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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
03/2006/ 1. März 2006 Die "5. Jahreszeit" ist vorbei und
wir lesen zu etwaigen Nachwehen:
"Gegen den morgendlichen Brummschädel und rebellierenden Magen nach den
tollen Tagen ist noch kein Wundermittel gewachsen. Das stellten britische
Mediziner der Universitäten Plymouth und Exeter fest, die sowohl
Rezepturen aus Artischocke, Trockenhefe, Borretschblättern oder
Kaktusfeige als auch Eisbeutel und alkoholische Gegenmittel untersuchten.
Ein erprobtes Katerfrühstück bleibt nach Angaben des Gesundheitsmagazins
"Apotheken Umschau" daher das Mittel der Wahl: Vollkornbrot, Obst und Ei,
dazu viel Wasser und hinterher ein Spaziergang an der frischen Luft."
Wir meinen: Kann auch ohne Kater nicht schaden! Ihre
ZahnNewsLetter-Redaktion
Inhalt
1.)
Das Zahnmännchen wächst - auch über Süßwaren hinaus
2.) Eins, zwei, klick -
Zahnersatz per Internet
3.) Ratgeber für betagte Menschen, Chronisch
Kranke, Behinderte und deren Pflegepersonal
4.)
Forscher "leuchten" schädliche Zahn-Bakterien einfach weg
5.)
Steuern sparen mit Zahnbehandlung
6.)
Molekül reichert Muttermilch mit Schadstoffen an
7.) Störfaktor: Mundgeruch
8.)
Stiftung Warentest will Sinn und Zweck von kieferorthopädischen
Privatleistungen prüfen
9.)
Kauf in Internet-Apotheken spart wenig Geld
10.)
Umfrage bei Versicherten: Weniger zahlen ist
wichtiger als bessere Behandlung
11.) Gesetzliche Krankenversicherung: Der
Leistungskatalog muss überprüft werden
12.)
Zum Schluss: Glasauge im Patientenglas -
Krankenschwester gefeuert
1.)
Das Zahnmännchen wächst - auch über Süßwaren hinaus
Alle Signale für das "Zahnmännchen mit Schirm" und für
zahnfreundliche Süßwaren stehen auf Wachstum: Die Auswahl von
wissenschaftlich geprüften Süßigkeiten, die den Zähnen garantiert
nicht schaden, ist in Deutschland ebenso vielfältig geworden wie
ihre Präsenz im Einzelhandel. Attraktive, zahnfreundliche Produkte
mit international bekannten Markennamen sorgen beim Zahnmännchen für
einen beachtlichen Popularitätssprung - auch im Einzelhandel. Als
"Symbol für Zahngesundheit" wird das Qualitätssignet der Aktion
zahnfreundlich e.V. (Berlin) jetzt noch häufiger sichtbar. Zwei
Marken und Marktführer, die zwar nichts mit Süßigkeiten, aber sehr
viel mit gesunden Zähnen zu tun haben, dokumentieren ihre
Verantwortung für die Zahngesundheit mit dem Partner-Logo der Aktion
zahnfreundlich: Oral-B Zahn- und Mundpflegeprodukte und ab März auch
das "Bad Reichenhaller Marken Jodsalz mit Fluorid und Fluorid mit
Folsäure".
Ob in Kaufhäusern oder in Drogeriemärkten, beim Kult-Discounter
Aldi oder bei Lidl, ob an der Tankstelle, am Kiosk, in Apotheken
oder in Mundhygiene-Shops - Zahnmännchen-Süßigkeiten gibt es heute
fast überall. Ihr Sortiment ist durch elf verschiedene
Produktkategorien und mit rund 120 Geschmacksvarianten ebenso
beeindruckend wie die Markennamen Ricola, Chupa Chups, natreen und
Em-eukal, um nur einige zu nennen. Bei aller Individualität und
unterschiedlichen Produktauslobungen haben 24 Süßwarenmarken in
Deutschland eines gemeinsam: das Qualitätssignet "Zahnmännchen mit
Schirm". Es wird seit 1985 von der Aktion zahnfreundlich e.V. an
zuckerfreie Süßwaren verliehen, die in wissenschaftlichen Tests ihre
Zahnfreundlichkeit bewiesen haben und garantiert weder Karies
verursachen noch zu Säureschäden (Erosionen) an den Zähnen führen.
Weltweit wird das Zahnmännchen als positives Signet für
zahnfreundliche Süßwaren und auch für die Zahngesundheit begriffen.
