Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 03/2006/ 1. März 2006

Die "5. Jahreszeit" ist vorbei und wir lesen zu etwaigen Nachwehen:
"Gegen den morgendlichen Brummschädel und rebellierenden Magen nach den tollen Tagen ist noch kein Wundermittel gewachsen. Das stellten britische Mediziner der Universitäten Plymouth und Exeter fest, die sowohl Rezepturen aus Artischocke, Trockenhefe, Borretschblättern oder Kaktusfeige als auch Eisbeutel und alkoholische Gegenmittel untersuchten. Ein erprobtes Katerfrühstück bleibt nach Angaben des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau" daher das Mittel der Wahl: Vollkornbrot, Obst und Ei, dazu viel Wasser und hinterher ein Spaziergang an der frischen Luft."
Wir meinen: Kann auch ohne Kater nicht schaden!

Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion


Inhalt

 1.) Das Zahnmännchen wächst - auch über Süßwaren hinaus
 2.) Eins, zwei, klick - Zahnersatz per Internet
 3.) Ratgeber für betagte Menschen, Chronisch Kranke, Behinderte und deren Pflegepersonal
 4.) Forscher "leuchten" schädliche Zahn-Bakterien einfach weg
 5.)
Steuern sparen mit Zahnbehandlung
 6.) Molekül reichert Muttermilch mit Schadstoffen an
 7.) Störfaktor: Mundgeruch

 8.)
Stiftung Warentest will Sinn und Zweck von kieferorthopädischen Privatleistungen prüfen
 9.)
Kauf in Internet-Apotheken spart wenig Geld
10.)
Umfrage bei Versicherten: Weniger zahlen ist wichtiger als bessere Behandlung
11.) Gesetzliche Krankenversicherung: Der Leistungskatalog muss überprüft werden
12.)
Zum Schluss: Glasauge im Patientenglas - Krankenschwester gefeuert
 


1.) Das Zahnmännchen wächst - auch über Süßwaren hinaus

Alle Signale für das "Zahnmännchen mit Schirm" und für zahnfreundliche Süßwaren stehen auf Wachstum: Die Auswahl von wissenschaftlich geprüften Süßigkeiten, die den Zähnen garantiert nicht schaden, ist in Deutschland ebenso vielfältig geworden wie ihre Präsenz im Einzelhandel. Attraktive, zahnfreundliche Produkte mit international bekannten Markennamen sorgen beim Zahnmännchen für einen beachtlichen Popularitätssprung - auch im Einzelhandel. Als "Symbol für Zahngesundheit" wird das Qualitätssignet der Aktion zahnfreundlich e.V. (Berlin) jetzt noch häufiger sichtbar. Zwei Marken und Marktführer, die zwar nichts mit Süßigkeiten, aber sehr viel mit gesunden Zähnen zu tun haben, dokumentieren ihre Verantwortung für die Zahngesundheit mit dem Partner-Logo der Aktion zahnfreundlich: Oral-B Zahn- und Mundpflegeprodukte und ab März auch das "Bad Reichenhaller Marken Jodsalz mit Fluorid und Fluorid mit Folsäure".

Ob in Kaufhäusern oder in Drogeriemärkten, beim Kult-Discounter Aldi oder bei Lidl, ob an der Tankstelle, am Kiosk, in Apotheken oder in Mundhygiene-Shops - Zahnmännchen-Süßigkeiten gibt es heute fast überall. Ihr Sortiment ist durch elf verschiedene Produktkategorien und mit rund 120 Geschmacksvarianten ebenso beeindruckend wie die Markennamen Ricola, Chupa Chups, natreen und Em-eukal, um nur einige zu nennen. Bei aller Individualität und unterschiedlichen Produktauslobungen haben 24 Süßwarenmarken in Deutschland eines gemeinsam: das Qualitätssignet "Zahnmännchen mit Schirm". Es wird seit 1985 von der Aktion zahnfreundlich e.V. an zuckerfreie Süßwaren verliehen, die in wissenschaftlichen Tests ihre Zahnfreundlichkeit bewiesen haben und garantiert weder Karies verursachen noch zu Säureschäden (Erosionen) an den Zähnen führen.

