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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
06/2007/ 1. Juni 2007
Inhalt
1.)
Zahnimplantate und
Zähneknirschen: Schwachstelle Prothetik (Zahnersatz)
2.)
Ärzte warnen vor Nuckelflaschenkaries
3.)
Kostenerstattungswahlrecht des Patienten neu geregelt
4.) Gesundheitswesen - Einfacher als Einkaufen
5.)
Neuartige Prothesenbürste
erregt international Interesse
6.) Fettleibigkeit
- Falscher Ernährung gegensteuern
7.)
Neue Spezial-Zahnpasta gegen
Verfärbungen
8.)
Gewichtsreduktion - Kohlenhydratarme
Diät genauso erfolgreich wie fettarme
9.)
Medikamentenabhängigkeit - die stille
Sucht
10.)
Freie Berufe warnen vor
totalem Überwachungsstaat
11.)
Urlaubserholung in den Alltag retten
12.)
Patienteninformationen zum Erhalt der Mundgesundheit
13.)
Zum Schluss: Zahnweh
1.)
Zahnimplantate und Zähneknirschen: Schwachstelle Prothetik
(Zahnersatz)
Rund 95 Prozent aller Implantate sind nach 5 bis 10
Jahren noch unversehrt an ihrem Platz - die Erfolgsraten der
Implantologen können sich sehen lassen, die Verlustraten liegen
unter fünf Prozent. Deutlich schlechter ist die Bilanz bei den
Kronen, Brücken und Prothesen auf den Implantaten, die im Fachjargon
als Suprakonstruktion bezeichnet werden: Bei 20 bis 25 Prozent der
Fälle sind in den ersten fünf Jahren Reparaturen oder sogar
Neuanfertigungen erforderlich, erklärt Professor Manfred Wichmann,
Erlangen, auf dem 20. Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für
Implantologie in München. Ein zu kraftvoller Biss der Patienten,
insbesondere beim Zähneknirschen, überfordert die Materialien.
Die Schattenseite der Kaukraft
Endlich wieder kraftvoll zubeißen - das wünschen sich Patientinnen
und Patienten nach Zahnverlust, die mit herkömmlichem Zahnersatz
Probleme haben. Implantatgetragener Zahnersatz macht dieses
kraftvolle Zubeißen wieder möglich.
Doch die wieder gewonnene Kaufähigkeit hat auch Schattenseiten -
zumindest für die prothetischen Materialien: "Da die Kaufähigkeit
mit Implantaten sehr viel besser ist als bei einer herkömmlichen
Prothese, beißen die Menschen auch wieder deutlich fester zu. Dies
belastet die Materialien der Kronen, Brücken und Prothesen auf
Implantaten mehr als bei einer herkömmlichen prothetischen
Versorgung", erklärt Professor Manfred Wichmann von der Poliklinik
für zahnärztliche Prothetik der Universität Erlangen-Nürnberg.
Bei einer Brücke, die auf natürlichen Zähnen verankert ist, merken
die Patienten sehr schnell, wenn eine Nuss für das Gebiss zu hart
ist und die Kaukräfte überfordert: Der eigene Zahn registriert die
Kaukräfte über spezifische Rezeptoren im Zahnhalteapparat wesentlich
sensibler als ein Implantat. Schutzreflexe begrenzen dann die Kräfte
der Kaumuskulatur. Dieser Informationsfluss ist bei Implantaten
gekappt. Entsprechend setzt der kraftvolle Biss des Implantatträgers
die Materialien der Suprakonstruktionen unter Stress.
Materialien unter Stress
Untersuchungen belegen, dass Komplikationen - beispielsweise Brüche
der zahnfarbenen keramischen Verblendschicht bei Brücken - auf
eigenen Zähnen nur bei etwa drei Prozent der Patienten auftreten.
Bei implantatgetragenen Konstruktionen ist diese Komplikation
hingegen mit 15 Prozent fünf Mal häufiger zu beobachten.
Besonders stark wirken die Kaukräfte bei Menschen, die in der Nacht
mit den Zähnen pressen oder knirschen. Dieses Phänomen wird von
Zahnärzten "Bruxismus" genannt und tritt bei etwa 10 Prozent der
Bevölkerung auf. "Dabei wirken Kräfte auf den Zahnersatz ein, welche
die willkürliche maximale Kaukraft deutlich überschreiten können",
sagt Wichmann. So wurden bei Zähneknirschern Kaukräfte von bis zu
800 Newton gemessen (ein Gewicht von 1 kg entwickelt einen Druck
oder Zug von 9,8 Newton.) Diese Kräfte sind bis zu sieben mal höher
als die Kräfte beim Kauen von Speisen. Zum Vergleich: Abhängig von
der Speisekonsistenz liegt die Kaukraft, die Menschen beim Essen
aufwenden müssen, normalerweise zwischen 50 und 100 Newton. Ein im
Knochen eingewachsenes Implantat hält dies üblicherweise aus: Es
bricht erst aus dem Knochen wenn Kräfte über 1500 Newton einwirken.
