf Schmerz mit
und
ohne Akupunkturbehandlung gemessen und verglichen. Dabei lässt sich
anhand spezifischer elektrischer Muster der Gehirntätigkeit unabhängig
von der subjektiven Wahrnehmung der Person ableiten, ob der Proband
einen Schmerz spürt. Diese Methode gilt als objektive Messmöglichkeit
von Schmerzreaktionen. Da die Akupunkturbehandlung unter Narkose
erfolgte, wurde verhindert, dass die Reaktionen durch das Wissen der
Patienten um die Akupunkturbehandlung beeinflusst werden konnten - und
somit wurde ein Placeboeffekt ausgeschlossen. Auch das Studienteam war
-
mit Ausnahme des Akupunkteurs - verblindet.
Im Vergleich zeigte sich dabei ein schmerzlindernder Effekt der
Akupunkturbehandlung anhand einer Abflachung der evozierten
Potenziale.
"Die Schmerzreize konnten durch den Einsatz der Akupunktur gedämpft,
aber nicht völlig abgeblockt werden", werten Winfried Meißner und
Ko-Autor Thomas Weiss aus dem Institut für Psychologie die Ergebnisse.
"Das weist darauf hin, dass Akupunktur zwar ein nachweislich
wirksames,
aber dennoch relativ schwaches Schmerzmittel ist. Also mehr als ein
Placebo, aber bei starken Schmerzen möglicherweise in ihrer Wirkung
nicht ausreichend."
Gleichzeitig haben die Jenaer Wissenschaftler einen weiteren Nachweis
erbracht: Durch die Kombination von Narkose und elektrophysiologischen
Messungen in einem so genannten doppelblinden Versuchsdesign
entspricht
die Studie strengen naturwissenschaftlichen Kriterien. "Unsere
Forschungsergebnisse zeigen auch, dass mit einem gewissen Aufwand die
komplementärmedizinischen Verfahren durchaus mit Methoden der
Naturwissenschaft auf Wirksamkeit überprüft werden können", so
Meißner.
Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen haben die Thüringer bereits
weitere Forschungen angeschlossen, die inzwischen auch durch die
Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur gefördert werden. Derzeit
werden dabei in einer klinischen Nachfolgestudie die theoretischen
Ergebnisse auf ihre klinische Anwendbarkeit hin überprüft, indem die
schmerzlindernde Wirkung der Akupunktur nach Operationen untersucht
wird.
[ Quelle + © : ots ;
winfried.meissner@med.uni-jena.de
]
Die Techniker_Krankenkasse (TK) meldet zum gleichen Thema:
Weltweit größte randomisierte
Akupunktur-Studie liefert wissenschaftlichen Beweis: Akupunktur wirkt
und ist sicher.
Wissenschaftler der Charité in Berlin haben im
Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) drei Jahre lang geforscht und
nach wissenschaftlichen Beweisen für die Wirksamkeit der Jahrtausende
alten Akupunktur-Methode gesucht. Bei dieser weltweit größten
randomisierten Studie mit insgesamt 250.000 Patienten und rund 10.000
niedergelassenen Ärzten kam heraus: Akupunktur wirkt sicher und
dauerhaft auch bei den großen Volksleiden Kopfschmerzen, chronischen
Nackenschmerzen (Halswirbelsäulensyndrom) und sogar Heuschnupfen.
"An diesen Ergebnissen kommt man nicht vorbei, wenn über die
Aufnahme der Akupunktur in den regulären Leistungskatalog der
Krankenkassen entschieden wird", sagte TK-Vorstandsmitglied Dr.
Christoph Straub bei der Präsentation der Ergebnisse in Berlin. Wenn
man die Türen für diese behutsame Behandlungsalternative öffne, könne
Millionen von chronisch kranken Menschen mit Akupunktur geholfen
werden, so Straub.
Die Ergebnisse der Studie präsentierte Professor Dr. Stefan
Willich: "Wir haben die Akupunktur mit unterschiedlichen
Studienteilen aus drei Perspektiven gründlich unter die Lupe
genommen. Jetzt liegt endlich der wissenschaftliche Beweis vor, dass
Akupunktur in der Routineversorgung wirksam und sicher ist", so der
Projektleiter und Direktor des Instituts für Sozialmedizin,
Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité in Berlin.
Neun von zehn Allergikern ging es auch sechs Monate nach der
Behandlung noch deutlich besser, drei von vier Patienten mit Kopf-
oder Lendenwirbelsäulenschmerzen zeigten ebenfalls nach diesem
Zeitraum noch Besserung. Noch höher lag die Rate bei
Arthroseschmerzen (85 Prozent), Asthma (82 Prozent) und Dysmenorrhoe
(85 Prozent).
