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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
03/2004/ 1. März 2004
Herzlich willkommen bei einer weiteren Ausgabe der ZahnNewsLetter,
welche diesmal recht umfangreich ausfällt. Aber wir wollten Ihnen die
interessanten Neuigkeiten nicht vorenthalten; und da die 5. Jahreszeit
vorbei ist, dürften Sie auch die entsprechende Muße zum Durchlesen haben.
Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

Inhalt
1.)
Werkstoffe
für Zahnersatz und ihre Verträglichkeit (Biokompatibilität)
2.) Zitronensäure zeigt
erhebliche Schäden im Milchgebiss
3.) Mit Tee gegen Karies - erhebliche Verminderung
des Kariesrisikos
4.) Gesundheitsreform I - auch Privatversicherte müssen
draufzahlen
5.)
Gesundheitsreform II - schwere Eingriffe in die ärztliche
Schweigepflicht?
6.) Zahnersatz-Versicherungen (ab 2005) werden teurer als geplant
7.)
Arzthaftung: Experte fordert eine
Neuausrichtung
8.)
Fragen Sie "Clara" statt "Ulla"
9.) Ratgeber "Zähne" der
Stiftung Warentest gründlich überarbeitet
10.) Sauerkraut - Fermentiertes Gemüse mit vielen
gesunden Inhaltsstoffen
11.) Schlankheitsmittel boomen: Viel Gefahr aber wenig
Effekt!
12.)
Wundermittel Schokolade - auch in der Zahnmedizin?
13.)
Gelbe Zähne auf Zigarettenpackungen als Raucherschreck
14.) Schnarchen: High-Tech-Bett gegen nächtliche Ruhestörung
15.) BUCHTIP: Satt, schlank mit typgerechter Kost
16.) "Ihre Rechte als Patient" - Infos und Tipps im
Taschenbuchformat
17.) Online-Zuzahlungsrechner bei Medikamenten
18.) Karies bei fünf Milliarden Menschen weltweit
19.)
Zum Schluss: Langschläfers Zwickmühle

1.)
Werkstoffe
für Zahnersatz und ihre Verträglichkeit (Biokompatibilität)
In der wissenschaftlichen
Literatur wird das "biologische Risiko" von Dentalwerkstoffen - bei
sachgerechter Indikation, Verwendung geprüfter Produkte und regelrechter
Verarbeitung - "gleich Null" bezeichnet. Ungeachtet dessen existieren
häufig Aussagen von "selbsternannten Experten", welche mit gegenteiligen
Behauptungen und laienhaften Erklärungen eine Verunsicherung von
Patienten herbeiführen.
Zur Auslösung einer allergischen Reaktion auf der Mundschleimhaut sind
im Vergleich zur Haut etwa 5-10fach höhere Konzentrationen erforderlich.
Diese verminderte Reaktionsbereitschaft ist durch anatomische und
physiologische Besonderheiten (fehlender Fettfilm, Speichelfluss,
intensivere Resorptionsfähigkeit und damit schnellerer Abtransport,
schnellerer fermentativer Ab- oder Umbau der Allergene) bedingt. Von
einem Experten-Round-Table-Gespräch über innovative Werkstoffe, sensible
Patienten und Verträglichkeiten von Zahnersatzmaterialien berichtet "Die
Zahnarzt Woche" in ihrer Ausgabe 5/04 (gekürzte Wiedergabe):
Jedes zahnärztliche Material - ob Keramik,
Metall oder Kunststoff - ist eine körperfremde Substanz und kann
Abwehrreaktionen hervorrufen. Dieses Risiko lasse sich mit metallfreien
Restaurationen aus Zirkonoxid erheblich reduzieren, lautete das
übereinstimmende Urteil fünf namhafter Meinungsbildner.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO steigt die
"Befindlichkeit" der Bevölkerung gegenüber Umwelteinflüssen: Derzeit sei
jeder dritte Deutsche ein Allergiker, im Jahr 2005 werde etwa die Hälfte
der Bundesbürger betroffen sein. Eine Vielzahl von Unverträglichkeiten
und Allergien werde durch die unterschiedlichsten zahnärztlichen
Materialien ausgelöst. Allein im Jahr 2001 setzten Deutschlands
Zahnärzte rund 4,8 Millionen Einzelkronen und rund 1,5 Millionen Brücken
bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. "Mit
jeder Form von zahnmedizinischem Fremdmaterial bewegen wir uns im
Restrisiko-Bereich. Eine Risikofreiheit erreichen wir nur mit
körperidentischem Material. Aber wir können zum Beispiel mit
vollkeramischen Systemen eine wesentliche Reduzierung der
Risikowahrscheinlichkeit erzielen", so Dr. Kurt Müller, niedergelassener
Dermatologe und Umweltmediziner aus Isny und zugleich Vorsitzender des
Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner (dbu).
Dr. Wolfgang Koch, Zahnarzt aus Herne und Vorstandsmitglied der
Internationalen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin (GZM),
berichtete aus seiner Praxis: "Wenn wir metallfreie, keramische
Restaurationsmaterialien wie Zirkonoxid nehmen, können wir das
Patienten-Restrisiko gegen Null tendieren lassen."
Ein weiterer Vorteil von Zirkonoxid: Restaurationen lassen sich statt
mit organischer Chemie herkömmlich - also biologisch - fest zementieren.
Aus diesem Grund vermittelt Prof. Georg Meyer, Direktor des Zentrums für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Ernst Moritz Arndt Universität
Greifswald und ab 2004 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), seinen Studenten, dass
Zirkonmaterialien für Polyallergiker eine gute Alternative zum Titan
darstellen.
In der Bevölkerung wächst das Interesse für biokompatible Materialien
stark. "Etwa 30 Prozent unserer Patienten sprechen uns direkt an und
fragen nach kompatiblen, gesunden Materialien. Weitere 40 Prozent sind
dem Thema gegenüber mehr als aufgeschlossen", betonte der systemisch
orientierte Zahnarzt Koch.
Kein Zweifel herrschte bei den Experten: Zahn- sowie
Zahnhartsubstanzverlust müssen von vornherein vermieden werden. Von
großer Bedeutung seien daher Prävention und frühe Risikoerkennung. Zudem
sei es bei allen Risiken der Gentechnik eine spannende Aufgabe, den
Leitkeimen der Mundhöhle und der Zahnfleischtaschen "den Garaus zu
machen."
Bis Prävention und Früherkennung einmal wirken, werden Zahnärzte auch
weiterhin körperfremde Materialien in die Münder der Patienten
integrieren. Die Frage sei nur, ob man nicht viel öfter zu
verträglicheren Materialien greift. Informiertere Patienten würden es
vermutlich wünschen.
Im Endeffekt - so der Wunsch der Experten - seien
Leitlinien erforderlich, um Materialien individuell für die
Patienten auszusuchen. Außerdem sei ein übergreifender
Erfahrungsaustausch von Allergologen, Toxikologen, Pharmakologen,
Heilpraktikern und Zahnärzten ein Gewinn bringender Ansatz - nicht
zuletzt für den Patienten.
[ Quelle:
"Die
Zahnarzt Woche" 5/04 ]
Basics:
Biokompatibilität,
Zirkoniumoxid im Lexikonteil

