|
Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
7/2009/ 1. Juli 2009
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte dürfen nicht streiken. Verzichten sie
kollektiv auf ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung,
dürfen sie sechs Jahre lang nicht in das gesetzliche System zurück, urteilte das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion
Falls dieser NewsLetter
nicht richtig dargestellt wird, klicken Sie bitte diesen Link an
Inhalt
1.)
Viele Ältere vernachlässigen Zahngesundheit
2.)
Dentaler Schnappschuss
3.)
Mundstück sorgt für genug Luft im Schlaf
4.) Praxisgebühr bei Zahnärzten nimmt zu
5.)
Dicker Bauch und schlechte
Zähne nerven Partner
6.)
Immer mehr Zahnärzte arbeiten als Angestellte
7.)
Rechtliches Fundament für die
Patientenverfügung gelegt - ein Bärendienst?
8.)
So schmeckt Kindern auch "bittere
Medizin"
9.)
Tag der Zahngesundheit 2009 - Info-Pakete ab sofort
zu bestellen
10.)
Medikamente auf Kasse: von
Aut idem bis Zuzahlung
11.)
Strahlungsexposition ist vor allem selbst
verursacht
12.)
Patientenansprache per Brief
unbedenklich
13.)
Zum Schluss: Sonnenkönigin Ulla zum 60.
1.)
Viele
Ältere vernachlässigen Zahngesundheit
Mit zunehmendem Alter sinkt die Häufigkeit der Zahnarztbesuche:
Während fast 80 Prozent der 65- bis 74-jährigen Prothesenträger
mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen, tun dies nur noch knapp
zwei Drittel der 75- bis 84-jährigen. Darauf weist das Kuratorium
perfekter Zahnersatz (KpZ) mit Blick auf eine aktuelle Studie hin.
Weit über 90 Prozent der 65- bis 74-Jährigen tragen ZE, nur fünf Prozent
sind nicht prothetisch versorgt, und nur einer von 100 dieser
Altersgruppe hat gesunde eigene Zähne. Das sind Ergebnisse aus der
aktuellen Studie des Statistischen Bundesamtes mit dem Deutschen Zentrum
für Altersfragen und dem Robert Koch-Institut.
Weniger als zwei Drittel der 75- bis 84-Jährigen suchen danach einmal im
Jahr den Zahnarzt auf, bei 35 Prozent vergehen bisweilen mehrere Jahre
zwischen zwei Recalls.
Dabei kommen auch Probleme im Zusammenhang mit den Prothesen ans Licht,
berichtet das KpZ. Häufig genannt würden Schmerzen und Schwierigkeiten
beim Essen bestimmter Nahrungsmittel.
"Im Laufe der Zeit kann sich der Kieferknochen bei Prothesenträgern
verändern und zurückbilden, was zu Druckstellen und Entzündungen führen
kann", sagt Prof. Hans-Christoph Lauer, wissenschaftlicher Leiter des
KpZ.
Regelmäßige Prothesenkontrollen und bei Bedarf Anpassungen seien
wichtig, damit die Dritten optimal sitzen. Die Befestigung von Brücken,
Voll- oder Teilprothesen auf Implantaten sei zum Beispiel eine gängige
Methode für mehr Tragekomfort bei Zahnersatz.
Schlimm werde es, wenn Druckstellen und Entzündungen im Mundbereich
nicht zeitig erkannt werden, weil sie sich auf den ganzen Organismus
auswirkten und auch Organe wie Herz und Lunge in Mitleidenschaft ziehen
könnten.
Neben der eingeschränkten Mobilität sei bei vielen Senioren auch die
finanzielle Situation entscheidend, weshalb sie schlecht sitzende
Prothesen nicht ersetzen lassen. Das Kuratorium perfekter Zahnersatz
weist auf die Festzuschüsse zum Zahnersatz hin.
Nähere Informationen gibt die kostenlose Broschüre "Zahnersatz aktuell -
Versorgungen im Vergleich". Einfach einen mit 1,45 Euro frankierten
DIN-A5-Rückumschlag an: Kuratorium perfekter Zahnersatz e. V.,
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main.
[ ©
zm-online / ck/pm ]
Basics: Mundgesundheit
im
Zahnlexikon-Online
2.)
Dentaler Schnappschuss
Zahntechniker können Ersatzzähne bislang nur mit einem
Gebissabdruck herstellen. Die Silikonvorlage für dieses Gipsmodell fertigt der
Zahnarzt an – für den Patienten ein unangenehmes Prozedere. Künftig liefert ein
3D-Digitalisierer die Konturen der Zähne – ohne Gipsmodell.
Wenn der Zahn schmerzt, ist der Gang zum Zahnarzt unvermeidlich. Für den
Patienten beginnt oft ein zeitaufwendiger Behandlungsmarathon. Ist der Zahn
nicht mehr zu retten und Zahnersatz nötig, muss der Arzt zunächst einen
Silikonabdruck für das Dentallabor anfertigen. Während der Patient mit einer
provisorischen Reparatur nach Hause geschickt wird, modellieren Labortechniker
einen Gipsabdruck und scannen das Modell anschließend mit Hilfe von
Digitalkameras. Aus den geometrischen Messdaten stellt eine Fertigungsanlage den
passenden Zahnersatz her.
Der umständliche Weg über den Zahnabdruck, die Gipsform und das Modellscanning
im Labor könnte bald der Vergangenheit angehören: »Die dreidimensionalen
Koordinaten der Zahnoberfläche lassen sich messtechnisch auch direkt im Mund des
Patienten ermitteln«, sagt der Leiter der Gruppe 3-D-Messtechnik am
Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF in Jena, Dr. Peter
Kühmstedt.