Weltweit wird das Zahnmännchen als positives Signet für zahnfreundliche Süßwaren und auch für die Zahngesundheit begriffen. Es "funktioniert" ohne Sprachbarrieren, hat eine positive Wirkung und ist sofort für jeden verständlich. Und es transportiert die Philosophie der Aktion zahnfreundlich zur zahngesunden Ernährung: "Keine Verbote, sondern kluge Alternativen und leicht umsetzbare Ernährungstipps". Mit Medizinern aus allen Fachbereichen ist sich die Aktion zahnfreundlich einig. "Um den besorgniserregenden Anstieg von Übergewicht und Diabetes zu stoppen, sind - wie bei Zahnerkrankungen - viele kleine Schritte notwendig. Einer davon heißt zuckerfreie, zahnfreundliche Süßigkeiten. Sie sind nicht nur eine kluge Alternative für den Süßhunger zwischendurch, sondern bringen auch rund 40 % weniger Kalorien "auf die Waage"

[
©: Hedi Peters presse@zahnmaennchen.de ]

 Basics:   Aktion zahnfreundlich  im  Zahnlexikon-Online

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2.) Eins, zwei, klick - Zahnersatz per Internet

In früheren NewsLettern hatten wir uns schon mehrmals mit dem Problem der Versteigerung von Zahnersatz im Internet beschäftigt (z.B.: http://www.ziis.de/newsletter_07_05.htm#5.). Inzwischen ist bundesweit und von höchster Stelle eine juristische Abklärung erfolgt und es konnten von dieser Seite her keinerlei Beanstandungen gefunden werden. Die Ärztezeitung befasst sich ausführlich mit dem Thema und schreibt:

"Auf seiner Website www.2te-zahnarztmeinung.de  bekommen Patienten von den dort registrierten Zahnärzten alternative Kostenschätzungen für den Material- und Laboranteil bei ihrem Zahnersatz und sparen dadurch Geld: 30, 40 oder auch mal 70 Prozent. Anfang Februar sind es 449 Zahnärzte, die mitmachen, abgeschlossen wurden bisher etwa 4400 Transaktionen.
"Ich liefere das Wertvollste für einen Zahnarzt: die Patienten", sagt Lehmann, Geschäftsführer der Mojo GmbH, die die Website betreibt. Tom Sauermann, Zahnarzt in Reutlingen, sieht das auch so. Er habe durch die Website mittlerweile an die 40 Patienten gewonnen, von denen einige Anfahrtswege bis zu 250 Kilometer in Kauf nähmen. Für den Zugang zur Website hat er 20 Prozent vom Honoraranteil der ersten Behandlung an Lehmann gezahlt - seither kostet ihn der Zugang zum Marktplatz nichts mehr.

2te-zahnarztmeinung.de funktioniert so: Der Patient registriert sich, stellt auf der Website den Heil- und Kostenplan seines Zahnarztes ein und gibt an, in welchem Radius zu seinem Wohnort Angebote erwünscht sind. Die Zahnärzte, die unter Webnamen wie "Profildoc" oder "doctorbest" auftreten, nennen ihre Schätzungen, und wenn der Patient mit einem Zahnarzt einig geworden ist, kommt er für eine Untersuchung und den neuen Heil- und Kostenplan in die Praxis.
Die Patienten zahlen je nach Höhe ihres Kostenplans 2,50 Euro bis 7,50 Euro an den Betreiber der Website und geben nach der Behandlung eine Bewertung ihres Zahnarztes ab, an der sich die anderen Nutzer orientieren können. Viele dieser Beurteilungen sind positiv bis enthusiastisch.

Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer ist Lehmanns "Handel mit Heil- und Kostenplänen" allerdings bedenklich und "geeignet, dem Ansehen des Berufsstandes Schaden zuzufügen". Auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte steht "dieser Variante des ‚Geiz ist geil’ äußerst distanziert gegenüber".
Das Ersteigern von Zahnersatz-Behandlungen im Internet durch Zahnärzte habe mit seriöser Zahnheilkunde wenig zu tun. "Ohne detaillierte Kenntnis der individuellen klinischen Situation die Behandlung zu einem Festpreis zu versprechen" sei für den Zahnarzt, besonders aber für den Patienten ein Vabanque-Spiel.
Es gibt aber offenbar keinen rechtlichen Hebel, mit dem sich die Versteigerung von Zahnersatzleistungen im Internet unterbinden ließe. Diese Erfahrung machten voriges Jahr auch Zahntechniker, die Lehmann durch die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs abmahnen lassen wollten.
Ein Verstoß gegen die Gebührenordnung und das Berufsrecht lag nicht vor, weil die Zahnärzte keine endgültigen Angebote abgeben, sondern rechtlich gesehen nur eine Kostenschätzung. Lehmann legt Wert auf die Feststellung, daß die Website kein Auktions-, sondern ein Marktplatz sei.
Auch der Vorwurf der Patientenzuweisung gegen Geld sei nicht stichhaltig, da er keine Patienten zuweise, sondern lediglich Angebot und Nachfrage zusammenbringe. Ein Verstoß der beteiligten Zahnärzte gegen die Berufsordnung sei ebenfalls nicht gegeben, da keine Kollegen aus der Behandlung gedrängt würden - es seien ja die Patienten, die eine Alternative suchten.

