Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 9/2005/ 1. September 2005

Wenn der NewsLetter diesmal schon erheblich früher erscheint, so hat dies seinen Grund darin, dass sich die Redaktion bis Anfang September auf dem Zahnärzte-Weltkongress in Montreal befindet und wir das Risiko nicht eingehen wollten, mehrere tausend Mails aus einem fremden Land zu versenden. Die Oktober-Ausgabe erscheint dann wieder zum gewohnten Termin.
Wir hoffen, dass wir Ihnen wieder Interessantes zum Lesen anbieten können.

Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion


Inhalt

 1.) Welche Schallzahnbürste ("Sonic Zahnbürste") ist empfehlenswert?
 2.) Moderne Zahnheilkunde setzt auf Prophylaxe und Früherkennung
 3.) US-amerikanische Zahnärzte warnen: Modedroge "Crystal Meth" beschädigt das Gebiss
 4.)
Zahncreme Konzentrat von One Drop Only mit "sehr gut" bewertet
 5.)
Neue Atemwegs-Viren sind aggressiver als gedacht
 6.)
Reise-Krankenversicherungen registrieren immer häufiger Betrugsversuche
 7.)
Klinikvergleich im Internet
 8.)
Missbrauch im Gesundheitswesen vorbeugen
 9.) Tolle Knolle gleich Energiebombe? - Versteckten Fetten bei Kartoffelprodukten auf der Spur
10.)
Umfrage: Arztberuf hat hohes Ansehen – Politiker-Image immer schlechter
11.)
Der ultimative Wahltest
12.)
Zeitschrift ELTERN: Das sind die schlimmsten Zahnsünden bei den Kleinen
13.)
Tabuthema Mundgeruch
14.)
Zum Schluss: Schlafende Frauen zu küssen ist verboten


1.) Welche Schallzahnbürste ("Sonic Zahnbürste") ist empfehlenswert?

Elektrische Zahnbürsten sind IN und bei richtiger Anwendung in vielen Fällen den Handzahnbürsten überlegen. Doch das ehemals rotierende oder oszillierende Prinzip einer Elektrischen der 1. Generation wird seit Jahren durch Techniken auf Schallbasis verdrängt. Diese "Sonic Zahnbürsten" sollen eine Reinigung auch an schwer zugänglichen Stellen noch besser bewirken und auch einen anregenden Effekt auf das Zahnfleisch haben. Eines haben die Sonic-Bürsten der neusten Generation gemeinsam: Sie sind in der Anschaffung und z.T. auch im täglichen Betrieb nicht ganz billig. Da sollte schon vor einem Kauf die richtige Entscheidung getroffen werden.
Einen ersten großen Vergleichstest der 6 gängigen Marken - Sonicare elite™, Sonicmax™, Synchro-Sonic plus™, Sonic Plakaway©, Weltec© und Sonic Complete™ wurde am Universitätsklinikum Ulm durchgeführt und in den Zahnärztlichen Mitteilungen (ZM) am 1.8. veröffentlicht. In der Diskussion heißt es dazu:
"Wer sich eine elektrische Zahnbürste zulegen möchte, kann aus einem sehr vielfältigen Angebot auswählen. Sonic Zahnbürsten gehören in jüngster Zeit zu den stark umworbenen Bürsten. Im Vergleich zu konventionellen Zahnbürsten sind Sonic Zahnbürsten in der Anschaffung (und bei der Sonicare™ auch im Unterhalt) um ein vielfaches teurer. Im Test wurden sechs der aktuellen Schallbürsten getestet. Keine konnte absolut zufrieden stellen. Bei Produktpreisen von teilweise deutlich über 100 Euro sind bei jeder Zahnbürste dennoch Mängel vorhanden. Bei dieser Preisklasse sind problematische Schmutznischen, veraltete Akkus, nicht abgerundete Borsten und korrodierende Austauschköpfe schwerlich zu erklären. Durch den Test ist klar geworden, dass für die simplen und preisgünstigen Produkte keine Empfehlung ausgesprochen werden kann. Mit der Technik der sehr schnell schwingenden Bürsten waren alle Probanden sehr zufrieden. Dringend erforderlich ist, dass die Firmen die Produkte noch einmal überarbeiten und sie hinsichtlich der besprochenen Mängel verbessern."

Den gesamten Bericht mit ausführlicher Besprechung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Typen können Sie im Internet unter:
                      http://www.zm-online.de/
nachlesen.

 Basics: elektrische Zahnbürste,  Mundhygiene  auf www.zahnwissen.de

Anfang


2.) Moderne Zahnheilkunde setzt auf Prophylaxe und Früherkennung

Gesunde und schöne Zähne ein Leben lang sind heute dank einer prophylaxeorientierten Zahnheilkunde keine Utopie mehr, aber in Deutschland noch zu selten Realität. Hauptgründe für frühzeitigen Zahnverlust sind Karies und Parodontitis ("Parodontose"). Gegen beide Erkrankungen kann man gezielt vorgehen, denn ihre Ursachen sind bekannt: Bakterien. Sie bilden einen Belag, auch Plaque oder Biofilm genannt, der fest an den Zähnen haftet. Die darin verankerten Kariesbakterien produzieren aus Kohlenhydraten, vor allem aus Zucker, zahnschädigende Säuren. Andere Bakterien lösen Entzündungen des Zahnfleischs aus. Diese Entzündungen müssen rechtzeitig behandelt werden, damit sie nicht auf das Zahnbett übergreifen. Durch eine regelmäßige Zahn- und Mundhygiene, die professionelle Entfernung des Zahnbelags mindestens einmal jährlich, eine zahngesunde Ernährung und eine gesunde Lebensweise ist eine Vorbeugung von Karies und Parodontitis möglich. Doch dies allein reicht nicht immer aus.

