Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 7/2009/ 1. Juli 2009

Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte dürfen nicht streiken. Verzichten sie kollektiv auf ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, dürfen sie sechs Jahre lang nicht in das gesetzliche System zurück, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

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Inhalt

 1.) Viele Ältere vernachlässigen Zahngesundheit
 2.) Dentaler Schnappschuss
 3.)
Mundstück sorgt für genug Luft im Schlaf
 4.) Praxisgebühr bei Zahnärzten nimmt zu
 5.)
Dicker Bauch und schlechte Zähne nerven Partner
 6.) Immer mehr Zahnärzte arbeiten als Angestellte
 7.)
Rechtliches Fundament für die Patientenverfügung gelegt - ein Bärendienst?
 8.)
So schmeckt Kindern auch "bittere Medizin"
 9.)
Tag der Zahngesundheit 2009 - Info-Pakete ab sofort zu bestellen
10.)
Medikamente auf Kasse: von Aut idem bis Zuzahlung
11.) Strahlungsexposition ist vor allem selbst verursacht
12.) Patientenansprache per Brief unbedenklich
13.)
Zum Schluss: Sonnenkönigin Ulla zum 60.
 

 


1.) Viele Ältere vernachlässigen Zahngesundheit

Mit zunehmendem Alter sinkt die Häufigkeit der Zahnarztbesuche: Während fast 80 Prozent der 65- bis 74-jährigen Prothesenträger mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen, tun dies nur noch knapp zwei Drittel der 75- bis 84-jährigen. Darauf weist das Kuratorium perfekter Zahnersatz (KpZ) mit Blick auf eine aktuelle Studie hin.

Weit über 90 Prozent der 65- bis 74-Jährigen tragen ZE, nur fünf Prozent sind nicht prothetisch versorgt, und nur einer von 100 dieser Altersgruppe hat gesunde eigene Zähne. Das sind Ergebnisse aus der aktuellen Studie des Statistischen Bundesamtes mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen und dem Robert Koch-Institut.
Weniger als zwei Drittel der 75- bis 84-Jährigen suchen danach einmal im Jahr den Zahnarzt auf, bei 35 Prozent vergehen bisweilen mehrere Jahre zwischen zwei Recalls.

Dabei kommen auch Probleme im Zusammenhang mit den Prothesen ans Licht, berichtet das KpZ. Häufig genannt würden Schmerzen und Schwierigkeiten beim Essen bestimmter Nahrungsmittel.
"Im Laufe der Zeit kann sich der Kieferknochen bei Prothesenträgern verändern und zurückbilden, was zu Druckstellen und Entzündungen führen kann", sagt Prof. Hans-Christoph Lauer, wissenschaftlicher Leiter des KpZ.
Regelmäßige Prothesenkontrollen und bei Bedarf Anpassungen seien wichtig, damit die Dritten optimal sitzen. Die Befestigung von Brücken, Voll- oder Teilprothesen auf Implantaten sei zum Beispiel eine gängige Methode für mehr Tragekomfort bei Zahnersatz.
Schlimm werde es, wenn Druckstellen und Entzündungen im Mundbereich nicht zeitig erkannt werden, weil sie sich auf den ganzen Organismus auswirkten und auch Organe wie Herz und Lunge in Mitleidenschaft ziehen könnten.

Neben der eingeschränkten Mobilität sei bei vielen Senioren auch die finanzielle Situation entscheidend, weshalb sie schlecht sitzende Prothesen nicht ersetzen lassen. Das Kuratorium perfekter Zahnersatz weist auf die Festzuschüsse zum Zahnersatz hin.

Nähere Informationen gibt die kostenlose Broschüre "Zahnersatz aktuell - Versorgungen im Vergleich". Einfach einen mit 1,45 Euro frankierten DIN-A5-Rückumschlag an: Kuratorium perfekter Zahnersatz e. V., Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main.

  [ © zm-online / ck/pm ]

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2.) Dentaler Schnappschuss

Zahntechniker können Ersatzzähne bislang nur mit einem Gebissabdruck herstellen. Die Silikonvorlage für dieses Gipsmodell fertigt der Zahnarzt an – für den Patienten ein unangenehmes Prozedere. Künftig liefert ein 3D-Digitalisierer die Konturen der Zähne – ohne Gipsmodell.

Wenn der Zahn schmerzt, ist der Gang zum Zahnarzt unvermeidlich. Für den Patienten beginnt oft ein zeitaufwendiger Behandlungsmarathon. Ist der Zahn nicht mehr zu retten und Zahnersatz nötig, muss der Arzt zunächst einen Silikonabdruck für das Dentallabor anfertigen. Während der Patient mit einer provisorischen Reparatur nach Hause geschickt wird, modellieren Labortechniker einen Gipsabdruck und scannen das Modell anschließend mit Hilfe von Digitalkameras. Aus den geometrischen Messdaten stellt eine Fertigungsanlage den passenden Zahnersatz her.

