Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 07/2007/ 1. Juli 2007

Immer mehr Mitglieder Privater Krankenkassen (PKV) sind dem Anschein nach unzufrieden mit ihrer Versicherung. Rund 3.100 Kunden haben offenbar im vergangenen Jahr zulässige Beschwerden über ihren Krankenversicherer beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung eingereicht. In 62,5 Prozent der Fälle ging es um medizinische Leistungen: Versicherer bestritten die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen, verweigerten die Kostenübernahme für Medikamente oder erstatteten Rechnungen von Ärzten oder Physiotherapeuten nicht in voller Höhe. Lediglich 7,8 Prozent beschwerten sich über steigende Beiträge. (aus zm-online).

Und nicht vergessen: Am 6. Juli ist der "Tag des Kusses" ;-)

Ihre ZahnNewsLetter Redaktion


Inhalt

 1.) Zahnputztechnik und Zahnzwischenraumreinigung - aktueller Stand
 2.) Optimale Vorbeugung gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
 3.)
Rauchen erhöht Parodontitisrisiko
 4.) Hilfe - Zahnschmerzen im Urlaub
 5.)
Menschen mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte gesucht
 6.) Gesund durch Bakterien - Was können probiotische Lebensmittel?
 7.)
Von Fruchtsaft bis Schokolade - Steckbriefe für mehr als 50 Lebensmittelgruppen
 8.)
Fast jeder zweite Versicherte hat eine Zusatzversicherung - meist Zahnersatzpolicen
 9.)
Interesse an GKV-Wahltarifen noch verhalten
10.)
Kinderprüfung für Medikamente - EU-Verordnung für kindgerechte Arzneitherapien in Kraft
11.) USA - Gefälschte Colgate Zahnpaste entdeckt
12.)
Schutzimpfungen kommen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung
13.)
Zum Schluss: Clever


1.) Zahnputztechnik und Zahnzwischenraumreinigung - aktueller Stand

Bakterielle Zahnbeläge (Plaque) sind DER Faktor für die Entstehung von Karies und entzündlichen Zahnfleischerkrankungen (Gingivitis und Parodontitis). Daher stellt ihre effiziente Entfernung eine entscheidende Maßnahme zur Vorbeugung dieser Erkrankungen dar. Im Rahmen der häuslichen Mundhygiene erfolgt die Plaqueentfernung mit einer Zahnbürste und Hilfsmitteln für die Zahnzwischenraumpflege, in der Regel Zahnseide beziehungsweise lnterdentalraumbürstchen. Was so einfach klingt, erweist sich in der Umsetzung jedoch oft als recht schwierig.
Die Zahnbürste ist das Mundhygienehilfsmittel Nummer eins. Die Zahnpflege mit Bürste und Zahnpasta dürfte mittlerweile von nahezu jedem Deutschen regelmäßig ausgeübt werden. So ergab eine aktuelle repräsentative Untersuchung, dass zum Beispiel in der Gruppe der 35- bis 44-Jährigen 77,5 Prozent eine Handzahnbürste, 38,6 Prozent eine elektrische Zahnbürste (Mehrfachantworten möglich) und 95 Prozent Zahnpasta benutzen. 84 Prozent dieser Altersgruppe putzen ihre Zähne mindestens zweimal täglich (Institut der Deutschen Zahnärzte IDZ 2006).
Allerdings zeigen andere wissenschaftliche Untersuchungen, dass die Mundhygiene nicht durchgehend effektiv ist und nur selten zu wirklicher Plaquefreiheit führt. Ein Grund hierfür ist die häufig zu kurze Putzzeit. So wurde bei einer Untersuchung in zwei Schweizer Populationen eine durchschnittliche Zahnputzzeit von 83,5 und 72,8 Sekunden ermittelt. Als "ideale" Zahnputzdauer wurden von Hawkins et al. rund fünf Minuten ermittelt.

Unerwünschte Nebenwirkungen beim Gebrauch

Sorgfältiges Zähneputzen ist eine wichtige Maßnahme zur Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch. Allerdings werden bei der Anwendung der Zahnbürste häufig auch Fehler gemacht, die zu Verletzungen der Zahnhart- Substanz (zum Beispiel keilförmige Defekte) und des Zahnfleischs (zum Beispiel Stillmann-Spalten) führen können. Eine falsche Putztechnik in Verbindung mit zu viel Kraft ist hierfür ursächlich. Wichtig ist insbesondere, dass die Zahnbürste niemals horizontal schrubbend geführt wird, sondern immer in vertikaler Richtung ("von Rot nach Weiß"). Die angewendete Kraft sollte auf circa. 1,5 Newton (entspricht 150 Gramm) beschränkt werden. Mithilfe einer Küchenwaage kann der Patient diese Kraft zuhause einüben.