Warum kann trotz einer regelmäßigen Zahn- und Mundhygiene dennoch Karies eintreten? Es ist tückisch: Karies kann sich auch unter einer gesund erscheinenden Zahnschmelzoberfläche im Dentin (Zahnbein) bilden. Eine solche "versteckte Karies" ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen und selbst mit Sonden und Röntgenaufnahmen nur schwer zu diagnostizieren.

Die Diagnose-Möglichkeiten haben sich heute jedoch soweit verbessert, dass selbst versteckte Karies schnell und sicher erkannt werden kann. Möglich ist dies durch eine welt-weite Neuheit, die Verbrauchern in jedem Lebensalter zugute kommt: Ein neues Lasergerät scannt den Zahn in wenigen Minuten ohne Beschädigungen, Strahlenbelastung und Schmerzen. Das ist High-Tech im Mund: Mit dem neuen, kabellosen Spezial-Laser wird Licht auf die Zähne geleitet und die Reflexion gemessen. Denn gesunde Zahnsubstanz reflektiert das Licht anders als kranke. Durch das unterschiedliche Leuchtverhalten (Fluoreszenz) werden kariöse Stellen erkannt. Es geht gleichzeitig keine gesunde Zahnsubstanz verloren, weil der Zahnarzt nicht die Zahnoberfläche mit seinen Instrumenten ankratzen muss, um die kariösen Stellen zu entdecken. Das neue, prophylaxeorientierte Verfahren bietet für Verbraucher und besonders ängstliche Patienten erstmals die Möglichkeit, versteckte Karies schnell, einfach und sicher zu diagnostizieren. Selbst feinste Läsionen und Karies in Zahnzwischenräumen können so frühzeitig aufgespürt werden.

Die moderne Zahnheilkunde ist prophylaxeorientiert und setzt auf Früherkennung. Werden Karies und Parodontitis rechtzeitig bemerkt, können sie meistens einfach und ohne größere Schäden an Zähnen und Zahnfleisch behandelt werden. Eine sorgfältige Zahn- und Mundhygiene, eine zahngesunde Ernährung und die Vorsorgeuntersuchungen zweimal jährlich in einer prophylaxe- und verbraucherorientierten Zahnarztpraxis lohnen sich also. Denn innerhalb der Prävention, die ein Leben lang möglich und nötig ist, bildet die Kariesfrüherkennung eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Zähne bis ins hohe Alter.


[Weitere Infos auf www.rundum-zahngesund.de  / Homepage der Sektion Zahngesundheit im Deutschen Grünen Kreuz e.V. ]

 Basics: Kariesdiagnostik, Prophylaxe  auf www.zahnwissen.de

Anfang


3.) US-amerikanische Zahnärzte warnen: Modedroge "Crystal Meth" beschädigt das Gebiss

Die US-Droge "Crystal Meth" verursacht bei vielen Konsumenten kariöse Zähne. Das berichten amerikanische Zahnärzte. Ein großes Problem bei der Bekämpfung: Die Droge ist billig und kann mit wenig Aufwand selbst hergestellt werden.

Für die massiven Auswirkungen von "Crystal Meth" auf das Gebiss machen die Zahnärzte in den USA mehrere Faktoren verantwortlich: Zum einen lasse die Droge den Speichelfluss, der normalerweise ein Schutz gegen Karies sei, versiegen. Zudem wecke sie den Appetit auf zuckrige Getränke, deren synthetische Bestandteile sehr aggressiv für die Zähne sein könnten. Hinzu komme, dass die Konsumenten im Rausch ihre Zahnpflege vernachlässigten.

Inzwischen sind im Internet Rezepte verfügbar, wie sich die Droge aus frei verkäuflichen Mitteln, wie beispielsweise Ammoniak und aus Mitteln gegen Erkältung, herstellen lässt. "Crystal Meth" kann als Pulver durch die Nase gezogen, geraucht oder gespritzt werden. Konsumenten werden euphorisch, fühlen sich stark und können längere Zeit ohne Schlaf auskommen.

Ein Ausschuss des US-Senats prüft nun, ob der freie Bezug von Erkältungs- und Allergiemedikamenten mit dem Wirkstoff Pseudoephedrin eingeschränkt werden soll. Pseudoephedrin gilt als eine der entscheidenden Zutaten von "Crystal Meth".