Der umständliche Weg über den Zahnabdruck, die Gipsform und das Modellscanning im Labor könnte bald der Vergangenheit angehören: »Die dreidimensionalen Koordinaten der Zahnoberfläche lassen sich messtechnisch auch direkt im Mund des Patienten ermitteln«, sagt der Leiter der Gruppe 3-D-Messtechnik am Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF in Jena, Dr. Peter Kühmstedt.

Im Auftrag des Griesheimer Dentalunternehmens Hint-Els entwickelte ein Expertenteam des Fraunhofer-Instituts ein optisches Digitalisierungssystem, das den Mundraum scannt und über eine Kameraoptik dreidimensionale Daten der Zähne aufnimmt. Aus mehreren Datensätzen entsteht ein Gesamtbild des einzelnen Zahns. Nach einer Rundumvermessung lässt sich sogar der komplette Kieferbogen als virtuelles Computerbild darstellen. Die Messbedingungen im engen Mundraum sind ungünstig. Um exakte Ergebnisse zu erhalten, nutzen die Wissenschaftler Streifenprojektionen, bei denen ein Projektor Lichtstreifen auf den zu vermessenden Zahnbereich wirft. Aus den phasenverschobenen Bildern ermittelt die Auswertesoftware schließlich die geometrischen Konturdaten des Zahnes. Dabei liefern zwei Kameraoptiken dem Sensorchip Bildinformationen aus unterschiedlichen Messperspektiven. Nach dem pixelgenauen Vergleich verschiedener Kamerabilder erkennt das Auswertungsprogramm Bildfehler und rechnet diese aus dem Gesamtbild heraus.

Schwierig wird es, wenn sich der Patient während der Aufnahme im Mundraum bewegt. Die Wissenschaftler setzen deshalb auf Schnelligkeit: »Die Aufnahme einer Bildsequenz pro Messposition erfolgt in weniger als 200 Millisekunden«, sagt Kühmstedt.

  [ ©:  PM des Fraunhofer-Institut ]

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3.) Mundstück sorgt für genug Luft im Schlaf

Lästig und laut - so empfinden viele Schlafapnoe-Patienten die CPAP-Therapie (Behandlung vorübergehender Atemstillstände während des Schlafens). Nicht jeder mag oder verträgt die Atem-Maske während des Schlafs, auch kann das vor sich hin surrende Gerät den Schlaf stören. Die Compliance ist bei der CPAP-Therapie entsprechend gering, Hautirritationen können die Therapie zudem erschweren. Nach Schätzung brechen 30 bis 50 Prozent der Patienten die Therapie rasch wieder ab, selbst wenn sie die Symptome erfolgreich lindert, berichtet Dr. Neville Patrick Shine aus Perth in Australien.

Bei 60 Patienten mit Schlafapnoe, die für eine CPAP-Therapie nicht infrage kamen, hat ein Team des HNO-Arztes jetzt eine transpalatinale Pharyngoplastie geprüft. Dabei wird der retropalatinale Raum erweitert, respiratorische Störungen lassen sich so reduzieren. Bei 38 der 60 Patienten - das sind 63 Prozent - verbesserte sich der Schlaf anschließend spürbar: Atemaussetzer traten seltener auf und die arterielle Sauerstoffsättigung nahm zu. Bei 21 Patienten (35 Prozent) verschwand die Schlafapnoe komplett (Arch Otolaryngol Head Neck Surg 135, 2009, 434).

Im selben Fachjournal (135, 2009, 439) beschreibt eine koreanische Arbeitsgruppe einen ähnlich guten Erfolg mit einem einfachen Mundstück, bei dem der Unterkiefer etwas vorgestreckt wird und auf diese Weise die Atmung erleichtert. Bei 37 von 50 damit behandelten Patienten war die Therapie erfolgreich - das sind 74 Prozent: Bei ihnen ging die Zahl von Episoden mit flacher Atmung und die Zahl der Atemaussetzer zurück. Die Erfolgsquote war bei moderater und schwerer Schlafapnoe besonders hoch (82 und 75 Prozent), so das Team um Dr. Chu Hee Lee aus Seongnam.

Allerdings: In den Studien wurden die beiden Therapien nicht direkt gegeneinander geprüft, ein Vergleich der Erfolgsquoten ist daher mit Vorsicht zu betrachten, zudem waren die Patientenzahlen recht klein.

  [ ©:  Ärztezeitung ]

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4.) Praxisgebühr bei Zahnärzten nimmt zu

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen immer mehr Praxisgebühr beim Zahnarzt. Im vergangenen Jahr hätten die Versicherten laut einer Hochrechnung 406 Millionen Euro Gebühr bei den 54 780 Vertragszahnärzten in Deutschland entrichtet, sagte der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Jürgen Fedderwitz, am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa. 2007 seien es noch 401,5 Millionen Euro gewesen, 2006 rund 395 Millionen.

"Das ist eine Last für die Patienten und eine Subventionierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Kosten der Versicherten", kritisierte Fedderwitz. "Unsere Aufrufe, zwei Mal im Jahr zum Arzt zu gehen, haben Erfolg", begründete Fedderwitz den Anstieg. "70 Prozent der Bevölkerung gehen mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt."

