Zahnärztlicher NewsLetter Nr. 10/2009/ 1. Oktober 2009

Weniger als ein Prozent der erwachsenen Deutschen haben ein kariesfreies Gebiss. Das geht aus dem aktuellen Situationsbericht "Mundgesundheit" hervor, den Zahnmediziner des Universitätsklinikums Greifswald für das Robert Koch-Institut erstellt haben.
Bei Erwachsenen und insbesondere auch Senioren wurde im Jahr 2005 erstmals eine rückläufige Verbreitung von Karies und Zahnverlust verzeichnet. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen zeigten sich dem Bericht zufolge in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen in der Zahngesundheit. Dazu habe unter anderem der Einsatz von Fluoriden beigetragen. Die Forscher registrieren jedoch eine "Polarisation der Kariesbetroffenheit". Danach hat eine kleine Teilgruppe der Erkrankten einen Großteil der kariösen Zähne. (aus zm-online)

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Inhalt

 1.) Implantatkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar
 2.)
Monat der Mundgesundheit: Vorbeugen ist besser als Bohren
 3.)
Sind weiche oder harte Zahnbürsten besser?
 4.) Wenn der Bohrer kreischt: Fast jeder Fünfte hat Angst vor dem Zahnarzt
 5.)
Auf den Zahn gefühlt: Männer sind die größeren Zahnputzmuffel
 6.) Novel Food: Neue Regelungen im Anmarsch
 7.)
Labortests werden im Internet leicht verständlich erklärt
 8.)
Chirurgen warnen vor gefährlichen Piercings
 9.)
Der neue Wettbewerb ist da: Piercing im Mund - "cool" oder "cruel"?
10.)
Erste Private Krankenversicherung (PKV) mit kostenlosem Rechtsrat bei Kunstfehlern
11.) Kein Preisunterschied bei den gesetzlichen Krankenkassen - jeder Dritte nicht informiert
12.) Grippeschnelltests bei "Neuer Grippe" wenig geeignet
13.)
Zum Schluss: Vorurteil
 

 


1.) Implantatkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Aufwendungen für den Ersatz verlorener Zähne durch z. B. Implantate können bei der Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich steuermindernd als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Die Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen richtet sich allerdings nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens. Ein Abzug von den Einkünften erfolgt in Höhe des Betrages, der die so genannte zumutbare Belastung übersteigt. Die zumutbare Belastung beträgt beispielsweise bei einem kinderlosen Unverheirateten 6O~'o bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.000 EUR. Somit wirken sich in diesem Fall außergewöhnliche Belastungen insoweit aus, wie sie den Betrag von 2.160 EUR überschreiten.
Neben einer Vielzahl weiterer Zahnarztkosten sind grundsätzlich auch übrige Krankheitskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie der Patient selbst getragen hat. Werden sämtliche Kosten von separaten Kostenträgern (z. B. der Krankenkasse) erstattet, sind für den Patienten keine berücksichtigungsfähigen Aufwendungen angefallen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden und notwendig sein müssen. Unter Zwangsläufigkeit versteht das Steuerrecht, wenn objektiv keine Möglichkeit besteht, den Aufwendungen auszuweichen. Bei Krankheiten wird grundsätzlich von der Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit ausgegangen, da auf die Wiederherstellung der Gesundheit nicht verzichtet werden kann. Im Gegensatz dazu sind Schönheitsoperationen, die lediglich der Ästhetik und nicht dem Beheben von medizinischen Notwendigkeiten (z. B. Schmerzen, eingeschränkte Kaufunktion) dienen, nicht abzugsfähig.

  [ © NZB 9/2009  ]

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2.) Monat der Mundgesundheit: Vorbeugen ist besser als Bohren

