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Zahnärztlicher NewsLetter Nr.
10/2009/ 1. Oktober 2009
Weniger als ein Prozent der erwachsenen Deutschen haben ein kariesfreies
Gebiss. Das geht aus dem aktuellen Situationsbericht "Mundgesundheit" hervor,
den Zahnmediziner des Universitätsklinikums Greifswald für das Robert
Koch-Institut erstellt haben.
Bei Erwachsenen und insbesondere auch Senioren wurde im Jahr 2005 erstmals eine
rückläufige Verbreitung von Karies und Zahnverlust verzeichnet. Vor allem bei
Kindern und Jugendlichen zeigten sich dem Bericht zufolge in den vergangenen
Jahren deutliche Verbesserungen in der Zahngesundheit. Dazu habe unter anderem
der Einsatz von Fluoriden beigetragen. Die Forscher registrieren jedoch eine
"Polarisation der Kariesbetroffenheit". Danach hat eine kleine Teilgruppe der
Erkrankten einen Großteil der kariösen Zähne. (aus zm-online)
Ihre ZahnNewsLetter-Redaktion
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Inhalt
1.)
Implantatkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar
2.)
Monat der
Mundgesundheit: Vorbeugen ist besser als Bohren
3.)
Sind weiche oder harte Zahnbürsten besser?
4.) Wenn der Bohrer kreischt: Fast jeder Fünfte
hat Angst vor dem Zahnarzt
5.)
Auf den Zahn gefühlt:
Männer sind die größeren Zahnputzmuffel
6.) Novel Food:
Neue Regelungen im Anmarsch
7.)
Labortests werden im Internet leicht
verständlich erklärt
8.)
Chirurgen warnen vor gefährlichen
Piercings
9.)
Der neue Wettbewerb ist da: Piercing im Mund - "cool"
oder "cruel"?
10.)
Erste Private Krankenversicherung (PKV) mit kostenlosem Rechtsrat
bei Kunstfehlern
11.)
Kein Preisunterschied bei den gesetzlichen
Krankenkassen - jeder Dritte nicht informiert
12.)
Grippeschnelltests bei "Neuer
Grippe" wenig geeignet
13.)
Zum Schluss: Vorurteil
1.)
Implantatkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Aufwendungen für den Ersatz verlorener Zähne durch z. B. Implantate
können bei der Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich steuermindernd
als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Die Höhe der
abzugsfähigen Aufwendungen richtet sich allerdings nach dem
Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens. Ein
Abzug von den Einkünften erfolgt in Höhe des Betrages, der die so
genannte zumutbare Belastung übersteigt. Die zumutbare Belastung beträgt
beispielsweise bei einem kinderlosen Unverheirateten 6O~'o bei einem
Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.000 EUR. Somit wirken sich in diesem
Fall außergewöhnliche Belastungen insoweit aus, wie sie den Betrag von
2.160 EUR überschreiten.
Neben einer Vielzahl weiterer Zahnarztkosten sind grundsätzlich auch
übrige Krankheitskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung
abziehbar, soweit sie der Patient selbst getragen hat. Werden sämtliche
Kosten von separaten Kostenträgern (z. B. der Krankenkasse) erstattet,
sind für den Patienten keine berücksichtigungsfähigen Aufwendungen
angefallen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen
zwangsläufig entstanden und notwendig sein müssen. Unter
Zwangsläufigkeit versteht das Steuerrecht, wenn objektiv keine
Möglichkeit besteht, den Aufwendungen auszuweichen. Bei Krankheiten wird
grundsätzlich von der Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit ausgegangen, da
auf die Wiederherstellung der Gesundheit nicht verzichtet werden kann.
Im Gegensatz dazu sind Schönheitsoperationen, die lediglich der Ästhetik
und nicht dem Beheben von medizinischen Notwendigkeiten (z. B.
Schmerzen, eingeschränkte Kaufunktion) dienen, nicht abzugsfähig.
[ ©
NZB 9/2009 ]
Basics:
Zuzahlung im
Zahnlexikon-Online
2.)