Reinigung der Zahnzwischenräume

Da im Jugend- und Erwachsenenalter ein besonders hohes Risiko für Approximalkaries besteht und außerdem die Parodontitis ihre schwersten Ausprägungen im Interdentalraum findet, ist die Reinigung dieser Bereiche mindestens ebenso wichtig wie die Plaqueentfernung durch die Bürste an frei zugänglichen Zahnflächen. Hier besteht allerdings noch erheblicher Nachholbedarf. Zwar geben in der bereits zitierten Untersuchung des Instituts der deutschen Zahnärzte 44,1 Prozent der 35- bis 44-Jährigen an, Zahnseide zu verwenden, nach den Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem Jahre 2002 waren es in der Gesamtbevölkerung jedoch nur 14,3 Prozent und noch vor wenigen Jahren gab die Industrie einen Wert von 3 Prozent an.

Praktikabilität

Obwohl die Anwendung der Zahnseide prinzipiell ein sehr effektives Hilfsmittel der Mundhygiene ist, zeigen klinische Studien immer wieder, dass der Effekt in praxi häufig gering ist, weil die Zahnseide nicht korrekt angewendet wird. Der wesentliche Grund hierfür dürfte die schwierige Handhabung sein. Zahnzwischenraumbürstchen sollten angewendet werden, wenn die Zähne schon etwas „länger" und die Zahnzwischenräume etwas größer geworden sind. Dies betrifft vor allem Menschen in der zweiten Lebenshälfte. Allerdings benutzen nach der zitierten IDZ-Studie nur 10,8 Prozent der 35- bis 44-Jährigen und 14,4 Prozent der 65- bis 74-Jährigen dieses Hilfsmittel. Auch hier dürften Schwierigkeiten mit der Anwendung ein Hemmnis sein.

[ © Prof. Dr. Stefan Zimmer, Düsseldorf ; anlässlich eines Pressegesprächs des Dr. Best Innovationsforums im Mai 2007 in München. Entnommen der DZW 20/07  ]

 
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2.) Optimale Vorbeugung gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen

Fast niemand geht wirklich gerne zum Zahnarzt. Schöne Zähne und gesundes Zahnfleisch aber möchten sich die meisten Menschen erhalten. Für eine gute Mundhygiene spielen gründliche Pflege und regelmäßige Prophylaxe eine entscheidende Rolle. Neben den Vorsorgemaßnahmen, die vom Zahnarzt durchgeführt werden, kommt der eigenverantwortlichen Zahnpflege des Patienten hierbei eine entscheidende Rolle zu.

Zahnbürste, Zahnpasta & Co.

Die Auswahl an Mundpflegemitteln scheint unerschöpflich – eine Unterscheidung bei der Wirkweise der einzelnen Produkte ist für den Laien nahezu unmöglich. Die verschiedenen Inhaltsstoffe und Zusammensetzungen in modernen Zahnpasten sorgen für deren Wirksamkeit und vorbeugende Effekte. Standardwirkstoffe zum Schutz vor Karies sind Fluoride. Hierbei gilt generell, dass die Schutzwirkung umso größer ist, je mehr Fluorid die Pasta enthält. Zahnpasten aus dem Supermarkt enthalten bis zu 1.500 ppm Fluorid. Der Grenzwert für Kinderzahnpasten liegt bis zum ersten bleibenden Zahn bei 500 ppm. Als weiterer Bestandteil helfen Antiplaque-Wirkstoffe, den Zahnbelag durch die tägliche Mundpflege zusätzlich zu verringern. Zahnpasten, die einen Weißmacher-Effekt versprechen, sollte man nur dann verwenden, wenn das Zahnfleisch gesund ist und man keine freiliegenden Zahnhälse hat.Weiterhin bieten manche Pasten einen besonderen Schutz für das reifere Gebiss durch Vitamin E oder Triclosan. Bei allen guten Eigenschaften und Wirkweisen moderner Zahnpasten gilt jedoch trotzdem: Keine Zahnpasta der Welt kann die tägliche, gründliche Mundhygiene und einen Zahnarztbesuch ersetzen!