2.)
Zitronensäure zeigt erhebliche Schäden im Milchgebiss
Dass zuckerhaltige Getränke in den Nuckelflaschen der
Kleinkinder erhebliche Schäden an den Zähnen anrichten können und zum
sog. "Nursing-Bottle-Syndrom" führen, hat sich inzwischen bis in den
letzten Winkel herumgesprochen und so sind denn auch die Schäden durch
gesüßte Getränke an den Schneidezähnen erheblich zurückgegangen. Doch
was kommt dann in die Flasche? Eistees - natürlich ohne Zucker - sind
die großen Renner, denn Wasser pur schmeckt nicht nur dem Baby nicht
gut! Aber Achtung: Wenn auf der Packung das harmlos klingende
Kürzel E 330 steht, so ist größte Vorsicht geboten, denn E 330 ist
für die Zähne genauso schädlich wie E 605 für den Körper. Hinter
diesem Kürzel verbirgt sich nichts anderes als der
Lebensmittelzusatzstoff Zitronensäure und diese zeigt an den
Milchzähnen der Kleinen verheerende Spuren! Geht der Zucker noch den
Umweg über ihn vergärende Bakterien, so greifen Säuren direkt den
Zahnschmelz an - da nutzt auch ein noch so gutes Putzen und eine noch
so zahngesunde Ernährung nichts. Der Fachmann bezeichnet die Folgen
als erosionsbedingte Zahnschäden.
Eine junge Untersuchung analysierte 44 Eisteeprodukte und kam zu
besorgniserregenden Resultaten: Die Säurewerte aller Tees bewegten
sich im zahnschädigendem Bereich (zwischen pH 2,6 und 4). So berichtet
denn auch Prof. Wetzel (Gießen) - einer der ersten, die sich mit dem
"Nursing-Bottle-Syndrom" befasste - dass mittlerweile schon 10 %
seiner Patienten von dieser neuen Erkrankung betroffen sind und führt
diesen Umstand nicht nur auf den Eistee selbst, sondern auf seine
Zufuhr zurück: Kleinkinder-gerechte Nuckel-Rennfahrerflaschen sehen
nicht nur chic aus und sind einfach zu handhaben, sondern bieten auch
noch großen Komfort.
Professor Wetzel beleuchtet aber noch einen anderen Aspekt: "...
Zumindest die auf Schwarzteebasis hergestellten Eistees enthalten
beträchtliche Anteile Koffein, so dass die jungen Konsumenten bei
Aufnahme größerer Mengen des süßen Getränks eher unruhig werden, überkandideln und Schlafstörungen entwickeln. Und nicht genug:
Bei
einigen Produkten kann der viel zu hohe Fluoridgehalt nach jahrelanger
Zufuhr auch noch zur
Fluorose führen ..."
Basics:
erosionsbedingte Zahnschäden im Lexikonteil

3.)
Mit Tee gegen Karies - erhebliche Verminderung des Kariesrisikos
Der regelmäßige Genuss von schwarzem Tee (ohne Zitrone!) kann laut einer Untersuchung
der Universität Illinois die Kariesgefahr verringern, wenn damit die Zähne
umgespült werden.
Einige der im Tee vorhanden Substanzen können offenbar das Wachstum der
kariesbildenden Bakterien beeinflussen. Als weiterer Mechanismus wurde die
Hemmung eines Enzyms beobachtet, das für die Umwandlung von Zucker in
klebrigen Zahnbelag (Plaque) zuständig ist.
Bei Testpersonen, die mit Schwarztee fünfmal in dreiminütigem Abstand für
30 Sekunden spülten, stellten die Karies verursachenden Bakterien ihr
Wachstum und die schädigende Säureproduktion ein. Zu ähnlichen Ergebnissen
kam bereits eine in Schweden durchgeführte Studie. Eine in Japan
durchgeführte Untersuchung kommt für grünen Tee zu vergleichbaren
Ergebnissen. Hier konnte nachgewiesen werden, dass der Genuss von Tee die
Karieshäufigkeit um die Hälfte senken konnte.
Schwarzer Tee und grüner Tee werden aus derselben Pflanze hergestellt und
unterscheiden sich nur durch eine entsprechende Fermentierung beim
Schwarztee. Diese scheint für eine höhere Wirksamkeit der oben erwähnten
Enzymhemmung verantwortlich zu sein.
Bereits länger ist bekannt, dass einige Teesorten Fluoride in wirksamen
Konzentrationen enthalten. Es ist anzunehmen, dass neben der Enzymhemmung
die Karies beeinflussende Wirkung bestimmter Teesorten auch auf den
schmelzhärtenden Effekt, der von Fluoriden verursacht wird, zurückzuführen
ist.
[ Quelle: Patientenzeitung Forum Zahngesundheit ]
Basics:
Fluoride,
Kariesrisiko im Lexikonteil