Monat der Mundgesundheit: Vorbeugen ist besser als Bohren
In diesem Jahr widmet sich der „Monat der Mundgesundheit“ der
„Volkskrankheit“ Karies. Zu diesem Anlass im Oktober haben Colgate und die
Bundeszahnärztekammer wieder eine Informationsbroschüre, dieses Jahr unter dem
Titel „Vorbeugen ist besser als Bohren - Effektive Mundhygiene und
Kariesprophylaxe“, veröffentlicht (
Download
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/mdm09/MdM_2009_Brosch%C3%BCre.pdf). Auf
16 Seiten informiert das Heft über die Ursachen und die Behandlung der Karies
sowie die Vorbeugung. Patienten erfahren, dass die Entstehung dieser
Zahnerkrankung ein komplexer Vorgang ist, der von mehreren Faktoren beeinflusst
wird. Dabei klärt der Prophylaxeratgeber über eine eigenverantwortliche
Mundhygiene auf, damit die natürlichen Zähne bis ins hohe Alter gesund bleiben.
Neben der täglichen Zahnpflege zuhause mit Zahnbürste, fluoridhaltiger Zahnpaste
und Hilfsmitteln zur Reinigung der Zahnzwischenräume gehören dazu die
regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen sowie die Professionelle
Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis. Weil auch das Essverhalten eine
wichtige Rolle bei der Gesunderhaltung der Zähne spielt, gibt die Broschüre
viele wertvolle Tipps zur zahngesunden Ernährung.
Der „Monat der Mundgesundheit“ findet bereits zum neunten Mal
statt und wird in Kooperation von Colgate-Palmolive und der
Bundeszahnärztekammer veranstaltet. Ziel der diesjährigen Aktion ist es, die
Öffentlichkeit über die verschiedenen Maßnahmen einer optimalen Kariesprophylaxe
aufzuklären. Dank zahlreicher moderner diagnostischer Methoden ist es möglich,
Karies früh zu erkennen und den Krankheitsverlauf aufzuhalten oder signifikant
zu verlangsamen.
Der „Monat der Mundgesundheit“ findet nicht nur in Deutschland,
sondern in allen Ländern der EU statt. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Zahnärzteorganisationen hat sich Colgate zum Ziel gesetzt, die langfristige
Verbesserung der Mundgesundheit zu fördern. Speziell in Deutschland verlost
Colgate im Rahmen der Aufklärungskampagne auch dieses Jahr wieder 1.000
Gutscheine für eine Professionelle Zahnreinigung im Wert von je 75 Euro. Weitere
Informationen rund um den „Monat der Mundgesundheit“, zu den bisher
veröffentlichten Patientenbroschüren und weiteren Aktionen gibt es im Internet
unter
www.Monat-der-Mundgesundheit.de und
www.bzaek.de.
[
©: PM der Bundeszahnärztekammer ]
3.)
Sind weiche oder harte Zahnbürsten besser?
Mit einer klinischen Studie hat Prof. Dr. Stefan Zimmer die
Putzleistung weicher, mittlerer und harter Zahnbürsten untersucht. Sein
Ergebnis: Weiche Zahnbürsten putzen am schlechtesten, die harten am
besten, schädigen aber das Zahnfleisch, die mittelharten sind die
Kompromisslösung. 120 Probanden bekamen eine Zahnbürste zugelost und
mussten acht Wochen zwei mal täglich zwei Minuten putzen. Die drei
Gruppen wurden vorher und nachher auf Zahnbelag und Zahnfleischzustand
untersucht.
