Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 02/2010/ 1. Februar 2010

Trotz Schnee und Eis haben wir nachfolgend wieder interessante Neuigkeiten für Sie bereit und wünschen Ihnen für die 5. Jahreszeit viel Spaß - ohne Erkältung und Brummschädel!

Ihre ZahnNewsLetter Redaktion

Falls dieser NewsLetter nicht richtig dargestellt wird, klicken Sie bitte diesen Text an


Inhalt

 1.) FDI spricht sich derzeit gegen ein Verbot des Quecksilbereinsatzes aus
 2.)
Kariesbakterien passen sich an und überleben so im Mund
 3.)
Verstärken Parodontitis-Bakterien rheumatische Erkrankungen?
 4.) Knochenmanagement, der entscheidende Schlüssel für jede erfolgreiche Zahnimplantation
 5.)
Strahlenbelastung durch Diagnostik nimmt zu
 6.) Arztbewertungsportale: BÄK und KBV veröffentlichen Qualitätsanforderungen
 7.)
"Energy Shots" - Risiko der koffeinhaltigen Getränke kaum einschätzbar
 8.)
Analgetika - ASS soll rezeptpflichtig werden
 9.)
Zink statt Fettstift - Wie rissige Mundwinkel richtig behandelt werden
10.)
Schokolade - auf die Dosis kommt es an
11.) Finanzielle Pflege für die Zähne
12.)
Zum Schluss: Geburtstagsfeiern im Laufe der Jahre
 


1.) FDI spricht sich derzeit gegen ein Verbot des Quecksilbereinsatzes aus
     - da keine echten und für alle verfügbaren Alternativen in der Zahnmedizin auf dem Markt

In einer Präsentation mit dem Titel „Werkstoffe für Dentalrestaurationen aus der Sicht der Zahnmedizin“ haben sich der Präsident des Weltverbands der Zahnärzte (FDI), Dr. Roberto Vianna, und Exekutivdirektor Dr. David Alexander im November 2009 in Genf gegen ein Verbot oder einen weitgehenden Verzicht des Einsatzes von Quecksilber in der Zahnmedizin ausgesprochen, bevor es nicht echte und für alle verfügbare Alternativen zu Dentalamalgam gibt.

Diese auf der WHO-UNEP-Konferenz über den zukünftigen Einsatz von Werkstoffen zur Zahnrestauration vorgestellte FDI-Position beruhe auf mehreren FDI-Stellungnahmen und wurde gemeinsam unter der Federführung des Wissenschaftskomitees erarbeitet, heißt es im Dezember-Bericht der FDI.

Vianna und Alexander präsentierten damit eine gemeinsame Grundsatzposition der Zahnmedizin auf Basis der Amalgamresolution, die auf der Generalversammlung des FDI-Jahresweltkongresses 2009 in Singapur verabschiedet wurde. Fachleute aus aller Welt waren zu der Konferenz eingeladen worden, um die vorhandene wissenschaftliche Faktenlage über den Einsatz von Restaurationsmaterialien einschließlich Dentalamalgam sowie die Folgen der Verwendung von Amalgam-Alternativwerkstoffen für Zahnrestaurationen zu beurteilen.

Die FDI habe als Mitglied der UNEP Global Mercury Partnership die Entwicklungen in Richtung einer globalen Regulierung für die Quecksilberverwendung aufmerksam verfolgt. Im Anschluss an den FDI-Jahresweltkongress in Singapur hatte das Wissenschaftskomitee die Einsetzung eines Task Teams empfohlen, damit die Interessen der internationalen Dentalgemeinschaft und alle mit Dentalamalgam verbundenen Fragen in den UNEP-Diskussionen umfassend berücksichtigt werden. Zu diesem Task Team gehören Dr. Eduardo Ceccotti (CMSC), Dr. Peter Cooney (WDDHPC), Dr. Stuart Johnston (DPC), Dr. Derek Jones (SciC), Prof. Masaki Kambara (Rat), Dr. Orlando Monteiro da Silva (Exekutivkomitee), Dr. Sarkis Sozkes (EduC) und Dr. Martin Tyas (Experte). Dr. Johnston war während der WHO-UNEP-Beratungen in der FDI-Hauptverwaltung und dort federführend an der Ausarbeitung einer FDI-Grundsatzposition beteiligt.

