Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 06/2006/ 1. Juni 2006


Inhalt

 1.) Zähne: Säureschäden selten - Entwarnung beim Genuss saurer Lebensmittel
 2.) Hilfe bei Funktionsstörungen im Kopfbereich: CMD-Test online
 3.) Immer weniger Karies bei Kindern in Deutschland
 4.) Wie hoch ist Belastung durch Röntgenstrahlen tatsächlich?
 5.)
Fehlerberichtsysteme für Zahnärzte und Ärzte zur Qualitätsverbesserung
 6.) Geschmacksfrage: Vergleich von nativen und raffinierten Speiseölen
 7.) EU verbietet Industrie falsche Werbeversprechen

 8.)
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gilt nicht für Krankenkassen
 9.)
So belohnen Krankenkassen die Vorsorge
10.)
Behandlungsfehler: Mehr als die Hälfte aller Vorwürfe sind unberechtigt
11.) Forscher finden sehr wirksames Antibiotikum
12.)
Täglich viel Kakao hält Herz und Gefäße gesund
13.)
Zum Schluss: morbus adac
 


1.) Zähne: Säureschäden selten - Entwarnung beim Genuss saurer Lebensmittel

(ots) - Säuren aus Getränken, Obst und anderen Nahrungsmitteln können ebenso wie Zucker den Zähnen schaden. Doch stark betroffen ist nur etwa jeder Zwanzigste.
"Das Problem ist da, aber man sollte es nicht zur neuen Volkskrankheit hochstilisieren", sagte Prof. Joachim Klimek, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde und präventive Zahnheilkunde in Gießen im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" Er war maßgeblich daran beteiligt, das Säureproblem der Zähne ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen. Säuren können tatsächlich den Zahnschmelz angreifen und im Extremfall zum Zahnverlust führen.
Klimek wünscht sich aber, dass die Größenordnung zurecht gerückt wird, damit Ungefährdete nicht etwa auf Obst oder andere gesunde, saure Lebensmittel verzichten. Nur wenn ein Zahnarzt Schäden aufgrund von Säuren feststellt, ist vorsichtiger Umgang damit angeraten. Doch auch dann sollte man sich genau informieren. Saures in Joghurts oder Buttermilch etwa schadet nicht, weil es zugleich viel Kalzium und Phosphat enthält. Dann werden diese Substanzen nicht aus dem Zahnschmelz gelöst.

[
Quelle: www.GesundheitPro.de  ]

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2.) Hilfe bei Funktionsstörungen im Kopfbereich: CMD-Test online

Das Zusammenspiel von Zähnen, Muskeln und Kiefergelenk ist wichtiger als bislang angenommen. Funktionsstörungen des Kauorgans bzw. Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) zählen zu den häufigsten Erkrankungen in der Zahnmedizin. Schon kleine Störungen können mittelfristig zu Verspannungen oder Kopfschmerz führen. Auch nächtliches Zähneknirschen belasten den Kopf und Halsbereich über Gebühr. Für Menschen mit ständig auftretenden Schmerzen oder unerklärlichen Verspannungen hat proDente einen Internet-Test entwickelt. Mit Hilfe von 8 Übungen, die zu Hause vor dem Spiegel durchgeführt werden können, klärt dieser Test, ob eventuell eine Craniomandibuläre Dysfunktion vorliegt.
Die Übungen werden durch kleine Videofilme verdeutlicht. Zu jeder Übung erhält der interessierte Laie ein Ergebnis. Mit den Ergebnissen kann ein Kurzbefund erstellt werden. „Diese Anwendung ersetzt keinesfalls den Zahnarztbesuch oder gar eine Diagnose“, erläutert Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente, das Internet-Angebot. Gerade Patienten mit einer CMD haben häufig eine wahre Odyssee an Arztbesuchen hinter sich ohne über einen konkreten Befund zu verfügen. Mit Hilfe des Tests kann der Weg zu einem Zahnarzt geebnet werden. Eine Lösung, die vielen Menschen erst recht spät in den Sinn kommt.
Der CMD Test basiert auf Ergebnissen einer Arbeitsgruppe am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf unter der Leitung von Priv.-Doz. Dr. Ahlers und Prof. Dr. Jakstat.