4.)
Gesundheitsreform I - auch
Privatversicherte müssen draufzahlen
Sie soll die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren. Doch
auch auf Privatversicherte hat die Gesundheitsreform erhebliche
Auswirkungen. Allerdings negative. Denn obwohl die rund acht Millionen
privat Krankenversicherten in Deutschland nichts direkt mit den
gesetzlichen Kassen zu tun haben, muss dennoch ein Teil von ihnen mit
finanziellen Belastungen durch die Regelung der Zuzahlung bei den
gesetzlichen Kassen rechnen. Der Hintergrund: Seit Jahresbeginn muss
jedes erwachsene GKV-Mitglied maximal zwei Prozent des
Haushaltseinkommens für Zuzahlungen im Gesundheitssystems leisten -
neben den Krankenkassenbeiträgen. Chronisch Kranke sind mit einem
Prozent dabei. Der Haken für Privatversicherte: Sofern sie mit einem
Partner zusammenleben, der GKV-Mitglied ist, werden beide Einkünfte
addiert. Die Höhe der maximalen Zuzahlung richtet sich dann nach der
Summe beider Einkünfte und nicht nur nach dem Einkommen des
GKV-Mitglieds, das eigentlich allein von der Gesundheitsreform
betroffen ist. Durch die Summierung der Gehälter können sich für
Haushalte mit einem privat und einem gesetzlich Versicherten jährliche
Mehrbelastungen im dreistelligen, bei höherem Einkommen sogar im
vierstelligen Euro-Bereich ergeben.
[ Quelle: NewsLetter
FVDZ vom 2.2. / Berliner Zeitung ]
Basics:
Gesundheitsreform,
Private
Versicherung,
Zuzahlungen im Lexikonteil

5.)
Gesundheitsreform II - schwere Eingriffe in die ärztliche
Schweigepflicht?
Verfolgt man die öffentlichen
Diskussionen in den Medien, so kann man sich des Eindrucks nicht
entziehen, als bestünde eine der "großen Reformen" im Gesundheitswesen
nur aus der Praxisgebühr. Unbeachtet davon hat es eine ganze Reihe
gravierender Veränderungen gegeben, die nun - da es um die
Praxisgebühr ruhiger wird - langsam ins Bewusstsein rücken. Einer der
Punkte ist die ärztliche Schweigepflicht, welche erheblich unterlaufen
wird und den "Gläsernen Patienten" in der Gesetzlichen
Krankenversicherung an die Wand malt. In der
Langzeitkonsequenz sind für die Redaktion derartige Entwicklungen
weitaus bedenklicher, als eine Kassengebühr mit
fragwürdigem Resultat - von den zusätzlichen Verwaltungskosten einmal
abgesehen. Zum "Gläsernen Patienten" schreibt
http://www.journalmed.de/ am 3.2.:
Von dem im Hippokratischen Eid manifestierten Arztgeheimnis ist
seit Jahresbeginn nichts mehr übrig: Seit 1. Januar 2004
müssen die niedergelassenen Ärzte Patientendaten mit Diagnosen und
ärztlichen Leistungen an die Krankenkassen melden.
Grundlage dafür ist der mit der Gesundheitsreform geänderte Paragraf
295 Absatz 2 SGB V, demzufolge die bisherige anonymisierte
fallbezogene Abrechnung in eine versichertenbezogene geändert wurde.
Im Klartext heißt das nun, dass Krankenkassen ihren Versicherten die
entsprechenden Diagnosen und ärztlichen Leistungen direkt zuordnen
können.
Die neue Formulierung im § 295 Absatz 2, Satz 1 lautet:
"Für die Abrechnung der Vergütung übermitteln die Kassenärztlichen
Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell
verwertbar auf Datenträgern den Krankenkassen für jedes Quartal für
jeden Behandlungsfall folgende Daten:
1. Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1,6 und 7 (Datensatz der
Krankenversichertenkarte)
2. Arzt- oder Zahnarztnummer, in Überweisungsfällen die Arzt- oder
Zahnarztnummer des überweisenden Arztes
3. Art der Inanspruchnahme
4. Art der Behandlung
5. Tag der Behandlung
6. abgerechnete Gebührenpositionen mit Diagnosen, bei zahnärztlicher
Behandlung mit Zahnbezug und Befunden
7. Kosten der Behandlung
8. Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4"
Bisher erfolgte die Abrechnung anonymisiert fallbezogen auf zwei
getrennten Datenbändern. Durch die o.g. - bisher weitgehend unbeachtet
gebliebenen - Änderungen im SGB V ist ab sofort Realität, was
jahrelang als Menetekel galt: Der "gläserne Patient" und der "gläserne
(Zahn)Arzt".
Dazu kommt, dass seit Jahresbeginn ein neuer Diagnoseschlüssel, der
ICD-10 GM 2004, mit einer Vielzahl zusätzlicher, teils
diskriminierender, teils das Intimleben der Patienten betreffender
Diagnosen, gilt. Als Beispiele hierfür seien spezielle sexuelle
Vorlieben
(F65.5 Sadomasochismus, F65.4 Pädophilie, F65.3 Voyeurismus, F65.2
Exibitionismus, F65.1 Fetischistischer Transvestismus),
Verhaltensauffälligkeiten (F63.0 Pathologisches Spielen, F63.3
Trichotillomanie, F63.2 Pathologisches Stehlen (Kleptomanie)), oder
Probleme mit Bezug auf den Konsum von Alkohol usw. (Z 72.0), genannt.
„Es handelt sich dabei um Diagnosen, die für Abrechnungszwecke in
der Detailliertheit keine Relevanz haben, und die Privatsphäre unserer
Patienten gefährlich bloßlegen“, erklärt der Bundesvorsitzende des
NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner.
„Der ‚Gläserne Patient‘ wird nun endgültig Wirklichkeit“, stellt Dr.
Zollner fest. Er sieht es als „höchst gefährlich“ an, wenn die
Krankenkassen
künftig eine solche Daten-Macht in den Händen halten. Innerhalb der
Kassen ließen sich Gesundheitsprofile für ganze Familien erstellen,
beispielsweise bei Schizophrenie, koronaren Herzkrankheiten oder bei
Krebserkrankungen. Und die Daten, die erst einmal erhoben sind,
ließen sich schwer nachweislich löschen, so Dr. Zollner weiter.
„Bevor immer mehr Daten über den Patienten erhoben und verarbeitet
werden, sollte erst einmal Bestand aufgenommen werden, welchen
Nutzen die bisherige Datenerhebung gebracht hat“, fordert der
Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes. Dazu liege für den alten
ICD-10
noch keinerlei Bewertung vor. Und schließlich verweist Dr. Zollner auf
das Bundesdatenschutzgesetz: Dort werde in Paragraf 3a geregelt, dass
Datenminimierung und Datensparsamkeit höchste Priorität hätten.
„Hier sind uns die Kassen einen Nachweis schuldig, warum die Erhebung
dieser Abrechnungsdaten höher stehen soll als das Arztgeheimnis. Das
müssen sie uns Ärzten erklären, bevor sie immer mehr Daten über unsere
Patienten erhalten wollen“, so Dr. Zollner.
Dieser Interpretation tritt das Bundesgesundheitsministerium
nach einem Bericht der
Ärztezeitung vom 12.2 entschieden entgegen: Einen gläsernen
Patienten werde es auch mit der neuen Regelung nicht geben. "Der
Aufbau einer Datenbank, in der für jeden Versicherten die Abrechnungs-
und Leistungsdaten über alle Leistungssektoren zusammengeführt werden,
ist nicht zulässig", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.
Die Prüfung der Abrechnung geschieht für jeden Leistungssektor
getrennt.
Zudem sei der Schutz der Sozialdaten über das zehnte Sozialgesetzbuch
(SGB) weiterhin gewährleistet. Versichertenbezogene Daten dürften
demnach nur für die gesetzlichen Zwecke verwendet werden. Für alle
anderen Zwecke müsse der Versichertenbezug vorher gelöscht werden.
Verstöße gegen diese Regelungen würden mit Bußgeld geahndet oder sogar
strafrechtlich verfolgt.
Die Dauer der Aufbewahrung ist ebenfalls gesetzlich geregelt, im SGB V
(Paragraph 304). Dadurch könnte es den Kassen erschwert werden,
Gesundheitsprofile für ganze Familien zu erstellen, wie es zum
Beispiel der NAV-Virchow-Bund befürchtet hatte.
[ Quellen:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=3457,
FVDZ-Newsletter,
Ärztezeitung]
Basics:
Schweigepflicht im Lexikonteil

