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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
06/2006/ 1. Juni 2006
Inhalt
1.)
Zähne: Säureschäden selten - Entwarnung beim Genuss saurer
Lebensmittel
2.)
Hilfe bei Funktionsstörungen im Kopfbereich: CMD-Test online
3.) Immer weniger Karies bei Kindern in
Deutschland
4.)
Wie hoch ist Belastung durch Röntgenstrahlen tatsächlich?
5.)
Fehlerberichtsysteme für Zahnärzte und Ärzte zur
Qualitätsverbesserung
6.)
Geschmacksfrage: Vergleich von nativen und raffinierten Speiseölen
7.) EU verbietet Industrie falsche
Werbeversprechen
8.)
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
gilt nicht für Krankenkassen
9.)
So belohnen Krankenkassen die Vorsorge
10.)
Behandlungsfehler: Mehr als die Hälfte aller
Vorwürfe sind unberechtigt
11.) Forscher finden sehr wirksames Antibiotikum
12.)
Täglich viel Kakao hält Herz und
Gefäße gesund
13.)
Zum Schluss:
morbus adac
1.)
Zähne: Säureschäden selten - Entwarnung beim Genuss saurer
Lebensmittel
(ots) - Säuren aus Getränken, Obst und anderen
Nahrungsmitteln können ebenso wie Zucker den Zähnen schaden. Doch
stark betroffen ist nur etwa jeder Zwanzigste.
"Das Problem ist da, aber man sollte es nicht zur neuen
Volkskrankheit hochstilisieren", sagte Prof. Joachim Klimek,
Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde und präventive
Zahnheilkunde in Gießen im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" Er
war maßgeblich daran beteiligt, das Säureproblem der Zähne ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen. Säuren können tatsächlich
den Zahnschmelz angreifen und im Extremfall zum Zahnverlust führen.
Klimek wünscht sich aber, dass die Größenordnung zurecht gerückt
wird, damit Ungefährdete nicht etwa auf Obst oder andere gesunde,
saure Lebensmittel verzichten. Nur wenn ein Zahnarzt Schäden
aufgrund von Säuren feststellt, ist vorsichtiger Umgang damit
angeraten. Doch auch dann sollte man sich genau informieren. Saures
in Joghurts oder Buttermilch etwa schadet nicht, weil es zugleich
viel Kalzium und Phosphat enthält. Dann werden diese Substanzen
nicht aus dem Zahnschmelz gelöst.
[ Quelle:
www.GesundheitPro.de ]
Basics:
Erosion
im
Zahnlexikon-Online
2.)
Hilfe bei Funktionsstörungen im Kopfbereich: CMD-Test online
Das Zusammenspiel von Zähnen, Muskeln und Kiefergelenk
ist wichtiger als bislang angenommen. Funktionsstörungen des
Kauorgans bzw. Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) zählen zu den
häufigsten Erkrankungen in der Zahnmedizin. Schon kleine Störungen
können mittelfristig zu Verspannungen oder Kopfschmerz führen. Auch
nächtliches Zähneknirschen belasten den Kopf und Halsbereich über
Gebühr. Für Menschen mit ständig auftretenden Schmerzen oder
unerklärlichen Verspannungen hat proDente einen Internet-Test
entwickelt. Mit Hilfe von 8 Übungen, die zu Hause vor dem Spiegel
durchgeführt werden können, klärt dieser Test, ob eventuell eine
Craniomandibuläre Dysfunktion vorliegt.
Die Übungen werden durch kleine Videofilme verdeutlicht. Zu jeder
Übung erhält der interessierte Laie ein Ergebnis. Mit den
Ergebnissen kann ein Kurzbefund erstellt werden. „Diese Anwendung
ersetzt keinesfalls den Zahnarztbesuch oder gar eine Diagnose“,
erläutert Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente, das
Internet-Angebot. Gerade Patienten mit einer CMD haben häufig eine
wahre Odyssee an Arztbesuchen hinter sich ohne über einen konkreten
Befund zu verfügen. Mit Hilfe des Tests kann der Weg zu einem
Zahnarzt geebnet werden. Eine Lösung, die vielen Menschen erst recht
spät in den Sinn kommt.
Der CMD Test basiert auf Ergebnissen einer Arbeitsgruppe am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf unter der Leitung von
Priv.-Doz. Dr. Ahlers und Prof. Dr. Jakstat.
Zum Test:
http://www.prodente.de/1508.0.html
[PM
der Initiative
proDente]
3.)
Immer weniger Karies bei Kindern in Deutschland
(BSMO) In den letzten zehn Jahren ist die Karieshäufigkeit bei
Kindern und Jugendlichen in Deutschland stark zurückgegangen.