Diese letzte WHO-UNEP-Konferenz sei Teil einer zweistufigen Initiative, um für zukünftige, auf zwischenstaatlicher Ebene geplante Diskussionen zu diesem Thema zu informieren, so die FDI. Zu den weiteren Teilnehmern zählten Professor David Williams, Präsident der International Association for Dental Research (IADR), Dr. Daniel Meyer, Senior Vice-President Science/Professional Affairs bei der American Dental Association (ADA), und Dr. Benoit Soucy, Director of Clinical and Scientific Affairs bei der Canadian Dental Association (CDA).

Weitere Informationen über die UNEP Global Mercury Partnership und die offizielle FDI-Grundsatzposition im Anschluss an die WHO-UNEP-Konferenz in Genf auf der FDI-Website (www.fdiworldental.org)

  [ ©:  DZW  ]

  Basics:  Amalgam , FDI  im Zahnlexikon-Online

Anfang


2.) Kariesbakterien passen sich an und überleben so im Mund

Eine Fülle von Anpassungsleistungen ermöglichen Kariesbakterien das Überleben in der Mundhöhle. So können sie eine Vielzahl von Zuckern aufspalten, sich vor Säure schützen und antibakterielle Substanzen abwehren. Das berichten Forscher nach der Entschlüsselung und Analyse des Erbguts von Bifidobacterium dentium.

Im menschlichen Verdauungstrakt leben zahlreiche verschiedene Arten von Bifidobakterien. Die meisten sind unschädlich, sie helfen dem Organismus sogar bei der Aufspaltung und Verdauung der Nahrung und unterstützen das Immunsystem. Wegen ihrer gesundheitsfördernden Eigenschaften werden sie auch eigens sogenannten probiotischen Lebensmitteln zugesetzt, etwa Joghurt. In der Mundhöhle allerdings lebt ein Bifidobakterium, das schädlich für den Organismus ist: Bifidobacterium dentium ist das am häufigsten aus Karieslöchern isolierte Bifidobakterium.

Dr. Marco Ventura von der Universität Parma in Italien und sein Team untersuchten nun, durch welche genetischen Merkmale sich B. dentium von seinen harmlosen Verwandten unterscheidet und wie es sich an das Leben in der Mundhöhle angepasst hat. Demnach besitzt B. dentium Bd1, so die genaue Bezeichnung der analysierten Art, besonders viele Gene für das Aufspalten verschiedener Zucker (PloS Genetics 5, Artikel e1000785). So kann es die unterschiedlichsten Zuckerstoffe, die der Mensch mit der Nahrung zu sich nimmt, für seinen eigenen Stoffwechsel nutzen.

Versuche zeigten außerdem, dass B. dentium einen hohen Säuregehalt in seiner Umgebung tolerieren kann. Dies ist wichtig, denn besonders dort, wo Zähne Karies haben, ist die Umgebung sauer. Die Säure sorgt dafür, dass der Zahn entmineralisiert wird, wodurch Karies überhaupt erst entsteht. Schließlich fanden die Wissenschaftler, dass B. dentium eine Reihe von Genen aktiviert, wenn es mit schädlichen Stoffen in Berührung kommt, etwa solchen aus Mundspülungen. Es kann giftige Substanzen unschädlich machen.

  [ ©:  Ärztezeitung ]

  Basics:  Kariesbakterien im Zahnlexikon-Online

Anfang


3.) Verstärken Parodontitis-Bakterien rheumatische Erkrankungen?