Doch die maximale Kaukraft kann die Materialien und Komponenten der
prothetischen Suprakonstruktion sehr wohl überfordern.
Zähneknirschen berücksichtigen
Wenn Patienten mit den Zähnen knirschen, muss dies bei der
prothetischen Versorgung mit implantat- getragenem Zahnersatz daher
berücksichtigt werden: "Im Rahmen der Planung kann durch die
Positionierung der Implantate, ihre Zahl, Länge und Form die
Belastbarkeit der späteren Suprakonstruktion gesteigert werden",
sagt Wichmann. "Bei der prothetischen Versorgung können durch die
Materialauswahl, die Art der Befestigung (Zementiert/Verschraubt),
die Gestaltung der Gerüste und Kauflächen sowie die Verbindung der
Implantat untereinander Spitzenbelastungen vermieden und die
Widerstandsfähigkeit der Konstruktion positiv beeinflusst werden.
Auch bei der Materialentwicklung sieht Wichmann noch Forschungs- und
Entwicklungsbedarf: "Hilfreich wären Keramiken mit besserer
Frakturresistenz." Auch weiterentwickelte Kompositmaterialien
könnten, prophezeit der Erlanger Prothetiker, "zu einer Renaissance
der Kunststoffe im Bereich der Verblendmaterialien führen, wenn sie
sich weniger abnutzen und weniger altern als die bislang verfügbaren
Werkstoffe."
[ ©
+ für Rückfragen: Prof. Dr. Manfred Wichmann, Erlangen
Pressesprecher DGI e.V. Poliklinik für zahnärztliche Prothetik
Universität Erlangen-Nürnberg Glückstraße 11 · 91054 Erlangen Tel.:
09131 853-3604 Fax: 09131 853-6781 E-mail:
mwichmann@prothetik-erlangen.de ]
Basics: Implantate
auf
www.Zahnwissen.de
2.)
Ärzte warnen vor
Nuckelflaschenkaries
Kinderzahnärzte sehen im Dauernuckeln an Trinkflaschen
oder Lerntassen die Hauptursache frühkindlicher Karies.
"Frühkindliche Karies kann zu schwerwiegenden Entwicklungsstörungen
in verschiedenen Bereichen führen", sagte der Leiter der Abteilung
Kinderzahnheilkunde des Universitätsklinikums Dresden, Professor
Norbert Krämer.
Unbehandelt könne es zur „regelwidrigen Kiefer-Entwicklung“ kommen,
die Auswirkungen auf Ernährungsverhalten und Sprachentwicklung habe.
Mit einem Kinospot, Plakaten und Aufklebern unter dem Slogan
„Zuckerfrei!“ werden Eltern davor gewarnt, Kindern gesüßte Getränke
in Nuckelflaschen zu geben.
Zucker gilt als Karies-Auslöser. Er ist idealer Energielieferant für
die im Mund vorhandenen 500 Bakterienarten, von denen etwa 30 die
Zahnfäule auslösen können. "Kleinkinder, die über Stunden an einem
Getränk nuckeln, umspülen damit permanent ihre Zähne", sagte Krämer.
Laut der Aufklärungskampagne des sächsischen Gesundheitsministeriums
und der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege sollte man ab
dem ersten Geburtstag – wenn die Kinder Zähne haben – auf gesüßte
Getränke und Muttermilch verzichten. Auch sie enthalte den für Zähne
schädlichen Milchzucker. Wissenschaftliche Studien gehen davon aus,
dass in Deutschland mehr als ein Viertel der Dreijährigen unter
frühkindlicher Karies leiden
[ ©
zm-online.de ]
Basics: Kinder
auf
www.Zahnwissen.de
3.)
Kostenerstattungswahlrecht des Patienten neu geregelt
Neben viel Schatten enthält das "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" mit
der teilweisen Liberalisierung des Kostenerstattungswahlrechts des
Patienten einen Lichtblick.
Bisherige Rechtslage
Bisher war den Patienten nur die Möglichkeit eröffnet, für den
gesamten ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Bereich das
Kostenerstattungsverfahren mit einer einjährigen Bindungsdauer zu
wählen. Folge dieser Regelung war, dass ein Patient, der eigentlich
von dem Kostenerstattungswahlrecht nur im zahnärztlichen Bereich
Gebrauch machen wollte, gezwungen war, auch den gesamten ambulanten
ärztlichen Bereich für ein Jahr "mitzuwählen".
Neue Rechtslage
Seit 1.4.2007 hat der Patient nunmehr die Möglichkeit, von seinem
Kostenerstattungswahlrecht differenzierter Gebrauch machen zu
können. Nach der Neuregelung des § 13 Abs. 2 SGB V ist eine
Einschränkung der Wahl der Kostenerstattung auf den Bereich der
ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den
stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen (z. B. für
Physiotherapie) möglich. Der Patient kann demnach jetzt auch
isoliert für die zahnärztliche Versorgung Kostenerstattung wählen.