Auf Kassenseite wird der Zahnersatz-Marktplatz bisher von 16 Betriebs-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen unterstützt, die auch mit ihren Logos auf der Website präsent sind. Ihre Mitglieder können sich kostenlos registrieren lassen. Bezahlt wird dafür nicht, wie Dr. Thorsten Brunkhorst, Pressesprecher der Hanseatischen Krankenkasse, erklärt.
Die Kasse betrachte das als Service für ihre Mitglieder, "damit sich alle auch weiterhin Zahnersatz leisten können". Den Standort-Aspekt betont Claudia Kelb, Marketingreferentin bei der Schwenninger BKK: "Wir wollen nicht, daß diese ganzen Arbeiten ins Ausland gehen", schon weil sich die Versicherten im Ausland schlechter stünden, wenn Probleme mit der Qualität auftreten sollten.

Allein am Markt ist Holger Lehmann inzwischen nicht mehr. Websites wie zahngebot.de und zep24.de arbeiten mehr oder weniger nach demselben Muster wie 2te-zahnarztmeinung.de, wenn auch anscheinend bisher mit weniger Zuspruch. Ein weiterer Anbieter, dentalcare.de, richtet sich nur an Mitglieder der bisher beteiligten sechs Krankenkassen und bietet ihnen einen Preisvergleich für Material- und Laborkosten."

[gekürzt  nach ©:  Monika Peichl, Ärztezeitung ]

 Basics: Festzuschuss ab 2005  auf www.zahnwissen.de

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3.) Ratgeber für betagte Menschen, chronisch Kranke, Behinderte und deren Pflegepersonal

Betagte Menschen und chronisch kranke Personen benötigen auch für eine zahngesunden Ernährung und eine richtige Mundpflege besondere Aufmerksamkeit und Hilfestellung. Ebenso braucht das entsprechende Pflegepersonal entsprechende zahnärztliche Grundlagen und Unterweisungen, um den Mundgesundheitszustand dieser Personen zu erhalten oder zu verbessern. Was darf ich essen? Wie sehen kaufreundliche Speisen aus? Wie viel soll ich am Tag trinken? Wie werden die eigenen und wie dir Dritten Zähne richtig geputzt?
Dies sind nur einige der Fragen, welche in dem ausgezeichneten "Ratgeber für betagte Menschen, Chronisch Kranke, Behinderte und deren Pflegepersonal" erschöpfend behandelt werden. Zahlreiche Abbildungen sind vor allem für das Pflegepersonal eine wichtige Hilfe im richtigen Umgang mit diesen Personengruppen.
Download der Broschüre im PDF-Format (in Farbe, 623 KB) auf der Site der ZÄK Mecklenburg-Vorpommern ("Behindertenbehandlung")

 Basics:  Behandlung von Behinderten, Gerostomatologie  im Zahnwissen-Lexikon

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4.) Forscher "leuchten" schädliche Zahn-Bakterien einfach weg

Texanische Forscher haben eine wirksame Bekämpfung von Zahnbelag ermitteln können. Sie stellten fest, dass die Bestrahlung mit einem speziellen Breitbandlicht eine schnelle und schmerzfreie Methode ist, um Bakterien abzutöten, die Plaque und "Parodontose" verursachen.
Außerdem kann das Licht auch als Vorbeugungsmaßnahme gegen Zahnerkrankungen und Zahnverlust eingesetzt werden. Zahnbelag ist wie ein Film, der sich über die Zähne legt und aus vielen verschiedenen Bakterien besteht. Einige davon sind äußerst schädlich und können Karies, Infektionen, Zahnfleischentzündungen und Wurzelhautentzündungen verursachen, die behandelt werden müssen, um schwerwiegende Folgen zu verhindern. In der jüngsten Studie wurden Patienten mit chronischer Wurzelhautentzündung, so genannter Periodontitis, mit Breitbandlicht bestrahlt.

