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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
9/2009/ 1. September 2009
Gesund zu leben lohnt sich - fürs Herz, fürs Gehirn, nicht aber für den
Geldbeutel. Solange die Folgen eines ungesunden Lebensstils komplett von einer
Solidargemeinschaft finanziert werden, wird sich daran auch kaum etwas ändern,
da können noch so viele Studien belegen, wie gesund doch ein gesunder
Lebenswandel ist. (aus
Ärztezeitung)
Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion
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Inhalt
1.)
USA - Dentalamalgam bleibt ein geeignetes Füllungsmaterial
2.)
Eine professionelle
Zahnreinigung alle drei Monate ist effektiv
3.)
Nützlicher Ratgeber zu Zahnersatz
4.) Nachwachsender Zahnersatz - bei Mäusen
schon machbar
5.)
Wunsch für die Zeit nach
der Wahl: Viele wollen die Rundumversorgung
6.) Lippenstifte
können Juckreiz und Ausschlag auslösen
7.)
Die geheime Kundendatei der
Versicherer
8.)
Tipp zum Schulstart: Bessere Noten
mit Jod
9.)
Zahnrettungsbox in LINDA Apotheken
10.)
System für
Arzneimittel-Rücknahme aufgelöst
11.)
Zum Schluss: Pechvogel
1.)
USA - Dentalamalgam bleibt ein geeignetes Füllungsmaterial
Die in den USA unter anderem auch für die Zulassung von
Medizinprodukten zuständige allmächtige Food & Drug Administration (FDA)
hat am 28. Juli 2009 Dentalamalgam in einer neuen Richtlinie – wie
Goldlegierungen und Komposite – als Medizinprodukte der Klasse II
(moderates Risiko) klassifiziert.
Die American Dental Association (ADA) hat diesen Schritt begrüßt. Es
wurde dabei nachdrücklich betont, dass es von der gemeinsamen
Entscheidung des Zahnarztes und des Patienten abhängt, welches Material
für die Füllungstherapie anzuwenden ist.
Die neue Richtlinie ist Ergebnis einer erneuten Diskussionsrunde zur
bereits 2002 vorgeschlagenen Klassifizierung des Materials, heißt es in
einer Presseinformation der FDA (www.fda.gov).
Für die neuen Empfehlungen, die die langjährige Arbeit der Agentur zu
diesem Thema widerspiegeln, seien etwa 200 wissenschaftliche Arbeiten
ausgewertet worden. In den vergangenen sechs Jahren habe man
verschiedene Schritte durchlaufen, um sicherzustellen, dass die
Klassifizierung des Amalgams durch starke wissenschaftliche Ergebnisse
abgesichert ist. Nur bei Patienten mit erwiesener Amalgamallergie ist
von der Anwendung Abstand zu nehmen, so die FDA. Die üblichen
Vorsichtsmaßnahmen in Klinik und Praxis (besonders gute Absaugung und
Belüftung) dürften nicht außer Acht gelassen werden. Diese
Einschränkungen haben aber schon immer gegolten. Neben diesen beiden
Hinweisen, die in die Produktbeschreibung aufgenommen werden sollten,
empfiehlt die FDA auch ein Statement im „Waschzettel“ abzudrucken, das
die wissenschaftliche Evidenz zu den Vorteilen und Risiken der
Verwendung von Dentalamalgam, inklusive des Risikos der möglichen
Inhalation von Quecksilberdämpfen, diskutiert. Dies solle Zahnärzten und
Patienten bei der qualifizierten Entscheidungsfindung helfen.
Inzwischen gibt es weltweit Untersuchungsergebnisse und Gutachten, dass
hochwertige Silberamalgame – bis auf ganz wenige Ausnahmen, wie auch bei
anderen Werkstoffen – nicht gesundheitsgefährdend sind. Die American
Medical Association und die American Dental Association, zwei
europäische Organisationen, das Deutsche Krebsforschungszentrum, das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte haben keine Einwände
gegen die generelle Anwendung von Dentalamalgam erhoben.
