Zahnärztliche NewsLetter Nr.
06a/2002/2. Ausgabe / 15. Juni 2002
Herzlich willkommen bei der 2.
Juni-Ausgabe. Wieder haben sich so viele News auf dem
Redaktionsschreibtisch angesammelt, dass dieser Letter außerhalb des
gewohnten monatlichen Rhythmus erscheint.
Da einige Leser Kapazitätsprobleme mit Ihrer Online-Mailbox haben,
können Sie diesen Letter auch direkt durch
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Inhalt:
1.)
Färbetabletten bei Zahnbelägen - was ist zu
beachten?
2.)
Professionelle Zahnreinigung - immer mehr
von Patienten gewünscht
3.) Neues Verfahren zur
Krebsfrüherkennung in der Mundhöhle
4.) Ärzte lockern ihr
Webeverbot: Seriöse Patienteninfos werden salonfähig
5.) Triclosanhaltige
Zahnpasten senken signifikant die Vitalität von Plaquebakterien
6.) Was ist besser:
Fissurenversiegelung oder Kaugummi?
7.)
Lebensmittel:
Krebs durch Pommes?
8.)
Nitrofen-Skandal
a) Gesundheitscout24 nimmt
Lebensmittel unter die Lupe
b) auch ein Polit- und Medienskandal
9.)
Schnellzulassung
zum Terrorschutz
10.) Gesünder am PC - Internethilfe
interaktiv
11.) Äußerlich jünger
erscheinen - Facelifting
12.) Ein neues Trainingsgerät bringt die
Jugend zurück, oder? - LipLifter
13.)
Ein Zahnarzt als Schiedsrichter - eine
"Perversion"
14.) "Doktor spielen" - seriös im
ZDF
15.) Zum Schluss:
Zahnarztbesuch dringend nötig
**********************************************
1.) Färbetabletten bei
Zahnbelägen - was ist zu beachten?
- Richtiges
Zähneputzen ist eine Kunst für sich - im wahrsten
Sinne des Wortes. Die
häufig in der Praxis von Patienten/innen zu hörende Behauptung
"Ich putze doch immer meine Zähne" bei einem objektiv schlechten
Gebisszustand liegt sicherlich in der Hauptsache daran, dass gar nicht
oder zuwenig geputzt wird. Andererseits werden aber auch bei sonst
guter Mundhygiene einfach Bezirke nicht geputzt - zu sehr haben sich
falsche Gewohnheiten bei der täglichen Putzsystematik eingeschlichen.
Deshalb befinden sich auf dem Markt schon seit vielen Jahrzehnten sog.
Färbetabletten oder auch Plaqueindikatoren, mit denen man zu Hause
relativ einfach den Putzerfolg kontrollieren kann.
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© 200_ DERWEB LTD
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Auf dem Markt befinden sich verschiedene Systeme und
Darreichungsformen (als Spüllösung oder Tabletten)
zum Sichtbarmachen der Bakterien in
den Zahnbelägen (Plaque) von Zahnoberflächen und der
Mundschleimhaut:
Einfarbige Anfärbung
Die aus dem natürlichen und
ungefährlichen Farbstoff Erythrosin bestehenden Tabletten werden
zerkaut (gründlich über 20 s; Hindurchpressen durch die
Zahnreihen; anschließendes Ausspucken und zweimaliges Ausspülen
mit Wasser) und färben bei vorhandener Plaque diese rot-violett
an. Da das Verschlucken von Erythrosin vermieden werden soll, ist
ein Einsatz erst bei Kindern möglich, die bereits ausspucken
können (etwa ab dem 6. Lebensjahr). Die Tabletten enthalten
maximal 6 mg Erythrosin und sollen nicht häufiger als einmal
innert 14 Tagen angewandt werden. Ebenfalls keine Anwendung bei
Patienten mit einer Jodallergie.
Erythrosin (E.) ist in Deutschland als Lebensmittelfarbstoff
zugelassen, auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
attestiert diesem Stoff eine gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Gleichwohl kann man im gesetzlich vorgeschriebenen
Gesundheitsdatenblatt nachlesen, dass E. beim Verschlucken
als gesundheitsschädlich eingestuft wird. Im Tierversuch liegt die
LD50 (= 50% der Tiere sterben daran) bei Ratten bei 1840 mg/kg. So
müsste ein Kleinkind von den Standardtabletten (5 mg) 3.000 Stück
schlucken, um ernstlich gefährdet zu sein - eine Vergiftung kann
demnach bei sachgemäßer Anwendung ausgeschlossen werden.
Vorsicht ist bei Personen mit einer Jodallergie angebracht,
da der Farbstoff Jod enthält und u.U. in seltenen Fällen
allergische Reaktionen auslösen kann.
Zweifarbige Anfärbung:
Fügt man dem zugelassenem Farbstoff Phloxin B noch den sog.
Patentblau- oder E 133-Farbstoff hinzu, lassen sich frische von
alter Plaque unterscheiden. So kann dem Patienten gezeigt werden,
welche Stellen am Zahn besonders häufig vergessen werden, da die
ältere Plaque rötlich, die jüngere bläulich angefärbt wird.
Enthält kein allergieauslösendes Jod.
UV-Systeme:
Nachteilig für ein Anfärben der Beläge in der
Praxis zur
Demonstration der mangelnden Mundhygiene ist die kosmetische
Beeinträchtigung der angefärbten Zähne. Deshalb
verwendet ein anderes
System (Plak-Lite-System®) - speziell für die
Zahnarztpraxis entwickelt - eine nur unter UV-Licht
fluoreszierende Spüllösung (Natriumfluorescin), um dem Patienten
die Gründlichkeit seiner Mundhygiene darzustellen. Bei normalem
Licht bleibt diese Anfärbung unsichtbar.
Enthält kein allergieauslösendes Jod.