Zum Test: http://www.prodente.de/1508.0.html

 [PM der Initiative proDente]

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3.) Immer weniger Karies bei Kindern in Deutschland

(BSMO) In den letzten zehn Jahren ist die Karieshäufigkeit bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland stark zurückgegangen. Allerdings konzentriert sich das Gros der Zahnkariesfälle nun auf Kinder aus sozial schwächeren Schichten, so dass dieser Gruppe hinsichtlich der Prävention vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Dank umfassender prophylaktischer Maßnahmen sinkt die Zahl der von Karies betroffenen Kinder und Jugendlichen seit den 80er Jahren kontinuierlich. Dies ist u.a. auf die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen zurückzuführen. Dazu gehören Ernährungsberatungen, professionelle Anleitungen zur Mund- und Zahnpflege sowie eine konsequente Fluoridierung. So betrug der mittlere dmft (decay, missing, filled tooth)-Index der Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren 1994/95 noch 2,89, während er bis 2004 auf 2,16 sank. In diesem Zeitraum ging die Kariesprävalenz um 25,3% zurück, unter den zehnjährigen Kindern reduzierte sie sich sogar um 59,8%. Um der Anhäufung von Kariesfällen bei Kindern aus sozial schwächeren Schichten entgegenzuwirken, werden spezielle Förderprogramme entwickelt. So kommen eine intensivierte Aufklärung im Rahmen der Gruppenprophylaxe und eine lokale Fluoridanwendung in Frage. Erste Erfolge stellten sich bereits ein: In einer Untersuchung von Grundschülern (vierte Klasse) gingen die Kariesfälle um 41,8% zurück. Seit einigen Jahren hat sich die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bewährt, Drei- bis Sechsjährige können sie in Anspruch nehmen. So sind eine Identifizierung von Kindern mit einem hohen Kariesrisiko und eine Aufklärung der Eltern über Ernährung und Dentalpflege möglich.

Für Schulkinder und Jugendliche bis 18 Jahre spielt die Individualprophylaxe eine große Rolle, dazu gehört u.a. die Erfassung des Status der Mundhygiene, die lokale Fluoridierung oder die Fissurenversiegelung. Letztere erwies sich in einer Reihe von Studien als sehr effektiv. Kinder mit Fissurenversiegelung hatten deutlich geringere DMFT-Indizes als Kinder ohne eine derartige Maßnahme. Die Bundeszahnärztekammer hat sich weitere hohe Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2020 sollen 80% der Sechsjährigen kariesfrei sein und der mittlere DMFT-Wert der Zwölfjährigen unter 1,0 liegen.

 [ ©:  FVDZ ]

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4.) Wie hoch ist Belastung durch Röntgenstrahlen tatsächlich?

(gvg). Deutschland wird oft als Weltmeister beim Einsatz medizinischer Röntgenstrahlen bezeichnet. Japan und die USA stehen aber noch vor Deutschland. Mit einer Studie wird jetzt ermittelt, wie viel der Röntgenstrahlen-Dosis auf nicht-krebskranke Menschen in Deutschland entfällt.

"Die zivilisatorische Strahlenexposition in Deutschland und anderen Industrienationen geht vor allem auf das Konto medizinischer Strahlenanwendung", sagte Privatdozent Gunnar Brix vom Bundesamt für Strahlenschutz beim Röntgenkongreß in Berlin. Die errechnete mittlere medizinisch bedingte Dosisintensität, der ein erwachsener Deutscher pro Jahr derzeit ausgesetzt werde, liege bei 1,8 Milli-Sievert (mSv). Die Hälfte davon, - also 0,9 mSv - gehe auf das Konto der Computertomographie (CT), obwohl sie nur sechs Prozent aller Untersuchungen ausmache, so Brix. Für den Titel des Strahlenweltmeisters reichen diese Zahlen nicht ganz: In Japan machen allein die CT-Untersuchungen im Mittel 2,3 mSv pro Person und Jahr aus, in den USA sind es 1,6 mSv. "Wir sind aber international doch klar in der Spitzengruppe", betonte Brix.

Wie gefährlich sind diese Belastungen? Eine vor zwei Jahren in der Zeitschrift "The Lancet" publizierte Untersuchung hatte auf Basis dieser Daten für Deutschland etwa 2 000 theoretisch durch Strahlen bedingte Krebserkrankungen pro Jahr errechnet. Zum Vergleich: Dem Rauchen werden 50 000 Krebserkrankungen pro Jahr zugeschrieben. Brix warnte davor, die Zahl 2 000 wörtlich zu nehmen. Nicht berücksichtigt werde etwa, daß die medizinisch bedingte Strahlungsintensität sehr ungleich verteilt sei. Ein Beispiel: In einer in Berlin präsentierten Pilotstudie mit 106 Patienten mit Pankreaskarzinom ermittelten Brix und seine Kollegen eine kumulative Jahresdosis von 67 mSv. Ein großer Teil der Belastung entfalle auf Tumorpatienten mit reduzierter Lebenserwartung. Für sie sei eine mögliche Induktion von Zweittumoren, die Jahrzehnte später entstehen würden, nicht relevant, sagte Brix. Jetzt läuft eine größere Studie zur Ermittlung der Dosis bei Tumorerkrankten. Daraus lasse sich auch schließen, wieviel Strahlenbelastung in Deutschland auf die nicht krebskranke Bevölkerung entfällt.