Im Vorjahr hat auch ein groß angelegtes Forschungsprojekt des Klinikums
rechts der Isar der TU München die Unbedenklichkeit dieses
traditionsreichen Füllungsmaterials bestätigt. Nach wie vor wird vor dem
prophylaktischen Entfernen von Amalgamfüllungen gewarnt, wenn es sich
nicht um die extrem wenigen Fälle handelt, wo sich dies als erforderlich
erweist. Hier plädiert zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für
Kontaktallergien dafür, zuvor wissenschaftlich fundierte Test durch
erfahrene Dermatologen durchführen zu lassen.
Ungeachtet der positiven Beurteilungen hat Norwegen die Anwendung von
Dentalamalgam bereits zum 1. Januar 2008 verboten. Schweden hat die
Verwendung von Quecksilber und damit auch Dentalamalgam aus
Umweltgründen zum 1. Juni 2009 ebenfalls untersagt. Die Umweltminister
haben sich im Februar 2009 auf der Konferenz der Vereinten Nationen in
Nairobi darauf geeinigt, ein weltweites Verbot von Quecksilber zu
erreichen. Schon bis 2010 sollen dazu erste Vorschläge vorgelegt werden.
Welche Auswirkungen dies auf die Verwendung von Quecksilber in
Dentalamalgam haben und ob es hier und für einige andere wichtige
Anwendungen Ausnahmeregelungen geben wird, ist noch nicht abzusehen.
[ ©
DZW ]
Basics:
Amalgam im
Zahnlexikon-Online
2.)
Eine professionelle
Zahnreinigung alle drei Monate ist effektiv
Mundgesundheit von älteren Menschen kann mit geringem Aufwand
entscheidend verbessert werden
Bereits eine professionelle Zahnreinigung alle drei Monate
verbessert die Mundgesundheit bei älteren Menschen. Zusätzliche Motivation zur
Mund- und Prothesenpflege und die Betreuung durch professionelles Personal haben
keinen weiteren positiven Einfluss. Dies ist das Ergebnis einer Pilotstudie
unter Leitung von Privatdozent Dr. Alexander Hassel von der Poliklinik für
Zahnärztliche Prothetik des Universitätsklinikums Heidelberg.
Die tägliche Zahn- und Prothesenpflege kommt häufig zu
kurz
Je mehr Zahnersatz sich im Mund befindet, desto komplizierter wird die Pflege.
Mit dem Alter wird jedoch gerade diese häufig vernachlässigt. Hinzu kommt eine
Umstellung der Lebensgewohnheiten: "Ältere Menschen essen mehr Süßes und
Weiches, gleichzeitig nimmt die Regelmäßigkeit der Zahnarztbesuche ab", sagt Dr.
Alexander Hassel. Angehörige und Pflegepersonal in Altersheimen sind oft nicht
über die speziellen Anforderungen der Mundhygiene bei älteren Menschen
informiert. "Der Zahnarzt wird oft nur in Seniorenheime gerufen, wenn ein Zahn
oder ein Zahnersatz bricht", sagt Dr. Alexander Hassel.
Wie lässt sich mit wenig Aufwand die Mundhygiene
verbessern?
In der prämierten Forschungsarbeit wurde die Wirksamkeit von vorbeugenden
Maßnahmen bei 102 Senioren, die geistig und körperlich noch recht fit waren, aus
acht Seniorenheimen des Rems-Murr-Kreises untersucht. Die Senioren wurden in
drei Therapie- und eine Kontrollgruppe eingeteilt. Alle Therapiegruppen
erhielten zu Beginn der dreimonatigen Studie eine professionelle Zahn- und
Prothesenreinigung; außerdem wurden die Teilnehmer über die weitere Pflege ihrer
Zähne informiert, erhielten kostenlose Pflegemittel und wurden später nochmals
motiviert. Eine Therapiegruppe blieb ohne weitere Motivation, die zweite
Therapiegruppe wurde im weiteren Studienverlauf von einem Zahnarzt und die
dritte Therapiegruppe von vorab geschultem Pflegepersonal betreut.
Zusätzliche Motivation blieb ohne Effekt
Das Ergebnis: Alle drei Therapiegruppen zeigten eine deutliche Verbesserung der
Mundhygiene gegenüber der Kontrollgruppe. Zwischen den Therapiegruppen konnte
jedoch kein Unterschied festgestellt werden – eine zusätzliche, persönliche
Motivation oder eine zusätzliche Betreuung durch Zahnarzt oder geschultes
Pflegepersonal hat keinen Effekt. Im nächsten Schritt sollen diese Informationen
nun für interessierte Seniorenheime und Zahnärzte aufbereitet werden.
