Zahnärztliche NewsLetter Nr. 03/2003/ 1. März 2003
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arbeiten mit einer Frequenz von ca. 60 - 80 Hz und oszillieren (= hin und her schwanken, schwingen) in einem Rotationswinkel von ca. 50° - typischer Vertreter: 3D Excel (s. Abb. oben). Diese Bürstenart ist von ihrem Borstenkopf her klein und erreicht so auch schwer zugängliche Bereiche des Gebisses. Konstruktionsbedingt sind die Bürsten in der Anwendung nicht ganz einfach zu handhaben, sollen sie den konventionellen Bürsten überlegen sein: Jeder Zahn muss einzeln gereinigt werden, zum Erreichen der Zahnzwischenräume muss eine Schwenkbewegung ausgeführt werden. Ein Zeitvorteil entsteht bei richtiger Anwendung kaum.
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3D Excel der Fa. Braun/Oral-B ![]() WaterPik Sonic Speed |
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Zungenschaber sind Instrumente zur professionellen Reinigung der
Zungenoberfläche, besonders des problematischen hinteren Drittels: Sprechen und
Schlucken bringen die vorderen zwei Drittel der Zunge in Kontakt mit dem Gaumen,
dadurch wird dieser Teil der Zunge "natürlich" sauber gehalten. Da die raue
Zungenoberfläche eine besonders gute Grundlage für bakterielle Beläge und
Essensreste bietet, wird dieses Gebiet mitverantwortlich für einen üblen
Mundgeruch gemacht. Beim Gebrauch ist darauf zu achten, dass die Zunge nur mit
leichtem Druck gereinigt wird, um Verletzungen der Zungenoberfläche zu
vermeiden.
Neu auf dem Markt ist ein Doppelinstrument zur professionellen
Zungenreinigung: Bürste und Zungeschaber in einem. So löst die stabile, kurze
Bürste die mit Bakterien versetzte Plaque an; der eigentliche Zungeschaber kann
so die Ablagerungen gründlich entfernen und mit zu einem gesunden Mundgeruch
beitragen. Weitere Infos können bei der Firma in Form einer Prophylaxebroschüre
kostenlos angefordert werden: [ Quelle + © der modifiz. Graphik: http://www.hagerwerken.de/ ] |
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51 % der 10- 55-jährigen kauen mindestens
einmal pro Woche Kaugummi
In der Altergruppe der 10 - 20 -jährigen sind es sogar 85 %
Selbst bei den 40 - 55 -jährigen kaut jeder 3. regelmäßig
weltweit werden über 500.000 Tonnen jährlich konsumiert
Mund:
Kaugummi hält den Mund und Rachenraum feucht und sorgt für frischen Atem
Essen:
nach den Mahlzeiten Kaugummi kauen. Der erhöhte Speichelfluss
neutralisiert die aus der Nahrung stammenden kariesverursachenden Säuren
Ohren:
Durch Kaugummikauen wird ein Druck in den Ohren - wie z.B. beim Fliegen
oder Tauchen - ausgeglichen
Verschlucken:
Beim Verschlucken eines Kaugummis werden 80 % verdaut
Umwelt:
Kaugummis gehören vor dem Wegwerfen in Papier und dann in den Mülleimer -
auch wnn die Stuhlunterseite bequemer ist!
Zahnpflege:
Zuckerfreies - vor allem mit Xylit (s.a. unter b) )
versetztes zahnfreundliches Kaugummi - ist als Ergänzung zum Zähneputzen
ideal.
Ein Löffelchen für Mama...
Es sind überwiegend enge Bezugspersonen, allen voran die Mütter, die
Ihre Kinder mit dem Bakterium infizieren. Welche Mutter oder welcher
Vater kennt das nicht: Ein Löffelchen für Mama, ein Löffelchen für
Papa und dazwischen macht man mal selbst den Mund ganz weit auf und
steckt ein Löffelchen Brei rein, um dem kleinen Kostverächter zu
zeigen, wie lecker das schmeckt. Oder man hebt zum fünften Mal
innerhalb einer Stunde den heruntergefallenen Schnuller auf, steckt
ihn kurz in den eigenen Mund und dann wieder ab in den Babymund. Die
Temperatur der Speisen für das Baby werden oft überprüft, indem man
erst ein paar Mal selbst probiert. Diese Gewohnheiten und Reflexe,
die jeder kennt, der ein kleines Kind hat, sind es, die dazu führen,
dass das Kind mit dem Bakterium Streptococcus mutans angesteckt
wird.