 [ ©: Ärztezeitung ]

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5.) Fehlerberichtsysteme für Zahnärzte und Ärzte zur Qualitätsverbesserung

Man muss nicht alle Fehler selbst gemacht haben, um aus ihnen lernen zu können. Deshalb hat der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte (BVAZ) ein Fehlerberichts- und Lernsystem installiert. Dieses System hat das Ziel, Strategien zur Vermeidung von Fehlern und zur Verbesserung der Patientensicherheit in Allgemeinzahnarztpraxen zu entwickeln. Kritische Ereignisse und Fehler werden analysiert und ausgewertet, um auf diese Weise Erkenntnisse über Fehlerarten, -häufigkeiten und ihre Ursachen zu gewinnen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Fehler verursachende Bedingungen gerichtet werden. Zahnärzte können hier über Fehler und kritische Ereignisse in ihrer Praxis berichten. Mit einem übersichtlichen anonymen Fragebogen werden Details zum Ereignis und zu Besonderheiten des Patienten mit Hilfe von Listen und Freitextfeldern abgefragt. Die Eingabe dauert nur etwa 5 Minuten. Die Berichte werden anonymisiert, bei Bedarf werden personenbezogene Daten gelöscht. Die Berichte werden klassifiziert und stehen für Auswertungen zur Verfügung. Aus dieser Datenbasis wird monatlich ein ausgewählter Fall im Internet und in den Fachzeitschriften "Der Allgemeinzahnarzt" und "Zahnmedizin Report" veröffentlicht.
Weiter...

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Ärzte setzen sich zunehmend mit ihren Fehlern auseinander, sagt Professor Ferdinand M. Gerlach von der Uni Frankfurt. Dazu beigetragen hat das Online-Fehlerberichtsystem von Gerlach und seinem Team. Es wird inzwischen täglich von 300 Ärzten genutzt.

www.jeder-fehler-zaehlt.de  - auf dieser Internetseite können Hausärzte und neuerdings auch Arzthelferinnen rund um die Uhr über Fehler berichten und andere Fehler kommentieren. "Alle Beteiligten bleiben anonym", betont Dr. Barbara Hoffmann vom Projektteam "Jeder Fehler zählt!" - die Berichte werden vor dem Senden automatisch verschlüsselt. Es gibt jetzt auch etwas Neues auf der Online-Seite des Fehlerberichtsystems: Jeder, der einen Fehlerbericht schreibt, erhält einen Code und kann sich damit in eine Datenbank mit mehr als 210 Fehlerberichten einloggen.

[ © : Ärztezeitung ]

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6.) Geschmacksfrage: Vergleich von nativen und raffinierten Speiseölen

