Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 03/2007/ 1. März 2007

Im letzten ZahnNewsLetter setzten wir uns kritisch mit einem unbedachten Kassenwechsel ausschließlich aus finanziellen Gesichtspunkten auseinander. Inzwischen ist die Materie noch komplizierter geworden. Die Ärztezeitung schreibt dazu:
"Versicherte, die angesichts steigender Beiträge die Krankenkasse wechseln möchten, sollten sich das nach Ansicht der AOK Bayern genau überlegen. Hintergrund: Wer die Krankenkasse wechselt, ist 18 Monate lang an die neue Kasse gebunden, bei Abschluss eines Wahltarifs sogar drei Jahre. Und das könnte hinderlich sein, wenn die Krankenkassen ab 1. April Wahltarife anbieten dürfen. Wer sich für die neuen Wahltarife ernsthaft interessiert, sollte abwarten, bis die Krankenkassen konkrete und nachprüfbare Angebote vorgelegt haben, rät die AOK Bayern. Erst dann seien aussagekräftige Vergleiche über Einsparungen und Leistungen möglich."

Ihre ZahnNewsLetter Redaktion


Inhalt

 1.) PKVen sehen Chancen in der Kombination Basistarif mit Zusatzversicherungen
 2.) NUK-Fibel "Mund und Zähne"
 3.)
Kinderzahnpasta nur für Milchzähne anwenden
 4.) Medikamenten-Depot im Zahn
 5.)
Private Krankenversicherung - Beiträge verdoppeln sich alle zwölf Jahre
 6.)
Schmerzgentests sagen bald Therapieerfolg voraus
 7.)
Unverdient schlechtes Image - Bisphenol A unbedenklich mit Grenzwert
 8.)
Sichere und wirksame Arznei für Kinder
 9.)
Nicht die ganze Wahrheit: Arztsuchportale ohne Qualitätsaussage
10.)
Bundesbürger sparen an Obst und Gemüse
11.) Arzthonorare: Direkte Abrechnung der Arztleistungen wird kaum angenommen
12.)
Nahrungsergänzungsmittel - Tops und Flops - teure Pflanzenpülverchen sind In
13.)
Zum Schluss: Ursache für das Zähneknirschen gefunden ;-)
 

 