Die Droge ist auch unter den Namen "Yabaa" oder "Crystal-Speed", in Europa ebenfalls unter dem Namen "Thaipille" bekannt.
  http://www.ramiworld.de/

[ Quellen :  zm-online , eigene Recherchen ]

Anfang


4.) Zahncreme Konzentrat von One Drop Only mit "sehr gut" bewertet

Das Magazin Öko-Test kommt in seiner aktuellen Ausgabe von Juli 2005 zu dem eindeutigen Ergebnis: One Drop Only medizinisches Zahncreme Konzentrat erhält erneut die Bestnote „sehr gut“. Getestet wurden 10 antibakterielle Zahnpasten, das begehrte Prädikat "sehr gut" wurde dabei nur zwei Mal vergeben.
Die Tester von Öko-Test legten in ihrer Untersuchung nicht nur Wert auf die Wirksamkeit der getesteten Zahncremes, sondern vor allem auch auf die Verträglichkeit und Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe. Wie bereits 2001 erhielt das One Drop Only medizinisches Zahncreme Konzentrat die Bestnote.
Das Berliner Unternehmen verzichtet völlig auf das hautreizende Schäumungsmittel Natriumlaurylsulfat und auf PEG/PEG-Derivate, die die Haut für Fremdstoffe durchlässiger machen können. Anstelle von gesundheitsgefährdenden, chemischen Zusatzstoffen zur Abtötung von Keimen enthält das Zahncreme Konzentrat antibakteriell wirkendes, natürliches Teebaumöl. Auszüge aus Pfefferminze, Nelke und Kamille sorgen für lang anhaltende Atemfrische. Ein ausgewogener Fluorid-Anteil schützt den Zahnschmelz und beugt der Entstehung von Karies medizinisch wirksam vor. Gemäß dem Credo von One Drop Only (= Nur 1 Tropfen) reicht eine sehr geringe Menge beim Zähneputzen, so dass die Tube lange hält - und die Umwelt weniger belastet. Die sparsame Verwendung eignet sich speziell für den kleinen Kopf elektrischer Zahnbürsten.

[©:   http://www.one-drop-only.de/  ]

 Basics:   Mundhygiene auf  www.zahnwissen.de

Anfang


5.) Neue Atemwegs-Viren sind aggressiver als gedacht
 

Virale Atemwegsinfekte gehören zu den häufigsten Erkrankungen bei Kleinkindern. Gerade bei Frühgeborenen oder immungeschwächten Patienten bleibt es oft nicht bei einem harmlosen Husten, sondern die Viren können auch auf die Lunge übergreifen - mitunter mit lebensbedrohlichen Folgen. In den letzten Jahren wurden mehrere neue Viren identifiziert, die Atemwegserkrankungen auslösen können. Mediziner und Biologen der Universitäten Bonn und Essen versuchen nun herauszufinden, wie gefährlich die neu entdeckten Erreger sind. Anders als ursprünglich gedacht, scheinen sie hinsichtlich ihrer Aggressivität den altbekannten Atemwegs-Viren in nichts nachzustehen.
Vor vier Jahren entdeckte ein Mediziner-Team aus Holland ein bis dahin unbekanntes Virus, das die Atemwege infizieren kann. Nach aktuellen Schätzungen ist das "Humane Metapneumovirus" (HMPV) für jeden fünften Atemwegsinfekt bei Säuglingen und Kleinkindern verantwortlich. Wirklich "neu" ist der Erreger aber nicht: Inzwischen wurde er bereits in 50 Jahre alten Patientenproben nachgewiesen. "Das Problem bei unbekannten Viren ist, dass man häufig einfach nicht weiß, wonach man suchen muss", erklärt der Bonner Virologe Dr. Oliver Schildgen. "Man findet nur, was man schon kennt."
Bei nahezu jedem zweiten Patienten mit einem Atemwegsinfekt fahndeten die Mediziner daher bislang vergeblich nach dem Erreger. Das HMPV schließt diese Lücke nur zum Teil: In mindestens 20 Prozent aller Fälle ist die Krankheitsursache nach wie vor unklar. Das erschwert einerseits die Therapie: "Wenn der Arzt den Erreger nicht kennt, versucht er es zunächst häufig mit einem Antibiotikum", weiß Dr. Arne Simon vom Bonner Zentrum für Kinderheilkunde. "Gegen Viren helfen Antibiotika nicht. Der unbedachte Einsatz kann jedoch dazu führen, dass gefährliche Bakterien resistent werden."

Gefahr von Mehrfachinfektionen

In Krankenhäusern birgt die Wissenslücke noch eine zusätzliche Gefahr: "Normalerweise werden stationäre Patienten mit gefährlichen Infektionskrankheiten isoliert, damit sie nicht andere Kranke anstecken", erläutert Dr. Simon. "Wenn man nun einfach alle Patienten mit Atemwegs-Erkrankungen ohne Erregernachweis zusammenlegt, können sie sich gegenseitig infizieren." Die Projektpartner wollen daher unter anderem eine schnelle und einfache Diagnose-Methode für das HMPV entwickeln. Dazu sammeln die Bonner Kinderärzte Proben von ihren jungen Patienten und dokumentieren den Krankheitsverlauf. Ein Antikörpertest, den die Bonner und Essener Virologen entwickeln wollen, soll Aufschluss über den jeweiligen Erreger geben. "Wir wollen so herausfinden, wie häufig Infektionen mit dem HMPV wirklich sind und wie gefährlich sie verlaufen", sagt Oliver Schildgen. "Ein Fernziel ist natürlich auch die Entwicklung schlagkräftiger Medikamente." In den nächsten zwei Jahren fördert die Else-Kröner-Fresenius-Stiftung das Projekt mit insgesamt rund 160.000 Euro.