(aid) - "Reines Pflanzenöl", "aus erster Pressung", "extra vergine" - Speiseöl schmückt sich mit vielen Bezeichnungen, die nicht immer Rückschlüsse auf die Qualität zulassen. Nach dem Herstellungsverfahren unterscheidet man grundsätzlich zwischen nativen und raffinierten Produkten.
Native Speiseöle werden ausschließlich durch schonende mechanische Pressung gewonnen. Das Rohmaterial wird dabei nicht erwärmt, was die Ausbeute vergleichsweise gering hält. Um das Öl von Trübstoffen zu reinigen, darf es gewaschen, filtriert und zentrifugiert werden. Weitere Verarbeitungsschritte, mit denen sich bestimmte Eigenschaften nachträglich beeinflussen ließen, sind jedoch nicht vorgesehen. Die Qualität nativer Öle ist deshalb abhängig von der ihres Ausgangsprodukts. Sie kann nur durch sorgfältige Auswahl, Herstellung und Lagerung sichergestellt werden.
Ganz anders bei raffinierten Ölen. Gleichbleibende Qualität wird hier durch physikalische und chemische Verfahren erzielt. Um die Ausbeute zu steigern, ist der Einsatz von Wärme und Lösungsmitteln zulässig. Da sich bei höheren Temperaturen vermehrt unerwünschte Begleitstoffe lösen, wird das Öl anschließend gereinigt. Natronlauge bindet freie Fettsäuren, die sich negativ auf die Lagerstabilität auswirken und den Rauchpunkt senken. Bleicherde entzieht dem Öl Farbstoffe, Metallionen und Hydroperoxide, was seine Haltbarkeit erhöht. Wasserdampfdestillation sorgt schließlich dafür, dass sich unerwünschte Aromen verflüchtigen.
Das Ergebnis sind zwei völlig verschiedene Produkte: Natives Öl entspricht in seiner Qualität den verwendeten Rohstoffen. Geschmack, Geruch und Farbe sind arttypisch und intensiv, die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe kann sich jedoch mit jeder Charge ändern. Raffiniertes Öl hingegen ist ein Produkt mit definierten, gleich bleibenden Eigenschaften. Durch umfassende Verarbeitung ist es neutral in Geschmack und Geruch, nahezu farblos und klar, zudem lagerstabil und hitzebeständig.
Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind native und raffinierte Öle gleichwertig, weil sich die Zusammensetzung der Fettsäuren durch die Verarbeitungsprozesse kaum verändert. Zwar entziehen diese dem Öl gesundheitsfördernde Begleitstoffe, Speiseöl zählt in der Regel jedoch nicht zu deren Hauptlieferanten. Welches Öl das bessere ist, lässt sich deshalb nur im Hinblick auf seine Verwendung beantworten: Natives Öl eignet sich hervorragend für die kalte Küche, wo es für einzigartige Geschmackserlebnisse sorgt. Für den Einsatz in der heißen Küche sind raffinierte Öle auf Grund ihrer thermischen Stabilität besser geeignet.

[©: aid, Sabine Lurtz ]

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7.) EU verbietet Industrie falsche Werbeversprechen

(dpa). In Zukunft darf die Nahrungsmittelindustrie in der Europäischen Union nicht mehr mit falschen Gesundheitsversprechen für ihre Produkte werben.

Das Europaparlament in Straßburg stimmte am Dienstag nach jahrelangem Streit zwischen Verbraucherschützern und Werbewirtschaft für eine Einschränkung gesundheitsbezogener Werbung.

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen wie "Schokoriegel mit Calzium gut für die Knochen" sind nur noch erlaubt, wenn sie auch wissenschaftlich belegt sind (wir berichteten). Aussagen wie "reduziert Herzinfarktgefahr" müssen sogar ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Die neuen Marketingregeln gelten auch für Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz wie Kartoffelchips, Fruchtquark, Cornflakes oder Tomatensaucen.

[©: Ärztezeitung ]

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8.) Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gilt nicht für Krankenkassen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Krankenkassen vorerst unbehelligt von den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Kundenfang gehen.

Inhalt des Gesetzes: Wer um Kunden wirbt, darf nicht lügen, täuschen oder in die Irre führen. Unternehmen, die sich nicht daran halten, können von der Konkurrenz oder von Wettbewerbsverbänden verklagt werden. Doch in seinem jüngst veröffentlichen Urteil vom Februar 2006 sieht der BGH die gesetzlichen Kassen davon unberührt, schreibt die "Financial Times Deutschland" (FTD). Das UWG sei nicht anwendbar, soweit es um Leistungen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags der gesetzlichen Kassen gehe, so das Gericht. Dies schließe das Sozialgesetzbuch klar aus (Paragraf 69 SGB V).
Dem BGH-Urteil lag ein Fall zu Grunde, in dem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) eine Krankenkasse verklagt hatte. Diese bot ihren Mitgliedern Gutscheine für eine kostenlose Blutzuckermessung an, die in einer bestimmten Apotheke einzulösen waren. Ein klarer Verstoß gegen das UWG, argumentierte die WBZ. Denn dies sei eine gezielte Behinderung des Wettbewerbs unter den Apotheken. Die Richter aber befassten sich erst gar nicht mit dem UWG und übernahmen damit die Spruchpraxis der Sozialgerichte, die seit etwa drei Jahren für die Kassen zuständig sind.

"Das bedeutet eine ganz erhebliche Rechtsunsicherheit", erklärte die WBZ-Anwältin Christiane Köber. Die Kassen selbst hätten sich zwar für die Zuständigkeit der Sozialgerichte eingesetzt, um strittige Leistungsfragen besser zu klären, etwa zu Arzneimittelfestbeträgen. Doch die Mitgliederwerbung sei nicht beachtet worden. "Wir sind der Ansicht, dass das besser wieder vor die Zivilgerichte kommt", sagte der Leiter der Rechtsabteilung der Deutschen BKK in Wolfsburg, Wolfgang Steinel. Hier seien Streitfragen in Sachen Werbung stets schnell geklärt worden. Bei den Sozialgerichten sei das "nicht immer so".

