Zahnärztliche NewsLetter Nr. 06a/2002/2. Ausgabe / 15. Juni 2002

Herzlich willkommen bei der 2. Juni-Ausgabe. Wieder haben sich so viele News auf dem Redaktionsschreibtisch angesammelt, dass dieser Letter außerhalb des gewohnten monatlichen Rhythmus erscheint.
Da einige Leser Kapazitätsprobleme mit Ihrer Online-Mailbox haben, können Sie diesen Letter auch direkt durch Anklicken dieses Textes direkt im WEB lesen.


Inhalt:
  1.)   Färbetabletten bei Zahnbelägen - was ist zu beachten?

  2
.)   Professionelle Zahnreinigung - immer mehr von Patienten gewünscht
  3.)   Neues Verfahren zur Krebsfrüherkennung in der Mundhöhle
  4.)   Ärzte lockern ihr Webeverbot: Seriöse Patienteninfos werden salonfähig
  5.)   Triclosanhaltige Zahnpasten senken signifikant die Vitalität von Plaquebakterien
  6.)   Was ist besser: Fissurenversiegelung oder Kaugummi?
  7.)  
Lebensmittel: Krebs durch Pommes?
  8.)   Nitrofen-Skandal
        
a) Gesundheitscout24 nimmt Lebensmittel unter die Lupe
           b) auch ein Polit- und Medienskandal

  9.)   Schnellzulassung zum Terrorschutz
10.)   Gesünder am PC - Internethilfe interaktiv
11.)   Äußerlich jünger erscheinen - Facelifting
12.) 
 Ein neues Trainingsgerät bringt die Jugend zurück, oder? - LipLifter
13.)  
Ein Zahnarzt als Schiedsrichter - eine "Perversion"  
14.)   "Doktor spielen" - seriös im ZDF 
15.)   Zum Schluss: Zahnarztbesuch dringend nötig

**********************************************

1.)   Färbetabletten bei Zahnbelägen - was ist zu beachten?

Richtiges Zähneputzen ist eine Kunst für sich - im wahrsten Sinne des Wortes. Die häufig in der Praxis von Patienten/innen zu hörende Behauptung  "Ich putze doch immer meine Zähne" bei einem objektiv schlechten Gebisszustand liegt sicherlich in der Hauptsache daran, dass gar nicht oder zuwenig geputzt wird. Andererseits werden aber auch bei sonst guter Mundhygiene einfach Bezirke nicht geputzt - zu sehr haben sich falsche Gewohnheiten bei der täglichen Putzsystematik eingeschlichen. Deshalb befinden sich auf dem Markt schon seit vielen Jahrzehnten sog. Färbetabletten oder auch Plaqueindikatoren, mit denen man zu Hause relativ einfach den Putzerfolg kontrollieren kann.








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Auf dem Markt befinden sich verschiedene Systeme und Darreichungsformen (als Spüllösung oder Tabletten)
zum Sichtbarmachen der Bakterien in den Zahnbelägen (Plaque) von Zahnoberflächen und der Mundschleimhaut:

Einfarbige Anfärbung
Die aus dem natürlichen und ungefährlichen Farbstoff Erythrosin bestehenden Tabletten werden zerkaut (gründlich über 20 s; Hindurchpressen durch die Zahnreihen; anschließendes Ausspucken und zweimaliges Ausspülen mit Wasser) und färben bei vorhandener Plaque diese rot-violett an. Da das Verschlucken von Erythrosin vermieden werden soll, ist ein Einsatz erst bei Kindern möglich, die bereits ausspucken können (etwa ab dem 6. Lebensjahr). Die Tabletten enthalten maximal 6 mg Erythrosin und sollen nicht häufiger als einmal innert 14 Tagen angewandt werden. Ebenfalls keine Anwendung bei Patienten mit einer Jodallergie.
Erythrosin (E.) ist in Deutschland als Lebensmittelfarbstoff zugelassen, auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie attestiert diesem Stoff eine gesundheitliche Unbedenklichkeit. Gleichwohl kann man im gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsdatenblatt nachlesen, dass E. beim Verschlucken als gesundheitsschädlich eingestuft wird. Im Tierversuch liegt die LD50 (= 50% der Tiere sterben daran) bei Ratten bei 1840 mg/kg. So müsste ein Kleinkind von den Standardtabletten (5 mg) 3.000 Stück schlucken, um ernstlich gefährdet zu sein - eine Vergiftung kann demnach bei sachgemäßer Anwendung ausgeschlossen werden.
Vorsicht ist bei Personen mit einer Jodallergie angebracht, da der Farbstoff Jod enthält und u.U. in seltenen Fällen allergische Reaktionen auslösen kann.

Zweifarbige Anfärbung:
Fügt man dem zugelassenem Farbstoff Phloxin B noch den sog. Patentblau- oder E 133-Farbstoff hinzu, lassen sich frische von alter Plaque unterscheiden. So kann dem Patienten gezeigt werden, welche Stellen am Zahn besonders häufig vergessen werden, da die ältere Plaque rötlich, die jüngere bläulich angefärbt wird. Enthält kein allergieauslösendes Jod.

UV-Systeme:
Nachteilig für ein Anfärben der Beläge in der Praxis
zur Demonstration der mangelnden Mundhygiene ist die kosmetische Beeinträchtigung der angefärbten Zähne. Deshalb verwendet ein anderes System (Plak-Lite-System®) - speziell für die Zahnarztpraxis entwickelt - eine nur unter UV-Licht fluoreszierende Spüllösung (Natriumfluorescin), um dem Patienten die Gründlichkeit seiner Mundhygiene darzustellen. Bei normalem Licht bleibt diese Anfärbung unsichtbar.
Enthält kein allergieauslösendes Jod.


