Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 9/2009/ 1. September 2009

Gesund zu leben lohnt sich - fürs Herz, fürs Gehirn, nicht aber für den Geldbeutel. Solange die Folgen eines ungesunden Lebensstils komplett von einer Solidargemeinschaft finanziert werden, wird sich daran auch kaum etwas ändern, da können noch so viele Studien belegen, wie gesund doch ein gesunder Lebenswandel ist. (aus Ärztezeitung)

Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion

Falls dieser NewsLetter nicht richtig dargestellt wird, klicken Sie bitte diesen Link an


Inhalt

 1.) USA - Dentalamalgam bleibt ein geeignetes Füllungsmaterial
 2.)
Eine professionelle Zahnreinigung alle drei Monate ist effektiv
 3.)
Nützlicher Ratgeber zu Zahnersatz
 4.) Nachwachsender Zahnersatz - bei Mäusen schon machbar
 5.)
Wunsch für die Zeit nach der Wahl: Viele wollen die Rundumversorgung
 6.) Lippenstifte können Juckreiz und Ausschlag auslösen
 7.)
Die geheime Kundendatei der Versicherer
 8.)
Tipp zum Schulstart: Bessere Noten mit Jod
 9.)
Zahnrettungsbox in LINDA Apotheken
10.)
System für Arzneimittel-Rücknahme aufgelöst
11.)
Zum Schluss: Pechvogel
 

 


1.) USA - Dentalamalgam bleibt ein geeignetes Füllungsmaterial

Die in den USA unter anderem auch für die Zulassung von Medizinprodukten zuständige allmächtige Food & Drug Administration (FDA) hat am 28. Juli 2009 Dentalamalgam in einer neuen Richtlinie – wie Goldlegierungen und Komposite – als Medizinprodukte der Klasse II (moderates Risiko) klassifiziert.

Die American Dental Association (ADA) hat diesen Schritt begrüßt. Es wurde dabei nachdrücklich betont, dass es von der gemeinsamen Entscheidung des Zahnarztes und des Patienten abhängt, welches Material für die Füllungstherapie anzuwenden ist.

Die neue Richtlinie ist Ergebnis einer erneuten Diskussionsrunde zur bereits 2002 vorgeschlagenen Klassifizierung des Materials, heißt es in einer Presseinformation der FDA (www.fda.gov). Für die neuen Empfehlungen, die die langjährige Arbeit der Agentur zu diesem Thema widerspiegeln, seien etwa 200 wissenschaftliche Arbeiten ausgewertet worden. In den vergangenen sechs Jahren habe man verschiedene Schritte durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Klassifizierung des Amalgams durch starke wissenschaftliche Ergebnisse abgesichert ist. Nur bei Patienten mit erwiesener Amalgamallergie ist von der Anwendung Abstand zu nehmen, so die FDA. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen in Klinik und Praxis (besonders gute Absaugung und Belüftung) dürften nicht außer Acht gelassen werden. Diese Einschränkungen haben aber schon immer gegolten. Neben diesen beiden Hinweisen, die in die Produktbeschreibung aufgenommen werden sollten, empfiehlt die FDA auch ein Statement im „Waschzettel“ abzudrucken, das die wissenschaftliche Evidenz zu den Vorteilen und Risiken der Verwendung von Dentalamalgam, inklusive des Risikos der möglichen Inhalation von Quecksilberdämpfen, diskutiert. Dies solle Zahnärzten und Patienten bei der qualifizierten Entscheidungsfindung helfen.

Inzwischen gibt es weltweit Untersuchungsergebnisse und Gutachten, dass hochwertige Silberamalgame – bis auf ganz wenige Ausnahmen, wie auch bei anderen Werkstoffen – nicht gesundheitsgefährdend sind. Die American Medical Association und die American Dental Association, zwei europäische Organisationen, das Deutsche Krebsforschungszentrum, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte haben keine Einwände gegen die generelle Anwendung von Dentalamalgam erhoben.
Im Vorjahr hat auch ein groß angelegtes Forschungsprojekt des Klinikums rechts der Isar der TU München die Unbedenklichkeit dieses traditionsreichen Füllungsmaterials bestätigt. Nach wie vor wird vor dem prophylaktischen Entfernen von Amalgamfüllungen gewarnt, wenn es sich nicht um die extrem wenigen Fälle handelt, wo sich dies als erforderlich erweist. Hier plädiert zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Kontaktallergien dafür, zuvor wissenschaftlich fundierte Test durch erfahrene Dermatologen durchführen zu lassen.