Allerdings würde auch die Zuständigkeit nichts helfen, denn nach Ansicht der Bundesrichter gilt das UWG nicht. Darum sei nun die Politik gefordert, die Kassen wieder dem UWG zu unterwerfen, so Steinel. Sonst blieben bis auf weiteres nur "grundrechtliche Abwehransprüche", die das Grundgesetz formuliert, erklärt Köber: "Da steht im Wesentlichen, dass die Kassen nett zueinander sein sollen. Für die Regeln aber braucht man das UWG." Das Verteilen der Gutscheine für die Blutzuckermessungen jedenfalls verstieß nicht gegen das Grundgesetz und wurde vom BGH für zulässig erklärt.

[© sth/FTD in zm ]

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9.) So belohnen Krankenkassen die Vorsorge

Vereinfacht lässt sich die Misere der gesetzlichen Krankenkassen mit einer zu hohen Zahl von Kranken beschreiben, die einer kleiner gewordenen Menge an Gesunden gegenübersteht. Viel besser wären viele Versicherte, die gar nicht erst krank werden und somit auch nur wenig Geld kosten. Deshalb setzen die Kassen verstärkt auf vorsorgende Maßnahmen.

Aktive Gesundheitsvorsorge heißt die Devise, mit der sich viele kostspielige chronische Krankheiten verhindern lassen, wie viele Studien zu diesem Thema beweisen. Wer als Versicherter in diesem Falle Hand in Hand mit seiner Kasse arbeitet, wird mit Bargeld oder Sachprämien belohnt.

Seit der Gesundheitsreform 2004 sind den Bonussystemen innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Türen geöffnet worden. "Bisher hatten die Kassen wenig Profilierungsmöglichkeiten", stellt Dietmar Kaross, Referatsleiter beim Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg, fest. Denn ein Großteil der medizinischen Versorgung ist im gesetzlichen Leistungskatalog festgeschrieben und somit bei allen deutschen Kassen nahezu gleich.

Bonussysteme bieten nun die Möglichkeit zur Abgrenzung von anderen Kassen. Einen nicht unerwünschten Nebeneffekt biete darüber hinaus die Möglichkeit zur Kundenbindung, sagt Kaross. Denn hat man erst einmal angefangen, bei einer Kasse für aktive Gesundheitsvorsorge Punkte zu sammeln, will man sie nicht wieder verlieren. Bei einem Kassenwechsel wäre das mit Sicherheit der Fall. Immerhin winken bei einigen Versicherern bis zu 100 Euro Bargeld (Deutsche BKK, IKK Nordrhein), Gutscheine für eine Auslandsreisekrankenversicherung (Securvita BKK), eine Aufstockung des Festzuschusses zum Zahnersatz um zehn Prozent (AOK Sachsen), ganze Wellness-Reisen (Barmer, DAK) oder Sachprämien wie Fahrradhelme und Stöcke fürs Nordic Walking.

Dauerhafte Gesundheit setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen, die alle honoriert werden. In der Regel werden dem Versicherten für das kontinuierliche Absolvieren von Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs vorgesehen sind, Punkte gutgeschrieben. Manche Versicherer honorieren auch Impfungen, sportliche Betätigung wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitness-Center sowie die Teilnahme an Veranstaltungen mit Sportabzeichen.

Über eines sollte das Belohnsystem nicht hinwegtäuschen: Bei welcher Kasse man sich letztlich versichert, sollten andere Kriterien als Bonuspunkte und die Aussicht auf eine Körperfettwaage oder Walking-Stöcke entscheiden. Nicht nur der Beitragssatz ist entscheidend - er variiert immerhin um rund vier Prozentpunkte zwischen einem teueren und einem günstigeren Anbieter -, auch die medizinische Versorgung sollte zählen.

Denn trotz gesetzlichem Leistungskatalog unterscheiden sich die Kassen oft in Service und Innovation. Die mögliche Teilnahme an Modellprojekten (Beispiel: Akupunktur bei der Techniker Krankenkasse) kann bei bestimmten Indikationen ein sehr viel wichtigeres Entscheidungskriterium sein. Dasselbe gilt für Initiativen im Rahmen der sogenannten integrierten Versorgung (IV). Dabei haben Kassen mit Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Reha-Einrichtungen regionale Verträge abgeschlossen, um eine effizientere Behandlung zu gewährleisten. So arbeiten beispielsweise bei einer Knieoperation Orthopäde, Chirurg und Reha-Einrichtung Hand in Hand. Doppeluntersuchungen werden vermieden, eine nahtlose Versorgungskette sichergestellt und die Genesung schreitet in der Regel wesentlich schneller voran. Nicht zuletzt profitiert der Patient auch oft von einer besseren medizinischen Versorgung, denn immer häufiger vergeben Ärzte Garantien auf neue Gelenke. Gerade bei Hüft- und Kniegelenkersatz oder Volksleiden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch bei Depression und Diabetes ist die IV bei den Kassen auf dem Vormarsch.