Parodontitis (entzündliche Zahnfleischerkrankung) und Rheumatoide Arthritis (RA) haben eine wesentliche Gemeinsamkeit: die Entzündung. Einmal betrifft sie den Zahnhalteapparat, einmal die Gelenke, wobei von einer RA auch andere Organsysteme betroffen sein können. Bei RA entzündet sich die Synovialmembran, die die Innenauskleidung der Gelenke bildet. Die Folge ist der Abbau von Knochen und Knorpelgewebe. Viele Faktoren bedingen die Entwicklung der RA, darunter Alter und Geschlecht, genetische Voraussetzungen, Rauchen aber auch Infektionen. Eine bakterielle Infektion ist Hauptursache der Parodontitis. Dabei bildet sich ein mikrobieller Biofilm auf der Zahnoberfläche, der durch die Bakterien direkte und durch eine überschießende Immunantwort indirekte Schädigungen hervorruft, die zum schleichenden Abbau des Zahnhalteapparates und schließlich zu Zahnverlust führen können.

Zytokinmuster ähnlich bei Parodontose und Rheuma

Bei beiden Erkrankungen scheint die Reaktion auf den jeweiligen Entzündungsreiz übermäßig stark zu sein, und in den Krankheitsverläufen verursachen chronisch-entzündliche Prozesse, dass Bindegewebe und Knochenmatrix zerstört werden. Bei der RA führen besonders Zytokine wie IL-1, IL-6 und TNF? sowie Bindegewebszellen der Synovialmembran dazu, dass strukturschädigende Substanzen wie Prostaglandin E2 (PGE2) und Matrix-Metallo-Proteasen (MMP) freigesetzt werden. PGE2 ist bekanntlich eines der wichtigsten Gewebehormone, das in das Entzündungsgeschehen involviert ist.
Matrix zerstörende Kollagenasen und Elastasen (MMP) sind Enzyme, die unter anderen Peptidverbindungen spalten. Es wurde bereits gezeigt, dass dieses Zytokinmuster sich bei der Parodontitis sehr ähnlich darstellt wie bei der RA. So sind bei der Parodontitis ebenfalls hohe Anteile der entzündungsfördernden Zytokine IL-1, IL-6 und TNF? messbar und während aktiver Phasen finden sich hohe Konzentrationen von PGE2 und MMP im parodontalen Gewebe.

Bakterienenzym auch Faktor bei Rheumatoide Arthritis

Wesentlich für Entstehen und Fortschreiten einer Parodontitis ist das Bakterium Porphyromonas gingivalis. Über eine Reaktionskette wirkt es sich scheinbar direkt auch auf die RA aus. Es verfügt über zahlreiche krankheitsauslösende Faktoren und ist der bisher einzige Keim, von dem bekannt ist, dass er das Enzym Peptidylarginindeiminase (PAD) abgibt. Die PAD ist ein wichtiger Krankheitsfaktor für eine RA: Ihre Aktivität verändert Argininreste, wodurch wiederum Peptidyl-Citrullinreste entstehen, die die Bildung bestimmter Auto-Antikörper (ACPA) fördern. Diesem Ablauf zufolge können Gewebeschädigungen von RA-Patienten durch Bakterien der Parodontitis verursacht werden.
So wurde etwa gezeigt, dass eine nicht-chirurgische Behandlung des Zahnfleisches mit Pflegeanleitungen bei RA-Patienten positiv auf die RA wirkt. So behandelten Patienten hatten eine geringere Krankheitsaktivität, als jene RA-Patienten, die keine parodontale Therapie und Hygieneinstruktionen erhielten. Auch die Serumkonzentration von TNF? war niedriger.
Besonders die Erforschung pathogenetischer Zusammenhänge ist ein Gebiet, dem sich Forscher an der Charité widmen wollen. Langfristig haben sie sich zum Ziel gesetzt, mögliche Therapieansätze zu finden, um den bakteriellen Einfluss auf entzündlich-rheumatische Erkrankungen zu vermindern. Es zeigt sich an diesem kleinen Forschungsgebiet, dass der Erhalt der ganzheitlichen Gesundheit bei Rheuma-Patienten durch eine interdisziplinäre Vernetzung vieler Fachgebiete zunehmend im Vordergrund stehen wird.
Quelle: Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie, Ausgabe September 2009, www.dgrh.de