In diesem Jahr widmet sich der „Monat der Mundgesundheit“ der „Volkskrankheit“ Karies. Zu diesem Anlass im Oktober haben Colgate und die Bundeszahnärztekammer wieder eine Informationsbroschüre, dieses Jahr unter dem Titel „Vorbeugen ist besser als Bohren - Effektive Mundhygiene und Kariesprophylaxe“, veröffentlicht ( Download http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/mdm09/MdM_2009_Brosch%C3%BCre.pdf). Auf 16 Seiten informiert das Heft über die Ursachen und die Behandlung der Karies sowie die Vorbeugung. Patienten erfahren, dass die Entstehung dieser Zahnerkrankung ein komplexer Vorgang ist, der von mehreren Faktoren beeinflusst wird. Dabei klärt der Prophylaxeratgeber über eine eigenverantwortliche Mundhygiene auf, damit die natürlichen Zähne bis ins hohe Alter gesund bleiben. Neben der täglichen Zahnpflege zuhause mit Zahnbürste, fluoridhaltiger Zahnpaste und Hilfsmitteln zur Reinigung der Zahnzwischenräume gehören dazu die regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen sowie die Professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis. Weil auch das Essverhalten eine wichtige Rolle bei der Gesunderhaltung der Zähne spielt, gibt die Broschüre viele wertvolle Tipps zur zahngesunden Ernährung.

Der „Monat der Mundgesundheit“ findet bereits zum neunten Mal statt und wird in Kooperation von Colgate-Palmolive und der Bundeszahnärztekammer veranstaltet. Ziel der diesjährigen Aktion ist es, die Öffentlichkeit über die verschiedenen Maßnahmen einer optimalen Kariesprophylaxe aufzuklären. Dank zahlreicher moderner diagnostischer Methoden ist es möglich, Karies früh zu erkennen und den Krankheitsverlauf aufzuhalten oder signifikant zu verlangsamen.

Der „Monat der Mundgesundheit“ findet nicht nur in Deutschland, sondern in allen Ländern der EU statt. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zahnärzteorganisationen hat sich Colgate zum Ziel gesetzt, die langfristige Verbesserung der Mundgesundheit zu fördern. Speziell in Deutschland verlost Colgate im Rahmen der Aufklärungskampagne auch dieses Jahr wieder 1.000 Gutscheine für eine Professionelle Zahnreinigung im Wert von je 75 Euro. Weitere Informationen rund um den „Monat der Mundgesundheit“, zu den bisher veröffentlichten Patientenbroschüren und weiteren Aktionen gibt es im Internet unter www.Monat-der-Mundgesundheit.de und www.bzaek.de.

  [ ©:  PM der Bundeszahnärztekammer ]

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3.) Sind weiche oder harte Zahnbürsten besser?

Mit einer klinischen Studie hat Prof. Dr. Stefan Zimmer die Putzleistung weicher, mittlerer und harter Zahnbürsten untersucht. Sein Ergebnis: Weiche Zahnbürsten putzen am schlechtesten, die harten am besten, schädigen aber das Zahnfleisch, die mittelharten sind die Kompromisslösung. 120 Probanden bekamen eine Zahnbürste zugelost und mussten acht Wochen zwei mal täglich zwei Minuten putzen. Die drei Gruppen wurden vorher und nachher auf Zahnbelag und Zahnfleischzustand untersucht.

"Die harte Bürste schrubbt den Zahnbelag am besten runter und das soll sie ja, um den Bakterienfilm zu entfernen, der für Karies verantwortlich ist", erklärt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Inhaber des Lehrstuhls für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin. Aber er fügt auch hinzu: "Bei falscher Putztechnik (z.B. horizontalem Schrubben) oder zu starkem Druck führt die harte Bürste zu kleinen Verletzungen. Diese Schäden sind schlimmer, als ein bisschen Restbelag." Seine Empfehlung: Bei der Auswahl einer Zahnbürste individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Die harten Bürste ist gut für alle, bei denen besonders viel Zahnbeläge vorhanden sind, die aber keine Probleme mit Zahnfleischverletzungen haben. Diejenigen, die regelmäßig unter Zahnfleischverletzungen leiden und möglicherweise auch schon Putzdefekte an den Zähnen haben, sollten eine weiche Zahnbürste verwenden. Sie müssen aber wissen, dass deren Reinigungskraft geringer ist und daher noch sorgfältiger putzen. Für alle anderen die mittlere, die in Bezug auf Belagentfernung und Zahnfleischschädigung im Mittelfeld rangiert. "Die klarste Aussage aus unserer Studie ist, dass es nicht sinnvoll ist, jedem die gleiche Zahnbürste zu empfehlen. Am besten, Sie fragen ihren Zahnarzt beim nächsten Besuch", fasst Zimmer zusammen.