1.) PKVen sehen Chancen in der Kombination Basistarif mit Zusatzversicherungen

Bei zwei wichtigen Themen, die den Privaten Krankenversicherungen (PKVen) wirklich am Herzen lagen, ist es der gut funktionierenden Lobby der PKV im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur jüngsten Gesundheitsreform in Berlin gelungen, das Schlimmste abzuwehren. So sollten ursprünglich zum Beispiel auch die privaten Versicherer in das Sammel- und Verteilungssystem eines gemeinsamen Gesundheitsfonds, also in den Risikostrukturausgleich innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen werden. Das hätte nach PKV-Berechnungen bis zu 25 Prozent Beitragssteigerungen für die privaten Versicherer ausgelöst. Ebenfalls weitgehend verhindern konnten die PKVen den Wettbewerb untereinander um Versicherte. Die Mitnahme der Rückstellungen, lange Zeit für einen Wechsel von Versicherung zu Versicherung auch von den Unionsparteien gefordert, wurde auf einen einzigen Fall eingeschränkt – den einmaligen Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers, begrenzt auf ein halbes Jahr Wechselzeit.
Beim öffentlich von den Medien so bekämpften Basistarif mit GKV-Leistungsangebot hat es zum einen immer eine sehr differenzierte Haltung in den PKVen selbst gegeben, zum anderen sehen die meisten Versicherer darin eher große Chancen. Ein Großteil der privaten Krankenversicherer hat keinen Volltarif, ist also nicht betroffen. Sie setzen nun verstärkt auf Zusatzversicherungen, auch in Kooperation mit gesetzlichen Kassen. Die Vollversicherer glauben, im Kombinationsangebot Basistarif mit Zusatzversicherungen den gesetzlichen Krankenkassen viele freiwillig Versicherte abspenstig machen zu können. Die wirklichen Verlierer im Basistarif scheinen Ärzte, Krankenhäuser und deren Chefärzte zu sein. Dort prognostizieren die Kammerorganisationen Verluste bis zu 30 Prozent der bisherigen Privathonorareinnahmen. Insgesamt haben 8,37 Millionen Menschen in Deutschland eine private Vollversicherung. Bei Zahnärzten werden die Verluste geringer eingeschätzt, da viele „Vollversicherte“ teilweise nur einen begrenzten Versicherungsschutz bei zahnärztlichen Leistungen gewählt haben und sich mit dem Basistarif eher eine Öffnung zu Zusatzleistungen ergeben könnte. Die Gefahr für Honorarverluste könnte sich hier aus Veränderungen bei Beihilfe ergeben.
Rund die Hälfte der 8,37 Millionen Vollversicherten in der PKV (Stand Ende 2005), nämlich 4,1 Millionen, sind sogenannte beihilfeberechtigte Mitglieder: Beamte und Pensionäre des Staates mit ihren Angehörigen. Mit einer kleinen Zusatzversicherung, von der die Differenz zwischen Beihilfe und Gesamtrechnung von Arzt, Apotheker oder Krankenhaus ausgeglichen wird, können sich die öffentlich Bediensteten die aus der Sicht eines AOK-Mitglieds luxuriöse und teure Gesundheitsversorgung des Privatpatienten leisten. Doch unter dem Druck von Personalkosten, die in einigen öffentlichen Haushalten schon mehr als 70 Prozent des Etats ausmachen, hat es schon vor dem Reformgesetz erste Ansätze gegeben, den beihilfefähigen Leistungskatalog für die Beamten zusammenzustreichen. Als Betroffene in Niedersachsen deswegen 2003 vor das Bundesverfassungsgericht zogen, machten die obersten Richter klar, dass öffentliche Arbeitgeber zu solchen Kürzungen berechtigt sind. Die „Fürsorgepflicht“ des Staates für seine Bediensteten, so die Verfassungsrichter, gebiete nicht zwingend , dass „einem Beamten als Krankenhausversorgung mehr zu gewährleisten sei als den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung.“
Der neue erzwungene Basistarif der PKV wird die immer unter Geldnot leidenden Haushälter der öffentlichen Etats wohl schon bald neugierig machen. Es bietet sich an, nach und nach den aus Politiker-Sicht „horrend teuren Leistungskatalog“ der Beihilfe in Richtung Basistarif und damit GKV-Versorgung zusammenzustreichen. „Vor allem die Beamten der unteren und mittleren Laufbahn werden sich die privaten Zusatzversicherungen als Ersatz für die wegfallende Beihilfe nicht leisten können“, sagte Debeka-Vorstandsmitglied Roland Weber der Wirtschaftswoche. In den Ministerien werde, so das Blatt weiter, schon an Sparprogrammen gebastelt. Im für die Beamten zuständigen Ressort, dem Innenministerium, werden Kürzungen jedenfalls nicht ausgeschlossen.

  [ ©: Die Zahnarztwoche ]

 Basics:  Basistarif , Beihilfe , Private Krankenversicherung -PKV  im Zahnlexikon-Online

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2.) NUK-Fibel "Mund und Zähne"

Neu erschienen ist vom "Schnullerhersteller" NUK eine ausgezeichnete Broschüre für die Zeit von der beginnenden Schwangerschaft bis hin zum ersten Zahnartbesuch des Kleinkindes. Unter wissenschaftlicher Begleitung eines Kieferorthopäden wird eine ausführliche und verständliche Information zu vielen Fragen in dieser Zeit gegeben, praktische und nicht weltfremde Tipps runden das kostenlose Angebot ab. Aus dem Inhalt:

* Bedeutung einer gesunden Mundentwicklung
* Zahnpflege während der Schwangerschaft
* Wachstum von Ober- und Unterkiefer sowie des Milchgebisses
* Bedeutung der Mundfunktionen, einschließlich Atmung und Sprechen
* Tipps zur Zahnpflege, der erste Besuch beim Zahnarzt u.v.m.