Der KZBV-Chef warnte vor negativen Folgen der Gebühr. "Wenn man die gute Vorsorge bei Kindern ins Erwachsenenalter herüberretten will, sollte man auf die Praxisgebühr verzichten", forderte er. "Eine reine Vorsorgeuntersuchung ist zwar gebührenfrei, aber sobald ein kleiner Schaden behandelt wird, wird die Gebühr fällig."

Niemand sollte vom frühzeitigen Gang zum Zahnarzt abgeschreckt werden, denn so lassen sich spätere, aufwendigere Behandlungen verhindern, meinte Fedderwitz. "Die Praxisgebühr beim Zahnarzt ist kontraproduktiv, da sie keine positive Lenkungswirkung entfalten kann, sondern die Menschen höchstens vom rechtzeitigen Arztbesuch abhält."

  [ ©:  Ärztezeitung / dpa ]

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5.) Dicker Bauch und schlechte Zähne nerven Partner

Ein dicker Bauch und schlechte Zähne sind für Deutsche die Liebestöter Nummer eins. 49 Prozent der Bundesbürger würden am Aussehen ihres Partners gern etwas verändern, ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Partnerbörse amio.de. 15 Prozent der Befragten gaben an, dass die Leibesfülle die größte Problemzone des Partners ist.

Vor allem Frauen nörgeln am Bierbauch ihres Liebsten herum: Jede Fünfte findet ihn zu dick. Dagegen kritisiert nur jeder zehnte Mann, dass sie etwas aus der Form geraten ist. Beim Thema Mundhygiene sind sich die Partner einig: Neun Prozent der Männer und elf Prozent der Frauen bemängelten ungepflegte Zähne.

Frauen äußerten sich in der Umfrage kritischer als Männer: Während 44 Prozent der Herren mit Bauch-Beinen-Po ihrer Liebsten zufrieden sind, mäkeln 56 Prozent der Damen an ihrem Darling herum. Zwar mögen 10 Prozent seine Glatze nicht, gleichzeitig stören sich aber 7 Prozent daran, dass ihr Partner zu viel Körperbehaarung hat.

TNS Emnid befragte am 18. und 19. Mai 2009 1001 Bundesbürger ab 14 Jahren, darunter waren 485 Männer und 516 Frauen.

  [ ©:  Ärztezeitung / dpa ]

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6.) Immer mehr Zahnärzte arbeiten als Angestellte

Die Zahl der Zahnärzte, die nicht in eigener Niederlassung, sondern als Angestellte in Praxen arbeiten, ist zwischen dem dritten Quartal 2007 und dem dritten Quartal 2008 von 1.559 auf 2.884 gestiegen. Diese Zahlen weist das aktuelle Jahrbuch 2008 der KZBV aus, das die statistischen Basisdaten und Trends zur vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland dokumentiert.

Für den Vorstand der KZBV hat der enorme Anstieg um fast 85 Prozent klare Ursachen: Viele junge Zahnärzte und vor allem Zahnärztinnen scheuen die hohen Investitionskosten einer Praxisgründung und sehen die Arbeit in Anstellung als attraktive Alternative an. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sind Anstellungsverhältnisse einfacher geworden, und viele Berufseinsteiger bzw. Praxen nutzen diesen Weg. Damit bilden sich größere Behandlungseinheiten.

Diese Entwicklung gilt es aus Sicht der KZBV sorgfältig zu beobachten. Der Trend zu größeren Praxiseinheiten ist durchaus sinnvoll. Zugleich birgt er aber das Risiko, dass die freiberuflich geprägte Praxis dabei unter die Räder kommt. Versorgungsstrukturen mit angestellten Zahnärzten können eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung, wie sie heute existiert, nicht sichern. Dafür steht nach wie vor der freie Beruf des selbständigen Zahnarztes.

Der Trend zu Anstellung ist eingebettet in eine generelle langfristige Entwicklung. Seit Jahren ist eine wachsende Tendenz der Zahnärzte zum gemeinschaftlichen Arbeiten in Verbünden zu beobachten. Zahl und Größe der Gemeinschaftspraxen mit mehreren Inhabern nehmen stetig zu. Ausweislich des aktuellen Jahrbuches ist ihr Anteil von 7,5 Prozent im Jahr 1991 auf 19 Prozent in 2007 angewachsen. Nach Einschätzung des Vorstandes ist dies auch eine Reaktion auf den wachsenden Kostendruck und die Unsicherheit im Gesundheitswesen.

 [  ©:  PM der KZBV ]

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7.) Rechtliches Fundament für die Patientenverfügung gelegt - ein Bärendienst?

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das lange Ringen um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Patientenverfügungen abgeschlossen und Regelungen zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen verabschiedet. Nach wie vor bleibt es wichtig, sich vor der Formulierung einer Patientenverfügung Zeit zu nehmen, sich genau mit dem Inhalt auseinanderzusetzen und die Patientenverfügung möglichst durch eine Vorsorgevollmacht zu flankieren.
Durch die gesetzlichen Vorgaben, die voraussichtlich zum 1. September in Kraft treten werden, wird die Unsicherheit darüber beseitigt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ärzte der Patientenverfügung Folge leisten müssen und dürfen. Bisher gab es in diesem Bereich zwar gewisse von der Rechtsprechung geschaffene Leitlinien. Trotzdem kam es zu häufig zu Situationen, in denen die beteiligten Ärzte, Angehörigen und Betreuer unsicher waren, ob der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen tatsächlich vorgenommen werden durfte und ob der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille gegebenenfalls auch gegen die Empfehlung des Arztes durchgesetzt werden konnte.