"Die harte Bürste schrubbt den Zahnbelag am besten runter und das soll
sie ja, um den Bakterienfilm zu entfernen, der für Karies verantwortlich
ist", erklärt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Inhaber des Lehrstuhls für
Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin. Aber er fügt auch hinzu: "Bei
falscher Putztechnik (z.B. horizontalem Schrubben) oder zu starkem Druck
führt die harte Bürste zu kleinen Verletzungen. Diese Schäden sind
schlimmer, als ein bisschen Restbelag." Seine Empfehlung: Bei der
Auswahl einer Zahnbürste individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die harten Bürste ist gut für alle, bei denen besonders viel Zahnbeläge
vorhanden sind, die aber keine Probleme mit Zahnfleischverletzungen
haben. Diejenigen, die regelmäßig unter Zahnfleischverletzungen leiden
und möglicherweise auch schon Putzdefekte an den Zähnen haben, sollten
eine weiche Zahnbürste verwenden. Sie müssen aber wissen, dass deren
Reinigungskraft geringer ist und daher noch sorgfältiger putzen. Für
alle anderen die mittlere, die in Bezug auf Belagentfernung und
Zahnfleischschädigung im Mittelfeld rangiert. "Die klarste Aussage aus
unserer Studie ist, dass es nicht sinnvoll ist, jedem die gleiche
Zahnbürste zu empfehlen. Am besten, Sie fragen ihren Zahnarzt beim
nächsten Besuch", fasst Zimmer zusammen.
[
Weitere Informationen: Prof. Dr. Stefan Zimmer,
02302/926-663, stefan.zimmer@uni-wh.de
]
Basics:
Mundhygiene
auf
www.Zahnwissen.de
4.)
Wenn der Bohrer
kreischt: Fast jeder Fünfte hat Angst vor dem Zahnarzt
Viele Menschen haben so große Angst vor dem Zahnarztbesuch, dass sie
lieber leiden, als sich behandeln zu lassen. Laut einer aktuellen
Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Techniker
Krankenkasse (TK) hat fast jeder Fünfte in Deutschland Angst vor der
zahnärztlichen Behandlung. Einer von Vieren fürchtet sich nur vor
größeren Eingriffen des Zahnarztes. Immerhin 56 Prozent der Befragten
gaben an, dass sie gar keine Angst vor dem Zahnarztstuhl haben.
Dazu Johannes Klüsener, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut bei der TK:
"Eine gewisse Form von Angst oder Unbehagen vor dem Zahnarztbesuch ist
ganz normal. Völlig entspannt auf dem Behandlungsstuhl zu sitzen,
erscheint eher ein übertriebener Anspruch an sich selbst. Wir haben
gelernt, dass die Person in dem weißen Kittel mit Mundschutz zwar
freundlich ist, es aber bei einer Zahnbehandlung auch einmal unangenehm
bis schmerzhaft werden kann."
Diese Erfahrungen gekoppelt mit den Geräuschen, Gerüchen und anderen
Merkmalen aus der Zahnarztpraxis reichen dann als Auslöser, um beim
nächsten Besuch angespannt in den Zahnarzttermin zu gehen. Viele nehmen
diese Veränderung nicht einmal als Angst wahr.
Bei einigen Menschen kann die Angst vor dem Zahnarzt aber auch extrem
ausfallen. "Bei besonders starker Angst kann es beim Betreten der Praxis
oder beim Platz nehmen im Zahnarztstuhl zu starkem Herzklopfen,
Schwitzen, Zittern oder auch Muskelverkrampfungen kommen", so der
TK-Experte weiter.
Als besonders furchteinflößend beim Zahnarztbesuch empfinden die
Forsa-Befragten unter anderem:
- das Bohren am Zahn (49 Prozent)
- eine Wurzelbehandlung (47 Prozent)
- das Ziehen eines Zahnes (45 Prozent)
- den Schmerz während der Behandlung (42 Prozent)
- das Spritzen der Narkose (31 Prozent)
- den typischen Geruch der Zahnarztpraxis (13 Prozent)
TK-Experte Johannes Klüsener: "Angstpatienten wissen, dass diese starke
Form der Angst im Prinzip unbegründet ist, können sie aber nicht
kontrollieren. Eine Entspannung setzt erst wieder ein, wenn sie die
Zahnarztpraxis verlassen - sie der Situation entfliehen oder sie
vermeiden. Somit zögern sie Termine immer weiter hinaus und gehen oft
über Jahre nicht zum Zahnarzt. Selbst bei Zahnschmerzen oder schlechten
Zähnen wagen sie den Gang in die Praxis nicht mehr." So ergab die
Forsa-Umfrage auch, dass jeder siebte Bundesbürger aus Angst vor dem
Zahnarzt schon einmal einen Behandlungstermin vor sich hergeschoben hat.