[ © : Quintessenz, FVDZ ]

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5.) Steuern sparen mit Zahnbehandlung

Zu Beginn des neuen Jahres änderten sich eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, vor allem im Steuerbereich. Unverändert bestehen bleibt jedoch die Möglichkeit, Krankheitskosten steuermindernd geltend zu machen. Nähere Erläuterungen dazu bietet die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein wieder mit ihrem Faltblatt "Zahnbehandlung und Steuern".

Bekanntlich ist die Liste der Aufwendungen, die sich als "außergewöhnliche Belastungen" steuermindernd auswirken können, lang und vielfältig. Der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung gehört auf jeden Fall dazu. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt ab von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Im Internet bietet die Zahnärztekammer die Möglichkeit, die persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags ermitteln zu lassen: www.zahnaerztekammer-sh.de , Rubrik "Patientenhotline".

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6.) Molekül reichert Muttermilch mit Schadstoffen an

(ars). Muttermilch enthält hoch angereichert wertvolle Inhaltsstoffe, aber auch giftige Substanzen. Niederländische Forscher haben den Transporter identifiziert, der solche Moleküle aus den Drüsenzellen in die Milch schleust. Da man nun testen kann, welche er bevorzugt befördert, können stillende Mütter unerwünschte Verbindungen bewußt meiden, aber auch gezielt Medikamente nehmen. Die Verunreinigung der Milch mit Fremdstoffen ist für die, die sich von Milchprodukten ernähren, und mehr noch für Säuglinge ein Gesundheitsrisiko. Für den Transport der Stoffe sorgt offenbar das Breast Cancer Resistance Protein (BRCP). Denn wie eine Arbeitsgruppe um Professor Johan Jonker von der Universität Amsterdam nachgewiesen hat, ist es in der Brustdrüse von Mäusen, Kühen und Menschen während der Laktation reichlich vorhanden, wogegen andere bekannte Transportmoleküle fehlen (Nat Med 11, 2005, 127). BRCP besitzt eine breite Spezifität für klinisch und toxikologisch wichtige Substanzen, darunter das Ulkusmittel Cimetidin, das Virostatikum Aciclovir, das Krebsmittel Topotecan oder der in Zigarettenrauch und stark gebratenem Fleisch reichlich enthaltene Pyridin-Abkömmling PhIP. Dieser löst Intestinaltumoren bei Nagetieren und vermutlich Brustkrebs bei Menschen aus.

Auch in Nieren hilft das Protein, Fremdstoffe zu entfernen

Mäuse, denen PhIP und Topotecan injiziert wurde, reicherten diese Stoffe in der Milch an, nicht jedoch Tiere, denen der Transporter wegen eines Gendefekts fehlte, und auch nicht gesunde Mäuse, die zusätzlich einen BRCP-Hemmer erhielten. In anderen Geweben - Verdauungstrakt, Niere, Plazenta oder Gallenkanälchen - dient das ATP-bindende Protein BRCP offenbar dazu, Fremdstoffe aus dem Körper zu entfernen. Indem es auch in Tumorzellen so verfährt, verleiht es ihnen eine Resistenz gegen Medikamente. Welchen biologischen Sinn die Abgabe solcher Substanzen in die Muttermilch hat ist unklar. Vielleicht sollte BCRP ursprünglich Nährstoffe anreichern, allerdings ließen sich bei Mäusebabys, deren Mütter das Transportprotein nicht besaßen, keine gesundheitlichen Nachteile feststellen, auch kein Mangel an Folsäure oder Vitamin B12. Die Erkenntnisse über BRCP sind von praktischer Bedeutung für die Entwicklung neuer Arzneimittel, aber auch für das Verschreiben von Medikamenten: Mittel, die leicht von BCRP transportiert werden, sollten während der Stillzeit gemieden werden. Ist das nicht möglich, käme eine Hemmung des Transporters in Frage. Doch läßt sich die Anreicherung von Substanzen in der Muttermilch auch nutzen: So könnte die Therapie einer HIV-infizierten Mutter mit Azidothymidin die Übertragung des Aids-Erregers auf ihren Säugling vorbeugen. Erstrebenswert wäre das gerade in Entwicklungsländern, wo Flaschennahrung oft nicht verfügbar ist.