Die jetzt beschlossenen, klarstellenden gesetzlichen Regelungen sehen insbesondere folgende Eckpunkte vor:

  Die Patientenverfügung ist mindestens schriftlich abzufassen. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
  Wenn der Betroffene keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern kann, sind Betreuer und Bevollmächtigte an die schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen allerdings prüfen, ob die Festlegungen in der Verfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
  Es gibt keine sog. Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklären würde.
  Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Beteiligung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, ist bezüglich schwerwiegender Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen.

Das Gesetz legt also die Rahmenbedingungen bezüglich des Umgangs mit Patientenverfügungen fest. Hingegen enthält es keine genauen Maßgaben zum Inhalt einer Verfügung. Dies ist auch insofern nachvollziehbar, als dass die Lebenssituationen und die Vorstellungen Betroffener derart vielfältig sind, dass sich eine pauschale gesetzliche Inhaltsvorgabe oder ein gesetzliches Muster nicht anbieten. Angesichts dieses Gestaltungsspielraums und der elementaren Entscheidungen, die mit einer Patientenverfügung verbunden sind, sollte man nicht zwischen Tür und Angel ein beliebiges Muster unterschreiben, sondern sich vor der Abfassung der Verfügung überlegen, ob und in welchen Situationen man den Abbruch einer ärztlichen Behandlung tatsächlich wünscht. Für Patienten, die bereits in ärztlicher Behandlung sind, bietet es sich an, sich mit dem behandelnden Arzt über den möglichen Krankheitsverlauf auszutauschen, um eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können.

Ferner sollte im Zuge der Erstellung einer Patientenverfügung an die Erteilung einer Vorsorgevollmacht gedacht werden. So gibt Notar Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer zu bedenken: "Die beste Patientenverfügung nutzt ohne begleitende Vorsorgevollmacht wenig. Denn der niedergelegte Wille muss gegenüber Ärzten und Pflegepersonal auch kommuniziert werden, wozu der Patient in der Situation, für die die Verfügung gedacht ist, selbst nicht mehr in der Lage ist. Eine begleitende Vollmacht ist daher unbedingt zu empfehlen."

Mit einer Vollmacht kann man zugleich für andere Situationen vorsorgen und dem Bevollmächtigen etwa auch die Erledigung von Bankgeschäften und Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen anvertrauen.

Auch wenn weder die Patientenverfügung, noch die Vorsorgevollmacht der notariellen Form bedürfen, gilt nach wie vor, dass man sich über die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und die Patientenverfügungen durch einen Notar eingehend beraten lassen kann. Die notarielle Mitwirkung stellt nicht nur sicher, dass wirksame, klare und eindeutige Formulierungen gewählt werden. Notarielle Urkunden werden im Ernstfall auch eher akzeptiert als privatschriftlich verfasste Erklärungen, weil der Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit des Erklärenden prüft und Zweifel an der Echtheit der Dokumente damit ausgeschlossen werden. Zu bedenken ist ferner, dass der Bevollmächtigte unter Umständen ein Grundstück verkaufen oder beleihen muss, um etwaige Pflegekosten zu finanzieren. In diesem Fall hilft nur eine notarielle Vorsorgevollmacht weiter.

 [  ©:  Nowak Communications GmbH , http://www.notar-recht.de/ ]

 kostenloser Ratgeber zum Herunterladen: http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/ratgeber/patientenverfuegung.php

Kritisch äußert sich zu dem neuen Gesetz der Ehrenvorsitzender des Marburger Bundes, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery , in einem Kommentar der Ärztezeitung:

Ein Bärendienst für Ärzte und Patienten

Eines ist sicher gut: Die Debatte um die Gültigkeit von Patientenverfügung ist beendet. Das Ergebnis ist gleichwohl zutiefst unbefriedigend. Statt mehr Rechtssicherheit gibt es nur mehr Zweifel. Wer bisher zögerte und zauderte eine Patientenverfügung zu verfassen, wird es nach diesem Gesetz noch unsicherer sein.

Es gilt der Wille des Patienten. Das ist nicht neu, das war auch schon vorher so. Neu ist jetzt, dass eine Patientenverfügung die Ärzte auch dann bindet, wenn die zugrunde liegende Erkrankung gar nicht zum Tode führt. Und bedauerlich ist, dass in Verbindung mit diesem vielleicht ins Leben einschneidenden Akt nicht einmal eine Beratung durch eine kompetente Person des Vertrauens vorgesehen ist.

Gefährlich ist auch, dass der Person des Betreuers eine dramatische Macht zugewachsen ist. Er entscheidet jetzt für den Patienten - entscheidet er gegen die Ärzte, muss ein Gericht urteilen. Dieses Gesetz wird daher entweder therapeutischen Nihilismus bei Ärzten fördern oder Gerichte beschäftigen. Schulterzucken oder Gericht anrufen - das wird die Alternative der Ärzte werden.