Methoden wie zum Beispiel Musik hören, Entspannungsverfahren oder
Atemübungen helfen bei leichter Angst oder Unbehagen. "Bei starkem
Angstempfinden lenken diese Methoden zwar kurzfristig ab, die Angst
bleibt aber grundsätzlich erhalten; wer massiv unter seinen Ängsten
leidet, sollte sich therapeutische Unterstützung suchen", so der
TK-Experte.
Die starke Form der Angst kann mit wenigen verhaltenstherapeutischen
Sitzungen sehr gut behandelt werden. "Allerdings kann sie nur abgebaut
werden, indem man sich aktiv mit der Angst auseinander setzt - allein
auf diesem Wege ist ein Umlernen hin zu einem stressfreieren Umgang mit
der Situation möglich", so Klüsener.
Für die bevölkerungsrepräsentative Umfrage hat das
Meinungsforschungsinstitut Forsa zwischen dem 1. und dem 9. Juli 2009 im
Auftrag der TK 1.000 Personen telefonisch befragt.
[ ©:
PM der TechnikerKrankenkasse ]
Basics:
Angst im
Zahnlexikon-Online
5.)
Auf den Zahn
gefühlt: Männer sind die größeren Zahnputzmuffel
Zähne sind das Aushängeschild eines jeden Menschen. Bei richtiger Pflege
können sie bis ins hohe Alter halten. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im
Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) putzen sich mindestens vier von fünf
Bundesbürgern morgens und abends regelmäßig die Zähne. Immerhin 13 Prozent der
Befragten reinigen ihre Beißerchen sogar nach dem Mittagessen. Das klingt
zunächst ermutigend, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sich morgens fast
jeder Siebte und abends sogar jeder Fünfte nicht die Zähne putzt. Dabei sind
Männer im Vergleich zu Frauen die größeren "Zahnputzmuffel": Knapp ein Viertel
der Männer putzt sich abends nicht die Zähne.
Dr. Ernst Sobotta, Zahnarzt am TK-Ärztezentrum rät: "Die Zähne sollte man sich
morgens nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen mindestens drei
Minuten lang putzen. Auch nach dem Mittagessen sollten die Zähne gereinigt oder
zumindest der Mund gespült werden, um die Speisereste zu entfernen. Schafft man
das nicht, tut es ausnahmsweise auch ein zuckerfreies Zahnpflegekaugummi."
Doch auch wer sich vorbildlich nach jedem Essen die Zähne putzt, macht noch
nicht alles richtig. Der Spruch "Nach dem Essen Zähneputzen nicht vergessen"
gilt heute nur noch bedingt. "Wer säurehaltige Getränke sowie Speisen zu sich
genommen hat, sollte mindestens eine halbe Stunde warten; vorher schädigt er mit
der Bewegung der Zahnbürste den durch die Säure aufgeweichten Zahnschmelz", so
der Zahnarzt.
Vergessen ist menschlich - dieses Sprichwort trifft leider bei vielen auch auf
das Zähneputzen zu. Laut der Forsa-Umfrage vergisst mindestens jeder Vierte in
Deutschland mehrmals im Monat, sich die Zähne zu putzen. Als die häufigsten
Gründe dafür gaben die Befragten an:
- man war zu müde (29 Prozent)
- man hat es einfach vergessen (23 Prozent)
- man hatte keine Zeit (22 Prozent)
Generell kam die Forsa-Umfrage zu dem Ergebnis: Menschen, die mit ihrer
Mundgesundheit zufrieden sind und auf das Aussehen ihrer Zähne achten, pflegen
ihre Zähne wesentlich sorgfältiger. Sie vergessen im Vergleich zum Rest der
Befragten seltener, sich die Zähne zu putzen.