Es "funktioniert" ohne Sprachbarrieren, hat eine positive Wirkung
und ist sofort für jeden verständlich. Und es transportiert die
Philosophie der Aktion zahnfreundlich zur zahngesunden Ernährung:
"Keine Verbote, sondern kluge Alternativen und leicht umsetzbare
Ernährungstipps". Mit Medizinern aus allen Fachbereichen ist sich
die Aktion zahnfreundlich einig. "Um den besorgniserregenden Anstieg
von Übergewicht und Diabetes zu stoppen, sind - wie bei
Zahnerkrankungen - viele kleine Schritte notwendig. Einer davon
heißt zuckerfreie, zahnfreundliche Süßigkeiten. Sie sind nicht nur
eine kluge Alternative für den Süßhunger zwischendurch, sondern
bringen auch rund 40 % weniger Kalorien "auf die Waage"
[©: Hedi Peters
presse@zahnmaennchen.de ]
Basics:
Aktion zahnfreundlich
im
Zahnlexikon-Online
2.)
Eins, zwei, klick - Zahnersatz per Internet
In früheren
NewsLettern hatten wir uns schon mehrmals mit dem Problem der
Versteigerung von Zahnersatz im Internet beschäftigt (z.B.:
http://www.ziis.de/newsletter_07_05.htm#5.). Inzwischen ist
bundesweit und von höchster Stelle eine juristische Abklärung erfolgt
und es konnten von dieser Seite her keinerlei Beanstandungen gefunden
werden. Die
Ärztezeitung befasst sich ausführlich mit dem Thema und schreibt:
"Auf seiner Website
www.2te-zahnarztmeinung.de bekommen Patienten von den
dort registrierten Zahnärzten alternative Kostenschätzungen für den
Material- und Laboranteil bei ihrem Zahnersatz und sparen dadurch
Geld: 30, 40 oder auch mal 70 Prozent. Anfang Februar sind es 449
Zahnärzte, die mitmachen, abgeschlossen wurden bisher etwa 4400
Transaktionen.
"Ich liefere das Wertvollste für einen Zahnarzt: die Patienten", sagt
Lehmann, Geschäftsführer der Mojo GmbH, die die Website betreibt. Tom
Sauermann, Zahnarzt in Reutlingen, sieht das auch so. Er habe durch
die Website mittlerweile an die 40 Patienten gewonnen, von denen
einige Anfahrtswege bis zu 250 Kilometer in Kauf nähmen. Für den
Zugang zur Website hat er 20 Prozent vom Honoraranteil der ersten
Behandlung an Lehmann gezahlt - seither kostet ihn der Zugang zum
Marktplatz nichts mehr.
2te-zahnarztmeinung.de funktioniert so: Der Patient registriert sich,
stellt auf der Website den Heil- und Kostenplan seines Zahnarztes ein
und gibt an, in welchem Radius zu seinem Wohnort Angebote erwünscht
sind. Die Zahnärzte, die unter Webnamen wie "Profildoc" oder "doctorbest"
auftreten, nennen ihre Schätzungen, und wenn der Patient mit einem
Zahnarzt einig geworden ist, kommt er für eine Untersuchung und den
neuen Heil- und Kostenplan in die Praxis.
Die Patienten zahlen je nach Höhe ihres Kostenplans 2,50 Euro bis 7,50
Euro an den Betreiber der Website und geben nach der Behandlung eine
Bewertung ihres Zahnarztes ab, an der sich die anderen Nutzer
orientieren können. Viele dieser Beurteilungen sind positiv bis
enthusiastisch.
Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer ist Lehmanns
"Handel mit Heil- und Kostenplänen" allerdings bedenklich und
"geeignet, dem Ansehen des Berufsstandes Schaden zuzufügen". Auch der
Freie Verband Deutscher Zahnärzte steht "dieser Variante des ‚Geiz ist
geil’ äußerst distanziert gegenüber".
Das Ersteigern von Zahnersatz-Behandlungen im Internet durch Zahnärzte
habe mit seriöser Zahnheilkunde wenig zu tun. "Ohne detaillierte
Kenntnis der individuellen klinischen Situation die Behandlung zu
einem Festpreis zu versprechen" sei für den Zahnarzt, besonders aber
für den Patienten ein Vabanque-Spiel.
Es gibt aber offenbar keinen rechtlichen Hebel, mit dem sich die
Versteigerung von Zahnersatzleistungen im Internet unterbinden ließe.
Diese Erfahrung machten voriges Jahr auch Zahntechniker, die Lehmann
durch die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
abmahnen lassen wollten.