Keine harmlose Erkältung

Wer Atemwegsinfekte als harmlose Erkältung abtut, unterschätzt die Gefahr, die von den Erregern ausgehen kann: Vor allem bei Kleinkindern, deren Immunsystem noch nicht so "fit" ist wie bei Erwachsenen, können Atemwegsinfekte wie z.B. die vom Influenzavirus ausgelöste Grippe einen dramatischen Verlauf nehmen; "das geht bis zum Lungenversagen", erklärt Arne Simon. Besonders gefährdet sind Frühgeborene, AIDS-Kranke oder Krebspatienten, deren Immunsystem durch eine Chemotherapie geschwächt ist, aber auch ältere Patienten. "An Unikliniken, die ja vor allem Schwerkranke behandeln, gehören bis zu 40 Prozent aller Patienten zu einer der Risikogruppen", betont der Mediziner. Auch das HMP-Virus scheint nach einer Bonner Studie aggressiver als zunächst erwartet: "Schwere Verläufe sind vielleicht sogar häufiger als bei einem weiteren wichtigen Erreger von Atemwegserkrankungen, dem so genannten RS-Virus", fasst Dr. Schildgen die Ergebnisse zusammen.
Inzwischen haben die Bonner einen weiteren HMPV-Subtyp gefunden, den sie ebenfalls genauer untersuchen wollen. Ihr besonderes Augenmerk gilt aber einem Virus, das erst im April 2004 ebenfalls in den Niederlanden entdeckt wurde. Wie viele Krankheitsfälle jährlich auf sein Konto gehen, ist noch unbekannt; auch spricht nichts für eine extreme Aggressivität. Die Forscher ließ jedoch aufhorchen, dass der neue Erreger zu den so genannten Coronaviren gehört - die SARS- Epidemie wurde ebenfalls von einem Coronavirus ausgelöst!


[
©: Dr. Oliver Schildgen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Immunologie Universitätsklinikum Bonn Telefon: 0228/287-1697 E-Mail: schildgen@mibi03.meb.uni-bonn.de  oder Dr. Anja Wilkesmann oder Dr. Arne Simon Zentrum für Kinderheilkunde Telefon: 0228/287-3254 E-Mail: asimon@ukb.uni-bonn.de  ]

Anfang


6.) Reise-Krankenversicherungen registrieren immer häufiger Betrugsversuche

Viele Urlauber versuchen offenbar, sich mit gefälschten Arztrechnungen aus dem Ausland ihren Urlaub zu finanzieren: Einem Bericht des "WDR" zufolge, klagen Reise-Krankenversicherungen zunehmend über Betrugsversuche.
"Die eingereichte Arztrechnung war nahezu perfekt: Die Gebührenziffern stimmten, der Stempel wirkte echt, die angegebene Summe für die Behandlung schien plausibel", berichtet der "WDR" im Internet über einen Betrugsfall. Die DEVK hätte die Summe auch bezahlt – wäre da nicht die Postleitzahl gewesen: 90210 Beverly Hills. "Darüber stolperte eine Kollegin von uns, die die gleichnamige TV-Serie kannte und wusste, dass diese Postleitzahl erfunden ist", sagt Iris Kluge, Leiterin der Abteilung Auslandskrankenversicherung bei der DEVK, in dem Bericht. Recherchen im Internet hätten ergeben, dass das angegebene Krankenhaus nicht existiere. Das Dokument sei per Computer gefälscht worden, offenbar von jemandem mit Insiderwissen.

"Mit Fällen wie diesen müssen sich Kluge und ihre Kollegen in anderen Versicherungen immer häufiger auseinandersetzen: Da versucht jemand, neuen Zahnersatz im Rahmen einer angeblichen Akutbehandlung im Ausland abzusetzen. Andere behaupten, im Urlaub böse die Treppe hinunter gefallen zu sein und wollen die Kosten für eine Gesichtsoperation erstattet bekommen", heißt es in dem Bericht. Wieder andere erlägen der Versuchung, wenn sie am fernöstlichen Strand gegen wenig Geld eine gefälschte Arztrechnung über mehrere tausend Euro erstehen könnten.

Laut DEVK haben Betrugsfälle dieser Art innerhalb eines Jahres um etwa 15 Prozent zugenommen. Für Kluge sei ein Motiv die wirtschaftliche Flaute. "Die Leute wollen in Urlaub fahren, das Geld ist aber knapper und die Versuchung deshalb größer geworden." Peter Hemschik vom ADAC glaube dagegen nicht an existenzielle Gründe. Er wisse von 400 Fällen, in denen der ADAC im letzten Jahr eine Zahlung verweigert habe. Im Jahr davor seien es nur etwa 300 gewesen. Dennoch: "Verglichen mit den insgesamt 120.000 Fällen, in denen wir Beträge erstattet haben, liegen die Missbrauch-Fälle im Promillebereich."