Allergien
sind gegen Jod als Inhaltsstoff (Erythrosin-Tabletten) generell in seltenen Fällen auf Kosmetika- und Lebensmittelfarbstoffe bekannt.

Abzulehnen
sind heute früher gebräuchliche Lösungen, wie Fuchsin oder Kristallviolett, da erstere eine Veränderung der DNA (mutagen) und dem Violett ein krebserzeugendes Potential (kanzerogen) zugeschrieben wird.

Im Handel
befinden sich z.Zt. (Sommer 2002) u.a.:
» PD-Zahnplaque-Erkennungstabletten; Ubert GmbH, Lohfelden
» Plaque-Test Vivadent; Vivadent Dental GmbH, Ellwangen

und für die zweifarbige Anfärbung
» Mira-2-Tone Lösung; Hager&Werken GmbH, Duisburg

 

[ Quelle:  prophylaxe impuls 12-16/02; vertiefende Infos durch Constanze Schäfer: c.schaefer@apothekerkammer-nr.de   ]

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2.)  Professionelle Zahnreinigung - immer mehr von Patienten gewünscht

Die verbraucherfreundliche 'Stiftung Warentest' sagt in ihrem "Ratgeber Zähne" zur professionellen Prophylaxe u.a.: "manchmal ist es gut, sich Profis anzuvertrauen. Das gilt auch für die Mundhygiene. Wer wirklich Wert auf intakte Zähne und gesundes Zahnfleisch legt, kommt um professionelle Mundhygiene nicht herum." Und abschließend heißt es: "Das Geld ist sehr gut angelegt". Die Kosten - deren Erstattung bei den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erfolgt - betragen pro Sitzung zwischen 50,- und 150,- EUR. In besonders schweren Fällen kann eine 2. Sitzung erforderlich sein.
Doch wie sieht die Akzeptanz dieser sinnvollen Maßnahme in der Bevölkerung aus? Die Zahnarztwoche schreibt in ihrer Ausgabe 22/02 unter der Überschrift "Professionelle Vorsorge auf dem Vormarsch" dazu:


Professionelle Zahnprophylaxe gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung.
Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag von Colgate, Hamburg, im April 2002 haben 47 Prozent der Deutschen schon einmal eine professionelle Zahnreinigung (PZR) in Anspruch genommen. Bei der PZR in der Zahnarztpraxis werden alle weichen und harten Zahnbeläge, vor allem in der Tasche zwischen Zahnfleisch und Wurzeloberfläche sowie in den engen Zahnzwischenräumen entfernt. Anschließend werden die Zähne poliert, um sie vor neuen Ablagerungen zu schützen, optional wird fluoridiert.
Noch im April 2001 lag die Zahl derer, die in einer repräsentativen Emnid-Stichprobe auf die Frage "Haben Sie schon einmal eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen?" mit "JA" geantwortet haben, lediglich bei 35 Prozent. Im vergangenen Jahr hat es also einen deutlichen Zuwachs gegeben, eine erfreuliche Tatsache, wie auch Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), feststellte. "Wer wirklich Wert auf intakte Zähn und gesundes Zahnfleisch legt kommt um die professionell Zahnreinigung nicht herum", bestätigt er. Diese Information war Kernpunkt einer gemeinsamen Aufklärungskampagne der BZÄK und Colgate, die zeigte, dass Zähneputzen alleine als Vorsorgemaßnahme nicht ausreicht. Um über die Möglichkeiten und den Nutzen der PZR intensiver zu informieren und gleichzeitig das Wohlfühlerlebnis PZR erlebbar zu machen, führt das Hamburger Unternehmen im September 2002 zum zweiten Mal den Monat der Mundgesundheit in Deutschland durch. Fachlich unterstützt wird die Aktion, in deren Mittelpunkt die professionelle Zahnreinigung steht, von der BZÄK.

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3.) Neues Verfahren zur Krebsfrüherkennung in der Mundhöhle

Etwa 5% aller Karzinome entfallen auf die Mundhöhle. Mundhöhlenkrebs steht damit weltweit an 6.Stelle der am stärksten verbreiteten, bösartigen Erkrankungen. Die geschätzte Zahl der jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland ist bei Männern mit etwa 7.800 mehr als doppelt so hoch wie bei Frauen (etwa 3.000). Damit stehen Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Rachens für die Männer hinsichtlich der Erkrankungshäufigkeit an achter Stelle. Ihr Anteil an krebsbedingten Sterbefällen beträgt 3,5%. Das mittlere Erkrankungsalter liegt für Männer bei vergleichsweise niedrigen 58, für Frauen bei 63 Jahren. Das Robert-Koch-Institut zählt diese Karzinomart zu den zweithäufigsten Krebserkrankungen bei Männern unter 50 Jahren; Risikofaktoren sind neben unmäßigem Alkohol- und Tabakkonsum (auch Kautabak), eine ungenügende Mundhygiene und ein zu geringer Verzehr von Obst und Gemüse. Für einige Unterarten dieser Krebserkrankungen wird auch eine Beteiligung von Viren an ihrer Entstehung diskutiert.

