Zahnärztliche NewsLetter Nr. 03/2003/ 1. März 2003

Wir begrüßen Sie bei der neusten Ausgabe des monatlich erscheinenden ZahnNewsLetters und sind sicher, dass wieder lesenswerte Neuigkeiten auch für Sie dabei sind!
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Inhalt:
  1.)   Elektrische Zahnbürsten -  inzwischen den Handzahnbürsten überlegen?
  2.)   Zungenschaber - sinnvoller Einsatz besonders bei Mundgeruch
  3.)   Kaugummi
          a) Zahlen und Tipps
          b) Xylit als Zusatz für gesunde Zähne "von Anfang an"
  4.)   Haftung: Zahnarzt muss über Kosten aufklären
  5.)   Eltern mit haftbar bei Kariesschäden durch Missbrauch von "Beruhigungsschnullern"  
  6.)   Patienten beschweren sich meist wegen Kosten und Heilmethoden
  7.)   Allergiker müssen mit Vorsicht küssen
  8.)   Gesundheitswesen: Großer Unterschied zwischen IST und SOLL
  9.)   Gesundheitsrisiken durch pflanzliche Arzneimittel       
10.)   Zum Schluss: Zauberformel gegen Zahnschmerzen


1.)  Elektrische Zahnbürsten - inzwischen den Handzahnbürsten überlegen?

Seit Mitte der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts befinden sich auf dem Markt elektr. Zahnreinigungsgeräte ("Urtyp": broxodent™), welche in der 1. Generation den Handzahnbürsten unterlegen waren und nur für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik empfohlen wurden. Durch eine konstante Weiterentwicklung sind sie heute bei richtiger Anwendung den Handzahnbürsten i.d.R. überlegen.
Die modernen elektr. Z. werden in zwei Produktklassen unterteilt:
oszillierende Geräte
arbeiten mit einer Frequenz von ca. 60 - 80 Hz und oszillieren (= hin und her schwanken, schwingen) in einem Rotationswinkel von ca. 50° - typischer Vertreter: 3D Excel (s. Abb. oben). Diese Bürstenart ist von ihrem Borstenkopf her klein und erreicht so auch schwer zugängliche Bereiche des Gebisses. Konstruktionsbedingt sind die Bürsten in der Anwendung nicht ganz einfach zu handhaben, sollen sie den konventionellen Bürsten überlegen sein: Jeder Zahn muss einzeln gereinigt werden, zum Erreichen der Zahnzwischenräume muss eine Schwenkbewegung ausgeführt werden. Ein Zeitvorteil entsteht bei richtiger Anwendung kaum.

schallaktive Bürsten ("Ultraschallzahnbürsten")
mit einem breiten Frequenzbereich im hunderter Hertz-Bereich (200 - 500 Hz) = bis zu 30.000 Bewegungen/Minute; teilweise auch im echten Ultraschallbereich (KHz-Bereich); typische Vertreter: WaterPik Sonic Speed (s. Abb. unten), Philips sonicare . Die Handhabung ist unproblematisch, allerdings lässt der größere Borstenkopf manche Stellen schlechter erreichen. Bei Putz-Techniken, welche der Handzahnbürste ähnlich sind, werden in gleicher Zeit bessere Ergebnisse erzielt. Hoher Preis (120 -130 €). Ein zuweilen unangenehmes "Kitzelgefühl" durch die hohen Schwingungen verschwindet nach ein paar Tagen.
 