6.)
Zahnersatz-Versicherungen (ab 2005) werden teurer als geplant
Wir hatten es schon
im letzten Jahr vorausgesagt, als es um die Prognosen von Kosten für
die Zahnersatz-Versicherungen ab 2005 ging, dass hier mit unseriösen
Zahlen gearbeitet wird. Das Ganze wurde schön geredet und es tauchten
Beiträge auf, welche einen erheblichen Zweifel an den Rechenkünsten
der Sozialpolitiker oder deren Taschenrechnern aufkommen ließen. Abgeschlossen hatten wir unsere
Prognose seinerseits mit der Bemerkung: "... dass der Beitrag - einer
Silvester-Rakete gleich - nicht zum 1.1.2005 in den Himmel steigt." .
Dies war im August letzten Jahres. - Nun, ein halbes Jahr später, nahm
sich die ZDF-Sendung "Frontal" dieser Problematik an und holt so
manchen Funktionär aus Wolkenkuckucksheim auf den Boden der Realität
zurück.
T-Online schreibt am 17.02. unter der Überschrift: " Zahnersatz
wird teurer als geplant", wobei wir eine zweistellige Zahl als
realistisch ansehen, soll eine qualifizierte Breitenversorgung
erfolgen:
Patienten müssen mit deutlich
höheren Zusatz-Beiträgen für den
Zahnersatz rechnen als ursprünglich von den gesetzlichen
Krankenversicherungen angekündigt worden war. Dies ergab eine
Umfrage des ZDF-Magazins "Frontal 21" unter mehreren Krankenkassen.
Danach wird der Beitrag zur Zusatzversicherung, der ab 1. Januar
2005 von den Bürgern zu entrichten ist, bis zu zehn Euro pro
Mitglied betragen.
Während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform im Sommer
vergangenen Jahres hatten die gesetzlichen Krankenkassen noch
Beträge von 4,60 Euro angegeben. Auf diesen Zahlen fußt der
Kompromiss, der zwischen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)
und dem Gesundheitsexperten der Union, Horst Seehofer, ausgehandelt
wurde. "Die gesetzlichen Krankenkassen haben - das ist auch
dokumentiert - diese Größenordnung von fünf Euro unter Einschluss
der Familienmitglieder genannt, und auf dieser Grundlage hat der
Gesetzgeber auch entschieden", so Seehofer gegenüber "Frontal 21".
Karl-Hermann Haack (SPD), der Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung, sagte, er fühle sich von den Krankenkassen
getäuscht. Im Einzelnen nannte die AOK
Brandenburg einen möglichen Beitrag von
sieben bis 7,50 Euro. Von den großen Ersatzkassen rechnet die DAK
mit sieben Euro und die Barmer mit sechs bis sieben Euro. Die
Betriebskrankenkassen meldeten Zahlen von sieben bis zehn Euro und
die Innungskrankenkassen fünf bis acht Euro. Basis für die
Kalkulation seien die Ausgaben für Zahnersatz in den letzten Jahren,
so der Sprecher der AOK Brandenburg, Jörg Trinogga. Zudem müsse man
bedenken, "dass die Verwaltungskosten in diesem Segment Zahnersatz
etwas höher sind als im gesamten Bereich, denn die
Beratungsleistungen und Prüfungen sind deutlich aufwändiger als
woanders", so der AOK-Sprecher weiter. Wenig Verständnis für die
höheren Beiträge zeigen auch Vertreter der
Zahnärzte. Wilfried Beckmann vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte
wirft Politik und Kassen vor, falsch und unseriös kalkuliert zu
haben "Wenn man jetzt versucht hier nachzulegen, ist die Frage, wo
dieses Geld bleibt", sagte Beckmann zu "Frontal 21".
Die Sendung "Frontal 21" wird von
offizieller Stelle kommentiert:
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit,
dass die Kassen Zahnersatz-Policen anbieten werden, die weniger als
7,50 Euro pro Monat kosten. "Die gesetzlichen Kassen werden im
Wettbewerb mit der PKV attraktive Angebote machen", sagte
Ministeriumssprecher Klaus Vater der "Ärzte Zeitung". "Das Geschäft
wird sich die GKV nicht entgehen lassen."
Vater widersprach damit Meldungen des ZDF, die ab 2005
vorgeschriebenen Zusatzversicherungen würden wahrscheinlich bis zu
zehn Euro pro Mitglied und damit deutlich mehr als angenommen kosten.
Bei den Konsensverhandlungen hatte man sich darauf geeinigt,
Zahnersatz auszugliedern, aber als obligatorische Satzungsleistung in
der GKV zu lassen. Ein Argument damals: Die GKV könne diese Police mit
4,60 Euro deutlich günstiger anbieten als die PKV, die damals mit 7,50
Euro rechnete.
Bestätigt fühlt sich der PKV-Verband durch die jetzige
Diskussion. Geschäftsführer Christian Weber: "Wir haben immer gesagt,
die GKV-Zahlen können nicht richtig sein. Das ist das Ergebnis einer
einfachen Kalkulation."
[ Quelle:
T-Online ;
Ärztezeitung]

