Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 03/2004/ 1. März 2004

Herzlich willkommen bei einer weiteren Ausgabe der ZahnNewsLetter, welche diesmal recht umfangreich ausfällt. Aber wir wollten Ihnen die interessanten Neuigkeiten nicht vorenthalten; und da die 5. Jahreszeit vorbei ist, dürften Sie auch die entsprechende Muße zum Durchlesen haben.

Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

Inhalt

 1.) Werkstoffe für Zahnersatz und ihre Verträglichkeit (Biokompatibilität) 
 2.) Zitronensäure zeigt erhebliche Schäden im Milchgebiss
 3.) Mit Tee gegen Karies - erhebliche Verminderung des Kariesrisikos
 4.) Gesundheitsreform I - auch Privatversicherte müssen draufzahlen
 5.)
Gesundheitsreform II - schwere Eingriffe in die ärztliche Schweigepflicht?
 6.) Zahnersatz-Versicherungen (ab 2005) werden teurer als geplant
 7.)
Arzthaftung: Experte fordert eine Neuausrichtung
 8.)
Fragen Sie "Clara" statt "Ulla"
 9.) Ratgeber "Zähne" der Stiftung Warentest gründlich überarbeitet
10.) Sauerkraut - Fermentiertes Gemüse mit vielen gesunden Inhaltsstoffen
11.) Schlankheitsmittel boomen: Viel Gefahr aber wenig Effekt!
12.) Wundermittel Schokolade - auch in der Zahnmedizin?
13.) Gelbe Zähne auf Zigarettenpackungen als Raucherschreck
14.) Schnarchen: High-Tech-Bett gegen nächtliche Ruhestörung
15.) BUCHTIP: Satt, schlank mit typgerechter Kost
16.) "Ihre Rechte als Patient" - Infos und Tipps im Taschenbuchformat
17.) Online-Zuzahlungsrechner bei Medikamenten
18.) Karies bei fünf Milliarden Menschen weltweit
19.)
Zum Schluss: Langschläfers Zwickmühle

 


1.) Werkstoffe für Zahnersatz und ihre Verträglichkeit (Biokompatibilität)

In der wissenschaftlichen Literatur wird das "biologische Risiko" von Dentalwerkstoffen - bei sachgerechter Indikation, Verwendung geprüfter Produkte und regelrechter Verarbeitung - "gleich Null" bezeichnet. Ungeachtet dessen existieren häufig Aussagen von "selbsternannten Experten", welche mit gegenteiligen Behauptungen und laienhaften Erklärungen eine Verunsicherung von Patienten herbeiführen.
Zur Auslösung einer allergischen Reaktion auf der Mundschleimhaut sind im Vergleich zur Haut etwa 5-10fach höhere Konzentrationen erforderlich. Diese verminderte Reaktionsbereitschaft ist durch anatomische und physiologische Besonderheiten (fehlender Fettfilm, Speichelfluss, intensivere Resorptionsfähigkeit und damit schnellerer Abtransport, schnellerer fermentativer Ab- oder Umbau der Allergene) bedingt. Von einem Experten-Round-Table-Gespräch über innovative Werkstoffe, sensible Patienten und Verträglichkeiten von Zahnersatzmaterialien berichtet "Die Zahnarzt Woche" in ihrer Ausgabe 5/04 (gekürzte Wiedergabe):

Jedes zahnärztliche Material - ob Keramik, Metall oder Kunststoff - ist eine körperfremde Substanz und kann Abwehrreaktionen hervorrufen. Dieses Risiko lasse sich mit metallfreien Restaurationen aus Zirkonoxid erheblich reduzieren, lautete das übereinstimmende Urteil fünf namhafter Meinungsbildner.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO steigt die "Befindlichkeit" der Bevölkerung gegenüber Umwelteinflüssen: Derzeit sei jeder dritte Deutsche ein Allergiker, im Jahr 2005 werde etwa die Hälfte der Bundesbürger betroffen sein. Eine Vielzahl von Unverträglichkeiten und Allergien werde durch die unterschiedlichsten zahnärztlichen Materialien ausgelöst. Allein im Jahr 2001 setzten Deutschlands Zahnärzte rund 4,8 Millionen Einzelkronen und rund 1,5 Millionen Brücken bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. "Mit jeder Form von zahnmedizinischem Fremdmaterial bewegen wir uns im Restrisiko-Bereich. Eine Risikofreiheit erreichen wir nur mit körperidentischem Material. Aber wir können zum Beispiel mit vollkeramischen Systemen eine wesentliche Reduzierung der Risikowahrscheinlichkeit erzielen", so Dr. Kurt Müller, niedergelassener Dermatologe und Umweltmediziner aus Isny und zugleich Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner (dbu).
Dr. Wolfgang Koch, Zahnarzt aus Herne und Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin (GZM), berichtete aus seiner Praxis: "Wenn wir metallfreie, keramische Restaurationsmaterialien wie Zirkonoxid nehmen, können wir das Patienten-Restrisiko gegen Null tendieren lassen."
Ein weiterer Vorteil von Zirkonoxid: Restaurationen lassen sich statt mit organischer Chemie herkömmlich - also biologisch - fest zementieren. Aus diesem Grund vermittelt Prof. Georg Meyer, Direktor des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald und ab 2004 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), seinen Studenten, dass Zirkonmaterialien für Polyallergiker eine gute Alternative zum Titan darstellen.
In der Bevölkerung wächst das Interesse für biokompatible Materialien stark. "Etwa 30 Prozent unserer Patienten sprechen uns direkt an und fragen nach kompatiblen, gesunden Materialien. Weitere 40 Prozent sind dem Thema gegenüber mehr als aufgeschlossen", betonte der systemisch orientierte Zahnarzt Koch.
Kein Zweifel herrschte bei den Experten: Zahn- sowie Zahnhartsubstanzverlust müssen von vornherein vermieden werden. Von großer Bedeutung seien daher Prävention und frühe Risikoerkennung. Zudem sei es bei allen Risiken der Gentechnik eine spannende Aufgabe, den Leitkeimen der Mundhöhle und der Zahnfleischtaschen "den Garaus zu machen."
Bis Prävention und Früherkennung einmal wirken, werden Zahnärzte auch weiterhin körperfremde Materialien in die Münder der Patienten integrieren. Die Frage sei nur, ob man nicht viel öfter zu verträglicheren Materialien greift. Informiertere Patienten würden es vermutlich wünschen.
Im Endeffekt - so der Wunsch der Experten - seien Leitlinien erforderlich, um Materialien individuell für die Patienten auszusuchen. Außerdem sei ein übergreifender Erfahrungsaustausch von Allergologen, Toxikologen, Pharmakologen, Heilpraktikern und Zahnärzten ein Gewinn bringender Ansatz - nicht zuletzt für den Patienten.