Ein Wermutstropfen bleibt aber, da der Gesetzgeber von seinem
ursprünglichen Plan Abstand genommen hat, das
Kostenerstattungswahlrecht auch für einzelne Behandlungsmaßnahmen
für den Patienten zu eröffnen. Der Gesetzgeber konnte sich auch
nicht dazu durchringen, die Inländerdiskriminierung im Bereich des
Kostenerstattungswahlrechtes bei der Inanspruchnahme von
Privatärzten und Privatzahnärzten zu beheben. Hiernach kann ein
Versicherter der Gesetzlichen Krankenversicherung im EU-Ausland
jeden Arzt und Zahnarzt konsultieren. In Deutschland ist er aber -
bis auf eng umgrenzte Ausnahmefälle - gezwungen, einen Vertragsarzt
oder Vertragszahnarzt zu konsultieren, da er in aller Regel keine
Kostenerstattung bei der Inanspruchnahme eines Privatarztes und
Privatzahnarztes bekommt.
Neue Informations- und Beratungspflichten
Versicherte haben ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung
über das beabsichtigte Kostenerstattungsverfahren zu informieren.
Der "Leistungserbringer" hat die Versicherten vor der Behandlung
darüber zu beraten, dass Mehrkosten für Leistungen, die nicht in die
Leistungspflicht der Krankenkassen fallen, von dem Versicherten zu
tragen sind. Über dieses Verfahren kann sich der Versicherte
zusätzliche Leistungen einkaufen und Leistungen erlangen, die in
ihrem Niveau oberhalb der Kassenleistungen liegen. Der Versicherte
hat die erfolgte Beratung gegenüber dem "Leistungserbringer"
schriftlich zu bestätigen. Positiv ist auch, dass eine
obligatorische Beratung des Versicherten durch seine Krankenkasse im
Hinblick auf das Kostenerstattungswahlrecht entfällt
Wahltarife Kostenerstattung
Neben der Änderung der Regelung des § 13 Abs. 2 SGB V wird
Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, in ihrer Satzung vorzusehen,
dass ihre Versicherten Tarife für Kostenerstattung wählen können.
Die Krankenkasse kann dabei die Höhe der Kostenerstattung variieren
und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten
vorsehen. Die neuerdings in § 13 SGB V vorgesehenen besonderen
Informations- und Beratungspflichten des Zahnarztes gelten bei
diesen Kostenerstattungswahltarifen nicht. Nach § 53 Abs. 8 SGB V
beträgt die Mindestbindungsfrist für den Versicherten, der sich für
einen Kostenerstattungswahltarif seiner Krankenkasse entscheidet,
drei Jahre.
Praktisches Vorgehen bei der Kostenerstattung
Vor
der Inanspruchnahme der Leistung, also vor Behandlungsbeginn, muss
der Versicherte seine Krankenkasse darüber in Kenntnis setzen, dass
er von seinem Kostenerstattungswahlrecht Gebrauch macht. Hierbei hat
er die Möglichkeit, die Wahl der Kostenerstattung auf einzelne
Leistungsbereiche, also den Bereich der ärztlichen Versorgung, der
zahnärztlichen Versorgung (inklusive Kieferorthopädie), den
stationären Bereich und auf veranlasste Leistungen (z.B.
Arzneimittel) zu beschränken.
Der
Zahnarzt muss den Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung,
also vor der Behandlung, darüber informieren, dass Kosten, die nicht
von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu
tragen sind. Der Versicherte hat dabei die erfolgte Beratung
gegenüber dem Zahnarzt schriftlich zu bestätigen.
Der
Versicherte ist an die Wahl der Kostenerstattung für mindestens ein
Jahr gebunden.
Dokumentation des Kostenerstattungswahlrechtes und der erfolgten
Beratung: Allein aus Dokumentationsgründen sollte die Ausübung des
Kostenerstattungswahlrechts des Versicherten schriftlich erfolgen,
auch wenn es im Gesetz schlicht heißt, dass die Krankenkasse "in
Kenntnis" zu setzen ist.
Wie
ausgeführt, hat der Zahnarzt darüber hinaus den Versicherten vor der
Behandlung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der
Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind.
In jedem Fall muss der Versicherte die erfolgte Beratung gegenüber
dem Zahnarzt schriftlich bestätigen.
Generelle Information für den Patienten
Zusammen mit dem Hartmannbund und dem Verband Physikalische Therapie
hat der Freie Verband deutscher Zahnärzte (FVDZ) eine
Patienteninformation zur Neuregelung der Kostenerstattung mit dem
Titel "Privatstatus
für alle Versicherten" herausgegeben,
die als PDF heruntergeladen werden kann.