Kooperationspartner gesucht

Können Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA) problemlos Zahnimplantate erhalten? Was ist dabei zu berücksichtigen, welche RA-Therapie könnte stören? Diesen Fragen wollen Rheumatologen an der Charité Berlin nachgehen. Dafür suchen die Forscher Zahnärzte und Rheumatologen als Kooperationspartner. Informationen bei: Dr. Jacqueline Detert, Charité, Centrum 12 für Innere Medizin und Dermatologie, Telefon 030 / 4 50-51 31 33 oder -51 30 25, E-Mail: jacqueline.detert@charite.de

  ©: Jacqueline Detert,  Ärztezeitung ]

Anfang


4.) Knochenmanagement, der entscheidende Schlüssel für jede erfolgreiche Zahnimplantation

Voraussetzung für erfolgreiche Zahnimplantation ist eine ausreichende Stärke des als Implantatlager vorgesehenen Bereichs des Kieferknochens. Ein z.B. wegen längerem Tragen einer Prothese indolenter Kieferknochen muss also zunächst aufgebaut werden.

Eine von Zahnmedizinern bevorzugte Knochenaufbaumaßnahme ist die Alveolarfortsatzdistraktion, bei der im Mundinnenraum ober- und unterhalb des potentiellen Implantatlagers Distraktoren befestigt werden, die den zurückgebildeten Kiefer einem andauernden Dehnungsreiz aussetzen. Dehnungsreiz erzeugt ein günstiges Mikroklima für das Knochenwachstum und nach einigen Wochen verfügt der Knochen über die für eine Implantation nötige Stärke.

Weil Distraktoren Patienten aber stören und schmerzen, revolutionierten Prof. Dr. Klaus U. Benner, Dr. Dr. Karl-Heinz Heuckmann und Dr. Masoud Memari einen bisher immer wieder fehlgeschlagenen Untertunnelungsversuch. Dazu verwandten sie ein neuartiges Granulat - easy-graft, das in Verbindung mit einem Aktivator zunächst eine gut formbare Masse bildet, die sich dann bei Kontakt mit Blut oder Speichel erhärtet.
Bei diesem minimalinvasiven Verfahren wird seitlich des Defekts ein kleiner Schnitt ausgeführt, durch den hindurch in den entscheidenden Bereich zwischen Knochen einerseits und Knochenhaut plus Zahnfleisch andererseits ein Tunnel konstruiert wird. Dort hinein wird die gewünschte Menge Aufbaumaterial eingebracht, nachdem zuvor der die Tunnelinnenwand bildende Knochenabschnitt einige Male angeritzt worden ist, um eine notwendige Einblutung zu fördern. Nun muss das Aufbaumaterial, dass bereits mit der Einblutung in Kontakt kommt, zügig von außen durch das Zahnfleisch hindurch modelliert werden, bevor es binnen 2 Min. erhärten kann und schließlich wird nur noch der anfänglich ausgeführte kleine Schnitt, der die Tunnelöffnung bildete, vernäht.

Die Umbauprozedur des easy-graft, resp. damit verbunden die Knochenneubildung dauert ca. 12 Wochen, während denen man in der Regel auf den Einsatz von Chemie verzichten kann. Am besten aber, stärkere Schwellungen oder Schmerzen sind die große Ausnahme. Nach Ablauf der 12 Wochen ist der Kiefer dann für die folgende Implantation bereit.

  [ ©:  PM Dr. Heuckmann  ]

  Basics: Implantate auf Zahnwissen.de

Anfang


5.) Strahlenbelastung durch Diagnostik nimmt zu

Die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch medizinische Bildgebung nimmt drastisch zu. Bei einer Untersuchung in den USA wurde jetzt die Belastung von 952.420 Personen errechnet.