Die Broschüre ist zum kostenlosen Download bereit oder kann beim Unternehmen bestellt werden.

Mapa GmbH
NUK Eltern-Service
Industriestr. 21-25
27404 Zeven
E-Mail: nuk-info@mapa.de ; Download:
www.nuk.de/bibliothek/mundundzahnfibel/die_nuk_fibel_mund_und_zaehne.html

 Basics:  Schwangerschaft , Kinderzähne  auf www.Zahnwissen.de


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3.) Kinderzahnpasta nur für Milchzähne anwenden

Sobald die bleibenden Zähne kommen, sollten die Kinder sich auf Zahnpasta für Erwachsene umstellen. Kinderzahnpasta ist nur für Milchzähne geeignet, für die bleibenden Zähne enthält sie nicht genug Fluorid. Darauf verwies Prof. Elmar Hellwig vom Universitätsklinikum Freiburg auf der 13. Jahrestagung der deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde. Der Experte betonte, sobald die bleibenden Zähne bei den Kindern durchbrächen, müssten diese mit der Zahnpasta für Erwachsene geputzt werden, um eine ausreichende Versorgung der Zähne mit Fluorid zu gewährleisten.
Der Informationskreis Mundhygiene und Ernährung (IME) veröffentlicht dazu in seinem Pressedienst eine Notiz, in der Prof. Hellwig weiter ausführt: „Dieser Umgewöhnungsprozess erfordert das besondere pädagogische Geschick der Eltern, da die Zahnpasten für Erwachsene nicht mehr so mild im Geschmack sind, wie die für Kinder. Aber das muss man durchstehen", knüpft Hellwig an seine eigenen Erfahrungen als Vater an.
Ferner wies der Referent darauf hin, dass die bei Kindern zur Kariesvorbeugung eingesetzten Fluoridtabletten nur wirken, wenn sie gelutscht und nicht zerkaut werden. Nur durch das Lutschen wird die notwendige Verweildauer im Mund gewährleistet, damit die Fluoride ihre Zahn schützende Wirkung voll entfalten. Die häusliche Anwendung von Fluoridgel sollte nach Hellwig nicht vor dem sechsten Lebensjahr erfolgen, beziehungsweise erst dann, wenn die Kinder richtig ausspucken können.

  [ ©: Die Zahnarztwoche ]

 Basics:   Kinder auf www.Zahnwissen.de

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4.) Medikamenten-Depot im Zahn

Häufiges Tablettenschlucken ist lästig. Forscher entwickeln daher eine Zahnprothese, die die Dosierung der Medikamente übernimmt. Sie wird mit dem Wirkstoff gefüllt und gibt die entsprechenden Mengen selbstständig an die Mundschleimhäute des Patienten ab.
Wann sollte man noch gleich die Tabletten nehmen? Und wie viele davon? Chronisch Kranke sind vom ständigen Pillenschlucken oft genervt, demente Menschen überfordert. Die regelmäßigen Tabletteneinnahmen sollen schon bald der Vergangenheit angehören: Wissenschaftler eines EU-Konsortiums entwickeln eine Prothese, die die benötigten Medikamente kontinuierlich und richtig dosiert abgibt. Konzentrationsspitzen, die bei der Einnahme von Tabletten entstehen und Nebenwirkungen erhöhen, werden so vermieden. Das Besondere an der Prothese Intellidrug: Im Gegensatz zu bereits existierenden Medikamenten-Prothesen und Implantaten ist sie recht klein - sie findet in zwei künstlichen Backenzähnen Platz. Im Mundraum ist sie gut zugänglich und kann einfach gewartet und wieder befüllt werden.
"Die Zahnprothese besteht aus einem Reservoir, in dem sich das Medikament befindet, einem Ventil, zwei Sensoren sowie elektronischen Komponenten", erklärt Dr. Oliver Scholz vom Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik IBMT in St. Ingbert, wo die Sensoren und die Elektronik entwickelt wurden. "Über eine Membran gelangt Speichel in das Reservoir, löst einen Teil des festen Medikaments und fließt über einen kleinen Kanal in den Mundraum. Hier wird es von den Schleimhäuten der Wangen aufgenommen." Zwei Sensoren am Kanal überwachen, wie viel Wirkstoff in den Körper gelangt: Ein Flusssensor misst die Menge der Flüssigkeit, die durch den Kanal in den Mund gelangt, ein weiterer Sensor die Konzentration des Wirkstoffs in der Flüssigkeit. Anhand der Messergebnisse öffnet oder schließt die Elektronik ein Ventil am Ende des Kanals und steuert so die Dosierung. Ist der Wirkstoff aufgebraucht, weist die Elektronik den Patienten mit einer Fernbedienung, die ebenfalls am IBMT entwickelt wurde, darauf hin. Mit dieser lässt sich Intellidrug drahtlos bedienen - über sie kann der Patient oder der Arzt beispielsweise einstellen, welche Dosis des Medikaments abgegeben werden soll.
In Abständen von einigen Wochen muss der Patient den Wirkstoff nachfüllen lassen. "Dies könnte über ein Pfandsystem geschehen: Der Patient tauscht die leere Prothese gegen eine neu befüllte. Im gleichen Zuge können der Batteriewechsel und die Wartung vorgenommen werden", sagt Scholz. Intellidrug soll in diesem Jahr klinisch geprüft werden - gefüllt mit dem Medikament Naltrexon, das drogenabhängige Patienten während des Entzugs einnehmen.