So fängt Karies an...
Sind die ersten Milchzähne erst einmal sichtbar, können sich die
Bakterien im Mund ausbreiten, denn dann können sie sich am
Zahnschmelz festsetzen und ihr zerstörerisches Werk beginnen. Um
sich zu vermehren, benötigen sie Zucker aus der Nahrung. Bei der
Aufspaltung des Zuckers scheiden die Bakterien als
Stoffwechselprodukt aggressive, zahnschädigende Säuren aus, die den
Zahnschmelz langfristig demineralisieren. Schließlich frisst sich
die Säure ins Innere des Zahns - Karies entsteht.
Das sagt die Wissenschaft:
Zwei entscheidende Dinge entdeckten die finnischen Wissenschaftler
Dr. Eva Söderling und Dr. Pauli Isokangas (Journal of Dental
Research 79 (3): S. 882-887, Sept. 2000):
Je später ein Kind mit Streptococcus mutans infiziert wird, desto
weniger Karies hat es später, und:
Je weniger dieser Bakterien die engsten Bezugspersonen des Babies im
Mund haben, desto weniger häufig und schwächer werden diese auf das
Kind übertragen.
Die Wissenschaftler suchten nach einer Möglichkeit, dieser Gefahr
der Kariesansteckung zu begegnen. Und fanden sie im
Zuckeraustauschstoff Xylit, einer natürlichen Substanz, die aus
Pflanzen, Bäumen oder Früchten gewonnen wird. Neben der angenehmen
kalorienreduzierten Süße hat er eine willkommene "Nebenwirkung": Er
hemmt die Vermehrung der Streptococcus mutans-Bakterien, denn die
Streptokokken verwechseln Xylit mit ihrer Lieblingsnahrung, dem
Zucker, können ihn aber nicht abbauen und gehen infolgedessen
allmählich zugrunde. Außerdem verringert Xylit die Fähigkeit der
Streptokokken, an der glatten Zahnoberfläche zu haften. Dadurch
können die Bakterien leichter mit dem Speichel weggespült werden.
Der Kaugummi, der es in sich hat.
Am leckersten verpacken lässt sich Xylit in einen
Zahnpflegekaugummi, z. B. von Wrigley´s EXTRA. Und natürlich am
einfachsten anwenden - vor allem zwischendurch nach kleinen Snacks
untertags, wenn in der Regel die Zahnbürste nicht dabei ist! Der
Zahnarzt und Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Lutz Stößer, Leiter der
Poliklinik für präventive und Kinderzahnheilkunde an der Universität
Jena, empfiehlt jungen Eltern, regelmäßig zwei bis dreimal am Tag
einen Zahnpflegekaugummi mit Xylit zu kauen, denn dadurch senken sie
nicht nur ihr eigenes Kariesrisiko um bis zu 40 Prozent, sie
verringen auch die Ansteckung ihrer Kinder mit Streptococcus mutans
um das Fünffache. Kaugummi Kauen regt zudem den Speichelfluss stark
an, wodurch die Bakterien weggeschwemmt werden. So schützen Eltern
sich und ihr Kind und müssen nicht bei jedem Küsschen Angst haben,
ihrem Kind damit zu schaden.
Zähneputzen nicht vergessen!
Im Mund eines Menschen herrscht normalerweise ein natürliches
Gleichgewicht der Bakterien untereinander. Dieses wird durch
nachlässige Zahnhygiene und häufigen Zuckerkonsum gestört. Die
Folge: Schädliche Bakterien finden das ideale Milieu vor und
vermehren sich explosionsartig. Dagegen hilft ganz einfach
regelmäßiges gründliches Zähneputzen. Und zwischendurch nach jedem
Essen oder Trinken, wenn keine Zahnbürste zur Hand ist, ein
Wrigley´s EXTRA mit Xylit. Die leckeren Zahnpfleger gibt es übrigens
in den Geschmacksrichtungen Peppermint, Winterfresh und White. Und
wenn das Baby mal größer ist, dann schmecken ihm sicherlich die
Wrigley´s EXTRA für Kinder Kaugummis mit der Extraportion Kalzium.