7.)
Arzthaftung: Experte fordert eine
Neuausrichtung
Die Rechtsprechung erkennt an, dass es ein Arzt, "anders als zum Beispiel ein
Handwerker", nicht mit toter Materie, sondern mit einem lebenden Organismus zu
tun hat. Hierzu die Vorsitzende des Arzthaftungssenats beim Bundesgerichtshof,
Dr. Gerda Müller: ". . . der Arzt (kann) nicht für Besonderheiten und
unberechenbare Entwicklungen einstehen ( . . . ), die sich aus dem Eingriff in
einen lebenden Organismus ergeben. Ein Misserfolg der Behandlung weist deshalb
(noch) nicht auf einen ärztlichen Fehler hin".
Durch die Schadenersatzreform in 2002 wurde die Haftung des Arztes/Zahnarztes
zugunsten der Patienten erweitert. Nun fordert der angesehne Jurist Prof. H.
Schreiber von der Universität Göttingen auf dem 4. Deutschen
Medizinrechtstag, das generelle Haftungsrisiko von den Ärzten zu
nehmen - auch im Interesse des Patienten. Nachfolgend eine gekürzte
Fassung seines Vortrags (==>
http://www.medizinrechtsberatungsnetz.de
), die wir dem Stiftungsbrief der
angesehenen "Stiftung
Gesundheit" entnommen haben:
" Die Haftungsrechtsprechung in der Medizin stellt viele Ärzte vor
ein Problem: Ihre Tätigkeit wird zunehmend
reguliert und rechtlich fest gelegt, so dass Ärzte immer defensiver
handeln müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Jetzt fordert Prof.
Dr. Dr. h.c. Hans-Ludwig Schreiber aus der Juristischen Fakultät der
Universität Göttingen, das generelle Haftungsrisiko von den Ärzten zu
nehmen – auch im Interesse der Patienten.
Überdiagnostik zur Absicherung
„Die gegenwärtige Verrechtlichung der Medizin führt dazu, dass Ärzte
zahllose Untersuchungen vorwiegend
aus forensischen Gründen betreiben, um sich gegen mögliche
Haftungsansprüche abzusichern“, kritisierte
Schreiber auf dem 4. Deutschen Medizinrechtstag der Stiftung
Gesundheit. Eine derart vom Recht bestimmte Medizin wirke sich negativ
auf die Therapie aus und stehe auch der Weiterentwicklung der Medizin
im Wege, so Schreiber. Er fordert daher einen Systemwechsel: „Wir
sollten prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, den einzelnen Arzt aus der
Haftung zu nehmen – im Interesse sowohl der Ärzte als auch
der Patienten.“
Konstruktive Fehlerkultur
Gestützt wird seine Forderung durch ein kürzlich veröffentlichtes
Gutachten des Sachverständigenrats: Auch dieser bemängelt, dass die
Leistungserbringer durch die ständige Zunahme an bürokratischer
und dokumentarischer Arbeit sowie durch die einengende,
kontrollierende Haftungsrechtsprechung
übermäßig beansprucht seien. Die Sachverständigen fordern daher eine
neue Fehlerkultur mit einem präventiven Fehlermanagement: Ärzte sollen
von Strafe freigestellt werden, wenn sie einen Fehler samt seiner
Ursachen melden. Auf diese Weise ließen sich Fehlerquellen und
fehlerträchtige Konstellationen offen legen, analysieren und künftig
leichter vermeiden.
Systemwechsel gefordert
Der Sachverständigenrat hält es in diesem Zusammenhang für sehr
prüfenswert, ob eine verschuldensunabhängige Haftung im Arztrecht
eingeführt werden sollte. Anstelle der Zuschreibung an den einzelnen
Arzt würde die Haftung dann durch eine Individualversicherung oder
eine Sozialversicherung
gedeckt. „Solche Systeme, bei denen sich Ärzte gegen
Behandlungsunfälle versichern, gibt es zum Beispiel in Schweden und
Australien“, berichtet Schreiber: „Die Übernahme von Medizinschäden,
die nicht am Verschulden festgemacht werden, ist dann eine Art
Gefährdungshaftung.“ Auf diese Weise würde die verantwortungsvolle
Medizin von Defensivstrategien entlastet, so dass wirklich das Wohl
des Patienten
im Vordergrund stehe. Dass ein solches System Ärzte zur Nachlässigkeit
animieren könnte, befürchtet Schreiber nicht: „Wenn man die Haftung
des Arztes bei grober Fahrlässigkeit beibehält, ist das Prävention
genug.“
Schnelle Regulierung
Ein weiterer Vorteil: Ohne die Notwendigkeit, einen individuellen
Schuldigen für den nachgewiesenen Behandlungsschaden zu finden, könnte
die Schadensregulierung zügiger abgewickelt werden. Dies würde auch
einen eventuellen Nachteil geringerer Entschädigungssummen für den
Patienten aufwiegen.
Zudem würden sich die Gesamtkosten für Fehler im Gesundheitssystem
durch eine solche Haftungsregelung nicht erhöhen, sondern eher
verringern: „Durch die offene Analyse von Fehlern ließe sich ihre Zahl
insgesamt senken, so dass das System sogar weniger Kosten verursachen
dürfte“, erinnert
Schreiber. "
[Quelle:
Stiftungsbrief 1/2004 ]
Basics:
Haftung im Lexikonteil

8.)
Fragen Sie "Clara" statt "Ulla"
So ganz glücklich scheint die
Bundesgesundheitsministerin mit ihrer Reform selbst nicht zu sein,
wenn sie schon als Rheinländerin dem offiziellen Karneval entsagt. Und
hat es ihr jetzt auch noch die Sprache verschlagen, wenn sie im
Internet "Clara" für sich sprechen lässt? Die taucht nämlich auf der
Seite ihres Ministeriums -
http://www.die-gesundheitsreform.de
- zur Beantwortung allfälliger Fragen auf:
"Die virtuelle Agentin sagt: Einen schönen guten Tag! Ich heiße Clara
und kann Sie über die Änderungen im Gesundheitssystem informieren. Ich
versuche, alle Ihre Fragen zu beantworten. Und wenn ich einmal nicht
weiter weiß, kann ich Sie zum Live-Chat mit unserem Bürgertelefon
weiterleiten. Wären Sie so freundlich, mir Ihren Namen zu verraten?
..." So beginnt Clara und legt dann munter drauf los. Hoffentlich
immer korrekt - denn wie heißt es auf der Web-Site: "Das BMGS
übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der auf dieser Website angebotenen Informationen. In keinem
Fall wird für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung
dieser Website ergeben, eine Haftung übernommen." Bei grober
Durchsicht fielen uns bisher keine Fehler auf.
Mehr unter:
http://www.die-gesundheitsreform.de/service/clara.html
Basics:
Gesundheitsreform ab 2004 (GMG) im Lexikonteil