Ungeachtet der positiven Beurteilungen hat Norwegen die Anwendung von Dentalamalgam bereits zum 1. Januar 2008 verboten. Schweden hat die Verwendung von Quecksilber und damit auch Dentalamalgam aus Umweltgründen zum 1. Juni 2009 ebenfalls untersagt. Die Umweltminister haben sich im Februar 2009 auf der Konferenz der Vereinten Nationen in Nairobi darauf geeinigt, ein weltweites Verbot von Quecksilber zu erreichen. Schon bis 2010 sollen dazu erste Vorschläge vorgelegt werden. Welche Auswirkungen dies auf die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam haben und ob es hier und für einige andere wichtige Anwendungen Ausnahmeregelungen geben wird, ist noch nicht abzusehen.

  [ © DZW  ]

 Basics:  Amalgam im  Zahnlexikon-Online



Anfang


2.) Eine professionelle Zahnreinigung alle drei Monate ist effektiv
     
Mundgesundheit von älteren Menschen kann mit geringem Aufwand entscheidend verbessert werden

Bereits eine professionelle Zahnreinigung alle drei Monate verbessert die Mundgesundheit bei älteren Menschen. Zusätzliche Motivation zur Mund- und Prothesenpflege und die Betreuung durch professionelles Personal haben keinen weiteren positiven Einfluss. Dies ist das Ergebnis einer Pilotstudie unter Leitung von Privatdozent Dr. Alexander Hassel von der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik des Universitätsklinikums Heidelberg.

Die tägliche Zahn- und Prothesenpflege kommt häufig zu kurz

Je mehr Zahnersatz sich im Mund befindet, desto komplizierter wird die Pflege. Mit dem Alter wird jedoch gerade diese häufig vernachlässigt. Hinzu kommt eine Umstellung der Lebensgewohnheiten: "Ältere Menschen essen mehr Süßes und Weiches, gleichzeitig nimmt die Regelmäßigkeit der Zahnarztbesuche ab", sagt Dr. Alexander Hassel. Angehörige und Pflegepersonal in Altersheimen sind oft nicht über die speziellen Anforderungen der Mundhygiene bei älteren Menschen informiert. "Der Zahnarzt wird oft nur in Seniorenheime gerufen, wenn ein Zahn oder ein Zahnersatz bricht", sagt Dr. Alexander Hassel.

Wie lässt sich mit wenig Aufwand die Mundhygiene verbessern?

In der prämierten Forschungsarbeit wurde die Wirksamkeit von vorbeugenden Maßnahmen bei 102 Senioren, die geistig und körperlich noch recht fit waren, aus acht Seniorenheimen des Rems-Murr-Kreises untersucht. Die Senioren wurden in drei Therapie- und eine Kontrollgruppe eingeteilt. Alle Therapiegruppen erhielten zu Beginn der dreimonatigen Studie eine professionelle Zahn- und Prothesenreinigung; außerdem wurden die Teilnehmer über die weitere Pflege ihrer Zähne informiert, erhielten kostenlose Pflegemittel und wurden später nochmals motiviert. Eine Therapiegruppe blieb ohne weitere Motivation, die zweite Therapiegruppe wurde im weiteren Studienverlauf von einem Zahnarzt und die dritte Therapiegruppe von vorab geschultem Pflegepersonal betreut.

Zusätzliche Motivation blieb ohne Effekt

Das Ergebnis: Alle drei Therapiegruppen zeigten eine deutliche Verbesserung der Mundhygiene gegenüber der Kontrollgruppe. Zwischen den Therapiegruppen konnte jedoch kein Unterschied festgestellt werden – eine zusätzliche, persönliche Motivation oder eine zusätzliche Betreuung durch Zahnarzt oder geschultes Pflegepersonal hat keinen Effekt. Im nächsten Schritt sollen diese Informationen nun für interessierte Seniorenheime und Zahnärzte aufbereitet werden.