[ © + weiter Infos:
FVDZ ]
Basics:
GKV-WSG im
Zahnlexikon-Online
4.)
Gesundheitswesen -
Einfacher als Einkaufen
Tote Blindenhunde, Kosmetika auf Kassenkosten, illegal genutzte Chipkarten –
Abzocke und Tricksereien kosten die Krankenkassen Milliarden. Doch auch nach der
Gesundheitsreform bleiben Betrügereien von Versicherten ein Kinderspiel.
Auf dem Berliner Stadtplan an der Wand kleben zwei Dutzend bunte Punkte. Die
roten markieren Arztpraxen, die grünen Apotheken, die gelben Adressen von
Versicherten. Daneben stehen Zahlen: Wie häufig war welcher der drei Patienten
bei welchem Arzt? Wie oft wurden in den Apotheken wie viele Rezepte eingelöst?
Ein verzwicktes Puzzle, über dem Frank Keller gerade brütet. "Der Kommissar"
wird der 47-Jährige hier genannt. In seinem früheren Leben war Keller
Zielfahnder der Bundespolizei, heute leitet er in der Hamburger Zentrale der
Techniker Krankenkasse (TK) die hauseigene Ermittlungsgruppe. Der Auftrag des
Ex-Polizisten: Abzocke und Tricksereien auf Kosten der Kasse aufdecken und die
verlorenen Millionenbeträge wieder reinholen.
In die Milliarden gehen die Betrügereien jährlich, schätzt die Expertin von TI -
der 250 Milliarden Euro schwere deutsche Gesundheitsmarkt weckt
Begehrlichkeiten. Die Kassen selbst sind bei den Zahlen vorsichtiger: Rund 1,5
Milliarden Euro wirtschaften sich Betrüger und Abzocker pro Jahr in die eigenen
Taschen, schätzt Gernot Kiefer, Vorstand des für den Bereich Korruption
federführenden IKK-Bundesverbandes und Leiter der Arbeitsgemeinschaft
Abrechnungsmanipulation im Gesundheitswesen.
Die tatsächliche Summe kennt niemand. Eines jedoch ist sicher: Es ist einfach,
das undurchsichtige, verworrene System auszutricksen, das nur noch eine kleine
Minderheit von hoch spezialisierten Experten begreift, einfacher als Einkaufen -
sowohl bei den gesetzlichen als auch bei den privaten Krankenkassen. Übeltäter
finden sich bei allen Anbietern von medizinischen Leistungen, bei Ärzten wie bei
Pharmaunternehmen, bei Physiotherapeuten wie bei Hebammen.
Zunehmend geraten jetzt auch die Patienten ins Visier der Ermittler. "Wir
sprechen viel zu selten von den Patienten selbst, unter denen gibt es auch viele
schwarze Schafe", sagt TI-Expertin Bojunga. "Unser Fokus richtet sich inzwischen
weniger auf die Leistungserbringer", berichtet auch Michael Michalke, Referent
der Abteilung Leistungsmanagement der privaten Kasse DBV-Winterthur. "Es sind
nicht selten die Versicherten selbst, die lügen und betrügen."
Was sich raffgierige Versicherte an Gaunereien einfallen lassen, ist an
Dreistigkeit und Skurrilität kaum zu überbieten. Krankenkassen berichten von
Sehgeschädigten, die für ihren Blindenhund jahrelang Futtergeld kassierten und
sogar eine sogenannte "Nachschulung" für den Hund in Höhe von 12 000 Euro
abrechneten, obwohl der seit Jahren auf dem Tierfriedhof liegt. Oder von
Drogenabhängigen, die nichts Besseres zu tun haben, als einem ganz besonderen
Geschäftsmodell nachzugehen: dem stundenweise Verleihen der eigenen
Versicherungskarte für ein paar Euro. Oder von Hobby-Tüftlern, die sich auf das
Fälschen von Apothekenstempeln und Rezeptblöcken spezialisiert haben.
[ © +
vollständiger Artikel: Handelsblatt ]
5.)
Neuartige
Prothesenbürste erregt international Interesse
Mit der neuartigen Trioblanc-Prothesenbürste greifen die Patienten durch
gegen Beläge und hartnäckige Reste an ihrer Zahnprothese. Ergonomischer Griff
und das große, gebogene Borstenfeld machen die Prothesenreinigung einfach,
gründlich und chemiefrei.
Die ideale Bürste für die Dritten ist groß, handlich, gründlich. Statt eines
dünnen Stiels hat sie eine Rundung zum Durchgreifen. Lange Borstenzapfen und ein
runder Borstenkamm kommen überall hin. Warmes Wasser und die Bürste reichen aus.
Sprudeltabletten sind nur noch einmal im Monat nötig; der Prothesenkunststoff
wird geschont. Klinisch getestet Die Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik in
Heidelberg hat die Wirkung der Bürste 6 Monate lang untersucht.
[
©: und Infos
http://www.trioblanc.de/ ]
Basics:
Mundhygiene auf www.Zahnwissen.de
6.)