Der aufwändigste Studienteil (über 50.000 Patienten) sah vor, die
Patienten nach dem Zufallsprinzip jeweils in zwei Gruppen einzuteilen
(Randomisierung). Während die eine Gruppe zusätzlich zur
herkömmlichen Therapie Akupunktur erhielt, blieb die Kontrollgruppe
ohne Akupunktur. Ärzte und Patienten hielten die
Behandlungsergebnisse in standardisierten Fragebogen fest, die
anschließend von der Charité ausgewertet wurden. Dabei zeigte sich:
Nur bei der Akupunktur-Gruppe zeigte sich eine erhebliche Besserung
der Beschwerden. "Dieses Ergebnis ist umso bedeutsamer, weil die
Patienten nicht unter den Bedingungen einer klinischen Studie,
sondern während der Routineversorgung beobachtet wurden", sagte
Professor Willich.
Der größte Studienteil (knapp 150.000 Patienten) konzentriert sich
auf die Untersuchung der Nebenwirkungen. Dabei berichtete nur etwa
jeder zehnte Patient von Nebenwirkungen wie Blutergüssen oder
leichten Blutungen nach der Behandlung. Schwere Nebenwirkungen waren
bisher extrem selten.
Fragen lässt der dritte Studienteil (knapp 900 Patienten) offen,
der in Zusammenarbeit mit dem Münchener Forscherteam um Dr. Dieter
Melchart umgesetzt wurde. Dabei wurden die Patienten in
vergleichbaren Gruppen entweder an Akupunktur-Punkten oder an (nach
der Lehre) unwirksamen Punkten gestochen. Hier zeigte sich, dass
Akupunktur zumindest bei Lendenwirbelsäulen-Schmerzen und Migräne
auch dann wirken kann, wenn an den falschen Stellen gestochen wird.
Obwohl jetzt die ersten Ergebnisse vorliegen, wollen die TK, die
dem Modellvorhaben beigetretenen Kassen und die Charité
weiterforschen, bis 500.000 Teilnehmer erreicht sind. Damit wollen
die Kooperationspartner neu aufgeworfene Fragen klären, die
Nebenwirkungen noch besser erforschen und Aussagen über die
Wirtschaftlichkeit der Behandlungsmethode treffen können. Das Ende
der Studie ist für Oktober 2008 vorgesehen oder früher, wenn
Akupunktur vorher zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen
wird.
[ Quelle + ©: Dorothee Meusch, E-Mail:
Dorothee.Meusch@TK-online.de
]
Basics:
Akupunktur im Lexikonteil

7.)
FOCUS Online startete
Arznei-Datenbank mit Preisvergleich
FOCUS Online startet pünktlich zur Gesundheitsreform unter
http://focus.msn.de/PF1D/pf1d.htm?ressort=130 eine große Vergleichs-Datenbank für rezeptfreie
Arzneimittel - mit Preisvergleich. Seit dem 1. Januar 2004 müssen
alle rezeptfreien Medikamente von den Versicherten komplett selbst
gezahlt werden. Mit Hilfe der umfangreichen Medikamenten-Datenbank
von FOCUS Online können die Nutzer ab sofort Vorteile und Risiken
aller rezeptfreier Präparate abschätzen. In Zusammenarbeit mit der ifap, dem Service-Institut für Ärzte und Apotheker wurden
detaillierte Informationen zu 6825 rezeptfreien Mitteln und 927
Wirkstoffen zusammen getragen, die alle 14 Tage aktualisiert werden.
Als besonderen Service bietet die Datenbank erstmals einen
Preisvergleich für Präparate an, deren Wirkstoffe identisch sind.
Jürgen Marks, 41, Chefredakteur FOCUS Online: "Seit dem 1. Januar
gilt die Preisbindung nur noch für Medikamente auf Rezept. Mit
unseren detaillierten Informationen zu Anwendungen und Preisen bieten
wir allen Nutzern von FOCUS Online die Möglichkeit, sich im Vorfeld
zu informieren und selbst zu entscheiden, welches Medikament sie zu
welchem Preis erwerben wollen."