[ ©:
PM der Techniker-KK
]
Basics:
Mundhygiene
auf
www.Zahnwissen.de
6.)
Novel Food: Neue
Regelungen im Anmarsch
Noni-Saft hat es geschafft, Arganöl ebenfalls und bei den
Phytosterinen scheint es schon fast von alleine zu gehen. Arakacha,
ein kartoffelähnliches Wurzelgemüse aus Südamerika hingegen wartet
noch, während Stevia-Kraut bereits einen zweiten Anlauf macht. Die
Rede ist von einer Zulassung als Novel Food. Seit 1997 muss für
Lebensmittel, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht in nennenswerten
Mengen in Europa verzehrt wurden, bewiesen werden, dass sie die
Gesundheit nicht schädigen. Erst dann dürfen sie auf den
europäischen Markt. Das bestimmt die Novel Food-Verordnung.
Mittlerweile wurden rund 35 solcher neuartigen Lebensmittel von der
Europäischen Kommission genehmigt. 170 weitere sind als Novel Food
notifiziert, das heißt sie sind geprüften Produkten so ähnlich, dass
sie ebenfalls als sicher gelten. Händler und Hersteller sind von der
Novel Food-Verordnung nicht gerade begeistert, denn das
Zulassungsverfahren ist zeitaufwändig, bürokratisch und teuer. Dass
die Zulassung zu lange dauert, meint auch die Europäische
Kommission. Eine vollständige Überarbeitung der Novel
Food-Verordnung soll das Verfahren daher vereinfachen. Vor allem für
traditionelle Lebensmittel aus Drittländern, deren
Verwendungsgeschichte belegt, dass ihr Verzehr nicht
gesundheitsschädlich ist, wird eine leichtere Zulassung erwartet.
Bisher liegen die neuen Regelungen aber erst im Entwurf vor,
praktische Bedeutung werden sie frühestens im Jahr 2010 erlangen.
Für Stevia zum Beispiel gelten daher noch die alten Bestimmungen.
Das südamerikanische Kraut beschäftigt seit Jahren die Gemüter: 300
Mal so süß wie Zucker schmeckt der Extrakt aus den Blättern. Im
Gegensatz zu Zucker hat er aber weder Nährwert, noch fördert er
Karies. Was Stevia-Freunde gerne als Vorteil gegenüber synthetischen
Süßstoffen sehen, ist gleichzeitig das Problem: seine natürliche
Herkunft. Naturprodukte können sehr unterschiedlich zusammengesetzt
sein, ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit lässt sich daher oft
nicht eindeutig feststellen. Und was nicht eindeutig sicher ist,
darf nicht auf den Markt. So auch bei Stevia. Ein erster
Zulassungsantrag scheiterte im Jahr 2000, ein zweiter liegt der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zur
wissenschaftlichen Bewertung vor. Die Schweiz gab im Jahr 2008
grünes Licht für Stevia. Allerdings auch nur bedingt: Das
Gesundheitsamt erteilte Einzelgenehmigungen für drei
Erfrischungsgetränke, die mit Stevia-Extrakten gesüßt sind. In
Kräutertees darf außerdem bis zu zwei Prozent Stevia-Kraut enthalten
sein. Der Verkauf von reinem Stevia-Kraut ist in der Schweiz wie
hierzulande verboten. Ob die Schweizer Bewertung die Europäische
Kommission beeinflusst und von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit
von Stevia überzeugt, bleibt abzuwarten. Klar ist hingegen, Stevia
darf zurzeit auf dem europäischen Markt als Lebensmittel weder
beworben noch vertrieben werden.
[
©:
aid, Dr. Christina
Rempe
]
7.)
Labortests werden im Internet leicht verständlich erklärt
Hb-Wert ist zu niedrig, der LDL-Wert ist zu hoch, der TSH-Spiegel
macht Sorgen. Patienten können mit solchen Aussagen nicht immer viel
anfangen. Was bedeuten diese Laborwerte? Welche Erkrankungen zeigen sie
an? Manchen Patienten bleibt das auch nach dem ärztlichen Gespräch
unklar.