Für chronisch Kranke werden zum Teil spezielle Maßnahmen der IV angeboten, etwa ein sogenanntes Disease-Management-Programm DMP, die durchaus ein wichtiger Grund für einen Kassenwechsel sein könnten.

Viele Unternehmen honorieren die Teilnahme an der integrierten Versorgung mit zum Teil noch viel rentableren Prämien. So erstattet die DAK bis zu 140 Euro der nötigen Krankenhauszuzahlungen und erläßt die Praxisgebühr.

Wer einen Kassenwechsel ernsthaft in Erwägung zieht, muß mindestens 18 Monate lang Mitglied bei einem Versicherer gewesen sein. Kündigen kann man schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Sollte die Kasse ihre Beiträge erhöhen, kann der Versicherte kündigen, auch ohne 18 Monate lang Mitglied gewesen zu sein.

[ gekürzt aus ©: Annette Jäger in WamS vom 7.5.06 ]

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10.) Behandlungsfehler: Mehr als die Hälfte aller Vorwürfe sind unberechtigt

(ots) - 400.000 bis 500.000 Patienten sollen in Deutschland jährlich falsch behandelt werden. So die gewagte Schätzung vermeintlicher Experten. Doch diese Horrorzahlen sind weit überzogen. Das Entscheidende: Über die Hälfte aller Vorwürfe sind unberechtigt. Die entsprechenden Statistiken stellte der größte Arzthaftpflichtversicherer DBV-Winterthur auf einer Pressekonferenz am Rande des Internistenkongresses in Wiesbaden vor.

Bei der Entscheidungsfindung spielen die Gutachter- und Schlichtungsstellen eine große Rolle. In über einem Drittel aller Fälle werden diese durch den Patienten angerufen. Ihr Ergebnis wird meist von allen Beteiligten akzeptiert. Der Anteil der Schlichtungsverfahren beträgt 34 Prozent. Ein gerichtliches Verfahren wird nur aufgenommen, wenn es unvermeidbar ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Forderungen der Höhe nach deutlich über den Vergleichsbeträgen der Rechtsprechung liegen. "Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass der beklagte Arzt nur selten den Prozess verliert", resümiert Weidinger, "von den acht Prozent aller Fälle, in denen es zum Zivilprozess kam, hat der Arzt nur bei sechs Prozent 'verloren', das sind gerade einmal 0,48 Prozent aller Fälle."

 [
PM der DBV-Winterthur , presse@dbv-winterthur.de  ]

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11.) Forscher finden sehr wirksames Antibiotikum

(ple). Ein vielversprechendes neues Antibiotikum haben US-Forscher der Merck Research Laboratories in Rahway im US-Staat New Jersey entdeckt.
Die Wirksamkeit der Substanz Platensimycin testeten die Forscher um Dr. Jun Wang erfolgreich in Versuchen mit Mäusen, die mit Staphylococcus aureus infiziert waren. Das Antibiotikum verringerte innerhalb von 24 Stunden die Menge der Keime um den Faktor 10 000, und zwar in nichttoxischen Konzentrationen. Und im Labor wurden sogar multiresistente Staphylokokken, etwa gegen Methicillin, Vancomycin und Linezolid, abgetötet.

Das Antibiotikum Platensimycin fischten die Wissenschaftler aus 250 000 verschiedenen Extrakten von Mikroorganismen heraus. Wie die Forscher in "Nature" (441, 2006, 358) berichten, hemmt die Substanz auf einzigartige Weise die Synthese von Fettsäuren, die Bakterien etwa für den Membranaufbau oder für Strukturen auf ihrer Oberfläche brauchen.