Allergien
sind gegen Jod als Inhaltsstoff (Erythrosin-Tabletten) generell in
seltenen Fällen auf Kosmetika- und Lebensmittelfarbstoffe bekannt.
Abzulehnen
sind heute früher gebräuchliche Lösungen, wie Fuchsin oder
Kristallviolett, da erstere eine Veränderung der DNA (mutagen) und
dem Violett ein krebserzeugendes Potential (kanzerogen)
zugeschrieben wird.
Im Handel
befinden sich z.Zt. (Sommer 2002) u.a.:
» PD-Zahnplaque-Erkennungstabletten; Ubert GmbH, Lohfelden
» Plaque-Test Vivadent; Vivadent Dental GmbH, Ellwangen
und für die zweifarbige Anfärbung
» Mira-2-Tone Lösung; Hager&Werken GmbH, Duisburg
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[ Quelle:
prophylaxe impuls 12-16/02;
vertiefende Infos durch Constanze Schäfer:
c.schaefer@apothekerkammer-nr.de ]
Anfang
2.)
Professionelle Zahnreinigung - immer mehr von Patienten gewünscht
-
Die verbraucherfreundliche 'Stiftung
Warentest' sagt in ihrem "Ratgeber
Zähne" zur professionellen Prophylaxe u.a.: "manchmal ist es gut,
sich Profis anzuvertrauen. Das gilt auch für die Mundhygiene. Wer
wirklich Wert auf intakte Zähne und gesundes Zahnfleisch legt, kommt
um professionelle Mundhygiene nicht herum." Und abschließend heißt
es: "Das Geld ist sehr gut angelegt". Die Kosten - deren
Erstattung bei den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erfolgt - betragen
pro Sitzung zwischen 50,- und 150,- EUR. In besonders schweren Fällen
kann eine 2. Sitzung erforderlich sein.
Doch wie sieht die Akzeptanz dieser sinnvollen Maßnahme in der
Bevölkerung aus? Die
Zahnarztwoche
schreibt in ihrer Ausgabe 22/02 unter der Überschrift "Professionelle
Vorsorge auf dem Vormarsch" dazu:
Professionelle Zahnprophylaxe gewinnt in Deutschland zunehmend an
Bedeutung.
Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag
von Colgate, Hamburg, im April 2002 haben 47 Prozent der Deutschen
schon einmal eine professionelle Zahnreinigung (PZR) in Anspruch
genommen. Bei der PZR in der Zahnarztpraxis werden alle weichen und
harten Zahnbeläge, vor allem in der Tasche zwischen Zahnfleisch und
Wurzeloberfläche sowie in den engen Zahnzwischenräumen entfernt.
Anschließend werden die Zähne poliert, um sie vor neuen Ablagerungen
zu schützen, optional wird fluoridiert.
Noch im April 2001 lag die Zahl derer, die in einer repräsentativen
Emnid-Stichprobe auf die Frage "Haben Sie schon einmal eine
professionelle Zahnreinigung durchführen lassen?" mit "JA" geantwortet
haben, lediglich bei 35 Prozent. Im vergangenen Jahr hat es also einen
deutlichen Zuwachs gegeben, eine erfreuliche Tatsache, wie auch Dr.
Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
feststellte. "Wer wirklich Wert auf intakte Zähn und gesundes
Zahnfleisch legt kommt um die professionell Zahnreinigung nicht
herum", bestätigt er. Diese Information war Kernpunkt einer
gemeinsamen Aufklärungskampagne der BZÄK und Colgate, die zeigte, dass
Zähneputzen alleine als Vorsorgemaßnahme nicht ausreicht. Um über die
Möglichkeiten und den Nutzen der PZR intensiver zu informieren und
gleichzeitig das Wohlfühlerlebnis PZR erlebbar zu machen, führt das
Hamburger Unternehmen im September 2002 zum zweiten Mal den Monat der
Mundgesundheit in Deutschland durch. Fachlich unterstützt wird die
Aktion, in deren Mittelpunkt die professionelle Zahnreinigung steht,
von der BZÄK.
Anfang
3.)
Neues Verfahren zur Krebsfrüherkennung in der Mundhöhle
- Etwa
5% aller Karzinome entfallen auf die Mundhöhle.
Mundhöhlenkrebs
steht damit weltweit an 6.Stelle der am stärksten verbreiteten,
bösartigen Erkrankungen.
Die geschätzte Zahl der jährlichen
Neuerkrankungen in Deutschland ist bei Männern mit etwa 7.800 mehr als
doppelt so hoch wie bei Frauen (etwa 3.000). Damit stehen
Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Rachens für die Männer
hinsichtlich der Erkrankungshäufigkeit an achter Stelle. Ihr Anteil an
krebsbedingten Sterbefällen beträgt 3,5%. Das mittlere
Erkrankungsalter liegt für Männer bei vergleichsweise niedrigen 58,
für Frauen bei 63 Jahren. Das
Robert-Koch-Institut
zählt diese Karzinomart zu den zweithäufigsten Krebserkrankungen bei
Männern unter 50 Jahren; Risikofaktoren sind neben unmäßigem Alkohol-
und Tabakkonsum (auch Kautabak), eine ungenügende Mundhygiene und ein
zu geringer Verzehr von Obst und Gemüse. Für einige Unterarten dieser
Krebserkrankungen wird auch eine Beteiligung von Viren an ihrer
Entstehung diskutiert.
Dr. Torsten Remmerbach
entwickelte mit seiner Arbeitsgruppe, ein Verfahren zur Früherkennung
von Tumoren des Mund-Rachen-Raums. Es handelt sich dabei um ein
einfaches und billiges Ausstrichverfahren, das operative Eingriffe zur
Probenentnahme ersetzen soll. Das Verfahren ist bei richtiger
Handhabung ein sicheres Mittel zur Erkennung bösartiger Tumoren. Dabei
wird die Tatsache genutzt, dass sich bei Tumorzellen Aussehen und
Kernstruktur gegenüber gesunden Zellen verändern. Entartete Zellen
sind nicht mehr rund und haben einen vergrößerten Zellkern mit
aufgelockerter Chromatinstruktur, die Träger der DNA, der Erbsubstanz,
ist.