[ Quelle: "Die Zahnarzt Woche" 5/04 ]
 Basics: Biokompatibilität, Zirkoniumoxid  im Lexikonteil

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2.) Zitronensäure zeigt erhebliche Schäden im Milchgebiss

Dass zuckerhaltige Getränke in den Nuckelflaschen der Kleinkinder erhebliche Schäden an den Zähnen anrichten können und zum sog. "Nursing-Bottle-Syndrom" führen, hat sich inzwischen bis in den letzten Winkel herumgesprochen und so sind denn auch die Schäden durch gesüßte Getränke an den Schneidezähnen erheblich zurückgegangen. Doch was kommt dann in die Flasche? Eistees - natürlich ohne Zucker - sind die großen Renner, denn Wasser pur schmeckt nicht nur dem Baby nicht gut! Aber Achtung: Wenn auf der Packung das harmlos klingende Kürzel E 330 steht, so ist größte Vorsicht geboten, denn E 330 ist für die Zähne genauso schädlich wie E 605 für den Körper. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich nichts anderes als der Lebensmittelzusatzstoff Zitronensäure und diese zeigt an den Milchzähnen der Kleinen verheerende Spuren! Geht der Zucker noch den Umweg über ihn vergärende Bakterien, so greifen Säuren direkt den Zahnschmelz an - da nutzt auch ein noch so gutes Putzen und eine noch so zahngesunde Ernährung nichts. Der Fachmann bezeichnet die Folgen als erosionsbedingte Zahnschäden.
Eine junge Untersuchung analysierte 44 Eisteeprodukte und kam zu besorgniserregenden Resultaten: Die Säurewerte aller Tees bewegten sich im zahnschädigendem Bereich (zwischen pH 2,6 und 4). So berichtet denn auch Prof. Wetzel (Gießen) - einer der ersten, die sich mit dem "Nursing-Bottle-Syndrom" befasste - dass mittlerweile schon 10 % seiner Patienten von dieser neuen Erkrankung betroffen sind und führt diesen Umstand nicht nur auf den Eistee selbst, sondern auf seine Zufuhr zurück: Kleinkinder-gerechte Nuckel-Rennfahrerflaschen sehen nicht nur chic aus und sind einfach zu handhaben, sondern bieten auch noch großen Komfort.
Professor Wetzel beleuchtet aber noch einen anderen Aspekt: "... Zumindest die auf Schwarzteebasis hergestellten Eistees enthalten beträchtliche Anteile Koffein, so dass die jungen Konsumenten bei Aufnahme größerer Mengen des süßen Getränks eher unruhig werden, überkandideln und Schlafstörungen entwickeln. Und nicht genug: Bei einigen Produkten kann der viel zu hohe Fluoridgehalt nach jahrelanger Zufuhr auch noch zur Fluorose führen ..."


 Basics: erosionsbedingte Zahnschäden im Lexikonteil

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3.) Mit Tee gegen Karies - erhebliche Verminderung des Kariesrisikos

Der regelmäßige Genuss von schwarzem Tee (ohne Zitrone!) kann laut einer Untersuchung der Universität Illinois die Kariesgefahr verringern, wenn damit die Zähne umgespült werden.
Einige der im Tee vorhanden Substanzen können offenbar das Wachstum der kariesbildenden Bakterien beeinflussen. Als weiterer Mechanismus wurde die Hemmung eines Enzyms beobachtet, das für die Umwandlung von Zucker in klebrigen Zahnbelag (Plaque) zuständig ist.
Bei Testpersonen, die mit Schwarztee fünfmal in dreiminütigem Abstand für 30 Sekunden spülten, stellten die Karies verursachenden Bakterien ihr Wachstum und die schädigende Säureproduktion ein. Zu ähnlichen Ergebnissen kam bereits eine in Schweden durchgeführte Studie. Eine in Japan durchgeführte Untersuchung kommt für grünen Tee zu vergleichbaren Ergebnissen. Hier konnte nachgewiesen werden, dass der Genuss von Tee die Karieshäufigkeit um die Hälfte senken konnte.
Schwarzer Tee und grüner Tee werden aus derselben Pflanze hergestellt und unterscheiden sich nur durch eine entsprechende Fermentierung beim Schwarztee. Diese scheint für eine höhere Wirksamkeit der oben erwähnten Enzymhemmung verantwortlich zu sein.
Bereits länger ist bekannt, dass einige Teesorten Fluoride in wirksamen Konzentrationen enthalten. Es ist anzunehmen, dass neben der Enzymhemmung die Karies beeinflussende Wirkung bestimmter Teesorten auch auf den schmelzhärtenden Effekt, der von Fluoriden verursacht wird, zurückzuführen ist.

[ Quelle: Patientenzeitung Forum Zahngesundheit ]

 Basics:  Fluoride, Kariesrisiko im Lexikonteil

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4.) Gesundheitsreform I - auch Privatversicherte müssen draufzahlen

Sie soll die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren. Doch auch auf Privatversicherte hat die Gesundheitsreform erhebliche Auswirkungen. Allerdings negative. Denn obwohl die rund acht Millionen privat Krankenversicherten in Deutschland nichts direkt mit den gesetzlichen Kassen zu tun haben, muss dennoch ein Teil von ihnen mit finanziellen Belastungen durch die Regelung der Zuzahlung bei den gesetzlichen Kassen rechnen. Der Hintergrund: Seit Jahresbeginn muss jedes erwachsene GKV-Mitglied maximal zwei Prozent des Haushaltseinkommens für Zuzahlungen im Gesundheitssystems leisten - neben den Krankenkassenbeiträgen. Chronisch Kranke sind mit einem Prozent dabei. Der Haken für Privatversicherte: Sofern sie mit einem Partner zusammenleben, der GKV-Mitglied ist, werden beide Einkünfte addiert. Die Höhe der maximalen Zuzahlung richtet sich dann nach der Summe beider Einkünfte und nicht nur nach dem Einkommen des GKV-Mitglieds, das eigentlich allein von der Gesundheitsreform betroffen ist. Durch die Summierung der Gehälter können sich für Haushalte mit einem privat und einem gesetzlich Versicherten jährliche Mehrbelastungen im dreistelligen, bei höherem Einkommen sogar im vierstelligen Euro-Bereich ergeben.