"Viele Kunden mit Betrugsabsichten sind sich wohl nicht über die letzten Konsequenzen ihres Handels klar", meint Hemschik vom ADAC, der mit vier Millionen Policen Deutschlands größter Auslandskrankenversicherer ist. "Sie denken: Die Versicherung ist 8.000 Kilometer entfernt, wie will sie das kontrollieren." Fakt sei aber, dass viele Versicherer bei ihren Recherchen in den Urlaubsregionen auf ein Netz von Kooperationspartnern zurückgreifen können. "Oft hilft uns die deutsche Botschaft bereitwillig und kostengünstig", sagt Sabine Wolff, Gruppenleiterin der Abteilung Auslandskrankenversicherung bei der DKV. Man habe auch die Möglichkeit, Rechtsanwälte und private Ermittler einzuschalten, die schnell und ortskundig ermitteln könnten. Zudem hilft der Austausch von Daten, so manchen Betrüger zu entlarven.

"Fliegt der Schwindel auf, könnten die Konsequenzen ganz unterschiedlich sein", berichtet der "WDR". Beim ADAC verzichte man in der Regel auf eine Anzeige. Begründung: Es sei oft sehr aufwändig und teuer, die Beweise für einen möglichen Betrug zu erbringen. "Wir lehnen bei zweifelhaften Rechnungen einfach die Zahlung ab. Dann ist der Fall meist erledigt. Die Leute sehen dann, dass nichts zu holen ist." Auch für die DKV sei am wichtigsten, einen finanziellen Schaden zu vermeiden. Sie behält sich zugleich rechtliche Schritte vor.

Radikaler geht dem Bericht zufolge die DEVK vor. Sie stelle Strafanzeige und kündige dem Kunden fristlos den Vertrag. Die Strafen bei einer Verurteilung könnten unterschiedlich hoch sein: Sie reichten von einer Geldstrafe bis zu mehreren Jahren Haft. Das hänge auch davon ab, ob jemand schon einmal unangenehm aufgefallen sei und ob er einen Betrug nur versucht oder ihn wirklich begangen habe.

[ ©: Facharzt.de Publishing Services GmbH ]

Anfang


7.) Klinikvergleich im Internet

Patienten können sich seit August über Qualität und Spezialgebiete von Krankenhäusern im Internet informieren. Auf der Homepage www.g-qb.de  haben gesetzliche und private Krankenkassen bisher rund 50 Qualitätsberichte deutscher Kliniken veröffentlicht. Aus den Berichten geht hervor, wie oft die Kliniken bestimmte Operationen durchgeführt haben und worauf sie sich spezialisieren. Jedes der mehr als 2000 deutschen Krankenhäuser ist per Gesetz zur Abgabe eines Qualitätsberichts verpflichtet, der auch für medizinische Laien verständlich sein soll. Die Kassen wollen diese Berichte nach und nach auf die Internet-Seite stellen. Dadurch sollen Patienten die für ihre Krankheit beste Klinik leichter finden können.

[ ©:  FVDZ-NewsLetter vom 2.8. / Süddeutsche Zeitung]

Anfang


8.) Missbrauch im Gesundheitswesen vorbeugen

Studie der Kaufmännischen Krankenkasse zeigt: Ärzte und Versicherte sehen Vorlage des Personalausweises zusammen mit Krankenversicherungskarte positiv

ots) - Mehr als 90 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten wären bereit, den Personalausweis zusätzlich zur Krankenversicherungskarte bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Rund 50 Prozent der niedergelassenen Ärzte befürworten diese Methode, um Missbrauch vorzubeugen. Das ist das Ergebnis zweier repräsentativer Untersuchungen der Marktforschungsinstitute forsa und TNS Infratest Bielefeld im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). Für die Studie gaben über 1.000 Versicherte Auskunft zu ihrer Bereitschaft, den Personalausweis in der Arztpraxis vorzulegen. Die Ärzte wurden dazu befragt, ob sie den Ausweis ihrer Patienten zum Abgleich der Identität kontrollieren würden.
"Hintergrund der Umfrage ist die zunehmende Gefahr des Missbrauchs von Krankenversicherungskarten. Durch Schwarzmarkthandel, Diebstahl, Verlust oder illegalen Verleih von gültigen Versicherungskarten können der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanzielle Schäden entstehen", erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der Kaufmännischen. Vor allem in Großstädten hat der illegale Handel mit gültigen Krankenversicherungskarten zugenommen. Die Vorlage des Personalausweises ist eine einfache und zugleich kostengünstige Möglichkeit, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Kailuweit: "Zumindest als Übergangslösung bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit Passfoto ist die Ausweis-Vorlage eine sinnvolle Variante, die ohne großen Aufwand umsetzbar ist."