Im Auftrag des Griesheimer Dentalunternehmens Hint-Els entwickelte ein
Expertenteam des Fraunhofer-Instituts ein optisches Digitalisierungssystem, das
den Mundraum scannt und über eine Kameraoptik dreidimensionale Daten der Zähne
aufnimmt. Aus mehreren Datensätzen entsteht ein Gesamtbild des einzelnen Zahns.
Nach einer Rundumvermessung lässt sich sogar der komplette Kieferbogen als
virtuelles Computerbild darstellen. Die Messbedingungen im engen Mundraum sind
ungünstig. Um exakte Ergebnisse zu erhalten, nutzen die Wissenschaftler
Streifenprojektionen, bei denen ein Projektor Lichtstreifen auf den zu
vermessenden Zahnbereich wirft. Aus den phasenverschobenen Bildern ermittelt die
Auswertesoftware schließlich die geometrischen Konturdaten des Zahnes. Dabei
liefern zwei Kameraoptiken dem Sensorchip Bildinformationen aus
unterschiedlichen Messperspektiven. Nach dem pixelgenauen Vergleich
verschiedener Kamerabilder erkennt das Auswertungsprogramm Bildfehler und
rechnet diese aus dem Gesamtbild heraus.
Schwierig wird es, wenn sich der Patient während der Aufnahme im Mundraum
bewegt. Die Wissenschaftler setzen deshalb auf Schnelligkeit: »Die Aufnahme
einer Bildsequenz pro Messposition erfolgt in weniger als 200 Millisekunden«,
sagt Kühmstedt.
[
©: PM des
Fraunhofer-Institut ]
Basics:
CAD/CAM im
Zahnlexikon-Online
3.)
Mundstück sorgt für genug
Luft im Schlaf
Lästig und laut - so empfinden viele Schlafapnoe-Patienten die
CPAP-Therapie (Behandlung vorübergehender Atemstillstände während des
Schlafens). Nicht jeder mag oder verträgt die Atem-Maske während des
Schlafs, auch kann das vor sich hin surrende Gerät den Schlaf stören.
Die Compliance ist bei der CPAP-Therapie entsprechend gering,
Hautirritationen können die Therapie zudem erschweren. Nach Schätzung
brechen 30 bis 50 Prozent der Patienten die Therapie rasch wieder ab,
selbst wenn sie die Symptome erfolgreich lindert, berichtet Dr. Neville
Patrick Shine aus Perth in Australien.
Bei 60 Patienten mit Schlafapnoe, die für eine CPAP-Therapie nicht
infrage kamen, hat ein Team des HNO-Arztes jetzt eine transpalatinale
Pharyngoplastie geprüft. Dabei wird der retropalatinale Raum erweitert,
respiratorische Störungen lassen sich so reduzieren. Bei 38 der 60
Patienten - das sind 63 Prozent - verbesserte sich der Schlaf
anschließend spürbar: Atemaussetzer traten seltener auf und die
arterielle Sauerstoffsättigung nahm zu. Bei 21 Patienten (35 Prozent)
verschwand die Schlafapnoe komplett (Arch Otolaryngol Head Neck Surg
135, 2009, 434).
Im selben Fachjournal (135, 2009, 439) beschreibt eine koreanische
Arbeitsgruppe einen ähnlich guten Erfolg mit einem einfachen Mundstück,
bei dem der Unterkiefer etwas vorgestreckt wird und auf diese Weise die
Atmung erleichtert. Bei 37 von 50 damit behandelten Patienten war die
Therapie erfolgreich - das sind 74 Prozent: Bei ihnen ging die Zahl von
Episoden mit flacher Atmung und die Zahl der Atemaussetzer zurück. Die
Erfolgsquote war bei moderater und schwerer Schlafapnoe besonders hoch
(82 und 75 Prozent), so das Team um Dr. Chu Hee Lee aus Seongnam.
Allerdings: In den Studien wurden die beiden Therapien nicht direkt
gegeneinander geprüft, ein Vergleich der Erfolgsquoten ist daher mit
Vorsicht zu betrachten, zudem waren die Patientenzahlen recht klein.
[
©:
Ärztezeitung
]
Basics:
Apnoe u.
Schnarchen im
Zahnlexikon-Online
4.)
Praxisgebühr bei
Zahnärzten nimmt zu
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen immer mehr Praxisgebühr beim
Zahnarzt. Im vergangenen Jahr hätten die Versicherten laut einer
Hochrechnung 406 Millionen Euro Gebühr bei den 54 780 Vertragszahnärzten
in Deutschland entrichtet, sagte der Vorsitzende der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Jürgen Fedderwitz, am
Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa. 2007 seien es noch 401,5
Millionen Euro gewesen, 2006 rund 395 Millionen.
"Das ist eine Last für die Patienten und eine Subventionierung der
gesetzlichen Krankenversicherung auf Kosten der Versicherten",
kritisierte Fedderwitz. "Unsere Aufrufe, zwei Mal im Jahr zum Arzt zu
gehen, haben Erfolg", begründete Fedderwitz den Anstieg. "70 Prozent der
Bevölkerung gehen mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt."
Der KZBV-Chef warnte vor negativen Folgen der Gebühr. "Wenn man die gute
Vorsorge bei Kindern ins Erwachsenenalter herüberretten will, sollte man
auf die Praxisgebühr verzichten", forderte er. "Eine reine
Vorsorgeuntersuchung ist zwar gebührenfrei, aber sobald ein kleiner
Schaden behandelt wird, wird die Gebühr fällig."