[Quelle + ©: ots ;
ameynert@tomorrow-focus.de ]

8.)
stern: Deutsche vertrauen
alternativer Medizin
Millionen Menschen in Deutschland nutzen die
Alternativ-Medizin, um ihre Gesundheit zu erhalten oder zu
verbessern. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des
Hamburger Magazins stern gaben 35 Prozent der 1001 Befragten an,
bereits mit Erfolg Pflanzenheilkunde angewendet zu haben, weitere 32
Prozent würden es probieren.
Am beliebtesten sind Kneipp-Anwendungen: 43 Prozent der Befragten
waren mit deren Wirkung zufrieden, 20 Prozent bekundeten ihre
Bereitschaft, sie auszutesten. Mit der Homöopathie haben 33 Prozent
gute Erfahrungen gemacht, 20 Prozent interessieren sich dafür.
Deutlich abgeschlagen sind dagegen Mode-Therapien, die nur einen
kurzlebigen Boom erleben: Behandlungsversuche mit Eigen-Urin muteten
sich nur vier Prozent der Umfrageteilnehmer zu. Die so genannte
Hildegard-Medizin wendeten nur drei Prozent an.
[ Quelle:
www.presseportal.de ]
Basics:
alternative Behandlungsmethoden in der Zahnheilkunde im Lexikonteil

9.)
Unfall unter Medikamenteneinwirkung - Arzt ist schuld
Die teilweise erheblichen Auswirkungen von Medikamenten auf die
Fahrtüchtigkeit werden in jedem
Beipackzettel erwähnt. Auch Ärzte müssen Patienten darauf hinweisen,
dass sie sich nach einer
Behandlung, die im Zusammenhang mit solchen Medikamenten steht, nicht
ans Lenkrad setzen dürfen.
Doch die Warnung eines Arztes allein reicht nicht immer aus.
Wird ein Patient bei einer Behandlung so stark durch Medikamente ruhig
gestellt, dass seine Tauglichkeit für den Verkehr längere Zeit
erheblich eingeschränkt ist, muss der Arzt durch
geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass sich der Patient nach der
Behandlung nicht unbemerkt
entfernt und selbst fährt. In einem Fall wurde bei einem Patienten
unter Medikamenten eine
Magenspiegelung vorgenommen. Der Arzt wies ihn ausdrücklich darauf
hin, dass er wegen der Medikamente ein Taxi nehmen müsse. Obwohl der
Mann dies bestätigte, trat er im eigenen Pkw die Heimfahrt an und
verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich.
Die Klage der Hinterbliebenen gegen den Arzt hatte Erfolg. Das Urteil:
Die Medikamente könnten
einen Patienten auch unkritisch machen, so dass man sich auf vorherige
Beteuerungen, er würde ein
Taxi nehmen, nicht verlassen dürfe. Der Arzt hätte seinen Patienten
nach der Behandlung unter
ständige Beobachtung in einem besonderen Raum stellen müssen, so dass
ein vorzeitiges selbst
gefährdendes Aufbrechen mit dem eigenen Auto verhindert worden wäre
(BGH VI, ZR 265/02).
[ Quelle + ©:
http://www.neue-oz.de/ ]

10.)
Frühstück schützt vor Krankheiten
und Übergewicht
Frühstücken schützt vor zahlreichen
Erkrankungen. Wer morgens regelmäßig sein Frühstück verzehrt, reduziert das Risiko
von Diabetes und Übergewicht um 35 bis 50 Prozent, und auch das
Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sinkt. Das hat eine
Untersuchung des US-Mediziners Mark A. Pereira vom Bostoner
Children´s Hospital ergeben, wie die Zeitschrift VITAL berichtet.
Ein ballaststoffreiches Frühstück mit Vollkornprodukten verringert
sogar das Auftreten sämtlicher Erkrankungen. Das belegt eine
Untersuchung der US-Harvard Medical School an 86.000 Männern. So
wichtig wie Ballaststoffe ist die Milch für ein gesundes Frühstück:
So beweisen mehrere Untersuchungen, dass viel Kalzium bei Kindern und
Erwachsenen die Fettanlagerung verringert. Milch und Milchprodukte
helfen sogar, schlank zu bleiben.
77 Prozent der Deutschen frühstücken nach einer Umfrage des
Soko-Instituts jeden Morgen. Für 45 Prozent ist dies die wichtigste
Mahlzeit des Tages, aber nur neun Prozent ernähren sich dabei
vorbildlich mit Obst, Vollkorn- und Milchprodukten.
[ Quelle + © : Götz Poggensee, Redaktion VITAL,
Tel.: 040/2717-3742
]

11.)