9.)
Ratgeber "Zähne" der Stiftung
Warentest gründlich überarbeitet
Glaubt man der Werbung, ist das makellose Idealgebiss heute für
jeden machbar. Zahlreiche neue Materialen, Techniken und
Behandlungsmethoden konkurrieren dabei um das Vertrauen von Zahnärzten
und Patienten. Dabei sind die Aussagen zu den Erfolgen der viel
versprechenden Angebote oft widersprüchlich. Und die Aufklärung über
Kosten, Grenzen und Risiken der Behandlungen kommt oft zu kurz.
Diese vollkommen überarbeitete und aktualisierte Neuauflage informiert
objektiv und ausgewogen über Mundgesundheit und Zähne: von der
richtigen Pflege und Vorsorge über die aktuellen Behandlungsmethoden
und Materialien bis zur Zahnkosmetik. Für Eltern besonders interessant
sind die Kapitel "Zahn- und Kieferregulierungen" sowie "Mutter, Baby,
Kind".
Dieses Buch kann das Gespräch mit dem Zahnarzt nicht ersetzen. Aber es
verschafft den Lesern einen einen klaren Überblick, damit sie die
richtigen Fragen stellen können...
Schon die Erstauflage war in jeder Richtung ein Renner. Zur
Vorbereitung auf Ihren nächsten Zahnarztbesuch sollten Sie die
Investition tätigen, denn diese 12.95 € machen sich schnell bezahlt.
[ Infos:
http://www.warentest.de/ ]

10.)
Sauerkraut - Fermentiertes Gemüse mit vielen gesunden Inhaltsstoffen
Wer Sauerkraut und anderes fermentiertes
Gemüse
für eine Notlösung unserer Altvorderen gehalten hat, um über den Winter
zu kommen, muss umdenken: Beim Haltbarmachen durch milchsaure Gärung
werden Vitamine sehr gut erhalten, heißt es im Apothekenmagazin
"Gesundheit". Die entstehende Milchsäure wirkt günstig auf die
Darmflora und kurbelt zusammen mit den Ballaststoffen die Verdauung
an. Dasselbe gilt für andere Gemüse, die in ähnlicher Weise
fermentiert werden. Je nach Region sind auch Rote Beete, Bohnen,
Kürbisse, Gurken, Paprika, Möhren, Tomaten und Oliven Kandidaten für
den Gärtopf. Wegen des Gehalts an Vitamin B12 wird eingelegtes Gemüse
Vegetariern empfohlen. B12 kommt sonst fast nur im Fleisch vor; es
ist wichtig zur Blutbildung, für die Nervenzellen und zum Aufbau der
Erbsubstanz DNA.
[ Quelle + © :
Apothekenmagazin "Gesundheit" ]

11.)
Schlankheitsmittel boomen: Viel Gefahr aber wenig Effekt!
Insgesamt gaben die Bundesbürger nach
Berechnung der Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Diätetik in Bad
Aachen mindestens 170,4 Millionen Euro für Schlankheitsmittel aus der
Apotheke aus, so Gesellschaftssprecher Sven-David Müller.
Abnehmen ohne Ernährungsumstellung und ohne Bewegung: Viele
Übergewichtige glauben an die Kraft von Wundermitteln. Die Werbung
ist verlockend, selbst aufgeklärte Verbraucher greifen zu
Schlankheitsmitteln, die oft mehr versprechen als sie halten. Viele
Produkte schneiden mangelhaft ab, da sie zu teuer, wirkungslos oder
voller Nebenwirkungen sind.
Ungeeignet sind Wachstumshormone, Amphetamine und Thyroxin. Auch
Entwässerungsmittel und Abführmittel sind zur Gewichtsreduktion nicht
geeignet. Fast alle Schlankheitsmittel sind wegen unbelegter Wirkung
nicht in die evidenzbasierte Leitlinie Adipositas aufgenommen. Nur
die verschreibungspflichtigen Medikamente Reductil und Xenical sowie
das freiverkäufliche CM3 (Alginat) hielten der wissenschaftlichen
Prüfung der Deutschen Adipositas Gesellschaft stand und sind in der
Leitlinie vertreten. Reductil und Xenical haben jedoch ein zu
beachtendes Nebenwirkungspotential. Praktisch keine Nebenwirkungen
hat das freiverkäufliche CM3 Alginat.
Auch das Verbrauchermagazin Ökotest kommt in seiner aktuellen
Ausgabe zu ähnlichen Ergebnissen. Übergewichtige sollten
Schlankheitsmittel mit belegter Wirkung in der Apotheke erwerben.
Proteinmodifiziertes Fasten mit Formuladiät schneidet in
Langzeitergebnissen besser ab als eine herkömmliche Reduktionskost.
Völlig ungeeignet zur Gewichtsreduktion sind (Heil)fasten und
andere Crashdiäten. Jedes Gewichtsmanagement sollte ein Basisprogramm
mit Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie umfassen. Viele
Arztpraxen und Apotheken bieten sinnvolle Übergewichtsprogramme, wie
Optifast, Precon, FormMed, BodyMed oder das Senso Aktiv-Programm an.
Kostenlose Ernährungsberatung bietet die Gesellschaft unter 0241-
9610313/14.
[ Quelle + ©:
http://www.ernaehrungsmed.de , eMail:
presse@ernaehrungsmed.de ]