Dabei löst das Gesetz die wirklichen Probleme nicht. Eine Herausforderung sind nicht die Patienten, die eine Patientenverfügung haben, sondern die, die keine haben! Das sind immerhin 85 Prozent der Bevölkerung. Eine Debatte wäre dann fruchtbar, wenn es gelänge, mehr Menschen zu motivieren, sich mit ihrem Sterben und ihrem Tod zu befassen und klare Verfügungen zu treffen.

Wir haben deswegen vorgeschlagen, statt neuer Gesetze eine Kampagne zur Verankerung der Patientenverfügungen im Gedankengut aller Menschen zu starten. Wir haben vorgeschlagen, dass möglichst viele Bürger eine Patientenverfügung verfassen, einen Betreuer aus dem Kreise ihrer Angehörigen oder Lieben benennen und eine Vorsorgevollmacht verfügen. Wer jetzt eine Patientenverfügung hat oder neu verfasst, legt sein Leben in die Hände dieses Papiers und eines Betreuers. Hat er keinen ernannt, wird ein Berufsbetreuer ernannt.

Mit diesem Konzept kann man aber die Menschen nicht überzeugen, die aus Angst, Zweifel oder Zaudern bisher keine Patientenverfügung erlassen haben. Diese werden durch die apodiktische Formularlösung des neuen Gesetzes eher von Festlegungen abgeschreckt. Damit aber verkehrt sich der Zweck des Gesetzes in sein Gegenteil. Es wird nicht mehr Patientenverfügungen geben, sondern weniger. Statt Rechtssicherheit zu schaffen - die es schon gab - werden Zweifel und Angst geschürt. Den Ärzten und den Patienten ist damit ein Bärendienst erwiesen.

 [  ©:  Ärztezeitung ]

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8.) So schmeckt Kindern auch "bittere Medizin"

Viele Kinder nehmen Medikamente nicht gerne ein. "Apotheker können Eltern Tipps geben, wie sie Arzneimittel sicher und kindgerecht verabreichen können", so Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Wichtig ist dabei, altersgerecht zu handeln und das Kind soweit wie möglich einzubeziehen." Älteren Kindern sollten Eltern erklären, warum die Einnahme des Medikaments nötig ist.

Säuglinge oder Kleinkinder bekommen neben Zäpfchen meist flüssige Medikamente. Diese sollten nicht mit einem Tee- oder Esslöffel abgemessen werden. Genauer ist ein Dosierlöffel oder ein Messbecher. Für Säuglinge gibt es Medikamentensauger. Eine weitere Hilfe sind Dosierspritzen, mit denen die Flüssigkeit in kleinen Mengen gegeben werden kann. Strampelt das Kind oder spuckt es einen Teil der Flüssigkeit wieder aus, kann dies problematisch sein. Es darf dann nicht nochmals die gesamte Menge des Arzneimittels gegeben werden, sonst kann es zu Überdosierungen kommen. Nicht selten gibt es für den selben Arzneistoff auch kinderfreundliche Darreichungsformen und Säfte mit angenehmem Geschmack.

Mischt man Arzneimittel mit (abgepumpter) Muttermilch, Säuglingsnahrung, Brei oder anderen Lebensmitteln, müssen vorher mögliche Wechselwirkungen ausgeschlossen sein. Das Kind muss die gesamte Menge der Flüssigkeit oder des Breis zu sich nehmen, sonst kann es zu Unterdosierungen kommen. Zäpfchen sind leicht angewärmt einfacher und schmerzfrei einzuführen. Zu diesen und weiteren Fragen informiert der Apotheker gerne individuell.

  [ ©: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände  ]

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9.) Tag der Zahngesundheit 2009 - Info-Pakete ab sofort zu bestellen

Der 25. September markiert in Deutschland seit 1991 den Tag der Zahngesundheit. Das Motto in diesem Jahr lautet:                       
                               Gesund beginnt im Mund - krank sein oftmals auch

Damit soll auf den Zusammenhang zwischen Mundhygiene und Allgemeingesundheit hingewiesen werden.

Krankenkassen, Landesarbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämter und Zahnärzteschaft organisieren zu diesem Anlass bundesweit Hunderte von Events, Wettbewerbe und Vorträge, um auf das Thema Mundhygiene aufmerksam zu machen.
Es ist auch ein Tag der Kreativität, an dem gesunde und schöne Zähne im Mittelpunkt stehen. Die beste Aufklärung bekommen die Patienten in ihrer Zahnarztpraxis vor Ort.

Dafür bietet das Info-Paket des Aktionskreises Tag der Zahngesundheit einiges: Es enthält unter anderem Plakate, Flyer, Aufklärungsbroschüren und Proben. Das Paket kann ab sofort angefordert werden.

Zur Info: Bitte vorab die Gebühr von 7,50 Euro mit Angaben der Lieferadresse überweisen: Verein für Zahnhygiene e.V., Konto: 58 99 42, BLZ 508 501 50, Sparkasse Darmstadt.