Allerdings konzentriert sich das Gros der Zahnkariesfälle nun auf
Kinder aus sozial schwächeren Schichten, so dass dieser Gruppe
hinsichtlich der Prävention vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden
muss. Dank umfassender prophylaktischer Maßnahmen sinkt die
Zahl der von Karies betroffenen Kinder und Jugendlichen seit den 80er Jahren
kontinuierlich. Dies ist u.a. auf die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und
Schulen zurückzuführen. Dazu gehören Ernährungsberatungen, professionelle
Anleitungen zur Mund- und Zahnpflege sowie eine konsequente Fluoridierung. So
betrug der mittlere dmft (decay, missing, filled tooth)-Index der Kinder im
Alter von sechs und sieben Jahren 1994/95 noch 2,89, während er bis 2004 auf
2,16 sank. In diesem Zeitraum ging die Kariesprävalenz um 25,3% zurück, unter
den zehnjährigen Kindern reduzierte sie sich sogar um 59,8%. Um der Anhäufung
von Kariesfällen bei Kindern aus sozial schwächeren Schichten entgegenzuwirken,
werden spezielle Förderprogramme entwickelt. So kommen eine intensivierte
Aufklärung im Rahmen der Gruppenprophylaxe und eine lokale Fluoridanwendung in
Frage. Erste Erfolge stellten sich bereits ein: In einer Untersuchung von
Grundschülern (vierte Klasse) gingen die Kariesfälle um 41,8% zurück. Seit
einigen Jahren hat sich die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bewährt,
Drei- bis Sechsjährige können sie in Anspruch nehmen. So sind eine
Identifizierung von Kindern mit einem hohen Kariesrisiko und eine Aufklärung der
Eltern über Ernährung und Dentalpflege möglich. Für Schulkinder und
Jugendliche bis 18 Jahre spielt die Individualprophylaxe eine große Rolle, dazu
gehört u.a. die Erfassung des Status der Mundhygiene, die lokale Fluoridierung
oder die Fissurenversiegelung. Letztere erwies sich in einer Reihe von Studien
als sehr effektiv. Kinder mit Fissurenversiegelung hatten deutlich geringere
DMFT-Indizes als Kinder ohne eine derartige Maßnahme. Die Bundeszahnärztekammer
hat sich weitere hohe Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2020 sollen 80% der
Sechsjährigen kariesfrei sein und der mittlere DMFT-Wert der Zwölfjährigen unter
1,0 liegen.
[
©:
FVDZ ]
Basics:
DMFT
im
Zahnlexikon-Online
4.)
Wie hoch ist Belastung
durch Röntgenstrahlen tatsächlich?
(gvg). Deutschland wird oft als
Weltmeister beim Einsatz medizinischer Röntgenstrahlen bezeichnet.
Japan und die USA stehen aber noch vor Deutschland. Mit einer Studie
wird jetzt ermittelt, wie viel der Röntgenstrahlen-Dosis auf
nicht-krebskranke Menschen in Deutschland entfällt.
"Die zivilisatorische Strahlenexposition in Deutschland
und anderen Industrienationen geht vor allem auf das Konto medizinischer
Strahlenanwendung", sagte Privatdozent Gunnar Brix vom Bundesamt für
Strahlenschutz beim Röntgenkongreß in Berlin. Die errechnete mittlere
medizinisch bedingte Dosisintensität, der ein erwachsener Deutscher pro Jahr
derzeit ausgesetzt werde, liege bei 1,8 Milli-Sievert (mSv). Die Hälfte davon, -
also 0,9 mSv - gehe auf das Konto der Computertomographie (CT), obwohl sie nur
sechs Prozent aller Untersuchungen ausmache, so Brix. Für den Titel des
Strahlenweltmeisters reichen diese Zahlen nicht ganz: In Japan machen allein die
CT-Untersuchungen im Mittel 2,3 mSv pro Person und Jahr aus, in den USA sind es
1,6 mSv. "Wir sind aber international doch klar in der Spitzengruppe", betonte
Brix.
Wie gefährlich sind diese Belastungen? Eine vor zwei
Jahren in der Zeitschrift "The Lancet" publizierte Untersuchung hatte auf Basis
dieser Daten für Deutschland etwa 2 000 theoretisch durch Strahlen bedingte
Krebserkrankungen pro Jahr errechnet. Zum Vergleich: Dem Rauchen werden 50 000
Krebserkrankungen pro Jahr zugeschrieben. Brix warnte davor, die Zahl 2 000
wörtlich zu nehmen. Nicht berücksichtigt werde etwa, daß die medizinisch
bedingte Strahlungsintensität sehr ungleich verteilt sei. Ein Beispiel: In einer
in Berlin präsentierten Pilotstudie mit 106 Patienten mit Pankreaskarzinom
ermittelten Brix und seine Kollegen eine kumulative Jahresdosis von 67 mSv. Ein
großer Teil der Belastung entfalle auf Tumorpatienten mit reduzierter
Lebenserwartung. Für sie sei eine mögliche Induktion von Zweittumoren, die
Jahrzehnte später entstehen würden, nicht relevant, sagte Brix. Jetzt läuft eine
größere Studie zur Ermittlung der Dosis bei Tumorerkrankten. Daraus lasse sich
auch schließen, wieviel Strahlenbelastung in Deutschland auf die nicht
krebskranke Bevölkerung entfällt.