12.)
Wundermittel Schokolade - auch in der Zahnmedizin?
Regelmäßig geistern sie durch die
Presse und die Süßwarenindustrie freut sich, wenn
angeblich positive medizinische
Wirkungen von Schokolade als mögliches Therapeutikum dargestellt
werden. Bei näherem Hinsehen relativieren sich derartige "Studien"
rasch, und so halten wir es für angebrachter, einen Riegel Schoki als
Genussmittel und nicht als eine Stabilisierung für den Blutdruck zu
betrachten. Und anschließend gut die Zähne putzen oder ein
zuckerfreies Kaugummi, denn eine
antikariogene Wirkung der Schokolade wurde bisher noch nicht bewiesen
- aber es wird ja noch weitere "Untersuchungen" geben.
"Und wieder gibt es gute Nachrichten über Schokolade. Dass sie vor
Krebs und Herzkrankheiten schützt, ist ja schon bekannt. Aber Kakao
stärkt auch das Herz und senkt hohen Blutdruck, wie eine neue Studie
aus den USA ergeben hat.
Dr. Norman Hollenberg von der Harvard Medical School in Boston hat
Diät und Gesundheit der Kuna-Indianer, die auf kleinen Inseln vor
Panama leben, unter die Lupe genommen, berichtet die britische
Online-Agentur "Ananova". Obwohl diese Indianer sehr viel Salz
konsumieren, haben sie keinen Hochdruck. Hollenberg führt das auf den
Kakao zurück, den die Indianer anbauen und von dem sie Unmengen
genießen.
Denn kaum ziehen Kuna-Indianer in die Städte, ändert sich das: Ihr
Blutdruck steigt. Denn, meint Hollenberg, hier trinken sie nicht mehr
so viel Kakao. Und wenn, dann kommerziell produzierten, und der ist
nicht so gesund. Übrigens: Hier ist die Rede von dunklem Kakao und
Bitterschokolade. (ug)"
[Quelle:
Ärztezeitung ]

13.) Gelbe Zähne auf
Zigarettenpackungen als Raucherschreck
Fotos kranker Organe und gelber Zähne sollen künftig britische
Raucher vom Griff nach der Zigarettenschachtel abbringen. Wie der
britische Gesundheitsminister John Reid am Samstag sagte, plant die
Regierung in London einen entsprechenden Vorstoß.
Solche Warnhinweise seien in anderen Ländern mit Erfolg getestet
worden, sagte Reid. In Kanada, Brasilien, Thailand und Singapur werden
bereits derartige Fotos auf Zigarettenpackungen gedruckt. Die
britische Rauchervereinigung "Forest" bezeichnete die Pläne als "eine
Form von Schikane".
Vor einem Jahr hatte Großbritannien jede Tabakwerbung verboten. Seit
September 2003 warnen große Hinweise auf den Schachteln "Rauchen
tötet". 120.000 Menschen sterben in Großbritannien nach Auskunft des
Gesundheitsministeriums jährlich an den Folgen des Tabakkonsums.
Insgesamt gibt es demnach in dem Land 13 Millionen erwachsene Raucher.
[ © :
2004
Quintessenz,
derStandard.at ,
www.zahn-online.de ]

14.)
Schnarchen: High-Tech-Bett gegen nächtliche Ruhestörung
Mal wieder was Neues in der
großen Palette der mehr oder weniger tauglichen Mittel gegen eine
kleine oder große Nachtmusik, dass schon so manche Partnerschaft arg
belastet hat. Zumindest von der Theorie her hört sich die Meldung von
heise-online gut an - wir führen sie einstweilen unter der Rubrik
"Kurioses":
Der schwedische Bettenhersteller Hilding Anders AB stellt auf der
schwedischen Möbelmesse Stockholm Furniture Fair ein High-Tech-Bett
gegen Schnarchprobleme vor. Dieses Bett ist von schwedischen
Schlafforschern und Möbeldesignern entwickelt worden. Über Sensoren
werden ständig Herzfrequenz, Atemrhytmus, Bewegungen und die
Schnarchlaute des jeweiligen Schläfers registriert und an einen
Computer weitergegeben. Mit der Schnarchüberwachung wird automatisch
erst begonnen, wenn der Schläfer einige Zeit geschlafen hat. Bei
leisem Schnarchen oder wenn die Person noch wach ist, passiert laut
Herstellers nichts. Schwillt die Lautstärke jedoch an, hebt der
Computer den oberen Teil des Bettes bis das Schnarchen aufhört oder
der Schläfer aufwacht. Dann senkt sich das Bett wieder in die
ursprüngliche Ausgangsposition. Preise sind im Moment noch nicht
bekannt.
[ Quelle :
heise-online
]
Basics:
Schnarchen im Lexikonteil

15.)
BUCHTIP: Satt, schlank mit
typgerechter Kost
Kalorisch hochverdichtete Lebensmittel und Bewegungsmangel führen
viele Menschen in die "Insulinfalle" mit der Speicherung
überschüssiger Nahrungskalorien in das Fettgewebe. Mögliche Auswege
erläutern die Autoren Dr. Detlef Pape, Dr. Rudolf Schwarz - beide
Internisten - und Helmut Gillessen, Geschäftsführer der KölnBäder
GmbH, in ihrem Buch "satt, schlank, gesund".
Im ersten Teil werden dazu die neuen Erkenntnisse zum menschlichen
Stoffwechsel vorgestellt, etwa zur Bedeutung des Glykämischen Index
(ein Maß für den Blutzuckerspiegel, den der Verzehr eines bestimmten
Nahrungsmittels auslöst).
Thematischer Schwerpunkt ist das Insulin mit seiner Funktion als
Dickmacherhormon. Grundlage der Empfehlungen zur "Insulintrennkost"
ist die Unterscheidung von zwei Ernährungstypen, den Nomaden und den
Ackerbauer. Ein Selbsttest und Anregungen für die typgerechte
Ernährung sind daher im Buch enthalten.
Im zweiten Teil gibt es Tips zu mehr Bewegung sowie ausgewogene
Rezepte für die schlanke Linie. Das Buch zeigt damit Möglichkeiten zu
gesunder Lebensweise auf nach dem Motto: Essen und bewegen Sie sich
satt, schlank und gesund! (run;
Ärztezeitung)
Detlef Pape, Rudolf Schwarz, Helmut Gillessen: Satt-Schlank-Gesund,
Deutscher Ärzte-Verlag Köln, 2003, 314 Seiten, 223 Abbildungen und 36
Tabellen, broschiert, Preis 19,95 Euro; ISBN 3-7691-0432-3