Dann den Einzahlungsbeleg (Kopie) mit Adresse/Praxisstempel als Anforderung für das Info-Paket an den Verein für Zahnhygiene e.V. schicken oder faxen: Liebigstraße 25; 64293 Darmstadt, Fax: 06151–1 37 37–30


 
[
 © zm-online / sf/pm
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10.) Medikamente auf Kasse: von Aut idem bis Zuzahlung

Die Debatte über Rabattverträge wird mit Begriffen geführt, die eine eigene gesundheitspolitische Historie haben. Ein Rabatt-ABC hilft beim Verständnis.

Aut idem

Die Aut-idem-Regel (lateinisch: oder das Gleiche) ist am 1. Juli 2002 als Bestandteil des Arzneimittel-Ausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) in Kraft getreten. Ursprünglich bestand nur dann für den Apotheker keine Austauschverpflichtung, wenn der Arzt selbst ein preisgünstiges Arzneimittel verordnet oder eine Ersetzung auf dem Rezeptblatt ausdrücklich ausschließt. Verschärft wurden die Austauschregeln mit dem Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz (WSG) im Jahr 2007. Seitdem sind Apotheker nach Paragraf 129 Absatz 1 SGB V verpflichtet, auch dann rabattierte Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt eine Substitution nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Das heißt: Kreuzt der Arzt nicht explizit Aut idem an, dann dürfen nur noch Packungen der Rabattpartner abgegeben werden.

Bonus-Malus-Regelung

Die Bonus-Malus-Regel basiert auf dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist. Er sieht ursprünglich Strafzahlungen für Ärzte vor, wenn für bestimmte Krankheiten festgelegte Therapiekosten überschritten werden. Die Regelung hat sich - aus Sicht der Regierung - als stumpfes Schwert erwiesen. Schon für 2008 hatten KBV und Kassen vereinbart, die Malus-Regel nicht anzuwenden. Hintergrund ist, dass die offiziellen Preise vieler Generika nicht die tatsächlichen - niedrigeren - Kosten widerspiegeln. Damit entfällt aber die Grundlage, um arztindividuelle Regresse zu berechnen. Die Bonus-Malus-Regel ist eines der Beispiele dafür, wie sich Kostendämpfungsinstrumente gegenseitig überlagen - und außer Kraft setzen.

Cost- oder Risk-Sharing

Mit Cost- oder Risk-Sharing werden neuartige Vereinbarungen zwischen Kassen und Herstellern über die Konditionen und den Einsatz innovativer Arzneimittel. Bei einem Risk-Sharing-Vertrag gibt der Hersteller in einem Vertrag mit einer oder mehreren Kassen Qualitäts- oder Erfolgsgarantien ab. Tritt der erhoffte Erfolg nicht ein, übernimmt der Hersteller die Kosten. Bei einem Cost-Sharing vereinbaren Hersteller und Krankenkasse ein bestimmtes Budget oder eine Obergrenze für Ausgaben einer definierten Arzneimitteltherapie. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat sich in einer Stellungnahme sehr kritisch mit diesen Modellen auseinandergesetzt.

Festbeträge

Festbeträge für Arzneimittel gibt es bereits seit 1989. Festbeträge werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgelegt. Nach Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) waren im vergangenen Jahr Festbetragsarzneimittel pro durchschnittlich verordneter Packung 70,94 Euro billiger als Arzneimittel ohne Festbetrag. Der durchschnittliche Packungspreis eines Festbetragsarzneimittels betrug im vergangenen Jahr 25,17 Euro, bei Präparaten ohne Festbetrag waren es 96,11 Euro.

Gebietslos

Die Aufteilung der AOK-Ausschreibung in fünf Gebietslose mit 4,1 bis 5,6 Millionen AOK-Versicherte hat zur Folge, dass es vom Wohnort abhängt, welches Präparat ein Versicherter genau erhält. Für die Abgabe in der Apotheke gilt das Heimatprinzip, und zwar auch dann, wenn sich ein Versicherter in einer anderen Gebietslosregion befindet. Theoretisch müssten Apotheken für alle fünf Gebietslose die entsprechenden Präparate der Rabattpartner bereithalten.

Zuzahlung

Patienten müssen für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel keine Zuzahlung leisten, wenn die Kassen gemeinsam das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung ist, dass sein Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Für die neuen Rabattverträge der AOK gelten jedoch keine einheitlichen Befreiungsregeln. So hat die AOK Bayern die Zuzahlung bei allen Rabatt-Arzneimitteln erlassen. In Baden-Württemberg sind nur Versicherte befreit, wenn sie am Hausarzt-Modell teilnehmen. In Niedersachsen gibt es keine generelle Befreiung; wenn aber eine Alternative zuzahlungsbefreit ist, dann wird auch für das Rabattpräparat keine Zuzahlung erhoben; das gilt auch in Hessen.