[
©:
Ärztezeitung ]
Basics:
Strahlenbelastung im
Zahnlexikon-Online
5.)
Fehlerberichtsysteme für Zahnärzte und
Ärzte zur Qualitätsverbesserung
Man muss nicht alle Fehler selbst gemacht haben, um aus ihnen
lernen zu können. Deshalb hat der
Berufsverband der Allgemeinzahnärzte (BVAZ) ein Fehlerberichts- und
Lernsystem installiert. Dieses System hat das Ziel, Strategien zur
Vermeidung von Fehlern und zur Verbesserung der Patientensicherheit in
Allgemeinzahnarztpraxen zu entwickeln. Kritische Ereignisse und Fehler
werden analysiert und ausgewertet, um auf diese Weise Erkenntnisse über
Fehlerarten, -häufigkeiten und ihre Ursachen zu gewinnen. Besonderes
Augenmerk soll dabei auf Fehler verursachende Bedingungen gerichtet
werden. Zahnärzte können hier über Fehler und kritische Ereignisse in
ihrer Praxis berichten. Mit einem übersichtlichen anonymen Fragebogen
werden Details zum Ereignis und zu Besonderheiten des Patienten mit
Hilfe von Listen und Freitextfeldern abgefragt. Die Eingabe dauert nur
etwa 5 Minuten. Die Berichte werden anonymisiert, bei Bedarf werden
personenbezogene Daten gelöscht. Die Berichte werden klassifiziert und
stehen für Auswertungen zur Verfügung. Aus dieser Datenbasis wird
monatlich ein ausgewählter Fall im Internet und in den Fachzeitschriften
"Der Allgemeinzahnarzt" und "Zahnmedizin Report" veröffentlicht.
Weiter...
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Ärzte setzen sich zunehmend mit ihren Fehlern auseinander, sagt Professor
Ferdinand M. Gerlach von der Uni Frankfurt. Dazu beigetragen hat das
Online-Fehlerberichtsystem von Gerlach und seinem Team. Es wird inzwischen
täglich von 300 Ärzten genutzt.
www.jeder-fehler-zaehlt.de
- auf dieser Internetseite können Hausärzte und neuerdings auch Arzthelferinnen
rund um die Uhr über Fehler berichten und andere Fehler kommentieren. "Alle
Beteiligten bleiben anonym", betont Dr. Barbara Hoffmann vom Projektteam "Jeder
Fehler zählt!" - die Berichte werden vor dem Senden automatisch verschlüsselt.
Es gibt jetzt auch etwas Neues auf der Online-Seite des Fehlerberichtsystems:
Jeder, der einen Fehlerbericht schreibt, erhält einen Code und kann sich damit
in eine Datenbank mit mehr als 210 Fehlerberichten einloggen.
[ © :
Ärztezeitung ]
6.)
Geschmacksfrage:
Vergleich von nativen und raffinierten Speiseölen
(aid) - "Reines Pflanzenöl", "aus erster Pressung", "extra vergine"
- Speiseöl schmückt sich mit vielen Bezeichnungen, die nicht immer
Rückschlüsse auf die Qualität zulassen. Nach dem
Herstellungsverfahren unterscheidet man grundsätzlich zwischen
nativen und raffinierten Produkten.
Native Speiseöle werden ausschließlich durch schonende mechanische
Pressung gewonnen. Das Rohmaterial wird dabei nicht erwärmt, was die
Ausbeute vergleichsweise gering hält. Um das Öl von Trübstoffen zu
reinigen, darf es gewaschen, filtriert und zentrifugiert werden.
Weitere Verarbeitungsschritte, mit denen sich bestimmte
Eigenschaften nachträglich beeinflussen ließen, sind jedoch nicht
vorgesehen. Die Qualität nativer Öle ist deshalb abhängig von der
ihres Ausgangsprodukts. Sie kann nur durch sorgfältige Auswahl,
Herstellung und Lagerung sichergestellt werden.
Ganz anders bei raffinierten Ölen. Gleichbleibende Qualität wird
hier durch physikalische und chemische Verfahren erzielt. Um die
Ausbeute zu steigern, ist der Einsatz von Wärme und Lösungsmitteln
zulässig. Da sich bei höheren Temperaturen vermehrt unerwünschte
Begleitstoffe lösen, wird das Öl anschließend gereinigt. Natronlauge
bindet freie Fettsäuren, die sich negativ auf die Lagerstabilität
auswirken und den Rauchpunkt senken. Bleicherde entzieht dem Öl
Farbstoffe, Metallionen und Hydroperoxide, was seine Haltbarkeit
erhöht. Wasserdampfdestillation sorgt schließlich dafür, dass sich
unerwünschte Aromen verflüchtigen.