Ein ähnliches Verfahren war nach seiner Prüfung in verschiedenen
Kliniken wegen der sehr stark variierenden Untersuchungsergebnisse und
der nach Meinung der Mediziner nicht ausreichenden Treffsicherheit,
entartete Zellen zu entdecken, in den 70er Jahren wieder verlassen
worden. Das Verdienst von Dr. Remmerbach ist es, die Methode erneut
aufzugreifen und Ursachenforschung für die vermeintlichen schlechten
Ergebnisse zu betreiben. Dabei fand er heraus, dass die von
Untersucher zu Untersucher abweichende Entnahmetechnik der erkrankten
Zellen wahrscheinlich die große Streuung der Ergebnisse hervorgerufen
hatte. Um reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten, müssen die Zahnärzte
in die Entnahme- und Ausstrichtechnik eingewiesen werden, also eine
Zertifizierung erwerben. Die Abstriche werden dann an einen Pathologen
geschickt und ausgewertet.
Der große Vorteil dieses Verfahrens ist, das es nicht invasiv ist,
d.h. ohne einen operativen Eingriff erfolgen kann. Die Gewinnung des
Untersuchungsmaterials ist einfach und in der Mehrzahl der Fälle
schmerzfrei. Mit Hilfe einer kleinen Bürste werden mit leicht
kreisenden Bewegungen Zellen aus der obersten Schicht einer verdächtig
erscheinenden Stelle im Mund oder Rachen entnommen und auf einem
Objektträger ausgestrichen. Neu an der Methode ist die Untersuchung
der DNA. Mit einem speziellen Farbstoff wird die DNA im Zellkern
angefärbt. Anschließend erfolgt eine Dichtemessung der Kernsubstanz
mit Hilfe der DNA-Zytometrie. Dazu werden ein Mikroskop und ein
Bildanalysesystem zur Bestimmung der Dichte der Kernstruktur und ein
Auswertungsprogramm für die gemessene Kerndichte benötigt. Durch die
Kombination beider Verfahren, der zytologischen Untersuchung und der
DNA-Zytometrie, lässt sich die Treffsicherheit zur Erkennung
entarteter Zellen von 94% durch die alleinige Zytologie auf 98,6% mit
DNA-Zytometrie erhöhen.
Ziel von Dr. Remmerbach ist es, diese Methode, ähnlich der
Routineuntersuchung bei Frauen durch den niedergelassenen Gynäkologen,
in die Hände des niedergelassenen Zahnarztes zu geben. Er ist der
Erste, zu dem die Patienten kommen und der bei ihnen Auffälligkeiten
im Mund-Rachen-Bereich diagnostizieren kann. Die sehr guten Ergebnisse
für eine Früherkennung sollten die Krankenkassen überzeugen, dieses
unkomplizierte und billige Verfahren in den Leistungskatalog der
Zahnärzte aufzunehmen.Für die
Arbeiten an dem Verfahren für die Krebsfrüherkennung im
Mund-Rachen-Raum wurde Dr. Remmerbach der Colgate Forschungspreis für
Zahnmedizin 2001 verliehen.
-
[ Quelle:
Dr.
Hannelore Teckhoff in
http://www.uni-leipzig.de/
]
-
Anfang
4.) Ärzte lockern ihr Webeverbot: Seriöse
Patienteninfos werden salonfähig
- Die starren
Schranken des Werbeverbotes für Ärzte gehören - wenn es nach der
Musterberufsordnung für Ärzte geht - endgültig der Vergangenheit an.
2000 begonnen, haben nun die deutschen Ärzte auf ihrem 105. Ärztetag
in Rostock "Informationsfreiheiten" beschlossen, die noch vor 5 Jahren
vor jedem ärztlichen Standesgericht eine satte Geldstrafe eingebracht
hätten.
So können Ärzte künftig auch
auf Tätigkeitsschwerpunkte wie Akupunktur oder Qualifikationen
hinweisen, die nicht Gegenstand des Weiterbildungsrechts sind. Mit der
Novellierung der (Muster-)Berufsordnung reagierte das
Ärzteparlament auf Urteile des Bundesverfassungs- und
Bundesverwaltungsgerichts aus jüngster Zeit. "Aus dieser
Rechtssprechung folgt, dass in einer modernen Informationsgesellschaft
dem Interesse der Bevölkerung auf Information besonders Rechnung
getragen werden muss", so ein Ärztesprecher. "Jede anpreisende,
irreführende oder vergleichende Werbung ist nach wie vor verboten. Das
diene dem Schutz der Patienten und müsse auch beibehalten werden."
Nach der geplanten Neufassung der Regelungen zur beruflichen
Kommunikation muss der Arzt auch darauf achten, dass
Tätigkeitsschwerpunkte und Qualifikationen nicht mit solchen nach dem
geregelten Weiterbildungsrecht erworbenen Fähigkeiten verwechselt
werden können. Gestrichen wurde zudem jede Beschränkung bei der Größe
der Praxisschilder. Zuvor war ausdrücklich vorgeschrieben, dass das
Schild nicht "in aufdringlicher Form gestaltet und das übliche Maß
(etwa 35x50 cm) nicht übersteigen" sollte. Die zuständige Ärztekammer
ist befugt, Unterlagen anzufordern, um die Rechtmäßigkeit der
Ankündigungen zu überprüfen. Diese Neuregelungen in der (Muster-)Berufsordnung
gelten für das Praxisschild genauso wie für den Briefbogen,
Rezeptvordrucke, Anzeigen oder Internetpräsentationen. Auch in
Zeitungsanzeigen darf der Arzt in regelmäßigen Abständen auf sich
aufmerksam machen, unabhängig davon, ob dazu ein besonderer Anlass wie
eine Praxisübernahme besteht. Diese Veröffentlichungen in Zeitungen
waren vor der Novellierung höchstens drei Mal zu besonderen Anlässen
erlaubt. Die Berufsordnung regelt nun die "Werbung"
generalklauselartig und verzichtet auf Detailregelungen. Dadurch soll
der veränderten Rechtslage sowie dem veränderten Informationsbedürfnis
der Patienten Rechnung getragen werden.
