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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
07/2007/ 1. Juli 2007
Immer mehr Mitglieder Privater Krankenkassen (PKV) sind dem Anschein nach
unzufrieden mit ihrer Versicherung. Rund 3.100 Kunden haben offenbar im
vergangenen Jahr zulässige Beschwerden über ihren Krankenversicherer beim
Ombudsmann der privaten Krankenversicherung eingereicht. In 62,5 Prozent der
Fälle ging es um medizinische Leistungen: Versicherer bestritten die
medizinische Notwendigkeit von Behandlungen, verweigerten die Kostenübernahme
für Medikamente oder erstatteten Rechnungen von Ärzten oder Physiotherapeuten
nicht in voller Höhe. Lediglich 7,8 Prozent beschwerten sich über steigende
Beiträge. (aus zm-online).
Und nicht vergessen: Am 6. Juli ist der "Tag des Kusses" ;-)
Ihre ZahnNewsLetter Redaktion
Inhalt
1.)
Zahnputztechnik und
Zahnzwischenraumreinigung - aktueller Stand
2.)
Optimale Vorbeugung gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
3.)
Rauchen erhöht Parodontitisrisiko
4.) Hilfe - Zahnschmerzen im Urlaub
5.)
Menschen mit
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte gesucht
6.) Gesund durch
Bakterien - Was können probiotische Lebensmittel?
7.)
Von Fruchtsaft bis Schokolade -
Steckbriefe für mehr als 50 Lebensmittelgruppen
8.)
Fast jeder zweite Versicherte hat
eine Zusatzversicherung - meist Zahnersatzpolicen
9.)
Interesse an GKV-Wahltarifen noch
verhalten
10.)
Kinderprüfung für Medikamente
- EU-Verordnung für kindgerechte Arzneitherapien in Kraft
11.)
USA - Gefälschte Colgate Zahnpaste entdeckt
12.)
Schutzimpfungen kommen in den Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenversicherung
13.)
Zum Schluss: Clever
1.)
Zahnputztechnik und Zahnzwischenraumreinigung - aktueller Stand
Bakterielle Zahnbeläge (Plaque) sind DER Faktor für die
Entstehung von Karies und entzündlichen Zahnfleischerkrankungen
(Gingivitis und Parodontitis). Daher stellt ihre effiziente
Entfernung eine entscheidende Maßnahme zur Vorbeugung dieser
Erkrankungen dar. Im Rahmen der häuslichen Mundhygiene erfolgt die
Plaqueentfernung mit einer Zahnbürste und Hilfsmitteln für die
Zahnzwischenraumpflege, in der Regel Zahnseide beziehungsweise
lnterdentalraumbürstchen. Was so einfach klingt, erweist sich in der
Umsetzung jedoch oft als recht schwierig.
Die Zahnbürste ist das Mundhygienehilfsmittel Nummer eins. Die
Zahnpflege mit Bürste und Zahnpasta dürfte mittlerweile von nahezu
jedem Deutschen regelmäßig ausgeübt werden. So ergab eine aktuelle
repräsentative Untersuchung, dass zum Beispiel in der Gruppe der 35-
bis 44-Jährigen 77,5 Prozent eine Handzahnbürste, 38,6 Prozent eine
elektrische Zahnbürste (Mehrfachantworten möglich) und 95 Prozent
Zahnpasta benutzen. 84 Prozent dieser Altersgruppe putzen ihre Zähne
mindestens zweimal täglich (Institut der Deutschen Zahnärzte IDZ
2006).
Allerdings zeigen andere wissenschaftliche Untersuchungen, dass die
Mundhygiene nicht durchgehend effektiv ist und nur selten zu
wirklicher Plaquefreiheit führt. Ein Grund hierfür ist die häufig zu
kurze Putzzeit. So wurde bei einer Untersuchung in zwei Schweizer
Populationen eine durchschnittliche Zahnputzzeit von 83,5 und 72,8
Sekunden ermittelt. Als "ideale" Zahnputzdauer wurden von Hawkins et
al. rund fünf Minuten ermittelt.
Unerwünschte Nebenwirkungen beim Gebrauch
Sorgfältiges Zähneputzen ist eine wichtige Maßnahme zur
Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch. Allerdings werden bei
der Anwendung der Zahnbürste häufig auch Fehler gemacht, die zu
Verletzungen der Zahnhart- Substanz (zum Beispiel keilförmige
Defekte) und des Zahnfleischs (zum Beispiel Stillmann-Spalten)
führen können. Eine falsche Putztechnik in Verbindung mit zu viel
Kraft ist hierfür ursächlich. Wichtig ist insbesondere, dass die
Zahnbürste niemals horizontal schrubbend geführt wird, sondern immer
in vertikaler Richtung ("von Rot nach Weiß"). Die angewendete Kraft
sollte auf circa. 1,5 Newton (entspricht 150 Gramm) beschränkt
werden. Mithilfe einer Küchenwaage kann der Patient diese Kraft
zuhause einüben.