[ Quelle: NewsLetter FVDZ vom 2.2. / Berliner Zeitung ]
 Basics: Gesundheitsreform, Private Versicherung, Zuzahlungen im Lexikonteil

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5.) Gesundheitsreform II - schwere Eingriffe in die ärztliche Schweigepflicht?

Verfolgt man die öffentlichen Diskussionen in den Medien, so kann man sich des Eindrucks nicht entziehen, als bestünde eine der "großen Reformen" im Gesundheitswesen nur aus der Praxisgebühr. Unbeachtet davon hat es eine ganze Reihe gravierender Veränderungen gegeben, die nun - da es um die Praxisgebühr ruhiger wird - langsam ins Bewusstsein rücken. Einer der Punkte ist die ärztliche Schweigepflicht, welche erheblich unterlaufen wird und den "Gläsernen Patienten" in der Gesetzlichen Krankenversicherung an die Wand malt. In der Langzeitkonsequenz sind für die Redaktion derartige Entwicklungen weitaus bedenklicher, als eine Kassengebühr mit fragwürdigem Resultat - von den zusätzlichen Verwaltungskosten einmal abgesehen. Zum "Gläsernen Patienten" schreibt http://www.journalmed.de/ am 3.2.:
 Von dem im Hippokratischen Eid manifestierten Arztgeheimnis ist seit Jahresbeginn nichts mehr übrig: Seit 1. Januar 2004 müssen die niedergelassenen Ärzte Patientendaten mit Diagnosen und ärztlichen Leistungen an die Krankenkassen melden. Grundlage dafür ist der mit der Gesundheitsreform geänderte Paragraf 295 Absatz 2 SGB V, demzufolge die bisherige anonymisierte fallbezogene Abrechnung in eine versichertenbezogene geändert wurde. Im Klartext heißt das nun, dass Krankenkassen ihren Versicherten die entsprechenden Diagnosen und ärztlichen Leistungen direkt zuordnen können.
Die neue Formulierung im § 295 Absatz 2, Satz 1 lautet:
"Für die Abrechnung der Vergütung übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Krankenkassen für jedes Quartal für jeden Behandlungsfall folgende Daten:
1. Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1,6 und 7 (Datensatz der Krankenversichertenkarte)
2. Arzt- oder Zahnarztnummer, in Überweisungsfällen die Arzt- oder Zahnarztnummer des überweisenden Arztes
3. Art der Inanspruchnahme
4. Art der Behandlung
5. Tag der Behandlung
6. abgerechnete Gebührenpositionen mit Diagnosen, bei zahnärztlicher Behandlung mit Zahnbezug und Befunden
7. Kosten der Behandlung
8. Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4"

Bisher erfolgte die Abrechnung anonymisiert fallbezogen auf zwei getrennten Datenbändern. Durch die o.g. - bisher weitgehend unbeachtet gebliebenen - Änderungen im SGB V ist ab sofort Realität, was jahrelang als Menetekel galt: Der "gläserne Patient" und der "gläserne (Zahn)Arzt".
Dazu kommt, dass seit Jahresbeginn ein neuer Diagnoseschlüssel, der ICD-10 GM 2004, mit einer Vielzahl zusätzlicher, teils diskriminierender, teils das Intimleben der Patienten betreffender Diagnosen, gilt. Als Beispiele hierfür seien spezielle sexuelle Vorlieben (F65.5 Sadomasochismus, F65.4 Pädophilie, F65.3 Voyeurismus, F65.2 Exibitionismus, F65.1 Fetischistischer Transvestismus), Verhaltensauffälligkeiten (F63.0 Pathologisches Spielen, F63.3 Trichotillomanie, F63.2 Pathologisches Stehlen (Kleptomanie)), oder Probleme mit Bezug auf den Konsum von Alkohol usw. (Z 72.0), genannt. „Es handelt sich dabei um Diagnosen, die für Abrechnungszwecke in der Detailliertheit keine Relevanz haben, und die Privatsphäre unserer Patienten gefährlich bloßlegen“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner.
„Der ‚Gläserne Patient‘ wird nun endgültig Wirklichkeit“, stellt Dr. Zollner fest. Er sieht es als „höchst gefährlich“ an, wenn die Krankenkassen künftig eine solche Daten-Macht in den Händen halten. Innerhalb der Kassen ließen sich Gesundheitsprofile für ganze Familien erstellen, beispielsweise bei Schizophrenie, koronaren Herzkrankheiten oder bei Krebserkrankungen. Und die Daten, die erst einmal erhoben sind, ließen sich schwer nachweislich löschen, so Dr. Zollner weiter.
„Bevor immer mehr Daten über den Patienten erhoben und verarbeitet werden, sollte erst einmal Bestand aufgenommen werden, welchen Nutzen die bisherige Datenerhebung gebracht hat“, fordert der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes. Dazu liege für den alten ICD-10 noch keinerlei Bewertung vor. Und schließlich verweist Dr. Zollner auf das Bundesdatenschutzgesetz: Dort werde in Paragraf 3a geregelt, dass Datenminimierung und Datensparsamkeit höchste Priorität hätten.
„Hier sind uns die Kassen einen Nachweis schuldig, warum die Erhebung dieser Abrechnungsdaten höher stehen soll als das Arztgeheimnis. Das müssen sie uns Ärzten erklären, bevor sie immer mehr Daten über unsere Patienten erhalten wollen“, so Dr. Zollner.