Fettleibigkeit -
Falscher Ernährung gegensteuern
Die Folgen falscher Ernährung könnten das Gesundheitssystem nach
Einschätzung der Bundesregierung ohne Umsteuern bald mit 100
Milliarden Euro im Jahr belasten. Dies erklärte der Parlamentarische
Verbraucherstaatssekretär Gerd Müller (CSU) auf der Jahrestagung der
Lebensmittelwirtschaft. Krankenkassen haben Initiativen gegen
Fettleibigkeit gestartet. In Thüringen lehnte der Lehrerverband
"Ernährung" als Unterrichtsfach ab.
Schon heute verursachten die Folgen von Krankheiten, die auch durch
Ernährung ausgelöst werden, Kosten von etwa 70 Milliarden Euro,
sagte der Parlamentarische Verbraucherstaatssekretär Gerd Müller
(CSU) auf der Jahrestagung der Lebensmittelwirtschaft. Dazu zählen
Herz- und Kreislaufkrankheiten oder Diabetes.
Neben zu wenig Bewegung sind laut Müller vor allem kalorienreiche
Getränke, fettreiches Essen und große Portionen bei vielen Kindern
und Jugendlichen die Wegbereiter für Übergewicht. Nötig seien eine
ausgewogene Ernährung und ein gesünderer Lebensstil.
Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hat im Mai einen
Aktionsplan gegen Übergewicht vorgestellt und will dabei vor allem die
Vorsorge und Aufklärung verbessern. Der Verband der
Lebensmittelwirtschaft empfiehlt Firmen, ihre Produkte freiwillig
mit Angaben über Energie, Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett zu
kennzeichnen, sagte der Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht
und -kunde, Theo Spettmann.
Laut dem sächsischen Sozialministerium bringen etwa sechs Prozent
der ABC-Schützen im Freistaat zu viel auf die Waage. Krankenkassen
und private Initiativen wollen Übergewicht bei Mädchen und Jungen
reduzieren. In Kursen mit den Namen "Moby Dick" und "Oberdicks"
sollen die Kinder lernen, durch Herumtoben und richtiges Essen
schlank zu werden. "Für Übergewicht bei Kindern sind Familien
gemeinsam verantwortlich", sagt Kathleen Beuschel, Sozialpädagogin
und Leiterin der Dresdner Gruppe des Netzwerks "Moby Dick".
"Die Rehabilitation in jungen Jahren kann den Teufelskreis bei
Adipositas durchbrechen", sagt Kerstin Hillgärtner von der Barmer
Ersatzkasse. Die schickt außer Form geratene Kinder seit 2006 in
eine Caritas-Klinik in Feldberg im Schwarzwald. Danach motiviert der
Hausarzt die Teilnehmer drei Jahre lang. Die Techniker Krankenkasse
hat in Nordrhein-Westfalen das Modellprojekt "Obeldicks"
angeschoben.
Trotz immer mehr dicker Schüler lehnt der Thüringer Lehrerverband
ein Unterrichtsfach "Ernährung" strikt ab. Es sei "zu kurz
gesprungen", bei jedem Problem die Einrichtung eines neuen
Schulfachs zu fordern, sagte der Landesvorsitzende Rolf Busch am
Rande des Thüringer Lehrertages. Um dem Problem des Übergewichts
vieler Kinder Herr zu werden, fordert der Verband, an jeder Schule
einen Lehrer zum Ernährungsexperten zu machen. Mit thematischen
Elternabenden müsse verstärkt versucht werden, Mütter und Väter für
das Thema zu sensibilisieren.
[
©:
zm-online , jr/dpa ]
Basics:
Ernährungsempfehlungen im
Zahnlexikon-Online
7.)
Neue
Spezial-Zahnpasta gegen Verfärbungen
Gepflegte Zähne ohne Verfärbungen sind für immer mehr Menschen ein
Kriterium für Attraktivität. Zudem sind gesunde Zähne und gesundes
Zahnfleisch eine wichtige Voraussetzung für das allgemeine Wohlbefinden.
Manche Nahrungs- und Genussmittel wie Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak
verursachen jedoch oberflächliche Verfärbungen auf den Zähnen, die auch
bei sehr guter häuslicher Mundhygiene nur schwer entfernt werden können.
Die Basis für die Wiederherstellung der natürlichen Zahnfarbe und die
Entfernung aller Ablagerungen ist die professionelle Zahnreinigung (PZR) in der
Zahnarztpraxis. Doch schon wenige Wochen nach einer PZR können, beispielsweise
durch den regelmäßigen Konsum von Tee, wieder sichtbare Verfärbungen auftreten.
Um den optimalen Pflegezustand nach einer PZR möglichst lange aufrecht zu
erhalten, gibt es jetzt die neue elmex Intensivreinigung, eine Spezial-Zahnpasta
gegen Verfärbungen. Ihre spezielle Kombination aus Putz- und Polierkörpern sorgt
für die Entfernung der oberflächlichen Ablagerungen und poliert gleichzeitig.