  [ Weitere Informationen: Prof. Dr. Stefan Zimmer, 02302/926-663, stefan.zimmer@uni-wh.de ]

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4.) Wenn der Bohrer kreischt: Fast jeder Fünfte hat Angst vor dem Zahnarzt

Viele Menschen haben so große Angst vor dem Zahnarztbesuch, dass sie lieber leiden, als sich behandeln zu lassen. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) hat fast jeder Fünfte in Deutschland Angst vor der zahnärztlichen Behandlung. Einer von Vieren fürchtet sich nur vor größeren Eingriffen des Zahnarztes. Immerhin 56 Prozent der Befragten gaben an, dass sie gar keine Angst vor dem Zahnarztstuhl haben.

Dazu Johannes Klüsener, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut bei der TK: "Eine gewisse Form von Angst oder Unbehagen vor dem Zahnarztbesuch ist ganz normal. Völlig entspannt auf dem Behandlungsstuhl zu sitzen, erscheint eher ein übertriebener Anspruch an sich selbst. Wir haben gelernt, dass die Person in dem weißen Kittel mit Mundschutz zwar freundlich ist, es aber bei einer Zahnbehandlung auch einmal unangenehm bis schmerzhaft werden kann."

Diese Erfahrungen gekoppelt mit den Geräuschen, Gerüchen und anderen Merkmalen aus der Zahnarztpraxis reichen dann als Auslöser, um beim nächsten Besuch angespannt in den Zahnarzttermin zu gehen. Viele nehmen diese Veränderung nicht einmal als Angst wahr.

Bei einigen Menschen kann die Angst vor dem Zahnarzt aber auch extrem ausfallen. "Bei besonders starker Angst kann es beim Betreten der Praxis oder beim Platz nehmen im Zahnarztstuhl zu starkem Herzklopfen, Schwitzen, Zittern oder auch Muskelverkrampfungen kommen", so der TK-Experte weiter.

Als besonders furchteinflößend beim Zahnarztbesuch empfinden die Forsa-Befragten unter anderem:

- das Bohren am Zahn (49 Prozent)
- eine Wurzelbehandlung (47 Prozent)
- das Ziehen eines Zahnes (45 Prozent)
- den Schmerz während der Behandlung (42 Prozent)
- das Spritzen der Narkose (31 Prozent)
- den typischen Geruch der Zahnarztpraxis (13 Prozent)

TK-Experte Johannes Klüsener: "Angstpatienten wissen, dass diese starke Form der Angst im Prinzip unbegründet ist, können sie aber nicht kontrollieren. Eine Entspannung setzt erst wieder ein, wenn sie die Zahnarztpraxis verlassen - sie der Situation entfliehen oder sie vermeiden. Somit zögern sie Termine immer weiter hinaus und gehen oft über Jahre nicht zum Zahnarzt. Selbst bei Zahnschmerzen oder schlechten Zähnen wagen sie den Gang in die Praxis nicht mehr." So ergab die Forsa-Umfrage auch, dass jeder siebte Bundesbürger aus Angst vor dem Zahnarzt schon einmal einen Behandlungstermin vor sich hergeschoben hat.

Methoden wie zum Beispiel Musik hören, Entspannungsverfahren oder Atemübungen helfen bei leichter Angst oder Unbehagen. "Bei starkem Angstempfinden lenken diese Methoden zwar kurzfristig ab, die Angst bleibt aber grundsätzlich erhalten; wer massiv unter seinen Ängsten leidet, sollte sich therapeutische Unterstützung suchen", so der TK-Experte.

Die starke Form der Angst kann mit wenigen verhaltenstherapeutischen Sitzungen sehr gut behandelt werden. "Allerdings kann sie nur abgebaut werden, indem man sich aktiv mit der Angst auseinander setzt - allein auf diesem Wege ist ein Umlernen hin zu einem stressfreieren Umgang mit der Situation möglich", so Klüsener.

Für die bevölkerungsrepräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa zwischen dem 1. und dem 9. Juli 2009 im Auftrag der TK 1.000 Personen telefonisch befragt.