Dieser Interpretation tritt das Bundesgesundheitsministerium nach einem Bericht der Ärztezeitung vom 12.2 entschieden entgegen: Einen gläsernen Patienten werde es auch mit der neuen Regelung nicht geben. "Der Aufbau einer Datenbank, in der für jeden Versicherten die Abrechnungs- und Leistungsdaten über alle Leistungssektoren zusammengeführt werden, ist nicht zulässig", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Die Prüfung der Abrechnung geschieht für jeden Leistungssektor getrennt.
Zudem sei der Schutz der Sozialdaten über das zehnte Sozialgesetzbuch (SGB) weiterhin gewährleistet. Versichertenbezogene Daten dürften demnach nur für die gesetzlichen Zwecke verwendet werden. Für alle anderen Zwecke müsse der Versichertenbezug vorher gelöscht werden. Verstöße gegen diese Regelungen würden mit Bußgeld geahndet oder sogar strafrechtlich verfolgt.
Die Dauer der Aufbewahrung ist ebenfalls gesetzlich geregelt, im SGB V (Paragraph 304). Dadurch könnte es den Kassen erschwert werden, Gesundheitsprofile für ganze Familien zu erstellen, wie es zum Beispiel der NAV-Virchow-Bund befürchtet hatte.

[ Quellen:  http://www.journalmed.de/newsview.php?id=3457FVDZ-Newsletter, Ärztezeitung]

 Basics: Schweigepflicht im Lexikonteil

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6.) Zahnersatz-Versicherungen (ab 2005) werden teurer als geplant

Wir hatten es schon im letzten Jahr vorausgesagt, als es um die Prognosen von Kosten für die Zahnersatz-Versicherungen ab 2005 ging, dass hier mit unseriösen Zahlen gearbeitet wird. Das Ganze wurde schön geredet und es tauchten Beiträge auf, welche einen erheblichen Zweifel an den Rechenkünsten der Sozialpolitiker oder deren Taschenrechnern aufkommen ließen. Abgeschlossen hatten wir unsere Prognose seinerseits mit der Bemerkung: "... dass der Beitrag - einer Silvester-Rakete gleich - nicht zum 1.1.2005 in den Himmel steigt." . Dies war im August letzten Jahres. - Nun, ein halbes Jahr später, nahm sich die ZDF-Sendung "Frontal" dieser Problematik an und holt so manchen Funktionär aus Wolkenkuckucksheim auf den Boden der Realität zurück.
T-Online schreibt am 17.02. unter der Überschrift: " Zahnersatz wird teurer als geplant", wobei wir eine zweistellige Zahl als realistisch ansehen, soll eine qualifizierte Breitenversorgung erfolgen:

Patienten müssen mit deutlich höheren Zusatz-Beiträgen für den Zahnersatz rechnen als ursprünglich von den gesetzlichen Krankenversicherungen angekündigt worden war. Dies ergab eine Umfrage des ZDF-Magazins "Frontal 21" unter mehreren Krankenkassen. Danach wird der Beitrag zur Zusatzversicherung, der ab 1. Januar 2005 von den Bürgern zu entrichten ist, bis zu zehn Euro pro Mitglied betragen.

Während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform im Sommer vergangenen Jahres hatten die gesetzlichen Krankenkassen noch Beträge von 4,60 Euro angegeben. Auf diesen Zahlen fußt der Kompromiss, der zwischen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und dem Gesundheitsexperten der Union, Horst Seehofer, ausgehandelt wurde. "Die gesetzlichen Krankenkassen haben - das ist auch dokumentiert - diese Größenordnung von fünf Euro unter Einschluss der Familienmitglieder genannt, und auf dieser Grundlage hat der Gesetzgeber auch entschieden", so Seehofer gegenüber "Frontal 21".
Karl-Hermann Haack (SPD), der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, sagte, er fühle sich von den Krankenkassen getäuscht.
Im Einzelnen nannte die AOK Brandenburg einen möglichen Beitrag von sieben bis 7,50 Euro. Von den großen Ersatzkassen rechnet die DAK mit sieben Euro und die Barmer mit sechs bis sieben Euro. Die Betriebskrankenkassen meldeten Zahlen von sieben bis zehn Euro und die Innungskrankenkassen fünf bis acht Euro. Basis für die Kalkulation seien die Ausgaben für Zahnersatz in den letzten Jahren, so der Sprecher der AOK Brandenburg, Jörg Trinogga. Zudem müsse man bedenken, "dass die Verwaltungskosten in diesem Segment Zahnersatz etwas höher sind als im gesamten Bereich, denn die Beratungsleistungen und Prüfungen sind deutlich aufwändiger als woanders", so der AOK-Sprecher weiter.
Wenig Verständnis für die höheren Beiträge zeigen auch Vertreter der Zahnärzte. Wilfried Beckmann vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte wirft Politik und Kassen vor, falsch und unseriös kalkuliert zu haben "Wenn man jetzt versucht hier nachzulegen, ist die Frage, wo dieses Geld bleibt", sagte Beckmann zu "Frontal 21".

Die Sendung "Frontal 21" wird von offizieller Stelle kommentiert:

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass die Kassen Zahnersatz-Policen anbieten werden, die weniger als 7,50 Euro pro Monat kosten. "Die gesetzlichen Kassen werden im Wettbewerb mit der PKV attraktive Angebote machen", sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater der "Ärzte Zeitung". "Das Geschäft wird sich die GKV nicht entgehen lassen."
Vater widersprach damit Meldungen des ZDF, die ab 2005 vorgeschriebenen Zusatzversicherungen würden wahrscheinlich bis zu zehn Euro pro Mitglied und damit deutlich mehr als angenommen kosten.
Bei den Konsensverhandlungen hatte man sich darauf geeinigt, Zahnersatz auszugliedern, aber als obligatorische Satzungsleistung in der GKV zu lassen. Ein Argument damals: Die GKV könne diese Police mit 4,60 Euro deutlich günstiger anbieten als die PKV, die damals mit 7,50 Euro rechnete.
Bestätigt fühlt sich der PKV-Verband durch die jetzige Diskussion. Geschäftsführer Christian Weber: "Wir haben immer gesagt, die GKV-Zahlen können nicht richtig sein. Das ist das Ergebnis einer einfachen Kalkulation."