Ein großes und auf Dauer teures Problem sind die Ersatzbürsten der elektr. Geräte: Z.B. Euro 13,25 für die 2 Stück schallaktive Hightech Zahnbürstenköpfe sind schließlich kein Pappenstiel. Ebenfalls sollte vor einem Kauf abgeklärt werden, wo Bürstenköpfe, defekte Akkus oder eine Reparatur möglich sind, denn: Barbiepuppen, Elektrozahnbürsten und Drucker haben eines gemeinsam: Ihre Hersteller wenden gern den gleichen Marketing-Trick an. Mit dem so genannten Lock-In-Effekt zwingen manche Firmen ihre Kunden zur finanziellen Treue: Der Einstieg ist günstig, Nachkäufe und Reparaturen (wenn letztere überhaupt möglich) kommen dafür umso teurer zu stehen.
Bedenken wegen einer möglichen elektrischen Gefährdung im Badezimmer bestehen heute nicht mehr, da alle auf dem Markt befindlichen Geräte Akku- oder Batteriebetrieben sind, wobei die Akku-Versionen durchweg mehr Power aufweisen.
Eine elektrische Zahnbürste - so bequem sie auch in der Anwendung ist - bedeutet nicht, dass Zahnputztechniken und die Dauer der Mundpflege vernachlässigt werden können.

Eine Überlegenheit zu normalen Zahnbürsten ergibt sich nur, wenn unter gleichen Voraussetzungen geputzt wird!


3D Excel der Fa. Braun/Oral-B


WaterPik Sonic Speed

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2.) Zungenschaber - sinnvoller Einsatz besonders bei Mundgeruch

Zungenschaber sind Instrumente zur professionellen Reinigung der Zungenoberfläche, besonders des problematischen hinteren Drittels: Sprechen und Schlucken bringen die vorderen zwei Drittel der Zunge in Kontakt mit dem Gaumen, dadurch wird dieser Teil der Zunge "natürlich" sauber gehalten. Da die raue Zungenoberfläche eine besonders gute Grundlage für bakterielle Beläge und Essensreste bietet, wird dieses Gebiet mitverantwortlich für einen üblen Mundgeruch gemacht. Beim Gebrauch ist darauf zu achten, dass die Zunge nur mit leichtem Druck gereinigt wird, um Verletzungen der Zungenoberfläche zu vermeiden.

Neu auf dem Markt ist ein Doppelinstrument zur professionellen Zungenreinigung: Bürste und Zungeschaber in einem. So löst die stabile, kurze Bürste die mit Bakterien versetzte Plaque an; der eigentliche Zungeschaber kann so die Ablagerungen gründlich entfernen und mit zu einem gesunden Mundgeruch beitragen. Weitere Infos können bei der Firma in Form einer Prophylaxebroschüre kostenlos angefordert werden:
info@hagerwerken.de

[ Quelle + © der modifiz. Graphik: http://www.hagerwerken.de/ ]

 

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3.) Kaugummi

Er/Es klebt unter Straßenbahnsitzen, er ist - ja nach Geschmack - sehr oder weniger süß, er verhilft zu einer unnachahmlich texanischen Aussprache.
Es gibt wohl keinen der ihn nicht schon mal gekaut hat ...

a) Zahlen und Tipps

51 % der 10- 55-jährigen kauen mindestens einmal pro Woche Kaugummi
In der Altergruppe der 10 - 20 -jährigen sind es sogar 85 %
Selbst bei den 40 - 55 -jährigen kaut jeder 3. regelmäßig
weltweit werden über 500.000 Tonnen jährlich konsumiert

Mund:
Kaugummi hält den Mund und Rachenraum feucht und sorgt für frischen Atem
Essen:
nach den Mahlzeiten Kaugummi kauen. Der erhöhte Speichelfluss neutralisiert die aus der Nahrung stammenden kariesverursachenden Säuren
Ohren:
Durch Kaugummikauen wird ein Druck in den Ohren - wie z.B. beim Fliegen oder Tauchen - ausgeglichen
Verschlucken:
Beim Verschlucken eines Kaugummis werden 80 % verdaut
Umwelt:
Kaugummis gehören vor dem Wegwerfen in Papier und dann in den Mülleimer - auch wnn die Stuhlunterseite bequemer ist!
Zahnpflege:
Zuckerfreies - vor allem mit Xylit (s.a. unter b) ) versetztes zahnfreundliches Kaugummi - ist als Ergänzung zum Zähneputzen ideal.