Zahnbürsten – die Qual der Wahl

Die ultimativ richtige Zahnbürste für alle gibt es nicht. Die Entscheidung zwischen elektrisch oder per Hand sollte jeder Verbraucher am besten nach Beratung mit dem Zahnarzt für sich entscheiden. Für Handzahnbürsten gilt generell, dass sie einen kleinen Bürstenkopf für die Reinigung jedes einzelnen Zahnes haben sollten. Ideal sind weiche Borsten, die abgerundet sind, um Verletzungen des Zahnfleisches zu vermeiden. Der Druck beim Zähneputzen sollte nicht mehr als 100 bis 150 g Auflagegewicht entsprechen. Die Stellung der Borsten ist hingegen zweitrangig – wichtig ist, dass schrubbende Bewegungen vermieden werden. Für viele Menschen ist die Handhabung einer elektrischen Zahnbürste einfacher, da in ihre Bewegungen die Zahnputztechnik bereits integriert ist. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für das manuelle Putzen. Jeder Zahn sollte einzeln und ohne starken Druck gereinigt werden. Da sich sowohl manuell als auch elektrisch derselbe Reinigungseffekt erzielen lässt, kann die Auswahl der Zahnbürste nach individuellen Vorlieben erfolgen. (siehe auch Punkt 1.)

Seide oder Bürste?

Auch bei der Pflege der Zahnzwischenräume bieten sich dem Verbraucher vielfältige Möglichkeiten. Zahnseiden werden in unterschiedlichen Ausführungen angeboten: dick, dünn, flach, breit, flauschig oder mit sich veränderndem Umfang. Sie können gewachst oder ungewachst, mit Fluoriden oder Aromen getränkt sein. Zahnseide wird nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt, wohingegen Interdentalbürstchen, die bei größeren Zahnzwischenräumen bessere Reinigungseffekte erzielen, sich ein bis zwei Wochen verwenden lassen. (siehe auch Punkt 1.)

Welche zusätzlichen Mundpflegemittel sind nötig?

Verschiedene Mundpflegemittel sollten feste Bestandteile der täglichen Mundhygiene sein. Hinzu kommen notwendige zahnärztliche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Optimale Prophylaxe ist trotzdem nicht per se schon teuer. Eine ungefähre Kostenrechnung kommt zu dem Ergebnis: Mit erstaunlich wenig finanziellem Aufwand kann sehr viel erreicht werden! Die Kosten für die tägliche Vorsorge zu Hause belaufen sich bei etwa acht Tuben Zahnpasta, vier bis sechs Zahnbürsten, 365 Verbrauchseinheiten Zahnseide und 52 Interdentalraumbürstchen pro Jahr auf ungefähr 73 bis 110 Euro. Mit umgerechnet rund 20 bis 30 Cent pro Tag kann jeder die Grundlage für gesunde Zähne und Zahnfleisch schaffen – kein großer Aufwand, wenn man die Kosten für Zahnersatz bedenkt.

Beitrag des Zahnarztes zur Mundgesundheit

Die halbjährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt ist für viele Patienten eher eine unangenehme Pflicht, obwohl durch das frühzeitige Erkennen einer Erkrankung oft keine umfangreichen Behandlungen notwendig sind und kleinere Defekte schnell behoben werden können. Zusätzlich zur Inspektion der Mundhöhle bieten Zahnärzte auch ein Verfahren an, mit dem sich Zahnfleischbluten und die Tiefe eventuell bestehender Zahnfleischtaschen schon in einem frühen Stadium erkennen lassen. So können Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) festgestellt werden, bevor es zu einer schwerwiegenden Schädigung kommt. Abhängig vom individuellen Erkrankungsrisiko sollte ein- bis zweimal jährlich zusätzlich zur täglichen Mundpflege eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt werden. Dabei werden vor allem die Zahnzwischenräume und die Bereiche der Zähne, die bei der häuslichen Mundhygiene schlecht oder gar nicht erreicht werden, von allen weichen und harten Zahnbelägen (Plaque und Zahnstein) befreit und so einer gründlichen Zahnreinigung unterzogen. Für alle Fragen rund um die richtige Zahnpflege sind der Zahnarzt und sein Team Ansprechpartner für den Patienten.