Dr. Torsten Remmerbach entwickelte mit seiner Arbeitsgruppe, ein Verfahren zur Früherkennung von Tumoren des Mund-Rachen-Raums. Es handelt sich dabei um ein einfaches und billiges Ausstrichverfahren, das operative Eingriffe zur Probenentnahme ersetzen soll. Das Verfahren ist bei richtiger Handhabung ein sicheres Mittel zur Erkennung bösartiger Tumoren. Dabei wird die Tatsache genutzt, dass sich bei Tumorzellen Aussehen und Kernstruktur gegenüber gesunden Zellen verändern. Entartete Zellen sind nicht mehr rund und haben einen vergrößerten Zellkern mit aufgelockerter Chromatinstruktur, die Träger der DNA, der Erbsubstanz, ist.
Ein ähnliches Verfahren war nach seiner Prüfung in verschiedenen Kliniken wegen der sehr stark variierenden Untersuchungsergebnisse und der nach Meinung der Mediziner nicht ausreichenden Treffsicherheit, entartete Zellen zu entdecken, in den 70er Jahren wieder verlassen worden. Das Verdienst von Dr. Remmerbach ist es, die Methode erneut aufzugreifen und Ursachenforschung für die vermeintlichen schlechten Ergebnisse zu betreiben. Dabei fand er heraus, dass die von Untersucher zu Untersucher abweichende Entnahmetechnik der erkrankten Zellen wahrscheinlich die große Streuung der Ergebnisse hervorgerufen hatte. Um reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten, müssen die Zahnärzte in die Entnahme- und Ausstrichtechnik eingewiesen werden, also eine Zertifizierung erwerben. Die Abstriche werden dann an einen Pathologen geschickt und ausgewertet.
Der große Vorteil dieses Verfahrens ist, das es nicht invasiv ist, d.h. ohne einen operativen Eingriff erfolgen kann. Die Gewinnung des Untersuchungsmaterials ist einfach und in der Mehrzahl der Fälle schmerzfrei. Mit Hilfe einer kleinen Bürste werden mit leicht kreisenden Bewegungen Zellen aus der obersten Schicht einer verdächtig erscheinenden Stelle im Mund oder Rachen entnommen und auf einem Objektträger ausgestrichen. Neu an der Methode ist die Untersuchung der DNA. Mit einem speziellen Farbstoff wird die DNA im Zellkern angefärbt. Anschließend erfolgt eine Dichtemessung der Kernsubstanz mit Hilfe der DNA-Zytometrie. Dazu werden ein Mikroskop und ein Bildanalysesystem zur Bestimmung der Dichte der Kernstruktur und ein Auswertungsprogramm für die gemessene Kerndichte benötigt. Durch die Kombination beider Verfahren, der zytologischen Untersuchung und der DNA-Zytometrie, lässt sich die Treffsicherheit zur Erkennung entarteter Zellen von 94% durch die alleinige Zytologie auf 98,6% mit DNA-Zytometrie erhöhen.
Ziel von Dr. Remmerbach ist es, diese Methode, ähnlich der Routineuntersuchung bei Frauen durch den niedergelassenen Gynäkologen, in die Hände des niedergelassenen Zahnarztes zu geben. Er ist der Erste, zu dem die Patienten kommen und der bei ihnen Auffälligkeiten im Mund-Rachen-Bereich diagnostizieren kann. Die sehr guten Ergebnisse für eine Früherkennung sollten die Krankenkassen überzeugen, dieses unkomplizierte und billige Verfahren in den Leistungskatalog der Zahnärzte aufzunehmen.

Für die Arbeiten an dem Verfahren für die Krebsfrüherkennung im Mund-Rachen-Raum wurde Dr. Remmerbach der Colgate Forschungspreis für Zahnmedizin 2001 verliehen.
  

[ Quelle:  Dr. Hannelore Teckhoff in http://www.uni-leipzig.de/ ]

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4.) Ärzte lockern ihr Webeverbot: Seriöse Patienteninfos werden salonfähig

Die starren Schranken des Werbeverbotes für Ärzte gehören - wenn es nach der Musterberufsordnung für Ärzte geht - endgültig der Vergangenheit an. 2000 begonnen, haben nun die deutschen Ärzte auf ihrem 105. Ärztetag in Rostock "Informationsfreiheiten" beschlossen, die noch vor 5 Jahren vor jedem ärztlichen Standesgericht eine satte Geldstrafe eingebracht hätten.

So können Ärzte künftig auch auf Tätigkeitsschwerpunkte wie Akupunktur oder Qualifikationen hinweisen, die nicht Gegenstand des Weiterbildungsrechts sind. Mit der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung reagierte das Ärzteparlament auf Urteile des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts aus jüngster Zeit. "Aus dieser Rechtssprechung folgt, dass in einer modernen Informationsgesellschaft dem Interesse der Bevölkerung auf Information besonders Rechnung getragen werden muss", so ein Ärztesprecher. "Jede anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist nach wie vor verboten. Das diene dem Schutz der Patienten und müsse auch beibehalten werden." Nach der geplanten Neufassung der Regelungen zur beruflichen Kommunikation muss der Arzt auch darauf achten, dass Tätigkeitsschwerpunkte und Qualifikationen nicht mit solchen nach dem geregelten Weiterbildungsrecht erworbenen Fähigkeiten verwechselt werden können. Gestrichen wurde zudem jede Beschränkung bei der Größe der Praxisschilder. Zuvor war ausdrücklich vorgeschrieben, dass das Schild nicht "in aufdringlicher Form gestaltet und das übliche Maß (etwa 35x50 cm) nicht übersteigen" sollte. Die zuständige Ärztekammer ist befugt, Unterlagen anzufordern, um die Rechtmäßigkeit der Ankündigungen zu überprüfen. Diese Neuregelungen in der (Muster-)Berufsordnung gelten für das Praxisschild genauso wie für den Briefbogen, Rezeptvordrucke, Anzeigen oder Internetpräsentationen. Auch in Zeitungsanzeigen darf der Arzt in regelmäßigen Abständen auf sich aufmerksam machen, unabhängig davon, ob dazu ein besonderer Anlass wie eine Praxisübernahme besteht. Diese Veröffentlichungen in Zeitungen waren vor der Novellierung höchstens drei Mal zu besonderen Anlässen erlaubt. Die Berufsordnung regelt nun die "Werbung" generalklauselartig und verzichtet auf Detailregelungen. Dadurch soll der veränderten Rechtslage sowie dem veränderten Informationsbedürfnis der Patienten Rechnung getragen werden.
 