  [ ©:  PM der TechnikerKrankenkasse ]

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5.) Auf den Zahn gefühlt: Männer sind die größeren Zahnputzmuffel

Zähne sind das Aushängeschild eines jeden Menschen. Bei richtiger Pflege können sie bis ins hohe Alter halten. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) putzen sich mindestens vier von fünf Bundesbürgern morgens und abends regelmäßig die Zähne. Immerhin 13 Prozent der Befragten reinigen ihre Beißerchen sogar nach dem Mittagessen. Das klingt zunächst ermutigend, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sich morgens fast jeder Siebte und abends sogar jeder Fünfte nicht die Zähne putzt. Dabei sind Männer im Vergleich zu Frauen die größeren "Zahnputzmuffel": Knapp ein Viertel der Männer putzt sich abends nicht die Zähne.

Dr. Ernst Sobotta, Zahnarzt am TK-Ärztezentrum rät: "Die Zähne sollte man sich morgens nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen mindestens drei Minuten lang putzen. Auch nach dem Mittagessen sollten die Zähne gereinigt oder zumindest der Mund gespült werden, um die Speisereste zu entfernen. Schafft man das nicht, tut es ausnahmsweise auch ein zuckerfreies Zahnpflegekaugummi."

Doch auch wer sich vorbildlich nach jedem Essen die Zähne putzt, macht noch nicht alles richtig. Der Spruch "Nach dem Essen Zähneputzen nicht vergessen" gilt heute nur noch bedingt. "Wer säurehaltige Getränke sowie Speisen zu sich genommen hat, sollte mindestens eine halbe Stunde warten; vorher schädigt er mit der Bewegung der Zahnbürste den durch die Säure aufgeweichten Zahnschmelz", so der Zahnarzt.

Vergessen ist menschlich - dieses Sprichwort trifft leider bei vielen auch auf das Zähneputzen zu. Laut der Forsa-Umfrage vergisst mindestens jeder Vierte in Deutschland mehrmals im Monat, sich die Zähne zu putzen. Als die häufigsten Gründe dafür gaben die Befragten an:

- man war zu müde (29 Prozent)
- man hat es einfach vergessen (23 Prozent)
- man hatte keine Zeit (22 Prozent)

Generell kam die Forsa-Umfrage zu dem Ergebnis: Menschen, die mit ihrer Mundgesundheit zufrieden sind und auf das Aussehen ihrer Zähne achten, pflegen ihre Zähne wesentlich sorgfältiger. Sie vergessen im Vergleich zum Rest der Befragten seltener, sich die Zähne zu putzen.

  [ ©:  PM der Techniker-KK ]

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6.) Novel Food: Neue Regelungen im Anmarsch

Noni-Saft hat es geschafft, Arganöl ebenfalls und bei den Phytosterinen scheint es schon fast von alleine zu gehen. Arakacha, ein kartoffelähnliches Wurzelgemüse aus Südamerika hingegen wartet noch, während Stevia-Kraut bereits einen zweiten Anlauf macht. Die Rede ist von einer Zulassung als Novel Food. Seit 1997 muss für Lebensmittel, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht in nennenswerten Mengen in Europa verzehrt wurden, bewiesen werden, dass sie die Gesundheit nicht schädigen. Erst dann dürfen sie auf den europäischen Markt. Das bestimmt die Novel Food-Verordnung. Mittlerweile wurden rund 35 solcher neuartigen Lebensmittel von der Europäischen Kommission genehmigt. 170 weitere sind als Novel Food notifiziert, das heißt sie sind geprüften Produkten so ähnlich, dass sie ebenfalls als sicher gelten. Händler und Hersteller sind von der Novel Food-Verordnung nicht gerade begeistert, denn das Zulassungsverfahren ist zeitaufwändig, bürokratisch und teuer. Dass die Zulassung zu lange dauert, meint auch die Europäische Kommission. Eine vollständige Überarbeitung der Novel Food-Verordnung soll das Verfahren daher vereinfachen. Vor allem für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern, deren Verwendungsgeschichte belegt, dass ihr Verzehr nicht gesundheitsschädlich ist, wird eine leichtere Zulassung erwartet. Bisher liegen die neuen Regelungen aber erst im Entwurf vor, praktische Bedeutung werden sie frühestens im Jahr 2010 erlangen.
Für Stevia zum Beispiel gelten daher noch die alten Bestimmungen. Das südamerikanische Kraut beschäftigt seit Jahren die Gemüter: 300 Mal so süß wie Zucker schmeckt der Extrakt aus den Blättern. Im Gegensatz zu Zucker hat er aber weder Nährwert, noch fördert er Karies. Was Stevia-Freunde gerne als Vorteil gegenüber synthetischen Süßstoffen sehen, ist gleichzeitig das Problem: seine natürliche Herkunft. Naturprodukte können sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein, ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit lässt sich daher oft nicht eindeutig feststellen. Und was nicht eindeutig sicher ist, darf nicht auf den Markt. So auch bei Stevia. Ein erster Zulassungsantrag scheiterte im Jahr 2000, ein zweiter liegt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zur wissenschaftlichen Bewertung vor. Die Schweiz gab im Jahr 2008 grünes Licht für Stevia. Allerdings auch nur bedingt: Das Gesundheitsamt erteilte Einzelgenehmigungen für drei Erfrischungsgetränke, die mit Stevia-Extrakten gesüßt sind. In Kräutertees darf außerdem bis zu zwei Prozent Stevia-Kraut enthalten sein. Der Verkauf von reinem Stevia-Kraut ist in der Schweiz wie hierzulande verboten. Ob die Schweizer Bewertung die Europäische Kommission beeinflusst und von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia überzeugt, bleibt abzuwarten. Klar ist hingegen, Stevia darf zurzeit auf dem europäischen Markt als Lebensmittel weder beworben noch vertrieben werden.