Ein Verstoß gegen die Gebührenordnung und das Berufsrecht lag nicht
vor, weil die Zahnärzte keine endgültigen Angebote abgeben, sondern
rechtlich gesehen nur eine Kostenschätzung. Lehmann legt Wert auf die
Feststellung, daß die Website kein Auktions-, sondern ein Marktplatz
sei.
Auch der Vorwurf der Patientenzuweisung gegen Geld sei nicht
stichhaltig, da er keine Patienten zuweise, sondern lediglich Angebot
und Nachfrage zusammenbringe. Ein Verstoß der beteiligten Zahnärzte
gegen die Berufsordnung sei ebenfalls nicht gegeben, da keine Kollegen
aus der Behandlung gedrängt würden - es seien ja die Patienten, die
eine Alternative suchten.
Auf Kassenseite wird der Zahnersatz-Marktplatz bisher
von 16 Betriebs-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen unterstützt, die
auch mit ihren Logos auf der Website präsent sind. Ihre Mitglieder
können sich kostenlos registrieren lassen. Bezahlt wird dafür nicht,
wie Dr. Thorsten Brunkhorst, Pressesprecher der Hanseatischen
Krankenkasse, erklärt.
Die Kasse betrachte das als Service für ihre Mitglieder, "damit sich
alle auch weiterhin Zahnersatz leisten können". Den Standort-Aspekt
betont Claudia Kelb, Marketingreferentin bei der Schwenninger BKK:
"Wir wollen nicht, daß diese ganzen Arbeiten ins Ausland gehen", schon
weil sich die Versicherten im Ausland schlechter stünden, wenn
Probleme mit der Qualität auftreten sollten.
Allein am Markt ist Holger Lehmann inzwischen nicht mehr. Websites wie
zahngebot.de und zep24.de arbeiten mehr oder weniger nach demselben
Muster wie 2te-zahnarztmeinung.de, wenn auch anscheinend bisher mit
weniger Zuspruch. Ein weiterer Anbieter, dentalcare.de, richtet sich
nur an Mitglieder der bisher beteiligten sechs Krankenkassen und
bietet ihnen einen Preisvergleich für Material- und Laborkosten."
[gekürzt nach ©:
Monika Peichl,
Ärztezeitung ]
Basics:
Festzuschuss ab 2005 auf
www.zahnwissen.de
3.)
Ratgeber für betagte Menschen, chronisch Kranke, Behinderte und deren
Pflegepersonal
Betagte Menschen und chronisch kranke Personen benötigen auch für
eine zahngesunden Ernährung und eine richtige Mundpflege besondere
Aufmerksamkeit und Hilfestellung. Ebenso braucht das entsprechende
Pflegepersonal entsprechende zahnärztliche Grundlagen und
Unterweisungen, um den Mundgesundheitszustand dieser Personen zu
erhalten oder zu verbessern. Was darf ich essen? Wie sehen
kaufreundliche Speisen aus? Wie viel soll ich am Tag trinken? Wie
werden die eigenen und wie dir Dritten Zähne richtig geputzt?
Dies sind nur einige der Fragen, welche in dem ausgezeichneten
"Ratgeber für betagte Menschen, Chronisch Kranke, Behinderte und deren
Pflegepersonal" erschöpfend behandelt werden. Zahlreiche Abbildungen
sind vor allem für das Pflegepersonal eine wichtige Hilfe im richtigen
Umgang mit diesen Personengruppen.
Download der Broschüre im PDF-Format (in Farbe, 623 KB) auf der
Site der ZÄK
Mecklenburg-Vorpommern
("Behindertenbehandlung")
Basics:
Behandlung von Behinderten,
Gerostomatologie
im
Zahnwissen-Lexikon
4.)
Forscher "leuchten"
schädliche Zahn-Bakterien einfach weg
Texanische Forscher haben eine
wirksame Bekämpfung von Zahnbelag ermitteln können. Sie stellten
fest, dass die Bestrahlung mit einem speziellen Breitbandlicht eine
schnelle und schmerzfreie Methode ist, um Bakterien abzutöten, die
Plaque und "Parodontose" verursachen.
Außerdem kann das Licht auch als Vorbeugungsmaßnahme gegen
Zahnerkrankungen und Zahnverlust eingesetzt werden. Zahnbelag ist
wie ein Film, der sich über die Zähne legt und aus vielen
verschiedenen Bakterien besteht. Einige davon sind äußerst schädlich
und können Karies, Infektionen, Zahnfleischentzündungen und
Wurzelhautentzündungen verursachen, die behandelt werden müssen, um
schwerwiegende Folgen zu verhindern. In der jüngsten Studie wurden
Patienten mit chronischer Wurzelhautentzündung, so genannter
Periodontitis, mit Breitbandlicht bestrahlt.