Innerhalb von drei Jahren hatten 86,8 Prozent der Patienten ein bildgebendes medizinisches Verfahren mit Strahlenexposition (etwa Röntgen oder Computertomographie) über sich ergehen lassen, berichtet das "Schweizerische Medizin-Forum".

Die Strahlendosis nahm mit zunehmendem Lebensalter zu, wobei Frauen noch stärker als Männer belastet waren. 81,8 Prozent der gesamten Strahlendosis wurde bei ambulanten Untersuchungen appliziert.

  [ ©:  zm-online ; sf/pm ]

  Basics:  Strahlenbelastung  im Zahnlexikon-Online

Anfang


6.) Arztbewertungsportale: BÄK und KBV veröffentlichen Qualitätsanforderungen

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben einen gemeinsamen Katalog mit Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale herausgegeben. Dieser soll sich sowohl an Anbieter als auch Nutzer von Bewertungsportalen richten.

Die Bewertungsportale, die sich in den vergangenen Jahren im Internet etabliert haben, unterscheiden sich qualitativ stark voneinander. So die Meinung von BÄK und KBV. Dabei nehme die Bedeutung der Bewertungsportale im Gesundheitswesen zu. Daher brauche es "allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern".

Um dem gerecht zu werden, haben BÄK und KBV noch im vergangenen Jahr durch einen Expertenkreis des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen Katalog von Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeiten lassen. Die Qualitätsanforderungen sollen sich auf rechtliche - hier besonders datenschutzrechtliche - inhaltliche und technische Aspekte beziehen sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers.
Ein Blick in den Katalog bestätigt dies. So werden etwa folgende Fragen gestellt:

* Wird offen gelegt, wie das Angebot finanziert wird?
* Werden Angaben zur Aktualität der verwendeten Arzteinträge gemacht?
* Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt?
* Müssen sich Nutzer vor Abgabe einer Bewertung beim Anbieter registrieren?
* Werden Ärzte über ihre Aufnahme in das Portal informiert?
* Wird die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung eingeräumt?
* Ist eine Kontaktadresse für Missbrauchsmeldungen genannt?

Der Anforderungskatalog soll sich an Anbieter und Nutzer von Bewertungsportalen richten. So könnten Nutzer anhand der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen, erklären BÄK und KBV. Ein weiterer Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale soll noch in diesem Jahr folgen.

Die Checkliste steht unter http://www.aezq.de/edocs/pdf/info/arztportale-modul-1 zum kostenlosen Download bereit. Unter www.arztbewertungsportale.de ist auch eine HTML-Version abrufbar.

 [  ©:  Ärztezeitung ]