[ weitere Infos: Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ]

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5.) Triclosanhaltige Zahnpasten senken signifikant die Vitalität von Plaquebakterien

Der Zusatz von Triclosan (T.) in Zahnpasten (meist 0,3%) ist wissenschaftlich umstritten, da nicht eindeutig belegt ist, dass dadurch eine Zahnfleisch-Entzündung verhindert werden kann und behauptete Nebenwirkungen (z.B. Leberfunktionsstörungen) wirklich zutreffen. So hat die strenge FDA in den USA keine Bedenken gegen einen 0,3-prozentigen Zusatz in Zahnpasten; ebenso hat der zuständige EU-Ausschuss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Die im Tierversuch festgestellte Leberschädigung wurde bei einer Dosis erreicht, welche das 2000-fache dessen ausmacht, was in Zahnpasten zu finden ist; der Dioxingehalt war in Pasten mit T. nicht höher als in solchen ohne. Eine Studie (Prof. C.E. Nord, Karolinska Institut, Stockholm) stellt dagegen fest, dass T. bei längerfristiger Anwendung die Mundflora verändert und die Entwicklung bestimmter Antibiotika-resistenter Bakterien (Alpha-Streptokokken) fördert. Auch die ein Jahr alte umfangreiche Untersuchung der Zeitschrift "Öko-Test" (==> Testergebnis von 67 Zahnpasten) betrachtet die Beimengung von T. in Pasten äußerst kritisch. In Mundspüllösungen kommt meist nur eine Konzentration von 0,03 Prozent vor; eine entsprechende Wirksamkeit ist unbedeutend.
Injektionen mit T. verhindern nach neusten Forschungen in Tierversuchen ein Erreger-Enzym der Malaria und dürfte u.U. in Zukunft auch beim Menschen zum Erfolg bei der Malaria-Bekämpfung führen, da konservative Mittel zunehmend unwirksam sind.


Ziel einer Studie deutscher Zahnmediziner (K. Lorenz, L. Netuschil, B. Noack et al.) war es, die antibakterielle Wirkung und Substantivität Triclosanhaltiger Fluoridzahnpasten (Colgate Total®, el-ce med 40 plus®, Odol med 3 40 plus®), einer wirkstoffneutralen Zahnpaste (Putzi®) und eines Placebo zu vergleichen.
Dazu wurden in einer klinischen, randomisierten Doppelblindstudie im Cross-over Design an 22 Probanden die Zahnpasten als Slurries verabreicht. Nach ungestörtem Plaquewachstum von 48 Stunden erfolgten die Entnahme einer Plaqueprobe, anschließend die Spülung mit einem der Slurries (Slurries =
"Zahnpastaschlamm") für 1 min und weitere Plaqueentnahmen nach 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 24 Stunden. Die Vitalität der Plaque wurde mittels Vitalfluoreszenz untersucht und diente als Maß für den antibakteriellen Effekt.
Die Ergebnisse zeigten, dass durch Spülung mit den Triclosanhaltigen Zahnpasten die Plaquevitalität im Vergleich zum Placebo signifikant gesenkt wurde. Signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Pasten bestanden nur nach zwei und sechs Stunden. Hiervon abgesehen erwiesen sich die Triclosanhaltigen Zahnpasten im gesamten Untersuchungszeitraum als gleichwertig.
Triclosanhaltige Zahnpasten sind demnach in der Lage, die Vitalität der Plaquebakterien zu senken. Die klinisch relevante Wirkung hält bis mindestens sechs Stunden nach Spülung an.

[ Quelle: 2002 www.medaustria.at 03.06.2002 ]

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6.) Was ist besser: Fissurenversiegelung oder Kaugummi?

Die Kauoberfläche der Backenzähne besteht besonders bei Kindern und Jugendlichen aus tiefen Grübchen (Fissuren), welche sich mit einer Zahnbürste kaum reinigen lassen. Hier kann nun in der Zahnarztpraxis nach gründlicher Säuberung und Vorbehandlung des Zahnes eine Kunststoff-Versiegelung erfolgen. Wichtig bei dieser Maßnahme ist, dass sie rechtzeitig erfolgt: wenn der Zahn noch völlig gesund oder nur leicht oberflächlich erkrankt ist. Trotz Versiegelung muss die tägliche Zahnreinigung beibehalten werden. Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen sind ebenfalls nötig, um Materialbeschädigungen rechtzeitig zu erkennen.
Doch gibt es nicht auch noch andere Möglichkeiten, die Zähne vor einer Karies zu schützen? Etwa durch Kaugummi? Eine interessante finnische Studie wurde in den "Zahnärztlichen Mittelungen" vorgestellt. Nachfolgend Auszüge daraus:

 
Es wurden die kariesprophylaktischen Wirkungen von okklusalen Fissurenversiegelungen mit dem regelmäßigen Kauen eines Xylit-Kaugummis verglichen. Hierzu teilte man 499 Schüler von 14 Klassen mit einem Durchschnittsalter von elf Jahren aus der Region Hämeenlinna in Finnland in drei annähernd gleich große Gruppen ein. Bei einer Gruppe wurden, sofern indiziert, Fissurenversiegelungen vorgenommen.