[ Quelle:
T-Online ; Ärztezeitung]

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7.) Arzthaftung: Experte fordert eine Neuausrichtung

Die Rechtsprechung erkennt an, dass es ein Arzt, "anders als zum Beispiel ein Handwerker", nicht mit toter Materie, sondern mit einem lebenden Organismus zu tun hat. Hierzu die Vorsitzende des Arzthaftungssenats beim Bundesgerichtshof, Dr. Gerda Müller: ". . . der Arzt (kann) nicht für Besonderheiten und unberechenbare Entwicklungen einstehen ( . . . ), die sich aus dem Eingriff in einen lebenden Organismus ergeben. Ein Misserfolg der Behandlung weist deshalb (noch) nicht auf einen ärztlichen Fehler hin". Durch die Schadenersatzreform in 2002 wurde die Haftung des Arztes/Zahnarztes zugunsten der Patienten erweitert. Nun fordert der angesehne Jurist Prof. H. Schreiber von der Universität Göttingen auf dem 4. Deutschen Medizinrechtstag, das generelle Haftungsrisiko von den Ärzten zu nehmen - auch im Interesse des Patienten. Nachfolgend eine gekürzte Fassung seines Vortrags (==> http://www.medizinrechtsberatungsnetz.de ), die wir dem Stiftungsbrief der angesehenen "Stiftung Gesundheit" entnommen haben:

"  Die Haftungsrechtsprechung in der Medizin stellt viele Ärzte vor ein Problem: Ihre Tätigkeit wird zunehmend reguliert und rechtlich fest gelegt, so dass Ärzte immer defensiver handeln müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Jetzt fordert Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Ludwig Schreiber aus der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen, das generelle Haftungsrisiko von den Ärzten zu nehmen – auch im Interesse der Patienten.

Überdiagnostik zur Absicherung

„Die gegenwärtige Verrechtlichung der Medizin führt dazu, dass Ärzte zahllose Untersuchungen vorwiegend aus forensischen Gründen betreiben, um sich gegen mögliche Haftungsansprüche abzusichern“, kritisierte Schreiber auf dem 4. Deutschen Medizinrechtstag der Stiftung Gesundheit. Eine derart vom Recht bestimmte Medizin wirke sich negativ auf die Therapie aus und stehe auch der Weiterentwicklung der Medizin im Wege, so Schreiber. Er fordert daher einen Systemwechsel: „Wir sollten prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, den einzelnen Arzt aus der Haftung zu nehmen – im Interesse sowohl der Ärzte als auch der Patienten.“

Konstruktive Fehlerkultur

Gestützt wird seine Forderung durch ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Sachverständigenrats: Auch dieser bemängelt, dass die Leistungserbringer durch die ständige Zunahme an bürokratischer und dokumentarischer Arbeit sowie durch die einengende, kontrollierende Haftungsrechtsprechung übermäßig beansprucht seien. Die Sachverständigen fordern daher eine neue Fehlerkultur mit einem präventiven Fehlermanagement: Ärzte sollen von Strafe freigestellt werden, wenn sie einen Fehler samt seiner Ursachen melden. Auf diese Weise ließen sich Fehlerquellen und fehlerträchtige Konstellationen offen legen, analysieren und künftig leichter vermeiden.

Systemwechsel gefordert

Der Sachverständigenrat hält es in diesem Zusammenhang für sehr prüfenswert, ob eine verschuldensunabhängige Haftung im Arztrecht eingeführt werden sollte. Anstelle der Zuschreibung an den einzelnen Arzt würde die Haftung dann durch eine Individualversicherung oder eine Sozialversicherung gedeckt. „Solche Systeme, bei denen sich Ärzte gegen Behandlungsunfälle versichern, gibt es zum Beispiel in Schweden und Australien“, berichtet Schreiber: „Die Übernahme von Medizinschäden, die nicht am Verschulden festgemacht werden, ist dann eine Art Gefährdungshaftung.“ Auf diese Weise würde die verantwortungsvolle Medizin von Defensivstrategien entlastet, so dass wirklich das Wohl des Patienten
im Vordergrund stehe. Dass ein solches System Ärzte zur Nachlässigkeit animieren könnte, befürchtet Schreiber nicht: „Wenn man die Haftung des Arztes bei grober Fahrlässigkeit beibehält, ist das Prävention genug.“

Schnelle Regulierung

Ein weiterer Vorteil: Ohne die Notwendigkeit, einen individuellen Schuldigen für den nachgewiesenen Behandlungsschaden zu finden, könnte die Schadensregulierung zügiger abgewickelt werden. Dies würde auch einen eventuellen Nachteil geringerer Entschädigungssummen für den Patienten aufwiegen. Zudem würden sich die Gesamtkosten für Fehler im Gesundheitssystem durch eine solche Haftungsregelung nicht erhöhen, sondern eher verringern: „Durch die offene Analyse von Fehlern ließe sich ihre Zahl insgesamt senken, so dass das System sogar weniger Kosten verursachen dürfte“, erinnert Schreiber.  "
[Quelle:  Stiftungsbrief 1/2004 ]

 Basics: Haftung im Lexikonteil

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8.) Fragen Sie "Clara" statt "Ulla"

So ganz glücklich scheint die Bundesgesundheitsministerin mit ihrer Reform selbst nicht zu sein, wenn sie schon als Rheinländerin dem offiziellen Karneval entsagt. Und hat es ihr jetzt auch noch die Sprache verschlagen, wenn sie im Internet "Clara" für sich sprechen lässt? Die taucht nämlich auf der Seite ihres Ministeriums - http://www.die-gesundheitsreform.de - zur Beantwortung allfälliger Fragen auf:

"Die virtuelle Agentin sagt: Einen schönen guten Tag! Ich heiße Clara und kann Sie über die Änderungen im Gesundheitssystem informieren. Ich versuche, alle Ihre Fragen zu beantworten. Und wenn ich einmal nicht weiter weiß, kann ich Sie zum Live-Chat mit unserem Bürgertelefon weiterleiten. Wären Sie so freundlich, mir Ihren Namen zu verraten? ..." So beginnt Clara und legt dann munter drauf los. Hoffentlich immer korrekt - denn wie heißt es auf der Web-Site: "Das BMGS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website angebotenen Informationen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Website ergeben, eine Haftung übernommen." Bei grober Durchsicht fielen uns bisher keine Fehler auf.
Mehr unter:

http://www.die-gesundheitsreform.de/service/clara.html

 Basics: Gesundheitsreform ab 2004 (GMG)  im Lexikonteil

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9.) Ratgeber "Zähne" der Stiftung Warentest gründlich überarbeitet

Glaubt man der Werbung, ist das makellose Idealgebiss heute für jeden machbar. Zahlreiche neue Materialen, Techniken und Behandlungsmethoden konkurrieren dabei um das Vertrauen von Zahnärzten und Patienten. Dabei sind die Aussagen zu den Erfolgen der viel versprechenden Angebote oft widersprüchlich. Und die Aufklärung über Kosten, Grenzen und Risiken der Behandlungen kommt oft zu kurz.
Diese vollkommen überarbeitete und aktualisierte Neuauflage informiert objektiv und ausgewogen über Mundgesundheit und Zähne: von der richtigen Pflege und Vorsorge über die aktuellen Behandlungsmethoden und Materialien bis zur Zahnkosmetik. Für Eltern besonders interessant sind die Kapitel "Zahn- und Kieferregulierungen" sowie "Mutter, Baby, Kind".
Dieses Buch kann das Gespräch mit dem Zahnarzt nicht ersetzen. Aber es verschafft den Lesern einen einen klaren Überblick, damit sie die richtigen Fragen stellen können...
Schon die Erstauflage war in jeder Richtung ein Renner. Zur Vorbereitung auf Ihren nächsten Zahnarztbesuch sollten Sie die Investition tätigen, denn diese 12.95 € machen sich schnell bezahlt.

[ Infos: http://www.warentest.de/ ]

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10.) Sauerkraut - Fermentiertes Gemüse mit vielen gesunden Inhaltsstoffen

Wer Sauerkraut und anderes fermentiertes Gemüse für eine Notlösung unserer Altvorderen gehalten hat, um über den Winter zu kommen, muss umdenken: Beim Haltbarmachen durch milchsaure Gärung werden Vitamine sehr gut erhalten, heißt es im Apothekenmagazin "Gesundheit". Die entstehende Milchsäure wirkt günstig auf die Darmflora und kurbelt zusammen mit den Ballaststoffen die Verdauung an. Dasselbe gilt für andere Gemüse, die in ähnlicher Weise fermentiert werden. Je nach Region sind auch Rote Beete, Bohnen, Kürbisse, Gurken, Paprika, Möhren, Tomaten und Oliven Kandidaten für den Gärtopf. Wegen des Gehalts an Vitamin B12 wird eingelegtes Gemüse Vegetariern empfohlen. B12 kommt sonst fast nur im Fleisch vor; es ist wichtig zur Blutbildung, für die Nervenzellen und zum Aufbau der Erbsubstanz DNA.

[ Quelle + © :  Apothekenmagazin "Gesundheit" 
]

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11.) Schlankheitsmittel boomen: Viel Gefahr aber wenig Effekt!

Insgesamt gaben die Bundesbürger nach Berechnung der Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Diätetik in Bad Aachen mindestens 170,4 Millionen Euro für Schlankheitsmittel aus der Apotheke aus, so Gesellschaftssprecher Sven-David Müller.
Abnehmen ohne Ernährungsumstellung und ohne Bewegung: Viele Übergewichtige glauben an die Kraft von Wundermitteln. Die Werbung ist verlockend, selbst aufgeklärte Verbraucher greifen zu Schlankheitsmitteln, die oft mehr versprechen als sie halten. Viele Produkte schneiden mangelhaft ab, da sie zu teuer, wirkungslos oder voller Nebenwirkungen sind.
Ungeeignet sind Wachstumshormone, Amphetamine und Thyroxin. Auch Entwässerungsmittel und Abführmittel sind zur Gewichtsreduktion nicht geeignet. Fast alle Schlankheitsmittel sind wegen unbelegter Wirkung nicht in die evidenzbasierte Leitlinie Adipositas aufgenommen. Nur die verschreibungspflichtigen Medikamente Reductil und Xenical sowie das freiverkäufliche CM3 (Alginat) hielten der wissenschaftlichen Prüfung der Deutschen Adipositas Gesellschaft stand und sind in der Leitlinie vertreten. Reductil und Xenical haben jedoch ein zu beachtendes Nebenwirkungspotential. Praktisch keine Nebenwirkungen hat das freiverkäufliche CM3 Alginat.
Auch das Verbrauchermagazin Ökotest kommt in seiner aktuellen Ausgabe zu ähnlichen Ergebnissen. Übergewichtige sollten Schlankheitsmittel mit belegter Wirkung in der Apotheke erwerben. Proteinmodifiziertes Fasten mit Formuladiät schneidet in Langzeitergebnissen besser ab als eine herkömmliche Reduktionskost.
Völlig ungeeignet zur Gewichtsreduktion sind (Heil)fasten und andere Crashdiäten. Jedes Gewichtsmanagement sollte ein Basisprogramm mit Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie umfassen. Viele Arztpraxen und Apotheken bieten sinnvolle Übergewichtsprogramme, wie Optifast, Precon, FormMed, BodyMed oder das Senso Aktiv-Programm an.
Kostenlose Ernährungsberatung bietet die Gesellschaft unter 0241- 9610313/14.

[ Quelle + ©:  http://www.ernaehrungsmed.de , eMail: presse@ernaehrungsmed.de  ]

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12.) Wundermittel Schokolade - auch in der Zahnmedizin?

Regelmäßig geistern sie durch die Presse und die Süßwarenindustrie freut sich, wenn angeblich positive medizinische Wirkungen von Schokolade als mögliches Therapeutikum dargestellt werden. Bei näherem Hinsehen relativieren sich derartige "Studien" rasch, und so halten wir es für angebrachter, einen Riegel Schoki als Genussmittel und nicht als eine Stabilisierung für den Blutdruck zu betrachten. Und anschließend gut die Zähne putzen oder ein zuckerfreies Kaugummi, denn eine antikariogene Wirkung der Schokolade wurde bisher noch nicht bewiesen - aber es wird ja noch weitere "Untersuchungen" geben.