Niemand sollte vom frühzeitigen Gang zum Zahnarzt abgeschreckt werden,
denn so lassen sich spätere, aufwendigere Behandlungen verhindern,
meinte Fedderwitz. "Die Praxisgebühr beim Zahnarzt ist kontraproduktiv,
da sie keine positive Lenkungswirkung entfalten kann, sondern die
Menschen höchstens vom rechtzeitigen Arztbesuch abhält."
[ ©:
Ärztezeitung / dpa
]
Basics:
Praxisgebühr im
Zahnlexikon-Online
5.)
Dicker Bauch und schlechte Zähne nerven Partner
Ein dicker Bauch und schlechte Zähne sind für Deutsche die Liebestöter Nummer
eins. 49 Prozent der Bundesbürger würden am Aussehen ihres Partners gern etwas
verändern, ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS
Emnid im Auftrag der Partnerbörse amio.de. 15 Prozent der Befragten gaben an,
dass die Leibesfülle die größte Problemzone des Partners ist.
Vor allem Frauen nörgeln am Bierbauch ihres Liebsten herum: Jede Fünfte findet
ihn zu dick. Dagegen kritisiert nur jeder zehnte Mann, dass sie etwas aus der
Form geraten ist. Beim Thema Mundhygiene sind sich die Partner einig: Neun
Prozent der Männer und elf Prozent der Frauen bemängelten ungepflegte Zähne.
Frauen äußerten sich in der Umfrage kritischer als Männer: Während 44 Prozent
der Herren mit Bauch-Beinen-Po ihrer Liebsten zufrieden sind, mäkeln 56 Prozent
der Damen an ihrem Darling herum. Zwar mögen 10 Prozent seine Glatze nicht,
gleichzeitig stören sich aber 7 Prozent daran, dass ihr Partner zu viel
Körperbehaarung hat.
TNS Emnid befragte am 18. und 19. Mai 2009 1001 Bundesbürger ab 14 Jahren,
darunter waren 485 Männer und 516 Frauen.
[ ©:
Ärztezeitung / dpa
]
6.)
Immer mehr Zahnärzte
arbeiten als Angestellte
Die Zahl der Zahnärzte, die nicht in eigener Niederlassung,
sondern als Angestellte in Praxen arbeiten, ist zwischen dem dritten
Quartal 2007 und dem dritten Quartal 2008 von 1.559 auf 2.884
gestiegen. Diese Zahlen weist das aktuelle Jahrbuch 2008 der KZBV
aus, das die statistischen Basisdaten und Trends zur
vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland dokumentiert.
Für den Vorstand der KZBV hat der enorme Anstieg um fast 85 Prozent
klare Ursachen: Viele junge Zahnärzte und vor allem Zahnärztinnen
scheuen die hohen Investitionskosten einer Praxisgründung und sehen
die Arbeit in Anstellung als attraktive Alternative an. Mit dem
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sind Anstellungsverhältnisse
einfacher geworden, und viele Berufseinsteiger bzw. Praxen nutzen
diesen Weg. Damit bilden sich größere Behandlungseinheiten.
Diese Entwicklung gilt es aus Sicht der KZBV sorgfältig zu
beobachten. Der Trend zu größeren Praxiseinheiten ist durchaus
sinnvoll. Zugleich birgt er aber das Risiko, dass die freiberuflich
geprägte Praxis dabei unter die Räder kommt. Versorgungsstrukturen
mit angestellten Zahnärzten können eine flächendeckende, qualitativ
hochwertige Versorgung, wie sie heute existiert, nicht sichern.
Dafür steht nach wie vor der freie Beruf des selbständigen
Zahnarztes.
Der Trend zu Anstellung ist eingebettet in eine generelle
langfristige Entwicklung. Seit Jahren ist eine wachsende Tendenz der
Zahnärzte zum gemeinschaftlichen Arbeiten in Verbünden zu
beobachten. Zahl und Größe der Gemeinschaftspraxen mit mehreren
Inhabern nehmen stetig zu. Ausweislich des aktuellen Jahrbuches ist
ihr Anteil von 7,5 Prozent im Jahr 1991 auf 19 Prozent in 2007
angewachsen. Nach Einschätzung des Vorstandes ist dies auch eine
Reaktion auf den wachsenden Kostendruck und die Unsicherheit im
Gesundheitswesen.
[
©:
PM der KZBV
]
Basics:
Niederlassung ,
Zahnarzt im
Zahnlexikon-Online
7.)
Rechtliches Fundament für die Patientenverfügung gelegt
- ein Bärendienst?
Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das lange Ringen um die
rechtlichen Rahmenbedingungen für Patientenverfügungen abgeschlossen und
Regelungen zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen
verabschiedet. Nach wie vor bleibt es wichtig, sich vor der Formulierung
einer Patientenverfügung Zeit zu nehmen, sich genau mit dem Inhalt
auseinanderzusetzen und die Patientenverfügung möglichst durch eine
Vorsorgevollmacht zu flankieren.
Durch die gesetzlichen Vorgaben, die voraussichtlich zum 1. September in
Kraft treten werden, wird die Unsicherheit darüber beseitigt, ob und
unter welchen Voraussetzungen die Ärzte der Patientenverfügung Folge
leisten müssen und dürfen. Bisher gab es in diesem Bereich zwar gewisse
von der Rechtsprechung geschaffene Leitlinien. Trotzdem kam es zu häufig
zu Situationen, in denen die beteiligten Ärzte, Angehörigen und Betreuer
unsicher waren, ob der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen tatsächlich
vorgenommen werden durfte und ob der in der Patientenverfügung
niedergelegte Wille gegebenenfalls auch gegen die Empfehlung des Arztes
durchgesetzt werden konnte.