Die Schüler der beiden anderen Gruppen wurden angewiesen, über einen Zeitraum von zwei beziehungsweise drei Schuljahren nach einem festgelegten Schema Xylit-Kaugummi zu kauen. Die Lehrer teilten an jedem Schultag drei Mal zwei Kaugummis aus. Die vorgegebene Kauzeit betrug zehn Minuten. Die betreuenden Zahnärzte dieser Gruppen sollten in dem Untersuchungszeitraum der Studie keine Fissurenversiegelungen vornehmen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren wurde regelmäßig ein DMFS-Index erhoben. Am Ende der Studie wurden zusätzlich Bissflügel-Röntgenaufnahmen angefertigt. Bei der Auswertung der Daten ergab sich bezüglich der Kariesinzidenz kein signifikanter Unterschied zwischen den drei Gruppen. Auch die Kosten für die beiden angewandten Präventionsmaßnahmen differierten kaum.
Als Vorteil der Kariesprävention mit Xylit-Kaugummi wurde eine gut kontrollierbare Erfassung aller Schüler gesehen. Der kariesprophylaktische Erfolg von Fissurenversiegelungen hängt neben der ordnungsgemäßen Applikation auch stark von einer regelmäßigen Nachkontrolle ab, bei der die Mitarbeit des Patienten eine große Rolle spielt.
Durch das Fehlen einer Kontrollgruppe, in der keine Präventionsmaßnahmen vorgenommen wurden, kann schlussfolgernd keine Aussage über den absoluten Effekt der beiden hier angewendeten prophylaktischen Methoden getroffen werden.

 

 
[ Quelle: Alanen, P., Holsti, M., Pienihäkkinen, K.: Sealants and xylitol chewing gum are equal in caries prevention. Acta Odontol Scand 58, 279 - 284 (2000); vorgestellt von Kerstin Bitter, FU-Berlin,in zm 92 Nr.10 ]

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7.) Lebensmittel: Krebs durch Pommes?

Dass Fastfood nicht gerade als gesund gilt, hat sich inzwischen herumgesprochen. Jetzt melden schwedische Wissenschaftler, dass in Pommes Frites und Chips äußerst schädliche und krebserregende Giftstoffe entdeckt wurden. Auch in Knäckebrot fanden die Forscher der Universität Stockholm den Stoff Acrylamid, der als Krebs erregend und Erbgut schädigend gilt. Ihr Fazit: werden stärkehaltige Produkte mit Fett sehr heiß zubereitet, enthalten sie anschließend überraschend hohe Konzentrationen von Acrylamid. Die schwedische Lebensmittelbehörde erklärte, das von ihr angenommene Krebsrisiko führe allein in Schweden statistisch zu „jährlich einigen hundert Todesfällen“. Auch das deutsche Verbraucherministerium versprach nun die Risiken zu prüfen. DSCHUNGEL berichtet, was dabei herausgekommen ist.
Acrylamid ist als Produkt der chemischen Industrie seit Jahrzehnten bekannt, sein Einsatz wird gesetzlich streng reguliert. Die schwedische Lebensmittelbehörde fand jedoch in einer Vielzahl von Produkten Acrylamid-Mengen, die alle vorhanden Grenzwerte um mehr als das tausendfache überstiegen. Die Messergebnisse sind inzwischen auch von englischen Laboratorien bestätigt worden.
Acrylamid entsteht nach dem derzeitigen Kenntnisstand bei der Herstellung, Weiterverarbeitung und Zubereitung stärkehaltiger Lebensmittel bei hohen Temperaturen. Es handelt sich ganz klar nicht um eine Verunreinigung "von außen". Damit ist dies nicht von Bedeutung für die gewerbliche Produktion von Lebensmitteln, sondern auch für die Lebensmittelzubereitung im Haushalt.

Das deutsche Verbraucherministerium versprach nun die Risiken zu prüfen. "Man muss davon ausgehen, dass tatsächlich Acrylamid in den fraglichen Lebensmitteln ist", sagte Dr. Dieter Arnold, Leiter des Bundesinstituts für Verbraucherschutz gegenüber "Dschungel".
Wegen ihrer deutlichen Warnung vor dem übermäßigen Verzehr dieser Produkte waren die Schweden schon im eigenen Land heftig kritisiert worden. Auch Wissenschaftler zweifelten die Befunde an. Das deutsche Bundesinstitut für Verbraucherschutz organisierte kurzfristig eine Expertenanhörung - doch auch die äußerte Zweifel und empfahl erst einmal weitere Daten abzuwarten.
[ Quelle: Michael Houben in http://www.wdr.de/tv/dschungel/  ]