- [ weitere Infos:
Musterberufsordnung der
Bundesärztekammer
]
Anfang
5.)
Triclosanhaltige
Zahnpasten senken signifikant die Vitalität von Plaquebakterien
-
Der Zusatz von Triclosan (T.) in Zahnpasten (meist 0,3%) ist
wissenschaftlich umstritten, da nicht eindeutig belegt ist, dass
dadurch eine Zahnfleisch-Entzündung verhindert werden kann und
behauptete Nebenwirkungen (z.B. Leberfunktionsstörungen) wirklich
zutreffen.
So hat die strenge FDA
in den USA keine Bedenken gegen einen 0,3-prozentigen Zusatz in
Zahnpasten; ebenso hat der zuständige EU-Ausschuss eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Die im Tierversuch
festgestellte Leberschädigung wurde bei einer Dosis erreicht, welche
das 2000-fache dessen ausmacht, was in Zahnpasten zu finden ist; der
Dioxingehalt war in Pasten mit T. nicht höher als in solchen ohne.
Eine Studie (Prof. C.E. Nord, Karolinska Institut, Stockholm) stellt
dagegen fest, dass T. bei längerfristiger Anwendung die Mundflora
verändert und die Entwicklung bestimmter Antibiotika-resistenter
Bakterien (Alpha-Streptokokken) fördert. Auch die ein Jahr alte
umfangreiche Untersuchung der Zeitschrift "Öko-Test" (==>
Testergebnis von 67 Zahnpasten)
betrachtet die Beimengung von T. in Pasten äußerst kritisch. In
Mundspüllösungen kommt meist nur eine Konzentration von 0,03 Prozent
vor; eine entsprechende Wirksamkeit ist unbedeutend.
Injektionen mit T. verhindern nach neusten Forschungen in
Tierversuchen ein Erreger-Enzym der Malaria und dürfte u.U. in Zukunft
auch beim Menschen zum Erfolg bei der Malaria-Bekämpfung führen, da
konservative Mittel zunehmend unwirksam sind.
Ziel einer Studie deutscher
Zahnmediziner (K. Lorenz, L. Netuschil, B. Noack et al.) war es, die
antibakterielle Wirkung und Substantivität Triclosanhaltiger
Fluoridzahnpasten (Colgate Total®, el-ce med 40 plus®, Odol med 3 40
plus®), einer wirkstoffneutralen Zahnpaste (Putzi®) und eines Placebo
zu vergleichen.
Dazu wurden in einer klinischen, randomisierten Doppelblindstudie im
Cross-over Design an 22 Probanden die Zahnpasten als Slurries
verabreicht. Nach ungestörtem Plaquewachstum von 48 Stunden erfolgten
die Entnahme einer Plaqueprobe, anschließend die Spülung mit einem der
Slurries (Slurries =
"Zahnpastaschlamm")
für 1 min und weitere Plaqueentnahmen nach 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 24
Stunden. Die Vitalität der Plaque wurde mittels Vitalfluoreszenz
untersucht und diente als Maß für den antibakteriellen Effekt.
Die Ergebnisse zeigten, dass durch Spülung mit den Triclosanhaltigen
Zahnpasten die Plaquevitalität im Vergleich zum Placebo signifikant
gesenkt wurde. Signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Pasten
bestanden nur nach zwei und sechs Stunden. Hiervon abgesehen erwiesen
sich die Triclosanhaltigen Zahnpasten im gesamten
Untersuchungszeitraum als gleichwertig.
Triclosanhaltige Zahnpasten sind demnach in der Lage, die Vitalität
der Plaquebakterien zu senken. Die klinisch relevante Wirkung hält bis
mindestens sechs Stunden nach Spülung an.
[ Quelle: 2002
www.medaustria.at
03.06.2002
]
Anfang
6.) Was ist besser: Fissurenversiegelung oder Kaugummi?
- Die
Kauoberfläche der Backenzähne besteht besonders bei Kindern und
Jugendlichen aus tiefen Grübchen (Fissuren), welche sich mit einer
Zahnbürste kaum reinigen lassen. Hier kann nun in der Zahnarztpraxis
nach gründlicher Säuberung und Vorbehandlung des Zahnes eine
Kunststoff-Versiegelung erfolgen. Wichtig bei dieser Maßnahme ist,
dass sie rechtzeitig erfolgt: wenn der Zahn noch völlig gesund oder
nur leicht oberflächlich erkrankt ist. Trotz Versiegelung muss die
tägliche Zahnreinigung beibehalten werden. Regelmäßige zahnärztliche
Kontrollen sind ebenfalls nötig, um Materialbeschädigungen rechtzeitig
zu erkennen.
Doch gibt es nicht auch noch andere Möglichkeiten, die Zähne vor einer
Karies zu schützen? Etwa durch Kaugummi? Eine interessante finnische
Studie wurde in den "Zahnärztlichen
Mittelungen" vorgestellt. Nachfolgend Auszüge daraus:
-
Es wurden die
kariesprophylaktischen Wirkungen von okklusalen
Fissurenversiegelungen mit dem regelmäßigen Kauen eines
Xylit-Kaugummis verglichen. Hierzu teilte man 499 Schüler von
14 Klassen mit einem Durchschnittsalter von elf Jahren aus der
Region Hämeenlinna in Finnland in drei annähernd gleich große
Gruppen ein. Bei einer Gruppe wurden, sofern indiziert,
Fissurenversiegelungen vorgenommen.