 [ weitere Infos unter: http://www.fraunhofer.de/ ]

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5.) Private Krankenversicherung - Beiträge verdoppeln sich alle zwölf Jahre

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verdoppeln sich im Schnitt alle zwölf Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach einer Auswertung von Beitragsunterlagen der Leser ihrer Zeitschrift Finanztest. Jährliche Beitragssteigerungen um 6 Prozent seien bei den Privatversicherungen an der Tagesordnung, hieß es.
Im Zuge der Gesundheitsreform wird es für PKV Kunden ohnehin noch einmal teurer. „Wer jetzt privat krankenversichert ist, muss damit rechnen, dass seine Beiträge um bis zu 10 Prozent steigen können", sagte eine Sprecherin des PKV-Branchenverbands. Laut Stiftung Warentest waren Privatpatienten trotz mitunter drastischer Preiserhöhungen immer noch deutlich günstiger versichert als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies sei nur dann nicht mehr der Fall, wenn der Versicherte eine Familie gründe oder aus dem Erwerbsleben ausscheide und als Rentner ein geringeres Einkommen habe. Dann können ihm die Kosten laut Finanztest schnell über den Kopf wachsen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen erhöhten sich in den vergangenen 20 Jahren den Angaben der Finanztester zufolge um durchschnittlich 3,34 Prozent. Seit Januar 2007 zahlen die meisten gesetzlich Versicherten wegen indirekter Wirkungen der Gesundheitsreform ebenfalls höhere Beiträge - im Schnitt monatlich zwölf Euro mehr. Der PKV-Verband wies darauf hin, dass in den 20 Jahren zahlreiche Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen worden seien. Die einmal vereinbarten Leistungen der Privatversicherungen blieben hingegen gleich.

 [ ©: Die Zahnarztwoche ]

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6.) Schmerzgentests sagen bald Therapieerfolg voraus

Schmerzgentests werden schon bald die Medizin verändern: Mit ihrer Hilfe können Orthopäden in Zukunft herausfinden, auf welche Behandlungsform ihre Patienten am Besten ansprechen. "In Zukunft kann durch spezielle Gentests die Prognose von Therapien genauer festgelegt werden. Zum Beispiel geht es darum, ob bei einem Bandscheibenvorfall eine Operation oder eine konservative Therapie besser wirken würde. Gentests könnten auch anzeigen, ob bei einer Knie- oder Hüftendoprothese Probleme zu erwarten sind", sagte Prof. Dr. Peter Wehling, Leiter des Arbeitskreises Gentherapie und Molekularbiologie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie.
Die Anfälligkeit für chronische muskuloskeletale Erkrankungen wie Arthrose, Fibromyalgie, Kiefergelenkschmerzen und degenerative Wirbelsäulenerkrankungen wird genetisch mitbestimmt; sie betreffen 15-30 Prozent der westlichen Bevölkerung und sind die Hauptursachen für Schmerzen und Immobilität im Alter.