Die natürliche Zahnfarbe wird somit erhalten. Durch die Politur werden die Zähne
spürbar sauber und glatt, sodass neuer Zahnbelag (Plaque) weniger leicht
anhaften kann. Darüber hinaus macht hochwirksames Aminfluorid den Zahnschmelz
widerstandsfähiger gegen Karies. Die neue Zahnpasta ist frei von
Konservierungsstoffen, chemischen Aufhellern und Enzymen.
Die 1- bis 2-mal wöchentliche Anwendung des Produktes für jeweils 3 Minuten ist
ausreichend, um die natürliche Zahnfarbe zu erhalten. Besonders effektiv ist die
regelmäßige Verwendung nach der professionellen Zahnreinigung. Sie entspricht
auch der Empfehlung zahnmedizinischer Experten: 1- bis 2-mal pro Woche sollte
die normale Zahnpasta für den täglichen Gebrauch durch eine Spezial-Zahnpasta
mit hoher Reinigungsleistung ersetzt werden. Dies ermöglicht den Erhalt der
natürlichen Zahnfarbe und höchste Sauberkeit bei größtmöglicher Schonung der
Zähne.
Die Wirksamkeit und Effizienz der elmex Intensivreinigung ist wissenschaftlich
belegt. So wurden Reinigungs- und Polierleistung anhand internationaler
Standardverfahren untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Spezial-Zahnpasta
eine höhere Reinigungsleistung und ein höheres Polier-Potenzial aufweist als
eine Zahnpasta für den täglichen Gebrauch und marktübliche Spezial-Zahnpasten
gegen Verfärbungen. Mit ihren wissenschaftlich geprüften Produkteigenschaften
sorgt sie für den Erhalt der natürlichen Zahnfarbe und gesunder Zähne. Die
Zahnpasta ist in Apotheken erhältlich.
[ ©:
GABA , E-Mail: presse@gaba.com ]
Basics:
Professionelle Zahnreinigung (PZR) im
Zahnlexikon-Online
8.)
Gewichtsreduktion - Kohlenhydratarme Diät genauso erfolgreich wie
fettarme
Wer überflüssige Pfunde abnehmen möchte, muss seine
Energiezufuhr reduzieren. Darüber sind sich alle Experten einig.
Strittig ist jedoch, ob eine Reduktion der Fette oder der Kohlenhydrate
sinnvoller ist. Wissenschaftler der Tufts Universität in Boston sind der
Ansicht, dass sowohl fettarme als auch kohlenhydratarme Diäten zum
gewünschten Erfolg führen. In einer kontrollierten Studie mit 29 leicht
übergewichtigen Erwachsenen verglichen sie eine kohlenhydratreiche Diät
(60 Energieprozent) mit niedrigem Fettgehalt (20 Energieprozent) mit
einer so genannten Low-Carb-Diät, die wenig Kohlenhydrate mit niedriger
Blutzuckerwirksamkeit (40 Energieprozent) und mehr Protein und Fett
(jeweils 30 Energieprozent) enthielt.
Während der gesamten Studiendauer von einem Jahr ergaben sich keine
signifikanten Unterschiede bei den Wirkungen beider Diätformen auf
Gewicht, Körperzusammensetzung, Blutwerte und Durchhaltevermögen. Die
Studienteilnehmer mit Low-Carb-Diät verloren im ersten Halbjahr zwar ein
Kilogramm mehr, nahmen aber im zweiten Halbjahr schneller wieder zu. Am
Ende war die Gewichtsabnahme bei beiden Gruppen mit knapp acht Kilogramm
gleich hoch. Die medizinischen Parameter wie Cholesterinspiegel und
Blutzuckerwerte verbesserten sich bei beiden Diätvarianten
gleichermaßen. Diese Studie zeigt also erneut, dass es beim Abnehmen
nicht entscheidend ist, ob man Kohlenhydrate oder Fette reduziert.
Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Ernährungsumstellung langfristig
praktiziert wird. Und das gelingt erfahrungsgemäß am besten mit einer
abwechslungsreichen Ernährung ohne gravierende Einschränkungen der
Lebensmittelauswahl.
[ ©:
aid , Dr. Maike
Groeneveld ]
Basics:
Ernährungsempfehlungen im
Zahnlexikon-Online
9.)
Medikamentenabhängigkeit - die stille Sucht
Vor einem leichtfertigen Um gang mit Medikamenten warnt die
Bundesärztekammer. „Wir erliegen zu oft der Illusion, dass mit einer
Tablette alle möglichen Befindlichkeitsstörungen beseitigt werden
können. Dieses unreflektierte Reparaturbedürfnis verhindert eine
ursachengerechte Therapie und kann schnell zu einer Gewöhnung,
schlimmstenfalls zu einer Abhängigkeit von Medikamenten führen", warnte
Dr. Astrid Bühren, Vorsitzende des Ausschusses „Sucht und Drogen" der
Bundesärztekammer, bei der Vorstellung des Leitfadens Medikamente -
schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit.