  [ ©:  Weitere Informationen: www.wrigley-dental.de , www.klinikum.uni-heidelberg.de/index.php?id=91  ]

Anfang


3.) Nützlicher Ratgeber zu Zahnersatz

Der richtige Zahnersatz bleibt über lange Jahre ein treuer Begleiter und leistet einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit und Wohlbefinden. Viele Patienten möchten sich daher ausführlich über Material und Methoden informieren – und das am liebsten schon vor der Beratung beim Zahnarzt. Schließlich ist Zahnersatz nicht gleich Zahnersatz, im Gegenteil! Ob Gold oder Keramik, ob ein Implantat mit Krone oder eine Brücke, der Patient kann aus verschiedensten Lösungen auswählen. Das Kuratorium perfekter Zahnersatz (KpZ) hat mit der Broschüre „Zahnersatz aktuell. Versorgungen im Vergleich“ daher einen ausführlichen Ratgeber zu diesem Thema herausgegeben

Die Broschüre will interessierte Patienten umfassend über die Möglichkeiten der Versorgung mit Zahnersatz informieren – auf komplizierte Fachsprache wurde daher verzichtet. Zur einfachen Handhabung orientiert sich der Ratgeber außerdem an den Befunden: Der Patient kann unter den Kapiteln „Ein Zahn ist defekt“, „Es besteht eine Lücke“, „Die Zahnreihe ist verkürzt“, und „Bis auf wenige Zähne reduzierter Zahnbestand“ etwas über seine individuelle Situation erfahren und nachlesen, welche Behandlungsmöglichkeiten und Materialalternativen es gibt. Zahlreiche Abbildungen exemplarischer Befunde, Schaubilder und Grafiken verdeutlichen dabei das Vorgehen des Zahnarztes. Abgerundet werden die wertvollen Informationen durch Hinweise auf Verträglichkeit und Ästhetik des Zahnersatzes.

Professor Hans-Christoph Lauer, Leiter des wissenschaftlichen Beirates des Kuratoriums, weiß aus den Erzählungen seiner Patienten: „Nach der Lektüre des Ratgebers gehen viele Menschen entspannter in das Gespräch mit dem Zahnarzt, weil sie abschätzen können, was auf sie zukommt. Da die Erklärungen des Zahnarztes für den Patienten nicht völlig neu sind, können schon gezielte Fragen gestellt werden.“ Unklarheiten könnten so schnell ausgeräumt werden. Gleichzeitig rät Lauer allen Verbrauchern: „Mit der Broschüre hat der Patient die Möglichkeit, sich in aller Ruhe über die Versorgung mit Zahnersatz zu informieren. Die endgültige Entscheidung über Material und Versorgung kann jedoch erst nach dem Beratungsgespräch mit dem Zahnarzt gefällt werden: Er kennt die individuelle Situation des Patienten am besten!“
Interessierte erhalten die dritte Auflage der kostenlosen Broschüre „Zahnersatz aktuell – Versorgungen im Vergleich“ gegen Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten und rückadressierten DIN-A5-Briefumschlags ab sofort bei der Frankfurter Pressestelle des Kuratoriums perfekter Zahnersatz, Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt. Weitere Infos auf der Internetseite: http://www.zahnersatz-spezial.de/cms/front_content.php?idcatart=41&lang=1&client=1 .

  [ ©:  Kuratorium Perfekter Zahnersatz ]

  Basics: Festzuschüsse  auf www.Zahnwissen.de

Anfang


4.) Nachwachsender Zahnersatz - bei Mäusen schon machbar

Einen verlorenen Zahn direkt im Kiefer nachwachsen zu lassen - das ist japanischen Forschern bei Mäusen gelungen. Der Ersatz sei ebenso hart wie natürliche Zähne. Zudem seien sie schmerzempfindlich - also mit Nerven versehen. Die Technik könne helfen, auch für andere Organe Therapien zu entwickeln, um sie direkt im Körper nachwachsen zu lassen.