[ © : Quintessenz, FVDZ ]
5.)
Steuern sparen mit Zahnbehandlung
Zu Beginn des neuen Jahres änderten sich eine ganze Reihe gesetzlicher
Vorschriften, vor allem im Steuerbereich. Unverändert bestehen bleibt
jedoch die Möglichkeit, Krankheitskosten steuermindernd geltend zu
machen. Nähere Erläuterungen dazu bietet die Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein wieder mit ihrem Faltblatt "Zahnbehandlung und
Steuern".
Bekanntlich ist die Liste der Aufwendungen, die sich als
"außergewöhnliche Belastungen" steuermindernd auswirken können, lang und
vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall
dazu. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von
der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Im
Internet bietet die Zahnärztekammer die Möglichkeit, die persönliche
Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags ermitteln zu lassen:
www.zahnaerztekammer-sh.de , Rubrik "Patientenhotline".
6.)
Molekül reichert
Muttermilch mit Schadstoffen an
(ars). Muttermilch enthält hoch angereichert wertvolle
Inhaltsstoffe, aber auch giftige Substanzen. Niederländische
Forscher haben den Transporter identifiziert, der solche Moleküle
aus den Drüsenzellen in die Milch schleust. Da man nun testen kann,
welche er bevorzugt befördert, können stillende Mütter unerwünschte
Verbindungen bewußt meiden, aber auch gezielt Medikamente nehmen.
Die Verunreinigung der Milch mit Fremdstoffen ist für die, die sich
von Milchprodukten ernähren, und mehr noch für Säuglinge ein
Gesundheitsrisiko. Für den Transport der Stoffe sorgt offenbar das
Breast Cancer Resistance Protein (BRCP). Denn wie eine Arbeitsgruppe
um Professor Johan Jonker von der Universität Amsterdam nachgewiesen
hat, ist es in der Brustdrüse von Mäusen, Kühen und Menschen während
der Laktation reichlich vorhanden, wogegen andere bekannte
Transportmoleküle fehlen (Nat Med 11, 2005, 127). BRCP besitzt eine
breite Spezifität für klinisch und toxikologisch wichtige
Substanzen, darunter das Ulkusmittel Cimetidin, das Virostatikum
Aciclovir, das Krebsmittel Topotecan oder der in Zigarettenrauch und
stark gebratenem Fleisch reichlich enthaltene Pyridin-Abkömmling
PhIP. Dieser löst Intestinaltumoren bei Nagetieren und vermutlich
Brustkrebs bei Menschen aus.
Auch in Nieren hilft
das Protein, Fremdstoffe zu entfernen
Mäuse, denen PhIP und Topotecan injiziert wurde, reicherten diese
Stoffe in der Milch an, nicht jedoch Tiere, denen der Transporter
wegen eines Gendefekts fehlte, und auch nicht gesunde Mäuse, die
zusätzlich einen BRCP-Hemmer erhielten. In anderen Geweben -
Verdauungstrakt, Niere, Plazenta oder Gallenkanälchen - dient das
ATP-bindende Protein BRCP offenbar dazu, Fremdstoffe aus dem Körper
zu entfernen. Indem es auch in Tumorzellen so verfährt, verleiht es
ihnen eine Resistenz gegen Medikamente. Welchen biologischen Sinn
die Abgabe solcher Substanzen in die Muttermilch hat ist unklar.
Vielleicht sollte BCRP ursprünglich Nährstoffe anreichern,
allerdings ließen sich bei Mäusebabys, deren Mütter das
Transportprotein nicht besaßen, keine gesundheitlichen Nachteile
feststellen, auch kein Mangel an Folsäure oder Vitamin B12. Die
Erkenntnisse über BRCP sind von praktischer Bedeutung für die
Entwicklung neuer Arzneimittel, aber auch für das Verschreiben von
Medikamenten: Mittel, die leicht von BCRP transportiert werden,
sollten während der Stillzeit gemieden werden. Ist das nicht
möglich, käme eine Hemmung des Transporters in Frage. Doch läßt sich
die Anreicherung von Substanzen in der Muttermilch auch nutzen: So
könnte die Therapie einer HIV-infizierten Mutter mit Azidothymidin
die Übertragung des Aids-Erregers auf ihren Säugling vorbeugen.