Reinigung der Zahnzwischenräume
Da im Jugend- und Erwachsenenalter ein besonders hohes Risiko für
Approximalkaries besteht und außerdem die Parodontitis ihre
schwersten Ausprägungen im Interdentalraum findet, ist die Reinigung
dieser Bereiche mindestens ebenso wichtig wie die Plaqueentfernung
durch die Bürste an frei zugänglichen Zahnflächen. Hier besteht
allerdings noch erheblicher Nachholbedarf. Zwar geben in der bereits
zitierten Untersuchung des Instituts der deutschen Zahnärzte 44,1
Prozent der 35- bis 44-Jährigen an, Zahnseide zu verwenden, nach den
Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem Jahre 2002
waren es in der Gesamtbevölkerung jedoch nur 14,3 Prozent und noch
vor wenigen Jahren gab die Industrie einen Wert von 3 Prozent an.
Praktikabilität
Obwohl die Anwendung der Zahnseide prinzipiell ein sehr effektives
Hilfsmittel der Mundhygiene ist, zeigen klinische Studien immer
wieder, dass der Effekt in praxi häufig gering ist, weil die
Zahnseide nicht korrekt angewendet wird. Der wesentliche Grund
hierfür dürfte die schwierige Handhabung sein.
Zahnzwischenraumbürstchen sollten angewendet werden, wenn die Zähne
schon etwas „länger" und die Zahnzwischenräume etwas größer geworden
sind. Dies betrifft vor allem Menschen in der zweiten Lebenshälfte.
Allerdings benutzen nach der zitierten IDZ-Studie nur 10,8 Prozent
der 35- bis 44-Jährigen und 14,4 Prozent der 65- bis 74-Jährigen
dieses Hilfsmittel. Auch hier dürften Schwierigkeiten mit der
Anwendung ein Hemmnis sein.
[ ©
Prof. Dr. Stefan Zimmer, Düsseldorf ; anlässlich eines
Pressegesprächs des
Dr. Best
Innovationsforums im Mai 2007 in München. Entnommen der
DZW 20/07 ]
Basics: Mundhygiene
auf
www.Zahnwissen.de
2.)
Optimale Vorbeugung gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
Fast niemand geht wirklich gerne zum Zahnarzt. Schöne
Zähne und gesundes Zahnfleisch aber möchten sich die meisten
Menschen erhalten. Für eine gute Mundhygiene spielen gründliche
Pflege und regelmäßige Prophylaxe eine entscheidende Rolle. Neben
den Vorsorgemaßnahmen, die vom Zahnarzt durchgeführt werden, kommt
der eigenverantwortlichen Zahnpflege des Patienten hierbei eine
entscheidende Rolle zu.
Zahnbürste, Zahnpasta & Co.
Die Auswahl an Mundpflegemitteln scheint unerschöpflich – eine
Unterscheidung bei der Wirkweise der einzelnen Produkte ist für den Laien nahezu
unmöglich. Die verschiedenen Inhaltsstoffe und Zusammensetzungen in modernen
Zahnpasten sorgen für deren Wirksamkeit und vorbeugende Effekte.
Standardwirkstoffe zum Schutz vor Karies sind Fluoride. Hierbei gilt generell,
dass die Schutzwirkung umso größer ist, je mehr Fluorid die Pasta enthält.
Zahnpasten aus dem Supermarkt enthalten bis zu 1.500 ppm Fluorid. Der Grenzwert
für Kinderzahnpasten liegt bis zum ersten bleibenden Zahn bei 500 ppm. Als
weiterer Bestandteil helfen Antiplaque-Wirkstoffe, den Zahnbelag durch die
tägliche Mundpflege zusätzlich zu verringern. Zahnpasten, die einen
Weißmacher-Effekt versprechen, sollte man nur dann verwenden, wenn das
Zahnfleisch gesund ist und man keine freiliegenden Zahnhälse hat.Weiterhin
bieten manche Pasten einen besonderen Schutz für das reifere Gebiss durch
Vitamin E oder Triclosan. Bei allen guten Eigenschaften und Wirkweisen moderner
Zahnpasten gilt jedoch trotzdem: Keine Zahnpasta der Welt kann die tägliche,
gründliche Mundhygiene und einen Zahnarztbesuch ersetzen!