[ Quelle + ©: Anbiss 40/02, nach Unterlagen der Wrigleys-Firma ]

b) Xylit als Zusatz für gesunde Zähne "von Anfang an"

Bereits in den ersten Lebensmonaten ihres Babys sollten sich Eltern darüber informieren, was sie von Anfang an für die Zahngesundheit ihres Kindes tun können. Wissenschaftlich ist seit langem erwiesen: Babys kommen ohne Kariesbakterien zur Welt. Das bleibt in vielen Fällen leider nicht lange so. Innerhalb der ersten zwei Jahre infizieren sich Kleinkinder in der Regel mit dem Bakterium, das maßgeblich an der Entstehung von Karies beteiligt ist, dem Streptococcus mutans.

Ein Löffelchen für Mama...
Es sind überwiegend enge Bezugspersonen, allen voran die Mütter, die Ihre Kinder mit dem Bakterium infizieren. Welche Mutter oder welcher Vater kennt das nicht: Ein Löffelchen für Mama, ein Löffelchen für Papa und dazwischen macht man mal selbst den Mund ganz weit auf und steckt ein Löffelchen Brei rein, um dem kleinen Kostverächter zu zeigen, wie lecker das schmeckt. Oder man hebt zum fünften Mal innerhalb einer Stunde den heruntergefallenen Schnuller auf, steckt ihn kurz in den eigenen Mund und dann wieder ab in den Babymund. Die Temperatur der Speisen für das Baby werden oft überprüft, indem man erst ein paar Mal selbst probiert. Diese Gewohnheiten und Reflexe, die jeder kennt, der ein kleines Kind hat, sind es, die dazu führen, dass das Kind mit dem Bakterium Streptococcus mutans angesteckt wird.
So fängt Karies an...

Sind die ersten Milchzähne erst einmal sichtbar, können sich die Bakterien im Mund ausbreiten, denn dann können sie sich am Zahnschmelz festsetzen und ihr zerstörerisches Werk beginnen. Um sich zu vermehren, benötigen sie Zucker aus der Nahrung. Bei der Aufspaltung des Zuckers scheiden die Bakterien als Stoffwechselprodukt aggressive, zahnschädigende Säuren aus, die den Zahnschmelz langfristig demineralisieren. Schließlich frisst sich die Säure ins Innere des Zahns - Karies entsteht.
Das sagt die Wissenschaft:
Zwei entscheidende Dinge entdeckten die finnischen Wissenschaftler Dr. Eva Söderling und Dr. Pauli Isokangas (Journal of Dental Research 79 (3): S. 882-887, Sept. 2000):
Je später ein Kind mit Streptococcus mutans infiziert wird, desto weniger Karies hat es später, und:
Je weniger dieser Bakterien die engsten Bezugspersonen des Babies im Mund haben, desto weniger häufig und schwächer werden diese auf das Kind übertragen.
Die Wissenschaftler suchten nach einer Möglichkeit, dieser Gefahr der Kariesansteckung zu begegnen. Und fanden sie im Zuckeraustauschstoff Xylit, einer natürlichen Substanz, die aus Pflanzen, Bäumen oder Früchten gewonnen wird. Neben der angenehmen kalorienreduzierten Süße hat er eine willkommene "Nebenwirkung": Er hemmt die Vermehrung der Streptococcus mutans-Bakterien, denn die Streptokokken verwechseln Xylit mit ihrer Lieblingsnahrung, dem Zucker, können ihn aber nicht abbauen und gehen infolgedessen allmählich zugrunde. Außerdem verringert Xylit die Fähigkeit der Streptokokken, an der glatten Zahnoberfläche zu haften. Dadurch können die Bakterien leichter mit dem Speichel weggespült werden.
Der Kaugummi, der es in sich hat.
Am leckersten verpacken lässt sich Xylit in einen Zahnpflegekaugummi, z. B. von Wrigley´s EXTRA. Und natürlich am einfachsten anwenden - vor allem zwischendurch nach kleinen Snacks untertags, wenn in der Regel die Zahnbürste nicht dabei ist! Der Zahnarzt und Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Lutz Stößer, Leiter der Poliklinik für präventive und Kinderzahnheilkunde an der Universität Jena, empfiehlt jungen Eltern, regelmäßig zwei bis dreimal am Tag einen Zahnpflegekaugummi mit Xylit zu kauen, denn dadurch senken sie nicht nur ihr eigenes Kariesrisiko um bis zu 40 Prozent, sie verringen auch die Ansteckung ihrer Kinder mit Streptococcus mutans um das Fünffache. Kaugummi Kauen regt zudem den Speichelfluss stark an, wodurch die Bakterien weggeschwemmt werden. So schützen Eltern sich und ihr Kind und müssen nicht bei jedem Küsschen Angst haben, ihrem Kind damit zu schaden.