 [  ©:  aid, Dr. Christina Rempe ]

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7.) Labortests werden im Internet leicht verständlich erklärt

Hb-Wert ist zu niedrig, der LDL-Wert ist zu hoch, der TSH-Spiegel macht Sorgen. Patienten können mit solchen Aussagen nicht immer viel anfangen. Was bedeuten diese Laborwerte? Welche Erkrankungen zeigen sie an? Manchen Patienten bleibt das auch nach dem ärztlichen Gespräch unklar.

Im Internet können sich Patienten informieren, welche Tests bei welchem Krankheitsverdacht angeordnet werden und was die Ergebnisse bedeuten, teilt das Informationszentrum für Prävention und Früherkennung mit. Unter www.labtestsonline.de haben Fachleute leicht verständliche Infos zu über hundert Labortests und deren Bedeutung bei häufigen Erkrankungen zusammengestellt und mehr als 500 Fachbegriffe erläutert.

 [  ©:  Ärztezeitung ]

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8.) Chirurgen warnen vor gefährlichen Piercings

Piercings gelten als chic und sexy, immer mehr ihrer Träger müssen jedoch wegen böser Entzündungen ärztliche Hilfe suchen. Experten der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie befassten sich auf einer Konferenz in Rostock mit den medizinischen Folgen des Körperschmuck-Booms.

Nach Angaben des Präsidenten der Ärzte-Vereinigung, Ernst Klar, besitzen in Deutschland derzeit 41 Prozent der Frauen und 27 Prozent der Männer von 14 bis 24 Jahren ein Piercing oder Tattoo - viele von ihnen seien über die Risiken des einschneidenden Körperschmucks aber nicht ausreichend informiert.

"Komplikationen aufgrund von Piercings müssen meist operativ behandelt werden", warnte Klar zur Eröffnung der 47. Jahrestagung mit rund 200 Kollegen. Besonders gefährlich seien Zungen-Piercings: "Hier kommt es in jedem vierten Fall zu bedrohlichen Entzündungen oder Einblutungen bis hin zu Erstickungsanfällen", berichtete der Direktor der Abteilung für Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie am Rostocker Universitätsklinikum.

In Einzelfällen sei es durch schwere Entzündungen von Gesichts-Piercings sogar zu Todesfällen gekommen, nachdem sich Infektionen bis ins Gehirn des Patienten ausgebreitet hätten. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung sind Gefahren bei der Entfernung von Tattoos.

  [ ©:  Ärztezeitung ]

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9.) Der neue Wettbewerb ist da: Piercing im Mund - "cool" oder "cruel"?

"Manche fahren auf Ringe und Stäbchen in Lippen und Zunge ja ab. Viele finden das aber auch ganz schön gruselig. Wie sieht's bei euch aus? Steht ihr auf Piercings? Kennt ihr andere Möglichkeiten, Mund oder Zähne gefahrlos zu schmücken? Oder zählt bei euch Natur pur?"

Unter dem Motto "Piercing im Mund - cool oder cruel" fordert die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V. (DAJ) Schulklassen und / oder andere Gruppen auf, sich an der vierten Runde des Wettbewerbes im Rahmen der Jugendkommunikationskampagne be-küssed zu beteiligen.