Die jetzt beschlossenen, klarstellenden gesetzlichen Regelungen sehen
insbesondere folgende Eckpunkte vor:
Die Patientenverfügung ist mindestens schriftlich abzufassen. Sie kann
jederzeit formlos widerrufen werden.
Wenn der Betroffene keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern
kann, sind Betreuer und Bevollmächtigte an die
schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen allerdings prüfen,
ob die Festlegungen in der Verfügung der aktuellen Lebens- und
Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur
Geltung bringen.
Es gibt keine sog. Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen
kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für
unbeachtlich erklären würde.
Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den
Patientenwillen einig, bedarf es keiner Beteiligung des
Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, ist
bezüglich schwerwiegender Entscheidungen die Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts einzuholen.
Das Gesetz legt also die Rahmenbedingungen bezüglich des Umgangs mit
Patientenverfügungen fest. Hingegen enthält es keine genauen Maßgaben
zum Inhalt einer Verfügung. Dies ist auch insofern nachvollziehbar, als
dass die Lebenssituationen und die Vorstellungen Betroffener derart
vielfältig sind, dass sich eine pauschale gesetzliche Inhaltsvorgabe
oder ein gesetzliches Muster nicht anbieten. Angesichts dieses
Gestaltungsspielraums und der elementaren Entscheidungen, die mit einer
Patientenverfügung verbunden sind, sollte man nicht zwischen Tür und
Angel ein beliebiges Muster unterschreiben, sondern sich vor der
Abfassung der Verfügung überlegen, ob und in welchen Situationen man den
Abbruch einer ärztlichen Behandlung tatsächlich wünscht. Für Patienten,
die bereits in ärztlicher Behandlung sind, bietet es sich an, sich mit
dem behandelnden Arzt über den möglichen Krankheitsverlauf
auszutauschen, um eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können.
Ferner sollte im Zuge der Erstellung einer Patientenverfügung an die
Erteilung einer Vorsorgevollmacht gedacht werden. So gibt Notar Dr.
Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer zu bedenken: "Die
beste Patientenverfügung nutzt ohne begleitende Vorsorgevollmacht wenig.
Denn der niedergelegte Wille muss gegenüber Ärzten und Pflegepersonal
auch kommuniziert werden, wozu der Patient in der Situation, für die die
Verfügung gedacht ist, selbst nicht mehr in der Lage ist. Eine
begleitende Vollmacht ist daher unbedingt zu empfehlen."
Mit einer Vollmacht kann man zugleich für andere Situationen vorsorgen
und dem Bevollmächtigen etwa auch die Erledigung von Bankgeschäften und
Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen anvertrauen.
Auch wenn weder die Patientenverfügung, noch die Vorsorgevollmacht der
notariellen Form bedürfen, gilt nach wie vor, dass man sich über die
Gestaltung von Vorsorgevollmachten und die Patientenverfügungen durch
einen Notar eingehend beraten lassen kann. Die notarielle Mitwirkung
stellt nicht nur sicher, dass wirksame, klare und eindeutige
Formulierungen gewählt werden. Notarielle Urkunden werden im Ernstfall
auch eher akzeptiert als privatschriftlich verfasste Erklärungen, weil
der Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit des Erklärenden prüft und
Zweifel an der Echtheit der Dokumente damit ausgeschlossen werden. Zu
bedenken ist ferner, dass der Bevollmächtigte unter Umständen ein
Grundstück verkaufen oder beleihen muss, um etwaige Pflegekosten zu
finanzieren. In diesem Fall hilft nur eine notarielle Vorsorgevollmacht
weiter.
[ ©:
Nowak Communications GmbH ,
http://www.notar-recht.de/ ]
kostenloser
Ratgeber zum Herunterladen:
http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/ratgeber/patientenverfuegung.php
Kritisch äußert sich zu dem neuen Gesetz der
Ehrenvorsitzender des Marburger Bundes, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
, in einem
Kommentar der Ärztezeitung:
Ein Bärendienst für Ärzte und Patienten
Eines ist sicher gut: Die Debatte um die Gültigkeit von
Patientenverfügung ist beendet. Das Ergebnis ist gleichwohl zutiefst
unbefriedigend. Statt mehr Rechtssicherheit gibt es nur mehr Zweifel.
Wer bisher zögerte und zauderte eine Patientenverfügung zu verfassen,
wird es nach diesem Gesetz noch unsicherer sein.
Es gilt der Wille des Patienten. Das ist nicht neu, das war auch schon
vorher so. Neu ist jetzt, dass eine Patientenverfügung die Ärzte auch
dann bindet, wenn die zugrunde liegende Erkrankung gar nicht zum Tode
führt. Und bedauerlich ist, dass in Verbindung mit diesem vielleicht ins
Leben einschneidenden Akt nicht einmal eine Beratung durch eine
kompetente Person des Vertrauens vorgesehen ist.
Gefährlich ist auch, dass der Person des Betreuers eine dramatische
Macht zugewachsen ist. Er entscheidet jetzt für den Patienten -
entscheidet er gegen die Ärzte, muss ein Gericht urteilen. Dieses Gesetz
wird daher entweder therapeutischen Nihilismus bei Ärzten fördern oder
Gerichte beschäftigen. Schulterzucken oder Gericht anrufen - das wird
die Alternative der Ärzte werden.