Zähneputzen nicht vergessen!
Im Mund eines Menschen herrscht normalerweise ein natürliches Gleichgewicht der Bakterien untereinander. Dieses wird durch nachlässige Zahnhygiene und häufigen Zuckerkonsum gestört. Die Folge: Schädliche Bakterien finden das ideale Milieu vor und vermehren sich explosionsartig. Dagegen hilft ganz einfach regelmäßiges gründliches Zähneputzen. Und zwischendurch nach jedem Essen oder Trinken, wenn keine Zahnbürste zur Hand ist, ein Wrigley´s EXTRA mit Xylit. Die leckeren Zahnpfleger gibt es übrigens in den Geschmacksrichtungen Peppermint, Winterfresh und White. Und wenn das Baby mal größer ist, dann schmecken ihm sicherlich die Wrigley´s EXTRA für Kinder Kaugummis mit der Extraportion Kalzium.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
TBWA\HEIGL GmbH,
Experience Communication
Silke Lehmeyer
Ridlerstraße 31b, 80339 München
Tel.: 089 / 48 90 67-331, Fax: 089 / 48 81 60
E-Mail: silke.lehmeyer@tbwa-heigl.de

kommed Dr. Bethcke, Ainmillerstr. 34, 80801 München

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4.) Haftung: Zahnarzt muss über Kosten aufklären