[ weitere Infos: Prof. Dr. med. Peter Wehling, Zentrum für Molekulare Orthopädie, Düsseldorf, p.wehling@gmx.de  ]

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7.) Unverdient schlechtes Image - Bisphenol A unbedenklich mit Grenzwert

Gute Nachrichten für alle, die Ihren Coffee-to-Go gern aus dem Plastikbecher trinken oder ihren Kindern die Milch aus dem Fläschchen füttern: Der Weichmacher Bisphenol A (BPA), der in verschiedenen Plastikprodukten enthalten ist, beeinflusst weder die Fortpflanzung noch das Hormonsystem. Zumindest die tägliche Aufnahme von 0,05 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht ist unbedenklich. Zu diesem Ergebnis kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach Prüfung von rund 200 aktuellen Studien. Sie definierte daher die genannte Menge als vollständigen Wert der tolerierbaren täglichen Aufnahme (TDI, tolerable daily intake). Bislang hatte es nur einen vorläufigen TDI-Wert gegeben. Experten der EFSA gehen davon aus, dass die tatsächliche BPA-Zufuhr deutlich unter der vollständigen, aktuellen TDI-Grenze von 0,05 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht liegt.
Das Polycarbonat Bisphenol A hatte in der Vergangenheit wiederholt für Negativ-Schlagzeilen gesorgt. Es wird unter anderem als Bestandteil von Plastikgeschirr und in der Beschichtung von Konservendosen eingesetzt. Von dort kann es jedoch in die Nahrung übergehen. Dies wurde bislang von einigen Experten als problematisch eingeschätzt, da über die gesundheitlichen Auswirkungen des Stoffes keine verbindlichen Aussagen möglich waren. Verschiedene Erkrankungen und Entwicklungsstörungen wurden mit BPA in Verbindung gebracht.
Tierversuche an Ratten hatten die Vermutung genährt, dass auch für den Menschen der bislang gültige, vorläufige Grenzwert keine ausreichende Sicherheit biete. Das zuständige EFSA-Gremium bewertete diese Studien jetzt jedoch als nicht überzeugend: Zu groß sind die Unterschiede zwischen Mensch und Nagetier. Der Mensch kann BPA wesentlich schneller als Ratten oder Mäuse verstoffwechseln und ausscheiden. Doch selbst in Bezug auf Mäuse zeigen neuere Studien an den Versuchstieren und zwei Generationen von Nachkommen keine schädigende Wirkung.

[ ©: aid, Johanna Thelemann ]

 Basics:  Bisphenol  im Zahnlexikon-Online

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8.) Sichere und wirksame Arznei für Kinder

Die Legislative der Europäischen Union arbeitet langsam, aber gründlich. Fast neun Jahre hat es gedauert, bis aus der ersten Initiative, grundsätzlich alle Arzneimittel auch auf ihre Anwendung bei Kindern hin zu überprüfen, ein Gesetz geworden ist. Vor wenigen Tagen ist die EU-Verordnung für Kinderarzneimittel in Kraft getreten. Müssen nun generell getestet werden: Wirksamkeit und Sicherheit von Kinderarzneimitteln. Foto: imago Im Unterschied zu Richtlinien, die von den EU-Mitgliedstaaten (oft mit jahrelangen Verzögerungen) in eigene nationale Gesetze gefasst werden müssen, sind Verordnungen des Europäischen Parlaments unmittelbar geltendes Recht, von dem die 456 Millionen EU-Bürger ab sofort profitieren.