Die Aufgabe lautet diesmal: "Gestaltet Medien, die den Umgang mit Piercings im Mundbereich kritisch oder humorvoll, plakativ oder informativ beleuchten! Für den neuen Wettbewerb wird eure Klasse, eure AG oder euer Freundeskreis zur kreativen Ideenschmiede. Erarbeitet eine Anzeige, einen Spot für TV oder Radio, einen Comic oder einen Flyer, ein Theaterstück oder einen Kurzfilm, der das Thema Piercing aus jugendlicher Sicht bearbeitet".

Den Siegergruppen winken Geldpreise im Gesamtwert von 1.000 € für die Klassen- oder Gruppenkasse. Einen Sonderpreis gibt es auch; den kann eine Klasse erhalten, deren Bildungsgang schwerpunktmäßig zum Hauptschulabschluss führt.

Einsendeschluss ist der 31. Mai 2010! Noch mehr Infos gibt's unter http://www.be-kuessed.de/  > Gewinn > Wettbewerb 2010.

Bei vergangenen Wettbewerben hatten die Jugendlichen bereits viel Kreativität gezeigt und die Themen bildlich oder musikalisch umgesetzt. Ihre tollen Ideen sind in die Website www.be-kuessed.de eingeflossen und können unter dem Menüpunkt "Gewinne" angesehen bzw. -gehört werden. So soll auch mit den kreativen Ideen 2010 verfahren werden.

 
[
 ©: PM des DAJ
]

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10.) Erste Private Krankenversicherung (PKV) mit kostenlosem Rechtsrat bei Kunstfehlern

Erstmals bietet eine private Krankenversicherung Hilfe bei vermeintlichen Kunstfehlern an. "Ab sofort können unsere rund 350.000 Privatpatienten bei Verdacht auf eine Fehlbehandlung einen Anwalt konsultieren", sagt ein Pressesprecher der HUK-Coburg.

Bei Privatkassen ist dieser kostenlose Service neu. Privatpatienten werden im Vergleich zu Kassenpatienten rund 25 Prozent öfter operiert, wie eine Studie des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen herausfand.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, koste beispielsweise der Rechtsservice der Kölner DKV extra - andere private Anbieter wie Marktführer Debeka oder die Münchener Allianz hätten noch kein professionelles Behandlungsmanagement eingerichtet.
"Wir helfen auf Anfrage und nennen die Adressen der Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern", zitiert das Blatt die Allianz. Dagegen hätten fast alle gesetzlichen Krankenkassen längst ein professionelles Behandlungs-Fehler-Management eingerichtet.

Laut einer Umfrage des Online-Portals www.gesetzlichekrankenkassen.de  geben 91 der 109 befragten Kassen an, eigens eingerichtete Abteilungen zu unterhalten, die sich mit dem Thema befassen.

Im Gegensatz zu den Privaten dürfen gesetzliche Kassen demnach Schadenersatz wegen Falschbehandlung direkt geltend machen. "Der private Krankenversicherer kann nur dann unmittelbar unterstützen, wenn der Versicherte seine Rechte bezüglich der Behandlungskosten an die Assekuranz abtritt", sagte Jürgen Fritze vom PKV-Verband aus Berlin

  [ ©:  zm-online ]

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11.) Kein Preisunterschied bei den gesetzlichen Krankenkassen - jeder Dritte nicht informiert

Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für die gesetzlichen Krankenkassen gemäß des Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ein einheitlicher Beitragssatz. Nach nunmehr 9 Monaten ist jedoch einem Drittel der gesetzlich Versicherten noch nicht bekannt, dass damit alle (bzw. fast alle) Krankenkassen für die Versicherten gleichviel kosten.

Dies ergab eine bundesweite Umfrage von Produkt + Markt unter n = 900 gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 70 Jahren. Bei den bis 30-jährigen geben sogar 40% an, nicht über das einheitliche Beitragsniveau informiert zu sein.

Dass ein einheitlicher Beitragsatz den Wettbewerb stärken soll, mag auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen. Aber das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Kassen Prämien ausschütten bzw. Zusatzbeiträge erheben. Hierdurch kann der Preisunterschied zukünftig in Euro und Cent kommuniziert werden statt bisher in zehntel Prozentpunkten.