Das Ergebnis sind zwei völlig verschiedene Produkte: Natives Öl
entspricht in seiner Qualität den verwendeten Rohstoffen. Geschmack,
Geruch und Farbe sind arttypisch und intensiv, die Zusammensetzung
der Inhaltsstoffe kann sich jedoch mit jeder Charge ändern.
Raffiniertes Öl hingegen ist ein Produkt mit definierten, gleich
bleibenden Eigenschaften. Durch umfassende Verarbeitung ist es
neutral in Geschmack und Geruch, nahezu farblos und klar, zudem
lagerstabil und hitzebeständig.
Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind native und raffinierte Öle
gleichwertig, weil sich die Zusammensetzung der Fettsäuren durch die
Verarbeitungsprozesse kaum verändert. Zwar entziehen diese dem Öl
gesundheitsfördernde Begleitstoffe, Speiseöl zählt in der Regel
jedoch nicht zu deren Hauptlieferanten. Welches Öl das bessere ist,
lässt sich deshalb nur im Hinblick auf seine Verwendung beantworten:
Natives Öl eignet sich hervorragend für die kalte Küche, wo es für
einzigartige Geschmackserlebnisse sorgt. Für den Einsatz in der
heißen Küche sind raffinierte Öle auf Grund ihrer thermischen
Stabilität besser geeignet.
[©: aid,
Sabine Lurtz ]
7.) EU
verbietet Industrie falsche Werbeversprechen
(dpa). In Zukunft darf die Nahrungsmittelindustrie in der
Europäischen Union nicht mehr mit falschen Gesundheitsversprechen für
ihre Produkte werben.
Das Europaparlament in Straßburg stimmte am Dienstag nach jahrelangem
Streit zwischen Verbraucherschützern und Werbewirtschaft für eine
Einschränkung gesundheitsbezogener Werbung.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen wie "Schokoriegel mit Calzium gut für
die Knochen" sind nur noch erlaubt, wenn sie auch wissenschaftlich
belegt sind (wir berichteten). Aussagen wie "reduziert
Herzinfarktgefahr" müssen sogar ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Die neuen Marketingregeln gelten auch für Lebensmittel mit einem hohen
Gehalt an Zucker, Fett oder Salz wie Kartoffelchips, Fruchtquark,
Cornflakes oder Tomatensaucen.
[©:
Ärztezeitung ]
8.)
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gilt nicht für Krankenkassen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
dürfen Krankenkassen vorerst unbehelligt von den Vorschriften des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Kundenfang gehen.
Inhalt des Gesetzes: Wer um Kunden wirbt, darf nicht lügen, täuschen oder in die
Irre führen. Unternehmen, die sich nicht daran halten, können von der Konkurrenz
oder von Wettbewerbsverbänden verklagt werden. Doch in seinem jüngst
veröffentlichen Urteil vom Februar 2006 sieht der BGH die gesetzlichen Kassen
davon unberührt, schreibt die "Financial Times Deutschland" (FTD). Das UWG sei
nicht anwendbar, soweit es um Leistungen des öffentlich-rechtlichen
Versorgungsauftrags der gesetzlichen Kassen gehe, so das Gericht. Dies schließe
das Sozialgesetzbuch klar aus (Paragraf 69 SGB V).
Dem BGH-Urteil lag ein Fall zu Grunde, in dem die Zentrale zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs (WBZ) eine Krankenkasse verklagt hatte. Diese bot ihren
Mitgliedern Gutscheine für eine kostenlose Blutzuckermessung an, die in einer
bestimmten Apotheke einzulösen waren. Ein klarer Verstoß gegen das UWG,
argumentierte die WBZ. Denn dies sei eine gezielte Behinderung des Wettbewerbs
unter den Apotheken. Die Richter aber befassten sich erst gar nicht mit dem UWG
und übernahmen damit die Spruchpraxis der Sozialgerichte, die seit etwa drei
Jahren für die Kassen zuständig sind.
"Das bedeutet eine ganz erhebliche Rechtsunsicherheit", erklärte die
WBZ-Anwältin Christiane Köber. Die Kassen selbst hätten sich zwar für die
Zuständigkeit der Sozialgerichte eingesetzt, um strittige Leistungsfragen besser
zu klären, etwa zu Arzneimittelfestbeträgen. Doch die Mitgliederwerbung sei
nicht beachtet worden. "Wir sind der Ansicht, dass das besser wieder vor die
Zivilgerichte kommt", sagte der Leiter der Rechtsabteilung der Deutschen BKK in
Wolfsburg, Wolfgang Steinel. Hier seien Streitfragen in Sachen Werbung stets
schnell geklärt worden. Bei den Sozialgerichten sei das "nicht immer so".