Erstrebenswert wäre das gerade in Entwicklungsländern, wo
Flaschennahrung oft nicht verfügbar ist.
[© :
Ärztezeitung ]
7.)
Störfaktor: Mundgeruch
Ob beim gemütlichen
Kaffeeklatsch, beim spannenden Flirt, beim Meinungsaustausch unter
Kollegen, beim Beratungs- oder Verkaufsgespräch - die Verständigung ist
empfindlich gestört, wenn dem Gesprächspartner nicht nur Worte, sondern
auch noch unangenehme Gerüche über die Lippen kommen.
Mundgeruch ist in Deutschland bei etwa jedem vierten Menschen
anzutreffen. Wer davon betroffen ist, merkt es oft gar nicht oder erst
an den Reaktionen seines Gegenübers. Verantwortlich für Mundgeruch sind
Bakterien, die in der Mundhöhle ideale Bedingungen zur Vermehrung
finden: Tag für Tag wachsen im Mund mehr als 100 Milliarden dieser
Mikroben. Meist siedeln sie sich auf der Zunge an, wo sie gemeinsam mit
Speiseresten, abgestorbenen Schleimhautzellen und Speichel den typischen
pelzig-weißen Belag bilden. Aus diesem Belag entsteht der Mundgeruch.
Zahnärzte und Prophylaxe-Fachkräfte in den Praxen greifen das Thema
Mundgeruch (Halitosis) regelmäßig auf, denn die wirksame Reduzierung von
Bakterien in der Mundhöhle hat zentrale Bedeutung in der modernen
Zahnheilkunde. Sie bietet wirksamen Schutz vor Parodontitis und Karies.
Durch die gründliche und regelmäßige Reinigung der Zähne,
Zahnzwischenräume und vor allem der Zunge kann das bakterielle Klima im
Mund deutlich verbessert werden. Zur Reinigung der sensiblen Zunge
eignen sich spezielle, abgerundete Zungenreiniger mit kurzhaarigen
Borsten.
Obwohl Mundgeruch weit verbreitet ist, wird dieses offenbar anrüchige
Thema im zwischenmenschlichen Miteinander selten direkt angesprochen,
aus Höflichkeit oder auch aus Angst vor peinlichen Konsequenzen. Wenn
unangenehmer Mundgeruch zum Störfaktor in der Verständigung wird, stellt
sich häufig die Frage "Wie sag ich es meinem Gegenüber, ohne zu kränken
oder zu beleidigen?
Verpacke ich das, was ich sagen möchte, etwa in ein kleines Geschenk?"
Mit dem Zungenreinigungs-Set von miradent nimmt dieser Gedanke konkrete
Form an. Es besteht aus Zungenreiniger und dem milden Pflegemittel
Tong-Clin Gel, das den Zungenbelag wirksam auflöst und für schonende
Reinigung sowie frischen Atem sorgt. Der oder die Beschenkte mag im
ersten Moment vielleicht etwas "überrascht" sein, aber im Nachhinein
wird das angenehme Gefühl eines frischen Atems überwiegen.
Weitere Informationen im Internet unter
www.miradent.de
[ Quelle: medialog , Klaus Afflerbach ,
klaus.afflerbach@kilian.de
]
Basics:
Mundgeruch im
Zahnlexikon-Online
8.)
Stiftung Warentest will Sinn und Zweck
von kieferorthopädischen Privatleistungen prüfen
„Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen“, heißt es im Leseraufruf der
Stiftung Warentest. Nur dann könne man bewerten, ob „vom Zahnarzt angebotene
Zusatzleistungen wirklich eine sinnvolle Ergänzung sind“. Weiter heißt es im
Aufruf: „Solche vom Patienten oder den Eltern selbst zu zahlenden Leistungen
werden nirgendwo zentral dokumentiert oder kontrolliert. Ohne Ihre Mithilfe kann
die Stiftung Warentest daher nicht herausfinden, wie diese Leistungen in der
Praxis angeboten, begründet und berechnet werden. Für die Untersuchung ist es
egal, ob die Behandlung schon abgeschlossen ist oder noch andauert.“ Zur
Überprüfung sollen Eltern als Unterlagen über die Behandlung ihrer Kinder den
„Heil- und Kostenplan“, wie er bei der Kasse eingereicht worden ist, und „Kopien
aller Schreiben Ihres Kieferorthopäden zur
Selbstzahlerleistung/außervertraglichen Leistung/Mehrkostenvereinbarung
(Kostenvoranschlag, Rechnung und Ähnliches)“ einreichen. Außerdem bittet die
Stiftung Warentest um Information, „wann die Leistung – zu Beginn oder am Ende
der Behandlung – angeboten worden ist“ und welcher Grund (zum Beispiel sichert
den Behandlungserfolg, zahlt die Kasse nicht) genannt worden sei. Die
Vorsitzende des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) Dr. Gundi
Mindermann befürchtet, dass „solche Umfragen, bei denen sich Leute von sich aus
melden sollen, erfahrungsgemäß nur zu Rückläufen unzufriedener Menschen führen“.