Spannend bleibt die Frage, wie schnell und mit welcher Wirkung sich die Kenntnis über Zusatzbeiträge bzw. Prämienausschüttungen einzelner Kassen unter den Versicherten verbreiten werden. Einen Zusatzbeitrag für 2009 schließen die meisten Kassen aus und auch hinsichtlich der Auszahlung von Prämien an die Versicherten halten sich bisher die meisten Kassen sehr bedeckt.

  [ ©: Produkt + Markt GmbH ]

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12.) Grippeschnelltests bei "Neuer Grippe" wenig geeignet

Antigen-Schnelltests auf Infektionen mit dem Influenza-Virus sind zum Nachweis der "Neuen Grippe" ("Schweinegrippe") anscheinend wenig geeignet. Zu diesem Schluss kommen Virologen der Universität Bonn in einer neuen Studie. Darin untersuchten sie Proben von 144 Patienten, die nachweislich mit dem neuen Erreger infiziert waren. Lediglich in 16 Fällen lieferte der verwendete Schnelltest ein positives Ergebnis - das ist eine Quote von 11 Prozent. Weitaus sicherer seien so genannte PCR-Tests, betonen die Bonner Experten. Diese sind zwar etwa 5-mal so teuer, haben aber eine Sensitivität von nahezu 100 Prozent. Die Studie ist nun in der Zeitschrift Emerging Infectious Diseases erschienen (doi: 10.3201/eid1510.091186).

Antigen-Schnelltests sprechen auf Proteine von Influenza-Viren an. Sie lassen sich sehr einfach handhaben und eignen sich daher auch für Selbsttests: Der Patient macht einen Nasen- oder Rachenabstrich und tupft das Material auf den Teststreifen. Waren darin Grippeviren enthalten, verfärbt sich der Streifen innerhalb weniger Minuten auf charakteristische Weise.

Bei dem Erreger der neuen Grippe scheint das jedoch nicht wie gewünscht zu funktionieren, wie die Bonner Forscher feststellten. Für ihre Studie griffen sie auf eingefrorene Proben zurück, die sie seit Ausbruch der "Neuen Grippe" bei Untersuchungen gesammelt hatten. Bei den jeweiligen Patienten war zuvor zweifelsfrei eine Infektion mit dem neuen Grippeerreger diagnostiziert worden. Der untersuchte Schnelltest schlug jedoch nur in 11,1 Prozent der Fälle Alarm.

Eine mögliche Erklärung für diese geringe Quote könnte sein, dass die Proteine des neuen Influenza-Virus sich zu stark von denen der bekannten Viren unterscheiden. Es könnte aber daran liegen, dass Patienten mit "Neuer Grippe" vergleichsweise wenige Viren ausscheiden. Die Antigen-Methode sei insgesamt wohl einfach nicht sensitiv genug.

Weitaus sicherer seien dagegen so genannte PCR-Tests. Dabei werden keine Virusproteine untersucht, sondern Erbgutfragmente, die für den neuen Erreger spezifisch sind. Die Sensitivität dieses Verfahrens liegt praktisch bei 100 Prozent; die Ergebnisse liegen nach sechs Stunden vor. Allerdings ist die PCR-Methode etwa 5-mal teurer als ein Antigen-Schnelltest.

  [ ©: Dr. Jan Felix Drexler, Institut für Virologie, Universität Bonn, Telefon: 0228/287-11697 , E-Mail: drexler@virology-bonn.de  ]

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13.) Zum Schluss: Vorurteil

Ein Beamter und die gute Fee:

Ein Beamter sitzt so im Büro. Da kommt eine gute Fee und sagt ihm, dass er drei Wünsche frei habe. Da wünscht sich der Beamte, auf einer Insel mit Palmen und Sonnenschein zu liegen. Pling..., da liegt der Beamte am schönsten Strand der Welt mit Palmen und Sonnenschein. Als er seinen zweiten Wunsch äußert, von knackigen, gut gebauten, einheimischen Mädchen am Strand verwöhnt zu werden, Pling..., geht auch dieser Wunsch in Erfüllung. Als letztes wünscht er sich, nie wieder zu arbeiten, kein Stress mehr, nur noch erholsame Ruhe. Pling..., schon sitzt er wieder im Büro.

  [ ©: http://www.1scherz.de  ]

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