Allerdings würde auch die Zuständigkeit nichts helfen, denn nach Ansicht der
Bundesrichter gilt das UWG nicht. Darum sei nun die Politik gefordert, die
Kassen wieder dem UWG zu unterwerfen, so Steinel. Sonst blieben bis auf weiteres
nur "grundrechtliche Abwehransprüche", die das Grundgesetz formuliert, erklärt
Köber: "Da steht im Wesentlichen, dass die Kassen nett zueinander sein sollen.
Für die Regeln aber braucht man das UWG." Das Verteilen der Gutscheine für die
Blutzuckermessungen jedenfalls verstieß nicht gegen das Grundgesetz und wurde
vom BGH für zulässig erklärt.
[© sth/FTD in zm ]
9.)
So belohnen Krankenkassen die Vorsorge
Vereinfacht lässt sich die Misere der gesetzlichen
Krankenkassen mit einer zu hohen Zahl von Kranken beschreiben, die einer
kleiner gewordenen Menge an Gesunden gegenübersteht. Viel besser wären
viele Versicherte, die gar nicht erst krank werden und somit auch nur
wenig Geld kosten. Deshalb setzen die Kassen verstärkt auf vorsorgende
Maßnahmen.
Aktive Gesundheitsvorsorge heißt die Devise, mit der sich viele
kostspielige chronische Krankheiten verhindern lassen, wie viele Studien
zu diesem Thema beweisen. Wer als Versicherter in diesem Falle Hand in
Hand mit seiner Kasse arbeitet, wird mit Bargeld oder Sachprämien
belohnt.
Seit der Gesundheitsreform 2004 sind den Bonussystemen innerhalb der
gesetzlichen Krankenkassen die Türen geöffnet worden. "Bisher hatten die
Kassen wenig Profilierungsmöglichkeiten", stellt Dietmar Kaross,
Referatsleiter beim Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in
Siegburg, fest. Denn ein Großteil der medizinischen Versorgung ist im
gesetzlichen Leistungskatalog festgeschrieben und somit bei allen
deutschen Kassen nahezu gleich.
Bonussysteme bieten nun die Möglichkeit zur Abgrenzung von anderen
Kassen. Einen nicht unerwünschten Nebeneffekt biete darüber hinaus die
Möglichkeit zur Kundenbindung, sagt Kaross. Denn hat man erst einmal
angefangen, bei einer Kasse für aktive Gesundheitsvorsorge Punkte zu
sammeln, will man sie nicht wieder verlieren. Bei einem Kassenwechsel
wäre das mit Sicherheit der Fall. Immerhin winken bei einigen
Versicherern bis zu 100 Euro Bargeld (Deutsche BKK, IKK Nordrhein),
Gutscheine für eine Auslandsreisekrankenversicherung (Securvita BKK),
eine Aufstockung des Festzuschusses zum Zahnersatz um zehn Prozent (AOK
Sachsen), ganze Wellness-Reisen (Barmer, DAK) oder Sachprämien wie
Fahrradhelme und Stöcke fürs Nordic Walking.
Dauerhafte Gesundheit setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen, die
alle honoriert werden. In der Regel werden dem Versicherten für das
kontinuierliche Absolvieren von Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen
des gesetzlichen Leistungskatalogs vorgesehen sind, Punkte
gutgeschrieben. Manche Versicherer honorieren auch Impfungen, sportliche
Betätigung wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder
Fitness-Center sowie die Teilnahme an Veranstaltungen mit
Sportabzeichen.
Über eines sollte das Belohnsystem nicht hinwegtäuschen: Bei welcher
Kasse man sich letztlich versichert, sollten andere Kriterien als
Bonuspunkte und die Aussicht auf eine Körperfettwaage oder
Walking-Stöcke entscheiden. Nicht nur der Beitragssatz ist entscheidend
- er variiert immerhin um rund vier Prozentpunkte zwischen einem teueren
und einem günstigeren Anbieter -, auch die medizinische Versorgung
sollte zählen.
Denn trotz gesetzlichem Leistungskatalog unterscheiden sich die Kassen
oft in Service und Innovation. Die mögliche Teilnahme an Modellprojekten
(Beispiel: Akupunktur bei der Techniker Krankenkasse) kann bei
bestimmten Indikationen ein sehr viel wichtigeres Entscheidungskriterium
sein. Dasselbe gilt für Initiativen im Rahmen der sogenannten
integrierten Versorgung (IV). Dabei haben Kassen mit Kliniken,
niedergelassenen Ärzten und Reha-Einrichtungen regionale Verträge
abgeschlossen, um eine effizientere Behandlung zu gewährleisten. So
arbeiten beispielsweise bei einer Knieoperation Orthopäde, Chirurg und
Reha-Einrichtung Hand in Hand. Doppeluntersuchungen werden vermieden,
eine nahtlose Versorgungskette sichergestellt und die Genesung schreitet
in der Regel wesentlich schneller voran. Nicht zuletzt profitiert der
Patient auch oft von einer besseren medizinischen Versorgung, denn immer
häufiger vergeben Ärzte Garantien auf neue Gelenke. Gerade bei Hüft- und
Kniegelenkersatz oder Volksleiden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber
auch bei Depression und Diabetes ist die IV bei den Kassen auf dem
Vormarsch.