[
©: Weitere Informationen:
www.wrigley-dental.de ,
www.klinikum.uni-heidelberg.de/index.php?id=91 ]
3.)
Nützlicher Ratgeber zu
Zahnersatz
Der richtige Zahnersatz bleibt über lange Jahre ein treuer Begleiter
und leistet einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit und Wohlbefinden.
Viele Patienten möchten sich daher ausführlich über Material und
Methoden informieren – und das am liebsten schon vor der Beratung beim
Zahnarzt. Schließlich ist Zahnersatz nicht gleich Zahnersatz, im
Gegenteil! Ob Gold oder Keramik, ob ein Implantat mit Krone oder eine
Brücke, der Patient kann aus verschiedensten Lösungen auswählen. Das
Kuratorium perfekter Zahnersatz (KpZ) hat mit der Broschüre „Zahnersatz
aktuell. Versorgungen im Vergleich“ daher einen ausführlichen Ratgeber
zu diesem Thema herausgegeben
Die Broschüre will interessierte Patienten umfassend über die
Möglichkeiten der Versorgung mit Zahnersatz informieren – auf
komplizierte Fachsprache wurde daher verzichtet. Zur einfachen
Handhabung orientiert sich der Ratgeber außerdem an den Befunden: Der
Patient kann unter den Kapiteln „Ein Zahn ist defekt“, „Es besteht eine
Lücke“, „Die Zahnreihe ist verkürzt“, und „Bis auf wenige Zähne
reduzierter Zahnbestand“ etwas über seine individuelle Situation
erfahren und nachlesen, welche Behandlungsmöglichkeiten und
Materialalternativen es gibt. Zahlreiche Abbildungen exemplarischer
Befunde, Schaubilder und Grafiken verdeutlichen dabei das Vorgehen des
Zahnarztes. Abgerundet werden die wertvollen Informationen durch
Hinweise auf Verträglichkeit und Ästhetik des Zahnersatzes.
Professor Hans-Christoph Lauer, Leiter des wissenschaftlichen Beirates
des Kuratoriums, weiß aus den Erzählungen seiner Patienten: „Nach der
Lektüre des Ratgebers gehen viele Menschen entspannter in das Gespräch
mit dem Zahnarzt, weil sie abschätzen können, was auf sie zukommt. Da
die Erklärungen des Zahnarztes für den Patienten nicht völlig neu sind,
können schon gezielte Fragen gestellt werden.“ Unklarheiten könnten so
schnell ausgeräumt werden. Gleichzeitig rät Lauer allen Verbrauchern:
„Mit der Broschüre hat der Patient die Möglichkeit, sich in aller Ruhe
über die Versorgung mit Zahnersatz zu informieren. Die endgültige
Entscheidung über Material und Versorgung kann jedoch erst nach dem
Beratungsgespräch mit dem Zahnarzt gefällt werden: Er kennt die
individuelle Situation des Patienten am besten!“
Interessierte erhalten die dritte Auflage der kostenlosen Broschüre
„Zahnersatz aktuell – Versorgungen im Vergleich“ gegen Einsendung eines
mit 1,45 Euro frankierten und rückadressierten DIN-A5-Briefumschlags ab
sofort bei der Frankfurter Pressestelle des Kuratoriums perfekter
Zahnersatz, Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt. Weitere Infos auf der
Internetseite:
http://www.zahnersatz-spezial.de/cms/front_content.php?idcatart=41&lang=1&client=1
.
[
©:
Kuratorium Perfekter Zahnersatz
]
Basics:
Festzuschüsse
auf
www.Zahnwissen.de
4.)
Nachwachsender
Zahnersatz - bei Mäusen schon machbar
Einen verlorenen Zahn direkt im Kiefer nachwachsen zu lassen - das
ist japanischen Forschern bei Mäusen gelungen. Der Ersatz sei ebenso
hart wie natürliche Zähne. Zudem seien sie schmerzempfindlich - also mit
Nerven versehen. Die Technik könne helfen, auch für andere Organe
Therapien zu entwickeln, um sie direkt im Körper nachwachsen zu lassen.