Das Team um Etsuko Ikeda von der Universität Tokio hatte zunächst im Labor sogenannte Zahnkeime gezüchtet. Sie enthalten alle genetischen Informationen, die zum Aufbau eines kompletten Zahns nötig sind. Diese Zahnkeime setzten die Forscher in die Kiefer von acht Wochen alten Mäusen ein, denen drei Wochen zuvor ein Molar im Oberkiefer extrahiert wurde. In den meisten Fällen wuchsen die Keime zu funktionsfähigen Zähnen heran, allerdings stets kleiner als das zuvor entfernte Original, schreiben die Wissenschaftler.

Komplexe, voll funktionsfähige Organe wachsen zu lassen, ist ein Fernziel medizinischer Forschung. Sie könnten Ersatz schaffen für Organe, die durch Unfälle, Krankheiten oder aus Altersgründen geschädigt wurden. Würden sie direkt im Körper nachwachsen, wäre ihr Zusammenspiel mit den umliegenden Organen und Geweben dem des natürlichen Vorgängers sehr ähnlich.

  zum Originaltext (englisch)

  [ ©:  zm-online ]

Anfang


5.) Wunsch für die Zeit nach der Wahl: Viele wollen die Rundumversorgung

Die Deutschen trauen den Politikern im Gesundheitswesen nur noch wenig zu: Nur jeder vierte erwartet grundlegende Reformen nach der Bundestagswahl. Das ergab eine Allensbach-Umfrage im Auftrag des Finanzdienstleisters MLP.

Dabei sehen zwei Drittel aller Bürger Reformbedarf im Gesundheitswesen, bei den Ärzten sind es sogar gut 80 Prozent. Insgesamt 1.832 Versicherte und 512 Ärzte hatten die Allensbacher Meinungsforscher hatten 1 nach ihrer Meinung zum Gesundheitswesen befragt.

Vier von fünf Deutschen stellen infrage, dass es der Politik gelingen wird, auch längerfristig eine gute Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen. Zu Beginn der großen Koalition hatten immerhin noch 23 Prozent an den Erfolg der Politiker geglaubt, heute sind es nur noch 14 Prozent.
Die Bürger seien von der schwarz-roten Gesundheitspolitik und dem Gesundheitsfonds offenbar nicht sehr überzeugt, vermutet die Welt am Sonntag (WamS).
Immerhin sind die Ärzte mit 17 Prozent etwas zufriedener als die Gesamtbevölkerung. Noch 2008 trauten nur 15 Prozent der Mediziner den Politikern zu, die Rahmenbedingungen für eine gute Versorgung zu schaffen.

Wie die WamS berichtet, plädieren die Deutschen bei ihrer Gesundheit für das Rundum-sorglos-Paket - und zahlen dafür lieber etwas mehr. 58 Prozent wollen der Studie zufolge einen Rundumschutz, auch um den Preis höherer Beiträge. Nur jeder Vierte meint, ihm reichten "unbedingt notwendige medizinische Leistungen", wenn im Gegenzug die Beiträge niedriger ausfallen. Ganze 41 Prozent haben Angst, im Krankheitsfall eine notwendige Behandlung vom Arzt aus Kostengründen nicht verschrieben zu bekommen.

Je älter die Menschen werden, desto mehr sorgen sie sich um die Behandlung. Sind es bei den Jungen zwischen 16 und 29 Jahren nur 27 Prozent, so steigt dieser Anteil bei den Älteren über 59 Jahren bis auf 48 Prozent. Dass die Sorge nicht unberechtigt ist, zeigt die Befragung der Ärzte, von denen 77 Prozent angaben, sie sähen durch den Kostendruck im Gesundheitswesen ihre Therapiefreiheit als Mediziner bedroht. Bei den niedergelassenen Ärzten ist mit 83 Prozent die Zahl derer noch größer, die um ihre Therapiefreiheit fürchten.

Große Unterschiede gibt es zwischen gesetzlich und Privatversicherten. Während sich nur 58 Prozent der GKV-Versicherten gut abgesichert sehen, sind es bei den Privatversicherten 90 Prozent.
"Die Ergebnisse unterstreichen, dass die gesetzlich Versicherten den Glauben an das uneingeschränkte Leistungsversprechen der Politik verloren haben und eine berechtigte Skepsis gegenüber dem System zeigen", zitiert die Zeitung den MLP-Vorstandsvorsitzenden Uwe Schroeder-Wildberg.