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8.) Nitrofen-Skandal

a) Gesundheitscout24 nimmt Lebensmittel unter die Lupe
 
Der Nitrofen-Skandal hat es gezeigt: Selbst bei Bioprodukten kann der Verbraucher nicht völlig sicher sein, gesunde Nahrungsmittel ohne schädliche Belastungen einzukaufen. Viele Menschen sind verunsichert und schauen nun bei allen Lebensmitteln dreimal auf das Etikett. Hier ist zwar kein Nitrofen aufgelistet, dafür jedoch andere, scheinbar harmlose Inhaltsstoffe, die auch gesundheitsgefährdend sein können. Doch wer weiß schon, dass sich hinter dem Kürzel E251 Nitrat verbirgt, das im Körper zu krebserregenden Nitrosamin reagieren kann? Bei den zahlreichen Konservierungsstoffen, Emulgatoren oder Säuremitteln kann man schnell den Durchblick verlieren. Ein Blick ins Internet schafft Hilfe: Der GesundheitScout24 nimmt Lebensmittel und Zusatzstoffe unter die Lupe und bietet Verbrauchern in der Rubrik "Gesund Leben/Ernährung" wichtige Informationen. Nicht nur über die momentan heiß diskutierten Bio-Produkte, sondern auch über unerwünschte Zusatzstoffe und wichtige Nährstoffe in allen Nahrungsmitteln. "Im Bereich gesunde Ernährung möchte der GesundheitScout24 bei der Aufklärung über Gesundheitsrisiken helfen und Transparenz schaffen, beispielsweise bei der Vielzahl an Zusatzstoffen in unserer Nahrung", erklärt Olav Skowronnek, Vorsitzender der Geschäftsführung des GesundheitScout24.
Nitrofen ist momentan das Gesprächsthema Nummer eins. GesundheitScout24, eines der größten Internetportale im Bereich Gesundheit, greift alle wichtigen Themen auf: Unter der Rubrik "Aktuell - Thema der Woche" kann sich der Verbraucher momentan über Hintergründe des Nitrofen-Skandals und der Bio-Landwirtschaft informieren. Zusätzlich ist die Umfrage "Bio & Co." gestartet, um zu ermitteln, worauf beim Einkauf am meisten geachtet wird.

b) auch ein Polit- und Medienskandal
 
Tagelang beherrschte es die Top-Headlines der Massenmedien: Das Umweltgift Nitrofen. Wenn es um Belastungen der Umwelt und des Organismus geht, so kann nicht genug untersucht, aufgedeckt und gewarnt werden (s.o.)! Bedenklich wird es nur dann, wenn mit derartigen Meldungen in der breiten Bevölkerung Panik erzeugt wird - Amalgam und BSE sind nur zwei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit. Der angesehene Giftexperte der EU, Helmut Greim, gibt in der Wochenzeitung "DIE ZEIT" eine Risikoeinschätzung zur körperlichen Belastung dar. Nach Auffassung der Redaktion sind diese Ausführungen keine Verniedlichung eines Skandals - im Gegenteil, sie sollen vielmehr Fakten für eine realistische Einschätzung liefern - so wie man sie auch von offizieller Stelle erwarten sollte.

 
Hamburg (ots) - Der Körper eines Erwachsenen werde mindestens Hunderttausendmahl schwächer belastet als jene Ratten und Mäuse, an denen man die Wirkung von Nitrofen getestet habe und bei denen man gerade noch eine schwach erhöhte Krebsrate feststellen konnte, sagt Helmut Greim in der ZEIT. Helmut Greim ist Leiter des Instituts für Toxikologie und Umwelthygiene in München und Giftexperte der EU.
In der Tatsache, dass der Grenzwert für Nitrofen in Nahrungsmitteln bis zu tausendfach überschritten wurde, sieht der Experte keinen Grund zur Sorge. "Der Begriff Grenzwert führt hier zu einem Missverständnis, nämlich dass eine gesundheitliche Gefahrengrenze überschritten wurde. Tatsächlich beruht dieser Wert von 0,01 Milligramm Nitrofen pro Kilo nicht auf experimentell fundierten Risikodaten, sondern bedeute nur, dass die Verunreinigung so gering wie möglich sein soll, und zwar unabhängig vom konkreten Gesundheitsrisiko."
Greim ist vielmehr darüber besorgt, "dass die deutschen Fachbehörden zunehmend ihre Glaubwürdigkeit verlieren, weil ihre Spitzen nicht mehr nach wissenschaftlich-fachlichen Kriterien besetzt werden, sondern nach politischer Opportunität".
 
[ Quellen: Gesundheitscout.24;  ots, DIE ZEIT Nr. 24, EVT 06.06.2002 ]

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9.) Schnellzulassung zum Terrorschutz

Bevor ein Medikament in den Handel gebracht werden kann, sind langwierige Tierversuche und klinische Studien mit Patienten nötig, die sich meist über viele Jahre erstrecken. Seit dem 11. September 2001
kommt nun Bewegung in die zum Schutz des Patienten strengen Regelungen: Ausnahmen werden großzügiger gehandhabt.
 
Bei der Zulassung neuer Arzneien kann die US-Arzneibehörde FDA künftig in bestimmten Fällen auf Wirksamkeitsnachweise aus klinischen Studien mit Menschen verzichten. Nämlich dann, wenn Tests ethisch nicht zu vertreten sind, weil gesunde Probanden dafür Infektionserregern, chemischen oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt werden müssten, durch die sie sterben oder schweren Schaden nehmen könnten. In solchen Fällen genügen künftig Wirksamkeitsnachweise aus Tierversuchen, was eine Neuregelung der Zulassung in den USA ermöglicht. Bisher genügten Tierversuche nicht.
Mit der neuen Regelung, die Ende Juni in Kraft tritt, könnten die USA besser auf Katastrophen und Terroranschläge reagieren, berichtet der stellvertretende FDA-Chef, Dr. Lester M. Crawford, in einer Presseerklärung. Nun könnten Präparate eher verfügbar sein, die bisher aus ethischen Gründen nicht bei Menschen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden könnten.

Auch in Europa gibt es bei Arzneimitteln gegen Biowaffen und Kampfstoffe Bewegung. Die EU-Staaten sollen berechtigt werden, vorübergehend "nicht genehmigte medizinische Produkte" abzugeben, "wenn der Verdacht besteht oder festgestellt wird, dass eine krankheitserregende Substanz, durch die Schaden verursacht werden soll, in Umlauf gebracht wurde." So heißt es in einem Berichtsentwurf des Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, den dessen Berichterstatterin Francoise Grossetête Ende April vorgelegt hat. Behörden, Ärzte, Apotheker und die Hersteller der Präparate sollen in diesem Fall von der Haftung für Folgen der Anwendung befreit werden.
In Deutschland kann das Bundesgesundheitsministerium nach der heutigen Gesetzeslage für die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, die Bereitschaftspolizeien und den Zivilschutz Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz per Rechtsverordnung zulassen.