Was manche Patienten, besonders aber Kassenpolitiker und Verbraucherschützer an
außervertraglichen Mehrkostenvereinbarungen „irritiert“, so Mindermann, sei der
ganze Stolz der Kieferorthopädie: „Es gibt, wie in fast allen Bereichen der
Zahnheilkunde, auch in unserem Fach eine erfolgreiche Basisversorgung und dazu
eine erfreulich große Palette an ergänzenden Verfahren von Diagnostik bis
Therapieabschluss, die die meist langwierige Behandlung optimieren. Diese
Wahlmöglichkeit der Patienten wird vom BDK ausdrücklich als große Leistung von
Wissenschaft und Praxis in der Kieferorthopädie begrüßt.“
Als letztlich unverzichtbar, wenn auch seitens der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) für die Behandlung ihrer Mitglieder als unnötig
betrachtet, gelten aus fachlicher Sicht für den BDK zum Beispiel die
funktionsanalytischen Leistungen. Dr. Mindermann: „Die Bedeutung eines optimal
belasteten Kiefergelenkes und seiner oft verkannten Schmerz-Folgen ist längst
auch in das Blickfeld der psychosomatischen und der allgemeinen Zahnmedizin
gerückt.“ Jede Wahlmöglichkeit an Leistungen führe, dies hätten psychologische
Studien vielfach geklärt, automatisch zu Verunsicherung und je nach Intention
auch zu Unterstellungen der Betroffenen – insofern habe der BDK auch Verständnis
für das kritische Hinterfragen der Praxisleistungen in der Kieferorthopädie, wie
es derzeit die Stiftung Warentest per Aufruf an die Patienten macht. „Wir sähen
dies allerdings viel lieber, wenn wir davon ausgehen könnten, dass
gerechterweise die Vielfalt nicht als Makel, sondern auch als Gewinn gesehen und
entsprechend berücksichtigt würde. Es wäre schön, wenn unsere bisherigen
Erfahrungen mit Organisationen, die sich als Patientenvertreter gerieren, hier
zu einem ausgewogenen Beitrag führen – die dort enthaltenen Anregungen nehmen
wir dann gerne zur Prüfung in unsere Verbandsarbeit auf.“ „Die anhaltenden
Spardebatten und Beschränkungen bringen es in Deutschland mit sich, dass die
Neigung besteht, ein Menü im Sterne-Restaurant haben, aber nur die Kosten eines
Kantinenessens bezahlen zu wollen. Wer so denkt und solche Ziele hat, dem
erteilen wir eine klare Abfuhr. Eine wirtschaftliche kieferorthopädische
Behandlung nach Paragraf 12 wird anders bewertet als eine Behandlung auf
höchstem wissenschaftlichen und technischen Niveau. Leistung soll sich lohnen
und belohnt werden – dahinter stehen wir vom BDK in großer Einmütigkeit“, so
Mindermann in der Stellungnahme des BDK.
[
©: DZW ]
9.)
Kauf in Internet-Apotheken spart wenig Geld
(ots) - Wer Medikamente in Internet-Apotheken bestellt, kauft
dabei oft nur wenig günstiger als in stationären Apotheken. Das
berichtet die Zeitschrift COMPUTERBILD in ihrer aktuellen Ausgabe.
Beim Kauf von kleineren Mengen übersteigen oder schmälern häufig schon
die Portokosten einen möglichen Preisvorteil. Lohnend sind nur
Großbestellungen von rezeptfreien Medikamenten. Bei Medikamenten auf
Rezept gibt es nur minimale Sparmöglichkeiten.
COMPUTERBILD prüfte in acht Internet-Apotheken unter anderem die
Preise der 100 meistverkauften rezeptfreien Medikamente. Ergebnis: Die
durchschnittliche Ersparnis betrug bei vielen Anbietern nur knapp 7 bis
15 Prozent (gegenüber dem empfohlenen Verkaufspreis). Lediglich drei
Anbieter schafften immerhin um 17 beziehungsweise 26 Prozent
durchschnittliche Ersparnis. Dagegen standen Versandkosten von 3,90 bis
4,95 Euro. Die Versandkosten werden erst erlassen, wenn der Bestellwert
- je nach Anbieter - 40 bis 85 Euro übersteigt. Nur eine
Internet-Apotheke verzichtete auf Portokosten.