immer mehr kommen Zahnärzte in die Bredouille, wenn sie ihre Patienten nicht genau über den voraussichtlichen Eigenanteil aufklären. Und die Rechtsprechung nimmt zunehmend Partei für die Patienten. Ein Zahnarzt musste nach einem Gerichtsurteil den gesamten Eigenanteil des Patienten tragen, weil er diesen angeblich nicht genau über den Selbstbehalt informiert hatte. Diese Art der Aufklärung gehöre "heute zu den vertraglichen Nebenpflichten der Dentisten", so die Rechtsprechung.
Allerdings: Im Gegensatz zur medizinischen Risikoaufklärung muss im Streitfall der Patient beweisen, dass er nicht oder falsch aufgeklärt wurde. Jedenfalls verführt die Gesetzeslage manche Patienten dazu, bei vermeintlichen Behandlungsfehlern ihren eigenen Honoraranteil via Gericht zurückzuholen.
Bei den Kassenpatienten wird normalerweise ein Heil- und Kostenplan erstellt, den der Zahnarzt bei der Kasse einreicht. Der Kassenpatient wird darüber aber oft nicht informiert. Hier kommt es dann schnell zu irrtümlichen Annahmen. Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass der Patient gerade in diesen Fällen mehr Aufklärung braucht. Streit gibt es zum Beispiel, wenn es um vermeintliche Behandlungsmängel geht - so zahlen die Kassen bekanntlich grundsätzlich nur, wenn die Füllungen und der Zahnersatz mindestens zwei Jahre halten. Innerhalb dieser Zeitspanne hat der Zahnarzt Mängel kostenfrei zu beheben. Lässt der Patient dies bei einem Zahnarztkollegen beseitigen, kann die Kasse dessen Honorar beim Erstbehandler zurückfordern.
Bei der privaten Krankenversicherung liegt der Sachverhalt etwas anders. Angesichts des Tarifwirrwarrs kann dem Behandler nicht zugemutet werden, sich über Details der Kostenerstattung zu informieren. Vielmehr sollte der Privatpatient sich bei seiner Gesellschaft kundig machen, wie viel sie zahlt und was auf seine Kappe geht. Aber: Oft meinen die Kunden, sie sind ja Privatpatienten und die Versicherung werde schon alles zahlen.
Genau das ist die falsche Annahme. Zwar leisten die Privaten bei der Zahnbehandlung fast alle zu 100 Prozent; aber bei manchen Einsteiger- und Kompakttarifen werden nicht einmal normale Inlays, geschweige denn jene aus Keramik und Glaskeramik, übernommen. Denn Kompakttarife haben gegenüber den so genannten Toptarifen ein abgespecktes Leistungsniveau und sehen folglich auch Abstriche beim Zahnersatz vor. Selbstbehalte gibt es hier zum Beispiel bei mehr als vier Teleskopkronen pro Kiefer oder bei Verblendungen im hinteren Zahnbereich ab Zahn 7 im Oberkiefer und Zahn 6 im Unterkiefer. Oder es werden nicht mehr als vier Implantate pro Kiefer bezahlt. Zudem greifen noch summenmäßige Selbstbehalte, die in den ersten drei oder vier Jahren gestaffelt sind. Beim Standardtarif werden maximal zwei Implantate zur Befestigung von Zahnersatz bezahlt (bei der Zahn-Behandlung wird bekanntlich nur der 1,7-fache Satz vergütet).
Bei den Spitzentarifen sind im Zahnersatz-Bereich in der Regel 75 bis 80 Prozent der Kosten versichert - eventuell mit einer Selbstbeteiligung in den ersten drei Jahren (um das subjektive Risiko zu steuern). Kostenpläne sind meist ab einem Rechnungsbetrag von 2.500 Euro erforderlich, andernfalls kann das PKV-Unternehmen "die tarifliche Erstattung zum Beispiel um 50 Prozent kürzen", wie ein PKV-Vertreter erläutert. Zudem haben GKV-Mitglieder manchmal ambulante "Zusatzpakete" abgeschlossen, die für Zahnersatz leisten - zum Beispiel 50 Prozent der verbleibenden Kosten (nach GKV-Vorleistung) oder pro Inlay maximal 200 Euro.
Wenn schon die Patienten die vielfältigen Vorschriften mit ihren Begrenzungen nicht überblicken, kann man dies vom Zahnarzt noch weniger verlangen. Aber in jedem Fall muss der Zahnarzt Privat- wie Kassenpatienten darüber aufklären, wenn es um außervertragliche Leistungen geht - zum Beispiel die Keramikverblendung der hinteren Backenzähne.
Hinzu kommt, dass Krankenkassen und Privatversicherungen immer genauer nachprüfen. Gerade die PKV-Unternehmen haben elektronisch gestützte Systeme im Einsatz, die jede noch so kleine "GOZ-Abweichung" sofort festhalten.
Grundsätzlich gilt: Wiederholte Beanstandungen, auch wenn sie noch so gering sind, sollte der Zahnarzt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hartnäckige "Wiederholungstäter" können die PKV-Unternehmen generell von der Erstattung ihrer Honorare ausschließen.

[ Philipp Burg, München, http://www.dzw.de/ 5/03 ]

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5.) Eltern mit haftbar bei Kariesschäden durch Missbrauch von "Beruhigungsschnullern"

Gesüßte Tees, Fruchtsäfte und andere zuckerhaltige Getränke in Baby-Flaschen mit Schnullern sind insbesondere schädlich für die Zähne, wenn durch den Einsatz der Flasche als Beruhigungsschnuller die Zähne über längere Zeit deren Einwirkung ausgesetzt sind. Es kommt in kurzer Zeit zu irreparablen Kariesschäden, dem sogenannten "Nursing-Bottle-Syndrom". Neben Problemen mit der Ästhetik (insbesondere die oberen Schneidezähne sind davon betroffen, da der Getränkestrahl hier konzentriert auftrifft) sind auch das Abbeißen und Kauen massiv gestört. Zusätzlich geht bei tiefer Zahnzerstörung die Platzhalterfunktion der Milchzähne für die nachwachsenden bleibenden Zähne verloren.