Vom Gesundheitsreport gehe danach ein klares Signal an die Parteien aus, "die großen Herausforderungen im Gesundheitssystem nicht weiter auf die lange Bank zu schieben"

  [ ©:  zm-online ]

  Basics:  Gesundheitswesen in Deutschland  im Zahnlexikon-Online

Anfang


6.) Lippenstifte können Juckreiz und Ausschlag auslösen

Bestimmte Lippenstifte können Juckreiz, Hautausschlag und möglicherweise sogar Krebs verursachen. Das schreibt das Magazin Öko-Test in seiner August-Ausgabe. 121 von 306 untersuchten Lippenstiften hätten die Note "ausreichend" erhalten, 44 sogar nur "mangelhaft". Einige der Lippenstifte enthielten den gelben Farbstoff Tartrazin, der Juckreiz und Hautausschläge verursachen kann.

Das für die Analyse der Kosmetikprodukte verantwortliche Labor habe zudem in einigen Fällen giftiges Anilin gefunden, das im Verdacht steht, krebserregend zu wirken. Unter den schlecht bewerteten Stiften seien auch teure französische Luxusmarken.

 Zum Originalartikel in "Öko-Test"

 [  ©:  Ärztezeitung ]

Anfang


7.) Die geheime Kundendatei der Versicherer

Viele ahnten nicht einmal, dass es so etwas gibt - eine geheime Kundendatei der deutschen Versicherer. Ärzte können jetzt Einblick in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) nehmen. Die Gesellschaften müssen ihre Kunden nämlich seit 1. April 2009 darüber informieren, ob sie in ihrem Verzeichnis gelistet sind und aus welchem Grund sie darin aufgenommen wurden.
Doch wie funktioniert das geheime HIS? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) speichert Zahlen und Fakten über auffällige Kunden, wenn sie mit dem Auto besonders viele Unfälle haben oder - etwa bei Lebensversicherungen - eine Vorerkrankung haben. Die Informationen stellt der Verband seinen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Alle deutschen Versicherer können darauf zugreifen und Daten über Kunden melden und abfragen. Mit dem Verzeichnis will die Branche Versicherungsbetrügern auf die Schliche kommen und Hinweise sammeln, ob ein Kunde vielleicht betrügt. Doch nicht nur besonders dubiose Fälle landen in der Kartei.

Mit der Schadensmeldung entsteht schon ein Verdacht

Für einen Vermerk reicht schon, dass der Kunde einen Autodiebstahl meldet, bei dem auch die Papiere verlorengegangen sind. Auch wer nachts in einem abgelegenen Industriegebiet einen Autounfall hat, kassiert einen Eintrag. Denn statistisch gesehen passieren in diesem Umfeld die meisten Versicherungsbetrügereien. Datenschützer kritisieren die gängige Praxis, dass jeder, der zweimal im Jahr eine Deckungsanfrage an seine Rechtsschutzversicherung stellt, bereits in der Datei landet. "Das ist auch der Fall, wenn der Kunde überhaupt keinen Rechtsstreit geführt hat", sagt Bettina Gayk, Sprecherin der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen.

Bisher blieb die geheime Liste den Verbrauchern verschlossen. Das ändert sich jetzt. "Alle Versicherten können auf Anfrage erfahren, welche Daten über sie im HIS gespeichert sind", sagt Gayk. Informationsbedarf ist da. "Seit dem 1. April haben wir etwa 4500 Anfragen der Versicherten", sagt Katrin Rüter vom GDV.
Wer beim Verband nachfragt, bekommt Informationen darüber, ob und in welcher Versicherungssparte er gelistet ist und welcher Anbieter für den Eintrag verantwortlich ist.

Sieben Kategorien für "schlechtes Risiko"

Der GDV speichert in sieben Sparten, ob der Versicherte ein mieser Autofahrer, ein Prozesshansel oder gesundheitlich vorbelastet ist. Solche Kunden gelten bei Anbietern als schlechtes, weil hohes Risiko. Für sie ist es oft unmöglich, eine neue Police zu bekommen. Gelingt es ihnen doch, kostet der Vertrag häufig mehr oder schließt viele Risiken aus.
Die Versicherer verteilen anhand zahlreicher Kriterien für jeden gemeldete Schaden Punkte. Wer eine gewisse Punktanzahl erreicht hat, wird in die schwarze Liste eingetragen. Die Kriterien sind nach Angaben von Rüter geheim - der Verband wolle damit verhindern, dass Betrügern eine Anleitung zum Prellen der Versicherung gegeben werde. Nach fünf Jahren sollen diese Daten gelöscht werden.