Zahlen und Fakten

Für die KKH-Studie hat das renommierte Meinungsforschungsinstitut forsa über 1.000 Personen befragt, die in der GKV krankenversichert sind. Insgesamt befürworten es mehr als 90 Prozent der Befragten, neben der Krankenversicherungskarte zusätzlich den Personalausweis beim Arztbesuch vorzulegen. In Ostdeutschland stimmten sogar 95 Prozent für die Vorlage des Ausweises. Bei der Staffelung nach Altersgruppen waren in der Untersuchung mit 94 Prozent vor allem die 31- bis 40-Jährigen für diese Lösung.
Die Firma TNS Infratest Bielefeld befragte für die Untersuchung ca. 230 niedergelassene Ärzte. Rund die Hälfte der Mediziner erklärte sich damit einverstanden, dass in ihren Arztpraxen der Personalausweis der Versicherten vor der Behandlung kontrolliert wird. Keiner der Ärzte gab an, dass für die Ausweis-Kontrolle eine zusätzliche Verwaltungsgebühr notwendig wird. Ein weiteres interessantes Ergebnis der Befragung: Nur annährend zwei Prozent der befragten Mediziner glauben, dass die elektronische Gesundheitskarte die Missbrauchsprobleme lösen wird.
"Für uns ist dies ein weiterer Beleg dafür, dass der gigantische Aufwand, von rund 60 Millionen Versicherten Passfotos einzusammeln und auf die elektronische Gesundheitskarte zu übertragen, in keinem Verhältnis zum Nutzen steht", kritisiert der KKH-Chef. Die dafür notwendigen Kosten von rund 250 Millionen Euro könnten sinnvoller für die medizinische Versorgung von Patienten verwandt werden, so Kailuweit weiter.


[ ©: Uljana Klein: Kaufmännische Krankenkasse - KKH;  E-Mail: presse@kkh.de , Internet: www.kkh.de  ]

Anfang


9.) Tolle Knolle gleich Energiebombe? - Versteckten Fetten bei Kartoffelprodukten auf der Spur

(aid) - Der Deutschen liebste Beilage ist immer noch die Kartoffel. Sie ist nicht nur schmackhaft, sondern auch vielseitig. Insbesondere bei jüngeren Verbrauchern ist die Vorliebe für Pommes und andere Kartoffelprodukte ungebrochen. Was viele von uns beim Kartoffelgenuss jedoch schnell aus den Augen verlieren, ist die Tatsache, dass sich je nach Zubereitungsart auch der Energiegehalt der tollen Knolle ändert. Sobald Fett mit ins Spiel kommt - ob zum Garen oder als Soßendipp - kann aus der Kartoffel schnell eine Energiebombe werden. Für alle, die aufs Gewicht achten müssen, ist es oft schwierig zu entscheiden, welche Kartoffelbeilage die richtige ist. Ein kleiner Überblick soll helfen:
Die Kartoffel selbst ist ein sehr wertvolles und kalorienarmes Lebensmittel, das als Grundnahrungsmittel und Sattmacher gilt. Den niedrigsten Energiegehalt haben Pell- und Salzkartoffeln sowie Kartoffelpüree mit circa 70-80 Kilokalorien (kcal) pro 100 Gramm, denn die Zubereitung erfolgt ohne bzw. mit wenig Fett. Bratkartoffeln, Kroketten und Kartoffelpuffer haben einen mittleren Energiegehalt (um die 100-200 kcal pro 100 Gramm), obwohl sie in Fett gebacken werden. Richtig voll mit Fett saugen sich aber die Pommes aus der Friteuse und haben deshalb mit durchschnittlich 270 kcal pro 100 Gramm auch den höchsten Energiegehalt. Pommes aus dem Backofen schneiden etwas besser ab (circa 255 kcal pro 100 Gramm). Sie werden zwar auch beim Hersteller vorfrittiert, nehmen beim Rösten im Ofen aber kein weiteres Fett mehr auf. Country Potatoes (frittierte Karfoffelviertel) sind größer als die Pommes-Stifte und nehmen deshalb nicht ganz soviel Fett auf. Mit schlechtem Gewissen sollte natürlich niemand essen, egal ob Pommes oder Schweinshaxe, aber es kommt eben auch auf die Mischung an. Alternativ können die energiereichen Pommes bei einer Mahlzeit durch einen Salat oder ein Brötchen ersetzt werden. Ebenso ist eine Ofen- oder Folienkartoffel vom Grill eine sehr kalorienarme und leckere Beilage. Anstelle von Majonäse oder Ketchup passt auch Kräuterquark als Dipp zu Kartoffel & Co. und liefert noch eine extra Portion Eiweiß und Kalzium dazu. Die tolle Knolle lässt sich so unbeschwert genießen. 

 [ ©:   aid, Ira Schneider ]

Anfang


10.) Umfrage: Arztberuf hat hohes Ansehen – Politiker-Image immer schlechter

Der Arztberuf genießt in Deutschland nach wie vor ein hohes Ansehen – dies geht aus einer aktuellen Bevölkerungsumfrage des Instituts für Demoskopie in Allenbach (IfD) hervor. Demnach rechnen 71 Prozent der befragten Personen den Beruf des Arztes zu jenen Berufen, die sie am meisten schätzen. "Seit den 60er Jahren, als das Institut an Hand einer Liste zum ersten mal das Image verschiedener Berufe untersuchte, hat sich daran nie etwas geändert", teilten die Initiatoren der Umfrage heute mit.