Die Schüler der beiden anderen Gruppen wurden angewiesen, über
einen Zeitraum von zwei beziehungsweise drei Schuljahren nach
einem festgelegten Schema Xylit-Kaugummi zu kauen. Die Lehrer
teilten an jedem Schultag drei Mal zwei Kaugummis aus. Die
vorgegebene Kauzeit betrug zehn Minuten. Die betreuenden Zahnärzte
dieser Gruppen sollten in dem Untersuchungszeitraum der Studie
keine Fissurenversiegelungen vornehmen. Über einen Zeitraum von
fünf Jahren wurde regelmäßig ein DMFS-Index erhoben. Am Ende der
Studie wurden zusätzlich Bissflügel-Röntgenaufnahmen angefertigt.
Bei der Auswertung der Daten ergab sich bezüglich der
Kariesinzidenz kein signifikanter Unterschied zwischen den
drei Gruppen. Auch die Kosten für die beiden angewandten
Präventionsmaßnahmen differierten kaum.
Als Vorteil der Kariesprävention mit Xylit-Kaugummi wurde eine gut
kontrollierbare Erfassung aller Schüler gesehen. Der
kariesprophylaktische Erfolg von Fissurenversiegelungen hängt
neben der ordnungsgemäßen Applikation auch stark von einer
regelmäßigen Nachkontrolle ab, bei der die Mitarbeit des Patienten
eine große Rolle spielt.
Durch das Fehlen einer Kontrollgruppe, in der keine
Präventionsmaßnahmen vorgenommen wurden, kann schlussfolgernd
keine Aussage über den absoluten Effekt der beiden hier
angewendeten prophylaktischen Methoden getroffen werden. |


|
-
- [ Quelle: Alanen, P.,
Holsti, M., Pienihäkkinen, K.: Sealants and xylitol chewing gum are
equal in caries prevention. Acta Odontol Scand 58, 279 - 284 (2000);
vorgestellt von Kerstin Bitter, FU-Berlin,in zm 92 Nr.10 ]
Anfang
7.)
Lebensmittel: Krebs durch Pommes?
Dass Fastfood nicht gerade als
gesund gilt, hat sich inzwischen herumgesprochen. Jetzt melden
schwedische Wissenschaftler, dass in Pommes Frites und Chips äußerst
schädliche und krebserregende Giftstoffe entdeckt wurden. Auch in
Knäckebrot fanden die Forscher der Universität Stockholm den Stoff
Acrylamid, der als Krebs erregend und Erbgut schädigend gilt. Ihr
Fazit: werden stärkehaltige Produkte mit Fett sehr heiß zubereitet,
enthalten sie anschließend überraschend hohe Konzentrationen von
Acrylamid. Die schwedische Lebensmittelbehörde erklärte, das von ihr
angenommene Krebsrisiko führe allein in Schweden statistisch zu
„jährlich einigen hundert Todesfällen“. Auch das deutsche
Verbraucherministerium versprach nun die Risiken zu prüfen.
DSCHUNGEL berichtet, was dabei
herausgekommen ist.
Acrylamid ist als Produkt der chemischen Industrie seit Jahrzehnten
bekannt, sein Einsatz wird gesetzlich streng reguliert. Die
schwedische Lebensmittelbehörde fand jedoch in einer Vielzahl von
Produkten Acrylamid-Mengen, die alle vorhanden Grenzwerte um mehr als
das tausendfache überstiegen. Die Messergebnisse sind inzwischen auch
von englischen Laboratorien bestätigt worden.
Acrylamid entsteht nach dem derzeitigen Kenntnisstand bei der
Herstellung, Weiterverarbeitung und Zubereitung stärkehaltiger
Lebensmittel bei hohen Temperaturen. Es handelt sich ganz klar nicht
um eine Verunreinigung "von außen". Damit ist dies nicht von Bedeutung
für die gewerbliche Produktion von Lebensmitteln, sondern auch für die
Lebensmittelzubereitung im Haushalt.
Das deutsche Verbraucherministerium versprach nun die Risiken zu
prüfen. "Man muss davon ausgehen, dass tatsächlich Acrylamid in den
fraglichen Lebensmitteln ist", sagte Dr. Dieter Arnold, Leiter des
Bundesinstituts für Verbraucherschutz gegenüber "Dschungel".
Wegen ihrer deutlichen Warnung vor dem übermäßigen Verzehr dieser
Produkte waren die Schweden schon im eigenen Land heftig kritisiert
worden. Auch Wissenschaftler zweifelten die Befunde an. Das deutsche
Bundesinstitut für Verbraucherschutz organisierte kurzfristig eine
Expertenanhörung - doch auch die äußerte Zweifel und empfahl erst
einmal weitere Daten abzuwarten.
[ Quelle: Michael Houben in
http://www.wdr.de/tv/dschungel/
]
Anfang
8.) Nitrofen-Skandal
a) Gesundheitscout24 nimmt Lebensmittel unter die Lupe
Der Nitrofen-Skandal hat es gezeigt: Selbst bei Bioprodukten kann
der Verbraucher nicht völlig sicher sein, gesunde Nahrungsmittel ohne
schädliche Belastungen einzukaufen. Viele Menschen sind verunsichert
und schauen nun bei allen Lebensmitteln dreimal auf das Etikett. Hier
ist zwar kein Nitrofen aufgelistet, dafür jedoch andere, scheinbar
harmlose Inhaltsstoffe, die auch gesundheitsgefährdend sein können.