Versicherte, die sich informieren wollen, ob sie im HIS gelistet sind, müssen schriftlich beim GDV anfragen. Die Adresse ist Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/ 43 G, 10117 Berlin. Interessierte sollten eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises beifügen.

Wer sicher ist, unberechtigt in der Datei geführt zu werden, kann beim zuständigen Versicherer die Löschung des Eintrags verlangen. Weigert sich das Unternehmen, können sich Kunden beim Versicherungsombudsmann beschweren.

 [  ©:  Ärztezeitung ]

Anfang


8.) Tipp zum Schulstart: Bessere Noten mit Jod

Könnten deutsche Schüler schlauer sein? „Zumindest hätten sie die Chance auf bessere Noten, wenn Sie ausreichend Jod zu sich nähmen“, so Prof. Dr. Roland Gärtner, Sprecher des Arbeitskreises Jodmangel. „Bei einem Jodmangel im Kindes- und Jugendalter kann es neben Lern- und Merkschwierigkeiten zu Beeinträchtigungen der Intelligenzentwicklung kommen“, erklärt Professor Gärtner. Pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres weist er auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Jodversorgung der Schüler hin. Eine Studie untersuchte bei über 1.220 Schulkindern sowohl den Intelligenzquotienten (IQ) als auch die Jodausscheidung über den Urin als Kennzeichen einer entsprechenden Jodaufnahme: Kinder mit einer Jodausscheidung größer als 100 Mikrogramm pro Liter Urin, also einer Jodaufnahme von mehr als 150 Mikrogramm pro Tag, hatten einen signifikant höheren IQ. Gleichzeitig wiesen die Studienautoren nach, dass das Risiko für einen IQ unter 70 bei den Kindern höher war, deren Jodausscheidung unter 100 Mikrogramm pro Liter Urin lag, die also zu wenig Jod (weniger als 150 Mikrogramm pro Tag) aufnahmen.

Laut den Ergebnissen der umfangreichen Kinder- und Jugendgesundheitsstudie (KiGGS) leiden 40 Prozent der mehr als 17.000 untersuchten Kinder und Jugendlichen in Deutschland an einem leichten bis schweren Jodmangel. „Trotz einer verbesserten Jodversorgung in Deutschland nehmen immer noch zu viele Kinder und Jugendliche zu wenig Jod auf“, kommentiert Professor Gärtner die Ergebnisse.

Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), UNICEF und des internationalen Beirats zur Überwachung von Jodmangelerkrankungen (ICCIDD) sollten Schulkinder von sechs bis zwölf Jahren täglich 120 Mikrogramm und Jugendliche und Erwachsene 200 Mikrogramm Jod aufnehmen. Um einem Jodmangel vorzubeugen, empfiehlt der Arbeitskreis Jodmangel deshalb, zwei Mal pro Woche Seefisch zu essen, zu Hause ausschließlich mit Jodsalz zu würzen und beim Einkaufen mit Jodsalz hergestellte Lebensmittel wie Brot- und Wurstwaren zu bevorzugen – gemäß dem Leitsatz: „Wenn Salz - dann Jodsalz“. „Allerdings“, ergänzt Professor Gärtner: „Gegen Faulheit hilft auch Jod nicht.“

  [ ©: PM Arbeitskreis Jodmangel ]