Anfang


7.) "Energy Shots" - Risiko der koffeinhaltigen Getränke kaum einschätzbar

Seit einiger Zeit sind in Deutschland neuartige koffeinhaltige Lebensmittel, so genannte Energy Shots, auf dem Markt. Sie enthalten deutlich mehr anregende Inhaltsstoffe wie Koffein und teilweise auch Taurin pro Liter als herkömmliche Energydrinks und sollten daher nur mit äußerster Vorsicht konsumiert werden, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Energydrinks sind koffeinhaltige Limonaden, denen meist Substanzen wie Taurin, Inosit und Glucuronolacton zugesetzt sind. Energy Shots werden in kleineren Mengen (25 bis 75 ml) und als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Die Zusammensetzung der Getränke ist dabei sehr unterschiedlich: Pro Portion sind 50 bis 200 Milligramm Koffein und 200 bis 1000 Milligramm Taurin enthalten. Die Hersteller werben damit, dass diese Produkte die Konzentration, Leistungsfähigkeit und sportliche Fitness steigern würden, was wissenschaftlich allerdings bislang nicht erwiesen ist. Aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung sind Energy Shots mit dem Hinweis versehen, dass pro Tag nicht mehr als ein Getränk konsumiert werden sollte. Nach Ansicht des BfR besteht aber ein hohes Risiko, dass zumindest einige Verbraucher die angegebene Verzehrsempfehlung deutlich überschreiten und dadurch ihre Gesundheit gefährden. In Diskotheken könnten gerade junge Erwachsene Energy Shots in beliebigen Mengen als Ersatz für herkömmliche Energydrinks konsumieren, um möglicherweise bewusst Übermüdungserscheinungen entgegen zu wirken oder Erregungszustände zu erzeugen. Durch körperliche Anstrengung steigt das Durstgefühl und somit die Wahrscheinlichkeit für einen übermäßigen Verzehr. Die Inhaltsstoffe Koffein und Taurin werden in wesentlich höheren Mengen oder kürzeren Zeitabständen aufgenommen als bei gewöhnlichen Energydrinks. Des Weiteren ist nicht wissenschaftlich geklärt, ob die unerwünschten Wirkungen von Koffein durch das Zusammenspiel mit anderen Inhaltsstoffen wie Taurin verstärkt werden. In Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung wie Sport oder längerem Tanzen in der Diskothek wird ein hoher Konsum von Energydrinks sogar mit Todesfällen in Verbindung gebracht. Bislang fehlen jedoch die Beweise für einen ursächlichen Zusammenhang.
Im Allgemeinen sollten Menschen mit Bluthochdruck oder Herzkrankheiten den Verzehr von Energydrinks und Energy Shots vorsorglich einschränken, empfiehlt das BfR. Für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen sind solche Getränke nicht geeignet.

 [  ©:Heike Kreutz , aid  ]

Anfang


8.) Analgetika - ASS soll rezeptpflichtig werden

Großpackungen mit dem Analgetikum Acetylsalicylsäure (ASS) könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich auf seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel zu begrenzen: Im Fall von ASS auf zehn Gramm Wirkstoff – das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.

Sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Empfehlung folgen, könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von der Rezeptpflicht wären dann nur noch die kleinen Packungen; für die Abgabe von 50er und 100er Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.

Bei Ibuprofen soll die Packungsgröße auf acht Gramm Wirkstoff beschränkt werden. Damit wären die 50er-Packungen der 200 und 400 Milligramm Dosierung künftig rezeptpflichtig. Apothekenpflichtige Diclofenac-Präparate dürfen der Empfehlung zufolge maximal 500 Milligramm Wirkstoff enthalten. Die Beschränkung hat in diesem Fall keine praktischen Konsequenzen, da die aktuell auf dem Markt verfügbaren Präparate diese Grenze nicht überschreiten. Schmerzmittel mit Phenazon und Propyphenazon sollen wie ASS-Präparate maximal zehn Gramm Wirkstoff enthalten dürfen.

Nach der Beschränkung der Packungsgröße von Paracetamol-Präparaten auf zehn Gramm Wirkstoff im vergangenen Jahr hatten Arzneimittelexperten vergleichbare Grenzen auch für andere rezeptfrei erhältliche Analgetika gefordert.

Anders als bei Paracetamol, wo das Suizidrisiko die Diskussion beherrschte, war die Festlegung therapiegerechter Packungsgrößen Ziel der aktuellen Überarbeitung. Pharmakologen hatten zudem die Gefahr gesehen, dass Verbraucher Analgetika, die in Großpackungen verfügbar sind, generell als harmlos einschätzen könnten.

Für den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) ist fraglich, ob die Rezeptpflicht für Großpackungen fachlich begründet ist. „Tatsächliche Risikotatbestände, die aus Gründen einer zu großen Packungen bestehen, sind aus Sicht des BAH nicht bekannt“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Für die Verbraucher würde sich nach Einschätzung des Verbandes durch eine Neuregelung allerdings nicht viel ändern: Bei den künftig erlaubten OTC-Größen handele es sich ohnehin um die meistverkauften Packungen.