Vor neun Jahren kam die erste Initiative von Kinderärzten

"Erstmals stehen Kinder im Mittelpunkt einer Arzneimittelgesetzgebung, begrüßt Hansjörg Seyberth von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die neue Verordnung. Den Kern des EU-Gesetzes umschreibt Seyberth so: "Von nun an wird vor jedem Antrag auf eine Neuzulassung eines Arzneimittels hinterfragt, ob dieses Medikament auch für Kinder einen relevanten Nutzen mit vertretbarem Risiko haben könnte. Ist dies der Fall, muss ein umfassendes Prüfkonzept erarbeitet werden, das genau auf die Altersgruppe - vom sehr kleinen Frühgeborenen bis hin zum Jugendlichen - zugeschnitten ist."
Den Anstoß zu dieser Entwicklung hatte ein Expertengespräch von Pädiatern und Arzneimittelspezialisten bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA im Dezember 1997 gegeben. Die Diagnose: Über 50 Prozent der in Europa zur Behandlung von Kindern eingesetzten Arzneimittel sind nicht an Kindern geprüft und nicht eigens zur Behandlung von Kindern zugelassen. Die Folge war ein für Kinder und die sie behandelnden Ärzte unsicherer Off-Label-Use mit Arzneimitteln, die bislang nur an Erwachsenen getestet worden waren.
Eine ähnliche Situation hatte Europa bis Ende der 90er Jahre auch für die Behandlung seltener Krankheiten (Orphan Diseases) geduldet. Auch hierfür gab es in der EU keine Regulatorien - dementsprechend wenig Arzneimittel waren verfügbar. Die Problemlage bei Orphan Diseases und Kinderkrankheiten ist ähnlich: Das Marktvolumen ist klein, die Refinanzierung von Forschung und Entwicklung ist für die pharmazeutischen Hersteller ungewiss. Das hatten die USA schon Anfang der 80er Jahre festgestellt und für Orphan Drugs und Kinderarzneimittel spezielle Rechtsvorschriften in Kraft gesetzt, um die systematische Erforschung und Entwicklung voranzutreiben. Mit fast 20 Jahren Verspätung reagierten die Europäer.

Anreize für Hersteller sollen die Forschung triggern

Anfang 2000 trat die EU-Verordnung über Orphan Drugs in Kraft - sie wurde eine Erfolgsgeschichte: Seitdem sind 400 neue Arzneien gegen seltene, schwere, teils lebensbedrohliche Erkrankungen neu zugelassen worden. Eine Mitursache für den Erfolg sind auch die Anreize für die Hersteller: vor allem die zehnjährige Exklusivität bei der Vermarktung einschließlich eines Schutzes vor Me-too-Entwicklungen. Nach ähnlichem Muster verfuhr die EU-Kommission bei der Entwicklung der Verordnung für Kinderarzneimittel: sie verknüpfte neue Verpflichtungen für die Hersteller mit wirtschaftlichen Anreizen und Schaffung von Institutionen, die einen rationellen und fachlich hoch stehenden Verfahrensablauf sichern.

[ ©: Helmut Laschet,  Ärztezeitung ]

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9.) Europa-Vergleich - Deutsche besonders gesundheitsbewusst

So nehmen die Deutschen regelmäßig Vitamine und Mineralstoffe und bemühen sich, ihr Gewicht zu reduzieren. 41 Prozent gaben an, sich in drei und mehr Aktivitäten sportlich fit zu halten, um ihre Gesundheit zu verbessern - im europäischen Schnitt lag der Anteil bei 37 Prozent. Schlusslicht sind die Russen mit einem Anteil von nur 19 Prozent, Spitzenreiter die Finnen mit 48 Prozent.
Bei Medikamenten spiele für die Deutschen nicht der Preis die größte Rolle, sondern die Empfehlung des Arztes oder Apothekers sowie die eigene Erfahrung mit dem Produkt. Dennoch greifen 68 Prozent gern auf günstigere Generika zurück.
Insgesamt verstehen sich der Studie zufolge die Deutschen als aufgeklärte Patienten: 87 Prozent fühlen sich sehr gut informiert über Gesundheitsthemen. Den Spitzenwert belegen jedoch die Schweizer mit 92 Prozent. Der europäische Durchschnitt liegt bei 72 Prozent.
Als Informationsquelle zu Gesundheitsthemen genießen Ärzte sowohl in Deutschland als auch in den anderen europäischen Ländern das größte Vertrauen.