Das Team um Etsuko Ikeda von der Universität Tokio hatte zunächst im
Labor sogenannte Zahnkeime gezüchtet. Sie enthalten alle genetischen
Informationen, die zum Aufbau eines kompletten Zahns nötig sind. Diese
Zahnkeime setzten die Forscher in die Kiefer von acht Wochen alten
Mäusen ein, denen drei Wochen zuvor ein Molar im Oberkiefer extrahiert
wurde. In den meisten Fällen wuchsen die Keime zu funktionsfähigen
Zähnen heran, allerdings stets kleiner als das zuvor entfernte Original,
schreiben die Wissenschaftler.
Komplexe, voll funktionsfähige Organe wachsen zu lassen, ist ein
Fernziel medizinischer Forschung. Sie könnten Ersatz schaffen für
Organe, die durch Unfälle, Krankheiten oder aus Altersgründen geschädigt
wurden. Würden sie direkt im Körper nachwachsen, wäre ihr Zusammenspiel
mit den umliegenden Organen und Geweben dem des natürlichen Vorgängers
sehr ähnlich.
zum Originaltext (englisch)
[ ©:
zm-online ]
5.)
Wunsch für die Zeit nach der Wahl: Viele wollen die Rundumversorgung
Die Deutschen trauen den Politikern im Gesundheitswesen nur noch wenig zu:
Nur jeder vierte erwartet grundlegende Reformen nach der Bundestagswahl. Das
ergab eine Allensbach-Umfrage im Auftrag des Finanzdienstleisters MLP.
Dabei sehen zwei Drittel aller Bürger Reformbedarf im Gesundheitswesen, bei den
Ärzten sind es sogar gut 80 Prozent. Insgesamt 1.832 Versicherte und 512 Ärzte
hatten die Allensbacher Meinungsforscher hatten 1 nach ihrer Meinung zum
Gesundheitswesen befragt.
Vier von fünf Deutschen stellen infrage, dass es der Politik gelingen wird, auch
längerfristig eine gute Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen. Zu
Beginn der großen Koalition hatten immerhin noch 23 Prozent an den Erfolg der
Politiker geglaubt, heute sind es nur noch 14 Prozent.
Die Bürger seien von der schwarz-roten Gesundheitspolitik und dem
Gesundheitsfonds offenbar nicht sehr überzeugt, vermutet die Welt am Sonntag (WamS).
Immerhin sind die Ärzte mit 17 Prozent etwas zufriedener als die
Gesamtbevölkerung. Noch 2008 trauten nur 15 Prozent der Mediziner den Politikern
zu, die Rahmenbedingungen für eine gute Versorgung zu schaffen.
Wie die WamS berichtet, plädieren die Deutschen bei ihrer Gesundheit für das
Rundum-sorglos-Paket - und zahlen dafür lieber etwas mehr. 58 Prozent wollen der
Studie zufolge einen Rundumschutz, auch um den Preis höherer Beiträge. Nur jeder
Vierte meint, ihm reichten "unbedingt notwendige medizinische Leistungen", wenn
im Gegenzug die Beiträge niedriger ausfallen. Ganze 41 Prozent haben Angst, im
Krankheitsfall eine notwendige Behandlung vom Arzt aus Kostengründen nicht
verschrieben zu bekommen.
Je älter die Menschen werden, desto mehr sorgen sie sich um die Behandlung. Sind
es bei den Jungen zwischen 16 und 29 Jahren nur 27 Prozent, so steigt dieser
Anteil bei den Älteren über 59 Jahren bis auf 48 Prozent. Dass die Sorge nicht
unberechtigt ist, zeigt die Befragung der Ärzte, von denen 77 Prozent angaben,
sie sähen durch den Kostendruck im Gesundheitswesen ihre Therapiefreiheit als
Mediziner bedroht. Bei den niedergelassenen Ärzten ist mit 83 Prozent die Zahl
derer noch größer, die um ihre Therapiefreiheit fürchten.
Große Unterschiede gibt es zwischen gesetzlich und Privatversicherten. Während
sich nur 58 Prozent der GKV-Versicherten gut abgesichert sehen, sind es bei den
Privatversicherten 90 Prozent.