Zahn-Zusatzversicherungen

Wer schon viele Füllungen hat oder bei wem in Zukunft aufwendige Zahnsanierungen anstehen, für den kann eine Zahn- Zusatzversicherung sinnvoll sein. Dabei sollte auf einige Leistungsmerkmale geachtet werden: Die Erstattung für Zahnersatz sollte kassenunabhängig erfolgen und bei mindestens 50 Prozent des Rechnungsbetrages liegen. Ebenfalls 50 Prozent sollte die zusätzliche Erstattung bei Prophylaxe und Kieferorthopädie betragen, Zahnarzthonorare werden bis zum GOZ-Höchstsatz (Gebührenordnung für Zahnärzte) übernommen. Bei Inlays und Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl und der Knochenaufbau bei Implantatleistungen ist mitversichert. Eine Erstattungsbegrenzung im ersten Jahr über 500 Euro ist gut, über 1.000 Euro sehr gut. Die Zusatzversicherung sollte keine langfristigen Leistungsbegrenzungen enthalten.

[ überarbeitet nach einer gemeinsamen PM der Bundeszahnärztekammer u. Colgate ]

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3.) Rauchen erhöht Parodontitisrisiko

„Bei Rauchern ist das Risiko, an einer schweren Parodontitis zu erkranken, deutlich höher als bei Nichtrauchern. Mindestens jeder vierte Raucher ist betroffen. Und die Wahrscheinlichkeit für Mundhöhlenkrebs steigt ebenfalls.“ Darauf wies der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz hin.

Wie negativ sich Tabakkonsum auf Zahnfleisch und Zahnhalteapparat auswirkt, belegen laut Fedderwitz die Ergebnisse der jüngsten Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS IV) des Institutes der Deutschen Zahnärzte. Danach leiden 27,1 Prozent der Raucher im Alter von 35 bis 44 Jahren an einer schweren Parodontitis, und Rauchen ist der größte Risikofaktor für die Entstehung der Krankheit. Der KZBV-Vorsitzende weiter: „Rauchen verschlechtert die Durchblutung im Mundraum. Die Leute paffen sich damit regelrecht das Zahnfleisch kaputt. Es wird anfälliger für chronische Entzündungen, die den Kieferknochen schädigen und irgendwann zum Zahnverlust führen können, wenn sie nicht behandelt werden. Besonders tückisch dabei ist, dass Rauchen das Zahnfleischbluten als typisches Warnsymptom der Erkrankung unterdrückt, der Betroffene also lange Zeit gar nichts merkt.“

Die Daten der Krebsregister würden zudem zeigen, dass Raucher bis zu sechsmal häufiger an Tumoren im Mund- und Rachenraum erkranken als Nichtraucher. Für Fedderwitz ein Grund mehr für den regelmäßigen Zahnarztbesuch: „Mundhöhlenkrebs wird oft erst bei zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen entdeckt. Für den halbjährlichen Kontrollcheck beim Zahnarzt zahlen gesetzlich Krankenversicherte keine Praxisgebühr. Raucher sind Risikopatienten und sollten diesen Check auch als Krebsfrüherkennungsuntersuchung ernst nehmen. Noch besser ist es natürlich, das Rauchen aufzugeben und trotzdem alle sechs Monate nachsehen zu lassen.“

Die Bundeszahnärztekammer plant, gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) einen entsprechenden Leitfadens für Zahnärzte zum Thema "Mundgesundheit und Tabak" herauszugeben.

  [ PM der KZBV ]

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4.) Hilfe - Zahnschmerzen im Urlaub

Trotz aller Vorsorge bekommen jedes Jahr viele Menschen im Urlaub Zahnschmerzen. Wenn Zahnschmerzen auftreten oder z. B. ein Stück vom Zahn abbricht, kann man meistens nicht bis nach dem Urlaub warten und es ist unumgänglich, schnellstmöglich einen Zahnarzt aufzusuchen. Das kann eine Herausforderung sein, insbesondere, wenn man die fremde Sprache nicht spricht. Aus diesem Grund bietet das Internetportal http://www.zahngesundheit-aktuell.de/urlaub/ einen Sprachführer auf Französisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch für den Notfall. Der Sprachführer ist in vier Rubriken unterteilt. Er bietet Hilfestellungen bei der Zahnarztsuche vor Ort, der Behandlung selbst und danach sowie bei allgemeinen Fragen. Die Zusammenstellung der einzelnen Begriffe und Sätze ist so gewählt, dass man dem Zahnarzt gezielte Fragen stellen und genaue Antworten geben kann.
Nachfolgend einige Tipps für eine unbeschwerte Reise:

1.) Rechtzeitig vor Reisebeginn sollte ein Zahnarztbesuch stattfinden, damit eventuell erkrankte Zähne entdeckt und behandelt werden können.
2.) Zu einem vollständigen Reisegepäck gehören Zahnbürste, Zahnpasta und Produkte zur Zahnzwischenraumreinigung (bei Flugreisen: neue Bestimmungen für das Handgepäck beachten - fragen Sie Ihre Fluggesellschaft).
3.) Bei Urlauben außerhalb der Landesgrenzen, sollte man sich rechtzeitig um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland kümmern.
4.) Auch im Urlaub sollte auf die tägliche Mundhygiene nicht verzichtet werden.

 
[ PM der GABA GmbH ]

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5.) Menschen mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte gesucht

Mediziner der Universitäten Bonn und Göttingen suchen für eine Studie Kinder und Erwachsene mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Die Fehlbildung hat unter anderem genetische Ursachen. Ziel der Untersuchung ist es, die beteiligten Erbanlagen zu identifizieren. Mittelfristig erhoffen sich die Forscher so Hinweise auf eine mögliche Prophylaxe. Die Teilnahme ist unaufwendig: Die Betroffenen müssen lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen und einige Milliliter Blut spenden.

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten zählen zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen; eines von 500 Neugeborenen in Mitteleuropa ist betroffen. Gerade Kinder leiden sehr unter der Erkrankung, auch wenn die verletzende und diskriminierende Bezeichnung "Hasenscharte" glücklicherweise aus dem Wortschatz so gut wie verschwunden ist.

Studien deuten darauf hin, dass bei der Entstehung einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte neben Umwelteinflüssen auch genetische Faktoren eine Rolle spielen. Noch gibt es aber keine Untersuchung, die sich auf Patienten mitteleuropäischer Herkunft stützt. Zudem kennt man zwar einige Kandidatengene; noch ist aber keine der verantwortlichen Erbanlagen zweifelsfrei identifiziert. Diese Lücke wollen die Mediziner der Universität Bonn in Kooperation mit der Universität Göttingen schließen.

Teilnehmen können Betroffene mit einer so genannten "isolierten" Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Bei ihnen ist die Fehlbildung nicht Folge einer anderen Grunderkrankung. Mitarbeiter des Bonner Instituts für Humangenetik besuchen die Teilnehmer sogar zu Hause. Dort erfolgt die Blutentnahme; außerdem stellen die Ärzte einige Fragen zur Krankengeschichte. Bei diesem Besuch besteht zudem ausreichend Zeit, um auf Fragen der Betroffenen und ihrer Familien einzugehen.

Mittelfristig hoffen die Mediziner, über die Identifikation der beteiligten Erbanlagen Hinweise auf eine wirksamere Vorbeugung zu gewinnen. Schon heute weiß man, dass Vitamine wie Folsäure wahrscheinlich das Risiko einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte senken können. Könnte man Familien mit einem höheren Wiederholungsrisiko rechtzeitig identifizieren, ließe sich die Prophylaxe vielleicht weiter verbessern.

 [ Kontakt:  Dr. Heiko Reutter, Institut für Humangenetik der Universität Bonn, Telefon: 0228/287-22601 , E-Mail: reutter@uni-bonn.de  ]

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6.) Gesund durch Bakterien - Was können probiotische Lebensmittel?

Eine bessere Verdauung, ein stärkeres Immunsystem - immer mehr Hersteller bieten probiotische Joghurts, Milchdrinks oder sogar Tabletten mit angeblich gesundheitsfördernder Wirkung an. Wie die Frauenzeitschrift FÜR SIE in ihrer Ausgabe (12/2007) berichtet, belegen tatsächlich einige Studien, dass zum Beispiel der Lactobacillus rhamnosus GG bei Kindern die Krankheitsdauer einer bakteriellen Darminfektion verkürzt. Wirksam zeigte sich im Test auch eine Tablette mit einem Gemisch aus Lactobazillen und Bifidobakterien: Erwachsene waren bei einer Erkältung im Schnitt zwei Tage früher beschwerdefrei. "Die untersuchten Wirkungen gelten aber immer für ein bestimmtes Bakterium oder eine Mischung", betont Professor Jürgen Schrezenmeir von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel in Kiel. Von probiotischen Produkten, bei denen der Bakterienstamm nicht angegeben ist, rät er daher ab.