immer
mehr kommen Zahnärzte in die Bredouille, wenn sie ihre Patienten
nicht genau über den voraussichtlichen Eigenanteil aufklären. Und
die Rechtsprechung nimmt zunehmend Partei für die Patienten. Ein
Zahnarzt musste nach einem Gerichtsurteil den gesamten Eigenanteil
des Patienten tragen, weil er diesen angeblich nicht genau über den
Selbstbehalt informiert hatte. Diese Art der Aufklärung gehöre
"heute zu den vertraglichen Nebenpflichten der Dentisten", so die
Rechtsprechung.
Allerdings: Im Gegensatz zur medizinischen Risikoaufklärung muss im
Streitfall der Patient beweisen, dass er nicht oder falsch
aufgeklärt wurde. Jedenfalls verführt die Gesetzeslage manche
Patienten dazu, bei vermeintlichen Behandlungsfehlern ihren eigenen
Honoraranteil via Gericht zurückzuholen.
Bei den Kassenpatienten wird normalerweise ein Heil- und Kostenplan
erstellt, den der Zahnarzt bei der Kasse einreicht. Der
Kassenpatient wird darüber aber oft nicht informiert. Hier kommt es
dann schnell zu irrtümlichen Annahmen. Die Rechtsprechung geht
deshalb davon aus, dass der Patient gerade in diesen Fällen mehr
Aufklärung braucht. Streit gibt es zum Beispiel, wenn es um
vermeintliche Behandlungsmängel geht - so zahlen die Kassen
bekanntlich grundsätzlich nur, wenn die Füllungen und der Zahnersatz
mindestens zwei Jahre halten. Innerhalb dieser Zeitspanne hat der
Zahnarzt Mängel kostenfrei zu beheben. Lässt der Patient dies bei
einem Zahnarztkollegen beseitigen, kann die Kasse dessen Honorar
beim Erstbehandler zurückfordern.
Bei der privaten Krankenversicherung liegt der Sachverhalt etwas
anders. Angesichts des Tarifwirrwarrs kann dem Behandler nicht
zugemutet werden, sich über Details der Kostenerstattung zu
informieren. Vielmehr sollte der Privatpatient sich bei seiner
Gesellschaft kundig machen, wie viel sie zahlt und was auf seine
Kappe geht. Aber: Oft meinen die Kunden, sie sind ja Privatpatienten
und die Versicherung werde schon alles zahlen.
Genau das ist die falsche Annahme. Zwar leisten die Privaten bei der
Zahnbehandlung fast alle zu 100 Prozent; aber bei manchen
Einsteiger- und Kompakttarifen werden nicht einmal normale Inlays,
geschweige denn jene aus Keramik und Glaskeramik, übernommen. Denn
Kompakttarife haben gegenüber den so genannten Toptarifen ein
abgespecktes Leistungsniveau und sehen folglich auch Abstriche beim
Zahnersatz vor. Selbstbehalte gibt es hier zum Beispiel bei mehr als
vier Teleskopkronen pro Kiefer oder bei Verblendungen im hinteren
Zahnbereich ab Zahn 7 im Oberkiefer und Zahn 6 im Unterkiefer. Oder
es werden nicht mehr als vier Implantate pro Kiefer bezahlt. Zudem
greifen noch summenmäßige Selbstbehalte, die in den ersten drei oder
vier Jahren gestaffelt sind. Beim Standardtarif werden maximal zwei
Implantate zur Befestigung von Zahnersatz bezahlt (bei der
Zahn-Behandlung wird bekanntlich nur der 1,7-fache Satz vergütet).
Bei den Spitzentarifen sind im Zahnersatz-Bereich in der Regel 75
bis 80 Prozent der Kosten versichert - eventuell mit einer
Selbstbeteiligung in den ersten drei Jahren (um das subjektive
Risiko zu steuern). Kostenpläne sind meist ab einem Rechnungsbetrag
von 2.500 Euro erforderlich, andernfalls kann das PKV-Unternehmen
"die tarifliche Erstattung zum Beispiel um 50 Prozent kürzen", wie
ein PKV-Vertreter erläutert. Zudem haben GKV-Mitglieder manchmal
ambulante "Zusatzpakete" abgeschlossen, die für Zahnersatz leisten -
zum Beispiel 50 Prozent der verbleibenden Kosten (nach
GKV-Vorleistung) oder pro Inlay maximal 200 Euro.