"Die Ergebnisse unterstreichen, dass die gesetzlich Versicherten den Glauben an
das uneingeschränkte Leistungsversprechen der Politik verloren haben und eine
berechtigte Skepsis gegenüber dem System zeigen", zitiert die Zeitung den
MLP-Vorstandsvorsitzenden Uwe Schroeder-Wildberg.
Vom Gesundheitsreport gehe danach ein klares Signal an die Parteien aus, "die
großen Herausforderungen im Gesundheitssystem nicht weiter auf die lange Bank zu
schieben"
[ ©:
zm-online
]
Basics:
Gesundheitswesen in Deutschland im
Zahnlexikon-Online
6.)
Lippenstifte können
Juckreiz und Ausschlag auslösen
Bestimmte Lippenstifte können Juckreiz, Hautausschlag und
möglicherweise sogar Krebs verursachen. Das schreibt das Magazin
Öko-Test in seiner August-Ausgabe. 121 von 306 untersuchten
Lippenstiften hätten die Note "ausreichend" erhalten, 44 sogar nur
"mangelhaft". Einige der Lippenstifte enthielten den gelben
Farbstoff Tartrazin, der Juckreiz und Hautausschläge verursachen
kann.
Das für die Analyse der Kosmetikprodukte verantwortliche Labor habe
zudem in einigen Fällen giftiges Anilin gefunden, das im Verdacht
steht, krebserregend zu wirken. Unter den schlecht bewerteten
Stiften seien auch teure französische Luxusmarken.
Zum
Originalartikel in "Öko-Test"
[
©:
Ärztezeitung
]
7.)
Die geheime
Kundendatei der Versicherer
Viele ahnten nicht einmal, dass es so etwas gibt - eine geheime
Kundendatei der deutschen Versicherer. Ärzte können jetzt Einblick in
das Hinweis- und Informationssystem (HIS) nehmen. Die Gesellschaften
müssen ihre Kunden nämlich seit 1. April 2009 darüber informieren, ob
sie in ihrem Verzeichnis gelistet sind und aus welchem Grund sie darin
aufgenommen wurden.
Doch wie funktioniert das geheime HIS? Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) speichert Zahlen und Fakten über
auffällige Kunden, wenn sie mit dem Auto besonders viele Unfälle haben
oder - etwa bei Lebensversicherungen - eine Vorerkrankung haben. Die
Informationen stellt der Verband seinen Mitgliedsunternehmen zur
Verfügung. Alle deutschen Versicherer können darauf zugreifen und Daten
über Kunden melden und abfragen. Mit dem Verzeichnis will die Branche
Versicherungsbetrügern auf die Schliche kommen und Hinweise sammeln, ob
ein Kunde vielleicht betrügt. Doch nicht nur besonders dubiose Fälle
landen in der Kartei.
Mit der Schadensmeldung entsteht schon ein
Verdacht
Für einen Vermerk reicht schon, dass der Kunde einen Autodiebstahl
meldet, bei dem auch die Papiere verlorengegangen sind. Auch wer nachts
in einem abgelegenen Industriegebiet einen Autounfall hat, kassiert
einen Eintrag. Denn statistisch gesehen passieren in diesem Umfeld die
meisten Versicherungsbetrügereien. Datenschützer kritisieren die gängige
Praxis, dass jeder, der zweimal im Jahr eine Deckungsanfrage an seine
Rechtsschutzversicherung stellt, bereits in der Datei landet. "Das ist
auch der Fall, wenn der Kunde überhaupt keinen Rechtsstreit geführt
hat", sagt Bettina Gayk, Sprecherin der Landesbeauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen.
Bisher blieb die geheime Liste den Verbrauchern verschlossen. Das ändert
sich jetzt. "Alle Versicherten können auf Anfrage erfahren, welche Daten
über sie im HIS gespeichert sind", sagt Gayk. Informationsbedarf ist da.
"Seit dem 1. April haben wir etwa 4500 Anfragen der Versicherten", sagt
Katrin Rüter vom GDV.
Wer beim Verband nachfragt, bekommt Informationen darüber, ob und in
welcher Versicherungssparte er gelistet ist und welcher Anbieter für den
Eintrag verantwortlich ist.