Ob die Bakterien die Entstehung von Allergien bei Kleinkindern vermindern, ist derzeit noch ungeklärt. Fest steht nur, dass Probiotika bei Säuglingen langfristig wirken können, da sich ihre Darmflora noch entwickelt. Bei Erwachsenen dagegen ist eine tägliche Einnahme nötig. Wer keine probiotischen Produkte zu sich nehmen will, erzielt auch mit bestimmten Gemüsesorten einen positiven Effekt. Chicorée und Knoblauch etwa sind reich an sogenannten prebiotischen Substanzen, die die "guten" Bakterien in der Darmflora fördern.

 [ ©: Redaktion FÜR SIE ; E-Mail: kerstin.bode@fuer-sie.de  ]

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7.) Von Fruchtsaft bis Schokolade - Steckbriefe für mehr als 50 Lebensmittelgruppen

Was ist der Unterschied zwischen Fruchtsaft und Fruchtnektar? Welche Qualitätsanforderungen muss "Deutsche Markenbutter" erfüllen? Und wie wird Kakao hergestellt? Mehr über die Warenkunde und Kennzeichnung von über fünfzig Produktgruppen erfahren Sie in der Rubrik Lebensmittel von A-Z auf www.was-wir-essen.de. Die Steckbriefe sind auf dem neuesten Stand und wurden um Texte zu folgenden Lebensmitteln erweitert: Erfrischungsgetränke, Fleisch, Fruchtsäfte und Fruchtnektare, Funktionelle Lebensmittel, Gemüsesäfte und Gemüsenektare, Konfitüre und andere süße Brotaufstriche, Schokolade sowie Sekt & Co. Alle Inhalte stammen von der CD-ROM "Kennwort Lebensmittel" des aid infodienst.

[ aid-PM ]

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8.) Fast jeder zweite Versicherte hat eine Zusatzversicherung - meist Zahnersatzpolicen

(iss) Fast jeder zweite gesetzlich Versicherte besitzt inzwischen eine private Zusatzdeckung zum Krankenversicherungsschutz. Das zeigt eine Untersuchung des F.A.Z.-Instituts im Auftrag der Gothaer Krankenversicherung.

Ganz oben auf der Liste der Zusatzversicherungen stehen dabei Policen für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz, gefolgt von den Bereichen Krankentagegeld und ambulante Behandlungen. Nach der repräsentativen Befragung von insgesamt 1000 GKV-Versicherten im Alter von 25 bis 65 Jahren haben 45 Prozent eine Zusatzversicherung abgeschlossen, inklusive Pflegeergänzungsversicherungen, aber ohne Auslandsreisekrankenpolicen.

Wer bereits eine solche Versicherung gekauft hat oder einen solchen Schritt in den nächsten zwei Jahren plant, wolle der Studie zufolge zu 87 Prozent Lücken im GKV-Leistungskatalog schließen, berichtet Studienleiter Dr. Guido Birkner. Bei 57 Prozent der Versicherten spielt bei der Entscheidung auch der Wunsch eine Rolle, eine qualitativ bessere medizinische Behandlung zu erhalten.

"Ein relativ hoher Anteil derer, die Zusatzversicherungen abschließen, sind mit den Standardleistungen nicht zufrieden", sagt Birkner. Die Bereitschaft, für die Zusatzleistungen Geld auszugeben, hält sich dabei in Grenzen. 47 Prozent der Befragten wollen dafür maximal 20 Euro im Monat bezahlen.

Bei den Ergänzungsversicherungen tut sich für die PKV ein neuer Markt auf, nämlich bei den über den Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenverträgen und beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, erwartet Michael Kurtenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Gothaer Kranken. "Es wird hier eine ähnliche Entwicklung geben wie bei der betrieblichen Altersversorgung", meint er.

Für die Arbeitnehmer seien die günstigeren Prämien und Annahmebedingungen ein Vorteil, für die Arbeitgeber die Möglichkeit, Personal an sich zu binden. Kurtenbach plädierte dafür, dass solche Verträge - wie in der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge - steuerlich gefördert werden.