[ Quelle: Ärzte-Zeitung vom 11.06.2002 ]

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10.) Gesünder am PC - Internethilfe interaktiv

Ein verspannter Nacken, Kopfschmerzen oder Probleme mit der Konzentrationsfähigkeit – fast jeder, der täglich mit dem Computer arbeitet, kennt diese Symptome. Häufig lautet das Fazit: Dagegen kann man nichts machen! Ein innovativer Service der Gemeinschaftsinitiative Gesünder Arbeiten e. V. (GiGA) und der GesundheitScout 24 GmbH bietet jetzt jedoch Tipps und Hilfestellungen an. "Gesünder am PC" heißt der interaktive Ratgeber, der im Internet allen zur Verfügung steht. Von der Einstellung des Bildschirms und des Arbeitsplatzes bis hin zu Übungen gegen Verspannungen und einseitige Belastungen reicht das Angebot des neu entwickelten Moduls, das beide Kooperationspartner am 07. Mai 2002 auf einer Pressekonferenz vorstellten.

[ Quelle: http://www.gesuenderarbeiten.de ]

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11.) Äußerlich jünger erscheinen - Facelifting

"Wenn die äußerlich sichtbaren Altersfolgen im Widerspruch zu dem jugendhaften Selbstgefühl stehen, ergibt sich der Wunsch, diese Veränderungen zu beeinflussen. In den meisten Fällen geht es weniger darum, den eigenen Typ zu verändern. Wichtiger als die Beseitigung aller Falten ist das Wiedererlangen eines jungendlicheren Erscheinungsbildes. Dies wird durch ein mehrschichtiges Anheben der abgesunkenen Gesichts- und Halspartien erzielt. So werden die Wangen wieder voller, die Mundwinkel leicht angehoben und Unterkiefer und Hals erhalten ihre jugendliche Kontouren zurück". (aus http://www.perfectbeauty.com/).
Nach jüngster Forsa-Umfrage würden sich derzeit allerdings nur 3% überhaupt irgendeiner Schönheitsoperation unterziehen.
 
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie (DGÄG) informiert und berät Sie auf ihren Internetseiten erst, bevor der Schönheitsdoktor sein Messer ansetzt und gibt hierzu eine Empfehlung, welche Facharztgruppen bezüglich einer speziellen Maßnahme gewählt werden sollten. Diese Empfehlung orientiert sich an der Satzung der DGÄC sowie den Vorgaben der Ärztekammern, nach denen ein Facharzt sich überwiegend nur in seinem Fachgebiet betätigen darf. Ein Mitgliederverzeichnis - übersichtlich sortiert - nennt nicht nur fürs Gesicht den richtigen Doc - damit Ihre bevorstehende Operation nicht zum "Frankenstein-Erlebnis" wird.  !Klick!

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12.) Ein neues Trainingsgerät bringt die Jugend zurück, oder? - LipLifter

Einen risikolosen Weg unerwünschten Alterserscheinungen im Mund, Wangen und oberen Dekolletébereich entgegenzuwirken, verspricht seit Neuestem ein Lippentrainingsgerät - sogar mit wissenschaftlich bestätigten Erfolgen nach der Profilometrie.
Die Anwendung des Liplifters soll verblüffend einfach sein, er muss jedoch von einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt individuell eingepasst werden. Wenn da nicht der Preis von 635 EUR wäre - Sorry, der Hersteller spricht nicht von "Preis", sondern von einer "Investition".

So funktioniert das Face-Buildung-Programm:
In der drei bis fünfmonatigen Aufbauphase wird unter Videoanleitung nur zweimal fünf Minuten pro Tag ein isometrisches Trainingsprogramm absolviert. Wie beim Bodybuilding muss das aufgebaute Muskelvolumen durch dauerhaftes Training erhalten werden: In der Erhaltungsphase reichen lediglich noch fünf Minuten an fünf Tagen in der Woche.
Zur Herstellung werden vom Zahnarzt (ein LipLifter®-Spezialist) Kieferabdrücke angefertigt, in einem Speziallabor wird nach patentiertem Verfahren das Gerät aus mundfreundlichen Kunststoffen angefertigt. Das Einpassen des Trainingsgerätes durch den LipLifter®-Spezialisten gewährleistet ein bequemes Üben.

Das Resultat ist unter Vorher-Nachher zu sehen


[ Quelle + Copyright der Grafik: http://www.gemetek.de/  vom 07.5.2002 ]

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13.) Ein Zahnarzt als Schiedsrichter - eine "Perversion"
 
Die Fußball-WM machts möglich: Die schon fast zu den Klassikern gehörende Buchstabierhilfe "Z" wie "Zahnarzt" oder "Zuhälter" ist um eine Nuance reicher: Da behauptet ein prominenter Zahnarzt in einem Häschen-Interview, dass seine Doppeltätigkeit wahrscheinlich eine Perversion sei. Doch dies erst am Schluss dieses Beitrags, welcher der Ärzte-Zeitung vom 10.6. entstammt.