Sieben Kategorien für "schlechtes Risiko"
Der GDV speichert in sieben Sparten, ob der Versicherte ein mieser
Autofahrer, ein Prozesshansel oder gesundheitlich vorbelastet ist.
Solche Kunden gelten bei Anbietern als schlechtes, weil hohes Risiko.
Für sie ist es oft unmöglich, eine neue Police zu bekommen. Gelingt es
ihnen doch, kostet der Vertrag häufig mehr oder schließt viele Risiken
aus.
Die Versicherer verteilen anhand zahlreicher Kriterien für jeden
gemeldete Schaden Punkte. Wer eine gewisse Punktanzahl erreicht hat,
wird in die schwarze Liste eingetragen. Die Kriterien sind nach Angaben
von Rüter geheim - der Verband wolle damit verhindern, dass Betrügern
eine Anleitung zum Prellen der Versicherung gegeben werde. Nach fünf
Jahren sollen diese Daten gelöscht werden.
Versicherte, die sich informieren wollen, ob sie im HIS gelistet sind,
müssen schriftlich beim GDV anfragen. Die Adresse ist Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem,
Wilhelmstraße 43/ 43 G, 10117 Berlin. Interessierte sollten eine Kopie
von Vorder- und Rückseite des Personalausweises beifügen.
Wer sicher ist, unberechtigt in der Datei geführt zu werden, kann beim
zuständigen Versicherer die Löschung des Eintrags verlangen. Weigert
sich das Unternehmen, können sich Kunden beim Versicherungsombudsmann
beschweren.
[ ©:
Ärztezeitung ]
8.)
Tipp zum Schulstart:
Bessere Noten mit Jod
Könnten deutsche Schüler schlauer sein? „Zumindest hätten
sie die Chance auf bessere Noten, wenn Sie ausreichend Jod zu sich
nähmen“, so Prof. Dr. Roland Gärtner, Sprecher des Arbeitskreises
Jodmangel. „Bei einem Jodmangel im Kindes- und Jugendalter kann es neben
Lern- und Merkschwierigkeiten zu Beeinträchtigungen der
Intelligenzentwicklung kommen“, erklärt Professor Gärtner. Pünktlich zu
Beginn des neuen Schuljahres weist er auf die Notwendigkeit einer
ausreichenden Jodversorgung der Schüler hin. Eine Studie untersuchte bei
über 1.220 Schulkindern sowohl den Intelligenzquotienten (IQ) als auch
die Jodausscheidung über den Urin als Kennzeichen einer entsprechenden
Jodaufnahme: Kinder mit einer Jodausscheidung größer als 100 Mikrogramm
pro Liter Urin, also einer Jodaufnahme von mehr als 150 Mikrogramm pro
Tag, hatten einen signifikant höheren IQ. Gleichzeitig wiesen die
Studienautoren nach, dass das Risiko für einen IQ unter 70 bei den
Kindern höher war, deren Jodausscheidung unter 100 Mikrogramm pro Liter
Urin lag, die also zu wenig Jod (weniger als 150 Mikrogramm pro Tag)
aufnahmen.
Laut den Ergebnissen der umfangreichen Kinder- und
Jugendgesundheitsstudie (KiGGS) leiden 40 Prozent der mehr als 17.000
untersuchten Kinder und Jugendlichen in Deutschland an einem leichten
bis schweren Jodmangel. „Trotz einer verbesserten Jodversorgung in
Deutschland nehmen immer noch zu viele Kinder und Jugendliche zu wenig
Jod auf“, kommentiert Professor Gärtner die Ergebnisse.
Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), UNICEF und
des internationalen Beirats zur Überwachung von Jodmangelerkrankungen (ICCIDD)
sollten Schulkinder von sechs bis zwölf Jahren täglich 120 Mikrogramm
und Jugendliche und Erwachsene 200 Mikrogramm Jod aufnehmen. Um einem
Jodmangel vorzubeugen, empfiehlt der Arbeitskreis Jodmangel deshalb,
zwei Mal pro Woche Seefisch zu essen, zu Hause ausschließlich mit
Jodsalz zu würzen und beim Einkaufen mit Jodsalz hergestellte
Lebensmittel wie Brot- und Wurstwaren zu bevorzugen – gemäß dem
Leitsatz: „Wenn Salz - dann Jodsalz“. „Allerdings“, ergänzt Professor
Gärtner: „Gegen Faulheit hilft auch Jod nicht.“
[
©: PM
Arbeitskreis Jodmangel ]
Basics:
Jodsalz im
Zahnlexikon-Online
9.)