[
©: Sven Stein 040-34068821 ]
10.)
Umfrage bei Versicherten: Weniger
zahlen ist wichtiger als bessere Behandlung
Könnten die Bürger den Gesundheitspolitikern einen direkten Auftrag
erteilen, müssten sie an erster Stelle dafür sorgen, dass die
finanzielle Belastung der Patienten durch Zuzahlungen und Praxisgebühr
sinkt. Das ist das Ergebnis der vierten Janssen-Cilag Delphi-Studie
zur Zukunft des deutschen Gesundheitswesens. Im Rahmen der Umfrage
sollten die Befragten unter anderem zehn vorgegebene
gesundheitspolitische Ziele nach ihrer Wichtigkeit ordnen.
Der Wunsch nach niedrigeren Krankenkassenbeiträgen rangierte bei
den Befragten an zweiter Stelle. Auf Platz drei kam die Erhöhung der
Qualität der medizinischen Versorgung, auf Platz vier ein möglichst
schneller Einsatz neuartiger Behandlungsmethoden. Ein gleicher Zugang
zur medizinischen Versorgung kam dagegen nur auf Rang sieben.
Ebenfalls als weniger wichtig bewerteten die Befragten eine bessere
Information über die Qualität von Ärzten, Krankenhäusern und
Medikamenten, mehr politische Mitsprache der Patienten und eine
größere Wahlfreiheit bei den zu versichernden Leistungen.
Wurden konkrete Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur
Disposition gestellt, relativierte sich die führende Position des
Wunsches nach Kostensenkung. Um früher von Innovationen zu
profitieren, würden die Befragten eine Erhöhung ihres
Krankenkassenbeitrags um 8,4 Prozent akzeptieren. Sollten sie auf
einen schnellen Zugang zu Innovationen verzichten, müsste der Beitrag
um 8,4 Prozent gesenkt werden, um den von den Versicherten empfundenen
Nutzenverlust zu kompensieren. Bei Einschränkung der freien Arztwahl
wäre dafür eine Beitragssenkung um 17,6 Prozent notwendig. Noch
deutlicher war das Ergebnis in der Gruppe der Personen, die 2004 in
stationärer Behandlung waren: Ihrer Meinung nach müssten bei einer
Einschränkung der Arztwahl die Kassenbeiträge um 82,7 Prozent sinken.
Für die Studie befragte die TNS-Emnid Institut Gmbh & Co. im
Auftrag des Pharmaunternehmens Janssen-Cilag in März und April 2005
1.064 gesetzlich krankenversicherte, wahlberechtigte Personen.
[
©
Facharzt.de Publishing Services GmbH
]
11.)
Gesetzliche Krankenversicherung: Der Leistungskatalog muss überprüft
werden
Einige
Sozialpolitiker scheinen ein gestörtes Verhältnis zur Geschichte zu
haben, nicht rechnen zu können oder dem Volk immer wieder Sand in die
Augen streuen zu wollen. Der Redaktion sind noch hallend Blüms kernige
Sprüche zur Rentensicherheit in den Ohren, obwohl mit einem einfachen
Dreisatz schon damals zu berechnen war, wie die Alterentwicklung der
Bevölkerung aussehen wird. Auch heute gibt es wieder
"Gesundheitsexperten", die immer noch meinen, dass ausreichend
Reserven im System seien und bei einem weiter ausufernden
Leistungskatalog der Gesetzlichen der Beitragssatz stabil bleiben oder
sogar noch gesenkt werden könnte. Ein langjähriger Kenner der Materie
und frei von jeglicher Sozialromantik ist Prof. Beske aus Kiel. Der
Herr Professor scheint im Gegensatz zu seinem Kollegen aus dem Kölner
Raum Fakten realistischer zu interpretieren und fordert eine
öffentliche Diskussion über das, was die Gesetzlichen Kassen noch auf
Dauer bei diesem Beitragssatz bezahlen können. Ist aber der
umfangreiche Leistungskatalog politisch weiter gewollt und von der
Bevölkerung gewünscht, so sollte man sich von dem überstrapazierten
Begriff der Beitragssatzstabilität bald verabschieden und das
Schwarze-Peter-Spiel in Richtung Ärzteschaft einstellen. Facharzt.de
schreibt über einen Kongress mit Prof. Beske:
"Ein düsteres Zukunftsbild malte Prof. Fritz Beske vom Fritz Beske
Institut für Gesundheits-System-Forschung in Kiel bei der
Diskussionsveranstaltung "Gesundheitspolitik 2006 – Wird es ein
'heißer' Sommer?" in Berlin. "Werden allein die heutigen
altersbezogenen Ausgaben der GKV aus das Jahr 2050 hochgerechnet,
ergibt sich ceteris paribus ein Beitragssatz von 18 Prozent. Wird für
die durch den medizinischen Fortschritt bedingte Ausgabensteigerung
eine Erhöhung des Beitragssatzes von jährlich ein Prozent angenommen
(...) steigt der Beitragssatz bis 2050 auf 28 Prozent, bei einer
Steigerung von zwei Prozent auf 42 Prozent."