[© : Ärztezeitung ]

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7.) Störfaktor: Mundgeruch

Ob beim gemütlichen Kaffeeklatsch, beim spannenden Flirt, beim Meinungsaustausch unter Kollegen, beim Beratungs- oder Verkaufsgespräch - die Verständigung ist empfindlich gestört, wenn dem Gesprächspartner nicht nur Worte, sondern auch noch unangenehme Gerüche über die Lippen kommen.
Mundgeruch ist in Deutschland bei etwa jedem vierten Menschen anzutreffen. Wer davon betroffen ist, merkt es oft gar nicht oder erst an den Reaktionen seines Gegenübers. Verantwortlich für Mundgeruch sind Bakterien, die in der Mundhöhle ideale Bedingungen zur Vermehrung finden: Tag für Tag wachsen im Mund mehr als 100 Milliarden dieser Mikroben. Meist siedeln sie sich auf der Zunge an, wo sie gemeinsam mit Speiseresten, abgestorbenen Schleimhautzellen und Speichel den typischen pelzig-weißen Belag bilden. Aus diesem Belag entsteht der Mundgeruch. Zahnärzte und Prophylaxe-Fachkräfte in den Praxen greifen das Thema Mundgeruch (Halitosis) regelmäßig auf, denn die wirksame Reduzierung von Bakterien in der Mundhöhle hat zentrale Bedeutung in der modernen Zahnheilkunde. Sie bietet wirksamen Schutz vor Parodontitis und Karies.
Durch die gründliche und regelmäßige Reinigung der Zähne, Zahnzwischenräume und vor allem der Zunge kann das bakterielle Klima im Mund deutlich verbessert werden. Zur Reinigung der sensiblen Zunge eignen sich spezielle, abgerundete Zungenreiniger mit kurzhaarigen Borsten.
Obwohl Mundgeruch weit verbreitet ist, wird dieses offenbar anrüchige Thema im zwischenmenschlichen Miteinander selten direkt angesprochen, aus Höflichkeit oder auch aus Angst vor peinlichen Konsequenzen. Wenn unangenehmer Mundgeruch zum Störfaktor in der Verständigung wird, stellt sich häufig die Frage "Wie sag ich es meinem Gegenüber, ohne zu kränken oder zu beleidigen?
Verpacke ich das, was ich sagen möchte, etwa in ein kleines Geschenk?" Mit dem Zungenreinigungs-Set von miradent nimmt dieser Gedanke konkrete Form an. Es besteht aus Zungenreiniger und dem milden Pflegemittel Tong-Clin Gel, das den Zungenbelag wirksam auflöst und für schonende Reinigung sowie frischen Atem sorgt. Der oder die Beschenkte mag im ersten Moment vielleicht etwas "überrascht" sein, aber im Nachhinein wird das angenehme Gefühl eines frischen Atems überwiegen.
Weitere Informationen im Internet unter www.miradent.de

[ Quelle:  medialog , Klaus Afflerbach , klaus.afflerbach@kilian.de ]

 Basics:   Mundgeruch  im  Zahnlexikon-Online

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8.) Stiftung Warentest will Sinn und Zweck von kieferorthopädischen Privatleistungen prüfen

„Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen“, heißt es im Leseraufruf der Stiftung Warentest. Nur dann könne man bewerten, ob „vom Zahnarzt angebotene Zusatzleistungen wirklich eine sinnvolle Ergänzung sind“. Weiter heißt es im Aufruf: „Solche vom Patienten oder den Eltern selbst zu zahlenden Leistungen werden nirgendwo zentral dokumentiert oder kontrolliert. Ohne Ihre Mithilfe kann die Stiftung Warentest daher nicht herausfinden, wie diese Leistungen in der Praxis angeboten, begründet und berechnet werden. Für die Untersuchung ist es egal, ob die Behandlung schon abgeschlossen ist oder noch andauert.“ Zur Überprüfung sollen Eltern als Unterlagen über die Behandlung ihrer Kinder den „Heil- und Kostenplan“, wie er bei der Kasse eingereicht worden ist, und „Kopien aller Schreiben Ihres Kieferorthopäden zur Selbstzahlerleistung/außervertraglichen Leistung/Mehrkostenvereinbarung (Kostenvoranschlag, Rechnung und Ähnliches)“ einreichen. Außerdem bittet die Stiftung Warentest um Information, „wann die Leistung – zu Beginn oder am Ende der Behandlung – angeboten worden ist“ und welcher Grund (zum Beispiel sichert den Behandlungserfolg, zahlt die Kasse nicht) genannt worden sei.