Zahnbürsten – die Qual der Wahl
Die ultimativ richtige Zahnbürste für alle gibt es nicht. Die
Entscheidung zwischen elektrisch oder per Hand sollte jeder Verbraucher am
besten nach Beratung mit dem Zahnarzt für sich entscheiden. Für Handzahnbürsten
gilt generell, dass sie einen kleinen Bürstenkopf für die Reinigung jedes
einzelnen Zahnes haben sollten. Ideal sind weiche Borsten, die abgerundet sind,
um Verletzungen des Zahnfleisches zu vermeiden. Der Druck beim Zähneputzen
sollte nicht mehr als 100 bis 150 g Auflagegewicht entsprechen. Die Stellung der
Borsten ist hingegen zweitrangig – wichtig ist, dass schrubbende Bewegungen
vermieden werden. Für viele Menschen ist die Handhabung einer elektrischen
Zahnbürste einfacher, da in ihre Bewegungen die Zahnputztechnik bereits
integriert ist. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für das manuelle
Putzen. Jeder Zahn sollte einzeln und ohne starken Druck gereinigt werden. Da
sich sowohl manuell als auch elektrisch derselbe Reinigungseffekt erzielen
lässt, kann die Auswahl der Zahnbürste nach individuellen Vorlieben erfolgen.
(siehe auch Punkt 1.)
Seide oder Bürste?
Auch bei der Pflege der Zahnzwischenräume bieten sich dem
Verbraucher vielfältige Möglichkeiten. Zahnseiden werden in unterschiedlichen
Ausführungen angeboten: dick, dünn, flach, breit, flauschig oder mit sich
veränderndem Umfang. Sie können gewachst oder ungewachst, mit Fluoriden oder
Aromen getränkt sein. Zahnseide wird nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt,
wohingegen Interdentalbürstchen, die bei größeren Zahnzwischenräumen bessere
Reinigungseffekte erzielen, sich ein bis zwei Wochen verwenden lassen. (siehe
auch Punkt 1.)
Welche zusätzlichen Mundpflegemittel
sind nötig?
Verschiedene Mundpflegemittel sollten feste Bestandteile der
täglichen Mundhygiene sein. Hinzu kommen notwendige zahnärztliche Leistungen,
die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Optimale
Prophylaxe ist trotzdem nicht per se schon teuer. Eine ungefähre Kostenrechnung
kommt zu dem Ergebnis: Mit erstaunlich wenig finanziellem Aufwand kann sehr viel
erreicht werden! Die Kosten für die tägliche Vorsorge zu Hause belaufen sich bei
etwa acht Tuben Zahnpasta, vier bis sechs Zahnbürsten, 365 Verbrauchseinheiten
Zahnseide und 52 Interdentalraumbürstchen pro Jahr auf ungefähr 73 bis 110 Euro.
Mit umgerechnet rund 20 bis 30 Cent pro Tag kann jeder die Grundlage für gesunde
Zähne und Zahnfleisch schaffen – kein großer Aufwand, wenn man die Kosten für
Zahnersatz bedenkt.
Beitrag des Zahnarztes zur
Mundgesundheit
Die halbjährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt ist für
viele Patienten eher eine unangenehme Pflicht, obwohl durch das frühzeitige
Erkennen einer Erkrankung oft keine umfangreichen Behandlungen notwendig sind
und kleinere Defekte schnell behoben werden können. Zusätzlich zur Inspektion
der Mundhöhle bieten Zahnärzte auch ein Verfahren an, mit dem sich
Zahnfleischbluten und die Tiefe eventuell bestehender Zahnfleischtaschen schon
in einem frühen Stadium erkennen lassen. So können Entzündungen des
Zahnhalteapparates (Parodontitis) festgestellt werden, bevor es zu einer
schwerwiegenden Schädigung kommt. Abhängig vom individuellen Erkrankungsrisiko
sollte ein- bis zweimal jährlich zusätzlich zur täglichen Mundpflege eine
Professionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt werden. Dabei werden vor allem
die Zahnzwischenräume und die Bereiche der Zähne, die bei der häuslichen
Mundhygiene schlecht oder gar nicht erreicht werden, von allen weichen und
harten Zahnbelägen (Plaque und Zahnstein) befreit und so einer gründlichen
Zahnreinigung unterzogen. Für alle Fragen rund um die richtige Zahnpflege sind
der Zahnarzt und sein Team Ansprechpartner für den Patienten.