Der in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft und Fachleuten des Suchthilfesystems sowie Vertretern von
Patientenorganisationen erarbeitete Leitfaden soll zu einer frühen Erkennung
suchtgefährdeter Patientinnen und Patienten beitragen und Ärztinnen und Ärzten
Hilfestellung bei der Behandlung einer bereits bestehenden
Medikamentenabhängigkeit geben.
Jeder sechste erwachsene Bundesbürger versucht mindestens einmal pro Woche,
mit einem Medikament sein Befinden zu verbessern. Dazu gehören insbesondere
Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel. Der oft schleichende Prozess einer
Abhängigkeit wird von der Außenwelt kaum bemerkt. Experten schätzen, dass
inzwischen etwa 1,5 Millionen Menschen in Deutschland medikamentenabhängig sind.
Mit dem Alter steigt die Gefährdung; Frauen sind doppelt so häufig betroffen wie
Männer. „Ärzte sollten daher bei der Verordnung solcher Arzneimittel sowohl auf
die Verschreibungsdauer, als auch die verordneten Mengen achten und Vorsicht bei
Wiederholungsrezepten sowie Doppelverordnungen walten lassen", so Bühren.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesärztekammer unter
www.bundesaerztekammer.de
[ ©:
DZW
]
10.)
Freie Berufe
warnen vor totalem Überwachungsstaat
Vor einer lückenlosen Überwachung des Einzelnen durch den Staat bis in die
letzten Winkel seiner Privat- und Intimsphäre haben die Freien Berufe in Berlin
gewarnt. Sie kritisierten unter dem Dach des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB)
die Regierungspläne zur Ausweitung der Abhörmöglichkeiten durch Polizei,
Zollfahndung und Geheimdienste, die selbst vor der ärztlichen Schweigepflicht
nicht mehr halt machen. Auch Steuerberater, Psychotherapeuten, Journalisten und
Wirtschaftsprüfer könnten ihren Mandanten künftig keinen Vertrauensschutz mehr
garantieren. Nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sollen von dieser
Aufweichung ausgenommen werden.
"Dieser Einbruch in die angestammten Bürgerrechte ist durch mögliche
Gefahrenabwehr nicht zu rechtfertigen", betonte BFB-Präsident Dr. Ulrich
Oesingmann bei der Bundespressekonferenz. Der Staat dürfe sich nicht vom
Rechtsstaat zum Präventivstaat wandeln. Konkret würden solche Ziele auf
Betreiben des Bundesinnenministers mit dem Referentenentwurf zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und dem Gesetzentwurf zum
Zollfahndungsdienstegesetz verfolgt.
"Es ist nicht einzusehen, dass wir, die wir seit 2400 Jahren unser ärztliches
Geheimnis haben, jetzt zu 'Vertrauten zweiter Klasse' gemacht werden sollen",
verdeutlichte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen
Weitkamp. "Das widerspricht allem, was sich mit der Medizinertradition des
hippokratischen Eides seit Anbeginn unserer europäischen Kultur verbindet. Das
bisschen, das wir noch an Freiheit und Vertrauensschutz haben, lässt sich nicht
dadurch verteidigen, dass man es ad absurdum führt." Weitkamp brachte das
Paradoxon auf den Punkt: "Wie will man etwas schützen, wenn man es wegnimmt?".
Ein besonders drastisches Beispiel dafür sei, hob auch Oesingmann hervor,
dass schon ein Arzt, der Muslime unter seinen Patienten hat, künftig als
terrorverdächtig gelten und entsprechend überwacht werden könnte.
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. Christoph Fuchs, warf
Schäuble vor, mit solchen Maßnahmen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und
Patient endgültig zu zerstören.
Als "ungeheuren Schatz" bezeichnete der Präsident des Deutschen Anwaltvereins,
Hartmut Kilger, die per Grundgesetz geschützten Individualrechte des Bürgers,
die es zu verteidigen gelte. Mehr Eingriff in die Privatsphäre sei einfach nicht
mehr tragbar. Auch der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael
Konken, warnte vor einer Aushöhlung der Bürgerrechte.
Die fünf Vertreter der Freien Berufe stellten klar, dass es ihnen nicht um
Privilegien für bestimmte Berufsgruppen gehe, sondern um die Rechte der Bürger.
Sie müssten vor den Eingriffen des Staates in ihre privatesten Angelegenheiten
auch weiter geschützt bleiben.
[ ©:
zm-online ,
ck/pm
]
11.)
Urlaubserholung in den Alltag retten
Telefonate, Termine und unerledigte Post - nach dem Urlaub
landen viele schnell wieder auf dem Boden des Alltags. Damit man länger
erholt bleibt, hat die DAK ein Drei-Stufen-Programm entwickelt:
Aktivität, Erholung und Fitkost.