Die Vorsitzende des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) Dr. Gundi Mindermann befürchtet, dass „solche Umfragen, bei denen sich Leute von sich aus melden sollen, erfahrungsgemäß nur zu Rückläufen unzufriedener Menschen führen“. Was manche Patienten, besonders aber Kassenpolitiker und Verbraucherschützer an außervertraglichen Mehrkostenvereinbarungen „irritiert“, so Mindermann, sei der ganze Stolz der Kieferorthopädie: „Es gibt, wie in fast allen Bereichen der Zahnheilkunde, auch in unserem Fach eine erfolgreiche Basisversorgung und dazu eine erfreulich große Palette an ergänzenden Verfahren von Diagnostik bis Therapieabschluss, die die meist langwierige Behandlung optimieren. Diese Wahlmöglichkeit der Patienten wird vom BDK ausdrücklich als große Leistung von Wissenschaft und Praxis in der Kieferorthopädie begrüßt.“
Als letztlich unverzichtbar, wenn auch seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Behandlung ihrer Mitglieder als unnötig betrachtet, gelten aus fachlicher Sicht für den BDK zum Beispiel die funktionsanalytischen Leistungen. Dr. Mindermann: „Die Bedeutung eines optimal belasteten Kiefergelenkes und seiner oft verkannten Schmerz-Folgen ist längst auch in das Blickfeld der psychosomatischen und der allgemeinen Zahnmedizin gerückt.“ Jede Wahlmöglichkeit an Leistungen führe, dies hätten psychologische Studien vielfach geklärt, automatisch zu Verunsicherung und je nach Intention auch zu Unterstellungen der Betroffenen – insofern habe der BDK auch Verständnis für das kritische Hinterfragen der Praxisleistungen in der Kieferorthopädie, wie es derzeit die Stiftung Warentest per Aufruf an die Patienten macht. „Wir sähen dies allerdings viel lieber, wenn wir davon ausgehen könnten, dass gerechterweise die Vielfalt nicht als Makel, sondern auch als Gewinn gesehen und entsprechend berücksichtigt würde. Es wäre schön, wenn unsere bisherigen Erfahrungen mit Organisationen, die sich als Patientenvertreter gerieren, hier zu einem ausgewogenen Beitrag führen – die dort enthaltenen Anregungen nehmen wir dann gerne zur Prüfung in unsere Verbandsarbeit auf.“ „Die anhaltenden Spardebatten und Beschränkungen bringen es in Deutschland mit sich, dass die Neigung besteht, ein Menü im Sterne-Restaurant haben, aber nur die Kosten eines Kantinenessens bezahlen zu wollen. Wer so denkt und solche Ziele hat, dem erteilen wir eine klare Abfuhr. Eine wirtschaftliche kieferorthopädische Behandlung nach Paragraf 12 wird anders bewertet als eine Behandlung auf höchstem wissenschaftlichen und technischen Niveau. Leistung soll sich lohnen und belohnt werden – dahinter stehen wir vom BDK in großer Einmütigkeit“, so Mindermann in der Stellungnahme des BDK.

[ ©: DZW ]

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9.) Kauf in Internet-Apotheken spart wenig Geld

(ots) - Wer Medikamente in Internet-Apotheken bestellt, kauft dabei oft nur wenig günstiger als in stationären Apotheken. Das berichtet die Zeitschrift COMPUTERBILD in ihrer aktuellen Ausgabe.
Beim Kauf von kleineren Mengen übersteigen oder schmälern häufig schon die Portokosten einen möglichen Preisvorteil. Lohnend sind nur Großbestellungen von rezeptfreien Medikamenten. Bei Medikamenten auf Rezept gibt es nur minimale Sparmöglichkeiten.