Zahn-Zusatzversicherungen
Wer schon viele Füllungen hat oder bei wem in Zukunft aufwendige
Zahnsanierungen anstehen, für den kann eine Zahn- Zusatzversicherung sinnvoll
sein. Dabei sollte auf einige Leistungsmerkmale geachtet werden: Die Erstattung
für Zahnersatz sollte kassenunabhängig erfolgen und bei mindestens 50 Prozent
des Rechnungsbetrages liegen. Ebenfalls 50 Prozent sollte die zusätzliche
Erstattung bei Prophylaxe und Kieferorthopädie betragen, Zahnarzthonorare werden
bis zum GOZ-Höchstsatz (Gebührenordnung für Zahnärzte) übernommen. Bei Inlays
und Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl und der Knochenaufbau bei
Implantatleistungen ist mitversichert. Eine Erstattungsbegrenzung im ersten Jahr
über 500 Euro ist gut, über 1.000 Euro sehr gut. Die Zusatzversicherung sollte
keine langfristigen Leistungsbegrenzungen enthalten.
[ überarbeitet
nach einer gemeinsamen PM der
Bundeszahnärztekammer u. Colgate ]
Basics: Mundhygiene
auf
www.Zahnwissen.de
3.)
Rauchen erhöht Parodontitisrisiko
„Bei Rauchern ist das Risiko, an einer schweren Parodontitis zu
erkranken, deutlich höher als bei Nichtrauchern. Mindestens jeder
vierte Raucher ist betroffen. Und die Wahrscheinlichkeit für
Mundhöhlenkrebs steigt ebenfalls.“ Darauf wies der Vorsitzende der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz
hin.
Wie negativ sich Tabakkonsum auf Zahnfleisch und Zahnhalteapparat auswirkt,
belegen laut Fedderwitz die Ergebnisse der jüngsten Deutsche
Mundgesundheitsstudie (DMS IV) des Institutes der Deutschen Zahnärzte. Danach
leiden 27,1 Prozent der Raucher im Alter von 35 bis 44 Jahren an einer schweren
Parodontitis, und Rauchen ist der größte Risikofaktor für die Entstehung der
Krankheit. Der KZBV-Vorsitzende weiter: „Rauchen verschlechtert die Durchblutung
im Mundraum. Die Leute paffen sich damit regelrecht das Zahnfleisch kaputt. Es
wird anfälliger für chronische Entzündungen, die den Kieferknochen schädigen und
irgendwann zum Zahnverlust führen können, wenn sie nicht behandelt werden.
Besonders tückisch dabei ist, dass Rauchen das Zahnfleischbluten als typisches
Warnsymptom der Erkrankung unterdrückt, der Betroffene also lange Zeit gar
nichts merkt.“
Die Daten der Krebsregister würden zudem zeigen, dass Raucher bis zu sechsmal
häufiger an Tumoren im Mund- und Rachenraum erkranken als Nichtraucher. Für
Fedderwitz ein Grund mehr für den regelmäßigen Zahnarztbesuch: „Mundhöhlenkrebs
wird oft erst bei zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen entdeckt. Für den
halbjährlichen Kontrollcheck beim Zahnarzt zahlen gesetzlich Krankenversicherte
keine Praxisgebühr. Raucher sind Risikopatienten und sollten diesen Check auch
als Krebsfrüherkennungsuntersuchung ernst nehmen. Noch besser ist es natürlich,
das Rauchen aufzugeben und trotzdem alle sechs Monate nachsehen zu lassen.“
Die
Bundeszahnärztekammer plant, gemeinsam mit dem Deutschen
Krebsforschungszentrum (DKFZ) einen entsprechenden Leitfadens für Zahnärzte zum
Thema "Mundgesundheit und Tabak" herauszugeben.
[
PM der KZBV ]
Basics: Parodontitisrisikofaktoren
im
Zahnlexikon-Online
4.)
Hilfe - Zahnschmerzen
im Urlaub
Trotz aller Vorsorge bekommen jedes Jahr viele Menschen im Urlaub
Zahnschmerzen. Wenn Zahnschmerzen auftreten oder z. B. ein Stück vom Zahn
abbricht, kann man meistens nicht bis nach dem Urlaub warten und es ist
unumgänglich, schnellstmöglich einen Zahnarzt aufzusuchen. Das kann eine
Herausforderung sein, insbesondere, wenn man die fremde Sprache nicht spricht.
Aus diesem Grund bietet das Internetportal
http://www.zahngesundheit-aktuell.de/urlaub/ einen Sprachführer auf
Französisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch für den Notfall. Der
Sprachführer ist in vier Rubriken unterteilt. Er bietet Hilfestellungen bei der
Zahnarztsuche vor Ort, der Behandlung selbst und danach sowie bei allgemeinen
Fragen. Die Zusammenstellung der einzelnen Begriffe und Sätze ist so gewählt,
dass man dem Zahnarzt gezielte Fragen stellen und genaue Antworten geben kann.
Nachfolgend einige Tipps für eine unbeschwerte Reise:
1.) Rechtzeitig vor Reisebeginn sollte ein
Zahnarztbesuch stattfinden, damit eventuell erkrankte Zähne entdeckt und
behandelt werden können.