[ ©: Ärztezeitung ]

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9.) Interesse an GKV-Wahltarifen noch verhalten

Viele gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger stehen den neuen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, die Mehrheit zeigt sich aber noch abwartend bis ablehnend. Dies zeigt die aktuelle Studie "Health Care Monitoring 2007" (Halbjahresreport) des Marktforschungs- und Beratungsinstituts psychonomics AG. 1.500 Bundesbürger ab 16 Jahren wurden repräsentativ zu ihrem Gesundheitsverhalten und zu aktuellen Gesundheitsthemen befragt. Mitherausgeber der Studie ist Acxiom Deutschland.

Das größte Interesse zeigen die GKV-Versicherten für das "Prämienmodell", das nachgewiesenes gesundheitsbewusstes Verhalten noch stärker als bisher bonifizieren soll; über die Hälfte (58%) der gesetzlich Versicherten sind hierfür aufgeschlossen. Jeder Dritte (33%) kann sich für Tarife mit "Beitragsrückerstattung" bei Leistungsfreiheit erwärmen (ausgenommen: Früherkennungsuntersuchungen); für ein Fünftel der gesetzlich Krankenversicherten (21%) kommt ein "Selbstbehalt" an den möglichen Behandlungskosten in Betracht. Für einen spezifischen "Naturheilmitteltarif" für ansonsten nicht erstattungsfähige Naturheilbehandlungen interessieren sich gegen Aufpreis 25 Prozent.
Inwiefern sich das vorhandene Interesse der Bundesbürger an den neuen Wahltarifen in entsprechenden Abschlüssen niederschlagen wird, ist noch offen. "Ganz konkretes Abschlussinteresse hat derzeit erst ein kleinerer Teil der Versicherten. Der Abschied von der Einheitsversicherung wird sich vermutlich erst in einem längeren Prozess vollziehen", so Anja Schweitzer, Leiterin der HealthCare Marktforschung bei der psychonomics AG. Eine mögliche Hürde könnte die bei vielen Wahltarifen übliche dreijährige Bindungsfrist an die Krankenkasse darstellen. "Und nicht jedes Wahltarif-Produkt ist für jeden Versicherten gleich interessant oder sinnvoll", kommentiert Anja Schweitzer weiter.

Wesentlich für die bedarfsspezifische Angebotsgestaltung und Kommunikation der Krankenkassen ist, dass sich das Interesse der Versicherten an den unterschiedlichen Wahltarifen nach soziodemographischen Merkmalen, Gesundheitszustand, Gesundheitstypus, Versicherungsstatus und Kassenzugehörigkeit deutlich unterscheidet. So zeigen beispielsweise jüngere, besserverdienende und gesündere Versicherte überdurchschnittliches Interesse an Selbstbehalttarifen. Prämienmodelle für gesundheitsbewusstes Verhalten kommen besonders gut bei den Gesundheitstypen "Souveräne" und "Informierte" an; die positivste Resonanz auf die Prämienmodelle zeigt sich unter den Mitgliedern der Gmünder Ersatzkasse (GEK), die geringste bei den Versicherten der AOK.

Jeder zehnte PKV-Versicherte plant Wechsel in den Basistarif

Einen Wechsel in den ab Anfang 2009 obligatorischen Basistarif der Privaten Krankenversicherung schließen aus heutiger Sicht ein Drittel (32%) der privat krankenversicherten Bundesbürger nicht aus; konkret erwägen dies aktuell allerdings nur 12 Prozent. Über die Hälfte (54%) der potenziellen Tarifwechsler wollen ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft dabei treu bleiben, jeder zehnte PKV-Versicherte (11%) kann sich aber auch die Verknüpfung des Tarifwechsels mit einem Versicherungswechsel vorstellen; ein Drittel (35%) ist in dieser Frage noch unentschieden

[ ©:  E-Mail: ansgar.metz@email.de ]

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10.) Kinderprüfung für Medikamente - EU-Verordnung für kindgerechte Arzneitherapien in Kraft

Endlich ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die Medikamente in der Anwendung für Kinder sicherer machen wird. Bisher wurden viele Wirkstoffe kaum daraufhin getestet, wie sie im kindlichen Organismus reagieren. Der Industrie war der Markt für Kinder in der Vergangenheit zu klein, der Aufwand für spezielle Forschung zu hoch. Nun muss jedes Medikament auch eine "Kinderprüfung" durchlaufen, bevor es auf den Markt kommt. Vorraussetzung ist, dass die Anwendung bei Kindern einen möglichen Nutzen verspricht. Dies wird von dem neu eingerichteten "Pädiatrieausschuss" der Europäischen Zulassungsbehörde beurteilt. Die Hersteller erhalten im Gegenzug längeren Patentschutz. Für Studien mit Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, stellt die EU Forschern an Universitäten und Fachzentren 30 Millionen Euro bereit. "Die ersten Studien werden vermutlich Ende dieses Jahres anlaufen", schätzt Professor Hannsjörg Seyberth, Vorsitzender der Kommission für Arzneimittelsicherheit im Kindesalter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Sie würden jeweils mindestens zwei Jahre dauern, so dass vor 2010 nicht mit neu getesteten Medikamenten zu rechnen ist.