Egal ob der Beitragssatz in der Zukunft bei 20, 30 oder 40 Prozent
liegen wird – Beske hält es für unumgänglich, den Leistungskatalog der
GKV zu reduzieren, um der Bevölkerung auch in Zukunft eine
"bedarfsgerechte Versorgung im Gesundheitswesen zur Verfügung zu
stellen". Die Diskussion darüber müsse öffentlich geführt werden,
forderte Beske. Er kritisierte, dass führende Gesundheitspolitiker
immer noch behaupteten, es gebe weder Leistungskürzungen noch
Beitragssatzerhöhungen.
In den nächsten Jahren werden kontinuierlich Leistungen aus der GKV in
den privaten Bereich verlagert werden – da ist sich Beske sicher. Er
stellte aber klar, dass wir in Deutschland bei der Diskussion über den
Leistungskatalog der GKV von einem hohen Niveau ausgehen. "Es konnte
nachgewiesen werden, dass das Gesundheitswesen in Deutschland im
Vergleich von 14 führenden Industrienationen über eine hohe Qualität
der medizinischen Versorgung verfügt, den wohl umfangreichsten
Leistungskatalog aufweist, mit die geringsten Zuzahlungen hat und
insgesamt überdurchschnittlich effizient ist."
Die Bestimmung eines Leistungskataloges setzt laut Beske die
Definition von Gesundheitszielen voraus: Hierzu gehörten unter anderem
Versorgungssicherheit für den Patienten, medizinischer Fortschritt für
alle und Planungssicherheit für die Leistungsträger. Denn
Planungssicherheit hätten sie schon lange nicht mehr. Beske wies
darauf hin, dass es im vertragsärztlichen Bereich ein Defizit von
knapp acht Milliarden Euro gebe.
[ © : aus
facharzt.de ]
12.)
Zum Schluss: Glasauge im Patientenglas - Krankenschwester gefeuert
LONDON (dpa). Manchmal geht britischer Humor selbst
Engländern zu weit. Daß eine Krankenschwester in der Stadt Newcastle
einem Patienten ein Mondgesicht auf dessen Leistenbruch malte, hätten
ihre Vorgesetzten vielleicht gerade noch durchgehen lassen. Doch dann
versenkte die Frau auch noch aus Spaß und zum Erschrecken das Glasauge
eines Patienten in einem Glas Cola. Das war zuviel!
Jetzt wurde die 53jährige Krankenschwester gefeuert, berichtete der
Sender BBC in großer Aufmachung. Ehe die Aufsichtsbehörde für
Krankenschwestern entschied, ihr für immer die Lizenz zu entziehen,
prüfte sie zunächst einmal eine lange Liste von Beschwerden.
Zu den Beschwerden, die den Behördenvertretern zu Ohren kamen, gehörte
beispielsweise, daß Schwester Christina gern mal Kopfnüsse an Patienten
verteilte oder sie unsanft in die Betten drückte.
Die Erklärung, sie habe den Besitzer des Glasauges vorher gefragt und
das Auge vor dem Cola-Scherz abgewaschen, wollte die Behörde nicht als
Entschuldigung gelten lassen. Auch der Einwand, viele Patienten hätten
ihre lustige Art sehr gemocht, half der Schwester nicht.
Bei der Beurteilung flossen auch fachliche Mängel ein: Nach Überzeugung
der Behörde schätzte die Schwester in ihrer lockeren Art auch die
Anzeigen von Fieberthermometern oder Blutdruckmessergeräten oft lieber
grob, als daß sie sie wirklich ablas.
[ ©
Ärztezeitung ]
Direkter
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