An zweiter und dritter Stelle auf der Skala hoch angesehener Berufe stehen zwei Berufe, die dem Institut zufolge zum ersten Mal auf der Allensbacher Berufeliste erscheinen: der Beruf der Krankenschwester und der des Polizisten. 56 Prozent der Bevölkerung attestieren dem Beruf der Krankenschwester ein ganz besonderes Ansehen, 40 Prozent dem Beruf des Polizisten.

Der Beruf des Politikers (sechs Prozent) hingegen bildet zusammen mit dem des Fernsehmoderator (sechs Prozent) und dem Gewerkschaftsführer (fünf Prozent) das Schlusslicht auf der 22 Berufe umfassenden Allensbacher Berufsprestigeskala.

Befragt wurden rund 2.100 Personen über 16 Jahre im Zeitraum von Mai bis Juni 2005.

Nähere Angaben des Institutes zu der Befragung (mit Grafik) durch Anklicken dieses Textes (bitte auf "News" klicken).

 [
© http://www.facharzt.de ]

Anfang


11.) Der ultimative Wahltest

Sie sind mit Angela per du, und saßen im Guidomobil? Sie kennen Schröder noch vom Bolzplatz und wissen, wie viel Fischer wiegt? Alles schön und gut. Doch sind Sie wirklich fit für die Wahl? Testen Sie sich selbst: Machen Sie den ultimativen Wahltest auf zm-online!

Und so geht's: Auf http://www.zm-online.de/quiz.htm  links oben unter Aktionen "Fit für die Wahl" auswählen, per Mausklick sieben kurze Fragen beantworten und abschicken. Einsendeschluss ist der 18. September. Wer dann bei zm-online auf dem Siegertreppchen steht, bestimmt das Los. Es winken tolle Preise:

1. Preis: ein Gigaset M740 AV von Siemens. Die neue Dimension des Home Entertainment: digitale Programme empfangen und Filme, Fotos und Musik vom PC auf den Fernseher laden. Wert: 300 Euro.
2. Preis: je eine Professional Care 8500 DLX von Oral-B mit 3D-Technologie.
3. Preis: ein schickes Unikat aus dem Hause Kultbag, Modell: Basel, Frauenfeld und Luzern, Material: Schweizer Armee-Wolldecke. Ein absoluter Blickfang - auch in Zivil.
4. Preis: ein DVD-Paket von Kinowelt. Filmklassiker, die Sie gesehen haben müssen!
5. Preis: je eins von fünf literarischen Kochbüchern aus dem Arche-Verlag. Damit Sie wissen, was bei Thomas Mann auf den Tisch kam.
6. Preis: ein Heyne-Sommerpaket. Für entspanntes Schmökern im Liegestuhl.
7. Preis: je eins von fünf Überraschungspaketen aus dem Hause Body Shop.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, die Losziehung erfolgt unter rechtlicher Aufsicht. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Anfang


12.) Zeitschrift ELTERN: Das sind die schlimmsten Zahnsünden bei den Kleinen

Was kaum jemand weiß: Erst wenn Kinder die Schreibschrift flüssig beherrschen, sind sie motorisch auch in der Lage, sich selbständig richtig die Zähne zu putzen. Bis dahin heißt es also für Mütter und Väter: dabeibleiben und nachputzen! Und die schlimmsten Zahnsünden bei den Kleinen vermeiden. Welche das sind, erklärt die Zeitschrift ELTERN.

Zahnsünde 1: zu oft Süßes!

Wenn Sie Süßigkeiten geben, dann am besten nach den Hauptmahlzeiten. Denn: Entscheidend ist nicht, wie viel, sondern wie oft genascht wird. Gesüßte Kindertees, Fruchtsäfte (auch verdünnt), Limonaden und Schorlen sind eher Genussmittel als Getränke! Besser gegen den Durst helfen Wasser oder ungesüßte Kräuter- und Früchtetees. Wenn Sie Ihr Kind von klein auf daran gewöhnen, werden Sie kein Problem haben!

Zahnsünde 2: zu oft Saures!

Säure aus Limonaden, Fruchtsäften, Schorlen oder Sportlerdrinks sowie Fruchtgummis ist genauso schädlich wie Zucker. ELTERN-Tipp: Nach dem Genuss von Saurem nicht gleich Zähne putzen. Sonst bürsten Sie den aufgeweichten Zahnschmelz mit weg. Nach einer Stunde Wartezeit ist diese Gefahr vorüber.

Zahnsünde 3: Klebriges
 
Absolute Vorsicht ist bei Lebensmitteln geboten, die an Zähnen und in Zahnzwischenräumen haften: z. B. Honig, Trockenobst, Banane, Kekse.