  Basics:  Jodsalz  im Zahnlexikon-Online

Anfang


9.) Zahnrettungsbox in LINDA Apotheken

Wenn Kinder ausgelassen toben, können schon mal Zähne ausgeschlagen oder abgebrochen werden. Wird der Zahn schnell und richtig versorgt, besteht die Chance, ihn zu retten. Erste Hilfe Zahnrettungsboxen mit gebrauchsfertiger Nährstofflösung sind ab dem 15. August 2009 in jeder der teilnehmenden bundesweit 1.400 LINDA Apotheken permanent vorhanden. So kann das Apothekenteam bei einem Zahnunfall schnell und kompetent handeln. Unter www.linda.de kann im Notfall eine LINDA Apotheke in der Nähe schnell recherchiert werden. Zum Auftakt dieses dauerhaften Versorgungsangebots gibt es in Deutschlands größter und bekanntester Kooperation inhabergeführter Apotheken in der Zeit vom 15. August bis 30. September 2009 kompetente Beratung speziell zum Thema Zahnrettung. Besonders Familien empfehlen die LINDA Apotheker, eine Erste Hilfe Zahnrettungsbox notfallmäßig in der Hausapotheke zu haben. Die LINDA Zahnrettungs-Aktion wird unter anderem durch den Bundesverband der Kinderzahnärzte unterstützt.

Die Erste Hilfe Zahnrettungsbox enthält eine gebrauchsfertige Nährstofflösung, in der ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne bis zu 48 Stunden aufbewahrt werden können, ohne Schaden zu nehmen. Die Lösung verlängert die Lebensdauer der Zellen drastisch. Denn nur, wenn das Gewebe des Zahns keinen Schaden nimmt, besteht die Chance auf eine Rettung. Drs. Johanna Kant, erste Vorsitzende vom Bundesverband der Kinderzahnärzte, der die LINDA Zahnrettungs-Aktion mit unterstützt, stellt heraus: "Der Verlust von Schneidezähnen durch einen Unfall bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Ästhetik. Deshalb müssen die Zähne, oder auch Bruchstücke davon, möglichst sofort in ein zellverträgliches Medium gelegt werden, in die Zahnrettungsbox."

 
[
 ©: PM LINDA Apotheken
]

 Basics:  traumatische Zahnverletzungen  im Zahnlexikon-Online

Anfang


10.) System für Arzneimittel-Rücknahme aufgelöst

Apothekenkunden müssen damit rechnen, alte oder übriggebliebene Arzneimittel nicht mehr im Laden abgeben zu können. Das bundesweite Rücknahmesystem für Apotheken existiert bis auf Weiteres nicht mehr.
Der Grund: Ein Vertrag zwischen dem Apothekerverband und dem Kölner Entsorger Vfw Remedica ist Anfang Juni ausgelaufen und eine neue Lösung noch nicht gefunden, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) am Montag in Berlin auf Anfrage mit. Sie bestätigte damit einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR Info).

Für Vfw Remedica lohnt sich das Geschäft nicht mehr, nachdem die Preise für Altpapier stark gesunken sind. Das Unternehmen hatte die Verpackungen und Beipackzettel der Medikamente wiederverwertet. Der Apothekerverband verhandelt jetzt über einen neuen Vertrag, wobei noch ungeklärt ist, wer künftig die Kosten der Entsorgung übernimmt. ABDA-Sprecherin Ursula Sellerberg zeigte sich optimistisch, dass es im kommenden Jahr wieder eine bundesweite Regelung geben wird. Bis dahin müssten sich die Apotheken an regionale Entsorger wenden oder die Altmedikamente bei kommunalen Sammelstellen abgeben.

Letztlich bleibe es wie bisher jeder Apotheke selbst überlassen, ob sie Pillen und Tropfen annehme oder nicht. Bisher haben die meisten Apotheken Arzneimittel zurückgenommen. Alte Medikamente dürfen nach Angaben der Apothekervereinigung auch in der Hausmülltonne entsorgt werden. Man sollte sie aber vorher in Zeitungspapier wickeln, damit die Mittel nicht versehentlich in die Hände von Kindern gerieten, sagte Sellerberg. Nicht erlaubt sei es, Medikamente in der Toilette wegzuspülen.