Doch wer weiß schon, dass sich hinter dem Kürzel E251 Nitrat verbirgt,
das im Körper zu krebserregenden Nitrosamin reagieren kann? Bei den
zahlreichen Konservierungsstoffen, Emulgatoren oder Säuremitteln kann
man schnell den Durchblick verlieren. Ein Blick ins Internet schafft
Hilfe: Der
GesundheitScout24 nimmt Lebensmittel und Zusatzstoffe unter die
Lupe und bietet Verbrauchern in der Rubrik "Gesund Leben/Ernährung"
wichtige Informationen. Nicht nur über die momentan heiß diskutierten
Bio-Produkte, sondern auch über unerwünschte Zusatzstoffe und wichtige
Nährstoffe in allen Nahrungsmitteln. "Im Bereich gesunde Ernährung
möchte der GesundheitScout24 bei der Aufklärung über
Gesundheitsrisiken helfen und Transparenz schaffen, beispielsweise bei
der Vielzahl an Zusatzstoffen in unserer Nahrung", erklärt Olav
Skowronnek, Vorsitzender der Geschäftsführung des GesundheitScout24.
Nitrofen ist momentan das Gesprächsthema Nummer eins.
GesundheitScout24, eines der größten Internetportale im Bereich
Gesundheit, greift alle wichtigen Themen auf: Unter der Rubrik
"Aktuell - Thema der Woche" kann sich der Verbraucher momentan über
Hintergründe des Nitrofen-Skandals und der Bio-Landwirtschaft
informieren. Zusätzlich ist die Umfrage "Bio & Co." gestartet, um zu
ermitteln, worauf beim Einkauf am meisten geachtet wird.
b)
auch ein Polit- und Medienskandal
Tagelang beherrschte es die Top-Headlines der Massenmedien: Das
Umweltgift Nitrofen. Wenn es um Belastungen der Umwelt und des
Organismus geht, so kann nicht genug untersucht, aufgedeckt und
gewarnt werden (s.o.)! Bedenklich wird es nur dann,
wenn mit derartigen Meldungen in der breiten Bevölkerung Panik erzeugt
wird - Amalgam und BSE sind nur zwei Beispiele aus der jüngsten
Vergangenheit. Der angesehene Giftexperte der EU, Helmut Greim, gibt
in der Wochenzeitung "DIE ZEIT" eine Risikoeinschätzung zur
körperlichen Belastung dar. Nach Auffassung der Redaktion sind diese
Ausführungen keine Verniedlichung eines Skandals - im Gegenteil, sie
sollen vielmehr Fakten für eine realistische Einschätzung liefern - so
wie man sie auch von offizieller Stelle erwarten sollte.
Hamburg (ots) - Der Körper eines Erwachsenen werde mindestens
Hunderttausendmahl schwächer belastet als jene Ratten und Mäuse, an
denen man die Wirkung von Nitrofen getestet habe und bei denen man
gerade noch eine schwach erhöhte Krebsrate feststellen konnte, sagt
Helmut Greim in der ZEIT. Helmut Greim ist Leiter des Instituts für
Toxikologie und Umwelthygiene in München und Giftexperte der EU.
In der Tatsache, dass der Grenzwert für Nitrofen in Nahrungsmitteln
bis zu tausendfach überschritten wurde, sieht der Experte keinen Grund
zur Sorge. "Der Begriff Grenzwert führt hier zu einem Missverständnis,
nämlich dass eine gesundheitliche Gefahrengrenze überschritten wurde.
Tatsächlich beruht dieser Wert von 0,01 Milligramm Nitrofen pro Kilo
nicht auf experimentell fundierten Risikodaten, sondern bedeute nur,
dass die Verunreinigung so gering wie möglich sein soll, und zwar
unabhängig vom konkreten Gesundheitsrisiko."
Greim ist vielmehr darüber besorgt, "dass die deutschen Fachbehörden
zunehmend ihre Glaubwürdigkeit verlieren, weil ihre Spitzen nicht mehr
nach wissenschaftlich-fachlichen Kriterien besetzt werden, sondern
nach politischer Opportunität".
[ Quellen:
Gesundheitscout.24; ots, DIE ZEIT Nr. 24, EVT 06.06.2002 ]
Anfang
9.)
Schnellzulassung zum Terrorschutz
Bevor ein
Medikament in den Handel gebracht werden kann, sind langwierige
Tierversuche und klinische Studien mit Patienten nötig, die sich meist
über viele Jahre erstrecken. Seit dem 11. September 2001
kommt nun Bewegung in die zum Schutz des Patienten strengen
Regelungen: Ausnahmen werden großzügiger gehandhabt.
Bei der Zulassung neuer Arzneien kann die US-Arzneibehörde FDA
künftig in bestimmten Fällen auf Wirksamkeitsnachweise aus klinischen
Studien mit Menschen verzichten. Nämlich dann, wenn Tests ethisch
nicht zu vertreten sind, weil gesunde Probanden dafür
Infektionserregern, chemischen oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt
werden müssten, durch die sie sterben oder schweren Schaden nehmen
könnten. In solchen Fällen genügen künftig Wirksamkeitsnachweise aus
Tierversuchen, was eine Neuregelung der Zulassung in den USA
ermöglicht. Bisher genügten Tierversuche nicht.
Mit der neuen Regelung, die Ende Juni in Kraft tritt, könnten die USA
besser auf Katastrophen und Terroranschläge reagieren, berichtet der
stellvertretende FDA-Chef, Dr. Lester M. Crawford, in einer
Presseerklärung. Nun könnten Präparate eher verfügbar sein, die bisher
aus ethischen Gründen nicht bei Menschen auf ihre Wirksamkeit hin
überprüft werden könnten.Auch in Europa gibt es bei Arzneimitteln
gegen Biowaffen und Kampfstoffe Bewegung. Die EU-Staaten sollen
berechtigt werden, vorübergehend "nicht genehmigte medizinische
Produkte" abzugeben, "wenn der Verdacht besteht oder festgestellt
wird, dass eine krankheitserregende Substanz, durch die Schaden
verursacht werden soll, in Umlauf gebracht wurde." So heißt es in
einem Berichtsentwurf des Gesundheitsausschusses des Europäischen
Parlaments, den dessen Berichterstatterin Francoise Grossetête Ende
April vorgelegt hat. Behörden, Ärzte, Apotheker und die Hersteller der
Präparate sollen in diesem Fall von der Haftung für Folgen der
Anwendung befreit werden.