Dreidimensionale Darstellung von Schäden im Gesichtsbereich
Wissenschaftler der Professur für Konstruktionstechnik/CAD der TU
Dresden um Professor Ralph Stelzer entwickeln in Zusammenarbeit mit
dem
Institut für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Medizinischen
Fakultät neue Werkzeuge zur räumlichen Darstellung von
Knochenschäden.
Besonders im Bereich des Kopfes lassen sich angeborene oder durch
Unfälle verursachte Knochenschäden nur schwierig behandeln. Ebenso
schwierig ist es, passgerechte Implantate anzufertigen, da die
Schädelknochen eine sehr spezifische Form besitzen.
Die bisher angewendete zweidimensionale Computer-Tomografie (CT)
konnte
Knochenschäden nur scheibchenweise abtasten und aufzeichnen. Die neue
Vorgehensweise der Professur für Konstruktionstechnik/CAD stellt
jedoch
die Knochenstruktur in den dreidimensionalen Raum und gewährt dem
Mediziner so einen ganzheitlichen Blick auf die Frakturen. In einem
plastischen Modellbild des Kopfes kann man den Schädel von innen
sowie
von außen betrachten. Die Methode erleichtert das genaue Erkennen der
Beschädigungen im Gegensatz zur herkömmlichen CT wesentlich. Durch
Frakturen entstandene Knochenteile und -splitter können ausgewählt
und
virtuell an die richtige Stelle platziert werden. Die mit dem
Softwarewerkzeug errechneten Ergebnisse können dann mit einem
computerbasierten Unterstützungssystem in Operationen praktisch
umgesetzt werden. Teilweise fehlen stark beschädigte Knochenstücke
ganz, da sie zuvor entfernt werden mussten. Hier hilft das System,
Ersatzteile zu berechnen und optimal zu modellieren.
Während die Medizinische Fakultät das anatomische Know-how und die
Daten bereitstellt, verwendet die Professur fuer
Konstruktionstechnik/CAD das Ausgangsmaterial für die
dreidimensionale
Visualisierung und Modellierung. Die 3D-Werkzeuge werden
voraussichtlich
in etwa zwei Jahren Zugang zur medizinischen Praxis finden.
[ Quelle + ©: Prof. Ralph
Stelzer, E-Mail:
ralph.stelzer@mailbox.tu-dresden.de ]

12.)
Weniger Wundinfektionen bei Verzicht auf Nikotin
Vier Wochen Zigarettenabstinenz nach einem chirurgischen Eingriff
resultieren laut einer Studie in der aktuellen Ausgabe der „Annals of
Surgery“ in einer signifikanten Verringerung des
Wundinfektionsrisikos.
Dr. Lars Tue Sorenson und Kollegen von der Bispebjerg
Universitätsklinik in Kopenhagen analysierten im Zuge einer
randomisierten, kontrollierten Studie entsprechende Daten von 78
Männern und Frauen (48 Raucher, 30 Nichtraucher). Ein, vier, acht und
12 Wochen nach der Randomisierung (Rauchstopp, Nikotinpflaster,
Placebo) wurde das Auftreten einer Wundinfektion untersucht.
Die Gesamt-Wundinfektionsrate betrug bei Rauchern 12 Prozent –
signifikant höher als bei Nichtrauchern (2 Prozent; p<0,05). Bei 12
Prozent der Raucher kam es zu einem Aufbrechen (Ruptur) der Wunde, bei
Nichtrauchern wurden keine Wundrupturen registriert (p<0,05).
Nach vier, acht und 12 Wochen war die Wahrscheinlichkeit einer
Wundinfektion bei abstinenten Rauchern signifikant niedriger als bei
Personen, die nach der OP weiterrauchten.
Die oben beschriebenen Resultate lassen vermuten, dass bereits eine
vierwöchige Rauchabstinenz nach einem chirurgischen Eingriff zu einer
deutlichen Reduktion des Wundinfektionrisikos führt.
[Quelle:
medaustria vom 19.1.04 ]

13.) Was bringen
Multi-Vitamin-Tabletten?
Bunt verpackt stehen sie in den Regalen von Drogeriemärkten und
Supermärkten und suggerieren Fitness und Gesundheit: Vitamine,
Mineralstoffe oder Pflanzenauszüge wie etwa Grünteeextrakt. Die
Erwartungen der Verbraucher an die Nahrungsergänzungsmittel sind hoch
und reichen von Schutz vor Krankheiten und Steigerung der
Leistungsfähigkeit bis hin zu Verzögerung von Alterungserscheinungen.