  [ ©:  Ärztezeitung ]

Anfang


11.) Zum Schluss: Pechvogel

Der folgende Brief eines Dachdeckers ist an die SUVA (Schweizerische Unfall Versicherungs-Anstalt) gerichtet und beschreibt die Folgen einer unüberlegten Handlung:

In Beantwortung Ihrer Bitte um zusätzliche Informationen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Bei Frage 3 des Unfallberichtes habe ich ungeplantes Handeln als Ursache meines Unfalls angegeben. Sie baten mich dies genauer zu beschreiben, was ich hiermit tun möchte:

Ich bin von Beruf Dachdecker. Am Tag des Unfalles arbeitete ich allein auf dem Dach eines sechsstöckigen Neubaus. Als ich mit meiner Arbeit fertig war, hatte ich etwa 250kg Ziegel übrig. Da ich sie nicht alle die Treppe hinunter tragen wollte, entschied ich mich dafür, sie in einer Tonne an der Außenseite des Gebäudes hinunter zu lassen, die an einem Seil befestigt war, das über eine Rolle lief. Ich band also das Seil unten auf der Erde fest, ging auf das Dach und belud die Tonne. Dann ging ich wieder nach unten und band das Seil los. Ich hielt es fest, um die 250kg Ziegel langsam herunterzulassen.
Wenn Sie in Frage 11 des Unfallbericht-Formulars nachlesen, werden Sie feststellen, dass mein damaliges Körpergewicht etwa 75kg betrug. Da ich sehr überrascht war, als ich plötzlich den Boden unter den Füßen verlor und aufwärts gezogen wurde, verlor ich meine Geistesgegenwart und vergaß das Seil los zu lassen. Ich glaube ich muss hier nicht sagen, dass ich mit immer größerer Geschwindigkeit am Gebäude hinauf gezogen wurde. Etwa im Bereich des dritten Stockes traf ich die Tonne, die von oben kam. Dies erklärt den Schädelbruch und das gebrochene Schlüsselbein. Nur geringfügig abgebremst setzte ich meinen Aufstieg fort und hielt nicht an, bevor die Finger meiner Hand mit den vorderen Fingergliedern in die Rolle gequetscht waren. Glücklicherweise behielt ich meine Geistesgegenwart und hielt mich trotz des Schmerzes mit aller Kraft am Seil fest. Jedoch schlug die Tonne etwa zur gleichen Zeit unten auf dem Boden auf und der Boden sprang aus der Tonne heraus. Ohne das Gewicht der Ziegel wog die Tonne nun etwa 25kg.
Ich beziehe mich an dieser Stelle wieder auf mein in Frage 11 angegebenes Körpergewicht von 75kg. Wie Sie sich vorstellen können, begann ich nun einen schnellen Abstieg. In der Höhe des dritten Stockes traf ich wieder auf die von unten kommende Tonne. Daraus ergaben sich die beiden gebrochenen Knöchel und die Abschürfungen an meinen Beinen und meinem Unterleib. Der Zusammenstoß mit der Tonne verzögerte meinen Fall, so dass meine Verletzungen beim Aufprall auf dem Ziegelhaufen gering ausfielen und so brach ich mir nur drei Wirbel. Ich bedaure es jedoch, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich, als ich da auf dem Ziegelhaufen lag und die leere Tonne sechs Stockwerke über mir sah, nochmals meine Geistesgegenwart verlor! Ich ließ das Seil los, womit die Tonne diesmal ungebremst herunter kam, mir drei Zähne ausschlug und das Nasenbein brach.

  [ aus einer Mailingliste ]

Anfang


NewsLetter ausdrucken

Erläuterungen zu Fachbegriffen unter http://www.zahnlexikon-online.de

disclaimer/rechtliches

Zum Archiv 2001 - 2009
NewsLetter abonnieren

Impressum

Herausgeber:    Dr. Klaus de Cassan, GF der ZiiS-GmbH
Verantwortlich:  Dr. Klaus de Cassan
Gesetzliche Pflichtangaben unter: http://www.ziis.de/impressum.htm

Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der Zustimmung der ZiiS-GmbH.
Bitte beachten Sie das Copyright (c) 2001-2009:
Copyright

Abmelden
----------
Der Bezug der ZahnNewsLetter ist kostenlos. Er wird ausschließlich an User versandt, die sich zuvor persönlich angemeldet und ein Kennwort erhalten haben.
Wenn Sie den ZahnNewsLetter abbestellen wollen, so senden Sie bitte eine E-Mail mit Angabe Ihres Kennwortes und dem Vermerk  UNSUBSCRIBE  in der Betreff-Zeile an die Adresse