Für die Studie wurden mehr als 25.000 Europäer - darunter gut 9.400 Menschen in Deutschland - aus insgesamt 15 Ländern im Zeitraum zwischen Mai und Juli 2006 befragt.

[ ©: zm-online / ck/dpa ]

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10.) Nicht die ganze Wahrheit: Arztsuchportale ohne Qualitätsaussage

Die Fakten über einen niedergelassenen Arzt und Psychotherapeuten sind schnell zu bekommen: Geht es um das Wo und Was, sind nach Ansicht von Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, die Datenbanken der Ärztekammern eine gute Hilfe: Im Deutschen Ärztenetz, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und anderen ärztlichen Organisationen getragen wird, sind Links zu regionalen Adressverzeichnissen zu finden. In 11 von 16 Bundesländern – Ausnahmen sind Bayern, Sachsen, Hessen, Niedersachsen und das Saarland – bieten die Ärztekammern oder Kassenärztlichen Vereinigungen eine telefonische Beratung an.
Wer kommerzielle Gesundheitsportale wie Netdoktor, Onmeda, Lifeline, GesundheitPro und die Webseiten vieler Versicherungen aufruft, landet bei einer Ärzte-Datenbank, die von der in Hamburg ansässigen Stiftung Gesundheit gepflegt wird. Die Datenbank kann auch ohne Umweg direkt über Arzt-Auskunft.de angesteuert werden. Nach Angaben der Stiftung umfasst sie deutschlandweit alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und Chefärzte. Die Mediziner können anhand von Therapieschwerpunkten und Diagnoseverfahren unterschieden werden. Die Arzt-Auskunft ist zudem über eine Telefonhotline erreichbar.
Um schnell den passenden Arzt zu finden, ist es ratsam, das Suchbild festzulegen. "Fragen Sie sich, was der Arzt für Kompetenzen haben soll. Welche Fachrichtungen soll er beherrschen?", rät Judith Storf, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) in München. "Soll er ganzheitliche Methoden kennen, Akupunktur beherrschen und Homöopathie?" Oder soll es ein Experte für exotische Krankheiten sein? Patienten interessieren sich nach Angaben von Judith Storf neben der medizinischen Kompetenz vor allem für die kommunikativen Fähigkeiten eines Arztes: "Eine typische Rückmeldung ist: Ich hatte keine Zeit, Fragen zu stellen. Ich bin über die Therapie und die Diagnose nicht aufgeklärt worden", erzählt sie.
Alle bisher vorgestellten Ärzteverzeichnisse haben eine Schwachstelle: "Aussagen über die Qualität eines Arztes beinhalten sie nicht", kritisiert Storf. "So was gibt es leider in Deutschland nicht. Es gibt auch kein unabhängiges Institut, das die Qualität der Ärzte testet." Es fehle eine zentrale Datenbank oder ein Bewertungsportal für ärztliche Leistungen. "Niedergelassene Ärzte unterliegen als Einzelunternehmer dem Personendatenschutz", erklärt Verbraucherschützer Christoph Kranich. Der Datenschutz stehe in dem Fall über der Transparenz. Das heißt: Offensichtliche Pfuscher dürfen nicht als solche gebrandmarkt werden. "Man darf nicht mal die Patientenmeinungen in einer Datei sammeln."