Für chronisch Kranke werden zum Teil spezielle Maßnahmen der IV
angeboten, etwa ein sogenanntes Disease-Management-Programm DMP, die
durchaus ein wichtiger Grund für einen Kassenwechsel sein könnten.
Viele Unternehmen honorieren die Teilnahme an der integrierten
Versorgung mit zum Teil noch viel rentableren Prämien. So erstattet die
DAK bis zu 140 Euro der nötigen Krankenhauszuzahlungen und erläßt die
Praxisgebühr.
Wer einen Kassenwechsel ernsthaft in Erwägung zieht, muß mindestens 18
Monate lang Mitglied bei einem Versicherer gewesen sein. Kündigen kann
man schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Sollte
die Kasse ihre Beiträge erhöhen, kann der Versicherte kündigen, auch
ohne 18 Monate lang Mitglied gewesen zu sein.
[
gekürzt aus ©:
Annette Jäger in WamS vom 7.5.06 ]
10.)
Behandlungsfehler: Mehr als die Hälfte aller Vorwürfe sind
unberechtigt
(ots) - 400.000 bis 500.000 Patienten sollen in Deutschland
jährlich falsch behandelt werden. So die gewagte Schätzung
vermeintlicher Experten. Doch diese Horrorzahlen sind weit
überzogen. Das Entscheidende: Über die Hälfte aller Vorwürfe sind
unberechtigt. Die entsprechenden Statistiken stellte der größte
Arzthaftpflichtversicherer DBV-Winterthur auf einer Pressekonferenz
am Rande des Internistenkongresses in Wiesbaden vor.
Bei der Entscheidungsfindung spielen die Gutachter- und
Schlichtungsstellen eine große Rolle. In über einem Drittel aller
Fälle werden diese durch den Patienten angerufen. Ihr Ergebnis wird
meist von allen Beteiligten akzeptiert. Der Anteil der
Schlichtungsverfahren beträgt 34 Prozent. Ein gerichtliches
Verfahren wird nur aufgenommen, wenn es unvermeidbar ist. Dies kann
zum Beispiel der Fall sein, wenn Forderungen der Höhe nach deutlich
über den Vergleichsbeträgen der Rechtsprechung liegen. "Vor diesem
Hintergrund erstaunt es nicht, dass der beklagte Arzt nur selten den
Prozess verliert", resümiert Weidinger, "von den acht Prozent aller
Fälle, in denen es zum Zivilprozess kam, hat der Arzt nur bei sechs
Prozent 'verloren', das sind gerade einmal 0,48 Prozent aller
Fälle."
[
PM der
DBV-Winterthur ,
presse@dbv-winterthur.de ]
Basics: Behandlungsfehler im
Zahnlexikon-Online
11.)
Forscher finden sehr
wirksames Antibiotikum
(ple). Ein vielversprechendes
neues Antibiotikum haben US-Forscher der Merck Research Laboratories
in Rahway im US-Staat New Jersey entdeckt.
Die Wirksamkeit der Substanz Platensimycin testeten die Forscher um
Dr. Jun Wang erfolgreich in Versuchen mit Mäusen, die mit
Staphylococcus aureus infiziert waren. Das Antibiotikum verringerte
innerhalb von 24 Stunden die Menge der Keime um den Faktor 10 000, und
zwar in nichttoxischen Konzentrationen. Und im Labor wurden sogar
multiresistente Staphylokokken, etwa gegen Methicillin, Vancomycin und
Linezolid, abgetötet.
Das Antibiotikum Platensimycin fischten die Wissenschaftler aus 250
000 verschiedenen Extrakten von Mikroorganismen heraus. Wie die
Forscher in "Nature" (441, 2006, 358) berichten, hemmt die Substanz
auf einzigartige Weise die Synthese von Fettsäuren, die Bakterien etwa
für den Membranaufbau oder für Strukturen auf ihrer Oberfläche
brauchen.
[ © :
Ärztezeitung ]
Basics: Antibiotika im
Zahnlexikon-Online
12.)