COMPUTERBILD prüfte in acht Internet-Apotheken unter anderem die Preise der 100 meistverkauften rezeptfreien Medikamente. Ergebnis: Die durchschnittliche Ersparnis betrug bei vielen Anbietern nur knapp 7 bis 15 Prozent (gegenüber dem empfohlenen Verkaufspreis). Lediglich drei Anbieter schafften immerhin um 17 beziehungsweise 26 Prozent durchschnittliche Ersparnis. Dagegen standen Versandkosten von 3,90 bis 4,95 Euro. Die Versandkosten werden erst erlassen, wenn der Bestellwert - je nach Anbieter - 40 bis 85 Euro übersteigt. Nur eine Internet-Apotheke verzichtete auf Portokosten.

[ ©: Sven Stein 040-34068821 ]

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10.) Umfrage bei Versicherten: Weniger zahlen ist wichtiger als bessere Behandlung

Könnten die Bürger den Gesundheitspolitikern einen direkten Auftrag erteilen, müssten sie an erster Stelle dafür sorgen, dass die finanzielle Belastung der Patienten durch Zuzahlungen und Praxisgebühr sinkt. Das ist das Ergebnis der vierten Janssen-Cilag Delphi-Studie zur Zukunft des deutschen Gesundheitswesens. Im Rahmen der Umfrage sollten die Befragten unter anderem zehn vorgegebene gesundheitspolitische Ziele nach ihrer Wichtigkeit ordnen.

Der Wunsch nach niedrigeren Krankenkassenbeiträgen rangierte bei den Befragten an zweiter Stelle. Auf Platz drei kam die Erhöhung der Qualität der medizinischen Versorgung, auf Platz vier ein möglichst schneller Einsatz neuartiger Behandlungsmethoden. Ein gleicher Zugang zur medizinischen Versorgung kam dagegen nur auf Rang sieben. Ebenfalls als weniger wichtig bewerteten die Befragten eine bessere Information über die Qualität von Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten, mehr politische Mitsprache der Patienten und eine größere Wahlfreiheit bei den zu versichernden Leistungen.
Wurden konkrete Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Disposition gestellt, relativierte sich die führende Position des Wunsches nach Kostensenkung. Um früher von Innovationen zu profitieren, würden die Befragten eine Erhöhung ihres Krankenkassenbeitrags um 8,4 Prozent akzeptieren. Sollten sie auf einen schnellen Zugang zu Innovationen verzichten, müsste der Beitrag um 8,4 Prozent gesenkt werden, um den von den Versicherten empfundenen Nutzenverlust zu kompensieren. Bei Einschränkung der freien Arztwahl wäre dafür eine Beitragssenkung um 17,6 Prozent notwendig. Noch deutlicher war das Ergebnis in der Gruppe der Personen, die 2004 in stationärer Behandlung waren: Ihrer Meinung nach müssten bei einer Einschränkung der Arztwahl die Kassenbeiträge um 82,7 Prozent sinken.

Für die Studie befragte die TNS-Emnid Institut Gmbh & Co. im Auftrag des Pharmaunternehmens Janssen-Cilag in März und April 2005 1.064 gesetzlich krankenversicherte, wahlberechtigte Personen.

 [
© Facharzt.de Publishing Services GmbH  ]

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11.) Gesetzliche Krankenversicherung: Der Leistungskatalog muss überprüft werden

Einige Sozialpolitiker scheinen ein gestörtes Verhältnis zur Geschichte zu haben, nicht rechnen zu können oder dem Volk immer wieder Sand in die Augen streuen zu wollen. Der Redaktion sind noch hallend Blüms kernige Sprüche zur Rentensicherheit in den Ohren, obwohl mit einem einfachen Dreisatz schon damals zu berechnen war, wie die Alterentwicklung der Bevölkerung aussehen wird. Auch heute gibt es wieder "Gesundheitsexperten", die immer noch meinen, dass ausreichend Reserven im System seien und bei einem weiter ausufernden Leistungskatalog der Gesetzlichen der Beitragssatz stabil bleiben oder sogar noch gesenkt werden könnte. Ein langjähriger Kenner der Materie und frei von jeglicher Sozialromantik ist Prof. Beske aus Kiel. Der Herr Professor scheint im Gegensatz zu seinem Kollegen aus dem Kölner Raum Fakten realistischer zu interpretieren und fordert eine öffentliche Diskussion über das, was die Gesetzlichen Kassen noch auf Dauer bei diesem Beitragssatz bezahlen können. Ist aber der umfangreiche Leistungskatalog politisch weiter gewollt und von der Bevölkerung gewünscht, so sollte man sich von dem überstrapazierten Begriff der Beitragssatzstabilität bald verabschieden und das Schwarze-Peter-Spiel in Richtung Ärzteschaft einstellen. Facharzt.de schreibt über einen Kongress mit Prof. Beske:
 