[ © : Ärztezeitung ]

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12.) Täglich viel Kakao hält Herz und Gefäße gesund

Kakao ist offenbar gut für Herz und Gefäße: Kakaotrinker haben einen niedrigeren Blutdruck als andere Menschen, und sie leben auch länger - zumindest deuten epidemiologische Studien darauf hin. Deutsche Forscher haben jetzt herausgefunden, woran das liegen könnte. Mit einer bestimmten Substanz aus Kakao stellten sie in klinischen Versuchen gefäßschützende Wirkungen fest.
Bluthochdruck und Herzkrankheiten sind bei den Kuna-Indianern auf einer kleinen Insel bei Panama weitgehend unbekannt. Ziehen Mitglieder der Kuna jedoch nach Panama-City, haben sie bald auch ähnliche kardiale Probleme wie die übrigen Stadtbewohner. Der US-Forscher Dr. Norman Hollenberg hatte vor einigen Jahren nach den Gründen dafür gesucht. Offenbar ist es nicht nur der Großstadt-Streß, der den zugezogenen Ureinwohnern zu schaffen macht, sondern es liegt auch an veränderten Lebensgewohnheiten. In einer Publikation nannte der Forscher den hohen Kakaogenuß der Insel-Indianer als einen wahrscheinlichen Grund für ihre gesunden Gefäße. Die Kuna trinken täglich drei bis vier Tassen dunklen bitteren Kakao. Sobald sie jedoch in der Großstadt wohnen, reduziert sich der Kakaokonsum auf vier Tassen pro Woche - und dafür wird meist Kakao-armes Instantpulver verwendet.

Doch Kakao scheint nicht nur den Blutdruck bei Ureinwohnern in Panama im Lot zu halten, auch Europäer, die viel Kakao konsumieren, haben einen niedrigeren Blutdruck als Kakao-Abstinenzler - und sie leben länger. Darauf deuten Ergebnisse einer niederländischen Studie mit 470 Männer. Sie waren zu Beginn alle über 70 Jahre alt und wurden 15 Jahre lang beobachtet. Bei Männern mit dem höchsten Kakao-Konsum (mehr als 2,3 g Kakao pro Tag) war der systolische Blutdruck im Schnitt um 3,7 mmHg und der diastolische um 2,1 mmHg niedriger als bei Kakao-Verächtern (weniger als 0,4 g Kakao pro Tag). Andere kardiovaskuläre Risikofaktoren wie LDL-Wert, Rauchen und BMI waren jedoch ähnlich. Nach 15 Jahren lebten noch 43 Prozent der Personen mit hohem Kakao-Konsum, aber nur noch 24 Prozent der Kakao-Abstinenzler (Arch Intern Med 166, 2006, 411).

Daß die Blutdrucksenkung tatsächlich durch Substanzen im Kakao verursacht wird und nicht etwa durch andere Faktoren, die Kakaotrinker vielleicht gemeinsamen haben, darauf deuten Interventionsstudien - und zwar mit Schokolade. In einer griechischen Studie durfte 17 Freiwillige entweder täglich eine 100-Gramm-Tafel süß-bittere Schokolade essen, die 74 Prozent Kakao enthielt, oder einen Kakao-freien Schokoladen-Ersatz. Nur mit der Kakao-haltigen Schokolade sank der Blutdruck: Minus 5,1 mmHg waren es systolisch und minus 1,8 mmHg diastolisch. .Ähnliche Erfolge konnte eine italienischen Arbeitsgruppe bei 20 Teilnehmern belegen - alles Menschen mit essentieller Hypertonie, die zuvor noch nicht behandelt worden waren. Nach 14 Tagen Diät mit täglich 100 Gramm dunkler Schokolade sank der Blutdruck systolisch sogar um 12 mmHg, diastolisch um 8,5 mmHg. Weiße, Kakao-freie Schokolade hatte dagegen keinen Effekt auf den Blutdruck. Übrigens: Um Fettpolster durch die viele Schokolade zu vermeiden, musste die übrige Nahrung entsprechend kalorienarm sein.

Einen Schritt weiter sind jetzt Professor Malte Kelm vom Uniklinikum Aachen und US-Kollegen aus Davis in Kalifornien gegangen: Sie suchten gezielt nach gefäßschützenden Substanzen im Kakao (PNAS 103, 2006, 1024). Eine solche Wirkung wird vor allem Flavonoiden zugeschrieben - meist farbigen, antioxidativ wirkenden Pflanzenstoffen. Kelm und seine Kollegen ließen gesunde Männer entweder eine Tasse Kakao mit viel Flavonoiden (etwa 900 mg) trinken oder eine Tasse Kakao, die nur wenig dieser Substanzen enthielt (37 mg). Zum Vergleich: Ein Insel-bewohnender Kuna nimmt pro Tag etwa 900 mg Kakao-Flavonoide zu sich.