"Beim letzten Lauftest vor drei Monaten war Dr. Markus Merk der schnellste aller 72 WM-Schiedsrichter einschließlich Schiedsrichter-Assistenten. Statt der geforderten 2700 Meter in zwölf Minuten erreichte der Kaiserslauterer Hobby-Jogger bei einem Referee-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fußball-Weltmeisterschaft in Japan und Südkorea stolze 3430 Meter! Auch die geforderten 7,5 Sekunden für die 50 Meter und die 32 Sekunden für die 200 Meter-Distanz unterbot der Unparteiische locker.
Spitzenleistungen sind für den wohl bekanntesten Zahnarzt Deutschlands seit langem fast alltäglich. Woche für Woche wird er von Bundesliga-Kickern und Spielebeobachtern gleichermaßen ob seiner ausgewogenen Entscheidungen und meist unspektakulären Spielleitung gelobt. So ist es kein Wunder, dass er - nach der Fußball-Europameisterschaft 2000 in Belgien und den Niederlanden - auch beim WM-Turnier in Japan und Korea der einzige deutsche Spielleiter ist. Gestern hat er endlich sein erstes Spiel gepfiffen: Japan gegen Russland in Yokohama. Als Schiedsrichter-Assistent nominiert ist noch ein weiterer Deutscher: der 40jährige Jurist Heiner Müller aus dem saarländischen Nalbach-Bilsdorf.
International steht WM-Debütant Merk mittlerweile in einer Reihe neben so bekannten Schiedsrichtern wie Pierluigi Collina (Italien), Hugh Dallas (Schottland) und Anders Frisk (Schweden), die in Japan und Korea ebenfalls dabei sind. Bei der Wahl zum "Welt-Referee 2001" belegte Merk kürzlich den 8. Rang - erster wurde (bereits zum vierten Mal) der Italiener Collina, der am Freitag die Partie England gegen Argentinien geleitet hat.
Merk kann mit seinen 40 Jahren bereits auf 26 Jahre (!) Schiedsrichter-Erfahrung zurückblicken. Schiedsrichter-Assistent war er das erste Mal mit zwölf Jahren, sein erstes Spiel leitete er als 14jähriger (damals mit Ausnahme-Genehmigung).
Auch seine weitere Karriere vollzog sich in Superlativen: Als 18jähriger wurde er Schiedsrichter in der Verbandsliga und Linienrichter in der 2. Bundesliga, mit 19 pfiff er in der Oberliga, mit 23 hauptverantwortlich in der 2. Bundesliga. Als er drei Jahre später - in der Saison 1988/89 beim Spiel Bochum gegen Uerdingen - seinen Einstand in der höchsten deutschen Fußball-Liga gab, war er damit einer der jüngsten Bundesliga-Referees aller Zeiten. In zwei aufeinander folgenden Saisons (1994/95 und 1995/96) wurde Merk zum besten Unparteiischen der Liga gewählt.
Sozusagen nebenher zog Merk sein Studium der Zahnmedizin durch. Zu dieser Zeit lebte er in einem Zehn-Quadratmeter-Zimmer in einem Kölner Studentenwohnheim. Dass er heute eine eigene Zahnarzt-Praxis in Kaiserslautern betreibt, hat er sich genauso hart erarbeitet wie seine Erfolge als Unparteiischer.

Schiedsrichter und Zahnarzt - in einem "Playboy"-Interview knüpfte er zwischen beiden Beruf(ung)en ein Band: "Als Schiedsrichter mag mich keiner, als Zahnarzt auch nicht. Das ist wahrscheinlich eine Perversion, wenn man nicht nur Zahnarzt, sondern auch noch Schiedsrichter ist."
Wie recht er doch hat! (die Redaktion)
 
[ Quelle: Pete Smith in Ärzte Zeitung, 10.06.2002 ]

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14.) "Doktor spielen" - seriös im ZDF
Internetnutzer, die wissen wollen, wie das klingt, wenn der Arzt mit dem Stethoskop die Lunge abhört, können sich jetzt bei ZDF.online einen Eindruck verschaffen. Wie werden die Elektroden für ein EKG gesetzt? Was erkennt der Doktor eigentlich am Röntgenbild? "PRAXIS" lädt die User von ZDF.online ein, sich virtuell den legendären weißen Kittel überzuziehen und sich in die Rolle des Arztes zu versetzen. Unblutig, aber realitätsnah soll der virtuelle Patient im Spiel untersucht werden. Geschicklichkeit, Einfühlungsvermögen und ein gutes Ohr sind gefragt, um die richtige Diagnose zu stellen - und ganz nebenbei blickt der Nutzer hinter die Kulissen einer Arztpraxis.
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15.) Zum Schluss: Zahnarztbesuch dringend nötig

Woran erkennen Sie, dass Sie dringend zum Zahnarzt müssen?

-- Sie verkneifen sich seit Monaten das Lachen
-- Ihr Odem gleicht einem Pesthauch
-- An Ihren Zähnen lassen sich die Mahlzeiten der letzten Monate ablesen
-- Sie werden gefragt, wie lange Sie in der Maske waren, um diese Zahnfäule so perfekt hinzubekommen
-- In Ihren Zahnzwischenräumen können Sie Kirschen deponieren
-- Beim letzten Zahnstochergebrauch haben Sie gleich noch drei Zähne mit herausgepoppelt
-- Im Vergleich zu Ihrem, wirkt das Gebiss einer mumifizierten Leiche lebendig
-- Sie sind 26 und werden verstärkt auf den Vorteil von Zahnprothesen hingewiesen
-- Der Eiter im Unterkiefer hat mittlerweile Ihr Gehirn erobert
-- Ihr Zahnfleisch wäre froh, wenn es überhaupt noch bluten könnte

[Quelle: http://autsch.rtl.de/  ; leider auch eigene Beobachtungen der Redaktion - aber immer weniger!]


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