Zahnrettungsbox in
LINDA Apotheken
Wenn Kinder ausgelassen toben, können schon mal Zähne ausgeschlagen oder
abgebrochen werden. Wird der Zahn schnell und richtig versorgt, besteht die
Chance, ihn zu retten. Erste Hilfe Zahnrettungsboxen mit gebrauchsfertiger
Nährstofflösung sind ab dem 15. August 2009 in jeder der teilnehmenden
bundesweit 1.400 LINDA Apotheken permanent vorhanden. So kann das Apothekenteam
bei einem Zahnunfall schnell und kompetent handeln. Unter
www.linda.de kann im Notfall eine LINDA
Apotheke in der Nähe schnell recherchiert werden. Zum Auftakt dieses dauerhaften
Versorgungsangebots gibt es in Deutschlands größter und bekanntester Kooperation
inhabergeführter Apotheken in der Zeit vom 15. August bis 30. September 2009
kompetente Beratung speziell zum Thema Zahnrettung. Besonders Familien empfehlen
die LINDA Apotheker, eine Erste Hilfe Zahnrettungsbox notfallmäßig in der
Hausapotheke zu haben. Die LINDA Zahnrettungs-Aktion wird unter anderem durch
den Bundesverband der Kinderzahnärzte unterstützt.
Die Erste Hilfe Zahnrettungsbox enthält eine gebrauchsfertige
Nährstofflösung, in der ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne bis zu 48 Stunden
aufbewahrt werden können, ohne Schaden zu nehmen. Die Lösung verlängert die
Lebensdauer der Zellen drastisch. Denn nur, wenn das Gewebe des Zahns keinen
Schaden nimmt, besteht die Chance auf eine Rettung. Drs. Johanna Kant, erste
Vorsitzende vom Bundesverband der Kinderzahnärzte, der die LINDA
Zahnrettungs-Aktion mit unterstützt, stellt heraus: "Der Verlust von
Schneidezähnen durch einen Unfall bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der
Ästhetik. Deshalb müssen die Zähne, oder auch Bruchstücke davon, möglichst
sofort in ein zellverträgliches Medium gelegt werden, in die Zahnrettungsbox."
[ ©:
PM LINDA Apotheken
]
Basics:
traumatische Zahnverletzungen im
Zahnlexikon-Online
10.)
System für
Arzneimittel-Rücknahme aufgelöst
Apothekenkunden müssen damit rechnen, alte oder übriggebliebene Arzneimittel
nicht mehr im Laden abgeben zu können. Das bundesweite Rücknahmesystem für
Apotheken existiert bis auf Weiteres nicht mehr.
Der Grund: Ein Vertrag zwischen dem Apothekerverband und dem Kölner Entsorger
Vfw Remedica ist Anfang Juni ausgelaufen und eine neue Lösung noch nicht
gefunden, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) am
Montag in Berlin auf Anfrage mit. Sie bestätigte damit einen Bericht des
Mitteldeutschen Rundfunks (MDR Info).
Für Vfw Remedica lohnt sich das Geschäft nicht mehr, nachdem die Preise für
Altpapier stark gesunken sind. Das Unternehmen hatte die Verpackungen und
Beipackzettel der Medikamente wiederverwertet. Der Apothekerverband verhandelt
jetzt über einen neuen Vertrag, wobei noch ungeklärt ist, wer künftig die Kosten
der Entsorgung übernimmt. ABDA-Sprecherin Ursula Sellerberg zeigte sich
optimistisch, dass es im kommenden Jahr wieder eine bundesweite Regelung geben
wird. Bis dahin müssten sich die Apotheken an regionale Entsorger wenden oder
die Altmedikamente bei kommunalen Sammelstellen abgeben.