Wenn schon die Patienten die vielfältigen Vorschriften mit ihren
Begrenzungen nicht überblicken, kann man dies vom Zahnarzt noch
weniger verlangen. Aber in jedem Fall muss der Zahnarzt Privat- wie
Kassenpatienten darüber aufklären, wenn es um außervertragliche
Leistungen geht - zum Beispiel die Keramikverblendung der hinteren
Backenzähne.
Hinzu kommt, dass Krankenkassen und Privatversicherungen immer
genauer nachprüfen. Gerade die PKV-Unternehmen haben elektronisch
gestützte Systeme im Einsatz, die jede noch so kleine "GOZ-Abweichung"
sofort festhalten.
Grundsätzlich gilt: Wiederholte Beanstandungen, auch wenn sie noch
so gering sind, sollte der Zahnarzt nicht auf die leichte Schulter
nehmen. Hartnäckige "Wiederholungstäter" können die PKV-Unternehmen
generell von der Erstattung ihrer Honorare ausschließen.
Gesüßte Tees, Fruchtsäfte und andere zuckerhaltige Getränke in
Baby-Flaschen mit Schnullern sind insbesondere schädlich für die Zähne,
wenn durch den Einsatz der Flasche als Beruhigungsschnuller die Zähne über
längere Zeit deren Einwirkung ausgesetzt sind. Es kommt in kurzer Zeit zu
irreparablen Kariesschäden, dem sogenannten "Nursing-Bottle-Syndrom".
Neben Problemen mit der Ästhetik (insbesondere die oberen Schneidezähne
sind davon betroffen, da der Getränkestrahl hier konzentriert auftrifft)
sind auch das Abbeißen und Kauen massiv gestört. Zusätzlich geht bei
tiefer Zahnzerstörung die Platzhalterfunktion der Milchzähne für die
nachwachsenden bleibenden Zähne verloren.
Daß es sich dabei nicht um einen schicksalhaften, unbeeinflussbaren
Vorgang handelt, ist evident. Ins Visier der Justiz gerieten zunächst die
Hersteller der o. g. Produkte und auch der Babyfläschchen. Anfang der 90er
Jahre kam es zu mehreren erfolgreichen Klagen von Eltern gegen die
Hersteller von Babynahrung, die danach ihre zuckerhaltigen Produkte mit
entsprechenden Warnhinweisen versahen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1996, dass kein
Schadensersatzanspruch besteht, wenn Eltern trotz eindeutiger Hinweise das
Dauernuckeln ihrer Kinder mit zuckerhaltigen Getränken zulassen.
Ein jetzt bekannt gewordenes aktuelles Urteil des deutschen
Bundesgerichtshofes (BGH) geht noch einen Schritt weiter: Selbst, wenn die
Hersteller einen Warnhinweis versäumen, sind die Eltern wegen ihres
Fehlverhaltens mit haftbar für die Schäden. Der BGH hob damit ein Urteil
des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, in dem die entsprechenden Firmen
sowohl zu Schadensersatz als auch zu Schmerzensgeld verurteilt wurden.
Streitigkeiten über Behandlungskosten und Heilmethoden sind die
häufigsten Gründe für Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Kranken- und
Pflegeversicherung. In den ersten 15 Monaten seiner Tätigkeit habe er knapp
7.000 Anfragen von Patienten erhalten, die mit der Entscheidung ihrer
Versicherung nicht zufrieden waren, sagte Ombudsmann Arno Surminski in
Berlin. Die unabhängige Schlichtungsstelle war am 1. Oktober 2001
eingerichtet worden. Patienten können sich bei ihr im Falle von Konflikten
mit den Versicherungen kostenlos beraten lassen – sofern sie noch kein
Gericht eingeschaltet haben.