  [ ©:  fst , Ärztezeitung ]

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11.) Strahlungsexposition ist vor allem selbst verursacht

Die neuen auf Funk - also hochfrequenten elektromagnetischen Wellen - basierenden Kommunikationstechnologien sind von unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Gleichzeitig jedoch kursieren in der Bevölkerung diffuse Ängste vor gesundheitlichen Schäden, die möglicherweise durch solche Strahlung entstehen, auch wenn bisher keine Schäden wissenschaftlich nachgewiesen worden sind.
Zum ersten Mal in der Schweiz haben Forschende der Institute für Sozial- und Präventivmedizin der Universitäten Basel und Bern gemessen, wie stark diese Strahlungsquellen alltäglich auf uns einwirken. Mithilfe von neuartigen, tragbaren Messgeräten und Tagebuchdaten hat das Team um Martin Röösli die Strahlenexposition bei 166 Studienteilnehmern aus der Region Basel bestimmt.

Strahlung nimmt zu, aber liegt weit unter dem Grenzwert

Wie die Forschenden in der Fachzeitschrift "Environmental Research" berichten, hat die zunehmende Verbreitung von Mobiltelefonie, Wireless LAN und anderen Funkanwendungen in den letzten 20 Jahren zu einem ungefähr zehnfachen Anstieg der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung in der Umwelt geführt. Trotzdem liegt die durchschnittliche Stärke der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung mit 0.22 Volt pro Meter immer noch deutlich unter den in der Schweiz geltenden Grenzwerten. Die Strahlen stammen dabei vor allem von Mobiltelefonen, Mobilfunkbasisstationen und Schnurlostelefonen. Andere Quellen wie Radio-, Fernsehstationen und Wireless LAN spielen meist eine untergeordnete Rolle.

Oft selbst verursacht

Wer seine persönliche Strahlenbelastung reduzieren möchte, erreicht dies mit einfachen Massnahmen. "Ein großer Teil der auf uns einwirkenden Strahlung ist selbst verursacht", sagt Martin Röösli. Wer zu Hause auf den Besitz eines Schnurlostelefons verzichte und das Telefonieren mit dem Mobiltelefon auf ein Minimum beschränke, sei deutlich weniger Strahlen ausgesetzt.

Bisher gibt es weltweit nur wenige Studien, welche die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen der alltäglichen Einwirkung der elektromagnetischen Strahlen erforschen. Die in einer internationalen Kooperation durchgeführte Messkampagne bildet nun eine solide Grundlage, um den Einfluss der Strahlung auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität und den Schlaf zu untersuchen. Resultate dazu sind Ende Jahr zu erwarten.

  [ ©: Prof. Dr. Martin Röösli , E-Mail: martin.roosli@unibas.ch ]

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12.) Patientenansprache per Brief unbedenklich

Ärzten ist es auch nach der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf Vorsorgetermine oder einen "Tag der offenen Tür" hinzuweisen. Es handelt sich dabei zwar um Werbung, die Zustellung von Briefen ist von der Verschärfung der Rechtslage jedoch nicht betroffen.

Die Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken ist dagegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten gestattet. Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars der Kanzlei Taylor Wessing, Hamburg, rät: "Ärzte sollten sich von ihren Patienten gleich bei der Erhebung der Daten die ausdrückliche Einwilligung einholen, sie auch per E-Mail, Fax oder Telefon auf besondere Aktionen hinweisen zu dürfen."

Die einschränkenden Regelungen gelten nur für Werbemaßnahmen. Die normale Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis ist über alle Kanäle zulässig, für die Patienten ihre Kontaktdaten angegeben haben. Um beispielsweise Laborergebnisse oder Terminausfälle mitzuteilen, können Ärzte und Praxismitarbeiter frei zwischen den verschiedenen Medien wählen. Für vertrauliche Informationen eignet sich das Fax allerdings nicht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Dritte darauf Zugriff haben.

  [ ©: PM  http://www.stiftung-gesundheit.de/  ]

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13.) Zum Schluss: Sonnenkönigin Ulla zum 60.

Ulla Schmidt wurde im Juni 60 Jahre alt. Für Gregor Mothes von der "Ärzte Zeitung" war dies ein Anlass für einen - nicht ganz ernst gemeinten Blick ins Jahr 2015. Wer dann im Kabinett verantwortlich für Gesundheitspolitik sein wird? Dreimal dürfen Sie raten!

"Deutschland im Jahr 2015:
Wir befinden uns in der dritten Legislaturperiode einer großen Koalition unter Angela Merkel. Während sich die Kanzlerin wie gewohnt aus der Politik heraushält, lenkt die im Amt scheinbar festgemauerte Ulla Schmidt das deutsche Gesundheitssystem eisern in Richtung demographische Katastrophe. Dabei hat die Aachener Privatpatientin bereits Großes geleistet. Ob es an den unglaublich witzigen Auftritten ihres Hofnarren Karl Lauterbach, der allgemeinen Talkshow-Verdrossenheit oder der mächtigen Ausstrahlung der Ministerin selbst liegt, dass es kaum nennenswerten Widerstand gegen die gewaltigen Umwälzungen gegeben hat, lässt sich nicht restlos klären.