[ gekürzt nach ©: heise-online , dpa ]
 

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11.) Arzthonorare: Direkte Abrechnung der Arztleistungen wird kaum angenommen

Die Nachfrage nach der seit Anfang 2004 möglichen direkten Abrechnung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Arzt ist verschwindend gering geblieben. "Von unseren mehr als 25 Millionen Versicherten machen das vielleicht einige Hundert", schätzt AOK-Sprecher Udo Barske in der "Apotheken Umschau". Die Techniker-Krankenkasse beziffert die Zahl auf etwa 20000 unter ihren mehr als sechs Millionen Versicherten. Das Gesundheitsministerium wollte mit der direkten Abrechnung die Attraktivität der gesetzlichen Kassen für Menschen erhöhen, die sich auch privat versichern könnten. Verbraucherschützer warnen allerdings, Patienten hätten fast nur Nachteile. "Die Patienten werden nie den vollen Betrag, mitunter nicht einmal die Hälfte erstattet bekommen", warnt Wolfgang Schuldzinski, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Selbst Ärzte stehen nicht einheitlich hinter der Regelung, die ihnen die Möglichkeit gibt, Privathonorare von gesetzlich Versicherten zu erhalten. Manfred King, Sprecher des Deutschen Hausärzteverbandes, befürchtet die Anwanderung von Hausärzten in einkommensstarke Regionen und eine Mangelversorgung in ärmeren Gebieten, wo private Honorare kaum realisierbar sind.

[
©: PM Apotheken Umschau" 2/2007 A ] 

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12.) Nahrungsergänzungsmittel - Tops und Flops - teure Pflanzenpülverchen sind In

(aid) - Eigentlich sieht es eng aus auf dem Markt für freiverkäufliche Arznei- und Gesundheitsmittel, berichtete Ralf Voigt, Marketing Manager beim Marktforschungsinstitut IMS-Health auf der 7. Euroforum Jahrestagung Nahrungsergänzungsmittel in Frankfurt. Der Umsatz in Apotheken ging gegenüber dem Vorjahr um 2 % zurück. Einen positiven Trend gibt es lediglich bei den Gesundheitsmitteln. Darunter versteht Voigt Nahrungsergänzung, Diätetische Lebensmittel und Medizinprodukte. Gut 1,4 Millionen Euro investierten die deutschen Verbraucher von Oktober 2005 bis September 2006 in Nahrungsergänzungsmittel.
Zu den umsatzstarken Produktgruppen gehören Mittel zur Hustenlinderung, Mineralstoffe, Multivitaminpräparate mit Mineralstoffen und Vitamin-C-Produkte. Starke Zuwächse gab es unter anderem bei Produkten für die Gelenkfunktion, Augenpräparaten und Mitteln gegen Hautpilz. Gut läuft auch das Geschäft mit der Schönheit. Unter den Shooting Stars des letzten Jahres befinden sich hochpreisige Mittel auf der Basis von Pflanzenpulvern, zum Beispiel Süßgras- und Arugolakapseln, die für gut 30 bis 50 Euro pro Packung über den Ladentisch gehen. Hinter Süßgraskapseln verbirgt sich im wesentlichen Hirsepulver mit Vitaminen und anderen Pflanzenpulvern. Es soll nach Herstellerangaben einen Beitrag zu Haut- und Haarpflege leisten. Arugola-Kapseln enthalten unter anderem Rucolapulver und Guaranaextrakt. Sie bedienen das Segment der Schlankheitsmittel, schmücken sich aber auch mit der Aura eines mittelalterlichen Potenzmittels.
Insgesamt waren von den Umsatzplus allerdings nur Apotheken und Drogeriemärkte betroffen, Verbrauchermärkte verkauften 7 % weniger Nahrungsergänzungsmittel als im Vorjahr.
Professor Dr. Gerhard Eisenbrand, DFG-Senatskommission für Lebensmittelsicherheit an der Universität Kaiserslautern, bescheinigte Präparaten mit Inhaltstoffen und Extrakten aus pflanzlichem oder tierischem Material eine besondere Problematik. Dosierungsempfehlungen wären zum Teil willkürlich, teilweise würden sogar arzneilich wirksame Stoffe verwendet, deren Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen ist. Neben dem Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit eines Präparates fordert die Senatskommission wissenschaftlich fundierte Standards für die Rohstoffe, die Herstellungsverfahren und die Inhaltstoffe.

[ © aid, Gesa Maschkowski ]

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13.) Zum Schluss: Ursache für das Zähneknirschen gefunden ;-)

[ aus einer Mailingliste ]
 

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