Im Internet können sich Patienten informieren, welche Tests bei welchem
Krankheitsverdacht angeordnet werden und was die Ergebnisse bedeuten,
teilt das Informationszentrum für Prävention und Früherkennung mit.
Unter
www.labtestsonline.de haben Fachleute leicht verständliche Infos
zu über hundert Labortests und deren Bedeutung bei häufigen Erkrankungen
zusammengestellt und mehr als 500 Fachbegriffe erläutert.
[ ©:
Ärztezeitung ]
8.)
Chirurgen warnen vor gefährlichen Piercings
Piercings gelten als chic und sexy, immer mehr ihrer
Träger müssen jedoch wegen böser Entzündungen ärztliche Hilfe suchen.
Experten der Deutschen Gesellschaft für Plastische und
Wiederherstellungschirurgie befassten sich auf einer Konferenz in
Rostock mit den medizinischen Folgen des Körperschmuck-Booms.
Nach Angaben des Präsidenten der Ärzte-Vereinigung, Ernst Klar, besitzen
in Deutschland derzeit 41 Prozent der Frauen und 27 Prozent der Männer
von 14 bis 24 Jahren ein Piercing oder Tattoo - viele von ihnen seien
über die Risiken des einschneidenden Körperschmucks aber nicht
ausreichend informiert.
"Komplikationen aufgrund von Piercings müssen meist operativ behandelt
werden", warnte Klar zur Eröffnung der 47. Jahrestagung mit rund 200
Kollegen. Besonders gefährlich seien Zungen-Piercings: "Hier kommt es in
jedem vierten Fall zu bedrohlichen Entzündungen oder Einblutungen bis
hin zu Erstickungsanfällen", berichtete der Direktor der Abteilung für
Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie am Rostocker
Universitätsklinikum.
In Einzelfällen sei es durch schwere Entzündungen von Gesichts-Piercings
sogar zu Todesfällen gekommen, nachdem sich Infektionen bis ins Gehirn
des Patienten ausgebreitet hätten. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung
sind Gefahren bei der Entfernung von Tattoos.
[
©:
Ärztezeitung ]
Basics:
Piercing im
Zahnlexikon-Online
9.)
Der neue Wettbewerb
ist da: Piercing im Mund - "cool" oder "cruel"?
"Manche fahren auf Ringe und Stäbchen in Lippen und Zunge ja ab. Viele finden
das aber auch ganz schön gruselig. Wie sieht's bei euch aus? Steht ihr auf
Piercings? Kennt ihr andere Möglichkeiten, Mund oder Zähne gefahrlos zu
schmücken? Oder zählt bei euch Natur pur?"
Unter dem Motto "Piercing im Mund - cool oder cruel" fordert die Deutsche
Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V. (DAJ) Schulklassen und / oder
andere Gruppen auf, sich an der vierten Runde des Wettbewerbes im Rahmen der
Jugendkommunikationskampagne be-küssed zu beteiligen.
Die Aufgabe lautet diesmal: "Gestaltet Medien, die den Umgang mit Piercings im
Mundbereich kritisch oder humorvoll, plakativ oder informativ beleuchten! Für
den neuen Wettbewerb wird eure Klasse, eure AG oder euer Freundeskreis zur
kreativen Ideenschmiede. Erarbeitet eine Anzeige, einen Spot für TV oder Radio,
einen Comic oder einen Flyer, ein Theaterstück oder einen Kurzfilm, der das
Thema Piercing aus jugendlicher Sicht bearbeitet".
Den Siegergruppen winken Geldpreise im Gesamtwert von 1.000 € für die Klassen-
oder Gruppenkasse. Einen Sonderpreis gibt es auch; den kann eine Klasse
erhalten, deren Bildungsgang schwerpunktmäßig zum Hauptschulabschluss führt.
Einsendeschluss ist der 31. Mai 2010! Noch mehr Infos gibt's unter
http://www.be-kuessed.de/
> Gewinn > Wettbewerb 2010.