Das BMG muss das Votum des Sachverständigenausschusses nun prüfen. Sollte es sich der Empfehlung anschließen, werden ASS und Phenazon in die Verschreibungsverordnung aufgenommen und die Bestimmungen für die partielle Freigabe aus der Rezeptpflicht für die anderen Wirkstoffe angepasst. Letztlich ist für die Änderung der Verordnung noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.

  [ ©: PM apotheke adhoc ,  Désirée Kietzmann ]

  Basics:  A
nalgetika  im Zahnlexikon-Online

Anfang


9.) Zink statt Fettstift - Wie rissige Mundwinkel richtig behandelt werden

Ein Fettstift kann die Lippen bei kalter und trockener Luft schützen. Wenn Kinder jedoch rissige Mundwinkel haben, ist dies nicht die richtige Behandlung. "Ursache von wunden Mundwinkeln ist nicht zu trockene, sondern im Gegenteil zu feuchte Haut", sagt Kinderarzt Dr. Andreas Busse im Apothekenmagazin "BABY und Familie". Besser als Fettstifte eigneten sich daher Zinksalben, die Entzündungen hemmen und die Haut trocknen. Führe auch dies nicht zum Erfolg, sollten die Eltern mit dem Kind zum Arzt gehen. "Rissige Mundwinkel können nämlich auch Anzeichen einer Pilzinfektion sein oder sehr selten auf einen Ernährungsmangel hinweisen", so der Kinderarzt.

 
[
 ©: Apothekenumschau
]

Anfang


10.) Schokolade - auf die Dosis kommt es an

Ob dunkel, hell oder weiß: Bei einem Gehalt von durchschnittlich 35 Prozent Fett und bis zu 50 Prozent Zucker ist eine 100 Gramm Tafel Schokolade eine Kalorienbombe mit 550 Kilokalorien. Gegen eine kleine Portion wie ein Stück Schokolade ist jedoch selbst für Diabetiker nichts einzuwenden, berichtet die »Neue Apotheken Illustrierte extra Diabetes« in ihrer neuen Ausgabe. Bei einer handelsüblichen 100-Gramm-Tafel Milchschokolade mit 24 Stücken enthält ein Stück gerade einmal 2,3 Gramm Kohlenhydrate. Diese kleine Menge schlägt in der BE-Berechnung kaum zu Buche.

Diät- oder Diabetiker-Schokolade, in der der Zucker durch kalorienhaltige Zuckeraustauschstoffe ersetzt wird, bringen für Diabetiker keine Vorteile. Als ein »teures Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Problematik« bezeichnet sie Dr. med. Monika Toeller vom Deutschen Diabetes-Forschungsinstitut in Düsseldorf. »Zu viel gesättigtes Fett darin erhöht die Blutfette und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, das bei Diabetikern ohnehin gegenüber der Normalbevölkerung erhöht ist.«

  [ ©:  Neue Apotheken Illustrierte ]

Anfang


11.) Finanzielle Pflege für die Zähne

Private Zahn-Zusatzversicherungen sind beliebt, doch längst nicht jeder Anbieter ersetzt problemlos die Kosten für Inlays, Brücken und Operationen. Ein aktueller Leistungsvergleich hilft bei der Auswahl

Beim Hausarzt oder in der Apotheke schimpfen gesetzlich Versicherte leidenschaftlich über jeden Euro, den sie selbst dazuzahlen müssen. Beim Zahnarzt dagegen hat sich die Erkenntnis schon vor Jahren durchgesetzt: Wer eine aufwendige Behandlung haben will, muss eigenes Geld mitbringen. Schon zwei oder drei Keramik-Inlays kosten einige Hundert Euro. Und so ist es für viele Kassenpatienten selbstverständlich geworden, sich zusätzlich privat zu versichern.