Doch was ist dran an der segensreichen Wirkung von Vitamin C & Co?
Prof.
Andreas Hahn und Dr. Maike Wolters vom Institut für
Lebensmittelwissenschaft der Universität Hannover wollten es genauer
wissen und riefen die Hannoversche Nahrungsergänzungsmittelstudie ins
Leben: 220 überwiegend jüngere Seniorinnen nahmen an der
sechsmonatigen
Studienphase teil. Die Hälfte von ihnen erhielt ein gängiges
Multivitaminpräparat, die andere Hälfte
Placebos.
"Eine der überraschenden Ausgangsfeststellungen der Studie war, dass
bei
30 Prozent der Probandinnen trotz ausgewogener Ernährung ein Defizit
bei
den Vitaminen B1, B6 und B12 vorlag", erzählt Wolters. Dies erklärt
sich
zum Teil aus im Alter häufiger auftretenden symptomlosen
Magen-Darm-Erkrankungen, durch die sich die Resorption des Vitamins
B12
verringert. Dieses Defizit lässt sich zum Teil durch
Nahrungsergänzungsmittel beheben.
Deutlich verbessert hat sich bei der Gruppe, die das
Multivitaminpräparat erhielt, der Status der sogenannten
Antioxidanzien,
das sind die Vitamine C, E und Beta-Carotin (als Vorform des Vitamin
A).
Diese Vitamine sind dafür bekannt, die sogenannten "freien Radikalen"
binden zu können, die bei der Energiegewinnung, also beim Verarbeiten
der Nahrung, entstehen und die Zellen schädigen. Eine gute Versorgung
mit diesen Vitaminen schützt vermutlich vor Krankheiten wie Krebs oder
Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Als in der Bevölkerung weniger bekannt und auch deshalb stark
unterschätzt, stellt sich das Vitamin Folsäure heraus. Bei
Folsäuremangel steigt der Homocysteinspiegel im Blut. Homocystein ist
eine Aminosäure, die nicht durch die Nahrung aufgenommen wird, sondern
die der Körper selbst bildet. "Schon leicht erhöhte Homocysteinspiegel
steigern wahrscheinlich das Risiko für Arteriosklerose und damit
Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall", erklärt Wolters die
Zusammenhänge. Abgebaut wird Homocystein unter Mitwirkung der
Folsäure,
Vitamin B12 und Vitamin B6. In der Studie führte die bessere
Versorgung
der Probandinnen mit diesen Vitaminen zu einer signifikanten Senkung
des
Homocysteinspiegels, auch bei den Frauen, die bereits vorher relativ
niedrige Konzentrationen aufwiesen.
"Es ist bekannt, dass Menschen mit unausgewogener Ernährung, Raucher,
Alkoholiker, chronisch Kranke, alte Menschen, Personen mit erhöhtem
Stress oder Schwangere und Stillende von Nahrungsergänzungsmitteln
profitieren können", erklärt Wolters. "Unsere Studie zeigt einen
Nutzen
aber auch für jüngere Seniorinnen, die eine ausgewogene Ernährung
praktizierten und keiner dieser Risikogruppen angehören."
Ob sich die Supplemente auch lebensverlängernd auswirken, steht
derzeit
noch nicht endgültig fest und bedarf weiterer langfristiger Studien.
[ © :
Pressemitteilung der Universität Hannover, 27.01.2004; Dr. Maike
Wolters vom Institut für Lebensmittelwissenschaft, 0511/762-2987 ]

14.) Gesünder mit weniger Pillen
"Viel hilft viel", sagt der Volksmund. Bei
Medikamenten ist das anders - sie wirken nur, wenn sie richtig dosiert
eingenommen werden. Dennoch schlucken je nach Krankheit bis zu 50
Prozent der deutschen Patienten mehr oder auch weniger Medizin als der
Arzt verordnet hat - und belasten damit das Gesundheitswesen mit bis
zu zehn Milliarden Euro an Folgekosten. Das Fraunhofer-Institut für
Systemtechnik und Innovationsforschung in Karlsruhe hat untersucht, wie sich diese Kosten senken lassen
bei gleichzeitig besserer Versorgung der Patienten.
"Es ist nicht damit getan, dem Patienten ein Medikament zu
verschreiben", warnt Projektleiter Bernhard Bührlen. Vielmehr sei es
nötig, die Verschreibungspraxis der Ärzte enger am Therapieerfolg
auszurichten. Aber auch die Patienten seien gefordert: Durch
Schulungen
vor allem chronisch Kranker lasse sich die Einnahme-Disziplin
steigern.