Dabei löst das Gesetz die wirklichen Probleme nicht. Eine
Herausforderung sind nicht die Patienten, die eine Patientenverfügung
haben, sondern die, die keine haben! Das sind immerhin 85 Prozent der
Bevölkerung. Eine Debatte wäre dann fruchtbar, wenn es gelänge, mehr
Menschen zu motivieren, sich mit ihrem Sterben und ihrem Tod zu befassen
und klare Verfügungen zu treffen.
Wir haben deswegen vorgeschlagen, statt neuer Gesetze eine Kampagne zur
Verankerung der Patientenverfügungen im Gedankengut aller Menschen zu
starten. Wir haben vorgeschlagen, dass möglichst viele Bürger eine
Patientenverfügung verfassen, einen Betreuer aus dem Kreise ihrer
Angehörigen oder Lieben benennen und eine Vorsorgevollmacht verfügen.
Wer jetzt eine Patientenverfügung hat oder neu verfasst, legt sein Leben
in die Hände dieses Papiers und eines Betreuers. Hat er keinen ernannt,
wird ein Berufsbetreuer ernannt.
Mit diesem Konzept kann man aber die Menschen nicht überzeugen, die aus
Angst, Zweifel oder Zaudern bisher keine Patientenverfügung erlassen
haben. Diese werden durch die apodiktische Formularlösung des neuen
Gesetzes eher von Festlegungen abgeschreckt. Damit aber verkehrt sich
der Zweck des Gesetzes in sein Gegenteil. Es wird nicht mehr
Patientenverfügungen geben, sondern weniger. Statt Rechtssicherheit zu
schaffen - die es schon gab - werden Zweifel und Angst geschürt. Den
Ärzten und den Patienten ist damit ein Bärendienst erwiesen.
[ ©:
Ärztezeitung ]
8.)
So schmeckt Kindern auch
"bittere Medizin"
Viele Kinder nehmen Medikamente nicht gerne ein.
"Apotheker können Eltern Tipps geben, wie sie Arzneimittel sicher und
kindgerecht verabreichen können", so Friedemann Schmidt, Vizepräsident
der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Wichtig ist
dabei, altersgerecht zu handeln und das Kind soweit wie möglich
einzubeziehen." Älteren Kindern sollten Eltern erklären, warum die
Einnahme des Medikaments nötig ist.
Säuglinge oder Kleinkinder bekommen neben Zäpfchen meist flüssige
Medikamente. Diese sollten nicht mit einem Tee- oder Esslöffel
abgemessen werden. Genauer ist ein Dosierlöffel oder ein Messbecher. Für
Säuglinge gibt es Medikamentensauger. Eine weitere Hilfe sind
Dosierspritzen, mit denen die Flüssigkeit in kleinen Mengen gegeben
werden kann. Strampelt das Kind oder spuckt es einen Teil der
Flüssigkeit wieder aus, kann dies problematisch sein. Es darf dann nicht
nochmals die gesamte Menge des Arzneimittels gegeben werden, sonst kann
es zu Überdosierungen kommen. Nicht selten gibt es für den selben
Arzneistoff auch kinderfreundliche Darreichungsformen und Säfte mit
angenehmem Geschmack.
Mischt man Arzneimittel mit (abgepumpter) Muttermilch, Säuglingsnahrung,
Brei oder anderen Lebensmitteln, müssen vorher mögliche Wechselwirkungen
ausgeschlossen sein. Das Kind muss die gesamte Menge der Flüssigkeit
oder des Breis zu sich nehmen, sonst kann es zu Unterdosierungen kommen.
Zäpfchen sind leicht angewärmt einfacher und schmerzfrei einzuführen. Zu
diesen und weiteren Fragen informiert der Apotheker gerne individuell.
[
©: ABDA Bundesvgg. Dt.
Apothekerverbände ]
9.)
Tag der Zahngesundheit 2009 - Info-Pakete ab sofort zu bestellen
Der 25. September markiert in Deutschland seit 1991 den Tag der
Zahngesundheit. Das Motto in diesem Jahr lautet:
Gesund beginnt im Mund - krank sein oftmals auch
Damit soll auf den Zusammenhang zwischen Mundhygiene und Allgemeingesundheit
hingewiesen werden.
Krankenkassen, Landesarbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämter und Zahnärzteschaft
organisieren zu diesem Anlass bundesweit Hunderte von Events, Wettbewerbe und
Vorträge, um auf das Thema Mundhygiene aufmerksam zu machen.
Es ist auch ein Tag der Kreativität, an dem gesunde und schöne Zähne im
Mittelpunkt stehen. Die beste Aufklärung bekommen die Patienten in ihrer
Zahnarztpraxis vor Ort.
Dafür bietet das Info-Paket des Aktionskreises Tag der Zahngesundheit einiges:
Es enthält unter anderem Plakate, Flyer, Aufklärungsbroschüren und Proben. Das
Paket kann ab sofort angefordert werden.
Zur Info: Bitte vorab die Gebühr von 7,50 Euro mit Angaben der Lieferadresse
überweisen: Verein für Zahnhygiene e.V., Konto: 58 99 42, BLZ 508 501 50,
Sparkasse Darmstadt.
Dann den Einzahlungsbeleg (Kopie) mit Adresse/Praxisstempel als Anforderung für
das Info-Paket an den Verein für Zahnhygiene e.V. schicken oder faxen:
Liebigstraße 25; 64293 Darmstadt, Fax: 06151–1 37 37–30
[ © zm-online / sf/pm
]
10.)
Medikamente auf
Kasse: von Aut idem bis Zuzahlung
Die Debatte über Rabattverträge wird mit Begriffen geführt, die eine eigene
gesundheitspolitische Historie haben. Ein Rabatt-ABC hilft beim Verständnis.