Bei vergangenen Wettbewerben hatten die Jugendlichen bereits viel Kreativität
gezeigt und die Themen bildlich oder musikalisch umgesetzt. Ihre tollen Ideen
sind in die Website
www.be-kuessed.de eingeflossen und können unter dem Menüpunkt "Gewinne"
angesehen bzw. -gehört werden. So soll auch mit den kreativen Ideen 2010
verfahren werden.
[ ©:
PM des DAJ
]
Basics:
Piercing im
Zahnlexikon-Online
10.)
Erste Private
Krankenversicherung (PKV) mit kostenlosem Rechtsrat bei Kunstfehlern
Erstmals bietet eine private Krankenversicherung Hilfe bei vermeintlichen
Kunstfehlern an. "Ab sofort können unsere rund 350.000 Privatpatienten bei
Verdacht auf eine Fehlbehandlung einen Anwalt konsultieren", sagt ein
Pressesprecher der HUK-Coburg.
Bei Privatkassen ist dieser kostenlose Service neu. Privatpatienten werden im
Vergleich zu Kassenpatienten rund 25 Prozent öfter operiert, wie eine Studie des
Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
herausfand.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, koste beispielsweise der
Rechtsservice der Kölner DKV extra - andere private Anbieter wie Marktführer
Debeka oder die Münchener Allianz hätten noch kein professionelles
Behandlungsmanagement eingerichtet.
"Wir helfen auf Anfrage und nennen die Adressen der Schlichtungsstellen bei den
Ärztekammern", zitiert das Blatt die Allianz. Dagegen hätten fast alle
gesetzlichen Krankenkassen längst ein professionelles
Behandlungs-Fehler-Management eingerichtet.
Laut einer Umfrage des Online-Portals
www.gesetzlichekrankenkassen.de geben 91 der 109 befragten Kassen an,
eigens eingerichtete Abteilungen zu unterhalten, die sich mit dem Thema
befassen.
Im Gegensatz zu den Privaten dürfen gesetzliche Kassen demnach Schadenersatz
wegen Falschbehandlung direkt geltend machen. "Der private Krankenversicherer
kann nur dann unmittelbar unterstützen, wenn der Versicherte seine Rechte
bezüglich der Behandlungskosten an die Assekuranz abtritt", sagte Jürgen Fritze
vom PKV-Verband aus Berlin
[
©: zm-online ]
Basics:
Private Krankenversicherung im
Zahnlexikon-Online
11.)
Kein Preisunterschied bei den gesetzlichen Krankenkassen - jeder
Dritte nicht informiert
Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für die gesetzlichen
Krankenkassen gemäß des Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ein
einheitlicher Beitragssatz. Nach nunmehr 9 Monaten ist jedoch einem
Drittel der gesetzlich Versicherten noch nicht bekannt, dass damit
alle (bzw. fast alle) Krankenkassen für die Versicherten gleichviel
kosten.
Dies ergab eine bundesweite Umfrage von Produkt + Markt unter n =
900 gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 70 Jahren. Bei den
bis 30-jährigen geben sogar 40% an, nicht über das einheitliche
Beitragsniveau informiert zu sein.
Dass ein einheitlicher Beitragsatz den Wettbewerb stärken soll, mag
auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen. Aber das Gesetz
sieht die Möglichkeit vor, dass Kassen Prämien ausschütten bzw.
Zusatzbeiträge erheben. Hierdurch kann der Preisunterschied
zukünftig in Euro und Cent kommuniziert werden statt bisher in
zehntel Prozentpunkten.
Spannend bleibt die Frage, wie schnell und mit welcher Wirkung sich
die Kenntnis über Zusatzbeiträge bzw. Prämienausschüttungen
einzelner Kassen unter den Versicherten verbreiten werden. Einen
Zusatzbeitrag für 2009 schließen die meisten Kassen aus und auch
hinsichtlich der Auszahlung von Prämien an die Versicherten halten
sich bisher die meisten Kassen sehr bedeckt.