"Ein düsteres Zukunftsbild malte Prof. Fritz Beske vom Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung in Kiel bei der Diskussionsveranstaltung "Gesundheitspolitik 2006 – Wird es ein 'heißer' Sommer?" in Berlin. "Werden allein die heutigen altersbezogenen Ausgaben der GKV aus das Jahr 2050 hochgerechnet, ergibt sich ceteris paribus ein Beitragssatz von 18 Prozent. Wird für die durch den medizinischen Fortschritt bedingte Ausgabensteigerung eine Erhöhung des Beitragssatzes von jährlich ein Prozent angenommen (...) steigt der Beitragssatz bis 2050 auf 28 Prozent, bei einer Steigerung von zwei Prozent auf 42 Prozent."
Egal ob der Beitragssatz in der Zukunft bei 20, 30 oder 40 Prozent liegen wird – Beske hält es für unumgänglich, den Leistungskatalog der GKV zu reduzieren, um der Bevölkerung auch in Zukunft eine "bedarfsgerechte Versorgung im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen". Die Diskussion darüber müsse öffentlich geführt werden, forderte Beske. Er kritisierte, dass führende Gesundheitspolitiker immer noch behaupteten, es gebe weder Leistungskürzungen noch Beitragssatzerhöhungen.
In den nächsten Jahren werden kontinuierlich Leistungen aus der GKV in den privaten Bereich verlagert werden – da ist sich Beske sicher. Er stellte aber klar, dass wir in Deutschland bei der Diskussion über den Leistungskatalog der GKV von einem hohen Niveau ausgehen. "Es konnte nachgewiesen werden, dass das Gesundheitswesen in Deutschland im Vergleich von 14 führenden Industrienationen über eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung verfügt, den wohl umfangreichsten Leistungskatalog aufweist, mit die geringsten Zuzahlungen hat und insgesamt überdurchschnittlich effizient ist."
Die Bestimmung eines Leistungskataloges setzt laut Beske die Definition von Gesundheitszielen voraus: Hierzu gehörten unter anderem Versorgungssicherheit für den Patienten, medizinischer Fortschritt für alle und Planungssicherheit für die Leistungsträger. Denn Planungssicherheit hätten sie schon lange nicht mehr. Beske wies darauf hin, dass es im vertragsärztlichen Bereich ein Defizit von knapp acht Milliarden Euro gebe.

[ © : aus facharzt.de ]

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12.) Zum Schluss: Glasauge im Patientenglas - Krankenschwester gefeuert

LONDON (dpa). Manchmal geht britischer Humor selbst Engländern zu weit. Daß eine Krankenschwester in der Stadt Newcastle einem Patienten ein Mondgesicht auf dessen Leistenbruch malte, hätten ihre Vorgesetzten vielleicht gerade noch durchgehen lassen. Doch dann versenkte die Frau auch noch aus Spaß und zum Erschrecken das Glasauge eines Patienten in einem Glas Cola. Das war zuviel!

Jetzt wurde die 53jährige Krankenschwester gefeuert, berichtete der Sender BBC in großer Aufmachung. Ehe die Aufsichtsbehörde für Krankenschwestern entschied, ihr für immer die Lizenz zu entziehen, prüfte sie zunächst einmal eine lange Liste von Beschwerden.
Zu den Beschwerden, die den Behördenvertretern zu Ohren kamen, gehörte beispielsweise, daß Schwester Christina gern mal Kopfnüsse an Patienten verteilte oder sie unsanft in die Betten drückte.
Die Erklärung, sie habe den Besitzer des Glasauges vorher gefragt und das Auge vor dem Cola-Scherz abgewaschen, wollte die Behörde nicht als Entschuldigung gelten lassen. Auch der Einwand, viele Patienten hätten ihre lustige Art sehr gemocht, half der Schwester nicht.

Bei der Beurteilung flossen auch fachliche Mängel ein: Nach Überzeugung der Behörde schätzte die Schwester in ihrer lockeren Art auch die Anzeigen von Fieberthermometern oder Blutdruckmessergeräten oft lieber grob, als daß sie sie wirklich ablas.

[ © Ärztezeitung ]

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