Aut idem
Die Aut-idem-Regel (lateinisch: oder das Gleiche) ist am 1. Juli 2002 als
Bestandteil des Arzneimittel-Ausgaben-Begrenzungsgesetzes (AABG) in Kraft
getreten. Ursprünglich bestand nur dann für den Apotheker keine
Austauschverpflichtung, wenn der Arzt selbst ein preisgünstiges Arzneimittel
verordnet oder eine Ersetzung auf dem Rezeptblatt ausdrücklich ausschließt.
Verschärft wurden die Austauschregeln mit dem Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz (WSG)
im Jahr 2007. Seitdem sind Apotheker nach Paragraf 129 Absatz 1 SGB V
verpflichtet, auch dann rabattierte Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt eine
Substitution nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Das heißt: Kreuzt der Arzt
nicht explizit Aut idem an, dann dürfen nur noch Packungen der Rabattpartner
abgegeben werden.
Bonus-Malus-Regelung
Die Bonus-Malus-Regel basiert auf dem
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006
in Kraft getreten ist. Er sieht ursprünglich Strafzahlungen für Ärzte vor, wenn
für bestimmte Krankheiten festgelegte Therapiekosten überschritten werden. Die
Regelung hat sich - aus Sicht der Regierung - als stumpfes Schwert erwiesen.
Schon für 2008 hatten KBV und Kassen vereinbart, die Malus-Regel nicht
anzuwenden. Hintergrund ist, dass die offiziellen Preise vieler Generika nicht
die tatsächlichen - niedrigeren - Kosten widerspiegeln. Damit entfällt aber die
Grundlage, um arztindividuelle Regresse zu berechnen. Die Bonus-Malus-Regel ist
eines der Beispiele dafür, wie sich Kostendämpfungsinstrumente gegenseitig
überlagen - und außer Kraft setzen.
Cost- oder Risk-Sharing
Mit Cost- oder Risk-Sharing werden neuartige Vereinbarungen zwischen Kassen und
Herstellern über die Konditionen und den Einsatz innovativer Arzneimittel. Bei
einem Risk-Sharing-Vertrag gibt der Hersteller in einem Vertrag mit einer oder
mehreren Kassen Qualitäts- oder Erfolgsgarantien ab. Tritt der erhoffte Erfolg
nicht ein, übernimmt der Hersteller die Kosten. Bei einem Cost-Sharing
vereinbaren Hersteller und Krankenkasse ein bestimmtes Budget oder eine
Obergrenze für Ausgaben einer definierten Arzneimitteltherapie. Die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat sich in einer
Stellungnahme sehr kritisch mit diesen Modellen auseinandergesetzt.
Festbeträge
Festbeträge für Arzneimittel gibt es bereits seit 1989. Festbeträge werden für
Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgelegt. Nach Angaben des Deutschen
Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) waren im vergangenen Jahr Festbetragsarzneimittel
pro durchschnittlich verordneter Packung 70,94 Euro billiger als Arzneimittel
ohne Festbetrag. Der durchschnittliche Packungspreis eines
Festbetragsarzneimittels betrug im vergangenen Jahr 25,17 Euro, bei Präparaten
ohne Festbetrag waren es 96,11 Euro.
Gebietslos
Die Aufteilung der AOK-Ausschreibung in fünf Gebietslose mit 4,1 bis 5,6
Millionen AOK-Versicherte hat zur Folge, dass es vom Wohnort abhängt, welches
Präparat ein Versicherter genau erhält. Für die Abgabe in der Apotheke gilt das
Heimatprinzip, und zwar auch dann, wenn sich ein Versicherter in einer anderen
Gebietslosregion befindet. Theoretisch müssten Apotheken für alle fünf
Gebietslose die entsprechenden Präparate der Rabattpartner bereithalten.
Zuzahlung
Patienten müssen für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel keine Zuzahlung leisten,
wenn die Kassen gemeinsam das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben.
Voraussetzung ist, dass sein Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen
Festbetrag liegt. Für die neuen Rabattverträge der AOK gelten jedoch keine
einheitlichen Befreiungsregeln. So hat die AOK Bayern die Zuzahlung bei allen
Rabatt-Arzneimitteln erlassen. In Baden-Württemberg sind nur Versicherte
befreit, wenn sie am Hausarzt-Modell teilnehmen. In Niedersachsen gibt es keine
generelle Befreiung; wenn aber eine Alternative zuzahlungsbefreit ist, dann wird
auch für das Rabattpräparat keine Zuzahlung erhoben; das gilt auch in Hessen.
[
©: fst
,
Ärztezeitung ]
Basics:
Pharmakon im
Zahnlexikon-Online
11.)
Strahlungsexposition ist vor allem selbst verursacht
Die neuen auf Funk - also hochfrequenten elektromagnetischen Wellen
- basierenden Kommunikationstechnologien sind von unserem Alltag
kaum mehr wegzudenken. Gleichzeitig jedoch kursieren in der
Bevölkerung diffuse Ängste vor gesundheitlichen Schäden, die
möglicherweise durch solche Strahlung entstehen, auch wenn bisher
keine Schäden wissenschaftlich nachgewiesen worden sind.
Zum ersten Mal in der Schweiz haben Forschende der Institute für
Sozial- und Präventivmedizin der Universitäten Basel und Bern
gemessen, wie stark diese Strahlungsquellen alltäglich auf uns
einwirken. Mithilfe von neuartigen, tragbaren Messgeräten und
Tagebuchdaten hat das Team um Martin Röösli die Strahlenexposition
bei 166 Studienteilnehmern aus der Region Basel bestimmt.