Tests zeigen, dass bei geschulten Asthmapatienten die Zahl der
Notfallaufnahmen in Krankenhäusern deutlich abnimmt. Oft sind die
Maßnahmen simpel: Erinnerungshilfen - von der Pillendose mit mehreren
Fächern bis zur SMS aufs Handy - können die Einnahmedisziplin bis zu
20>
Prozent verbessern.
Eine patientengerechtere Versorgung mit Medikamenten wird laut der
ISI-Studie durch die starren Strukturen des deutschen
Gesundheitswesens
verhindert, zum Beispiel durch die scharfe Trennung von ambulanter und
stationärer Behandlung. Bernhard Bührlen sieht Lösungsansätze in der
Einführung der Patientenchipkarte und elektronischer Rezepte, um den
Behandlungsverlauf zu dokumentieren und das Kosten-Nutzen-Verhältnis
zu
optimieren. Unklar ist noch, wie sich Zuzahlungen auf den
Medikamentenkonsum auswirken. In den Niederlanden wurde eine
Zuzahlungsregelung 1999 wieder abgeschafft, nachdem sie sich als
Steuerungsinstrument für den Arzneimittelverbrauch als unwirksam
erwiesen hatte.
[ © :
Dr. Bernhard Bührlen,
b.buehrlen@isi.fraunhofer.de ]

15.) Ist das Produkt auch wirklich
"ÖKO"?
Neue wissenschaftliche Methoden können ökologische von
konventionellen Lebensmitteln aus Anbauversuchen unterscheiden. Mit
ihren Ergebnissen bot eine Gruppe von Forschern der Universität Kassel
in Witzenhausen und von privaten Forschungseinrichtungen
auf der europäischen Wissenschaftskonferenz "New Approaches in Food
Quality Analysis" Mitte November 2003 in Berlin reichlich
Diskussionsstoff. Bislang konnte die Produktqualität von Lebensmitteln
der beiden Produktionsverfahren analytisch nicht unterschieden werden.
Die vorhandenen Methoden waren nicht geeignet, neue und komplementäre
Methoden hingegen nicht ausreichend überprüft.
In dem vorgestellten Projekt validierten die Forscher die neuen
bildschaffenden, spektral-analytischen und elektro-chemischen Methoden
nach der Norm ISO 17025. Es gelang ihnen bei standardisierten
ökologischen und konventionellen Weizen- sowie Möhrenproben aus
Anbauversuchen des schweizerischen Forschungsinstituts für
biologischen
Landbau (FiBL) signifikante Unterschiede der Anbausysteme zu belegen.
Zentrale Rolle spielt dabei die Methode der
Kupfer-Chlorid-Kristallisation: In ökologischen und konventionellen
Produktproben entstehen bei der Analyse signifikant unterschiedliche
Kristallmuster. Diese wurden mit einem Computerprogramm ausgewertet.
Damit würde das gegenwärtige Kontrollverfahren zur Sicherstellung der
Prozesse ergänzt und die Verbrauchersicherheit sowie das Vertrauen in
die Produktherkunft gestärkt. Allerdings müssen die neuen Methoden
noch verfeinert und überprüft werden, bis es möglich sein wird,
generell ökologische und konventionelle Produkte auf analytischem Wege
zu unterscheiden.
[ Quelle: Beate Deuker; Infos:
Prof. Dr. Angelika Meier-Ploeger, Fachbereich 11, Tel (05542) 98 1714,
amp@wiz.uni-kassel.de ]

16.) Zum Schluss:
STELLA-LIEBECK-PREIS
Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen
Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über
den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz
erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden
sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der
STELLA-LIEBECK-PREIS an
diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer
Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.
4. Platz
Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $
Schmerzensgeld und
die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des
Nachbarn in
den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den
geforderten
Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte,
Mr.Williams
hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner
Luftpistole auf
den Hund schießen sollen.
3. Platz
Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus
Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 zahlen,
weil diese im
Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das
Steißbein
gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms.
Carson es
30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte.
2. Platz
Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster
einer
Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die
Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen.
Gestürzt war
sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die
Diskothek zu
mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen.
Platz 1 (einstimmig)
Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist:
Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller
Winnebago
MotorHomes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen,
sondern auch
1.750.000$ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem
Football-Spiel
hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h
eingestellt
und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des
Wohnmobils
einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße
ab und
überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der
Tatsache,
dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf
hingewiesen worden
sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz
nicht
verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer
Trottel
- inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.
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