In Deutschland kann das Bundesgesundheitsministerium nach der heutigen
Gesetzeslage für die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, die
Bereitschaftspolizeien und den Zivilschutz Ausnahmen vom
Arzneimittelgesetz per Rechtsverordnung zulassen.
[ Quelle:
Ärzte-Zeitung vom 11.06.2002 ]
Anfang
10.) Gesünder am PC -
Internethilfe interaktiv
- Ein verspannter Nacken,
Kopfschmerzen oder Probleme mit der Konzentrationsfähigkeit – fast
jeder, der täglich mit dem Computer arbeitet, kennt diese Symptome.
Häufig lautet das Fazit: Dagegen kann man nichts machen! Ein
innovativer Service der Gemeinschaftsinitiative Gesünder Arbeiten e.
V. (GiGA) und der GesundheitScout 24 GmbH bietet jetzt jedoch Tipps
und Hilfestellungen an. "Gesünder am PC" heißt der interaktive
Ratgeber, der im Internet allen zur Verfügung steht. Von der
Einstellung des Bildschirms und des Arbeitsplatzes bis hin zu Übungen
gegen Verspannungen und einseitige Belastungen reicht das Angebot des
neu entwickelten Moduls, das beide Kooperationspartner am 07. Mai 2002
auf einer Pressekonferenz vorstellten.
[ Quelle:
http://www.gesuenderarbeiten.de
]
Anfang
11.)
Äußerlich jünger erscheinen - Facelifting
- "Wenn die
äußerlich sichtbaren Altersfolgen im Widerspruch zu dem jugendhaften
Selbstgefühl stehen, ergibt sich der Wunsch, diese Veränderungen zu
beeinflussen. In den meisten Fällen geht es weniger darum, den eigenen
Typ zu verändern. Wichtiger als die Beseitigung aller Falten ist das
Wiedererlangen eines jungendlicheren Erscheinungsbildes. Dies wird
durch ein mehrschichtiges Anheben der abgesunkenen Gesichts- und
Halspartien erzielt. So werden die Wangen wieder voller, die
Mundwinkel leicht angehoben und Unterkiefer und Hals erhalten ihre
jugendliche Kontouren zurück". (aus
http://www.perfectbeauty.com/).
Nach jüngster Forsa-Umfrage würden sich derzeit allerdings nur 3%
überhaupt irgendeiner Schönheitsoperation unterziehen.
- Die Deutsche Gesellschaft für
Ästhetische Chirurgie (DGÄG)
informiert und berät Sie auf ihren Internetseiten erst, bevor der
Schönheitsdoktor sein Messer ansetzt und gibt hierzu eine Empfehlung,
welche Facharztgruppen bezüglich einer speziellen Maßnahme gewählt
werden sollten. Diese Empfehlung orientiert sich an der Satzung der
DGÄC sowie den Vorgaben der Ärztekammern, nach denen ein Facharzt sich
überwiegend nur in seinem Fachgebiet betätigen darf. Ein
Mitgliederverzeichnis - übersichtlich sortiert - nennt nicht nur fürs
Gesicht den richtigen Doc - damit Ihre bevorstehende Operation nicht
zum "Frankenstein-Erlebnis" wird.
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12.) Ein neues Trainingsgerät bringt die Jugend zurück, oder? -
LipLifter
-
Einen
risikolosen Weg unerwünschten Alterserscheinungen im Mund, Wangen
und oberen Dekolletébereich entgegenzuwirken, verspricht seit
Neuestem ein Lippentrainingsgerät - sogar mit wissenschaftlich
bestätigten Erfolgen nach der Profilometrie.
Die Anwendung des Liplifters soll verblüffend einfach sein, er
muss jedoch von einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt individuell
eingepasst werden. Wenn da nicht der Preis von 635 EUR wäre -
Sorry, der Hersteller spricht nicht von "Preis", sondern von einer
"Investition".
In der drei bis fünfmonatigen
Aufbauphase wird unter Videoanleitung nur zweimal fünf Minuten pro
Tag ein isometrisches Trainingsprogramm absolviert. Wie beim
Bodybuilding muss das aufgebaute Muskelvolumen durch dauerhaftes
Training erhalten werden: In der Erhaltungsphase reichen lediglich
noch fünf Minuten an fünf Tagen in der Woche.
Zur Herstellung werden vom Zahnarzt (ein LipLifter®-Spezialist)
Kieferabdrücke angefertigt, in einem Speziallabor wird nach
patentiertem Verfahren das Gerät aus mundfreundlichen Kunststoffen
angefertigt. Das Einpassen des Trainingsgerätes durch den
LipLifter®-Spezialisten gewährleistet ein bequemes Üben.
Das
Resultat ist unter
Vorher-Nachher
zu sehen |
 |
[ Quelle + Copyright der
Grafik:
http://www.gemetek.de/ vom 07.5.2002 ]
Anfang
-
13.) Ein
Zahnarzt als Schiedsrichter - eine "Perversion"
Die Fußball-WM machts möglich:
Die schon fast zu den Klassikern gehörende Buchstabierhilfe "Z" wie
"Zahnarzt" oder "Zuhälter" ist um eine Nuance reicher: Da behauptet
ein prominenter Zahnarzt in einem Häschen-Interview, dass seine
Doppeltätigkeit wahrscheinlich eine Perversion sei. Doch dies erst am
Schluss dieses Beitrags, welcher der Ärzte-Zeitung vom 10.6.
entstammt.