"Und wieder gibt es gute Nachrichten über Schokolade. Dass sie vor Krebs und Herzkrankheiten schützt, ist ja schon bekannt. Aber Kakao stärkt auch das Herz und senkt hohen Blutdruck, wie eine neue Studie aus den USA ergeben hat.
Dr. Norman Hollenberg von der Harvard Medical School in Boston hat Diät und Gesundheit der Kuna-Indianer, die auf kleinen Inseln vor Panama leben, unter die Lupe genommen, berichtet die britische Online-Agentur "Ananova". Obwohl diese Indianer sehr viel Salz konsumieren, haben sie keinen Hochdruck. Hollenberg führt das auf den Kakao zurück, den die Indianer anbauen und von dem sie Unmengen genießen.
Denn kaum ziehen Kuna-Indianer in die Städte, ändert sich das: Ihr Blutdruck steigt. Denn, meint Hollenberg, hier trinken sie nicht mehr so viel Kakao. Und wenn, dann kommerziell produzierten, und der ist nicht so gesund. Übrigens: Hier ist die Rede von dunklem Kakao und Bitterschokolade. (ug)"

[Quelle: Ärztezeitung ]

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13.) Gelbe Zähne auf Zigarettenpackungen als Raucherschreck

Fotos kranker Organe und gelber Zähne sollen künftig britische Raucher vom Griff nach der Zigarettenschachtel abbringen. Wie der britische Gesundheitsminister John Reid am Samstag sagte, plant die Regierung in London einen entsprechenden Vorstoß.
Solche Warnhinweise seien in anderen Ländern mit Erfolg getestet worden, sagte Reid. In Kanada, Brasilien, Thailand und Singapur werden bereits derartige Fotos auf Zigarettenpackungen gedruckt. Die britische Rauchervereinigung "Forest" bezeichnete die Pläne als "eine Form von Schikane".
Vor einem Jahr hatte Großbritannien jede Tabakwerbung verboten. Seit September 2003 warnen große Hinweise auf den Schachteln "Rauchen tötet". 120.000 Menschen sterben in Großbritannien nach Auskunft des Gesundheitsministeriums jährlich an den Folgen des Tabakkonsums. Insgesamt gibt es demnach in dem Land 13 Millionen erwachsene Raucher.

[ © :  2004 Quintessenz, derStandard.at , www.zahn-online.de  ]

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14.) Schnarchen: High-Tech-Bett gegen nächtliche Ruhestörung

Mal wieder was Neues in der großen Palette der mehr oder weniger tauglichen Mittel gegen eine kleine oder große Nachtmusik, dass schon so manche Partnerschaft arg belastet hat. Zumindest von der Theorie her hört sich die Meldung von heise-online gut an - wir führen sie einstweilen unter der Rubrik "Kurioses":

Der schwedische Bettenhersteller Hilding Anders AB stellt auf der schwedischen Möbelmesse Stockholm Furniture Fair ein High-Tech-Bett gegen Schnarchprobleme vor. Dieses Bett ist von schwedischen Schlafforschern und Möbeldesignern entwickelt worden. Über Sensoren werden ständig Herzfrequenz, Atemrhytmus, Bewegungen und die Schnarchlaute des jeweiligen Schläfers registriert und an einen Computer weitergegeben. Mit der Schnarchüberwachung wird automatisch erst begonnen, wenn der Schläfer einige Zeit geschlafen hat. Bei leisem Schnarchen oder wenn die Person noch wach ist, passiert laut Herstellers nichts. Schwillt die Lautstärke jedoch an, hebt der Computer den oberen Teil des Bettes bis das Schnarchen aufhört oder der Schläfer aufwacht. Dann senkt sich das Bett wieder in die ursprüngliche Ausgangsposition. Preise sind im Moment noch nicht bekannt.

[ Quelle : heise-online ]

 Basics: Schnarchen im Lexikonteil

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15.) BUCHTIP: Satt, schlank mit typgerechter Kost

Kalorisch hochverdichtete Lebensmittel und Bewegungsmangel führen viele Menschen in die "Insulinfalle" mit der Speicherung überschüssiger Nahrungskalorien in das Fettgewebe. Mögliche Auswege erläutern die Autoren Dr. Detlef Pape, Dr. Rudolf Schwarz - beide Internisten - und Helmut Gillessen, Geschäftsführer der KölnBäder GmbH, in ihrem Buch "satt, schlank, gesund".
Im ersten Teil werden dazu die neuen Erkenntnisse zum menschlichen Stoffwechsel vorgestellt, etwa zur Bedeutung des Glykämischen Index (ein Maß für den Blutzuckerspiegel, den der Verzehr eines bestimmten Nahrungsmittels auslöst).
Thematischer Schwerpunkt ist das Insulin mit seiner Funktion als Dickmacherhormon. Grundlage der Empfehlungen zur "Insulintrennkost" ist die Unterscheidung von zwei Ernährungstypen, den Nomaden und den Ackerbauer. Ein Selbsttest und Anregungen für die typgerechte Ernährung sind daher im Buch enthalten.
Im zweiten Teil gibt es Tips zu mehr Bewegung sowie ausgewogene Rezepte für die schlanke Linie. Das Buch zeigt damit Möglichkeiten zu gesunder Lebensweise auf nach dem Motto: Essen und bewegen Sie sich satt, schlank und gesund! (run; Ärztezeitung)

Detlef Pape, Rudolf Schwarz, Helmut Gillessen: Satt-Schlank-Gesund, Deutscher Ärzte-Verlag Köln, 2003, 314 Seiten, 223 Abbildungen und 36 Tabellen, broschiert, Preis 19,95 Euro; ISBN 3-7691-0432-3

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16.) "Ihre Rechte als Patient" - Infos und Tipps im Taschenbuchformat

Was muss ich jetzt selbst bezahlen? Wie ist das mit der Praxisgebühr? Und kann ich mir "krank sein" überhaupt noch leisten? Fragen, die sich Patienten stellen, seitdem die neuen Regelungen der Gesundheitsreform gelten. Die Verunsicherung in den ärztlichen Wartezimmern ist groß, denn eines ist klar: Durch die Gesundheitsreform müssen Patienten tiefer in die Tasche greifen, weil Leistungen gestrichen und Zuzahlungen erhöht bzw. neu eingeführt werden.