2.) Zu einem vollständigen Reisegepäck
gehören Zahnbürste, Zahnpasta und Produkte zur Zahnzwischenraumreinigung (bei
Flugreisen: neue Bestimmungen für das Handgepäck beachten - fragen Sie Ihre
Fluggesellschaft).
3.) Bei Urlauben außerhalb der
Landesgrenzen, sollte man sich rechtzeitig um einen ausreichenden
Krankenversicherungsschutz im Ausland kümmern.
4.) Auch im Urlaub sollte auf die tägliche
Mundhygiene nicht verzichtet werden.
[ PM der GABA GmbH ]
Basics: Zahnschmerzen auf
www.Zahnwissen.de
5.)
Menschen mit
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte gesucht
Mediziner der Universitäten Bonn und Göttingen suchen für eine Studie Kinder
und Erwachsene mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Die Fehlbildung hat unter
anderem genetische Ursachen. Ziel der Untersuchung ist es, die beteiligten
Erbanlagen zu identifizieren. Mittelfristig erhoffen sich die Forscher so
Hinweise auf eine mögliche Prophylaxe. Die Teilnahme ist unaufwendig: Die
Betroffenen müssen lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen und einige
Milliliter Blut spenden.
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten zählen zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen;
eines von 500 Neugeborenen in Mitteleuropa ist betroffen. Gerade Kinder leiden
sehr unter der Erkrankung, auch wenn die verletzende und diskriminierende
Bezeichnung "Hasenscharte" glücklicherweise aus dem Wortschatz so gut wie
verschwunden ist.
Studien deuten darauf hin, dass bei der Entstehung einer
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte neben Umwelteinflüssen auch genetische Faktoren eine
Rolle spielen. Noch gibt es aber keine Untersuchung, die sich auf Patienten
mitteleuropäischer Herkunft stützt. Zudem kennt man zwar einige Kandidatengene;
noch ist aber keine der verantwortlichen Erbanlagen zweifelsfrei identifiziert.
Diese Lücke wollen die Mediziner der Universität Bonn in Kooperation mit der
Universität Göttingen schließen.
Teilnehmen können Betroffene mit einer so genannten "isolierten"
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Bei ihnen ist die Fehlbildung nicht Folge einer
anderen Grunderkrankung. Mitarbeiter des Bonner Instituts für Humangenetik
besuchen die Teilnehmer sogar zu Hause. Dort erfolgt die Blutentnahme; außerdem
stellen die Ärzte einige Fragen zur Krankengeschichte. Bei diesem Besuch besteht
zudem ausreichend Zeit, um auf Fragen der Betroffenen und ihrer Familien
einzugehen.
Mittelfristig hoffen die Mediziner, über die Identifikation der beteiligten
Erbanlagen Hinweise auf eine wirksamere Vorbeugung zu gewinnen. Schon heute weiß
man, dass Vitamine wie Folsäure wahrscheinlich das Risiko einer
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte senken können. Könnte man Familien mit einem höheren
Wiederholungsrisiko rechtzeitig identifizieren, ließe sich die Prophylaxe
vielleicht weiter verbessern.
[
Kontakt: Dr. Heiko Reutter, Institut für Humangenetik der
Universität Bonn, Telefon: 0228/287-22601 , E-Mail:
reutter@uni-bonn.de ]
Basics:
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten im
Zahnlexikon-Online
6.)
Gesund durch Bakterien
- Was können probiotische Lebensmittel?
Eine bessere Verdauung, ein stärkeres Immunsystem - immer mehr
Hersteller bieten probiotische Joghurts, Milchdrinks oder sogar
Tabletten mit angeblich gesundheitsfördernder Wirkung an. Wie die
Frauenzeitschrift FÜR SIE in ihrer Ausgabe (12/2007)
berichtet, belegen tatsächlich einige Studien, dass zum Beispiel der Lactobacillus rhamnosus GG bei Kindern die Krankheitsdauer einer
bakteriellen Darminfektion verkürzt. Wirksam zeigte sich im Test
auch eine Tablette mit einem Gemisch aus Lactobazillen und
Bifidobakterien: Erwachsene waren bei einer Erkältung im Schnitt
zwei Tage früher beschwerdefrei. "Die untersuchten Wirkungen gelten
aber immer für ein bestimmtes Bakterium oder eine Mischung", betont
Professor Jürgen Schrezenmeir von der Bundesforschungsanstalt für
Ernährung und Lebensmittel in Kiel. Von probiotischen Produkten, bei
denen der Bakterienstamm nicht angegeben ist, rät er daher ab.