Zahnsünde 4: Trinkflaschen

Nimmt man süße oder saure Getränke aus Saugerflasche, Schnabeltasse oder Radfahrerflasche zu sich, umspülen Zucker bzw. Säure die Zähne zu lange. Deshalb: Trinkflaschen nicht als Dauerbegleiter in den Kinderwagen legen! Und: Ab dem zweiten Lebensjahr kann Ihr Kind aus der Tasse trinken.

[ ©: Eltern, Infos kobelentz.andrea@guj.de ]

Anfang


13.) Tabuthema Mundgeruch

Jeder dritte Europäer hat Mundgeruch. Dennoch ist das, was Fachleute "Halitose" nennen, weiterhin ein Tabuthema. Zungenreiniger in unterschiedlichen Größen helfen bei der Therapie. In fast 90 Prozent der Fälle sind die Ursachen für Halitose im Mund direkt zu suchen und nicht im Magen, wie oftmals vermutet wird.
Zu den Ursachen für schlechten Atem zählen Zahnschäden, mangelnde Mundhygiene, Zahnfleischentzündungen und Parodontose. All das bietet geruchsbildenden Bakterien optimale Bedingungen. Am häufigsten sammeln sich diese Bakterien direkt auf der Zunge, auf deren durchfurchter Oberfläche sie gut haften und sich dort mit Essensresten und abgestorbenen Hautzellen zu unangenehm riechendem Zungenbelag verbinden. Mit einem einfachen Stofftaschentuch kann man sich übrigens selbst schnell auf Mundgeruch testen: Reibt man damit mehrmals über die Zunge und riecht etwa 45 Sekunden danach daran, erkennt man gleich, ob Handlungsbedarf besteht.
Um Bakterien und Essensreste von der Zungenoberfläche zu entfernen, empfiehlt sich der Einsatz eines Zungenreinigers. Dieses Gerät sollte flach und am besten mit einer Bürsten- und einer Schaberseite ausgestattet sein (z. B. von One Drop Only). Mit Hilfe der Borsten werden Beläge von der Zungenoberfläche gelöst, der Schaber transportiert die gelösten Beläge ab. Diese Prozedur reduziert die Zahl der zahnschädigenden Keime in der Mundhöhle, was neben der Verbesserung des Atems indirekt zu einer Verringerung des Karies-Risikos führt. Außerdem verbessert sich bei Menschen ohne Zungenbelag das Geschmacksempfinden deutlich. Für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Anwender gibt es solche Zungenreiniger in zwei unterschiedlichen Größen.
Neben dem klassischen Format wird in Apotheken und Drogeriemärkten auch eine kompakte Variante angeboten, die sich besonders für Kinder und Jugendliche, Menschen mit schmalem Kiefer sowie all diejenigen eignet, denen herkömmliche Zungenreiniger bisher zu sperrig waren.

[  ©: One Drop Only GmbH ]

 Basics:   Halitosis , Zungenschaber  auf  www.zahnwissen.de

Anfang


14.) Zum Schluss: Schlafende Frauen zu küssen ist verboten

Im US-Bundesstaat Kentucky muss jeder Bürger einmal im Jahr baden. In Utah sollten tanzende Paare so viel Abstand halten, dass man zwischen ihnen noch das Tageslicht sehen kann. In Logan County (Colorado) ist es Männern nicht gestattet, schlafende Frauen zu küssen.
Und wer in San Francisco sein Auto poliert, darf dazu keinesfalls ausgemusterte Unterwäsche benutzen, will er/sie keine Strafe riskieren. Die USA sind das Land der unbegrenzten Möglichkeiten - das trifft auch auf die skurrilen Gesetze und Verordnungen zu, die zum Teil seit Hunderten Jahren bestehen und nie offiziell abgeschafft wurden.
Manchmal wird ein solches Gesetz sogar noch angewendet: So wurde 1999 ein Mann aus Michigan zu 75 Dollar Bußgeld und drei Tage Gemeindearbeit verurteilt, weil er, als er mit seinem Kanu ins Wasser stürzte, einen lauten Fluch ausstieß - das aber war seit 1898 in Michigan per Gesetz verboten. Immerhin wurde das Urteil 2003 aufgehoben und die Vorschrift für ungültig erklärt. (ag)

[ ©:  http://www.aerztezeitung.de/ ]

Anfang

NewsLetter ausdrucken

Erläuterungen zu Fachbegriffen unter http://www.zahnwissen.de

Direkter WEB-Zugriff auf diesen Letter

disclaimer/rechtliches

Zum Archiv 2001 - 2005
NewsLetter abonnieren

Impressum

Herausgeber:    Dr. Klaus de Cassan, GF der ZiiS-GmbH
Verantwortlich:  Dr. Klaus de Cassan

Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der ZiiS-GmbH.
Bitte beachten Sie das Copyright (c) 2001-2005:
Copyright

Abmelden
----------
Der Bezug der ZahnNewsLetter ist kostenlos. Er wird ausschließlich an User versandt, die sich zuvor persönlich angemeldet und ein Kennwort erhalten haben.
Wenn Sie den ZahnNewsLetter abbestellen wollen, so senden Sie bitte eine E-Mail mit Angabe Ihres Kennwortes und dem Vermerk  UNSUBSCRIBE  in der Betreff-Zeile an die Adresse