Der neue TaschenGuide "Ihre Rechte als Patient" der Haufe Mediengruppe beantwortet alle wichtigen Fragen zur Reform. Der Leser erfährt, mit welchen zusätzlichen finanziellen Belastungen er rechnen muss und welche Leistungen der Krankenkassen gestrichen oder geschmälert wurden. Der preisgünstige TaschenGuide schafft Klarheit: Übersichtlich und detailgenau informiert er, wie viel Versicherte unter welchen Voraussetzungen an wen bezahlen müssen, also in welchen Fällen der Patient die Praxisgebühr zahlen muss und in welchen nicht, wie viel er zu seinen Medikamenten, zu seiner Massage oder zu seinem Krankenhausaufenthalt zuzahlen muss und natürlich wann und wie er von den Zuzahlungen befreit wird. Mithilfe zahlreicher Beispiele und ausführlicher Beispielrechnungen durchschaut der Leser leicht das neue, nicht ganz unkomplizierte System. Natürlich informiert der TaschenGuide auch über die Änderungen beim Zahnersatz ab 2005 und klärt auf, ob und wie man zusätzlich vorsorgen muss.
Bei den neuen Regelungen geht es jedoch nicht einfach nur darum, Kosten auf die Patienten abzuwälzen, sondern auch darum, die gesetzliche Krankenversicherung umfassend zu reformieren. Deshalb zeigt das Buch auch, welche neuen Versorgungsangebote die Krankenkassen bieten. Dass die Reform für den Versicherten nämlich auch die Möglichkeit schafft, Geld zu sparen, ist vielen sicherlich völlig neu - an die Öffentlichkeit drang es bisher kaum. Der TaschenGuide zeigt, wie, etwa durch sog. integrierte Versorgungsangebote oder durch Bonus- oder Hausarztprogramme der Kassen.

Aber der Ratgeber bietet noch mehr. Er informiert auch über die von der Gesundheitsreform unabhängigen Rechte und Pflichten, die sowohl der Patient als auch der Arzt grundsätzlich bei der Behandlung haben - von der Qualität der Behandlung, die der Patient erwarten darf, über Informationen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bis hin zu Behandlungsfehlern und wie der Patient im Schadensfall zu seinem Recht kommt. Kurzum: Der neue TaschenGuide "Ihre Rechte als Patient" informiert Patienten umfassend und leicht verständlich über alle Änderungen der Gesundheitsreform und ihre Auswirkungen.
Ihre Rechte als Patient, mit allen wichtigen Informationen zur Gesundheitsreform,
Von Rudolf Bittins Neuerscheinung 2004, 96 Seiten, Klappenbroschur, 6,60 Euro. HAUFE MEDIENGRUPPE FREIBURG - BERLIN - MÜNCHEN-ZÜRICH, ISBN 3-448-06083-6, Bestell-Nr. 00784-0001  

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17.) Online-Zuzahlungsrechner bei Medikamenten

Zum 1. Januar 2004 wurde die Zuzahlung bei Medikamenten neu geregelt. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen haben zum Jahresbeginn ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) können sich Versicherte von den Zuzahlungen bei ihrer Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.

Der neue Zuzahlungsbefreiungsrechner rechnet jedem Patienten schnell und einfach aus, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung für ihn in Frage kommt.
Der Nutzer gibt dafür - anonym - Angaben zu Alter, sozialem Status, Bruttoeinkommen und Summe der bereits geleisteten Zuzahlungen in eine übersichtliche Maske ein. Danach auf "Berechnen" klicken - fertig! Eine Leiste am Kopf des Formulars zeigt dem Patienten seinen Zuzahlungs-Status an - von "Ja" (will heißen: Befreiung) über "im Einzelfall" (Nachfrage bei der Kasse erforderlich) bis "Nein" (es muss gezahlt werden).
Darüber hinaus gibt der Zuzahlungsrechner Empfehlungen, wann sich Patienten wegen eventueller Erstattungsansprüche an ihre Krankenkasse wenden sollen. Das Ergebnis kann zusammen mit einem Musterbrief für die Krankenkasse ausgedruckt werden.

http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html

 Basics: Zuzahlungen im Lexikonteil

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18.) Karies bei fünf Milliarden Menschen weltweit

Vier von fünf Menschen weltweit hatten oder haben Karies. Dazu zählen 60 bis 90 Prozent aller Schulkinder und die meisten Erwachsenen. Das stellt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem Bericht über Mundkrankheiten fest, in dem sie auch auf die Zahngesundheit in den Entwicklungsländern eingeht.

Mit den veränderten Essgewohnheiten dringe Karies von den Industrieländern auch in die Entwicklungsländer vor. Die Behandlung der Zahnkrankheit könne aber in vielen Entwicklungsländern kaum bezahlt werden. Zudem gibt es in Afrika laut WHO nur einen Zahnarzt auf 150?000 Einwohner im Vergleich zu 2000 Einwohner je Arzt in vielen Industrieländern. Die meisten Kinder weltweit haben auch Zahnfleischbluten, was ebenfalls auf beginnende Krankheiten hinweise.
Deutschland gehört dagegen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums mit durchschnittlich 1,2 geschädigten Zähnen bei den Zwölfjährigen (Stand: 2000) im positiven Sinn zur Weltspitze. 1980 hatten die Zwölfjährigen im Schnitt noch mehr als sechs angegriffene oder zerstörte Zähne. Grund für die Entwicklung seien gesunde Ernährung, Mundhygiene, Fluoridzufuhr und regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen. pit/dpa

[ Quelle: zm-Online vom 25.2. ]

 Basics: Karies im Lexikonteil

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19.) Zum Schluss: Langschläfers Zwickmühle

[ Quelle: nicht bekannt ]

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