Ob die Bakterien die Entstehung von Allergien bei Kleinkindern
vermindern, ist derzeit noch ungeklärt. Fest steht nur, dass
Probiotika bei Säuglingen langfristig wirken können, da sich ihre
Darmflora noch entwickelt. Bei Erwachsenen dagegen ist eine tägliche
Einnahme nötig. Wer keine probiotischen Produkte zu sich nehmen
will, erzielt auch mit bestimmten Gemüsesorten einen positiven
Effekt. Chicorée und Knoblauch etwa sind reich an sogenannten
prebiotischen Substanzen, die die "guten" Bakterien in der Darmflora
fördern.
[
©:
Redaktion FÜR SIE ; E-Mail:
kerstin.bode@fuer-sie.de ]
Basics:
Ernährungsempfehlungen im
Zahnlexikon-Online
7.)
Von Fruchtsaft bis Schokolade - Steckbriefe für mehr als 50
Lebensmittelgruppen
Was ist der Unterschied zwischen Fruchtsaft und Fruchtnektar? Welche
Qualitätsanforderungen muss "Deutsche Markenbutter" erfüllen? Und wie
wird Kakao hergestellt? Mehr über die Warenkunde und Kennzeichnung von
über fünfzig Produktgruppen erfahren Sie in der Rubrik Lebensmittel von
A-Z auf
www.was-wir-essen.de. Die Steckbriefe sind auf dem neuesten Stand
und wurden um Texte zu folgenden Lebensmitteln erweitert:
Erfrischungsgetränke, Fleisch, Fruchtsäfte und Fruchtnektare,
Funktionelle Lebensmittel, Gemüsesäfte und Gemüsenektare, Konfitüre und
andere süße Brotaufstriche, Schokolade sowie Sekt & Co. Alle Inhalte
stammen von der CD-ROM "Kennwort Lebensmittel" des aid infodienst.
[ aid-PM ]
8.)
Fast jeder zweite Versicherte hat eine Zusatzversicherung - meist
Zahnersatzpolicen
(iss) Fast jeder zweite gesetzlich Versicherte besitzt
inzwischen eine private Zusatzdeckung zum Krankenversicherungsschutz.
Das zeigt eine Untersuchung des F.A.Z.-Instituts im Auftrag der Gothaer
Krankenversicherung.
Ganz oben auf der Liste der Zusatzversicherungen stehen dabei Policen
für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz, gefolgt von den Bereichen
Krankentagegeld und ambulante Behandlungen. Nach der repräsentativen
Befragung von insgesamt 1000 GKV-Versicherten im Alter von 25 bis 65
Jahren haben 45 Prozent eine Zusatzversicherung abgeschlossen, inklusive
Pflegeergänzungsversicherungen, aber ohne Auslandsreisekrankenpolicen.
Wer bereits eine solche Versicherung gekauft hat oder einen solchen
Schritt in den nächsten zwei Jahren plant, wolle der Studie zufolge zu
87 Prozent Lücken im GKV-Leistungskatalog schließen, berichtet
Studienleiter Dr. Guido Birkner. Bei 57 Prozent der Versicherten spielt
bei der Entscheidung auch der Wunsch eine Rolle, eine qualitativ bessere
medizinische Behandlung zu erhalten.
"Ein relativ hoher Anteil derer, die Zusatzversicherungen abschließen,
sind mit den Standardleistungen nicht zufrieden", sagt Birkner. Die
Bereitschaft, für die Zusatzleistungen Geld auszugeben, hält sich dabei
in Grenzen. 47 Prozent der Befragten wollen dafür maximal 20 Euro im
Monat bezahlen.
Bei den Ergänzungsversicherungen tut sich für die PKV ein neuer Markt
auf, nämlich bei den über den Arbeitgeber abgeschlossenen
Gruppenverträgen und beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, erwartet
Michael Kurtenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Gothaer
Kranken. "Es wird hier eine ähnliche Entwicklung geben wie bei der
betrieblichen Altersversorgung", meint er.
Für die Arbeitnehmer seien die günstigeren Prämien und
Annahmebedingungen ein Vorteil, für die Arbeitgeber die Möglichkeit,
Personal an sich zu binden. Kurtenbach plädierte dafür, dass solche
Verträge - wie in der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge -
steuerlich gefördert werden.
[ ©:
Ärztezeitung ]
9.)
Interesse an
GKV-Wahltarifen noch verhalten
Viele gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger stehen den
neuen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich
aufgeschlossen gegenüber, die Mehrheit zeigt sich aber noch abwartend
bis ablehnend. Dies zeigt die aktuelle Studie "Health Care Monitoring
2007" (Halbjahresreport) des Marktforschungs- und Beratungsinstituts
psychonomics AG. 1.500 Bundesbürger ab 16 Jahren wurden repräsentativ zu
ihrem Gesundheitsverhalten und zu aktuellen Gesundheitsthemen befragt.