Letztlich bleibe es wie bisher jeder Apotheke selbst überlassen, ob sie Pillen
und Tropfen annehme oder nicht. Bisher haben die meisten Apotheken Arzneimittel
zurückgenommen. Alte Medikamente dürfen nach Angaben der Apothekervereinigung
auch in der Hausmülltonne entsorgt werden. Man sollte sie aber vorher in
Zeitungspapier wickeln, damit die Mittel nicht versehentlich in die Hände von
Kindern gerieten, sagte Sellerberg. Nicht erlaubt sei es, Medikamente in der
Toilette wegzuspülen.
[
©:
Ärztezeitung ]
11.)
Zum Schluss: Pechvogel
Der folgende Brief eines Dachdeckers ist an die SUVA
(Schweizerische Unfall Versicherungs-Anstalt) gerichtet und
beschreibt die Folgen einer unüberlegten Handlung:
In Beantwortung Ihrer Bitte um zusätzliche Informationen möchte ich
Ihnen folgendes mitteilen:
Bei Frage 3 des Unfallberichtes habe ich ungeplantes Handeln als
Ursache meines Unfalls angegeben. Sie baten mich dies genauer zu
beschreiben, was ich hiermit tun möchte:
Ich bin von Beruf Dachdecker. Am Tag des Unfalles arbeitete ich
allein auf dem Dach eines sechsstöckigen Neubaus. Als ich mit meiner
Arbeit fertig war, hatte ich etwa 250kg Ziegel übrig. Da ich sie
nicht alle die Treppe hinunter tragen wollte, entschied ich mich
dafür, sie in einer Tonne an der Außenseite des Gebäudes hinunter zu
lassen, die an einem Seil befestigt war, das über eine Rolle lief.
Ich band also das Seil unten auf der Erde fest, ging auf das Dach
und belud die Tonne. Dann ging ich wieder nach unten und band das
Seil los. Ich hielt es fest, um die 250kg Ziegel langsam
herunterzulassen.
Wenn Sie in Frage 11 des Unfallbericht-Formulars nachlesen, werden
Sie feststellen, dass mein damaliges Körpergewicht etwa 75kg betrug.
Da ich sehr überrascht war, als ich plötzlich den Boden unter den
Füßen verlor und aufwärts gezogen wurde, verlor ich meine
Geistesgegenwart und vergaß das Seil los zu lassen. Ich glaube ich
muss hier nicht sagen, dass ich mit immer größerer Geschwindigkeit
am Gebäude hinauf gezogen wurde. Etwa im Bereich des dritten Stockes
traf ich die Tonne, die von oben kam. Dies erklärt den Schädelbruch
und das gebrochene Schlüsselbein. Nur geringfügig abgebremst setzte
ich meinen Aufstieg fort und hielt nicht an, bevor die Finger meiner
Hand mit den vorderen Fingergliedern in die Rolle gequetscht waren.
Glücklicherweise behielt ich meine Geistesgegenwart und hielt mich
trotz des Schmerzes mit aller Kraft am Seil fest. Jedoch schlug die
Tonne etwa zur gleichen Zeit unten auf dem Boden auf und der Boden
sprang aus der Tonne heraus. Ohne das Gewicht der Ziegel wog die
Tonne nun etwa 25kg.
Ich beziehe mich an dieser Stelle wieder auf mein in Frage 11
angegebenes Körpergewicht von 75kg. Wie Sie sich vorstellen können,
begann ich nun einen schnellen Abstieg. In der Höhe des dritten
Stockes traf ich wieder auf die von unten kommende Tonne. Daraus
ergaben sich die beiden gebrochenen Knöchel und die Abschürfungen an
meinen Beinen und meinem Unterleib. Der Zusammenstoß mit der Tonne
verzögerte meinen Fall, so dass meine Verletzungen beim Aufprall auf
dem Ziegelhaufen gering ausfielen und so brach ich mir nur drei
Wirbel. Ich bedaure es jedoch, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich,
als ich da auf dem Ziegelhaufen lag und die leere Tonne sechs
Stockwerke über mir sah, nochmals meine Geistesgegenwart verlor! Ich
ließ das Seil los, womit die Tonne diesmal ungebremst herunter kam,
mir drei Zähne ausschlug und das Nasenbein brach.
[
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