Kaum ein Versicherungsprodukt erzielt ähnliche Zuwachsraten wie Zusatzpolicen für die Zähne. Seitdem die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch Festzuschüsse für die Regelversorgung leisten, suchen immer mehr Menschen ihr Heil in diesen Finanzprodukten. Rund 11,7 Millionen Menschen in Deutschland besitzen laut Verband der privaten Krankenversicherungen eine Zahnzusatzversicherung. Das sind mehr als die Hälfte aller Zusatzpolicen. Und der Boom geht weiter: Laut MLP-Gesundheitsreport 2009 denken 46 Prozent der gesetzlich Versicherten über den Abschluss weiterer Zusatzversicherungen nach - die meisten von ihnen über eine für ihre Zähne.

Schätzungsweise 300 Zahnzusatztarife sind auf dem Markt - ein Vergleich ist schwierig. Einige kosten weniger als zehn Euro monatlich, für andere zahlen die Kunden 25 Euro und mehr. Wirklich leistungsstarke Policen sind für wenig Geld nicht zu haben, haben die Experten der Stiftung Warentest in den vergangenen Jahren mehrfach festgestellt. Aber auch die teuren unterscheiden sich in ihrem Leistungsspektrum erheblich. Bei Zahnzusatzpolicen wimmelt es im Kleingedruckten von Ausschlüssen, Prozentzahlen und Begrenzungen.

Der auf Zusatzversicherungen spezialisierte Münchner Makler Hans Waizmann, der sich seit Jahren mit dem Versicherungsvergleich beschäftigt, will nun das Dickicht im Tarifdschungel lichten.
Lesen Sie den gesamten Bericht unter: http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article5878237/Finanzielle-Pflege-fuer-die-Zaehne.html

  [ ©:  Die Welt]

Anfang


12.) Geburtstagsfeiern im Laufe der Jahre

4 Kumpels, die im selben Jahr geboren wurden,
überlegen, wo sie gemeinsam ihren 50. feiern könnten.
Einer schlägt vor: "Lass uns doch einmal im
"Schwarzen Hirschen" feiern! Die haben knackige
und sehr freigiebig gekleidete Bedienungen! Gesagt, getan.

10 Jahre später stehen sie vor der Frage, wo sie
ihren 60. gemeinsam feiern sollen.
Einer schlägt vor: "Lass uns doch im "Schwarzen
Hirschen" feiern! Das Essen ist super und die
Portionen sind sehr großzügig!" Gesagt, getan.

10 Jahre später stehen sie vor der Frage, wo sie
ihren 70. gemeinsam feiern sollen.
Einer schlägt vor: "Lass uns doch im "Schwarzen
Hirschen" feiern! Die haben klasse
Seniorenteller, und außerdem befinden sich
Gastraum und Toiletten auf einer Ebene!" Gesagt, getan.

10 Jahre später stehen sie vor der Frage, wo sie
ihren 80. gemeinsam feiern sollen.
Sagt einer: "Warum feiern wir nicht einmal im
"Schwarzen Hirschen" ? Da waren wir schließlich noch nie!"

aus einer Mailingliste

Anfang


NewsLetter ausdrucken

Erläuterungen zu Fachbegriffen unter http://www.zahnlexikon-online.de

disclaimer/rechtliches

Zum Archiv 2001 - 2010
NewsLetter abonnieren

Impressum

Herausgeber:    Dr. Klaus de Cassan, GF der ZiiS-GmbH
Verantwortlich:  Dr. Klaus de Cassan
Gesetzliche Pflichtangaben unter: http://www.ziis.de/impressum.htm

Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der Zustimmung der ZiiS-GmbH.
Bitte beachten Sie das Copyright (c) 2001-2010:
Copyright

Abmelden
----------
Der Bezug der ZahnNewsLetter ist kostenlos. Er wird ausschließlich an User versandt, die sich zuvor persönlich angemeldet und ein Kennwort erhalten haben.
Wenn Sie den ZahnNewsLetter abbestellen wollen, so senden Sie bitte eine E-Mail mit Angabe Ihres Kennwortes und dem Vermerk  UNSUBSCRIBE  in der Betreff-Zeile an die Adresse