Vermutet wird jedoch, dass es den meisten Deutschen egal ist, solange sie nur gesund bleiben. Die Kranken hingegen sind froh, wenn sie es zum Arzt schaffen und flüssig genug sind, um die Praxisgebühr zu bezahlen. In einer unrepräsentativen, aber vermutlich allgemeingültigen Studie der Aachener Ulla Schmidt-Gesellschaft wurde ermittelt, dass zwischen der Höhe der Praxisgebühr und der Anzahl der Arztbesuche pro Quartal ein Zusammenhang besteht. Um zu erreichen, dass nur zum Arzt geht, wer auch wirklich krank ist, wurde sie auf einen Pauschalbetrag von 67,49 Euro pro Arztbesuch festgesetzt.

Dieser Betrag wird beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte abgebucht, mit der seit 2010 bundesweit alle Patienten ausgestattet sind. Ulla Schmidt hat das neue Modell in Zusammenarbeit mit Wolfgang Schäuble entwickeln lassen. Auf der Chipkarte sind neben Kassenzugehörigkeit, Diagnosen und Arztbriefen auch der Kontostand, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie die voraussichtliche Lebenserwartung gespeichert. Auf Wunsch kann der Patient seine "Kundenkarte" auch zum Bahnfahren, für den Einkauf und die Benutzung öffentlicher Toiletten mit Hintergrundmusik benutzen.

Auch Ulla Schmidts Vision von der Stärkung des Wettbewerbs durch ein Wettbewerbsstärkungsgesetz ist nahezu verwirklicht worden. Kostendämpfung, Rationierung sowie freundliche und feindliche Übernahmen haben die GKV in zwei große Bereiche aufgeteilt: AOK Nord und AOK Süd. Mittlerweile sind dort 91 Prozent der Bundesbürger versichert. Daneben bestehen nur noch die "Erste Klasse Privatkasse Baden-Württemberg" und die Kaffeekasse des Bundesgesundheitsministeriums.

Seit die AOK wegen zwielichtiger Geschäfte mit der eigenen Insolvenz auch noch zwangsverstaatlicht wurde, werden die jährlichen Überschüsse zu 50 Prozent aus Steuermitteln finanziert. Ein weiterer großer Teil kommt aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Seit Inkrafttreten des "Morbi-RSA", den 45 Prozent der Deutschen immer noch für ein bizarres Plüschtier halten, wurde allein die Diagnose "Depression" mehrere Millionen Mal gestellt. Selbst die sprunghaft angestiegene Quote der tatsächlichen Erkrankungen kann da nur schwer Schritt halten. Gerade im Alter gibt es zwar auch weitere gut bezahlte Krankheitsbilder, etwa Diabetes, Schweinegrippephobie oder die zahlreichen Herz- und Gesäßerkrankungen. Das Gros der Versicherten aber ist dank Morbiditätsorientierung inzwischen mental niedergeschlagen, dement oder drogensüchtig. Die elektronisch vorgefertigten Diagnoseformulare werden von der Kasse gestellt und müssen vom Arzt nur noch mit einer Signatur gegengezeichnet werden.

Ärzte sind, sofern sie nicht in Baden-Württemberg oder im Regierungsviertel praktizieren, seit der Verstaatlichung der AOK praktisch Angestellte der Bundesregierung, also Angestellte Ulla Schmidts. Die Ausbildung beinhaltet außer medizinischen Grundkenntnissen nun auch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und Jura. Ärzte sind zu dem geworden, wovor sie ihre Kinder immer gewarnt haben: Anwalt (der Patienten), Manager (der Kassen) und Diener (des Staates).

Doch die Reform-Agenda des Gesundheitsministeriums ist noch nicht am Ende. Die größte Herausforderung der Zukunft stellt die demographische Entwicklung dar. Eine visionäre Idee wird ab 2020 umgesetzt, die so genannte "altersgerechte Gesundheitsabgabe". Hierbei handelt es sich um einen nach Alter gestaffelten Betrag, der sich aus der Relation von gemeinnützig erbrachter Leistung und verursachten Gesundheitskosten des Patienten errechnet. Ab dem 70. Lebensjahr wird das Geld monatlich von der Rente abgezogen, auf Wunsch kann auch beim "Essen auf Rädern" etwas "herausgenommen" werden. Kritiker monieren zwar, dass man das "herausgenommene Essen" niemandem mehr anbieten könne, nichtsdestotrotz wird dies aber nicht die letzte umstrittene Maßnahme bleiben.

Zur nächsten Bundestagswahl wird ein harter Wahlkampf auch mit gesundheitspolitischen Themen erwartet. Doch alle Experten gehen davon aus, dass es am Ende wieder auf Ministerin Ulla Schmidt hinausläuft. Die resolute SPD-Politikerin sagt schon jetzt: "Mir ist egal wer gewinnt, Hauptsache, ich bleibe im Amt."

Namhafte Künstler arbeiten unterdessen an einer meterhohen Statue, die zu Ehren der Gesundheitsministerin noch zu ihren Lebzeiten in Berlin aufgestellt werden soll. Den Sockel soll die Inschrift zieren:
"Die Gesundheitsreform nützt allen. Solange Sie nicht krank werden."

  [ ©: Ärztezeitung / Gregor Mothes ]

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