Daß es sich dabei nicht um einen schicksalhaften, unbeeinflussbaren Vorgang handelt, ist evident. Ins Visier der Justiz gerieten zunächst die Hersteller der o. g. Produkte und auch der Babyfläschchen. Anfang der 90er Jahre kam es zu mehreren erfolgreichen Klagen von Eltern gegen die Hersteller von Babynahrung, die danach ihre zuckerhaltigen Produkte mit entsprechenden Warnhinweisen versahen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1996, dass kein Schadensersatzanspruch besteht, wenn Eltern trotz eindeutiger Hinweise das Dauernuckeln ihrer Kinder mit zuckerhaltigen Getränken zulassen.
Ein jetzt bekannt gewordenes aktuelles Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) geht noch einen Schritt weiter: Selbst, wenn die Hersteller einen Warnhinweis versäumen, sind die Eltern wegen ihres Fehlverhaltens mit haftbar für die Schäden. Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, in dem die entsprechenden Firmen sowohl zu Schadensersatz als auch zu Schmerzensgeld verurteilt wurden.

[ Quelle: © 2003 www.medaustria.at; Quelle: BGH-Urteil mit dem Aktenzeichen VIZR175/98, (geo) ]

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6.)   Patienten beschweren sich meist wegen Kosten und Heilmethoden

Streitigkeiten über Behandlungskosten und Heilmethoden sind die häufigsten Gründe für Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. In den ersten 15 Monaten seiner Tätigkeit habe er knapp 7.000 Anfragen von Patienten erhalten, die mit der Entscheidung ihrer Versicherung nicht zufrieden waren, sagte Ombudsmann Arno Surminski in Berlin. Die unabhängige Schlichtungsstelle war am 1. Oktober 2001 eingerichtet worden. Patienten können sich bei ihr im Falle von Konflikten mit den Versicherungen kostenlos beraten lassen – sofern sie noch kein Gericht eingeschaltet haben.
Die Versicherungen wollen durch die Schlichtungsstelle hohe Prozesskosten vermeiden. Bis Ende 2002 bearbeiteten die insgesamt vier Mitarbeiter 2.161 Fälle schriftlich. In 61 Prozent der Verfahren setzte sich die Versicherung durch und kam den Patienten nicht entgegen. Durchschnittlich brauchten die Mitarbeiter acht Wochen pro Fall. Umstritten war zu Beginn, ob solch eine Stelle überhaupt etwas bewirken kann, da sie keine Entscheidungen treffen kann. „Gar nichts tun können wir bei Klagen über Beitragserhöhungen“, sagte Surminski.
Bei 13 Prozent der bearbeiteten Fälle ging es um Kosten für Behandlungen bei Ärzten oder Zahnärzten, die die Versicherung nicht übernehmen wollte. Ebenso häufig gab es Streit darüber, ob eine Heilbehandlung notwendig ist oder nicht. Bei sieben Prozent standen alternative Heilmethoden wie etwa Akupunktur zur Debatte. Über zu hohe Beiträge klagten elf Prozent, bei zehn Prozent der Patienten ging es um die Kündigung der Vertrages. Zur Pflegeversicherung hatten nur zwei Prozent der Patienten Fragen.
Surminski wollte keine Angaben darüber machen, welche Versicherung am meisten Beschwerden einfuhr. „Die Veröffentlichung unternehmensinterner Zahlen wäre ein schwerer Hammer und greift in den Wettbewerb ein“, betonte der ehemalige Journalist. „Diese Schärfe möchte ich rausnehmen aus der Arbeit.“ Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass die Versicherungen selbst darüber berichteten.
„Bei mehr als sieben Millionen Versicherungsfällen im Jahr sind die Beschwerdezahlen relativ niedrig“, betonte Surminski. Die Stelle sei bei Patienten allerdings noch nicht sehr bekannt. Als eine Versicherung über den Ombudsmann in ihrer Kundenzeitschrift berichtete, seien mehr Anrufe und Briefe eingegangen, sagte Surminski. Er wolle sich dafür einsetzen, dass die Zahl der Beschwerden nicht weiter steige. „Wir raten den Versicherungen, ihre Patienten vorher über mögliche Probleme aufzuklären, etwa bei der Übernahme von Kosten für Zahnbehandlungen.“

Finanziert wird der Ombudsmann nach eigenen Angaben vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV). Diesem seien 50 Unternehmen angeschlossen, die nahezu den ganzen Markt abdeckten.