[
©:
Produkt + Markt GmbH ]
Basics:
Gesundheitsfond im
Zahnlexikon-Online
12.)
Grippeschnelltests bei "Neuer Grippe" wenig geeignet
Antigen-Schnelltests auf Infektionen mit dem Influenza-Virus sind zum
Nachweis der "Neuen Grippe" ("Schweinegrippe") anscheinend wenig geeignet. Zu
diesem Schluss kommen Virologen der Universität Bonn in einer neuen Studie.
Darin untersuchten sie Proben von 144 Patienten, die nachweislich mit dem neuen
Erreger infiziert waren. Lediglich in 16 Fällen lieferte der verwendete
Schnelltest ein positives Ergebnis - das ist eine Quote von 11 Prozent. Weitaus
sicherer seien so genannte PCR-Tests, betonen die Bonner Experten. Diese sind
zwar etwa 5-mal so teuer, haben aber eine Sensitivität von nahezu 100 Prozent.
Die Studie ist nun in der Zeitschrift Emerging Infectious Diseases erschienen (doi:
10.3201/eid1510.091186).
Antigen-Schnelltests sprechen auf Proteine von Influenza-Viren an. Sie lassen
sich sehr einfach handhaben und eignen sich daher auch für Selbsttests: Der
Patient macht einen Nasen- oder Rachenabstrich und tupft das Material auf den
Teststreifen. Waren darin Grippeviren enthalten, verfärbt sich der Streifen
innerhalb weniger Minuten auf charakteristische Weise.
Bei dem Erreger der neuen Grippe scheint das jedoch nicht wie gewünscht zu
funktionieren, wie die Bonner Forscher feststellten. Für ihre Studie griffen sie
auf eingefrorene Proben zurück, die sie seit Ausbruch der "Neuen Grippe" bei
Untersuchungen gesammelt hatten. Bei den jeweiligen Patienten war zuvor
zweifelsfrei eine Infektion mit dem neuen Grippeerreger diagnostiziert worden.
Der untersuchte Schnelltest schlug jedoch nur in 11,1 Prozent der Fälle Alarm.
Eine mögliche Erklärung für diese geringe Quote könnte sein, dass die Proteine
des neuen Influenza-Virus sich zu stark von denen der bekannten Viren
unterscheiden. Es könnte aber daran liegen, dass Patienten mit "Neuer Grippe"
vergleichsweise wenige Viren ausscheiden. Die Antigen-Methode sei insgesamt wohl
einfach nicht sensitiv genug.
Weitaus sicherer seien dagegen so genannte PCR-Tests. Dabei werden keine
Virusproteine untersucht, sondern Erbgutfragmente, die für den neuen Erreger
spezifisch sind. Die Sensitivität dieses Verfahrens liegt praktisch bei 100
Prozent; die Ergebnisse liegen nach sechs Stunden vor. Allerdings ist die
PCR-Methode etwa 5-mal teurer als ein Antigen-Schnelltest.
[
©: Dr. Jan Felix Drexler, Institut für Virologie,
Universität Bonn, Telefon: 0228/287-11697 , E-Mail:
drexler@virology-bonn.de ]
13.)
Zum Schluss: Vorurteil
Ein Beamter und die gute Fee:
Ein Beamter sitzt so im Büro. Da kommt eine gute Fee und sagt ihm, dass er drei
Wünsche frei habe. Da wünscht sich der Beamte, auf einer Insel mit Palmen und
Sonnenschein zu liegen. Pling..., da liegt der Beamte am schönsten Strand der
Welt mit Palmen und Sonnenschein. Als er seinen zweiten Wunsch äußert, von
knackigen, gut gebauten, einheimischen Mädchen am Strand verwöhnt zu werden,
Pling..., geht auch dieser Wunsch in Erfüllung. Als letztes wünscht er sich, nie
wieder zu arbeiten, kein Stress mehr, nur noch erholsame Ruhe. Pling..., schon
sitzt er wieder im Büro.
[
©:
http://www.1scherz.de ]

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Verantwortlich: Dr. Klaus de Cassan
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