"Beim letzten Lauftest vor drei Monaten war Dr. Markus Merk der
schnellste aller 72 WM-Schiedsrichter einschließlich
Schiedsrichter-Assistenten. Statt der geforderten 2700 Meter in zwölf
Minuten erreichte der Kaiserslauterer Hobby-Jogger bei einem
Referee-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fußball-Weltmeisterschaft in
Japan und Südkorea stolze 3430 Meter! Auch die geforderten 7,5
Sekunden für die 50 Meter und die 32 Sekunden für die 200
Meter-Distanz unterbot der Unparteiische locker.
Spitzenleistungen sind für den wohl bekanntesten Zahnarzt Deutschlands
seit langem fast alltäglich. Woche für Woche wird er von
Bundesliga-Kickern und Spielebeobachtern gleichermaßen ob seiner
ausgewogenen Entscheidungen und meist unspektakulären Spielleitung
gelobt. So ist es kein Wunder, dass er - nach der
Fußball-Europameisterschaft 2000 in Belgien und den Niederlanden -
auch beim WM-Turnier in Japan und Korea der einzige deutsche
Spielleiter ist. Gestern hat er endlich sein erstes Spiel gepfiffen:
Japan gegen Russland in Yokohama. Als Schiedsrichter-Assistent
nominiert ist noch ein weiterer Deutscher: der 40jährige Jurist Heiner
Müller aus dem saarländischen Nalbach-Bilsdorf.
International steht WM-Debütant Merk mittlerweile in einer Reihe neben
so bekannten Schiedsrichtern wie Pierluigi Collina (Italien), Hugh
Dallas (Schottland) und Anders Frisk (Schweden), die in Japan und
Korea ebenfalls dabei sind. Bei der Wahl zum "Welt-Referee 2001"
belegte Merk kürzlich den 8. Rang - erster wurde (bereits zum vierten
Mal) der Italiener Collina, der am Freitag die Partie England gegen
Argentinien geleitet hat.
Merk kann mit seinen 40 Jahren bereits auf 26 Jahre (!)
Schiedsrichter-Erfahrung zurückblicken. Schiedsrichter-Assistent war
er das erste Mal mit zwölf Jahren, sein erstes Spiel leitete er als
14jähriger (damals mit Ausnahme-Genehmigung).
Auch seine weitere Karriere vollzog sich in Superlativen: Als
18jähriger wurde er Schiedsrichter in der Verbandsliga und
Linienrichter in der 2. Bundesliga, mit 19 pfiff er in der Oberliga,
mit 23 hauptverantwortlich in der 2. Bundesliga. Als er drei Jahre
später - in der Saison 1988/89 beim Spiel Bochum gegen Uerdingen -
seinen Einstand in der höchsten deutschen Fußball-Liga gab, war er
damit einer der jüngsten Bundesliga-Referees aller Zeiten. In zwei
aufeinander folgenden Saisons (1994/95 und 1995/96) wurde Merk zum
besten Unparteiischen der Liga gewählt.
Sozusagen nebenher zog Merk sein Studium der Zahnmedizin durch. Zu
dieser Zeit lebte er in einem Zehn-Quadratmeter-Zimmer in einem Kölner
Studentenwohnheim. Dass er heute eine eigene Zahnarzt-Praxis in
Kaiserslautern betreibt, hat er sich genauso hart erarbeitet wie seine
Erfolge als Unparteiischer.
Schiedsrichter und Zahnarzt - in einem "Playboy"-Interview knüpfte er
zwischen beiden Beruf(ung)en ein Band: "Als Schiedsrichter mag mich
keiner, als Zahnarzt auch nicht. Das ist wahrscheinlich eine
Perversion, wenn man nicht nur Zahnarzt, sondern auch noch
Schiedsrichter ist."
Wie recht er doch hat! (die Redaktion)
[ Quelle:
Pete Smith
in
Ärzte Zeitung, 10.06.2002
]
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-
14.) "Doktor spielen" - seriös im ZDF
- Internetnutzer, die wissen wollen, wie das klingt, wenn der Arzt
mit dem Stethoskop die Lunge abhört, können sich jetzt bei ZDF.online
einen Eindruck verschaffen. Wie werden die Elektroden für ein EKG
gesetzt? Was erkennt der Doktor eigentlich am Röntgenbild? "PRAXIS"
lädt die User von ZDF.online ein, sich virtuell den legendären weißen
Kittel überzuziehen und sich in die Rolle des Arztes zu versetzen.
Unblutig, aber realitätsnah soll der virtuelle Patient im Spiel
untersucht werden. Geschicklichkeit, Einfühlungsvermögen und ein gutes
Ohr sind gefragt, um die richtige Diagnose zu stellen - und ganz
nebenbei blickt der Nutzer hinter die Kulissen einer Arztpraxis.
!Klick!
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15.) Zum
Schluss: Zahnarztbesuch dringend nötig
- Woran erkennen Sie, dass Sie dringend zum Zahnarzt müssen?
-- Sie verkneifen sich seit Monaten das Lachen
-- Ihr Odem gleicht einem Pesthauch
-- An Ihren Zähnen lassen sich die Mahlzeiten der letzten Monate
ablesen
-- Sie werden gefragt, wie lange Sie in der Maske waren, um diese
Zahnfäule so perfekt hinzubekommen
-- In Ihren Zahnzwischenräumen können Sie Kirschen deponieren
-- Beim letzten Zahnstochergebrauch haben Sie gleich noch drei Zähne
mit herausgepoppelt
-- Im Vergleich zu Ihrem, wirkt das Gebiss einer mumifizierten Leiche
lebendig
-- Sie sind 26 und werden verstärkt auf den Vorteil von Zahnprothesen
hingewiesen
-- Der Eiter im Unterkiefer hat mittlerweile Ihr Gehirn erobert
-- Ihr Zahnfleisch wäre froh, wenn es überhaupt noch bluten könnte
[Quelle:
http://autsch.rtl.de/
; leider auch eigene Beobachtungen der Redaktion - aber immer weniger!]
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