[Quelle + © facharzt.de vom 18.2.03 ]

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7.)  Allergiker müssen mit Vorsicht küssen

Selbst kleinste Spuren von Nahrungsmitteln im Speichel können schwere Allergien auslösen.
Diese Einschätzung wird durch eine Studie kalifornischer Forscher bestätigt, an der 379 Männer und Frauen mit Erdnuss-Allergie beteiligt waren. 20 Teilnehmer entwickelten Atembeschwerden und Erstickungsanfälle,
nachdem sie von Personen geküsst worden waren, die zuvor Erdnüsse gegessen hatten.

Dass Küssen nicht nur die Glückshormone anfluten lässt, sondern auch krank machen kann, ist in verschiedenen Studien belegt: Gingivitis zum Beispiel, die oberflächliche Zahnfleischentzündung, entsteht durch eine Übermenge bestimmter Bakterien, die mit dem Speichel übertragen werden. Aus der Gingivitis kann leicht eine Parodontitis entstehen, mit Zahnfleischbluten, Rückbildung des Zahnfleisches, Lockerung der Zähne - zahnlos durch Küssen. Damit nicht genug. Durch Küssen werden gemeine Schnupfen-Viren übertragen, verschiedene Herpes-Viren, der Magenkeim Helicobacter pylori und, wie norwegische Forscher herausfanden, ein besonders gefährlicher Meningokokken-Stamm, der Hirnhautentzündung verursacht.

[Quelle + ©: http://www.wams.de/data/2003/02/23/44771.html ]

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8.) Gesundheitswesen: Großer Unterschied zwischen IST und SOLL

Das Deutsche Gesundheitswesen ist nicht erst seit gestern krank - wir haben über den allseits bekannten Umstand mehrmals berichtet. Die in den letzten Jahrzehnten immer wieder hoch gepriesenen "Jahrhundert-Reformen" waren meist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden und entpuppten sich relativ rasch als untaugliche Spargesetze. Eine Rürup-Kommission solls nun richten und die Bundesministerin Schmidt plant weitere Bürokratisierungen in Richtung Staatsmedizin. Dabei zeigen die Nachbarländer, dass diese Form des Gesundheitswesens unter dem Strich die teuerste und wenig effektiv ist - der National Health Service aus dem UK lässt grüßen.
In diesem Zusammenhang erscheint eine Frage interessant, welcher die Deutsche Ärztezeitung veröffentlichte:

Wie viele Patienten können Sie bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nach dem aktuellen medizinischen Standard behandeln? In einer repräsentativen Umfrage unter Praktikern, Allgemeinärzten und niedergelassenen Internisten in acht Ländern Europas haben die "Ärzte Zeitung" und mit ihr andere führende Fachmedien (Ärztebefragung der Gruppe Medical Top) versucht, Antworten zu finden.

Ich kann 100 % der Patienten nach dem aktuellen medizinischen Stand behandeln, sagen:

Viel Hoffnung, dass Politiker die Rahmenbedingungen in Zukunft verbessern werden, haben die deutschen Ärzte nach der Umfrage nicht. 54,7 Prozent vermuten, dass alles beim Alten bleibt, und 32,7 Prozent fürchten sogar, dass alles noch schlimmer werden wird.