Strahlung nimmt zu, aber liegt weit unter
dem Grenzwert
Wie die Forschenden in der Fachzeitschrift "Environmental Research"
berichten, hat die zunehmende Verbreitung von Mobiltelefonie, Wireless LAN und
anderen Funkanwendungen in den letzten 20 Jahren zu einem ungefähr zehnfachen
Anstieg der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung in der Umwelt geführt.
Trotzdem liegt die durchschnittliche Stärke der hochfrequenten
elektromagnetischen Strahlung mit 0.22 Volt pro Meter immer noch deutlich unter
den in der Schweiz geltenden Grenzwerten. Die Strahlen stammen dabei vor allem
von Mobiltelefonen, Mobilfunkbasisstationen und Schnurlostelefonen. Andere
Quellen wie Radio-, Fernsehstationen und Wireless LAN spielen meist eine
untergeordnete Rolle.
Oft selbst verursacht
Wer seine persönliche Strahlenbelastung reduzieren möchte, erreicht dies mit
einfachen Massnahmen. "Ein großer Teil der auf uns einwirkenden Strahlung ist
selbst verursacht", sagt Martin Röösli. Wer zu Hause auf den Besitz eines
Schnurlostelefons verzichte und das Telefonieren mit dem Mobiltelefon auf ein
Minimum beschränke, sei deutlich weniger Strahlen ausgesetzt.
Bisher gibt es weltweit nur wenige Studien, welche die langfristigen
gesundheitlichen Auswirkungen der alltäglichen Einwirkung der
elektromagnetischen Strahlen erforschen. Die in einer internationalen
Kooperation durchgeführte Messkampagne bildet nun eine solide Grundlage, um den
Einfluss der Strahlung auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität und den Schlaf
zu untersuchen. Resultate dazu sind Ende Jahr zu erwarten.
[
©: Prof. Dr. Martin Röösli , E-Mail:
martin.roosli@unibas.ch ]
12.)
Patientenansprache per Brief unbedenklich
Ärzten ist es auch nach der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf
Vorsorgetermine oder einen "Tag der offenen Tür" hinzuweisen. Es handelt sich
dabei zwar um Werbung, die Zustellung von Briefen ist von der Verschärfung der
Rechtslage jedoch nicht betroffen.
Die Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken ist dagegen nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten gestattet. Rechtsanwältin Dr. Wiebke
Baars der Kanzlei Taylor Wessing, Hamburg, rät: "Ärzte sollten sich von ihren
Patienten gleich bei der Erhebung der Daten die ausdrückliche Einwilligung
einholen, sie auch per E-Mail, Fax oder Telefon auf besondere Aktionen hinweisen
zu dürfen."
Die einschränkenden Regelungen gelten nur für Werbemaßnahmen. Die normale
Kommunikation im Arzt-Patienten-Verhältnis ist über alle Kanäle zulässig, für
die Patienten ihre Kontaktdaten angegeben haben. Um beispielsweise
Laborergebnisse oder Terminausfälle mitzuteilen, können Ärzte und
Praxismitarbeiter frei zwischen den verschiedenen Medien wählen. Für
vertrauliche Informationen eignet sich das Fax allerdings nicht, da nicht
ausgeschlossen werden kann, dass auch Dritte darauf Zugriff haben.
[
©: PM
http://www.stiftung-gesundheit.de/ ]
Basics:
Werbung im
Zahnlexikon-Online
13.)
Zum Schluss: Sonnenkönigin Ulla zum 60.
Ulla Schmidt wurde im Juni 60 Jahre alt. Für Gregor Mothes von der "Ärzte
Zeitung" war dies ein Anlass für einen - nicht ganz ernst gemeinten Blick ins
Jahr 2015. Wer dann im Kabinett verantwortlich für Gesundheitspolitik sein wird?
Dreimal dürfen Sie raten!
"Deutschland im Jahr 2015:
Wir befinden uns in der dritten Legislaturperiode einer großen Koalition unter
Angela Merkel. Während sich die Kanzlerin wie gewohnt aus der Politik
heraushält, lenkt die im Amt scheinbar festgemauerte Ulla Schmidt das deutsche
Gesundheitssystem eisern in Richtung demographische Katastrophe. Dabei hat die
Aachener Privatpatientin bereits Großes geleistet. Ob es an den unglaublich
witzigen Auftritten ihres Hofnarren Karl Lauterbach, der allgemeinen
Talkshow-Verdrossenheit oder der mächtigen Ausstrahlung der Ministerin selbst
liegt, dass es kaum nennenswerten Widerstand gegen die gewaltigen Umwälzungen
gegeben hat, lässt sich nicht restlos klären.
Vermutet wird jedoch, dass es den meisten Deutschen egal ist, solange sie nur
gesund bleiben. Die Kranken hingegen sind froh, wenn sie es zum Arzt schaffen
und flüssig genug sind, um die Praxisgebühr zu bezahlen. In einer
unrepräsentativen, aber vermutlich allgemeingültigen Studie der Aachener Ulla
Schmidt-Gesellschaft wurde ermittelt, dass zwischen der Höhe der Praxisgebühr
und der Anzahl der Arztbesuche pro Quartal ein Zusammenhang besteht. Um zu
erreichen, dass nur zum Arzt geht, wer auch wirklich krank ist, wurde sie auf
einen Pauschalbetrag von 67,49 Euro pro Arztbesuch festgesetzt.