Täglich viel Kakao hält Herz und Gefäße gesund
Kakao ist offenbar gut für Herz
und Gefäße: Kakaotrinker haben einen niedrigeren Blutdruck als
andere Menschen, und sie leben auch länger - zumindest deuten
epidemiologische Studien darauf hin. Deutsche Forscher haben jetzt
herausgefunden, woran das liegen könnte. Mit einer bestimmten
Substanz aus Kakao stellten sie in klinischen Versuchen
gefäßschützende Wirkungen fest.
Bluthochdruck und Herzkrankheiten sind bei den Kuna-Indianern auf
einer kleinen Insel bei Panama weitgehend unbekannt. Ziehen
Mitglieder der Kuna jedoch nach Panama-City, haben sie bald auch
ähnliche kardiale Probleme wie die übrigen Stadtbewohner. Der
US-Forscher Dr. Norman Hollenberg hatte vor einigen Jahren nach den
Gründen dafür gesucht. Offenbar ist es nicht nur der Großstadt-Streß,
der den zugezogenen Ureinwohnern zu schaffen macht, sondern es liegt
auch an veränderten Lebensgewohnheiten. In einer Publikation nannte
der Forscher den hohen Kakaogenuß der Insel-Indianer als einen
wahrscheinlichen Grund für ihre gesunden Gefäße. Die Kuna trinken
täglich drei bis vier Tassen dunklen bitteren Kakao. Sobald sie
jedoch in der Großstadt wohnen, reduziert sich der Kakaokonsum auf
vier Tassen pro Woche - und dafür wird meist Kakao-armes
Instantpulver verwendet.
Doch Kakao scheint nicht nur den Blutdruck bei Ureinwohnern in
Panama im Lot zu halten, auch Europäer, die viel Kakao konsumieren, haben einen
niedrigeren Blutdruck als Kakao-Abstinenzler - und sie leben länger. Darauf
deuten Ergebnisse einer niederländischen Studie mit 470 Männer. Sie waren zu
Beginn alle über 70 Jahre alt und wurden 15 Jahre lang beobachtet. Bei Männern
mit dem höchsten Kakao-Konsum (mehr als 2,3 g Kakao pro Tag) war der systolische
Blutdruck im Schnitt um 3,7 mmHg und der diastolische um 2,1 mmHg niedriger als
bei Kakao-Verächtern (weniger als 0,4 g Kakao pro Tag). Andere kardiovaskuläre
Risikofaktoren wie LDL-Wert, Rauchen und BMI waren jedoch ähnlich. Nach 15
Jahren lebten noch 43 Prozent der Personen mit hohem Kakao-Konsum, aber nur noch
24 Prozent der Kakao-Abstinenzler (Arch Intern Med 166, 2006, 411).
Daß die Blutdrucksenkung tatsächlich durch Substanzen im Kakao
verursacht wird und nicht etwa durch andere Faktoren, die Kakaotrinker
vielleicht gemeinsamen haben, darauf deuten Interventionsstudien - und zwar mit
Schokolade. In einer griechischen Studie durfte 17 Freiwillige entweder täglich
eine 100-Gramm-Tafel süß-bittere Schokolade essen, die 74 Prozent Kakao
enthielt, oder einen Kakao-freien Schokoladen-Ersatz. Nur mit der Kakao-haltigen
Schokolade sank der Blutdruck: Minus 5,1 mmHg waren es systolisch und minus 1,8
mmHg diastolisch. .Ähnliche Erfolge konnte eine italienischen Arbeitsgruppe bei
20 Teilnehmern belegen - alles Menschen mit essentieller Hypertonie, die zuvor
noch nicht behandelt worden waren. Nach 14 Tagen Diät mit täglich 100 Gramm
dunkler Schokolade sank der Blutdruck systolisch sogar um 12 mmHg, diastolisch
um 8,5 mmHg. Weiße, Kakao-freie Schokolade hatte dagegen keinen Effekt auf den
Blutdruck. Übrigens: Um Fettpolster durch die viele Schokolade zu vermeiden,
musste die übrige Nahrung entsprechend kalorienarm sein.
Einen Schritt weiter sind jetzt Professor Malte Kelm vom
Uniklinikum Aachen und US-Kollegen aus Davis in Kalifornien gegangen: Sie
suchten gezielt nach gefäßschützenden Substanzen im Kakao (PNAS 103, 2006,
1024). Eine solche Wirkung wird vor allem Flavonoiden zugeschrieben - meist
farbigen, antioxidativ wirkenden Pflanzenstoffen. Kelm und seine Kollegen ließen
gesunde Männer entweder eine Tasse Kakao mit viel Flavonoiden (etwa 900 mg)
trinken oder eine Tasse Kakao, die nur wenig dieser Substanzen enthielt (37 mg).
Zum Vergleich: Ein Insel-bewohnender Kuna nimmt pro Tag etwa 900 mg
Kakao-Flavonoide zu sich.