Mit dem Flavonoid-reichen Kakao stieg die Konzentration von blutdrucksenkenden Stickstoffmonoxid-Donatoren im Plasma innerhalb einer Stunde steil an, mit dem Flavonoid-armen Kakao blieb sie gleich. Ebenso nahm die flußvermittelte Vasodilatation - ein Maß für die Endothelfunktion - nur mit dem Flavonoid-reichen Kakao zu, und zwar auf einen Wert von zehn Prozent innerhalb von zwei bis drei Stunden. Mit dem Flavonoid-armen Kakao blieb der Wert bei vier Prozent. Die Forscher wiederholten nun den Versuch mit einem der Hauptflavonoide in Kakao, mit D-Epicatechin. Die Teilnehmer nahmen etwa soviel der Substanz zu sich, wie in einer Tasse des Flavonoid-reichen Kakaos enthalten ist. Das Ergebnis: Auch hiermit stieg die flußvermittelte Vasodilatation deutlich an (von sechs auf neun Prozent), mit Placebo blieb sie bei sechs Prozent. Die Forscher schließen daraus, daß Epicatechin einen großen Teil der gefäßschützenden Wirkungen von Kakao vermittelt.

[ © : Thomas Müller in Ärztezeitung ]

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13.) Zum Schluss: morbus adac

Viele Krankheiten werden als „morbus ...“ bezeichnet. Die älteren Hypochonder unter uns werden sich an die ZDF-Sendung „Gesundheitsmagazin Praxis“ erinnern. Ein Moderator namens Hans Mohl präsentierte jeweils eine bestimmte Erkrankung, wies auf Gefahren hin und belehrte über Therapiemöglichkeiten. Die Ärzte des Landes wussten nach einiger Zeit: Am je nächsten Tage nach der Sendung erschienen bei ihnen massenweise Patienten mit genau der von Mohl am Vorabend beschriebenen Verdachtsdiagnose. Kenner tauften das sich stets wandelnde Krankheitsbild bald vereinfachend auf den Namen „morbus mohl“.

Die Besonderheit jenes „morbus mohl“ war, dass er nicht den individuellen Körper einzelner Menschen befiel. Stattdessen handelte es sich um ein Phänomen, das die geistig-seelische Befindlichkeit gleich ganzer Bevölkerungsgruppen betraf. Und als solches war der „morbus mohl“ geradezu eine Art massenpsychologische Erscheinung. Derartige kollektive Befindlichkeits-Dramen haben das Ende der Mohl-Sendungen überlebt. Dabei fasziniert besonders der äußerst verbreitete „morbus adac“, benannt nach seiner wohl augenfälligsten Erscheinungsform im Straßenverkehr. Als Namensgeber fungiert der bekannte Automobilclub ADAC. Worum geht es?

Jeder deutsche Autofahrer kennt die Situation: Mitten in der Nacht bei strömendem Regen steht eine einsame Person im Scheinwerferkegel ihres fahruntüchtigen Pkw und blickt unter einem zerzausten Regenschirm hilflos in den geöffneten Motorraum. Noch während unsere Augen dieses Bild im rechten unteren Rand des Gesichtsfeldes konturenschwach erkennen, reagieren Gewissen und Gasfuß entscheidungsfroh einheitlich. Wir fahren weiter und denken: Gleich kommt sowieso der ADAC und hilft.Viel kompetenter als ich es je könnte. Ob der ADAC tatsächlich jemals kommt – wir erfahren es nie. Aber wir spüren die Gewissheit, dass dieses Schicksal unseres Mitmenschen doch irgendwie geregelt ist und seine Probleme gelöst werden. Von einem anderen.

Genau wie auf der nächtlichen Straße, so verlässt sich auch im totalnormierten Sozialstaat ein jeder immer darauf, dass alles von einem irgendwie Zuständigen zuletzt geregelt wird. Die Probleme des Verbrechensopfers von der Polizei. Die Leiden des Schwerverletzten vom Notarzt. Die Nöte des Arbeitslosen von der Arbeitsverwaltung und die Ängste des Nachbarn von einem Therapeuten. Auf Kosten der Krankenkasse.

So hat der „morbus adac“ uns alle eines Tages befallen. Und je mehr andere alles zu regeln und zu erledigen versprechen, und je mehr wir „Geld in das System pumpen“, desto mehr halten wir uns für freigekauft von dem schlechten Gewissen, weitergefahren zu sein. Mehr noch: Jeden Gewissensbiss therapieren wir flugs mit immer wieder neu geschaffenen Zuständigkeiten. So trinkt das Sozialsystem täglich Salzwasser gegen seinen Durst. Bis es austrocknet. Denn wer Nächstenliebe institutionalisiert, der tötet sie.
 

[ © RA Carlos A. Gebauer in PKV PUBLIK ]

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