Dieser Betrag wird beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte abgebucht,
mit der seit 2010 bundesweit alle Patienten ausgestattet sind. Ulla Schmidt hat
das neue Modell in Zusammenarbeit mit Wolfgang Schäuble entwickeln lassen. Auf
der Chipkarte sind neben Kassenzugehörigkeit, Diagnosen und Arztbriefen auch der
Kontostand, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie die voraussichtliche
Lebenserwartung gespeichert. Auf Wunsch kann der Patient seine "Kundenkarte"
auch zum Bahnfahren, für den Einkauf und die Benutzung öffentlicher Toiletten
mit Hintergrundmusik benutzen.
Auch Ulla Schmidts Vision von der Stärkung des Wettbewerbs durch ein
Wettbewerbsstärkungsgesetz ist nahezu verwirklicht worden. Kostendämpfung,
Rationierung sowie freundliche und feindliche Übernahmen haben die GKV in zwei
große Bereiche aufgeteilt: AOK Nord und AOK Süd. Mittlerweile sind dort 91
Prozent der Bundesbürger versichert. Daneben bestehen nur noch die "Erste Klasse
Privatkasse Baden-Württemberg" und die Kaffeekasse des
Bundesgesundheitsministeriums.
Seit die AOK wegen zwielichtiger Geschäfte mit der eigenen Insolvenz auch noch
zwangsverstaatlicht wurde, werden die jährlichen Überschüsse zu 50 Prozent aus
Steuermitteln finanziert. Ein weiterer großer Teil kommt aus dem
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Seit Inkrafttreten des "Morbi-RSA", den 45 Prozent der Deutschen immer noch für
ein bizarres Plüschtier halten, wurde allein die Diagnose "Depression" mehrere
Millionen Mal gestellt. Selbst die sprunghaft angestiegene Quote der
tatsächlichen Erkrankungen kann da nur schwer Schritt halten. Gerade im Alter
gibt es zwar auch weitere gut bezahlte Krankheitsbilder, etwa Diabetes,
Schweinegrippephobie oder die zahlreichen Herz- und Gesäßerkrankungen. Das Gros
der Versicherten aber ist dank Morbiditätsorientierung inzwischen mental
niedergeschlagen, dement oder drogensüchtig. Die elektronisch vorgefertigten
Diagnoseformulare werden von der Kasse gestellt und müssen vom Arzt nur noch mit
einer Signatur gegengezeichnet werden.
Ärzte sind, sofern sie nicht in Baden-Württemberg oder im Regierungsviertel
praktizieren, seit der Verstaatlichung der AOK praktisch Angestellte der
Bundesregierung, also Angestellte Ulla Schmidts. Die Ausbildung beinhaltet außer
medizinischen Grundkenntnissen nun auch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre
und Jura. Ärzte sind zu dem geworden, wovor sie ihre Kinder immer gewarnt haben:
Anwalt (der Patienten), Manager (der Kassen) und Diener (des Staates).
Doch die Reform-Agenda des Gesundheitsministeriums ist noch nicht am Ende. Die
größte Herausforderung der Zukunft stellt die demographische Entwicklung dar.
Eine visionäre Idee wird ab 2020 umgesetzt, die so genannte "altersgerechte
Gesundheitsabgabe". Hierbei handelt es sich um einen nach Alter gestaffelten
Betrag, der sich aus der Relation von gemeinnützig erbrachter Leistung und
verursachten Gesundheitskosten des Patienten errechnet. Ab dem 70. Lebensjahr
wird das Geld monatlich von der Rente abgezogen, auf Wunsch kann auch beim
"Essen auf Rädern" etwas "herausgenommen" werden. Kritiker monieren zwar, dass
man das "herausgenommene Essen" niemandem mehr anbieten könne, nichtsdestotrotz
wird dies aber nicht die letzte umstrittene Maßnahme bleiben.
Zur nächsten Bundestagswahl wird ein harter Wahlkampf auch mit
gesundheitspolitischen Themen erwartet. Doch alle Experten gehen davon aus, dass
es am Ende wieder auf Ministerin Ulla Schmidt hinausläuft. Die resolute
SPD-Politikerin sagt schon jetzt: "Mir ist egal wer gewinnt, Hauptsache, ich
bleibe im Amt."
Namhafte Künstler arbeiten unterdessen an einer meterhohen Statue, die zu Ehren
der Gesundheitsministerin noch zu ihren Lebzeiten in Berlin aufgestellt werden
soll. Den Sockel soll die Inschrift zieren:
"Die Gesundheitsreform nützt allen. Solange Sie nicht krank werden."
[
©:
Ärztezeitung /
Gregor Mothes ]
Direkter
WEB-Zugriff auf diesen Letter

Zum Archiv 2001 - 2009
NewsLetter abonnieren
Impressum
Herausgeber: Dr. Klaus de Cassan, GF der ZiiS-GmbH
Verantwortlich: Dr. Klaus de Cassan
Gesetzliche Pflichtangaben unter:
http://www.ziis.de/impressum.htm
Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder
Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der
schriftlichen Zustimmung der ZiiS-GmbH.
Bitte beachten Sie das
Copyright (c) 2001-2009:
Copyright
Abmelden
----------
Der Bezug der ZahnNewsLetter ist kostenlos. Er wird ausschließlich an
User versandt, die sich zuvor
persönlich angemeldet und ein Kennwort
erhalten haben.
Wenn Sie den ZahnNewsLetter abbestellen wollen, so senden Sie bitte eine
E-Mail mit Angabe Ihres Kennwortes und dem Vermerk UNSUBSCRIBE
in der Betreff-Zeile an die Adresse
|