Mitherausgeber der Studie ist Acxiom Deutschland.
Das größte Interesse zeigen die GKV-Versicherten für das "Prämienmodell", das
nachgewiesenes gesundheitsbewusstes Verhalten noch stärker als bisher
bonifizieren soll; über die Hälfte (58%) der gesetzlich Versicherten sind
hierfür aufgeschlossen. Jeder Dritte (33%) kann sich für Tarife mit
"Beitragsrückerstattung" bei Leistungsfreiheit erwärmen (ausgenommen:
Früherkennungsuntersuchungen); für ein Fünftel der gesetzlich
Krankenversicherten (21%) kommt ein "Selbstbehalt" an den möglichen
Behandlungskosten in Betracht. Für einen spezifischen "Naturheilmitteltarif" für
ansonsten nicht erstattungsfähige Naturheilbehandlungen interessieren sich gegen
Aufpreis 25 Prozent.
Inwiefern sich das vorhandene Interesse der Bundesbürger an den neuen
Wahltarifen in entsprechenden Abschlüssen niederschlagen wird, ist noch offen.
"Ganz konkretes Abschlussinteresse hat derzeit erst ein kleinerer Teil der
Versicherten. Der Abschied von der Einheitsversicherung wird sich vermutlich
erst in einem längeren Prozess vollziehen", so Anja Schweitzer, Leiterin der
HealthCare Marktforschung bei der psychonomics AG. Eine mögliche Hürde könnte
die bei vielen Wahltarifen übliche dreijährige Bindungsfrist an die Krankenkasse
darstellen. "Und nicht jedes Wahltarif-Produkt ist für jeden Versicherten gleich
interessant oder sinnvoll", kommentiert Anja Schweitzer weiter.
Wesentlich für die bedarfsspezifische Angebotsgestaltung und Kommunikation
der Krankenkassen ist, dass sich das Interesse der Versicherten an den
unterschiedlichen Wahltarifen nach soziodemographischen Merkmalen,
Gesundheitszustand, Gesundheitstypus, Versicherungsstatus und
Kassenzugehörigkeit deutlich unterscheidet. So zeigen beispielsweise jüngere,
besserverdienende und gesündere Versicherte überdurchschnittliches Interesse an
Selbstbehalttarifen. Prämienmodelle für gesundheitsbewusstes Verhalten kommen
besonders gut bei den Gesundheitstypen "Souveräne" und "Informierte" an; die
positivste Resonanz auf die Prämienmodelle zeigt sich unter den Mitgliedern der
Gmünder Ersatzkasse (GEK), die geringste bei den Versicherten der AOK.
Jeder zehnte PKV-Versicherte plant Wechsel in den
Basistarif
Einen Wechsel in den ab Anfang 2009 obligatorischen Basistarif der Privaten
Krankenversicherung schließen aus heutiger Sicht ein Drittel (32%) der privat
krankenversicherten Bundesbürger nicht aus; konkret erwägen dies aktuell
allerdings nur 12 Prozent. Über die Hälfte (54%) der potenziellen Tarifwechsler
wollen ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft dabei treu bleiben, jeder
zehnte PKV-Versicherte (11%) kann sich aber auch die Verknüpfung des
Tarifwechsels mit einem Versicherungswechsel vorstellen; ein Drittel (35%) ist
in dieser Frage noch unentschieden
[ ©:
E-Mail:
ansgar.metz@email.de ]
10.)
Kinderprüfung
für Medikamente - EU-Verordnung für kindgerechte Arzneitherapien in
Kraft
Endlich ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die Medikamente in der
Anwendung für Kinder sicherer machen wird. Bisher wurden viele Wirkstoffe kaum
daraufhin getestet, wie sie im kindlichen Organismus reagieren. Der Industrie
war der Markt für Kinder in der Vergangenheit zu klein, der Aufwand für
spezielle Forschung zu hoch. Nun muss jedes Medikament auch eine "Kinderprüfung"
durchlaufen, bevor es auf den Markt kommt. Vorraussetzung ist, dass die
Anwendung bei Kindern einen möglichen Nutzen verspricht. Dies wird von dem neu
eingerichteten "Pädiatrieausschuss" der Europäischen Zulassungsbehörde
beurteilt. Die Hersteller erhalten im Gegenzug längeren Patentschutz. Für
Studien mit Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, stellt die EU
Forschern an Universitäten und Fachzentren 30 Millionen Euro bereit. "Die ersten
Studien werden vermutlich Ende dieses Jahres anlaufen", schätzt Professor
Hannsjörg Seyberth, Vorsitzender der Kommission für Arzneimittelsicherheit im
Kindesalter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Sie würden
jeweils mindestens zwei Jahre dauern, so dass vor 2010 nicht mit neu getesteten
Medikamenten zu rechnen ist.