  [ PM der "Apotheken Umschau" 6/2007 B  ]

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11.) USA - Gefälschte Colgate Zahnpaste entdeckt

Nachgemachte Zahnpaste mit dem Colgatemarkenzeichen sind in verschiedenen Supermärkten in New York, New Jersey, Pennsylvania und Maryland aufgetaucht. Es gebe Indikationen, dass diese Produkte keine Fluoride enthielten, dafür möglicherweise Diethylenglykol ("Autokühler-Frostschutz"). Das teilte Colgate nach Angaben von zahn-online.de mit.

Die gefälschte Zahnpaste sei gekennzeichnet mit "Manufactured in South Africa". Colgate-Palmolive erklärte, es werde keine Zahnpaste aus Südafrika in die USA importiert. Die gefälschten, untersuchten Packungen enthielten auch Rechtschreibfehler.
In Zusammenarbeit mit der U.S. Food and Drug Administration sollen die Urheber der gefälschten Produkte nun identifiziert werden.

[
PM von zm-online] 

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12.) Schutzimpfungen kommen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführten Schutzimpfungen. Grundlage für die Schutzimpfungs-Richtlinie sind die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Dazu gehört unter anderem auch die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren.

Der G-BA hat damit einen gesetzlichen Auftrag der jüngsten Gesundheitsreform in der vorgegebenen Frist bis zum 30. Juni 2007 erfüllt. Auf Basis der Empfehlungen der beim Robert-Koch-Institut ansässigen STIKO hatte der G-BA dabei erstmals Einzelheiten zu der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen bei Schutzimpfungen festzulegen. Mit der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA wurde nun zu allen zu diesem Zeitpunkt geltenden Empfehlungen der STIKO ein Beschluss gefasst. Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen sind in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführt. In einer Tabelle werden dort die einzelnen Impfungen, deren Indikation sowie Hinweise zu den Schutzimpfungen genannt.

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Leistungen für Schutzimpfungen seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Grundsätzliche Voraussetzung ist allerdings zunächst eine Empfehlung der Schutzimpfung durch die STIKO. Der G-BA hat dann künftig zur Verordnungsfähigkeit der Schutzimpfung innerhalb einer Frist von drei Monaten einen Beschluss zu fassen. In begründeten Ausnahmefällen kann der G-BA auch von einer Empfehlung der STIKO abweichen. Vor der Neuregelung durch das GKV-WSG waren Schutzimpfungen freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen und damit keine generelle Pflichtleistung der GKV.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

[ © PM des G-BA ]

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13.) Zum Schluss: Clever

Ein reicher Mann liegt auf dem Sterbebett. Er möchte sein Vermögen mit ins Grab nehmen. In seiner letzten Stunde lässt er seinen Zahnarzt, seinen Anwalt und einen Pfarrer zu sich rufen. Jedem übergibt er 50.000,- € und lässt sich versprechen, dass bei der Beerdigung alle drei das Geld in sein Grab legen. Bei der Beerdigung treten nacheinander der Pfarrer, der Arzt und der Anwalt an das Grab und werfen einen Briefumschlag hinein. Auf dem Nachhauseweg bricht der Pfarrer in Tränen aus: "Ich habe gesündigt. Ich muss gestehen, dass ich nur 40.000,- € in den Umschlag gesteckt habe. 10.000,- € habe ich für einen neuen Altar in unserer alten Kirche genommen." Darauf sagt der Zahnarzt: "Ich muss zugeben, dass ich sogar nur 30.000,- € ins Grab geworfen habe. Meine Praxis brauchte dringend neue Geräte, dafür habe ich 20.000,- € abgezweigt." Der Anwalt erwidert: "Meine Herren, ich bin erschüttert! Selbstverständlich habe ich dem Verstorbenen über die volle Summe einen Scheck ins Grab gelegt.

[ © www.zahnarzthaftung.de  ]

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