16.)
"Ihre Rechte als Patient" - Infos
und Tipps im Taschenbuchformat
Was muss ich jetzt selbst bezahlen? Wie ist das
mit der Praxisgebühr? Und kann ich mir "krank sein" überhaupt noch
leisten? Fragen, die sich Patienten stellen, seitdem die neuen Regelungen der Gesundheitsreform gelten. Die Verunsicherung in den
ärztlichen Wartezimmern ist groß, denn eines ist klar: Durch die
Gesundheitsreform müssen Patienten tiefer in die Tasche greifen, weil
Leistungen gestrichen und Zuzahlungen erhöht bzw. neu eingeführt
werden.
Der neue TaschenGuide "Ihre Rechte als Patient" der Haufe
Mediengruppe beantwortet alle wichtigen Fragen zur Reform. Der Leser
erfährt, mit welchen zusätzlichen finanziellen Belastungen er rechnen
muss und welche Leistungen der Krankenkassen gestrichen oder
geschmälert wurden. Der preisgünstige TaschenGuide schafft Klarheit:
Übersichtlich und detailgenau informiert er, wie viel Versicherte
unter welchen Voraussetzungen an wen bezahlen müssen, also in welchen
Fällen der Patient die Praxisgebühr zahlen muss und in welchen nicht,
wie viel er zu seinen Medikamenten, zu seiner Massage oder zu seinem
Krankenhausaufenthalt zuzahlen muss und natürlich wann und wie er von
den Zuzahlungen befreit wird. Mithilfe zahlreicher Beispiele und
ausführlicher Beispielrechnungen durchschaut der Leser leicht das
neue, nicht ganz unkomplizierte System. Natürlich informiert der
TaschenGuide auch über die Änderungen beim Zahnersatz ab 2005 und
klärt auf, ob und wie man zusätzlich vorsorgen muss.
Bei den neuen Regelungen geht es jedoch nicht einfach nur darum,
Kosten auf die Patienten abzuwälzen, sondern auch darum, die
gesetzliche Krankenversicherung umfassend zu reformieren. Deshalb
zeigt das Buch auch, welche neuen Versorgungsangebote die
Krankenkassen bieten. Dass die Reform für den Versicherten nämlich
auch die Möglichkeit schafft, Geld zu sparen, ist vielen sicherlich
völlig neu - an die Öffentlichkeit drang es bisher kaum. Der TaschenGuide zeigt, wie, etwa durch sog. integrierte
Versorgungsangebote oder durch Bonus- oder Hausarztprogramme der
Kassen.
Aber der Ratgeber bietet noch mehr. Er informiert auch über die
von der Gesundheitsreform unabhängigen Rechte und Pflichten, die
sowohl der Patient als auch der Arzt grundsätzlich bei der Behandlung
haben - von der Qualität der Behandlung, die der Patient erwarten
darf, über Informationen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung bis hin zu Behandlungsfehlern und wie der Patient
im Schadensfall zu seinem Recht kommt.
Kurzum: Der neue TaschenGuide "Ihre Rechte als Patient" informiert
Patienten umfassend und leicht verständlich über alle Änderungen der
Gesundheitsreform und ihre Auswirkungen.
Ihre Rechte als Patient, mit allen wichtigen Informationen zur Gesundheitsreform,
Von Rudolf Bittins
Neuerscheinung 2004, 96 Seiten, Klappenbroschur, 6,60 Euro.
HAUFE MEDIENGRUPPE FREIBURG - BERLIN - MÜNCHEN-ZÜRICH,
ISBN 3-448-06083-6, Bestell-Nr. 00784-0001

17.) Online-Zuzahlungsrechner bei
Medikamenten
Zum 1. Januar 2004 wurde die Zuzahlung bei Medikamenten neu
geregelt. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen haben zum Jahresbeginn
ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen
Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der
Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein
Prozent bei chronisch Kranken) können sich Versicherte von den
Zuzahlungen bei ihrer Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.
Der neue Zuzahlungsbefreiungsrechner rechnet jedem Patienten schnell
und einfach aus, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung für
ihn in Frage kommt.
Der Nutzer gibt dafür - anonym - Angaben zu Alter, sozialem Status,
Bruttoeinkommen und Summe der bereits geleisteten Zuzahlungen in eine
übersichtliche Maske ein. Danach auf "Berechnen" klicken - fertig!
Eine Leiste am Kopf des Formulars zeigt dem Patienten seinen
Zuzahlungs-Status an - von "Ja" (will heißen: Befreiung) über "im
Einzelfall" (Nachfrage bei der Kasse erforderlich) bis "Nein" (es muss
gezahlt werden).
Darüber hinaus gibt der Zuzahlungsrechner Empfehlungen, wann sich
Patienten wegen eventueller Erstattungsansprüche an ihre Krankenkasse
wenden sollen. Das Ergebnis kann zusammen mit einem Musterbrief für
die Krankenkasse ausgedruckt werden.
http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html
Basics:
Zuzahlungen
im Lexikonteil

18.) Karies bei fünf Milliarden
Menschen weltweit
Vier von fünf Menschen weltweit hatten oder haben Karies. Dazu
zählen 60 bis 90 Prozent aller Schulkinder und die meisten
Erwachsenen. Das stellt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem
Bericht über Mundkrankheiten fest, in dem sie auch auf die
Zahngesundheit in den Entwicklungsländern eingeht.
Mit den veränderten Essgewohnheiten dringe Karies von den
Industrieländern auch in die Entwicklungsländer vor. Die Behandlung
der Zahnkrankheit könne aber in vielen Entwicklungsländern kaum
bezahlt werden. Zudem gibt es in Afrika laut WHO nur einen Zahnarzt
auf 150?000 Einwohner im Vergleich zu 2000 Einwohner je Arzt in vielen
Industrieländern. Die meisten Kinder weltweit haben auch
Zahnfleischbluten, was ebenfalls auf beginnende Krankheiten hinweise.
Deutschland gehört dagegen nach Angaben des
Bundesgesundheitsministeriums mit durchschnittlich 1,2 geschädigten
Zähnen bei den Zwölfjährigen (Stand: 2000) im positiven Sinn zur
Weltspitze. 1980 hatten die Zwölfjährigen im Schnitt noch mehr als
sechs angegriffene oder zerstörte Zähne. Grund für die Entwicklung
seien gesunde Ernährung, Mundhygiene, Fluoridzufuhr und regelmäßige
Vorsorge-Untersuchungen. pit/dpa
[ Quelle:
zm-Online vom 25.2. ]
Basics:
Karies
im Lexikonteil

19.) Zum Schluss:
Langschläfers Zwickmühle

[ Quelle: nicht bekannt ]
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