[ PM der "Apotheken Umschau" 6/2007 B
]
Basics:
Pharmakon im
Zahnlexikon-Online
11.)
USA - Gefälschte Colgate Zahnpaste entdeckt
Nachgemachte Zahnpaste mit dem Colgatemarkenzeichen sind in
verschiedenen Supermärkten in New York, New Jersey, Pennsylvania und
Maryland aufgetaucht. Es gebe Indikationen, dass diese Produkte keine
Fluoride enthielten, dafür möglicherweise Diethylenglykol
("Autokühler-Frostschutz"). Das teilte Colgate nach Angaben von
zahn-online.de mit.
Die gefälschte Zahnpaste sei gekennzeichnet mit "Manufactured in South
Africa". Colgate-Palmolive erklärte, es werde keine Zahnpaste aus
Südafrika in die USA importiert. Die gefälschten, untersuchten Packungen
enthielten auch Rechtschreibfehler.
In Zusammenarbeit mit der U.S. Food and Drug Administration sollen die
Urheber der gefälschten Produkte nun identifiziert werden.
[ PM von zm-online]
Basics:
Zahnpasta im
Zahnlexikon-Online
12.)
Schutzimpfungen
kommen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) haben künftig einen gesetzlichen Anspruch
auf die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) aufgeführten Schutzimpfungen. Grundlage für
die Schutzimpfungs-Richtlinie sind die von der Ständigen
Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Dazu gehört
unter anderem auch die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei
Mädchen und jungen Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Der G-BA hat damit einen gesetzlichen Auftrag der jüngsten
Gesundheitsreform in der vorgegebenen Frist bis zum 30. Juni 2007 erfüllt. Auf
Basis der Empfehlungen der beim Robert-Koch-Institut ansässigen STIKO hatte der
G-BA dabei erstmals Einzelheiten zu der Leistungspflicht der Gesetzlichen
Krankenkassen bei Schutzimpfungen festzulegen. Mit der Schutzimpfungs-Richtlinie
des G-BA wurde nun zu allen zu diesem Zeitpunkt geltenden Empfehlungen der STIKO
ein Beschluss gefasst. Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen sind in
Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführt. In einer Tabelle werden dort
die einzelnen Impfungen, deren Indikation sowie Hinweise zu den Schutzimpfungen
genannt.
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind
Leistungen für Schutzimpfungen seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Grundsätzliche Voraussetzung ist
allerdings zunächst eine Empfehlung der Schutzimpfung durch die STIKO. Der G-BA
hat dann künftig zur Verordnungsfähigkeit der Schutzimpfung innerhalb einer
Frist von drei Monaten einen Beschluss zu fassen. In begründeten Ausnahmefällen
kann der G-BA auch von einer Empfehlung der STIKO abweichen. Vor der Neuregelung
durch das GKV-WSG waren Schutzimpfungen freiwillige Satzungsleistungen der
Krankenkassen und damit keine generelle Pflichtleistung der GKV.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur
Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung
im Bundesanzeiger in Kraft.
[ ©
PM des G-BA ]
13.)
Zum Schluss: Clever
Ein reicher Mann liegt auf dem Sterbebett. Er möchte sein
Vermögen mit ins Grab nehmen. In seiner letzten Stunde lässt er seinen Zahnarzt,
seinen Anwalt und einen Pfarrer zu sich rufen. Jedem übergibt er 50.000,- € und
lässt sich versprechen, dass bei der Beerdigung alle drei das Geld in sein Grab
legen. Bei der Beerdigung treten nacheinander der Pfarrer, der Arzt und der
Anwalt an das Grab und werfen einen Briefumschlag hinein. Auf dem Nachhauseweg
bricht der Pfarrer in Tränen aus: "Ich habe gesündigt. Ich muss gestehen, dass
ich nur 40.000,- € in den Umschlag gesteckt habe. 10.000,- € habe ich für einen
neuen Altar in unserer alten Kirche genommen." Darauf sagt der Zahnarzt: "Ich
muss zugeben, dass ich sogar nur 30.000,- € ins Grab geworfen habe. Meine Praxis
brauchte dringend neue Geräte, dafür habe ich 20.000,- € abgezweigt." Der Anwalt
erwidert: "Meine Herren, ich bin erschüttert! Selbstverständlich habe ich dem
Verstorbenen über die volle Summe einen Scheck ins Grab gelegt.
[ ©
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