[Quelle + © der Graphik : HR in Ärztezeitung-Online vom 18.2.03 ]

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9.) Gesundheitsrisiken durch pflanzliche Arzneimittel

Viele pflanzliche Arzneimittel bergen Gesundheitsrisiken für Erwachsene und Kinder. Auch scheinbar harmlose Präparate können Krämpfe, Blutdruckabfall oder Allergien auslösen, wie die Zeitschrift VITAL berichtet. Und diese Gefahr wird unterschätzt. "Die Mittel werden oft falsch dosiert, zu lange eingenommen oder auch mit den falschen Medikamenten kombiniert", sagt Professor Dieter Loew, Mitglied der Expertenkommission beim Bundesinstitut für Arzneimitteln und Medizinprodukte.

Vorsicht gilt beispielsweise bei Salbeipräparaten, die gegen Viren und Bakterien wirken. Sie enthalten geringe Mengen des Wirkstoffs Thujon, der Krämpfe auslösen kann. Daher sollten sie nicht länger als eine Woche und öfter als zweimal täglich eingenommen werden.
Fenchel hilft gegen Völlegefühl und Blähungen. Der Tee steht allerdings in Verdacht, krebserregend zu sein, und das Öl kann zu allergischen Reaktionen führen. Bei Kindern angewandter Fenchelhonig kann gelegentlich Magen-Darm-Probleme verursachen. Fenchelpräparate sollten maximal fünf Tage pro Monat bei einmaliger Tagesdosis eingesetzt werden.
Auch Melissetee und Holunderbeersaft sollten wegen des Allergierisikos nicht länger als drei Tage aufeinander getrunken werden.
Vorsicht ist auch bei ätherischen Ölen geboten. Babys und Kleinkinder dürfen keinesfalls mit Minze, Eukalyptus oder Kampfer eingerieben werden. Die Öle können zu Hautreizungen , Blutdruckabfall und Verkrampfung der Atemwege führen. Auch bei Erwachsenen kann es zu Reizungen und Allergien und bei Einreibungen mit Fichtennadelöl (in Franzbranntwein) sogar zu Nieren- und Nervenschäden kommen.
Auch Klassiker der Naturheilkunde wie Kamille, Ringelblume, Arnika, Löwenzahn, Huflattich, Artischocke, Echinacea und Löwenzahn sind nicht ohne Risiko. Wer allergisch auf so genannte Korbblütler reagiert, sollte Präparate aus diesen Pflanzen meiden.
Zu Misstrauen gegenüber Pflanzenarzneien besteht dennoch kein Grund. "Wenn man ein pflanzliches Medikament bestimmungsgemäß einnimmt, wird es normalerweise gut vertragen und hat keine Nebenwirkungen", sagt Loew. Allerdings sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass die Präparate über eine Zulassungsnummer auf der Packung verfügen.

[ Quelle: ots Originaltext: VITAL, Rückfragen bitte an:
Susanne Schütte, Redaktion VITAL , Tel.: 040/2717-3115  ]

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10.) Zum Schluss: Zauberformel gegen Zahnschmerzen

Zahnschmerzen, aber Angst vor dem Zahnarzt? Da könnte ein Trip nach Indien helfen. Im Dorf Philai in der Nähe von Kapurthala nämlich sind alle Bewohner Heiler: Mit einem speziellen Mantra-Gesang heilen sie von Zahnproblemen. Vor über 100 Jahren habe ein heiliger Mann dieses Mantra weitergegeben, so die britische Agentur "Ananova". Der Heilige bat die Dörfler aber, die Zauberformel ohne jede Gier nach Geld anzuwenden.
Und so funktioniert die Wunderkur: Zahnschmerz-Geplagte stellen sich vor den Tempel im Dorf und rezitieren die heilige Formel. Außerdem müssen sie sagen, wie viele zahnschmerzfreie Jahre sie sich wünschen. Die Dorfbewohner werfen sieben Kieselsteine über die Köpfe der Patienten und singen selbst das Mantra. Dann müssen die Patienten das Dorf zu Fuß verlassen, ohne sich umzudrehen. Besser als Bohren..? (ug).

[ Quelle + ©:  http://www.aerztezeitung.de/ ]

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