Die Versicherungen wollen durch die Schlichtungsstelle hohe Prozesskosten
vermeiden. Bis Ende 2002 bearbeiteten die insgesamt vier Mitarbeiter 2.161
Fälle schriftlich. In 61 Prozent der Verfahren setzte sich die Versicherung
durch und kam den Patienten nicht entgegen. Durchschnittlich brauchten die
Mitarbeiter acht Wochen pro Fall. Umstritten war zu Beginn, ob solch eine
Stelle überhaupt etwas bewirken kann, da sie keine Entscheidungen treffen
kann. „Gar nichts tun können wir bei Klagen über Beitragserhöhungen“, sagte
Surminski.
Bei 13 Prozent der bearbeiteten Fälle ging es um Kosten für Behandlungen bei
Ärzten oder Zahnärzten, die die Versicherung nicht übernehmen wollte. Ebenso
häufig gab es Streit darüber, ob eine Heilbehandlung notwendig ist oder
nicht. Bei sieben Prozent standen alternative Heilmethoden wie etwa
Akupunktur zur Debatte. Über zu hohe Beiträge klagten elf Prozent, bei zehn
Prozent der Patienten ging es um die Kündigung der Vertrages. Zur
Pflegeversicherung hatten nur zwei Prozent der Patienten Fragen.
Surminski wollte keine Angaben darüber machen, welche Versicherung am
meisten Beschwerden einfuhr. „Die Veröffentlichung unternehmensinterner
Zahlen wäre ein schwerer Hammer und greift in den Wettbewerb ein“, betonte
der ehemalige Journalist. „Diese Schärfe möchte ich rausnehmen aus der
Arbeit.“ Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass die Versicherungen selbst
darüber berichteten.
„Bei mehr als sieben Millionen Versicherungsfällen im Jahr sind die
Beschwerdezahlen relativ niedrig“, betonte Surminski. Die Stelle sei bei
Patienten allerdings noch nicht sehr bekannt. Als eine Versicherung über den
Ombudsmann in ihrer Kundenzeitschrift berichtete, seien mehr Anrufe und
Briefe eingegangen, sagte Surminski. Er wolle sich dafür einsetzen, dass die
Zahl der Beschwerden nicht weiter steige. „Wir raten den Versicherungen,
ihre Patienten vorher über mögliche Probleme aufzuklären, etwa bei der
Übernahme von Kosten für Zahnbehandlungen.“
Finanziert wird der Ombudsmann nach eigenen Angaben vom Verband der privaten
Krankenversicherung (PKV). Diesem seien 50 Unternehmen angeschlossen, die
nahezu den ganzen Markt abdeckten.
Selbst kleinste Spuren von Nahrungsmitteln im Speichel können schwere
Allergien auslösen.
Diese Einschätzung wird durch eine Studie kalifornischer Forscher
bestätigt, an der 379 Männer und Frauen mit Erdnuss-Allergie beteiligt
waren. 20 Teilnehmer entwickelten Atembeschwerden und
Erstickungsanfälle,
nachdem sie von Personen geküsst worden waren, die zuvor Erdnüsse
gegessen hatten.
Dass Küssen nicht nur die Glückshormone anfluten lässt, sondern auch krank machen kann, ist in verschiedenen Studien belegt: Gingivitis zum Beispiel, die oberflächliche Zahnfleischentzündung, entsteht durch eine Übermenge bestimmter Bakterien, die mit dem Speichel übertragen werden. Aus der Gingivitis kann leicht eine Parodontitis entstehen, mit Zahnfleischbluten, Rückbildung des Zahnfleisches, Lockerung der Zähne - zahnlos durch Küssen. Damit nicht genug. Durch Küssen werden gemeine Schnupfen-Viren übertragen, verschiedene Herpes-Viren, der Magenkeim Helicobacter pylori und, wie norwegische Forscher herausfanden, ein besonders gefährlicher Meningokokken-Stamm, der Hirnhautentzündung verursacht.
Wie viele Patienten können Sie bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nach
dem aktuellen medizinischen Standard behandeln? In einer repräsentativen Umfrage
unter Praktikern, Allgemeinärzten und niedergelassenen Internisten in acht
Ländern Europas haben die "Ärzte Zeitung" und mit ihr andere führende Fachmedien
(Ärztebefragung der Gruppe Medical Top) versucht, Antworten zu finden.