Mit dem Flavonoid-reichen Kakao stieg die Konzentration von
blutdrucksenkenden Stickstoffmonoxid-Donatoren im Plasma innerhalb einer Stunde
steil an, mit dem Flavonoid-armen Kakao blieb sie gleich. Ebenso nahm die
flußvermittelte Vasodilatation - ein Maß für die Endothelfunktion - nur mit dem
Flavonoid-reichen Kakao zu, und zwar auf einen Wert von zehn Prozent innerhalb
von zwei bis drei Stunden. Mit dem Flavonoid-armen Kakao blieb der Wert bei vier
Prozent. Die Forscher wiederholten nun den Versuch mit einem der Hauptflavonoide
in Kakao, mit D-Epicatechin. Die Teilnehmer nahmen etwa soviel der Substanz zu
sich, wie in einer Tasse des Flavonoid-reichen Kakaos enthalten ist. Das
Ergebnis: Auch hiermit stieg die flußvermittelte Vasodilatation deutlich an (von
sechs auf neun Prozent), mit Placebo blieb sie bei sechs Prozent. Die Forscher
schließen daraus, daß Epicatechin einen großen Teil der gefäßschützenden
Wirkungen von Kakao vermittelt.
[ © : Thomas Müller in
Ärztezeitung ]
13.)
Zum Schluss: morbus
adac
Viele Krankheiten werden als „morbus ...“ bezeichnet. Die älteren Hypochonder
unter uns werden sich an die ZDF-Sendung „Gesundheitsmagazin Praxis“ erinnern.
Ein Moderator namens Hans Mohl präsentierte jeweils eine bestimmte Erkrankung,
wies auf Gefahren hin und belehrte über Therapiemöglichkeiten. Die Ärzte des
Landes wussten nach einiger Zeit: Am je nächsten Tage nach der Sendung
erschienen bei ihnen massenweise Patienten mit genau der von Mohl am Vorabend
beschriebenen Verdachtsdiagnose. Kenner tauften das sich stets wandelnde
Krankheitsbild bald vereinfachend auf den Namen „morbus mohl“.
Die Besonderheit jenes „morbus mohl“ war, dass er nicht den individuellen
Körper einzelner Menschen befiel. Stattdessen handelte es sich um ein Phänomen,
das die geistig-seelische Befindlichkeit gleich ganzer Bevölkerungsgruppen
betraf. Und als solches war der „morbus mohl“ geradezu eine Art
massenpsychologische Erscheinung. Derartige kollektive Befindlichkeits-Dramen
haben das Ende der Mohl-Sendungen überlebt. Dabei fasziniert besonders der
äußerst verbreitete „morbus adac“, benannt nach seiner wohl augenfälligsten
Erscheinungsform im Straßenverkehr. Als Namensgeber fungiert der bekannte
Automobilclub ADAC. Worum geht es?
Jeder deutsche Autofahrer kennt die Situation: Mitten in der Nacht bei
strömendem Regen steht eine einsame Person im Scheinwerferkegel ihres
fahruntüchtigen Pkw und blickt unter einem zerzausten Regenschirm hilflos in den
geöffneten Motorraum. Noch während unsere Augen dieses Bild im rechten unteren
Rand des Gesichtsfeldes konturenschwach erkennen, reagieren Gewissen und Gasfuß
entscheidungsfroh einheitlich. Wir fahren weiter und denken: Gleich kommt
sowieso der ADAC und hilft.Viel kompetenter als ich es je könnte. Ob der ADAC
tatsächlich jemals kommt – wir erfahren es nie. Aber wir spüren die Gewissheit,
dass dieses Schicksal unseres Mitmenschen doch irgendwie geregelt ist und seine
Probleme gelöst werden. Von einem anderen.
Genau wie auf der nächtlichen Straße, so verlässt sich auch im
totalnormierten Sozialstaat ein jeder immer darauf, dass alles von einem
irgendwie Zuständigen zuletzt geregelt wird. Die Probleme des Verbrechensopfers
von der Polizei. Die Leiden des Schwerverletzten vom Notarzt. Die Nöte des
Arbeitslosen von der Arbeitsverwaltung und die Ängste des Nachbarn von einem
Therapeuten. Auf Kosten der Krankenkasse.
So hat der „morbus adac“ uns alle eines Tages befallen. Und je mehr andere
alles zu regeln und zu erledigen versprechen, und je mehr wir „Geld in das
System pumpen“, desto mehr halten wir uns für freigekauft von dem schlechten
Gewissen, weitergefahren zu sein. Mehr noch: Jeden Gewissensbiss therapieren wir
flugs mit immer wieder neu geschaffenen Zuständigkeiten. So trinkt das
Sozialsystem täglich Salzwasser gegen seinen Durst. Bis es austrocknet. Denn wer
Nächstenliebe institutionalisiert, der tötet sie.
[ ©
RA Carlos A. Gebauer in
PKV PUBLIK ]
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