Aktivität ist der erste Schritt, am besten schon im Urlaub. "Wer in
den schönsten Wochen des Jahres mit leichtem Joggen, Yoga oder Schwimmen
beginnt, kann sein neues Hobby leichter in den Alltag einbauen", erläutert
Sportexperte Uwe Dresel. Damit der Körper entspanne, eigne sich regelmäßige,
aber sanfte Bewegung.
Schritt zwei: Erholung. "Nehmen Sie sich
jeden Tag 15 Minuten Zeit für sich selbst. Das senkt den Stresspegel erheblich",
rät Diplompsychologe Frank Meiners. Die Seele baumeln lassen - dies kann man
etwa mit Lieblingsmusik, einem gutes Buch oder in Gesellschaft von Freunden.
Richtiges Essen ist der dritte Bestandteil
des Wellness-Programms. Dabei steht laut DAK eine ausgewogene Fitkost mit
genügend Obst und Gemüse im Vordergrund. Es dürfe auch mal genascht werden. Wer
sich alles verkneife, könne nicht wirklich entspannen. Zuviel Süßes mache
hingegen schnell matt und angeschlagen
[ ©:
zm-online ,
jr/pm
]
12.)
Patienteninformationen zum Erhalt der Mundgesundheit
Kompetent, leicht verständlich
und wissenschaftlich abgesichert: Die neuen Patienteninformationen von
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutscher Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) bieten verläßliche Aufklärung bei
vielen Fragen zu Erhalt und Wiederherstellung der persönlichen
Mundgesundheit. Sie wenden sich an den Patienten und unterstützen den
Zahnarzt bei seiner Aufklärung in der Praxis. Dabei liefern sie
anschauliche Darstellungen, Illustrationen und die wichtigsten Fakten
zu den verschiedenen Themenfeldern. "Die Patienteninformationen
basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Stellungnahmen der DGZMK
und den vorhandenen gemeinsamen Leitlinien", so das verantwortliche
Vorstandsmitglied der DGZMK, Dr. Lutz Laurisch. Die ersten vier der
von BZÄK und DGZMK fertig gestellten Patienteninformationen werden
Zahnärzten jetzt zur Nutzung in ihren Praxen angeboten und stehen im
Internet auf den Homepages der beiden zahnärztlichen Organisationen
auch für die breite Öffentlichkeit (www.bzaek.de sowie
www.dgzmk.de) zum
Download bereit.
Im medialen Zeitalter sind zahlreiche Informationen zu zahnärztlichen
Diagnose- und Therapiemaßnahmen für Zahnarzt und Patient zugänglich.
"Aufgabe der BZÄK und DGZMK ist es, sich dem berechtigten
Informationsbedürfnis zuzuwenden und gleichzeitig für eine
entsprechend fachlich wissenschaftliche Absicherung sowie unabhängige
Beurteilung der Informationen zu sorgen", unterstreicht der
Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich. In
enger Kooperation nehmen BZÄK und DGZMK ihre Verantwortung als
Ratgeber der Patienten wahr und unterstützen das in vielen Umfragen
bewiesene Vertrauen zum Zahnarzt.
Die ersten Patienteninformationen stehen zu folgenden Themen zur
Verfügung: "Operative Entfernung von Weisheitszähnen", "Fluoridierung
zur Kariesprävention", "Fissurenversiegelung" und "Parodontalbehandlung".
Insgesamt sind die Patienteninformationen von BZÄK und DGZMK in sechs
Themengruppen unterteilt. Sie werden in Zukunft ständig erweitert und
reichen vom "Grundlagenwissen" über die "Prophylaxe" und
"Zahnerhaltung" hin zu "Parodontalerkrankungen", "Zahnersatz" und
"Kieferorthopädie".
13.)
Zum Schluss: Zahnweh
Das Zahnweh, subjektiv genommen,
ist ohne Zweifel unwillkommen.
Doch hat's die gute Eigenschaft,
dass sich dabei die Lebenskraft,
die man nach außen oft verschwendet,
auf einen Punkt nach innen wendet
und hier energisch konzentriert.
Kaum wird der erste Stich verspürt,
kaum fühlt man das bekannte Bohren,
das Rucken, Zucken und Rumoren,
und aus ist's mit der Weltgeschichte.
Vergessen sind die Kursberichte,
die Steuern und das Einmaleins.
Kurz, jede Form gewohnten Seins,
die sonst real erscheint und wichtig,
wird plötzlich wesenlos und nichtig.
Ja, selbst die alte Liebe rostet.
Man weiß nicht, was die Butter kostet.
Denn einzig in der engen Höhle
des Backenzahnes weilt die Seele,
und unter Toben und Gebraus
reift der Entschluss: Der Zahn muss raus.
Erich Kästner
Direkter
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