Ich kann 100 % der Patienten nach dem aktuellen medizinischen Stand
behandeln, sagen:

Viel Hoffnung, dass Politiker die Rahmenbedingungen in Zukunft verbessern werden, haben die deutschen Ärzte nach der Umfrage nicht. 54,7 Prozent vermuten, dass alles beim Alten bleibt, und 32,7 Prozent fürchten sogar, dass alles noch schlimmer werden wird.
Viele pflanzliche Arzneimittel bergen Gesundheitsrisiken für
Erwachsene und Kinder. Auch scheinbar harmlose
Präparate können Krämpfe, Blutdruckabfall oder Allergien auslösen, wie
die Zeitschrift VITAL berichtet. Und diese Gefahr wird unterschätzt.
"Die Mittel werden oft falsch dosiert, zu lange eingenommen oder auch
mit den falschen Medikamenten kombiniert", sagt Professor Dieter Loew,
Mitglied der Expertenkommission beim
Bundesinstitut für Arzneimitteln und Medizinprodukte.
Vorsicht gilt beispielsweise bei Salbeipräparaten, die gegen
Viren und Bakterien wirken. Sie enthalten geringe Mengen des Wirkstoffs
Thujon, der Krämpfe auslösen kann. Daher sollten sie nicht länger als
eine Woche und öfter als zweimal täglich eingenommen werden.
Fenchel hilft gegen Völlegefühl und Blähungen. Der Tee steht
allerdings in Verdacht, krebserregend zu sein, und das Öl kann zu
allergischen Reaktionen führen. Bei Kindern angewandter Fenchelhonig
kann gelegentlich Magen-Darm-Probleme verursachen. Fenchelpräparate
sollten maximal fünf Tage pro Monat bei einmaliger Tagesdosis eingesetzt
werden.
Auch Melissetee und Holunderbeersaft sollten wegen des
Allergierisikos nicht länger als drei Tage aufeinander getrunken werden.
Vorsicht ist auch bei ätherischen Ölen geboten. Babys und
Kleinkinder dürfen keinesfalls mit Minze, Eukalyptus oder Kampfer
eingerieben werden. Die Öle können zu Hautreizungen , Blutdruckabfall
und Verkrampfung der Atemwege führen. Auch bei Erwachsenen kann es zu
Reizungen und Allergien und bei Einreibungen mit Fichtennadelöl (in
Franzbranntwein) sogar zu Nieren- und Nervenschäden kommen.
Auch Klassiker der Naturheilkunde wie Kamille, Ringelblume,
Arnika, Löwenzahn, Huflattich, Artischocke, Echinacea und Löwenzahn sind
nicht ohne Risiko. Wer allergisch auf so genannte Korbblütler reagiert,
sollte Präparate aus diesen Pflanzen meiden.
Zu Misstrauen gegenüber Pflanzenarzneien besteht dennoch kein Grund.
"Wenn man ein pflanzliches Medikament bestimmungsgemäß einnimmt, wird es
normalerweise gut vertragen und hat keine
Nebenwirkungen", sagt Loew. Allerdings sollte beim Kauf darauf geachtet
werden, dass die Präparate über eine Zulassungsnummer auf der Packung
verfügen.
[ Quelle: ots Originaltext: VITAL,
Rückfragen bitte an:
Susanne Schütte, Redaktion VITAL , Tel.: 040/2717-3115 ]
Zahnschmerzen, aber Angst vor dem Zahnarzt?
Da könnte ein Trip nach Indien helfen. Im Dorf Philai in der Nähe
von Kapurthala nämlich sind alle Bewohner Heiler: Mit einem
speziellen Mantra-Gesang heilen sie von Zahnproblemen. Vor über
100 Jahren habe ein heiliger Mann dieses Mantra weitergegeben, so
die britische Agentur "Ananova". Der Heilige bat die Dörfler aber,
die Zauberformel ohne jede Gier nach Geld anzuwenden.
Und so funktioniert die Wunderkur: Zahnschmerz-Geplagte stellen
sich vor den Tempel im Dorf und rezitieren die heilige Formel.
Außerdem müssen sie sagen, wie viele zahnschmerzfreie Jahre sie
sich wünschen. Die Dorfbewohner werfen sieben Kieselsteine über
die Köpfe der Patienten und singen selbst das Mantra. Dann müssen
die Patienten das Dorf zu Fuß verlassen, ohne sich umzudrehen.
Besser als Bohren..? (ug).
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